B E I TBR Ä G E Z U R S OSZ I A L E N S I C HVE R H E I T Nationale Plattform zur Prävention und Bekämpfung von Armut Unterstützung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Mehrfachproblematiken an den Nahtstellen I und II OFAForschungsbericht NSr. 2/22 UF Eidgenössisches Departement des Innern EDI Département fédéral de l’inAtérieur DFI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Office fédéral des assurances sociales OFAS S Die Nationale Plattform gegen Armut Die Nationale Plattform zur Prävention und Bekämpfung von Armut unterstützt die Umsetzung der im Nationalen Programm gegen Armut 2014 – 2018 erarbeiteten Empfeh- lungen. Sie dient dem Austausch unter Fachpersonen und stellt fundierte Grundlagen bereit zu ausgewählten Schwer- punktthemen in den Handlungsfeldern Bildungschancen, soziale und berufliche Integration sowie allgemeine Lebensbedingungen. Die Nationale Plattform gegen Armut ist auf sechs Jahre befristet (2019 – 2024). Sie wird getra- gen von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden sowie Organisationen der Zivilgesellschaft. Weitere Informationen unter www.gegenarmut.ch Die präsentierten Folgerungen und Empfehlungen geben nicht notwendigerweise die Meinung des Bundesamtes für Sozialversicherungen oder der Steuergruppe wieder. Autoren/Autorinnen: Dorothee Schaffner, Rahel Heeg, Lalitha Chamakalayil, Magdalene Schmid Hochschule für Soziale Arbeit Fachhochschule Nordwestschweiz FHNW Hofackerstrasse 30 CH-4132 Muttenz Tel. +41 (0)61 228 59 35 E-Mail: dorothee.schaffner@fhnw.ch Internet: Hochschule für Soziale Arbeit FHNW | FHNW Auskünfte: Bundesamt für Sozialversicherungen Effingerstrasse 20, CH-3003 Bern Gabriela Felder Geschäftsfeld Familie, Generationen und Gesellschaft Bundesamt für Sozialversicherungen Tel. +41 (0)58 462 75 94 E-Mail: gabriela.felder@bsv.admin.ch Gisela Hochuli Geschäftsfeld Mathematik, Analysen und Statistik Bundesamt für Sozialversicherungen Tel. +41 (0)58 464 06 53 E-Mail: gisela.hochuli@bsv.admin.ch ISSN: 1663-4659 (e-Bericht) 1663-4640 (Druckversion) Copyright: Bundesamt für Sozialversicherungen, CH-3003 Bern Auszugsweiser Abdruck – ausser für kommerzielle Nutzung – unter Quellenangabe und Zustellung eines Belegexemplares an das Bundesamt für Sozialversicherungen gestattet. Vertrieb: BBL, Verkauf Bundespublikationen, CH-3003 Bern www.bundespublikationen.admin.ch Bestellnummer: 318.010.2/22D Unterstützung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Mehrfachproblematiken an den Nahtstellen I und II Forschungsbericht Autorinnen: Dorothee Schaffner, Hochschule für Soziale Arbeit, FHNW Rahel Heeg, Hochschule für Soziale Arbeit, FHNW Lalitha Chamakalayil, Hochschule für Soziale Arbeit, FHNW Magdalene Schmid, Hochschule für Soziale Arbeit, FHNW Vorwort Der Übergang von der Jugend in das Erwachsenenalter ist geprägt von vielerlei Entwicklungs- und Lernprozessen. Mit dem Schulabschluss, einer beruflichen Grundbildung oder einer allgemeinbildenden Ausbildung werden wichtige Weichen gestellt für ein existenzsicherndes und sozial integriertes Leben. Bis ins Alter von 25 Jahren gelingt dies gemäss Bundesamt für Statistik 91,4 Prozent der rund 82 500 Personen, die mit 15 Jahren bereits in der Schweiz gelebt haben. Die soziale Herkunft, die Aufenthaltsdauer in der Schweiz und der Bildungsverlauf in der obligatorischen Schule sind wichtige Einflussfaktoren für einen Abschluss auf Sekundarstufe II. Junge Menschen, die über keinen ausreichenden Abschluss verfügen, haben Probleme beim Einstieg in den Arbeitsmarkt und sind einem höheren Armutsrisiko ausgesetzt. Sie befinden sich oft in einer schwierigen Situation mit Problemen in mehreren Lebensbereichen. In solchen Situationen stossen die unterstützenden Fachpersonen mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln immer wieder an Grenzen. Die Nationale Plattform gegen Armut hat deshalb in einem Schwerpunkt eine Studie beauftragt. Sie sollte die Gruppen junger Menschen mit Problemen in mehreren Lebens- bereichen charakterisieren, aktuelle Herausforderungen aus verschiedenen Perspektiven beleuchten, Ansätze guter Praxis in der Unterstützung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen identifizieren und Empfehlungen zur Weiterentwicklung der unterstützenden Systeme formulieren. Die Forschenden der Fachhochschule Nordwestschweiz kommen zum Schluss, dass die Problemsituationen, in denen sich Jugendliche und junge Erwachsene befinden, oft sehr komplex sind und sich die Betroffenen vor allem eine einfach zugängliche sowie eine ihren Bedürfnissen entsprechende Unterstützung wünschen. Die Studie verweist somit auf die zentrale Herausforderung: Bei Mehrfachproblematiken sind häufig Hilfen aus unter- schiedlichen Bereichen erforderlich. Um das Potenzial der bestehenden Hilfen besser auszuschöpfen, gilt es, die Leistungen verschiedener Hilfesysteme besser zu koordinieren. In Einzelfällen kann so für die nötige Kontinuität in der Unterstützung gesorgt werden. Die Autorinnen schlagen dafür unter anderem die Schaffung von vorgelagerten nieder- schwelligen Abklärungsstellen, fallkoordinierenden Stellen, flexibleren Rahmenbedingungen und Finanzierungsmöglichkeiten vor. Mit zwei vertieft untersuchten Praxisbeispielen und insgesamt neun Empfehlungen auf den drei Handlungsebenen der Steuerung, Fallführung und Fallbegleitung zeigt die Studie Lösungsansätze auf. Sie leistet damit einen wichtigen Diskussionsbeitrag und soll dazu anregen, junge Menschen mit Problemen in mehreren Lebensbereichen in ihrem Übergang ins Erwachsenenleben vernetzt und mit der notwendigen Flexibilität optimal zu unterstützen. Im Namen der Steuergruppe der Nationalen Plattform gegen Armut 2019-24 Astrid Wüthrich Vizedirektorin Bundesamt für Sozialversicherungen und Leiterin Geschäftsfeld Familie, Generationen und Gesellschaft Avant-propos Le passage de l’adolescence à l’âge adulte est marqué par de nombreux processus de développement et d’apprentissage. L’obtention d’un diplôme de fin de scolarité ou l’accomplissement d’une formation professionnelle initiale ou d’une formation générale sont autant de jalons essentiels pour la garantie des moyens d'existence et l'intégration dans la société. D’après l’Office fédéral de la statistique, environ 91,4 % des 82 500 jeunes vivant en Suisse à l’âge de 15 ans y parviennent avant leur 26e année. L’origine sociale, la durée de séjour en Suisse et le parcours individuel durant la scolarité obligatoire influencent le fait d’obtenir ou non un diplôme du degré secondaire II. Les jeunes qui ne disposent pas d’un titre suffisant rencontrent des difficultés lors de leur entrée sur le marché du travail et courent un risque de pauvreté plus élevé. Ils se trouvent souvent dans une situation difficile avec des problèmes dans différents domaines de la vie. Dans de telles situations et avec les moyens dont ils disposent, les professionnels qui soutiennent ces jeunes se heurtent souvent à des limites. Pour toutes ces raisons, la Plateforme nationale contre la pauvreté s'est saisie de cette problématique dans le cadre d’un de ses thèmes prioritaires : elle a commandé une étude visant à caractériser les jeunes présentant des difficultés dans différents domaines de la vie, à analyser les défis actuels à partir de points de vue variés, à identifier les bonnes pratiques dans la prise en charge des adolescents et des jeunes adultes et à formuler des recommandations pour le développement des systèmes de soutien. Les chercheurs de la Haute école spécialisée de la Suisse du Nord-Ouest (FHNW) parviennent à la conclusion que les situations à problème dans lesquelles se trouvent les adolescents et les jeunes adultes sont souvent très complexes et que les personnes concernées souhaitent avant tout un soutien facile d’accès et correspondant à leurs besoins. L’étude souligne ainsi la difficulté principale en cas de problématiques multiples, à savoir la nécessité de recourir au soutien de différents domaines. Afin d’exploiter davantage le potentiel des aides disponibles, les prestations des différents systèmes d’aide doivent être mieux coordonnées. Dans certains cas, cela permettra d’assurer la continuité nécessaire du soutien. Les autrices de l’étude proposent pour ce faire notamment de mettre sur pied, en amont, des services d'évaluation des cas faciles d’accès, de créer des services de coordination des cas et de mettre en place des conditions-cadre plus souples, tout en suggérant des possibilités de financement. À l’aide de deux exemples issus de la pratique et analysés de manière approfondie, ainsi qu’avec neuf recommandations formulées pour les trois niveaux d’action que sont le pilotage, la gestion de cas et l’accompagnement des cas, l’étude présente des pistes de solutions. Elle apporte ainsi une contribution féconde à la discussion et encourage à créer un véritable réseau de soutien tout en faisant preuve de la souplesse nécessaire pour accompagner au mieux les jeunes présentant des problématiques multiples dans le passage à la vie adulte. Au nom du groupe de pilotage de la Plateforme nationale contre la pauvreté 2019-2024 Astrid Wüthrich Vice-directrice de l’Office fédéral des assurances sociales Responsable du domaine Famille, générations et société Premessa Il passaggio dalla gioventù all’età adulta è caratterizzato da una serie di processi di sviluppo e di apprendimento. Con la conclusione della scuola dell’obbligo, di una formazione professionale di base o di una formazione di cultura generale vengono poste basi importanti per una vita in cui si provvederà al proprio mantenimento e si sarà integrati nella società. Secondo l’Ufficio federale di statistica, fino ai 25 anni questo riesce al 91,4 per cento delle circa 82 500 persone che a 15 anni vivevano già in Svizzera. L’estrazione sociale, la durata del soggiorno in Svizzera e il percorso formativo nella scuola dell’obbligo sono alcuni dei principali fattori che influiscono sul conseguimento di un titolo di livello secondario II. I giovani che non dispongono di un livello d’istruzione sufficiente incontrano problemi nell’ingresso nel mercato del lavoro e sono maggiormente esposti al rischio di povertà. Spesso si trovano in una situazione difficile, con problemi in diversi ambiti della vita. In tali situazioni gli specialisti chiamati a sostenerli devono regolarmente far fronte ai limiti dei mezzi a loro disposizione. La Piattaforma nazionale contro la povertà ha pertanto commissionato, nell’ambito di uno dei suoi temi prioritari, uno studio che definisse i gruppi di giovani con problemi in diversi ambiti della vita, illustrasse le sfide attuali da diverse prospettive, individuasse approcci di buone pratiche nel sostegno di adolescenti e giovani adulti e formulasse raccomandazioni per l’ulteriore sviluppo dei sistemi di sostegno. Le ricercatrici della Scuola universitaria professionale della Svizzera nordoccidentale sono giunte alla conclusione che le situazioni problematiche in cui si trovano gli adolescenti e i giovani adulti sono spesso molto complesse e i diretti interessati auspicano pertanto soprattutto un sostegno facilmente accessibile e corrispondente ai loro bisogni. Lo studio mette così in evidenza la questione principale: in caso di problematiche multiple sono sovente necessari aiuti di diversi settori. Per sfruttare appieno il potenziale degli aiuti esistenti è opportuno coordinare meglio le prestazioni dei diversi sistemi di aiuto; in singoli casi si può provvedere a garantire la necessaria continuità nel sostegno. Le autrici dello studio propongono tra l’altro l’istituzione di organi di accertamento a bassa soglia a monte e di organi preposti al coordinamento dei casi nonché l’introduzione di condizioni quadro e possibilità di finanziamento più flessibili. Tramite l’approfondimento di due esempi pratici e la formulazione di nove raccomandazioni concernenti i tre livelli d’intervento della gestione strategica, della gestione dei casi e dell’accompagnamento dei casi, lo studio indica possibili soluzioni. In questo modo fornisce un importante contributo al dibattito in materia e intende incentivare ad aiutare in modo coordinato i giovani con problemi in diversi ambiti della vita nel passaggio alla vita adulta e a sostenere in modo ottimale la flessibilità necessaria. In nome del gruppo di gestione strategica della Piattaforma nazionale contro la povertà 2019–2024 Astrid Wüthrich Vicedirettrice dell’Ufficio federale delle assicurazioni sociali e Capo dell’Ambito Famiglia, generazioni e società Foreword The transition from youth to adulthood is characterised by myriad developmental and learning processes. The successful completion of compulsory education and obtaining an upper secondary level qualification in vocational or general education and training are important stepping stones to successful labour market and social integration. According to the Federal Statistical Office, 91.4% of the approximately 82,500 young people aged 25 who were already in Switzerland at the age of 15 fall into this category. Social background, length of stay in Switzerland and the educational pathway in compulsory education are among the factors that have a strong influence on obtaining such a qualification. Young people who lack such qualifications face difficulties finding suitable employment and are at higher risk of poverty. At the same time, they often have to contend with problems in other areas of their lives as well. The professional community charged with meeting the support needs of these young people repeatedly find that they do not have sufficient resources at their disposal to handle such cases effectively. The National Platform against Poverty commissioned a study on this issue. The aim was to characterise the different groups of young people who have multiple problems, shed light on current challenges from a range of perspectives, identify examples of good practice with regard to the provision of support for adolescents and young adults, and formulate recommendations for the further development of support systems. The researchers from the University of Applied Sciences Northwestern Switzerland conclude that the problems faced by adolescents and young adults tend to be highly complex, and the primary demand of those affected is easy access to support services that address their needs. Here, the study highlights a central challenge: cases involving multiple problems often require support from multiple sources. Existing support systems have untapped potential. If they are to exploit their potential to the full, these systems need to better coordinate their respective services. This will also ensure continuity of support, which is especially important for certain cases. The authors therefore recommend the creation of upstream, low-threshold assessment centres, case coordinating structures, as well as more flexible framework for case support and funding options. The study offers several possible solutions based on its detailed examination of two examples of good practice, as well as its formulation of nine recommendations on the action that could be taken at the strategic management, case responsibility and case support levels. As such, the study makes a considerable contribution to informing debate and should advance efforts to provide young people with problems in multiple areas of their lives with flexible, joined-up and appropriate support in order to transition successfully to adulthood. On behalf of the National Platform against Poverty 2019–24 Steering Committee Astrid Wüthrich Vice-Director Federal Social Insurance Office and Head of Family, Generations and Society Domain Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Inhaltsverzeichnis Inhalt Abbildungsverzeichnis V Tabellenverzeichnis V Abkürzungsverzeichnis VI Zusammenfassung VII Résumé XXIII Riassunto XXXIX Summary LIII 1 Einleitung 1 2 Fragestellungen und methodisches Vorgehen 3 2.1 Auswertung von Fachpublikationen 5 2.2 Gruppendiskussionen mit betroffenen jungen Erwachsenen 6 2.3 Good-Practice-Recherche 7 2.4 Sprachregionale Workshops mit Fachpersonen 10 2.5 Ergänzende Recherche zu jungen Müttern 11 2.6 Kommentar zum methodischen Vorgehen und zum Geltungsbereich 12 3 Nahtstellen I und II: Entwicklungen und Herausforderungen im Übergangssystem 15 3.1 Veränderte Bedingungen und Folgen in den Übergängen ins Erwachsenenalter 15 3.2 Unterstützung bei Mehrfachproblematiken im Übergangssystem 17 3.3 Zusammenfassende fachliche Kommentierung 23 4 Junge Menschen mit Schwierigkeiten im Übergang in die Erwerbsarbeit 25 4.1 Individuelle Einflussfaktoren 25 4.2 Gesellschaftliche und strukturelle Einflussfaktoren 27 4.2.1 Dynamische Entwicklung von Mehrfachproblematiken 29 4.2.2 Quantifizierung von Risiken entlang der Nahtstellen I und II 31 4.2.3 Zusammenfassende fachliche Kommentierung 34 4.3 Spezifische Risikogruppen 36 4.3.1 Spät zugewanderte Jugendliche und junge Erwachsene 37 4.3.2 Jugendliche mit psychischen Belastungen 39 4.3.3 Ausbildungslose junge Erwachsene, die Sozialhilfe beziehen 40 4.3.4 Zusammenfassende fachliche Kommentierung 41 4.4 Perspektiven auf Mehrfachproblematiken und Unterstützungsbedarf 42 4.4.1 Sichtweisen von Fachpersonen 42 4.4.2 Sichtweisen von jungen Erwachsenen 45 4.4.3 Zusammenfassende fachliche Kommentierung 47 5 Exkurs: Junge Mütter 49 5.1 Ergebnisse der Analyse Fachpublikationen 49 5.2 Ergebnisse der Good-Practice-Recherche zu Angeboten für junge Mütter 53 5.2.1 Angebote zu junger Mutterschaft und beruflicher Bildung in der Schweiz 53 I Inhaltsverzeichnis Unterstützung bei Mehrfachproblematiken 5.2.2 Angebote zu junger Mutterschaft und beruflicher Bildung aus Grossbritannien 53 5.2.3 Angebote zu junger Mutterschaft und beruflicher Bildung aus Deutschland und Österreich 54 5.3 Ergebnisse der Gruppendiskussionen 55 5.4 Zusammenfassende fachliche Kommentierung 61 6 Herausforderungen im Umgang mit Mehrfachproblematiken an den Nahtstellen I und II 63 6.1 Fachliche Perspektiven auf das Übergangssystem – Analyse Fachpublikationen 63 6.1.1 Früherkennung und -intervention als Herausforderung im Schulkontext 63 6.1.2 Herausforderungen im Kontext der Zwischenlösungen 65 6.1.3 Herausforderungen im System der Sozialen Sicherheit 69 6.1.4 Herausforderungen im Kontext von Case Management Berufsbildung und IIZ 71 6.1.5 Zusammenfassende fachliche Kommentierung 72 6.2 Herausforderungen aus Sicht von Fachpersonen 76 6.2.1 Zusammenfassende fachliche Kommentierung 82 6.3 Sichtweisen von jungen Erwachsenen auf das Übergangssystem 84 6.3.1 Zusammenfassende fachliche Kommentierung 86 7 Sondierung nach Good-Practice-Ansätzen im Feld 91 7.1 Übergangssystem als komplexes und unübersichtliches Handlungsfeld 92 7.2 Marktförmigkeit der fallbegleitenden Angebote 92 7.3 Relevanz der Ebene der Fallführung 93 8 Gelingensbedingungen und Entwicklungsoptionen im Übergangssystem – zwei kantonale Beispiele 95 8.1 Beispiel Kanton Genf: «Cité des Métiers» mit «Cap Formations» 95 8.1.1 Ausgangslage im Kanton Genf 95 8.1.2 Cité des Métiers und Cap Formations in der Region Genf 96 8.1.3 Gelingensbedingungen und Herausforderungen im Kanton Genf 102 8.2 Beispiel Kanton Basel-Stadt: «Strategiegruppe Jugendarbeitslosigkeit» und «Gap» 103 8.2.1 Ausgangslage im Kanton Basel-Stadt 103 8.2.2 «Strategiegruppe Jugendarbeitslosigkeit» und «Gap» 104 8.2.3 Perspektive fallführender und fallbegleitender Fachpersonen auf das System 108 8.2.4 Gelingensbedingungen und Herausforderungen im Kanton Basel-Stadt 110 8.3 Weiterführende Entwicklungsthemen aus Sicht von Fachpersonen 112 8.3.1 Systemische und klientinnen- und klientenzentrierte Beratung mit geklärten Kooperationen 112 8.3.2 Zusammenarbeit mit der Wirtschaft bzw. mit Betrieben intensivieren 112 8.3.3 Neue Ausbildungsformen 113 8.3.4 Alternative Ansätze: Niederschwellige Beratung, Peeransätze und Familien- bzw. Elternarbeit 114 8.4 Zusammenfassende fachliche Kommentierung 114 8.4.1 Mehrebenenmodell kantonaler Übergangssysteme 115 8.4.2 Zentrale Ergebnisse zur strategischen Ebene E0 116 II Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Inhaltsverzeichnis 8.4.3 Zentrale Ergebnisse zur Ebene der Fallführung E1 117 8.4.4 Zentrale Ergebnisse zur Ebene der Fallbegleitung E2 118 9 Hauptergebnisse unter Bezugnahme auf die Fragestellungen 123 9.1 Hauptergebnisse zu «Begriffsbestimmungen und Problemwahrnehmungen» 123 9.1.1 Begriffsbestimmungen und Problemwahrnehmungen 124 9.1.2 Wahrnehmungen der Herausforderungen durch Fachpersonen 128 9.1.3 Unterstützungsbedarf der Fachpersonen im Übergangssystem 135 9.1.4 Perspektive Jugendlicher, junger Erwachsener und junger Mütter mit Mehrfachproblematiken 136 9.2 Hauptergebnisse zu «Good-Practice» 138 9.2.1 Klientinnen- und klientenzentrierte Begleitung und Verknüpfung von Leistungen 138 9.2.2 Merkmale von Good-Practice auf unterschiedlichen Systemebenen 139 9.2.2.1 Merkmale von Good-Practice auf strategischer Ebene E0 140 9.2.2.2 Merkmale von Good-Practice auf Ebene der Fallführung E1 141 9.2.2.3 Merkmale von Good-Practice auf Ebene der Fallbegleitung E2 143 9.3 Forschungsdesiderata 144 10 Empfehlungen 147 10.1 Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Unterstützungsstrukturen 148 10.1.1 Ebene der strategischen Steuerung E0 149 10.1.2 Ebene der Fallführung E1 150 10.1.3 Ebene der Fallbegleitung E2 154 11 Glossar 157 12 Literaturverzeichnis 163 13 Anhang 170 13.1 Zuständigkeiten und gesetzliche Grundlagen auf Bundesebene 170 13.2 Aufträge und Angebote von Bildungs- und Integrationsangeboten in Kantonen 173 13.3 Recherchierte Good-Practice-Ansätze bei Mehrfachproblematiken 178 13.4 Recherchierte Good-Practice-Ansätze spezifisch für junge Mütter 184 13.5 Erhebungsinstrumente 190 13.5.1 Diskussionsgrundlage Sprachregionale Workshops 190 13.5.2 Leitfaden für Gruppendiskussionen mit jungen Erwachsenen und jungen Müttern 193 13.5.3 Kriterien für die Sammlung von Good-Practice-Ansätzen 195 13.5.4 Leitfäden für Workshops zur Recherche kantonaler Beispiele 197 III Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Abbildungs- und Tabellenverzeichnis Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Methodische Zugänge ..................................................................................................... 4 Abbildung 2: Zwei interinstitutionelle Strukturen zur Bearbeitung von Mehrfachproblematiken bei jungen Menschen ........................................................................................................... 21 Abbildung 3: Unterstützungsstrukturen für Jugendliche und junge Erwachsene mit Mehrfachproblematiken in Genf ..................................................................................... 99 Abbildung 4: Strategiegruppe Jugendarbeitslosigkeit und Gap im Kanton Basel-Stadt .................. 105 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Fragestellungen und methodische Zugänge ....................................................................... 3 Tabelle 2: Angebote im Übergang Schule-Ausbildung-Erwerbsarbeit ............................................... 18 Tabelle 3: Heuristisches Mehrebenenmodell kantonaler Übergangssysteme ................................... 22 Tabelle 4: Einflussfaktoren im Übergang Schule-berufliche Grundbildung-Erwerbsarbeit ................ 27 Tabelle 5: Daten zu kritischen Ereignissen im Bildungsverlauf ......................................................... 32 Tabelle 6: Heuristisches Mehrebenenmodell kantonaler Übergangssysteme ................................. 115 Tabelle 7: Überblick über Mehrebenenmodell kantonaler Übergangssysteme ............................... 128 Tabelle 8: Good-Practice Merkmale im Mehrebenenmodell kantonaler Übergangssysteme .......... 140 Tabelle 9: Mehrebenenmodell kantonaler Übergangssysteme ........................................................ 148 Tabelle 10: Empfehlungen im Überblick .......................................................................................... 149 Tabelle 11: Zuständigkeiten und gesetzliche Grundlagen auf Bundesebene .................................. 170 Tabelle 12: Auftrag und Angebote der Volksschule ......................................................................... 173 Tabelle 13: Auftrag und Angebote der Brückenangebote ................................................................ 173 Tabelle 14: Auftrag und Angebote der Motivationssemester (SEMO) ............................................. 174 Tabelle 15: Auftrag und Angebote der Sozialhilfe ............................................................................ 175 Tabelle 16: Auftrag und Angebote der Invalidenversicherung ......................................................... 175 Tabelle 17: Auftrag und Angebote des Case Management Berufsbildung ...................................... 176 Tabelle 18: Auftrag und Angebote von IIZ-ähnlichen Strukturen ..................................................... 177 Tabelle 19: Recherchierte Angebote mit Fokus auf Mehrfachproblematiken .................................. 178 Tabelle 20: Angebote für junge Mütter in der Schweiz .................................................................... 184 Tabelle 21: Angebote für junge Mütter in Grossbritannien .............................................................. 184 Tabelle 22: Angebote für junge Mütter in Deutschland .................................................................... 186 Tabelle 23: Angebote für junge Mütter in Österreich ....................................................................... 188 V Abkürzungsverzeichnis Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Abkürzungsverzeichnis ALV Arbeitslosenversicherung AsylG Asylgesetz AIG Ausländer- und Integrationsgesetz AVIG Arbeitslosenversicherungsgesetz AVIV Verordnung über die Arbeitslosenversicherung AMM Massnahmen zur Arbeitsintegration AWA Kantonales Amt für Wirtschaft und Arbeit BBG Bundesgesetz über die Berufsbildung SBFI Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation BFS Bundesamt für Statistik BIZ Berufsinformationszentrum BSLB Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung BMBF Bundesministerium für Bildung und Forschung BSV Bundesamt für Sozialversicherungen BV Bundesverfassung CM BB Case Management Berufsbildung EBA Eidgenössisches Berufsattest EDK Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren EFZ Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis FiB Fachkundige individuelle Begleitung FORJAD Formation pour le jeune adulte en difficulté HarmoS Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule IDES Informations- und Dokumentationszentrum IAS Integrationsagenda Schweiz ILO International Labour Organization INVOL Integrationsvorlehre IV Invalidenversicherung IVG Bundesgesetz über die Invalidenversicherung IIZ Interinstitutionelle Zusammenarbeit OFIJ Office de l'insertion des jeunes en formation professionnelle OFPC Office pour l'orientation, la formation professionnelle et continue, Canton de Genève OCE Office cantonal de l'emploi, Genève RAV Regionale Arbeitsvermittlungsstellen SBFI Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SECO Staatssekretariat für Wirtschaft SEM Staatssekretariat für Migration SEMO Motivationssemester SHG Sozialhilfegesetz SHV Sozialhilfeverordnung SKOS Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe SODK Sozialdirektorenkonferenz VSG Volksschulgesetz VVS Volkschulverordnung ZESO Zeitschrift für Sozialhilfe WBF Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung VI Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Zusammenfassung Zusammenfassung Ausgangslage und Zielsetzung Der erfolgreiche Abschluss einer beruflichen Grundbildung ist unter gegenwärtigen Bedingungen eine zentrale Voraussetzung für eine Arbeitsmarktbeteiligung und für eine langfristige gesellschaftliche Integration. Zugleich haben Veränderungen in der Arbeitswelt und im Berufsbildungssystem dazu beigetragen, dass Übergänge von der Schule in die Erwerbsarbeit anspruchsvoller geworden sind. Dies zeigt sich besonders bei jungen Menschen mit Mehrfachproblematiken. Zur Gruppe der jungen Menschen mit Herausforderungen in unterschiedlichen Lebensbereichen zählen unter anderem auch junge Mütter – deren Lebenssituation wird hier gesondert beleuchtet. Ziel des folgenden Berichts ist es, das Phänomen Mehrfachproblematiken bei jungen Menschen sowie das Zusammenspiel von Unterstützungsbedarf und bestehenden Hilfen im Übergangssystem1 zu beleuchten. Im Zentrum stehen folgende Fragen (detaillierte Fragestellungen vgl. Kap. 2): • Was wird unter Mehrfachproblematiken verstanden? • Wie nehmen betroffene junge Menschen ihre Situation wahr? In welcher Form wünschen sie sich Unterstützung und Begleitung? • Auf welche Herausforderungen stossen Fachpersonen bei der Unterstützung von komplexen Fällen? • Welche Beispiele von Good Practice zur Begleitung von jungen Menschen und jungen Müttern mit Mehrfachproblematiken bestehen? Welche allgemeinen Merkmale lassen sich aus Good-Practice-Beispielen ableiten und übertragen? • Welche Bedürfnisse an Unterstützung haben Akteurinnen und Akteure bei der Weiterentwicklung des Übergangssystems? Analysiert werden Chancen und Herausforderungen im aktuellen Übergangssystem entlang der Nahtstellen I und II. Davon ausgehend, werden Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Übergangssystems formuliert. Die Kantone sind – innerhalb der nationalen Gesetzgebung – für den Vollzug verantwortlich, weshalb in der vorliegenden Studie der Fokus auf den kantonalen Übergangssystemen liegt. Methodisches Vorgehen Zur Beantwortung der vielfältigen Fragestellungen wurde ein multiperspektivischer Zugang gewählt (vgl. Kap. 2). Erstens wurden Fachpublikationen ausgewertet, um zu dokumentieren, wie Jugendliche und junge Erwachsene mit Mehrfachproblematiken aus unterschiedlichen fachlichen Perspektiven wahrgenommen werden. Ausserdem wurde ein Überblick über das 1 Am Übergang von der Schule in Ausbildung (Nahtstelle I) und am Übergang von der Ausbildung in die Erwerbsarbeit (Nahtstelle II) hat sich parallel zum Berufsbildungssystem ein vielfältiges System von Hilfen etabliert, mit dem Ziel die berufliche Integration zu ermöglichen. Dies wird im Fachdiskurs als Übergangssystem bezeichnet (vgl. S. III). VII Zusammenfassung Unterstützung bei Mehrfachproblematiken bestehende System der Übergänge entlang der Nahtstellen I und II erstellt und der Diskussionsstand dazu zusammengefasst. Eine gesonderte Recherche wurde zur Zielgruppe der jungen Mütter durchgeführt. Zweitens wurden junge Erwachsene mit mehrfachem Unterstützungsbedarf und junge Mütter befragt, um ihre Perspektive zu Problemlagen und erfahrener Unterstützung im Berufsintegrationsprozess zu ermitteln. Hierzu wurden leitfadengestützte Gruppendiskussionen und Einzelgespräche durchgeführt. Drittens wurde eine Recherche zu spezialisierten Anbietenden der beruflichen und sozialen Integration durchgeführt. Deutlich wurde: Es bestehen vielfältige spezialisierte Angebote, jedoch zeigen sich Grenzen und Herausforderungen bei Mehrfachproblematiken auf struktureller Ebene. Daher wurden nicht Einzelangebote, sondern zwei kantonale Übergangsstrukturen vertieft betrachtet. Ziel war es, Merkmale von Good Practice herauszuarbeiten, die Hinweise zur Weiterentwicklung der erwähnten Übergangssysteme in anderen Kantonen bzw. Regionen bieten. Dazu wurden nach einer kriteriengeleiteten Sammlung von Ansätzen zwei kantonale Übergangssysteme ausgewählt und leitfadengestützte Gruppendiskussionen mit Fachpersonen geführt. Viertens wurden sprachregionale Workshops mit Fachpersonen verschiedener kantonaler Stellen und diverser Angebote der beruflichen Integration durchgeführt. Es wurden Fragen zur Wahrnehmung der Zielgruppe und deren Unterstützungsbedarf, zu Herausforderungen und Gelingensbedingungen im Übergangssystem und zu Strukturmerkmalen von Good Practice diskutiert. Auf der Basis der Analysen liegt eine breit angelegte Sondierung zur Thematik «Unterstützung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Mehrfachproblematiken entlang der Nahtstellen I und II» vor. Die verschiedenen Informationsquellen und Perspektiven ermöglichen eine übergreifende Betrachtung des komplexen Übergangssystems. Erkennbar werden Systemzusammenhänge, damit zusammenhängende Herausforderungen und Entwicklungsoptionen auf unterschiedlichen Ebenen im Übergangssystem. Veränderungen im Übergangssystem entlang der Nahtstellen I und II Spätestens seit Mitte der 1990er Jahre haben fundamentale gesellschaftliche und wirtschaftliche Wandlungsprozesse zu Veränderungen im Arbeits- und Berufsbildungsmarkt geführt. Globalisierung, Digitalisierung und Technologisierung haben unter anderem zu einem laufenden Wandel von Arbeit und beruflichen Anforderungen beigetragen. Im Zuge dieser Veränderungen sind in wissensbasierten Gesellschaften die nachobligatorische Bildung und lebenslanges Lernen zur sozialen Norm geworden (Rüfenacht und Neuenschwander 2014, S. 203 f.; Schaffner 2008). Ein Berufsabschluss ist heute eine notwendige Voraussetzung für eine nachhaltige Integration in den ersten Arbeitsmarkt und gilt als Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe. Zugleich sind Ausbildungen anspruchsvoller und der Einstieg in Ausbildungen schwieriger geworden. Dies hat dazu beigetragen, dass sich Übergänge ins Erwachsenenalter in den letzten 20 Jahren verlängert haben und vielgestaltiger, diskontinuierlicher und heterogener geworden VIII Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Zusammenfassung sind (vgl. Meyer 2018; Schröer et al. 2013; SKBF 2014; Stauber und Walther 2011; Scharenberg et al. 2016; Lamamra und Duc 2014). Um möglichst allen jungen Menschen eine Ausbildung zu ermöglichen, wurde das breit geteilte bildungspolitische Ziel «95% mit Abschluss» formuliert (Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung und Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren 2019; Schmidlin et al. 2018). Hierzu haben alle Kantone ein Grundangebot an Begleitmassnahmen zur Abstützung von Übergängen bereitgestellt (Landert und Eberli 2015; Schmidlin et al. 2018; Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation 2014). Insgesamt hat sich parallel zum Berufsbildungssystem am Übergang von der Schule in Ausbildung (Nahtstelle I) und am Übergang von der Ausbildung in die Erwerbsarbeit (Nahtstelle II) ein vielfältiges System von Hilfen etabliert (vgl. Kap. 3). Dazu gehören insbesondere die Berufliche Orientierung auf der Sekundarstufe I, Berufs-, Schul- und Laufbahnberatung, Zwischenlösungen wie Brückenangebote und Motivationssemester, Lehrstellenvermittlung und Mentoring (Landert und Eberli 2015; Schmidlin et al. 2018). Speziell für junge Menschen mit erhöhtem Unterstützungsbedarf bietet das Case Management Berufsbildung (CM BB) individuelle Hilfe. Diese vielfältigen Unterstützungsangebote lassen sich unter dem Begriff «Übergangssystem» zusammenfassen. Aktuell nutzen je nach Region bis zu einem Fünftel der Schulabgängerinnen und Schulabgänger Zwischenlösungen an der Nahtstelle I (Landert und Eberli 2015; Meyer 2018). Dies unterstreicht die Bedeutung dieses Bildungssegments. Zugleich verdeutlicht es, dass Zwischenlösungen, die zunächst nicht als Regelangebot konzipiert waren, zu diesem geworden sind. Bei Mehrfachproblematiken, so zeigt die vorliegende Studie, kommt das Übergangssystem gegenwärtig an Grenzen. Denn junge Menschen mit komplexem Hilfebedarf benötigen neben Unterstützung in Ausbildungsbelangen auch Hilfen in weiteren Lebensbereichen. Aus diesem Grund lassen sich Mehrfachproblematiken mit einzelnen Angeboten der beruflichen Integration kaum angemessen begleiten. Nötig sind verschiedene Hilfen, die bedarfsorientiert und fallweise koordiniert werden. Dazu ist das enge Zusammenwirken unterschiedlicher Ebenen im Übergangssystem der Kantone und eine enge Zusammenarbeit der verschiedenen Hilfesysteme in der Fallbegleitung nötig. Mit Bezug auf Jugendliche und junge Erwachsene mit Mehrfachproblematiken bestehen bereits zwei Grundformen von interinstitutioneller Zusammenarbeit, die sich teilweise überschneiden: das bereits erwähnte Case Management Berufsbildung für junge Menschen von 15 bis 252 Jahren und Strukturen der interinstitutionellen Zusammenarbeit mit einem Fokus auf junge Erwachsene ab 18 Jahren. Beide Ansätze der interinstitutionellen Zusammenarbeit koordinieren Hilfen über institutionelle Grenzen hinweg. Ein Mehrebenenmodell zur Reflexion kantonaler Übergangssysteme Der Fokus der Studie liegt auf kantonalen Strukturen, welche Übergangssysteme operativ umsetzen und gestalten. Die Ergebnisse verweisen auf Herausforderungen in kantonalen 2 In einigen Kantonen richtet sich das Angebot bereits an 14-Jährige, in anderen Kantonen an 16-Jährige bis 25-Jährige. IX Zusammenfassung Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Übergangssystemen in Bezug auf die Koordination von Hilfen im Einzelfall und in Bezug auf die koordinierte Weiterentwicklung des gesamten Systems. Zur Reflexion und Weiterentwicklung der kantonalen Übergangssysteme wurde daher folgendes Mehrebenenmodell entwickelt (vgl. Kap. 9.2; 10). Tabelle 1: Mehrebenenmodell des Übergangssystems Ebene Bezeichnung Funktion E 0 Ebene der strategischen Übergreifende Verantwortung für gemeinsame Lösung gesellschaftlicher Steuerung Probleme. Festlegung systemübergreifender, politisch abgestützter Zielsetzungen (Policy), Festlegung von Rahmenbedingungen, Departements- und Formulierung von Aufträgen Amtsleitungen E 1 Ebene der Fallführung Zuständigkeit für Fallführung und Finanzierung von Massnahmen Organisation der interinstitutionellen Zusammenarbeit IIZ zwischen Ämter, Dienste und unterschiedlichen Ämtern/Fachstellen in Bezug auf die Bearbeitung von Fachstellen Mehrfachproblematiken bei Jugendlichen / jungen Erwachsenen E 2 Ebene der Fallbegleitung Leistungserbringung im Rahmen von Angeboten, Projekten zur Unterstützung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit spezialisierte Anbietende Mehrfachproblematiken bei der Berufs- und Arbeitsintegration bzw. der sozialen und beruflichen Integration Die Studienergebnisse und Empfehlungen werden entlang dieses Modells strukturiert. Hauptergebnisse der Studie Begriffsbestimmungen Der Begriff der «Mehrfachproblematiken» ist letztlich ein unscharfer Sammelbegriff (vgl. Kap. 4). Auch aus Sicht von Fachpersonen verweist der Begriff unspezifisch auf vielfältige Problemlagen, die einen mehrfachen Bedarf an Unterstützung zur Folge haben. Je nach institutioneller Perspektive werden unterschiedliche Aspekte, die zu einer bestimmten Sichtweise auf die Zielgruppe als «junge Menschen mit Mehrfachproblematiken» beitragen, stärker berücksichtigt. Erkennen lässt sich im Diskurs weiterhin eine starke Fokussierung auf individuelle Risikofaktoren im Zusammenhang mit erschwerten Bildungsverläufen und fehlender Ausbildung. Vergleichsweise wenig berücksichtigt werden in der Diskussion hingegen gesellschaftliche und strukturelle Einflussfaktoren – wie regionale Bedingungen oder Bildungsbenachteiligungen entlang von sozio-demografischen Merkmalen (z.B. soziale Herkunft, Nationalität, Geschlecht, Bildungsabschluss). Manche jungen Menschen werden als besonders gefährdet in den Übergängen der Nahtstellen I und II gesehen (vgl. auch Schmidlin et al. 2018): zum Beispiel spät zugewanderte oder geflüchtete Jugendliche, Jugendliche mit psychosozialen Belastungen, Sozialhilfe beziehende junge Erwachsene ohne Ausbildung oder auch junge alleinerziehende Mütter. Sie tragen ein hohes Risiko der Benachteiligung hinsichtlich der Sozial-, Bildungs- und Marktbeteiligung. X Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Zusammenfassung Eine Quantifizierung der Gruppe junger Menschen mit Mehrfachproblematiken entlang der Nahtstellen I und II ist kaum befriedigend möglich. Bildungs-, Arbeitsmarkt-, und Sozialhilfestatistiken liefern wichtige Hinweise auf verschiedene kritische Ereignisse im Bildungsverlauf. Wie und zu welchem Zeitpunkt sich diese individuell auswirken, lässt sich hierüber nicht direkt bestimmen. So weisen auch die interviewten Fachpersonen darauf hin, dass Risikofaktoren in ihrer wechselseitigen Dynamik verstanden werden müssen. Bildungsstatistiken zeigen aber, dass es gegenwärtig rund 10 Prozent der jungen Menschen nicht schaffen, bis zum 25. Altersjahr eine nachobligatorische Ausbildung abzuschliessen (Golder et al. 2019). Weiter zeigen Transitions- bzw. Verlaufsstudien, dass Übergänge zu höchst sensiblen biografischen Phasen beitragen können, die über künftige Positionierungen in der Gesellschaft entscheiden. Herausforderungen und Unterstützungsbedarf aus Sicht von Jugendlichen, jungen Erwachsenen und jungen Müttern Mit Blick auf die komplexen Problemlagen der betroffenen Jugendlichen und jungen Erwachsenen zeigt sich, welch vielfältige Gestalt Mehrfachproblematiken haben können (vgl. Kap. 4.4.2; 6.3). Die jungen Menschen berichten von schwierigen Bedingungen des Aufwachsens, konflikthaften Beziehungen, Heimaufenthalten, schulischen Misserfolgen und Mobbingerfahrungen. Sie erleben Ausbildungsabbrüche, Arbeitslosigkeit, gesundheitliche Probleme und Wohnungsnot. Auch sprechen sie von finanziellen Schwierigkeiten (Schulden, fehlende Krankenkassenverbilligungen). Einige belastet der ungeklärte Aufenthaltsstatus im Zusammenhang mit Asyl und Flucht. Die Problemlagen sind gemäss den Befragten in der Regel miteinander verknüpft, entfalten sich kumulierend und können sich in kurzer Zeit stark gegenseitig verstärken. Häufig fehlt auch die Unterstützung durch die Herkunftsfamilie oder weitere soziale Netze. Die Komplexität der Probleme führt zu einem Gefühl der allgemeinen Überforderung. Gleichzeitig wissen die Betroffenen oft nicht genau, an wen sie sich wenden können, um Unterstützung zu erhalten. So fehlt den jungen Menschen vielfach die nötige Zuversicht, Energie und Hilfe, um ihre Probleme anzupacken, was zu weiteren Schwierigkeiten beiträgt. Entsprechend melden sie sich eher spät bei Fachpersonen oder Fachstellen – oft erst dann, wenn sich die Probleme bereits vervielfacht und verstetigt haben (z.B. Ausbildungsabbrüche, Verschuldung, Wohnungslosigkeit). Nicht zuletzt fällt den jungen Erwachsenen die Bewältigung der administrativen Anforderungen von Fachstellen schwer. Insgesamt erleben die Betroffenen somit viele Herausforderungen im Zugang zu Hilfen. Sie wünschen sich eine jugendgerechte, beziehungsorientierte, niederschwellige Beratungsstelle, die ihnen hilft, die vielfältigen Probleme bedarfsorientiert und partizipativ anzugehen. Junge Mütter mit Mehrfachproblematiken stehen vor vielfältigen Herausforderungen (Kap. 5). Zusätzlich zu oftmals fehlenden persönlichen oder familialen Ressourcen, bringen Sorgearbeit und Erziehungsfragen weitere Herausforderungen mit sich. Mit dem Kind sehen viele Mütter eine neue Dringlichkeit, diese Herausforderungen aktiv zu bearbeiten. Denn nun sind sie nicht mehr nur für sich selbst, sondern auch für das Wohl ihres Kindes verantwortlich. Die Verantwortung für ihr Kind ist somit eine treibende Kraft für Veränderung. Im Fokus steht für viele ihre oft unübersichtliche finanzielle Situation, insbesondere wenn ungeklärte Unterhaltsfragen bestehen. Sie fürchten die Abhängigkeit XI Zusammenfassung Unterstützung bei Mehrfachproblematiken von staatlicher Unterstützung und damit verbunden die drohende Kontrolle durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde. Eine Lösung sehen die jungen Frauen in der finanziellen Unabhängigkeit durch eine Ausbildung und Berufstätigkeit. Dies ist aber trotz hoher Motivation oft schwierig zu erreichen, denn die Anforderungen einer Vollzeit- Ausbildung passen schlecht zu den bestehenden unflexiblen Modellen von Kinderbetreuung. Auch die jungen Mütter wünschen sich beziehungsorientierte, niederschwellige und partizipative Beratung. Einen spezifischen Bedarf sehen junge Müttern an flexiblen Angeboten der Kinderbetreuung und Teilzeitausbildungen. Herausforderungen und Unterstützungsbedarf aus fachlicher Sicht Die Recherche in Fachpublikationen sowie die Diskussionsbeiträge der Fachpersonen verweisen auf vielfältige Entwicklungsbedürfnisse (vgl. Kap. 4.4.1; 6). So betonen die einbezogenen Fachpersonen aus unterschiedlichen Institutionen und Ebenen die komplexen Problemlagen und fehlenden Bewältigungsressourcen junger Menschen. Meist sind Hilfen aus unterschiedlichen Institutionen nötig, zum Beispiel aus den Bereichen Bildung, Arbeit/Wirtschaft, Sozialhilfe, Invalidenversicherung, Migration/Integration, Gesundheit, Kinder- und Jugendhilfe. Um bei Mehrfachproblematiken geeignete Unterstützung anbieten zu können, sind folgende Bedingungen nötig: die Koordination von Unterstützungsangeboten, eine breite Abklärung und eine individuelle, langfristige, vernetzte und flexible Beratung und Begleitung. Bei Mehrfachproblematiken ist aus ihrer Sicht ein enger Fokus auf den Abschluss einer Ausbildung nicht ausreichend. Schwierigkeiten in anderen Themenbereichen müssten einbezogen und bearbeitet werden können. Die Ergebnisse verweisen auf Herausforderungen auf unterschiedlichen Systemebenen (vgl. Tabelle 1). Auf Ebene der strategischen Steuerung durch Departemente und Amtsleitung (E0) fehlen häufig gemeinsame Ziele, die Regelung der institutionenübergreifenden Zusammenarbeit und die Klärung der Finanzierung von Angeboten. Dies wären wichtige Voraussetzungen, um die vielfältigen Angebote im komplexen Übergangssystem institutionenübergreifend zugunsten der Begleitung von jungen Menschen mit Mehrfachproblematiken aufeinander abzustimmen. Entsprechend werden auch auf Ebene der Dienste und Fachstellen (E1) die Fallabklärung und Fallführung bei Mehrfachproblematiken als anspruchsvoll und meist zu wenig geregelt wahrgenommen. Ein komplexes, unübersichtliches und wenig koordiniertes Übergangssystem führt zu «zufälligen» Zugängen zu Hilfe, zu mangelnder Koordination von Hilfen, zu ungenügend geklärter Zusammenarbeit zwischen den Institutionen und unklaren Zuständigkeiten. Eine grundsätzliche Herausforderung liegt darin, dass jede Institution aufgrund gesetzlicher Grundlagen für spezifische Problembereiche und Leistungen zuständig ist. Entsprechend sind die Handlungsspielräume begrenzt, und die Probleme werden gemäss den jeweiligen institutionellen Rahmenbedingungen bearbeitet. Dies alles beeinträchtigt die Kontinuität und Wirksamkeit von Unterstützungsmassnahmen – damit auch von Bildungsverläufen. Auch der starke Fokus auf die berufliche Grundbildung bzw. die Arbeitsmarktfähigkeit und die Vernachlässigung von weiteren XII Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Zusammenfassung Problemfeldern tragen dazu bei, dass Hilfen bei Mehrfachproblematiken ungenügend greifen. Die Herausforderungen in Bezug auf Kooperation und Koordination sind grundsätzlich bekannt und werden gegenwärtig intensiv bearbeitet. Ein zentraler und vergleichsweise etablierter Ansatz besteht in der interinstitutionellen Zusammenarbeit, sei es im Rahmen der Strukturen der interinstitutionellen Zusammenarbeit mit einem Fokus auf junge Erwachsene ab 18 Jahren oder dem Case Management Berufsbildung für 15 bis 25- Jährige. Dennoch verweisen die befragten Fachpersonen auf Klärungsbedarf, der sich in hohem Masse auf die Zusammenarbeit zwischen den Institutionen bezieht. Demnach ist häufig nicht festgelegt, welche Stelle die Erstabklärung und Triage übernehmen soll, welche Stelle eine breite Abklärung vornimmt, welche Stellen überhaupt bei Mehrfachproblematiken involviert werden und wer die Hilfen koordiniert. Die Abklärung als auch die Koordination von Hilfen wird dann häufig von engagierten Fachpersonen übernommen, ohne dass sie dazu einen klaren Auftrag haben. Diese Form der Koordination ist personenabhängig und trägt zu Zufälligkeiten in der Vermittlung von Hilfen bei. Im Rahmen einer geregelten interinstitutionellen Zusammenarbeit ist hingegen festzulegen, wer für die Abklärung bei Mehrfachproblematiken und die Koordination der Hilfen zuständig ist (z.B. ein institutionenübergreifendes Case Management für Abklärung, Beratung, Begleitung, Koordination von Hilfen). Insgesamt besteht ein Bedarf an mehr Wissen über geeignete Modelle der Fallführung- und Koordination in der interinstitutionellen Zusammenarbeit. Auch beim Informationsaustausch zwischen den Stellen und bei Fallerfassungssystemen sehen die Fachpersonen noch Optimierungsbedarf. Herausforderungen und Entwicklungsbedürfnisse bestehen weiterhin auf Ebene der Regelangebote sowie der spezialisierten Anbietenden der beruflichen und sozialen Integration (E2). In der Volksschule werden die Jugendlichen im Rahmen der Beruflichen Orientierung auf die Ausbildungsplatzwahl vorbereitet. In vielen Schulen bestehen Konzepte zur Prävention, Früherkennung und -intervention. Diese beziehen sich in der Regel auf bestimmte Themen wie «Gewalt», «Drogen», «Gefährdungen» oder auf umfassende Konzepte der Gesundheitsprävention. Insgesamt weiss man noch wenig über die Breite der Präventionsansätze und deren Wirkung im Schulkontext. Einen expliziten Fokus auf den Umgang mit Mehrfachproblematiken im Zusammenhang mit der beruflichen Grundbildung scheint es kaum zu geben. Nach Einschätzung der Fachpersonen müsste in dieser Phase die Vernetzung mit dem Case Management Berufsbildung verbessert werden, um Jugendliche mit erschwerten Bedingungen frühzeitig mit dem Angebot in Verbindung zu bringen. Zudem ist die Sensibilität für Mehrfachproblematiken und nachhaltige Schwierigkeiten im Bildungsverlauf bei Lehrpersonen zu erhöhen. Ist der direkte Übergang nach der Schule in die Ausbildung nicht möglich, so besteht die Möglichkeit, eine Zwischenlösung zu besuchen. Brückenangebote und Motivationssemester bieten Unterstützung bei der Ausbildungsplatzsuche und haben inzwischen den Status eines Regelangebots. Der Zugang zu Brückenangeboten erfolgt entlang berufswahlrelevanter Kriterien (z.B. «Berufswahlunreife»), der Zugang zu Motivationssemestern (SEMO) in der Regel über die Anmeldung bei der Regionalen XIII Zusammenfassung Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Arbeitsvermittlung RAV zu deren Bedingungen. Die Analyse der Fachliteratur zeigt verschiedene Entwicklungsbedürfnisse im Bereich der Zwischenlösungen. Grundsätzlich wird die Marktförmigkeit3 der Angebote und deren hohe Abhängigkeit von Rahmenbedingungen durch auftraggebende Stellen erkennbar. Die Ziele und Rahmenbedingungen sind in der Regel auf eine möglichst schnelle Integration in die berufliche Ausbildung festgelegt. Die Quote der Anschlusslösungen entscheidet häufig über die Bewertung des Erfolgs und die weitere Finanzierung der Angebote mit. So fehlen oftmals Zeit und finanzielle Ressourcen für die Begleitung bei mehrfachem Unterstützungsbedarf. Mehr noch: Es begünstigt, dass Ein- und Ausschlusskriterien für den Zugang zu Angeboten formuliert werden, welche junge Menschen mit Mehrfachproblematiken vorzeitig ausschliessen. Hier erfolgt eine Art Risikoselektion. Für die Begleitung bei Mehrfachproblematiken sind die Rahmen-bedingungen zu eng auf die Berufsintegration fokussiert. Nötig wären zeitlich und inhaltlich flexiblere Angebote, die Verlängerungsoptionen und eine breitere Unterstützung enthalten (bspw. individuelles Coaching). Dies sind Entwicklungsaufgaben, die allerdings nicht auf Ebene 2, sondern auf der Ebene 1 der auftraggebenden Stellen bearbeitet werden müssen. Weiter besteht gegenwärtig eine vielfältige und etwas unübersichtliche Angebotslandschaft im Bereich der beruflichen Integration. Die Angebote beziehen sich auf unterschiedliche Zielgruppen und werden von verschiedenen zuweisenden Stellen in Auftrag gegeben – die Rahmenbedingungen sind für vergleichbare Angebotstypen aber ähnlich. Hier stellt sich die Frage, ob sich die Zugänge mit einer institutionenübergreifenden Steuerung der Angebote bedarfsgerechter steuern liessen (sog. Übergangsmanagement). Eine Steuerung würde es auch ermöglichen, die Angebote aufeinander abzustimmen und Mittel effizient einzusetzen. Hierzu sind Regelungen und Abstimmungen zwischen Ämtern (E0) und Diensten/ Fachstellen (E1) nötig. Diese Ebenen sind dafür zuständig, die Rahmenbedingungen für Angebote und die Weiterentwicklung der Angebotslandschaft festzulegen. Mit einer systemübergreifenden Steuerung könnten die Zielgruppen bedarfsorientiert an entsprechende Angebote triagiert werden – unabhängig davon, von welcher fallführenden Stelle sie begleitet werden. Die Fachpersonen aus spezialisierten Angeboten (E2) wollen bei Weiterentwicklungen der Angebotslandschaft einbezogen werden. Sie verfügen über viel Wissen zum Bedarf der jungen Menschen mit Mehrfachproblematiken. Der Einbezug müsste auch von der Ebene 1 der fallführenden und auftraggebenden Stellen gewollt und organisiert sein. Herausforderungen stellen sich auch im System der Sozialen Sicherheit. Beispielsweise sind die Sozialhilfe, die Arbeitslosenversicherung oder die Invalidenversicherung regelmässig mit jungen Menschen mit vielfältigem Unterstützungsbedarf konfrontiert, die Schwierigkeiten im Zugang zu und im erfolgreichen Abschluss von Bildungsangeboten haben. Bei der Bereitstellung von spezialisierten Angeboten lässt sich häufig ebenfalls ein enger Fokus auf Berufs- bzw. Arbeitsintegration erkennen. Damit verbunden ist auch hier die Gefahr, dass eine Risikoselektion im Hinblick auf Arbeitsmarktfähigkeit stattfindet. Betont wird hier, dass das Ziel der beruflichen Grundbildung als sehr wichtig erachtet wird, 3 Anbietende bewerben sich bei auftraggebenden kantonalen Stellen mit ihrem Angebot, um ihre Finanzierung zu sichern. XIV Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Zusammenfassung dass bei Mehrfachproblematiken aber mehr Flexibilität im Hinblick auf Ziele und Zeit nötig ist. Auch hier sind die fallführenden und auftraggebenden Stellen (E1) aufgefordert, die Rahmenbedingungen für die Angebote der beruflichen und sozialen Integration zu klären. Soziale Zielsetzungen müssen bei Bedarf ein höheres Gewicht erhalten können. Nicht zuletzt ist auch die enge Zusammenarbeit mit der Wirtschaft und mit Betrieben zentral, um flexiblere Ausbildungsformen zu entwickeln und um Ausbildungsplätze zu schaffen, welche auch jungen Menschen mit Mehrfachproblematiken eine Chance auf eine Berufsbildung ermöglichen. Recherche bei spezialisierten Anbietenden Auf Ebene der spezialisierten Anbietenden der beruflichen und sozialen Integration (E2) zeigt es sich, dass die berufliche Integration bei allen Angeboten, auch bei niederschwelligen, im Zentrum steht. Wie bereits erwähnt, erleben die Fachpersonen die bestehenden institutionellen Rahmenbedingungen insgesamt als zu eng für die Begleitung bei Mehrfachproblematiken. Dennoch bestehen vereinzelt spezialisierte Angebote in der Schweiz (vgl. Anhang 13.3; 13.4), in denen explizit auch andere Themen und Herausforderungen bearbeitet werden, wie z.B. im Zusammenhang mit Mutterschaft oder mit Schwierigkeiten beim Wohnen oder bei den Finanzen. Ebenso bestehen vereinzelt interessante Ansätze (künstlerisch-kreative Ansätze) zur Motivation und Förderung der Ressourcen der jungen Menschen. Die Erfahrungen aus diesen Angeboten müssten evaluiert werden, um mehr über deren Ansätze, Kooperationsformen und Rahmenbedingungen zu erfahren. Good Practice bei kantonalen Übergangssystemen Es wurden zwei kantonale Übergangsstrukturen vertieft betrachtet (vgl. Kap. 8). Diese Ansätze richten sich explizit an junge Menschen mit Mehrfachproblematiken und konzentrieren sich auf Entwicklungen der kantonalen Übergangssysteme. Im Kanton Genf stellt die «Cité des Métiers» CdM ein spezifisches Beratungs- und Informationszentrum zu Themen wie Berufsbildung und Arbeit dar. Angesiedelt ist es im Mehrebenenmodell auf Ebene 1 der fallführenden Dienste. Die Zusammenarbeit besteht zwischen dem Berufsbildungsamt, dem Arbeitsamt sowie der Sozialhilfe und deren Verbundpartnern (spezialisierte Angebote). Leitend für die Zusammenarbeit sind die Grundsätze des internationalen Modellprojekts «Cité des Métiers». Im Zentrum steht die Bündelung von Beratung und Information in den Bereichen Berufsinformation, Berufsberatung, Berufslehre, Stipendien und Studiendarlehen wie auch Weiterbildung, Stellensuche und digitale Kompetenzen. Bei Bedarf erfolgt eine Unterstützung durch die Sozialhilfe. Damit werden alle nötigen Bereiche für die Ausbildungs- und Arbeitsintegration abgedeckt. Ziel ist es, Jugendliche wie Erwachsene bei der Umsetzung von eigenen Zielen hinsichtlich Beschäftigung, Berufstätigkeit und Ausbildung bedarfsorientiert zu unterstützen. Im Rahmen einer Erstberatung wird die Situation von Jugendlichen und jungen Erwachsenen durch die Fachpersonen der CdM geklärt. Anschliessend werden sie bei Bedarf an Cap Formations (Case Management Berufsbildung) oder andere Stellen weitergeleitet und dort individuell begleitet. Die CdM informiert und berät, steht der XV Zusammenfassung Unterstützung bei Mehrfachproblematiken gesamten Bevölkerung ohne Voranmeldung offen, ist kostenlos, anonym, freiwillig und niederschwellig zugänglich. Im Verständnis der interinstitutionellen Zusammenarbeit dient die CdM als Beratungs-, Informations- und Triagestelle. Aus Sicht der befragten Fachpersonen sind insbesondere vier Merkmale der «Cité des Métiers» in Genf zentral: Erstens ist die interinstitutionelle Zusammenarbeit nach den Grundsätzen des internationalen Modellprojekts «Cité des Métiers» geregelt. Zweitens befinden sich die verschiedenen Dienste am gleichen Ort. Drittens stellt die interinstitutionelle Koordination der Angebote im Rahmen der CdM den Schlüssel zum Erfolg der CdM dar. Die Leitung der CdM sorgt für regelmässige horizontale und vertikale Austauschtreffen zwischen den Verbundpartnern. Viertens bietet die niederschwellige Erstanlaufstelle der CdM mit Triage-Funktion den Nutzerinnen und Nutzern die Möglichkeit, sich im Übergangssystem zu orientieren und Zugang zu passenden Hilfen zu finden. Darüber hinaus kann aus fachlicher Sicht die Integration des CM BB in die «Cité des Métiers» als Merkmal von Good Practice bezeichnet werden. Die «Strategiegruppe Jugendarbeitslosigkeit» im Kanton Basel-Stadt ist auf der Ebene der interdepartementalen Zusammenarbeit (E0) verortet (Präsidialdepartement Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Departement Bildung) und zielt auf eine strategische Ausrichtung von Massnahmen gegen Jugendarbeitslosigkeit. Es handelt sich um ein Gremium, welches alle staatlichen Interventionen bezüglich Jugendarbeitslosigkeit über departementale Schnittstellen hinweg steuert und neue Massnahmen und Angebote zur Bekämpfung von Jugendarbeitslosigkeit zunächst projektbezogen bereitstellt. Als Ergebnis der Gruppendiskussionen mit Fachpersonen kristallisierten sich vier Merkmale von Good Practice heraus: Erstens ist die Gründung der «Strategiegruppe Jugendarbeitslosigkeit» Ausdruck eines klaren politischen Willens, junge Menschen, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind, nachhaltig zu unterstützen. Zweitens ermöglicht es die interdepartemental zusammengesetzte «Strategiegruppe Jugendarbeitslosigkeit», alle relevanten Partnerinstitutionen «in einem Boot» zu haben und systemübergreifend zu handeln. So entwickelte sich eine gemeinsame Haltung, was eine Grundlage für übergreifende strategische Entscheide darstellt. Drittens ermöglicht ein gemeinsamer Fonds zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit (Krisenfonds) die departementsübergreifende Finanzierung von Angeboten zur Bekämpfung von Jugendarbeitslosigkeit. Viertens wurde in diesem Rahmen die Fachstelle Gap – das Case Management Berufsbildung – eingeführt, um jungen Menschen mit Mehrfachproblematiken bei der beruflichen Integration und beim Zugang zu weiteren Hilfen zu unterstützen. Das Gap dient neben der bedarfsorientierten Einzelfallhilfe zunehmend als eine Anlaufstelle für andere Institutionen. In Bezug auf die verbindliche Regelung der interinstitutionellen Zusammenarbeit und die Einbettung von Gap wird allerdings noch Entwicklungsbedarf wahrgenommen. XVI Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Zusammenfassung Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Übergangssysteme in den Kantonen Die nachfolgend dargestellten Empfehlungen bündeln und konkretisieren die Themen, welche für die Weiterentwicklung des Übergangssystems zugunsten junger Menschen mit Mehrfachproblematiken eine hohe Bedeutung haben. Handlungsleitende Grundsätze Bezogen auf die Weiterentwicklung des Übergangssystems konnten zwei zentrale Grundsätze herausgearbeitet werden. Diese dienen als Orientierungsrahmen für die nachfolgenden Empfehlungen (vgl. Kap. 10): 1. Klientinnen- und klientenzentrierte Abklärung/Beratung/Begleitung: Bei Mehrfachproblematiken ist eine klientinnen- und klientenzentrierte Abklärung, Beratung und Begleitung wichtig. Dazu gehören a) eine breite Bedarfsabklärung, die alle relevanten Lebensbereiche einbezieht (soziale Diagnostik); b) eine langfristige, bedarfsorientierte, niederschwellige, jugendgerechte und beziehungsorientierte Begleitung; c) Unterstützung beim Zugang zu und der Koordination von Hilfen aus unterschiedlichen Systemen; d) die Flexibilisierung von Hilfen in Bezug auf die Dauer der Angebote (Verlängerungsoptionen) und das Alter der Inanspruchnahme über das 25. Altersjahr hinaus. 2. Fallkoordination in geregelten interinstitutionellen Strukturen: Um bei Mehrfachproblematiken Hilfen aus unterschiedlichen Systemen bedarfsgerecht und ohne Reibungsverluste verknüpfen zu können, ist eine Fallkoordination über institutionelle Zuständigkeiten hinweg nötig. Voraussetzung dazu ist eine geregelte interinstitutionelle Kooperation unter den relevanten Institutionen. Die aus den Ergebnissen abgeleiteten Grundsätze werden in der Fachdiskussion allgemein geteilt und sind nicht neu (vgl. Schmidlin et al. 2018). Nicht zuletzt basiert interinstitutionelle Zusammenarbeit im Allgemeinen und das Case Management Berufsbildung im Besonderen darauf. Die Analysen im Rahmen der vorliegenden Studie zeigen jedoch, dass die Grundsätze vielfach – insbesondere zugunsten junger Menschen mit Mehrfachproblematiken – noch nicht ausreichend umgesetzt werden konnten. Darauf zielen die nachfolgenden Empfehlungen. XVII Zusammenfassung Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Empfehlungen zur Weiterentwicklung der kantonalen Übergangssysteme Die Empfehlungen werden entlang des Mehrebenenmodells strukturiert4 (vgl. Kap. 10). Tabelle 2: Empfehlungen im Überblick Ebene Bezeichnung Empfehlungen E 0 Ebene der strategischen Empfehlung 1: Politischer Wille zur interdepartementalen Kooperation und Steuerung zur Regelung der interinstitutionellen Strukturen Departements- und Empfehlung 2: Departemente übergreifende Regelung der Finanzierung Amtsleitungen E 1 Ebene der Fallführung Empfehlung 3: Umsetzung und Pflege der interinstitutionellen Strukturen Ämter, Dienste, Empfehlung 4: Etablierung einer fallkoordinierenden Stelle Fachstellen Empfehlung 5: Schaffung einer vorgelagerten Erstanlaufstelle zur niederschwelligen Abklärung Empfehlung 6: Sicherstellung von flexiblen Rahmenbedingungen für fallbegleitende Anbietende und die Koordination von Angeboten E 2 Ebene der Fallbegleitung Empfehlung 7: Sensibilisierung für Mehrfachproblematiken entlang der spezialisierte Anbietende Nahtstellen I und II Empfehlung 8: Entwicklung von neuen Formen von Integrationsangeboten Empfehlung 9: Stärkung der Anliegen von spezialisierten Anbietenden in Interessenverbänden Ebene der strategischen Steuerung E 0 Empfehlung 1: Politischer Wille zur interdepartementalen Kooperation und Regelung der interinstitutionellen Strukturen Empfohlen wird eine verbindliche interdepartementale Regelung der interinstitutionellen Kooperation: Zu klären ist die Kooperation zwischen verschiedenen Ämtern (E0) und zwischen Fachstellen/Diensten (E1). Dabei sind insbesondere folgende Aspekte zu definieren: Zielformulierungen, verbindliche Abläufe, Prozesse und Verantwortlichkeiten und Entscheidungsbefugnisse. Ein entsprechender politischer Auftrag und ein gemeinsames Ziel erleichtern die Regelung der interinstitutionellen Kooperationen auf allen Ebenen (vertikal und horizontal). Zu prüfen ist auch, ob die kantonalen Gesetze, Verordnungen und Reglemente (Sozialhilfe, ALV, Berufsbildung), soweit dies für eine verbindliche interinstitutionelle Kooperation nötig ist, harmonisiert sind. Empfehlung 2: Departemente übergreifende Regelung der Finanzierung Empfohlen wird, interdepartementale Finanzierungsmodelle zu entwickeln, die einen gezielten Einsatz der vorhandenen Mittel erlauben, um flexible und bedarfsgerechte Unterstützung auf Ebene 1 (IIZ und Case Management) und 2 (spezialisierte Angebote und erweiterte individuelle Unterstützung) zu ermöglichen. Diese Finanzierungsmodelle sollten 4 Zwar wird die konkrete Ausgestaltung der Übergangssysteme stark durch die Kantone geprägt. Dennoch ist zu beachten, dass viele gesetzliche Rahmenbedingungen auf Bundesebene festgelegt sind (bspw. AIG, IVG, AVIG, BBG). Die nationale Ebene bestimmt somit die Handlungsspielräume auf kantonaler Ebene mit (vgl. Anhang 13.1). XVIII Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Zusammenfassung neben Massnahmen- und Projektfinanzierungen auch die Einzelförderung bei erhöhtem Unterstützungsbedarf ermöglichen. Ebene der Fallführung E 1 Empfehlung 3: Umsetzung und Pflege der interinstitutionellen Strukturen Empfohlen wird, bestehende Strukturen interinstitutioneller Kooperation stärker auf die Begleitung und Unterstützung von jungen Menschen mit Mehrfachproblematiken auszurichten. Dazu sollen bestehende Strukturen genutzt, gestärkt und bei Bedarf erweitert oder angepasst werden. Es ist dafür zu sorgen, dass die für die interinstitutionelle Kooperation zuständige Stelle über die notwendigen Kompetenzen und Ressourcen verfügt, um Entscheidungen treffen und Massnahmen – wie bspw. eine spezifische Fallbegleitung der Jugendlichen – finanzieren zu können (vgl. Empfehlungen 1-2). Die für die interinstitutionelle Kooperation zuständige Stelle muss für andere Stellen klar adressierbar sein. Für grössere Kantone mit städtischen und ländlichen Regionen sind für eine bessere Erreichbarkeit der jungen Menschen mit Mehrfachproblematiken gegebenenfalls regionale interinstitutionelle Lösungen angezeigt. Die Leitung einer interinstitutionellen Struktur ist dafür verantwortlich, dass die interinstitutionelle Zusammenarbeit gepflegt und weiterentwickelt wird. Hierfür ist die horizontale und vertikale Zusammenarbeit zu fördern. Zu empfehlen ist weiterhin, auch die Erfahrungen der fallbegleitenden Angebote (E2) regelmässig einzubeziehen. Empfehlung 4: Etablierung einer fallkoordinierenden Stelle Empfohlen wird, für Mehrfachproblematiken eine verantwortliche Stelle zu definieren. Diese Stelle soll sich explizit auf die Begleitung und Unterstützung bei Mehrfachproblematiken ausrichten, indem sie eine koordinierte Fallabklärung und -führung (Koordination von Hilfen, Begleitung) übernimmt. Wenn das Case Management Berufsbildung (CM BB) als Koordinationsstelle eingesetzt wird, ist zu klären, wie mit Hilfestrukturen ausserhalb der Berufsbildung kooperiert wird. Empfehlung 5: Schaffung einer vorgelagerten Erstanlaufstelle zur niederschwelligen Abklärung Empfohlen wird, eine niederschwellige Anlaufstelle zu schaffen, die bedarfsorientierte, thematisch breite, jugendgerechte Erstberatung bietet und ohne Terminabsprache niederschwellig genutzt werden kann. Die Wirksamkeit kann erhöht werden, wenn diese Stelle in enger Verbindung mit Jugendberatungsstellen steht oder beide Aufgaben kombiniert, weil bei Jugendberatungsstellen viel Wissen zur beziehungsorientierten Begleitung von jungen Menschen besteht und hierüber weitere präventive Angebote bereitgestellt werden können (bspw. Unterstützung bei administrativen Anliegen oder Umgang mit Finanzen). Empfehlung 6: Sicherstellung von flexiblen Rahmenbedingungen für fallbegleitende Anbietende und die Koordination von Angeboten Empfohlen wird, für spezialisierte Anbietende der beruflichen und sozialen Integration Rahmenbedingungen für komplexe Fälle zu schaffen, innerhalb derer junge Menschen mit XIX Zusammenfassung Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Mehrfachproblematiken bedarfsgerecht unterstützt werden können. Notwendig sind Flexibilität und eine Erweiterung der berufsbildungsbezogenen Zielsetzungen um soziale Ziele wie «Unterstützung bei der Lebensbewältigung». Dazu sind die Rahmenbedingungen (Auftrag/Ziele, Zeit, Fallpauschalen) zu überprüfen und anzupassen. Schliesslich wird empfohlen, die Angebotslandschaft stärker institutionsübergreifend zu organisieren und die Rahmenbedingungen abzustimmen. Nicht jede Institution benötigt Angebote für junge Menschen mit Mehrfachproblematiken, vielmehr sollen die Angebote insgesamt den Bedarf abdecken und von unterschiedlichen Stellen koordiniert genutzt werden können. Eine koordinierte Angebotslandschaft erleichtert die Triage zu geeigneten Angeboten und ermöglicht eine übergreifende Steuerung und eine koordinierte Entwicklung des Übergangssystems (Übergangsmanagement). Ebene der Fallbegleitung E 2 Empfehlung 7: Sensibilisierung für Mehrfachproblematiken entlang der Nahtstellen I und II Empfohlen wird, die frühzeitige Erkennung von Problemlagen in allen relevanten Institutionen entlang der Nahtstellen I und II zu fördern. Konkret sind Ansätze zur Sensibilisierung für Mehrfachproblematiken und Konzepte der Prävention (weiter) zu entwickeln. Hier können Sensibilisierungskampagnen und Aus- und Weiterbildungen von Fachpersonen helfen. Zu empfehlen sind des Weiteren Instrumente zur breiten Ersteinschätzung, um zu entscheiden, ob qualifizierte Abklärungsstellen einbezogen werden müssen oder ob Unterstützung im gegebenen Rahmen ausreichend ist. Dazu sind auch Kenntnisse über entsprechende Abklärungsstellen und Wissen darüber, in welchen Fällen welche Stellen zuständig sind, wichtig. Es wird weiterhin empfohlen, junge Menschen frühzeitig in geeigneter Form zu unterstützen, damit sich keine Mehrfachproblematiken entwickeln. Des Weiteren wird eine stärkere Zusammenarbeit von Schulen und Zwischenlösungen mit dem CM BB empfohlen. Die systematische Erfassung von Schulabbrüchen, fehlenden Anschlusslösungen oder Ausbildungsabbrüchen kann eine weitere Möglichkeit bieten, junge Menschen in kritischen Übergängen frühzeitig zu eruieren und zeitnah gezielte Hilfestellungen anzubieten. Von einer Erfassung ohne geeignete Unterstützungsangebote wird hingegen abgeraten. Empfehlung 8: Entwicklung von neuen Formen von Integrationsangeboten Es wird empfohlen, flexible Begleit- und Lernangebote zu fördern, die zusätzlich zu Berufsintegrationszielen auch auf Themen der Lebensbewältigung eingehen. Richtungsweisende Ansätze sind ausbildungsbegleitende Unterstützungsangebote wie bspw. Jugendcoaching (im Rahmen einer Sozialpädagogischen Familienbegleitung), Supported Education (im Rahmen einer IV-Ausbildung) oder Teilzeitausbildungen für junge Mütter/Väter, u.a. Auch Jugendberatungsstellen können – über eine niederschwellige Erstberatung hinaus (vgl. Empfehlung 5) – eine wichtige Vermittlungsfunktion übernehmen und junge Menschen dabei unterstützen, die Anforderungen in ihrem Leben zu bewältigen. Darüber hinaus ist auf Ebene E1 zu klären, wie Ausbildungen – auch bei verzögerten Verläufen – finanziert werden können (bspw. durch Bildungsgutscheine, Stipendien). XX Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Zusammenfassung Empfehlung 9: Stärkung der Anliegen von spezialisierten Anbietenden in Interessenverbänden Empfohlen wird spezialisierten Anbietenden, einen gemeinsamen fachlichen Austausch zu pflegen (horizontale Kooperation), um übergreifende Beobachtungen und Anliegen in die Kooperation mit auftraggebenden/fallführenden Stellen einbringen zu können (vertikale Kooperation). Empfohlen wird, diese Kooperation bspw. in der Form von Interessensverbänden zu pflegen, weil diese eine hohe Sichtbarkeit und fachpolitische Bedeutung versprechen. Ein solches Netzwerk kann eine selbstorganisierte Form haben. Idealerweise trägt jedoch die fallführende Ebene (E1) die Verantwortung für regelmässige Austausche zwischen den Ebenen (vgl. Empfehlung 3). XXI Soutien en cas de problématiques multiples Résumé Résumé Situation initiale et objectif Dans le contexte actuel, la validation d’une formation professionnelle initiale constitue une condition essentielle à la participation au marché du travail et à l’intégration sociale à long terme. En parallèle, les diverses évolutions du monde du travail et du système de formation professionnelle ont rendu le passage de l’école à la vie active plus compliqué, ce que l’on constate en particulier chez les jeunes présentant des problématiques multiples. Parmi les jeunes confrontés à des difficultés dans différents domaines de la vie se trouvent notamment les jeunes mères, dont la situation est ici considérée séparément. L’objectif du présent rapport est d’éclairer le phénomène des problématiques multiples chez les jeunes ainsi que l’interaction entre besoins de soutien et aides existantes dans le système de transition5. Il s’articule autour des problématiques suivantes (voir chap. 2 pour les questions détaillées) : • Qu’entend-on par problématiques multiples ? • Comment les jeunes concernés perçoivent-ils leur situation ? Quelle forme de soutien et d’accompagnement souhaitent-ils ? • À quelles difficultés les spécialistes se heurtent-ils dans le soutien des cas complexes ? • Quels sont les exemples de bonnes pratiques existantes en matière d’accompagnement des jeunes et des jeunes mères présentant des problématiques multiples ? Quelles caractéristiques générales peut-on déduire et reprendre de ces exemples ? • Quels sont les besoins de soutien des acteurs dans le développement du système de transition ? L'analyse porte sur les opportunités et les difficultés rencontrées dans le système actuel au niveau des transitions I et II. À partir des résultats de cette analyse, des recommandations sont formulées en vue du perfectionnement du système de transition. Les cantons étant, selon la législation fédérale, responsables de l’exécution, la présente étude se concentre les systèmes de transition cantonaux. Méthodologie Afin d’apporter des réponses aux diverses problématiques, une approche en regards croisés a été adoptée (voir chap. 2). Premièrement, des publications spécialisées ont été évaluées afin de documenter la manière dont les jeunes et les jeunes adultes présentant des problématiques multiples sont perçus de différents points de vue professionnels. En outre, une vue d’ensemble du 5 Aux points de transition de la scolarité à la formation (transition I) et de la formation au monde du travail (transition II), un système d'aides diversifié s'est établi en parallèle au système de formation professionnelle, dans le but de favoriser l'intégration professionnelle. Dans le discours spécialisé, ce système est désigné par « système de transition » (voir ch. III). XXIII Résumé Soutien en cas de problématiques multiples système de transition existant au niveau des transitions I et II a été établie, de même qu’un résumé de l’état actuel du débat sur ce sujet. Le groupe cible des jeunes mères a fait l’objet d’une recherche distincte. Deuxièmement, les jeunes adultes présentant des problématiques multiples et les jeunes mères ont été interrogés afin de recueillir leur point de vue sur ces problématiques et le soutien qu’ils ont reçu dans le processus d’insertion professionnelle. Des discussions de groupe et des entretiens individuels semi-directifs ont été menés à cet effet. Troisièmement, une recherche sur les prestataires spécialisés en matière d’insertion professionnelle et sociale a été réalisée. Celle-ci a révélé qu’il existe de nombreuses offres spécialisées, mais qu’elles se heurtent à des limites et des difficultés d’ordre structurel dans le cas des problématiques multiples. Il n’a donc pas été question d’examiner en détail les offres individuelles, mais deux structures de transition cantonales. L’objectif était de dégager les caractéristiques des bonnes pratiques utiles pour le développement des systèmes de transition dans d’autres cantons ou régions. À cet effet, deux systèmes de transition cantonaux ont été sélectionnés parmi les approches recensées sur la base de différents critères et des discussions de groupe semi-directives avec des spécialistes ont été menées. Quatrièmement, des ateliers ont été réalisés à l’échelle des régions linguistiques avec des spécialistes de différents services cantonaux et de diverses offres d’insertion professionnelle. Il y a été question de la perception du groupe cible et de son besoin de soutien, des difficultés et des conditions de réussite dans le système de transition ainsi que des caractéristiques structurelles des bonnes pratiques. Ces analyses constituent la base d’une consultation de grande ampleur sur la question du soutien aux jeunes et aux jeunes adultes présentant des problématiques multiples au niveau des transitions I et II. Les différentes sources d'information et perspectives permettent une observation globale du système complexe de transition mettant en évidence les interdépendances du système, ses difficultés et les possibilités de développement à différents niveaux dans le système de transition. Système de transition : changements au niveau des transitions I et II Depuis le milieu des années 1990 au plus tard, des processus de transformation sociaux et économiques fondamentaux ont fait évoluer le marché du travail et de la formation professionnelle. La mondialisation, la transformation numérique et l’avènement de l’ère technologique contribuent notamment à des mutations constantes dans le travail et les exigences professionnelles. Au fil de celles-ci, la formation postobligatoire et l’apprentissage tout au long de la vie sont devenus la norme sociale dans les sociétés du savoir (Rüfenacht et Neuenschwander 2014, p. 203 s. ; Schaffner 2008). Aujourd’hui, l’obtention d’un diplôme professionnel est une condition indispensable pour une insertion durable sur le marché du travail primaire et est considérée comme nécessaire pour la participation à la vie de la société. Par ailleurs, les formations sont devenues plus exigeantes, et il est plus difficile d’y accéder. En conséquence, ces vingt dernières années, le passage à l’âge adulte a reculé et est devenu plus diversifié, plus discontinu et plus XXIV Soutien en cas de problématiques multiples Résumé hétérogène (voir Meyer 2018 ; Schröer et al. 2013 ; CSRE 2014 ; Stauber et Walther 2011 ; Scharenberg et al. 2016 ; Lamamra et Duc 2014). Afin de permettre autant que possible à tous les jeunes de suivre une formation, l’objectif politique largement partagé de « 95 % de jeunes titulaires d’un diplôme » a été formulé (Département fédéral de l’économie, de la formation et de la recherche et Conférence suisse des directeurs cantonaux de l’instruction publique 2019 ; Schmidlin et al. 2018). À cet effet, tous les cantons ont établi une offre de base de mesures d’accompagnement destinées à soutenir les transitions (Landert et Eberli 2015 ; Schmidlin et al. 2018 ; Secrétariat d’État à la formation professionnelle 2014). Parallèlement au système de formation professionnelle, un système varié d’aides a été mis en place dans le cadre du passage de l’école à la formation (transition I) et de la formation à la vie active (transition II) (voir chap. 3). Celles-ci comprennent notamment l’orientation professionnelle au degré secondaire I, l’orientation professionnelle, scolaire et de carrière, les solutions transitoires telles que les offres passerelles et les semestres de motivation, le placement en apprentissage et le mentorat (Landert et Eberli 2015 ; Schmidlin et al. 2018 ; Secrétariat d'État à la formation, à la recherche et à l'innovation SEFRI 2014). Pour les jeunes ayant besoin d’un soutien intensif, le Case management Formation professionnelle (CM FP) propose une aide personnalisée. Ces offres de soutien variées sont regroupées sous le terme « système de transition ». Actuellement, selon les régions, jusqu’à un cinquième des jeunes ayant quitté l’école ont recours aux solutions temporaires de la transition I (Landert et Eberli 2015 ; Meyer 2018), ce qui souligne l’importance de ce segment de formation. Ce constat met également en évidence le fait que les solutions transitoires sont devenues des offres régulières, alors qu’elles n’étaient à l’origine pas conçues comme telles. Comme le montre la présente étude, le système atteint maintenant ses limites face aux problématiques multiples. En effet, les jeunes ayant des besoins d’aide complexes requièrent un soutien non seulement en matière de formation, mais aussi dans d’autres domaines de la vie. C’est la raison pour laquelle les offres d’insertion professionnelle seules ne permettent pas un accompagnement adéquat pour les problématiques multiples. Différentes aides sont nécessaires, coordonnées au cas par cas et en fonction des besoins, ce qui implique que les différents niveaux des systèmes de transition cantonaux doivent collaborer étroitement, de même que les différents systèmes d’aide dans le suivi des cas. En ce qui concerne les jeunes et les jeunes adultes présentant des problématiques multiples, il existe déjà deux formes de base de collaboration interinstitutionnelle qui se recoupent partiellement : le Case management Formation professionnelle susmentionné, pour les jeunes âgés de 15 à 25 ans6, et les structures de collaboration interinstitutionnelle, axées sur les jeunes adultes de 18 ans et plus. Ces deux approches de collaboration interinstitutionnelle assurent la coordination des aides au-delà des frontières institutionnelles. 6 Dans certains cantons, l'offre est ouverte aux jeunes à partir de 14 ans, dans d'autres aux 16-25 ans. XXV Résumé Soutien en cas de problématiques multiples Un modèle multiniveaux pour réfléchir aux systèmes de transition cantonaux L’étude se concentre sur les structures cantonales qui mettent en œuvre et organisent les systèmes de transition. Les résultats indiquent les défis qui se posent aux systèmes de transition cantonaux, tant du point de vue de la coordination des aides dans un cas concret que de celui de du développement coordonné du système dans son ensemble. Afin de réfléchir et de faire évoluer les systèmes de transition cantonaux, le modèle multiniveaux suivant a donc été élaboré (voir chap. 9.2 ; 10). Tableau 1 : modèle multiniveaux du système de transition Niveau Description Fonction N 0 Niveau de pilotage stratégique Responsabilité transversale pour la résolution commune des problèmes par les directions des sociaux. Définition d’objectifs à l’échelle du système soutenus départements et des offices politiquement (politique), fixation de conditions-cadres, formulation de mandats N 1 Niveau de la gestion des cas Compétence pour la gestion des cas et le financement des mesures par des offices, services et Organisation de la collaboration interinstitutionnelle CII entre les différents services spécialisés chargés offices / services spécialisés concernant le traitement des problématiques multiples chez les jeunes / jeunes adultes N 2 Niveau de suivi des cas Fourniture de prestations dans le cadre d’offres et de projets visant à par des prestataires soutenir les jeunes / jeunes adultes présentant des problématiques spécialisés multiples lors de l’insertion professionnelle et sur le marché du travail ou de l’intégration sociale et professionnelle Les résultats de l’étude et les recommandations sont structurés selon ce modèle. Principaux résultats de l’étude Définitions La notion de « problématiques multiples » est en fait un terme générique vague (voir chap. 4). Même du point de vue des spécialistes, elle renvoie de manière non spécifique à des problèmes divers qui entraînent un besoin de soutien sur de multiples plans. Les aspects davantage pris en compte diffèrent selon le point de vue institutionnel et façonnent ainsi une certaine vision du groupe cible en tant que « jeunes présentant des problématiques multiples ». Le discours spécialisé continue de mettre nettement l’accent sur les facteurs de risque individuels liés aux parcours de formation difficiles et au manque de formation. En revanche, il tient relativement peu compte des facteurs sociaux et structurels tels que les conditions régionales ou les désavantages en matière de formation selon les caractéristiques sociodémographiques (origine sociale, nationalité, sexe, niveau de formation, etc.). Certains jeunes sont considérés comme particulièrement vulnérables au moment des transitions I et II (voir également Schmidlin et al. 2018), par exemple les jeunes immigrés ou réfugiés arrivés tardivement, les jeunes subissant des pressions psychosociales, les jeunes adultes sans formation et bénéficiant de l’aide sociale ou les jeunes mères élevant seules leurs enfants. Ces jeunes courent un risque élevé d’être désavantagés en termes de participation à la vie de la société, à la formation et au marché du travail. XXVI Soutien en cas de problématiques multiples Résumé Il n’est guère possible de quantifier de manière satisfaisante le groupe de jeunes présentant des problématiques multiples au niveau des transitions I et II. Les statistiques relatives à la formation, au marché du travail et à l’aide sociale fournissent des informations importantes sur différents événements charnières survenant au cours de la formation. Cependant, elles ne permettent pas de déterminer directement quelles en sont les répercussions à l’échelle individuelle ni à quel moment celles-ci se manifestent. Les spécialistes interrogés soulignent également que les facteurs de risque doivent être compris dans leur dynamique réciproque. Toutefois, les statistiques sur la formation montrent qu’actuellement, environ 10 % des jeunes ne parviennent pas à terminer une formation postobligatoire avant l’âge de 25 ans (Golder et al. 2019). Par ailleurs, les études sur les transitions ou les parcours montrent que les transitions peuvent jouer un rôle dans des phases de vie extrêmement délicates qui déterminent des positionnements futurs au sein de la société. Difficultés et besoin de soutien du point de vue des jeunes, des jeunes adultes et des jeunes mères La complexité des problèmes rencontrés par les jeunes et les jeunes adultes montre à quel point les problématiques multiples peuvent prendre des formes diverses (voir chap. 4.4.2 ; 6.3). Les jeunes disent avoir grandi dans des conditions difficiles et décrivent des relations conflictuelles, des séjours en foyer, des échecs scolaires et des expériences de harcèlement. Ils font face à des interruptions de formation, au chômage, à des problèmes de santé et à la pénurie de logements. Ils parlent également de difficultés financières (dettes, absence de réduction des primes d’assurance-maladie). Pour certains fuyant leur pays d’origine et ayant déposé une demande d’asile, la précarité du statut de séjour est un poids. Selon les personnes interrogées, les problèmes sont généralement liés, se cumulent et peuvent s’accentuer mutuellement de façon marquée en peu de temps. Souvent, le soutien de la famille d’origine ou d’autres cercles sociaux fait défaut. La complexité des problèmes suscite un sentiment de surmenage général. En parallèle, les personnes concernées ne savent souvent pas exactement à qui s’adresser pour obtenir du soutien. Ainsi, beaucoup de jeunes n’ont pas la confiance, l’énergie et l’aide nécessaires pour affronter leurs problèmes, ce qui contribue à accroître leurs difficultés. Par conséquent, ils ont tendance à se manifester tardivement auprès des spécialistes ou des services spécialisés, souvent même une fois que les problèmes se sont déjà multipliés et enracinés (par ex. interruption de formation, endettement, sans-abrisme). Dernier point, et non des moindres, les jeunes adultes ont du mal à maîtriser les exigences administratives des services spécialisés. Dans l’ensemble, les personnes concernées sont donc confrontées à de nombreuses difficultés dans l’accès aux aides. Elles souhaitent un service de conseil adapté aux jeunes, axé sur les relations et facilement accessible qui les aide à affronter leurs problèmes multiples en fonction de leurs besoins et en les faisant participer. Les jeunes mères présentant des problématiques multiples font face à de nombreux défis (chap. 5). En plus du manque de ressources personnelles ou familiales fréquemment constaté, les soins et les questions d’éducation posent d’autres difficultés. Avec l’arrivée d’un enfant, de nombreuses mères ressentent une nouvelle urgence les poussant à surmonter activement ces écueils. En effet, elles ne sont plus seulement responsables XXVII Résumé Soutien en cas de problématiques multiples d’elles-mêmes, mais aussi du bien-être de leur enfant. La responsabilité envers leur enfant est donc une force motrice du changement. Beaucoup sont préoccupées par leur situation financière souvent complexes, en particulier en cas de questions non résolues relatives à l’entretien. Elles craignent de dépendre du soutien de l’État et, par conséquent, d’être contrôlées par l’Autorité de protection de l’enfant et de l’adulte. Aux yeux de ces jeunes femmes, l’indépendance financière que peuvent permettre une formation et une activité professionnelle constitue une solution. Malgré leur grande motivation, cet objectif est souvent difficile à atteindre, car les exigences d’une formation à plein temps s’accordent mal avec les modèles existants de garde d’enfants, peu flexibles. Les jeunes mères souhaitent également un conseil axé sur les relations, facilement accessible et participatif. Elles déclarent avoir un besoin spécifique en matière d’offres flexibles de garde d’enfants et de formations à temps partiel. Difficultés et besoin de soutien du point de vue professionnel L'étude des publications spécialisées ainsi que les contributions aux discussions des spécialistes indiquent que des développements sont nécessaires à plusieurs égards (voir chap. 4.4.1 ; 6). Les professionnels impliqués, issus de différentes institutions et de différents niveaux, soulignent la complexité des problèmes et le manque de ressources chez les jeunes pour y faire face. La plupart du temps, les aides de plusieurs institutions sont nécessaires, par exemple dans les domaines de la formation, du travail et de l’économie, de l’aide sociale, de l’assurance-invalidité, de la migration et de l’insertion, de la santé, de l’aide aux enfants et aux jeunes. Afin de pouvoir offrir un soutien approprié en cas de problématiques multiples, les conditions suivantes doivent être remplies : la coordination des offres de soutien, une clarification à grande échelle ainsi que des services de conseil et d’accompagnement individuels, à long terme, interconnectés et flexibles. Les professionnels estiment que la stricte focalisation sur la validation d’une formation ne suffit pas face aux problématiques multiples. Il devrait être possible d’intégrer et de traiter les difficultés rencontrées dans d’autres domaines. Les résultats mettent en évidence des difficultés à différents niveaux du système (voir tableau 1). Au niveau du pilotage stratégique par les directions des départements et des offices (N 0), des objectifs communs, la réglementation de la collaboration interinstitutionnelle et la clarification du financement des offres font souvent défaut. Il s’agirait là de conditions importantes pour harmoniser les diverses offres dans le système de transition complexe, toutes institutions confondues, au profit de l’accompagnement des jeunes présentant des problématiques complexes. Par conséquent, la clarification et la gestion des cas concernant les problématiques multiples sont également perçues comme difficiles et souvent trop peu réglementées au niveau des offices, services et services spécialisés (N 1). Un système de transition complexe, confus et désorganisé entraîne un accès « aléatoire » aux aides, un manque de coordination de ces dernières, une collaboration insuffisamment clarifiée entre les institutions et des compétences mal définies. L’une des principales difficultés réside dans le fait que chaque institution est compétente pour des problèmes et des prestations spécifiques en vertu des dispositions légales. La marge de manœuvre est donc limitée et XXVIII Soutien en cas de problématiques multiples Résumé les problèmes sont traités en fonction des conditions-cadres de l’institution concernée. Tous ces éléments nuisent à la continuité et à l’efficacité des mesures de soutien et, partant, des parcours de formation. De même, le fort accent mis sur la formation professionnelle initiale ou l’employabilité et la négligence d’autres problèmes contribuent à rendre les aides insuffisantes en cas de problématiques multiples. Les difficultés en matière de coopération et de coordination sont fondamentalement bien connues et font actuellement l’objet d’un travail intensif. La collaboration interinstitutionnelle constitue une approche centrale et relativement bien établie, que ce soit dans le cadre des structures de collaboration interinstitutionnelle axées sur les jeunes adultes de plus de 18 ans ou du Case management Formation professionnelle pour les 15-25 ans. Néanmoins, les spécialistes interrogés font état de besoins de clarification concernant dans une large mesure la collaboration entre institutions. Ainsi, les services qui doivent respectivement se charger du premier bilan et de l’orientation, qui doivent procéder à une évaluation approfondie, qui sont impliqués dans les cas de problématiques multiples et qui coordonnent les aides ne sont souvent pas clairement définis. L’évaluation ainsi que la coordination des aides sont souvent assurées par des spécialistes engagés, sans qu’ils aient un mandat clair en la matière. Cette forme de coordination dépend des personnes et contribue au caractère aléatoire de l’attribution des aides. Dans le cadre d’une collaboration interinstitutionnelle réglementée, il convient en revanche de déterminer qui est responsable de l’évaluation et de la coordination des aides dans les cas de problématiques multiples (par ex. un Case management interinstitutionnel pour l’évaluation, le conseil, le suivi et la coordination des aides). Dans l’ensemble, il est nécessaire de disposer de plus de connaissances sur les modèles appropriés de gestion et de coordination des cas dans la collaboration interinstitutionnelle. Les professionnels estiment également qu’il est nécessaire d’optimiser l’échange d’informations entre les services et les systèmes de recensement des cas. Des difficultés subsistent et des développements restent nécessaires au niveau des offres régulières et spécialisées visant l’intégration professionnelle et sociale (N 2). À l’école obligatoire, les jeunes sont préparés au choix d’une place de formation dans le cadre de l’orientation professionnelle. Dans de nombreuses écoles, il existe des plans de prévention ainsi que de détection et d’intervention précoces, en règle générale articulés autour de thèmes spécifiques tels que « la violence », « les drogues », « les dangers » ou de concepts globaux de prévention sanitaire. Dans l’ensemble, on sait encore peu de choses sur l’étendue des approches de prévention et sur leur effet dans le contexte scolaire. Il ne semble pas vraiment y avoir de focalisation explicite sur la gestion des problématiques multiples dans le cadre de la formation professionnelle initiale. D’après les spécialistes, il faudrait améliorer à ce stade la mise en réseau avec le Case management Formation professionnelle afin de faire connaître suffisamment tôt aux jeunes présentant des difficultés l’offre proposée. En outre, il convient de sensibiliser davantage le personnel enseignant aux problématiques multiples et aux difficultés durables dans le parcours de formation. Si le passage direct à la formation après l’école n’est pas possible, il existe des solutions transitoires. Les offres passerelles et les semestres de motivation proposent un soutien XXIX Résumé Soutien en cas de problématiques multiples lors de la recherche d’une place de formation et ont entre-temps acquis le statut d’offres régulières. L’accès aux offres passerelles se fait selon des critères pertinents pour le choix professionnel (par ex. « manque de maturité par rapport au choix professionnel »), tandis que l’accès aux semestres de motivation (SEMO) s’effectue généralement en s’inscrivant auprès de l’Office régional de placement (ORP) et selon ses conditions. L’analyse de la littérature spécialisée met en évidence différents besoins de développement dans le domaine des solutions transitoires. On constate essentiellement que les offres sont soumises aux lois du marché7 et qu’elles dépendent fortement des conditions-cadres fixées par les services mandants. Les objectifs et les conditions-cadres sont en règle générale définis en vue d’une intégration aussi rapide que possible dans la formation professionnelle. Le taux d'intégration est souvent déterminant pour évaluer le succès des offres et en garantir le financement. Ainsi, le temps et les ressources financières manquent souvent pour l’accompagnement en cas de besoin de soutien sur de multiples plans. Plus encore, cela favorise la formulation de critères d’inclusion et d’exclusion pour l’accès aux offres qui mettent prématurément à l’écart les jeunes présentant des problématiques multiples. On assiste alors à une sorte de sélection selon les risques. Les conditions- cadres sont trop focalisées sur l’insertion professionnelle pour l’accompagnement des cas de problématiques multiples. Il faudrait des offres plus flexibles en termes de temps et de contenus, avec des possibilités de prolongation et un soutien plus large (par ex. coaching individuel). Ce sont des missions de développement qui ne doivent toutefois pas être traitées au niveau 2, mais au niveau 1 des services mandants. En outre, il existe actuellement une palette d’offres variée et quelque peu confuse dans le domaine de l’insertion professionnelle. Les offres s’adressent à plusieurs groupes cibles et sont mandatées par des services différents, mais les conditions-cadres restent similaires pour les types d’offres comparables. Se pose ici la question de savoir si un pilotage interinstitutionnel des offres permettrait de gérer les accès en les adaptant mieux aux besoins (« gestion de la transition »). Ce pilotage permettrait également d’harmoniser les offres et d’utiliser les ressources efficacement. Cela nécessite des réglementations et objectifs communs au niveau des offices (N 0) et des services et services spécialisés (N 1). C’est à ces niveaux que les conditions-cadres pour les offres et le développement de la palette d’offres sont définis. Un pilotage global à l’échelle du système permettrait d’aiguiller les groupes cibles vers des offres adaptées en fonction de leurs besoins, quel que soit le service qui suit leur cas. Les professionnels des offres spécialisées (N 2) souhaitent être impliqués dans le développement de la palette d’offres : ils connaissent bien les besoins des jeunes présentant des problématiques multiples. La participation devrait également être souhaitée et organisée par le niveau 1 des services mandants et chargés de la gestion des cas. Il existe également des difficultés dans le système de sécurité sociale. Par exemple, l’aide sociale, l’assurance-chômage ou l’assurance-invalidité (AI) sont régulièrement confrontées à des jeunes ayant des besoins de soutien divers et faisant face à des difficultés pour accéder aux offres de formation et obtenir un diplôme. En ce qui concerne les offres 7 Les prestataires spécialisés soumettent leurs offres aux services cantonaux qui attribuent les mandats afin d'en assurer le financement. XXX Soutien en cas de problématiques multiples Résumé spécialisées proposées, on constate souvent que l’accent est mis sur l’insertion professionnelle ou sur le marché du travail, ce qui présente alors également le danger d’une sélection selon les risques en termes d’employabilité. Sur ce point, on souligne que le but de la formation professionnelle initiale est jugé très important, mais que les cas de problématiques multiples nécessitent davantage de flexibilité sur la question des objectifs et du temps. Ici aussi, les services mandants et chargés de la gestion des cas (N 1) sont invités à clarifier les conditions-cadres pour les offres d’intégration professionnelle et sociale. Au besoin, une plus grande importance doit pouvoir être accordée aux objectifs sociaux. Enfin, il est essentiel de collaborer étroitement avec l’économie et les entreprises afin de développer des types de formation plus flexibles et de créer des places de formation donnant également aux jeunes présentant des problématiques multiples une chance de suivre une formation professionnelle. Prestataires spécialisés Au niveau des prestataires spécialisés en matière d’intégration professionnelle et sociale (N 2) on le voit que l’insertion professionnelle est au cœur de toutes les offres, y compris celles qui sont facilement accessibles. Comme cela a déjà été évoqué, les spécialistes estiment que les conditions-cadres institutionnelles existantes sont globalement trop limitées pour l’accompagnement des cas de problématiques multiples. Il existe néanmoins en Suisse des exemples isolés d'offres spécialisées(voir annexes 13.3 et 13.4) qui traitent explicitement d’autres thématiques et difficultés, par exemple liées à la maternité ou aux problèmes de logement ou d’ordre financier. De même, il existe parfois des approches intéressantes (artistiques ou créatives) pour motiver les jeunes et mettre en valeur leurs ressources. Il conviendrait d’évaluer les expériences faites dans le cadre de ces offres afin d’en savoir plus sur leurs approches, leurs formes de coopération et leurs conditions- cadres. Bonnes pratiques dans les systèmes de transition cantonaux Deux structures de transition cantonales ont été examinées de manière approfondie (voir chap. 8). Ces approches s’adressent explicitement aux jeunes présentant des problématiques multiples et se concentrent sur l'évolution du système de transition cantonal. Dans le canton de Genève, la « Cité des Métiers » (CdM) est un centre dédié au conseil et à l’information sur la formation professionnelle et le travail, qui se situe au niveau 1 des services chargés de la gestion des cas dans le modèle multiniveaux. La collaboration se fait entre l’Office pour la formation professionnelle, l’Office du travail ainsi que l’aide sociale et ses partenaires (offres spécialisées). La collaboration est réglée selon les principes de fonctionnement de la charte du réseau international « Cité des Métiers ». L’accent est mis sur le regroupement des conseils et des renseignements concernant l’information sur les métiers, l’orientation professionnelle, la formation professionnelle, les bourses et les prêts d’étude ainsi que la formation continue, la recherche d’emploi et les compétences numériques. En cas de besoin, un soutien est apporté par l’aide sociale. Tous les aspects XXXI Résumé Soutien en cas de problématiques multiples nécessaires à l’intégration dans les domaines de la formation et du travail sont ainsi couverts. L’idée est de soutenir les jeunes comme les adultes dans la réalisation de leurs propres objectifs en matière d’emploi, d’activité professionnelle et de formation, en fonction de leurs besoins. Lors d’une première consultation, les spécialistes de la CdM évaluent la situation des adolescents et des jeunes adultes. En cas de besoin, les jeunes sont ensuite dirigés vers Cap Formations (Case management Formation professionnelle) ou vers d’autres services, où ils bénéficient d’un accompagnement individuel. Les prestations de la CdM se limitent à l'information et au conseil. La CdM est ouverte à toutes et à tous sans rendez-vous ; elle est gratuite, anonyme, librement et facilement accessible. Dans l’esprit de la collaboration interinstitutionnelle, la CdM sert de centre de conseil, d’information et d’orientation. Du point de vue des professionnels interrogés, la « Cité des Métiers » de Genève présente quatre caractéristiques fondamentales. Premièrement, la collaboration interinstitutionnelle est réglée selon les principes de fonctionnement de la charte du réseau international « Cité des Métiers ». Deuxièmement, les différents services sont rassemblés dans un même lieu. Troisièmement, la coordination interinstitutionnelle des offres dans le cadre de la CdM constitue la clé du succès de celle-ci. La direction de la CdM veille à la tenue régulière de rencontres d’échange horizontales et verticales entre les partenaires du réseau. Quatrièmement, le guichet initial facile d’accès de la CdM, avec sa fonction d’aiguillage, offre à chaque personne la possibilité de s’orienter dans le système de transition et d’accéder à des aides adaptées. En outre, d’un point de vue professionnel, l’intégration du CM FP dans la « Cité des Métiers » peut être qualifiée de caractéristique de bonnes pratiques. Le « groupe stratégique sur le chômage des jeunes » du canton de Bâle-Ville se situe au niveau de la collaboration interdépartementale (N 0) (Département présidentiel de l’économie, des affaires sociales et de l’environnement, Département de la formation) et vise à une orientation stratégique des mesures de lutte contre le chômage des jeunes. Il s’agit d’un organe qui pilote toutes les interventions de l’État concernant le chômage des jeunes au-delà des interfaces départementales et qui propose de nouvelles mesures et de nouvelles offres pour lutter contre ce phénomène, dans un premier temps en fonction de projets. Les résultats des discussions de groupe avec des spécialistes ont permis de dégager quatre caractéristiques de bonnes pratiques. Premièrement, la création du « groupe stratégique sur le chômage des jeunes » est l’expression d’une volonté politique claire de soutenir durablement les jeunes menacés par le chômage. Deuxièmement, le « groupe stratégique sur le chômage des jeunes », qui repose sur une composition interdépartementale, permet à toutes les institutions partenaires impliquées d’être « dans le même bateau » et d’agir de manière globale à l’échelle du système. Une démarche commune a ainsi été mise au point, constituant la base pour les décisions stratégiques transversales. Troisièmement, un fonds commun de lutte contre le chômage (fonds de crise) permet le financement interdépartemental d’offres de lutte contre le chômage des jeunes. Quatrièmement, le service spécialisé Gap – le Case management Formation professionnelle – a été créé dans ce cadre afin d’épauler les jeunes présentant des problématiques multiples en vue de leur insertion professionnelle et de l’accès à d’autres aides. Outre l’aide individuelle axée sur les besoins, le Gap sert de plus en plus de guichet XXXII Soutien en cas de problématiques multiples Résumé pour d’autres institutions. Toutefois, on constate encore un besoin de développement concernant la réglementation contraignante de la collaboration interinstitutionnelle et l’intégration de Gap. Recommandations pour le développement des systèmes de transition dans les cantons Les recommandations présentées ci-dessous rassemblent et concrétisent les thèmes cruciaux pour le développement du système de transition au profit des jeunes présentant des problématiques multiples. Principes d’action Deux principes fondamentaux ont été dégagés concernant le développement du système de transition. Ceux-ci servent de cadre d’orientation pour les recommandations suivantes (voir chap. 10) : 3. Évaluation des cas, conseil et accompagnement centrés sur la personne : en cas de problématiques multiples, il est important de procéder à une évaluation, à un conseil et à un accompagnement centrés sur la personne. Cela implique a) une évaluation approfondie des besoins, qui couvre tous les domaines de la vie pertinents (diagnostic social) ; b) un accompagnement à long terme, axé sur les besoins, facilement accessible, adapté aux jeunes et axé sur la relation ; c) un soutien pour l’accès et la coordination des aides proposées par différents systèmes ; d) l’assouplissement des aides sur le plan de la durée des offres (possibilités de prolongation) et de l’âge de recours à ces dernières au-delà de 25 ans. 4. Coordination des cas dans des structures interinstitutionnelles réglementées : afin de pouvoir associer, en cas de problématiques multiples, des aides proposées par différents systèmes en fonction des besoins et sans déperditions dues à des problèmes de communication, une coordination des cas au-delà des compétences institutionnelles est nécessaire. Cela exige une coopération interinstitutionnelle réglementée entre les institutions concernées. Les principes déduits de ces résultats font l’objet d’un large consensus parmi les spécialistes et ne sont pas nouveaux (voir Schmidlin et al. 2018). La CII en général et le CM FP en particulier se fondent notamment sur ces principes. Les analyses effectuées dans le cadre de la présente étude montrent toutefois que les principes n’ont pas pu être suffisamment mis en œuvre dans de nombreux cas, surtout en faveur des jeunes présentant des problématiques multiples. Les recommandations suivantes visent donc à remédier à cette situation. XXXIII Résumé Soutien en cas de problématiques multiples Recommandations pour le développement des systèmes de transition cantonaux Les recommandations sont structurées selon le modèle multiniveaux8 (voir chap. 0). Tableau 2 : vue d'ensemble des recommandations Niveau Description Recommandations N 0 Niveau du pilotage Recommandation 1 : volonté politique de coopération stratégique interdépartementale et de réglementation des structures par les directions des interinstitutionnelles départements et des Recommandation 2 : réglementation interdépartementale du financement offices N 1 Niveau de la gestion des Recommandation 3 : mise en œuvre et entretien des structures cas interinstitutionnelles par les offices, les Recommandation 4 : mise en place d'un service de coordination services et les services spécialisés Recommandation 5 : création d’un guichet de première ligne en amont pour une évaluation facilement accessible Recommandation 6 : garantie de conditions-cadres flexibles pour les prestataires de services de suivi et la coordination des offres N 2 Niveau de suivi des cas Recommandation 7 : sensibilisation aux problématiques multiples aux niveaux des transitions I et II par des prestataires Recommandation 8 : développement de nouvelles formes d’offres spécialisés d’intégration Recommandation 9 : Meilleure représentation des intérêts des prestataires spécialisés par la création de groupes d’intérêts Niveau du pilotage stratégique N 0 Recommandation 1 : volonté politique de coopération interdépartementale et de réglementation des structures interinstitutionnelles Il est recommandé d’établir une réglementation interdépartementale contraignante pour la coopération interinstitutionnelle : il faut clarifier la coopération entre les directions d’offices (N 0) et la coopération entre les services spécialisés / services (N 1). Les aspects suivants doivent notamment être définis : formulation des objectifs, procédures, processus et responsabilités contraignants et pouvoirs décisionnels. Un mandat politique approprié et un objectif commun facilitent la réglementation de la coopération interinstitutionnelle à tous les niveaux (vertical et horizontal). Il faut également vérifier si les lois, ordonnances et règlements cantonaux (aide sociale, AC, formation professionnelle) sont harmonisés, dans la mesure où cela est nécessaire en vue d’une collaboration interinstitutionnelle contraignante. 8 Bien que l'aménagement des systèmes de transition porte l'empreinte des cantons, il faut rappeler que le cadre légal est en partie défini au niveau fédéral (notamment LEI, LAI, LACI, LFPr). Le niveau national délimite ainsi la marge de manœuvre des cantons (voir annexe 13.1). XXXIV Soutien en cas de problématiques multiples Résumé Recommandation 2 : réglementation interdépartementale du financement Il est recommandé de développer des modèles de financement interdépartementaux qui permettent une utilisation ciblée des moyens disponibles afin d’assurer un soutien flexible et adapté aux besoins aux niveaux 1 (CII et Case management) et 2 (offres spécialisées et soutien individuel étendu). Outre le financement des mesures et des projets, ces modèles doivent également permettre un soutien individuel en cas de besoin plus important. Niveau de la gestion des cas N 1 Recommandation 3 : mise en œuvre et entretien des structures interinstitutionnelles Il est recommandé d’axer davantage les structures de coopération interinstitutionnelle existantes sur l’accompagnement et le soutien des jeunes présentant des problématiques multiples. À cet effet, elles doivent être utilisées, renforcées et, si nécessaire, étendues ou adaptées. Il faut veiller à ce que la coopération interinstitutionnelle dispose des compétences et des ressources nécessaires pour pouvoir prendre des décisions et financer des mesures (voir recommandations 1 et 2). Il doit être évident pour d’autres services qu’ils peuvent s’adresser à cette coopération interinstitutionnelle. Dans les grands cantons comprenant des régions urbaines et rurales, des solutions interinstitutionnelles régionales sont également indiquées pour mieux atteindre les jeunes présentant des problématiques multiples. La direction d'une structure interinstitutionnelle est responsable de maintenir et de développer la collaboration interinstitutionnelle. À cet effet, la collaboration horizontale et verticale doit être encouragée. Il est en outre recommandé d’intégrer régulièrement les expériences faites par les offres de suivi (N 2). Recommandation 4 : mise en place d'un service de coordination Il est recommandé de définir un service responsable pour les problématiques multiples. Ce service doit être clairement axé sur l’accompagnement et le soutien des cas présentant des problématiques multiples en prenant en charge l’évaluation et la gestion coordonnées des cas (coordination des aides, accompagnement). Si le CM FP est chargé de cette fonction, il faut clarifier la méthode de coopération avec les structures d’aide en dehors de la formation professionnelle. Recommandation 5 : création d’un guichet de première ligne en amont pour une première évaluation des cas facilement accessible Il est recommandé de créer un guichet facilement accessible qui offre une première évaluation basée sur les besoins, portant sur un large éventail de sujets, adaptée aux jeunes et sans rendez-vous. L’efficacité peut être accrue si ce service est étroitement lié aux centres de consultation pour la jeunesse ou combine les deux missions, car ces centres disposent de connaissances approfondies en matière d’accompagnement des jeunes axé sur la relation et peuvent ainsi proposer d’autres offres préventives (par ex. aide aux démarches administratives ou gestion des finances). XXXV Résumé Soutien en cas de problématiques multiples Recommandation 6 : garantie de conditions-cadres flexibles pour les prestataires de services de suivi et la coordination des offres Il est recommandé d’établir, pour les prestataires spécialisés en matière d’intégration professionnelle et sociale, des conditions-cadres pour les cas complexes, au sein desquelles les jeunes présentant des problématiques multiples peuvent bénéficier d’un soutien adapté à leurs besoins. Il est nécessaire de faire preuve de souplesse et d’élargir les objectifs liés à la formation professionnelle à des objectifs sociaux tels que le soutien à la gestion de la vie. À cet effet, les conditions-cadres (mandat/objectifs, temps, forfaits par cas) doivent être revues et adaptées. Enfin, il est recommandé d’organiser la palette d’offres de manière plus interinstitutionnelle et d’harmoniser les conditions-cadres. Toutes les institutions n’ont pas besoin d’offres pour les jeunes présentant des problématiques multiples, mais les offres doivent plutôt couvrir les besoins dans leur ensemble et pouvoir être utilisées de manière coordonnée par différents services. Une palette d’offres coordonnée facilite l’orientation vers des offres appropriées et permet un pilotage global ainsi qu’un développement coordonné du système de transition (gestion de la transition). Niveau de suivi des cas N 2 Recommandation 7 : sensibilisation aux problématiques multiples au niveau des transitions I et II Il est recommandé d’encourager la détection précoce des problèmes dans toutes les institutions impliquées au niveau des transitions I et II. Concrètement, il faut (continuer à) développer des démarches de sensibilisation aux problématiques multiples et des plans de prévention. Des campagnes de sensibilisation et des formations initiales et continues des professionnels peuvent être utiles à cet égard. Il est également recommandé d’utiliser des instruments d’évaluation initiale étendue pour décider s’il faut faire appel à des services d’évaluation qualifiés ou si un soutien dans le cadre donné suffit. Pour ce faire, il est important de connaître les services qui procèdent à cette évaluation initiale et de savoir, pour chaque type de cas, qui est compétent. Il est de plus recommandé d’apporter aux jeunes un soutien sous une forme appropriée le plus tôt possible afin d’éviter l’apparition de problématiques multiples. En outre, il recommandé de renforcer la collaboration des écoles et des solutions transitoires avec le CM FP. Le recensement systématique des abandons scolaires, de l’absence de solutions pour la suite de la formation ou des interruptions de formation peut constituer un autre moyen pour identifier de façon précoce les jeunes se trouvant dans des transitions critiques et leur proposer rapidement des aides ciblées. En revanche, il est déconseillé de procéder à un recensement en l’absence d’offres de soutien appropriées. Recommandation 8 : développement de nouvelles formes d’offres d’intégration Il est recommandé de promouvoir des offres d’accompagnement et d’apprentissage flexibles qui, outre les objectifs d’insertion professionnelle, abordent aussi des thèmes liés à la gestion de vie. Les offres de soutien accompagnant la formation fournissent des pistes intéressantes, notamment le coaching des jeunes (dans le cadre d’un accompagnement pédagogique et social des familles), l’éducation assistée (dans le cadre d’une formation AI) XXXVI Soutien en cas de problématiques multiples Résumé ou les formations à temps partiel pour les jeunes mères/pères, etc. Les centres de consultation pour la jeunesse peuvent également, au-delà d’une consultation initiale accessible (voir recommandation 5), assumer une fonction de médiation importante et aider les jeunes à faire face aux exigences rencontrées dans leur vie. En outre, il convient, au niveau N1, de clarifier quelles sont les possibilités de financement des formations, également en cas de parcours différé (par ex. bons de formation, bourses). Recommandation 9 : Meilleure représentation des intérêts des prestataires spécialisés par la création de groupes d’intérêts Il est recommandé aux prestataires spécialisés d’entretenir un échange professionnel (coopération horizontale) afin de pouvoir intégrer les observations et les objectifs transversaux dans la coopération avec les services mandants ou avec les services chargés de la gestion des cas (coopération verticale). Il est recommandé d’entretenir cette coopération sous la forme de groupes d’intérêts, par exemple, car ceux-ci sont gage de grande visibilité et d’importance politique. Un tel réseau peut prendre une forme auto- organisée. Idéalement, c’est toutefois le niveau 1 qui est responsable des échanges réguliers entre les différents niveaux (voir recommandation 3). XXXVII Sostegno con problematiche multiple Riassunto Riassunto Contesto e obiettivi La conclusione di una formazione professionale di base è, a determinate condizioni, un presupposto fondamentale per la partecipazione al mercato del lavoro e l’integrazione sociale a lungo termine. Al contempo, in seguito a vari cambiamenti nel mondo del lavoro e nel sistema di formazione professionale, le fasi di transizione dalla scuola fino al mondo del lavoro sono diventate più difficili. Questo vale in particolare per i giovani con problematiche multiple, ovvero giovani con problemi in diversi ambiti della vita, un gruppo in cui rientrano anche le giovani madri, la cui situazione di vita sarà esaminata specificamente nel presente rapporto. L’obiettivo del presente rapporto è di illustrare il fenomeno delle problematiche multiple tra i giovani e l’interazione tra bisogni di sostegno e aiuti esistenti nel sistema di transizione9. L’accento è posto sulle questioni seguenti (per i dettagli, v. cap. 2): • Cosa s’intende per «problematiche multiple»? • I giovani interessati come gestiscono la loro situazione? In che forma auspicano sostegno e accompagnamento? • Quali difficoltà incontrano gli specialisti nel sostegno in casi complessi? • Quali esempi di buone pratiche di accompagnamento di giovani e giovani madri con problematiche multiple si possono rilevare? Quali caratteristiche generali si possono dedurre e riprendere dagli esempi di buone pratiche? • Quali bisogni di sostegno hanno gli attori nello sviluppo del sistema di transizione? Le questioni summenzionate vengono esaminate nell’ottica delle opportunità e sfide nell’attuale sistema di transizione per quanto concerne le transizioni I e II. Su questa base vengono poi formulate raccomandazioni per lo sviluppo di questo sistema. Dato che, nell’ambito della legislazione, la responsabilità per l’esecuzione incombe ai Cantoni, il presente studio è incentrato sui sistemi di transizione cantonali. Metodo Per rispondere alle molteplici questioni oggetto dello studio è stato scelto un approccio caratterizzato da prospettive molteplici (v. cap. 2). In primo luogo, sono state analizzate pubblicazioni specialistiche, al fine di documentare come vengono percepiti gli adolescenti e i giovani adulti con problematiche multiple da diverse prospettive settoriali. Inoltre è stata elaborata una panoramica dell’attuale sistema di transizione per quanto concerne le transizioni I e II, riepilogando lo stato dei dibattiti in materia. Per il gruppo target delle giovani madri si è proceduto a una ricerca ad hoc. 9 Per la fase di passaggio dalla scuola alla formazione (transizione I) e in quella dalla formazione al mondo del lavoro (transizione II), parallelamente al sistema di formazione professionale si è affermato un variegato sistema di aiuti volto all’integrazione professionale. Nel dibattito specialistico, questo viene denominato «sistema di transizione» (v. pag. III). XXXIX Riassunto Sostegno con problematiche multiple In secondo luogo, è stato chiesto ad alcuni giovani adulti con un bisogno di sostegno multiplo e a giovani madri di definire la loro prospettiva riguardo alle problematiche e al sostegno sperimentato nel processo d’integrazione professionale. A tal fine sono stati svolti discussioni di gruppo e colloqui individuali guidati. In terzo luogo, è stata condotta una ricerca sui fornitori specializzati in prestazioni d’integrazione professionale e sociale. Ne è emerso che esistono molteplici prestazioni specializzate, ma in caso di problematiche multiple s’incontrano limiti e difficoltà a livello strutturale. Sono state quindi approfondite non singole prestazioni, bensì due strutture di transizione cantonali, allo scopo di dedurre caratteristiche di buone pratiche che fornissero indicazioni per lo sviluppo dei sistemi di transizione in altri Cantoni o regioni. A tal fine, dopo aver raccolto vari approcci in base a criteri specifici, sono stati scelti due sistemi di transizione cantonali e sono state svolte discussioni di gruppo guidate con specialisti. In quarto luogo, sono stati condotti workshop nelle diverse regioni linguistiche con specialisti di vari organi cantonali e fornitori di prestazioni d’integrazione professionale. Vi sono state discusse questioni relative alla percezione del gruppo target e del suo bisogno di sostegno, alle sfide e ai fattori di successo nel sistema di transizione e alle caratteristiche strutturali delle buone pratiche. Su queste basi si dispone ora di un’ampia analisi sul tema «Sostegno di adolescenti e giovani adulti con problematiche multiple nelle fasi di transizione I e II». Le diverse fonte di informazioni e prospettive consentono di avere una prospettiva globale del complesso sistema di transizione. Si possono individuare le interconnessioni sistemiche, le sfide che vi sono insite e le opzioni di sviluppo a diversi livelli nel sistema di transizione. Cambiamenti nel sistema di transizione per quanto concerne le transizioni I e II Al più tardi alla metà degli anni 1990, processi di trasformazione sostanziale a livello sociale ed economico hanno generato cambiamenti nel mercato del lavoro e della formazione professionale. La globalizzazione, la digitalizzazione e la tecnologizzazione contribuiscono tra l’altro a un continuo cambiamento del lavoro e dei relativi requisiti. In seguito a questi cambiamenti, nelle società basate sulla conoscenza la formazione postobbligatoria e l’apprendimento permanente sono diventati la norma sociale (Rüfenacht e Neuenschwander 2014, pagg. 203 seg.; Schaffner 2008). Al giorno d’oggi un titolo di formazione professionale è un presupposto indispensabile per un’integrazione duratura nel mondo del lavoro primario e la partecipazione alla vita sociale. Al contempo, le formazioni sono diventate più impegnative e l’accesso alle medesime è ormai più complicato. Negli ultimi 20 anni questo ha reso le fasi del passaggio all’età adulta più lunghe, multiformi, discontinue ed eterogenee (v. Meyer 2018; Schröer et al. 2013; SKBF 2014; Stauber e Walther 2011; Scharenberg et al. 2016; Lamamra e Duc 2014). Per consentire l’accesso a una formazione possibilmente a tutti i giovani, è stato formulato l’obiettivo di politica formativa ampiamente condiviso del «95 per cento con un titolo» (Dipartimento federale dell’economia della formazione e della ricerca e Conferenza svizzera dei direttori cantonali della pubblica educazione 2019; Schmidlin et al. 2018). In questo contesto, tutti i Cantoni hanno predisposto un’offerta di base di misure di XL Sostegno con problematiche multiple Riassunto accompagnamento per sostenere le fasi di transizione (Landert e Eberli 2015; Schmidlin et al. 2018; Segreteria di Stato per la formazione, la ricerca e l'innovazione 2014). Nel complesso, parallelamente al sistema di formazione professionale, per la fase di passaggio dalla scuola alla formazione (transizione I) e quella dalla formazione al mondo del lavoro (transizione II) si è affermato un variegato sistema di aiuti (v. cap. 3). Vi rientrano in particolare l’orientamento professionale al livello secondario I, l’orientamento professionale, universitario e di carriera, soluzioni transitorie quali formazioni transitorie e semestri di motivazione, il collocamento per tirocini e il mentoring (Landert e Eberli 2015; Schmidlin et al. 2018). Per i giovani con un maggior bisogno di sostegno gli organi preposti al case management formazione professionale propongono un aiuto individuale. Questa variegata offerta di sostegno si può riassumere con il termine «sistema di transizione». Attualmente, a seconda della regione, fino a un quinto dei giovani che hanno concluso la scuola dell’obbligo usufruisce di soluzioni transitorie per la transizione I (Landert e Eberli 2015; Meyer 2018). Ciò mette in evidenza l’importanza di questo segmento della formazione. Al contempo risulta chiaro che le soluzioni transitorie, inizialmente non pensate come un’offerta regolare, lo sono diventate. Dal presente studio emerge che, in caso di problematiche multiple, attualmente il sistema di transizione mostra i suoi limiti, poiché i giovani con un bisogno di aiuto complesso necessitano, oltre che del sostegno nelle questioni relative alla formazione, anche di aiuti in altri ambiti della vita. Per questo motivo, è molto difficile seguire adeguatamente le problematiche multiple al livello delle singole prestazioni d’integrazione professionale. Occorrono diversi aiuti, da coordinare in funzione del bisogno e caso per caso. Sono pertanto necessarie un’intensa interazione tra i diversi livelli nel sistema di transizione dei Cantoni e una stretta collaborazione tra i vari sistemi di aiuto nell’accompagnamento dei casi. Per quanto concerne gli adolescenti e i giovani adulti con problematiche multiple, esistono già due forme di base di collaborazione interistituzionale, che in parte si sovrappongono: i summenzionati organi preposti al case management formazione professionale per i giovani tra i 15 e i 25 anni10 e strutture della collaborazione interistituzionale che pongono l’accento sui giovani adulti a partire dai 18 anni. Entrambi gli approcci coordinano aiuti che vanno oltre i confini istituzionali. Un modello a più livelli per riflettere sui sistemi di transizione cantonali Lo studio si concentra sulle strutture cantonali che implementano e configurano i sistemi transitori I risultati evidenziano le sfide poste dai sistemi transitori cantonali per quanto riguarda il coordinamento degli aiuti caso per caso e lo sviluppo coordinato del sistema complessivo. Per analizzare criticamente e sviluppare i sistemi di transizione cantonali è stato elaborato il seguente modello a più livelli (v. cap. 9.2 e 10). 10 In alcuni cantoni, l'offerta è già rivolta ai 14enni, in altri cantoni ai 16-25enni. XLI Riassunto Sostegno con problematiche multiple Tabella 1 – Modello di sistema di transizione a più livelli Livello Designazione Funzione L0 Livello della gestione Responsabilità generale per la soluzione congiunta di problemi sociali; strategica fissazione di obiettivi globali, sostenuti politicamente (politica pubblica); da parte dei capi di definizione di condizioni quadro e mandati dipartimenti e uffici L1 Livello della gestione dei casi Competenza per la gestione dei casi e il finanziamento delle misure da parte di uffici, servizi e Organizzazione della collaborazione interistituzionale tra i diversi organi specializzati uffici/organi specializzati per quanto concerne il trattamento di problematiche multiple tra gli adolescenti e i giovani adulti L2 Livello dell’accompagnamento Fornitura di prestazioni nell’ambito di servizi e progetti a sostegno di dei casi adolescenti e giovani adulti con problematiche multiple nell’integrazione da parte di fornitori di sociale e professionale prestazioni specializzati I risultati dello studio e le raccomandazioni formulate vengono presentati seguendo la struttura di questo modello. Risultati principali dello studio Definizioni Il termine «problematiche multiple» è un termine generico vago (v. cap. 4). Anche dal punto di vista degli specialisti, rimanda in modo non specifico a una varietà di situazioni problematiche che comportano un bisogno multiplo di sostegno. A seconda della prospettiva istituzionale adottata, vengono considerati in misura maggiore aspetti diversi che contribuiscono a far vedere il gruppo target «giovani con problematiche multiple» in un determinato modo. Nel dibattito si può ancora rilevare un forte accento su fattori di rischio individuali per quanto riguarda percorsi formativi particolarmente difficili e la mancanza di formazione. Per contro, sono presi relativamente poco in considerazione i fattori d’influsso sociali e strutturali, quali le condizioni regionali o gli svantaggi a livello di formazione legati a caratteristiche sociodemografiche (p. es. estrazione sociale, nazionalità, genere, livello d’istruzione). Alcuni giovani sono considerati particolarmente a rischio nelle fasi di transizione I e II (v. anche Schmidlin et al. 2018). Si tratta per esempio di giovani rifugiati o immigrati tardivamente, giovani con problemi psicosociali, giovani adulti senza formazione e beneficiari dell’aiuto sociale o giovani madri sole. Queste persone rischiano fortemente di essere svantaggiate per quanto concerne la partecipazione alla vita sociale, alla formazione e al mercato del lavoro. È molto difficile quantificare il gruppo dei giovani adulti con problematiche multiple nelle fasi di transizione I e II. Le statistiche relative alla formazione, al mercato del lavoro e all’aiuto sociale forniscono informazioni importanti su vari eventi critici nel percorso formativo. Non è però possibile dedurne direttamente le ripercussioni individuali né il momento in cui queste si presentano. Anche gli specialisti intervistati fanno in effetti notare che i fattori di rischio vanno considerati in una dinamica di correlazione. Le statistiche relative alla XLII Sostegno con problematiche multiple Riassunto formazione mostrano però che attualmente circa il dieci per cento dei giovani non riesce a concludere una formazione postobbligatoria entro il compimento dei 25 anni (Golder et al. 2019). Inoltre, studi sulle transizioni o sui percorsi indicano che le fasi di passaggio possono incidere su fasi della vita molto delicate, che sono determinanti per la futura posizione nella società. Sfide e bisogno di sostegno dal punto di vista di adolescenti, giovani adulti e giovani madri Per quanto riguarda le problematiche complesse degli adolescenti e giovani adulti interessati, emerge la varietà delle forme in cui le problematiche multiple si possono presentare (v. cap. 4.4.2 e 6.3). I giovani riferiscono di condizioni difficili nella crescita, relazioni conflittuali, soggiorni in istituti, insuccessi scolastici, esperienze di mobbing, abbandono della formazione, disoccupazione, problemi di salute e nell’ambito dell’alloggio, come pure di difficoltà economiche (debiti, mancate riduzioni dei premi dell’assicurazione malattie). Alcuni soffrono a causa di uno statuto di soggiorno poco chiaro in relazione con l’asilo e la fuga. Di regola, secondo gli interpellati le problematiche sono collegate tra loro, si accumulano e possono rafforzarsi reciprocamente in breve tempo. Spesso manca inoltre il sostegno da parte della famiglia di origine o di altre reti sociali. La complessità dei problemi comporta una sensazione di sovraccarico generale. Al contempo, di frequente i diretti interessati non sanno esattamente a chi rivolgersi per ricevere sostegno. A molti giovani mancano così la fiducia, l’energia e l’aiuto necessari per affrontare i propri problemi, il che contribuisce a creare ulteriori difficoltà. Di conseguenza, tendono a rivolgersi tardi a specialisti o a organi specializzati, spesso solo quando i problemi si sono già moltiplicati e radicati (p. es. abbandono della formazione, indebitamento, mancanza di alloggio). Non da ultimo, per i giovani adulti è difficile gestire gli iter amministrativi degli organi specializzati. Nel complesso, dunque, i diretti interessati incontrano molte difficoltà nell’accesso agli aiuti disponibili. Auspicano quindi un servizio di consulenza adeguato ai giovani, orientato alle relazioni e a bassa soglia che li aiuti ad affrontare i loro svariati problemi in funzione del bisogno e in modo partecipativo. Le giovani madri con problematiche multiple si trovano di fronte a molteplici sfide (cap. 5). Oltre alla troppo frequente mancanza di risorse personali o familiari, le preoccupazioni e le questioni educative comportano ulteriori sfide. Con i figli, molte madri percepiscono una nuova urgenza di affrontare attivamente queste sfide, poiché non sono più responsabili soltanto per sé stesse, ma anche per il bene dei figli. Questa responsabilità le sprona a cambiare. Per molte di queste donne l’accento è posto sulla situazione finanziaria spesso poco chiara, in particolare in caso di questioni di mantenimento in sospeso. Temono la dipendenza dal sostegno statale e, di conseguenza, la minaccia di controlli da parte dell’autorità di protezione dei minori e degli adulti. Per le giovani donne una soluzione può essere acquisire indipendenza economica grazie a una formazione e a un’attività professionale. Nonostante la forte motivazione, però, questo obiettivo è spesso difficile da raggiungere, poiché le esigenze di una formazione a tempo pieno sono difficilmente conciliabili con gli attuali modelli, poco flessibili, per la custodia di bambini. Analogamente a quanto riferito dai giovani adulti, anche le giovani madri auspicano una consulenza orientata alle relazioni, a bassa soglia e partecipativa. Esse rilevano inoltre un XLIII Riassunto Sostegno con problematiche multiple bisogno specifico di servizi flessibili per la custodia di bambini e formazioni a tempo parziale. Sfide e bisogno di sostegno dal punto di vista degli specialisti Dalla ricerca nelle pubblicazioni specialistiche e dalle discussioni con gli specialisti emergono molteplici necessità di sviluppo (v. cap. 4.4.1 e 6). Gli specialisti coinvolti, attivi in diverse istituzioni e a diversi livelli, sottolineano ad esempio la complessità delle problematiche e la mancanza di risorse di gestione dei giovani. Sono perlopiù necessari aiuti di varie istituzioni, per esempio dei settori formazione, lavoro/economia, aiuto sociale, assicurazione invalidità, migrazione/integrazione, salute e aiuto all’infanzia e alla gioventù. Un sostegno adeguato in caso di problematiche multiple presuppone le condizioni seguenti: coordinamento tra le varie prestazioni di sostegno, ampio accertamento nonché consulenza e accompagnamento individuali, a lungo termine, interconnessi e flessibili. In questi casi, gli specialisti ritengono che non basti porre l’accento sulla conclusione di una formazione, ma si dovrebbero poter prendere in considerazione e trattare anche difficoltà in altri ambiti tematici. I risultati mettono in evidenza sfide a diversi livelli sistemici (v. tabella 1). Al livello della gestione strategica da parte dei capi di dipartimenti e uffici (L0), spesso mancano obiettivi comuni, la regolamentazione della collaborazione interistituzionale e la chiarificazione del finanziamento delle prestazioni. Questi sarebbero presupposti importanti per coordinare tra loro le variegate prestazioni nel complesso sistema di transizione, tra le singole istituzioni, per favorire l’accompagnamento dei giovani con problematiche multiple. Di conseguenza, anche al livello della gestione dei casi da parte di uffici, servizi e organi specializzati (L1) l’accertamento e la gestione dei casi a fronte di problematiche multiple sono considerati impegnativi e generalmente troppo poco regolamentati. Un sistema di transizione complesso, poco chiaro e scarsamente coordinato comporta accessi «casuali» all’aiuto, la mancanza di coordinamento tra gli aiuti, un’insufficiente chiarificazione della collaborazione tra le istituzioni e competenze ambigue. Una sfida sostanziale sta nel fatto che, in virtù delle basi giuridiche, ogni istituzione è competente per prestazioni e ambiti specifici. Di conseguenza, i margini discrezionali sono limitati e i problemi vengono trattati in base alle condizioni quadro delle singole istituzioni. Tutto questo compromette la continuità e l’efficacia delle misure di sostegno, e quindi anche dei percorsi formativi. Anche il fatto di porre molto l’accento sulla formazione professionale di base o sull’idoneità al mercato del lavoro e di trascurare altri ambiti problematici concorre a un ricorso insufficiente agli aiuti in caso di problematiche multiple. Le sfide relative alla cooperazione e al coordinamento sono in linea di massime note e vengono attualmente trattate in modo intenso. Un approccio centrale e relativamente affermato consiste nella collaborazione interistituzionale, nel quadro di apposite strutture che pongono l’accento sui giovani adulti a partire dai 18 anni o di organi preposti al case management formazione professionale per i giovani tra i 15 e i 25 anni. Tuttavia, gli specialisti interpellati sottolineano la necessità di chiarificazione legata in ampia misura alla collaborazione tra le istituzioni. Spesso non è chiaro quale organo debba occuparsi dell’accertamento iniziale e del triage, quale proceda all’ampio accertamento, quali enti XLIV Sostegno con problematiche multiple Riassunto siano in qualche modo coinvolti in caso di problematiche multiple e chi coordini gli aiuti. L’accertamento e il coordinamento degli aiuti sono spesso assunti da specialisti impegnati senza che abbiano un mandato chiaro al riguardo. Questa forma di coordinamento è legata alle singole persone e concorre a un’attribuzione casuale degli aiuti. Nel quadro di una collaborazione interistituzionale regolamentata, per contro, va definito chi è competente per l’accertamento in caso di problematiche multiple e per il coordinamento degli aiuti (p. es. un organo interistituzionale preposto alla gestione dei casi per l’accertamento, la consulenza, l’accompagnamento e il coordinamento degli aiuti). In generale, sussiste il bisogno di maggiori conoscenze su modelli adeguati per la gestione e il coordinamento dei casi della collaborazione interistituzionale. Gli specialisti ritengono necessaria un’ottimizzazione anche nello scambio di informazioni tra gli organi e nei sistemi di rilevamento dei casi. Sfide e necessità di sviluppo si rilevano anche al livello dell’accompagnamento dei casi da parte di fornitori di prestazioni regolari e di fornitori specializzati in prestazioni d’integrazione professionale e sociale (L2). Durante la scuola dell’obbligo gli allievi vengono preparati alla scelta di un posto di formazione nel quadro dell’orientamento professionale. Molti istituti scolastici dispongono di piani per la prevenzione nonché il rilevamento e l’intervento precoci. Di regola, questi riguardano determinati temi, quali la violenza, le droghe o i pericoli, ma vi sono anche piani globali di prevenzione della salute. In generale, si sa ancora poco sulla portata degli approcci preventivi e sulla loro efficacia nel contesto scolastico. Porre esplicitamente l’accento sulla gestione delle problematiche multiple in relazione con la formazione professionale di base non sembra essere molto utile. Dalle valutazioni degli specialisti emerge che in questa fase andrebbe migliorata la messa in rete con gli organi preposti al case management formazione professionale, per far sì che ai giovani in condizioni difficili venga dato tempestivamente accesso alle prestazioni del caso. Inoltre, occorre una maggiore sensibilizzazione degli insegnanti alle problematiche multiple e alle difficoltà durature nel percorso formativo. Se una transizione diretta dalla scuola alla formazione non è realizzabile, si può ricorrere a una soluzione transitoria. Le formazioni transitorie e i semestri di motivazione aiutano nella ricerca di un posto di formazione e sono ormai un’offerta regolare. L’accesso alle formazioni transitorie si svolge in base a criteri rilevanti per la scelta della professione (p. es. l’immaturità per scegliere la professione), mentre quello ai semestri di motivazione di regola tramite richiesta agli uffici regionali di collocamento, con le relative condizioni. L’analisi della letteratura specialistica mette in evidenza diverse necessità di sviluppo nel settore delle soluzioni transitorie. In linea di massima, emergono la fornitura delle prestazioni in funzione del mercato e la loro notevole dipendenza dalle condizioni quadro degli organi committenti. Gli obiettivi e le condizioni quadro sono di regola incentrati su un’integrazione il più rapida possibile nella formazione professionale. Il successo in termini di quote di soluzioni successive contribuisce spesso a determinare l’ulteriore finanziamento. Di conseguenza, spesso mancano tempo e risorse economiche per l’accompagnamento in caso di bisogno di sostegno multiplo. Per di più, questo favorisce la formulazione di criteri di partecipazione e di esclusione per l’accesso alle prestazioni che escludono prematuramente i giovani con problematiche multiple. Si verifica una sorta di selezione dei rischi. Per l’accompagnamento in caso di problematiche multiple, le condizioni quadro sono troppo incentrate sull’integrazione professionale. Occorrerebbero XLV Riassunto Sostegno con problematiche multiple prestazioni più flessibili in termini di contenuto e di tempo, che comprendano possibilità di prolungamento e un sostegno più ampio (p. es. coaching individuale). Si tratta di compiti di sviluppo che devono però essere assunti non al livello 2, bensì al livello 1 da parte degli organi committenti. Inoltre, attualmente l’offerta nel settore dell’integrazione professionale è molto variegata e non sempre chiara: le prestazioni si rivolgono a gruppi target diversi e sono commissionate da vari organi, anche se le condizioni quadro per tipi di prestazioni comparabili sono simili. Si pone quindi la domanda se una gestione strategica interistituzionale delle prestazioni permetta di gestire gli accessi in modo più adeguato al bisogno (gestione delle transizioni). Una gestione strategica consentirebbe anche di coordinare tra loro le varie prestazioni e di impiegare le risorse in modo efficiente. A tal fine sono necessari regolamentazioni e coordinamento ai livelli degli uffici (L0) nonché dei servizi e organi specializzati (L1). Questi livelli sono competenti per definire le condizioni quadro per le singole prestazioni e lo sviluppo dell’offerta nel suo complesso. Con una gestione strategica globale sarebbe possibile indirizzare i gruppi target verso le prestazioni di cui hanno bisogno, a prescindere dall’organo preposto alla gestione dei casi che li segue. Per lo sviluppo dell’offerta nel suo complesso, gli specialisti al livello dei fornitori di prestazioni specializzate (L2) auspicano di essere coinvolti, in quanto dispongono di numerose conoscenze sul bisogno dei giovani con problematiche multiple. Tale coinvolgimento dovrebbe essere voluto e organizzato anche dal livello 1 degli organi committenti e preposti alla gestione dei casi. Altre sfide si rilevano anche nel sistema della sicurezza sociale. Ad esempio l’aiuto sociale, l’assicurazione contro la disoccupazione o l’assicurazione invalidità sono regolarmente confrontati a giovani con un bisogno di sostegno multiplo che incontrano difficoltà nell’accesso a e nella conclusione di formazioni. Nella predisposizione di prestazioni specializzate, inoltre, si può spesso rilevare un forte accento sull’integrazione professionale. Di conseguenza, vi è anche il pericolo di una selezione dei rischi nell’ottica dell’idoneità al mercato del lavoro. In questo contesto si sottolinea che, pur considerando molto importante l’obiettivo della formazione professionale di base, in caso di problematiche multiple occorre maggiore flessibilità in termini di obiettivi e di tempo. Anche in questo caso gli organi preposti alla gestione dei casi e committenti (L1) sono chiamati a chiarire le condizioni quadro per le prestazioni d’integrazione professionale e sociale. Laddove necessario, si deve poter attribuire maggior peso agli obiettivi sociali. Non da ultimo, è essenziale pure la stretta collaborazione con il settore economico e le imprese, al fine di sviluppare forme di formazione e creare posti di formazione che consentano anche ai giovani con problematiche multiple di avere un’opportunità di formazione professionale. Indagine tra i fornitori di prestazioni specializzati A livello dei fornitori specializzati in prestazioni d’integrazione professionale e sociale (L2) mostra che l’integrazione professionale è al centro di tutte le prestazioni, anche quelle a bassa soglia. Come già menzionato, per gli specialisti le attuali condizioni quadro istituzionali sono nel complesso troppo limitate per l’accompagnamento in caso di problematiche multiple. Tuttavia, in Svizzera esistono alcune prestazioni specializzate (v. XLVI Sostegno con problematiche multiple Riassunto punti 13.3 e 13.4 dell’allegato) nel cui contesto vengono esplicitamente trattati anche altri temi e sfide, ad esempio in relazione con la maternità oppure le difficoltà economiche o nell’ambito dell’alloggio. Vi sono anche interessanti approcci (di natura artistico-creativa) per motivare i giovani e promuoverne le risorse. Occorrerebbe valutare le esperienze maturate con queste prestazioni per saperne di più sui relativi approcci, forme di coordinamento e condizioni quadro. Buone pratiche nei sistemi di transizione cantonali Sono state approfondite due strutture di transizione cantonali (v. cap. 8). Questi approcci sono esplicitamente rivolti ai giovani con problematiche multiple e incentrati sugli sviluppi nei sistemi di transizione cantonali. Nel Cantone di Ginevra, la «Cité des Métiers» (CdM) costituisce un centro di consulenza e informazione specifico su temi quali la formazione professionale e il lavoro. Si colloca nel modello a più livelli si inserisce al livello 1 dei servizi della gestione dei casi. La collaborazione, istituita tra l’Ufficio della formazione professionale, l’Ufficio del lavoro nonché l’aiuto sociale e i suoi partner (fornitori di prestazioni specializzati). Essa si ispira ai principi del progetto modello internazionale «Cité des Métiers». L’accento è posto sull’aggregazione di consulenza e informazioni per quanto concerne l’informazione professionale, l’orientamento professionale, i tirocini, le borse e i prestiti di studio, nonché la formazione continua, la ricerca di un impiego e le competenze digitali. Se del caso, è previsto un sostegno da parte dell’aiuto sociale. In questo modo sono coinvolti tutti i settori necessari per l’integrazione nella formazione e nel lavoro. L’obiettivo è di sostenere in funzione del bisogno giovani e adulti nell’attuazione di obiettivi propri relativi all’occupazione, all’attività professionale e alla formazione. Nel quadro di una prima consulenza, gli specialisti della CdM chiariscono la situazione degli adolescenti e dei giovani adulti. Successivamente, se del caso, questi vengono indirizzati verso Cap Formations (l’organo preposto al case management formazione professionale) o altri organi, dove beneficiano di un accompagnamento individuale. I servizi del CdM si limitano all'informazione e alla consulenza. Questo centro è a disposizione dell’intera popolazione senza necessità di appuntamento, con un’offerta gratuita, anonima, su base volontaria e con un accesso a bassa soglia. Nel quadro della collaborazione interistituzionale, la CdM funge da organo di consulenza, informazione e triage. Dal punto di vista degli specialisti interpellati, la CdM di Ginevra presenta quattro caratteristiche particolarmente importanti. In primo luogo, la collaborazione interistituzionale è disciplinata in base alle prescrizioni del progetto modello internazionale «Cité des Métiers». In secondo luogo, i diversi servizi hanno la medesima ubicazione. In terzo luogo, il coordinamento interistituzionale delle prestazioni nel quadro della CdM costituisce la chiave del successo di questo centro. La direzione della CdM provvede allo svolgimento di incontri regolari, orizzontali e verticali, tra i partner. In quarto luogo, il primo interlocutore a bassa soglia della CdM, con funzione di triage, dà agli utenti la possibilità di orientarsi nel sistema di transitorio e trovare accesso agli aiuti che fanno al caso. Inoltre, per gli specialisti l’integrazione del case management formazione professionale nella CdM può essere considerata una caratteristica di buona pratica. XLVII Riassunto Sostegno con problematiche multiple Il gruppo strategico sulla disoccupazione giovanile («Strategiegruppe Jugendarbeitslosigkeit») nel Cantone di Basilea Città si situa al livello della collaborazione interdipartimentale (L0; Dipartimento presidiale dell’economia, della socialità e dell’ambiente e Dipartimento della formazione) e mira a un orientamento strategico delle misure contro la disoccupazione giovanile. Si tratta di un organo che gestisce tutti gli interventi statali legati alla disoccupazione giovanile, al di là delle interfacce dipartimentali, e predispone nuove misure e prestazioni per la lotta alla disoccupazione giovanile, inizialmente nel quadro di progetti. Dalle discussioni di gruppo sono emerse quattro caratteristiche di buona pratica. In primo luogo, l’istituzione del gruppo strategico sulla disoccupazione giovanile è l’espressione di una chiara volontà politica di aiutare durevolmente i giovani esposti al rischio di disoccupazione. In secondo luogo, questo gruppo, dalla composizione interdipartimentale, consente di riunire tutte le istituzioni partner di rilievo e di operare in un’ottica globale. È stata così sviluppata una posizione congiunta, che funge da base per le decisioni strategiche generali. In terzo luogo, un fondo comune per la lotta alla disoccupazione (fondo di crisi) permette di finanziare prestazioni in questo settore a livello interdipartimentale. In quarto luogo, in questo contesto è stato introdotto l’organo specializzato Gap (preposto al case management formazione professionale), al fine di sostenere i giovani con problematiche multiple nell’integrazione professionale e nell’accesso a ulteriori aiuti. Il Gap funge non solo da aiuto nei singoli casi in funzione del bisogno, ma anche, e in misura sempre maggiore, quale interlocutore per altre istituzioni. Per quanto concerne la regolamentazione della collaborazione interistituzionale e il coinvolgimento del Gap, tuttavia, si percepisce ancora una certa necessità di sviluppo. Raccomandazioni per lo sviluppo dei sistemi di transizione nei Cantoni Le raccomandazioni esposte di seguito riuniscono e concretizzano i temi di grande importanza per lo sviluppo del sistema di transizione a favore dei giovani con problematiche multiple. Principi guida Per quanto riguarda lo sviluppo del sistema di transizione, sono stati elaborati due principi fondamentali, che fungono da quadro di riferimento per le raccomandazioni seguenti (v. cap. 10). 5. Accertamento, consulenza e accompagnamento incentrati sui giovani con problematiche multiple: in caso di problematiche multiple, è importante fornire accertamento, consulenza e accompagnamento incentrati sui giovani che le presentano. Queste prestazioni comprendono: a) un ampio accertamento del bisogno che includa tutti gli ambiti rilevanti della vita (diagnostica sociale); b) un accompagnamento a lungo termine, in funzione dei bisogni, a bassa soglia, adeguato ai giovani e orientato alle relazioni; c) un sostegno nell’accesso a e nel coordinamento di aiuti di diversi sistemi; d) la flessibilizzazione degli aiuti in termini di durata delle prestazioni (possibilità di prolungamento) e di età per la possibile fruizione (oltre i 25 anni). XLVIII Sostegno con problematiche multiple Riassunto 6. Coordinamento dei casi in strutture interistituzionali regolamentate: in caso di problematiche multiple, per poter collegare tra loro gli aiuti di diversi sistemi in funzione del bisogno e senza perdite di efficienza, è necessario un coordinamento dei casi che vada oltre le competenze istituzionali. Questo presuppone una cooperazione interistituzionale regolamentata tra le istituzioni pertinenti. I principi derivati dai risultati rilevati sono generalmente condivisi nel dibattito specialistico e non sono nuovi (v. Schmidlin et al. 2018). Non da ultimo, la collaborazione interistituzionale in generale e il case management formazione professionale in particolare si basano su di essi. Le analisi svolte nel quadro del presente studio mostrano tuttavia che in molti casi – in particolare per i giovani con problematiche multiple – non è stato ancora possibile attuare questi principi in misura sufficiente. Le raccomandazioni seguenti mirano a raggiungere questo obiettivo. Raccomandazioni per lo sviluppo dei sistemi di transizione cantonali Di seguito vengono presentate le raccomandazioni formulate, seguendo la struttura del modello a più livelli11 (v. cap. 10). Tabella 2 – Panoramica delle raccomandazioni Livello Designazione Raccomandazioni L0 Livello della gestione Raccomandazione n. 1 – Volontà politica di cooperare a livello strategica interdipartimentale e di regolamentare le strutture della collaborazione interistituzionale da parte dei capi di Raccomandazione n. 2 – Regolamentazione interdipartimentale del dipartimenti e uffici finanziamento L1 Livello della gestione dei Raccomandazione n. 3 – Attuazione e mantenimento delle strutture casi interistituzionali da parte di uffici, servizi e Raccomandazione n. 4 – Instaurazione di un organismo di coordinamento organi specializzati dei casi Raccomandazione n. 5 – Istituzione di un primo interlocutore a monte per l’accertamento a bassa soglia Raccomandazione n. 6 – Garanzia di condizioni quadro flessibili per l’accompagnamento dei casi e per il coordinamento delle prestazioni L2 Livello Raccomandazione n. 7 – Sensibilizzazione delle problematiche multiple dell’accompagnamento nelle fasi di transizione I e II dei casi Raccomandazione n. 8 – Sviluppo di nuove forme di prestazioni da parte di fornitori di d’integrazione prestazioni specializzati Raccomandazione n. 9 – Rafforzamento delle esigenze dei fornitori di prestazioni specializzati nelle associazioni d’interesse 11 È vero che la progettazione concreta dei sistemi di transizione è fortemente influenzata dai cantoni. Tuttavia, bisogna notare che molte condizioni quadro legali sono definite a livello federale (per esempio LStrI, LAI, LADI, LFPr). Il livello nazionale determina così il campo d'azione a livello cantonale (cfr. allegato 13.1). XLIX Riassunto Sostegno con problematiche multiple Livello della gestione strategica (L0) Raccomandazione n. 1 – Volontà politica di cooperare a livello interdipartimentale e di regolamentare le strutture della collaborazione interistituzionale Si raccomanda una regolamentazione interdipartimentale vincolante della collaborazione interistituzionale che chiarisca la cooperazione tra i vari uffici a livello dei capi degli uffici (L0) e quella tra uffici, organi specializzati e servizi (L1). Vanno definiti in particolare gli aspetti seguenti: formulazione degli obiettivi, procedure, processi e responsabilità vincolanti nonché competenze decisionali. Un mandato politico in tal senso e un obiettivo comune facilitano la regolamentazione della cooperazione interistituzionale a tutti i livelli (verticale e orizzontale). Va inoltre verificato se le leggi, le ordinanze e i regolamenti cantonali (aiuto sociale, assicurazione contro la disoccupazione, formazione professionale) siano armonizzati, nella misura necessaria per una cooperazione istituzionale vincolante. Raccomandazione n. 2 – Regolamentazione interdipartimentale del finanziamento Si raccomanda di elaborare modelli di finanziamento interdipartimentali che permettano un impiego mirato dei mezzi disponibili in modo da consentire un sostegno flessibile e in funzione del bisogno ai livelli 1 (collaborazione interistituzionale e gestione dei casi) e 2 (prestazioni specializzate e più ampio sostegno individuale). Questi modelli di finanziamento dovrebbero permettere non solo il finanziamento di misure e progetti, ma anche la promozione individuale in caso di maggior bisogno di sostegno. Livello della gestione dei casi (L1) Raccomandazione n. 3 – Attuazione e mantenimento delle strutture interistituzionale Si raccomanda di impostare le strutture esistenti per la cooperazione interistituzionale in modo maggiormente incentrato sull’accompagnamento e sul sostegno dei giovani con problematiche multiple. A tal fine, occorre utilizzarle, rafforzarle e, laddove necessario, ampliarle o adeguarle. Bisogna vegliare a che gli organi preposti alla cooperazione interistituzionale dispongano delle competenze e risorse necessarie per prendere decisioni e finanziare misure (v. raccomandazioni n. 1 e 2). Deve essere chiara l’accessibilità della cooperazione interistituzionale per altri organi. Per i Cantoni più grandi con regioni urbane e rurali sono opportune, nell’ottica di una migliore raggiungibilità dei giovani con problematiche multiple, anche soluzioni regionali di collaborazione interistituzionale. Incombe ai responsabili della struttura della collaborazione interistituzionale intrattenere e sviluppare tale cooperazione promuovendo la collaborazione orizzontale e quella verticale. Si raccomanda inoltre di tener conto anche delle esperienze dei fornitori di prestazioni preposti all’accompagnamento dei casi (L2). Raccomandazione n. 4 – Instaurazione di un organismo di coordinamento dei casi Si raccomanda di designare un organo responsabile per le problematiche multiple. Esso deve essere esplicitamente orientato all’accompagnamento e al sostegno di tali casi, con la funzione di accertarli e gestirli in modo coordinato (coordinamento di aiuti e accompagnamento). Se si designa quale organo di coordinamento quello preposto al case L Sostegno con problematiche multiple Riassunto management formazione professionale, va chiarita la cooperazione con le strutture di aiuto al di fuori della formazione professionale. Raccomandazione n. 5 – Istituzione di un primo interlocutore a monte per l’accertamento a bassa soglia Si raccomanda di istituire un interlocutore a bassa soglia che fornisca una prima consulenza in funzione del bisogno, tematicamente ampia e adeguata ai giovani, cui si possa ricorrere facilmente senza appuntamento. L’efficacia può essere maggiore, se questo organo è in stretta connessione con i servizi di consulenza per i giovani o se associa questi due compiti, poiché tali servizi di consulenza dispongono di molte conoscenze sull’accompagnamento di giovani orientato alle relazioni e possono predisporre ulteriori prestazioni preventive (p. es. sostegno per questioni amministrative e finanziarie). Raccomandazione n. 6 – Garanzia di condizioni quadro flessibili per l’accompagnamento dei casi e per il coordinamento delle prestazioni Si raccomanda di creare condizioni quadro per i fornitori specializzati in prestazioni d’integrazione professionale e sociale per i casi complessi, grazie alle quali i giovani con problematiche multiple possano essere sostenuti in funzione del bisogno. Sono necessari una certa flessibilità e l’ampliamento degli obiettivi sociali legati alla formazione professionale quali il «sostegno per affrontare la realtà quotidiana». A tal fine occorre verificare e adeguare le condizioni quadro (mandato/obiettivi, tempistica, importi forfettari per singolo caso). Infine si raccomanda di organizzare l’offerta con un approccio maggiormente interistituzionale e di coordinare le condizioni quadro. Non tutte le istituzioni necessitano di prestazioni per i giovani con problematiche multiple; l’importante è che queste coprano il bisogno nel complesso e possano essere utilizzate in modo coordinato da vari organi. Un’offerta coordinata facilita il triage verso prestazioni adeguate e consente una gestione strategica globale e lo sviluppo duraturo del sistema di transizione (gestione delle transizioni). Livello dell’accompagnamento dei casi (L2) Raccomandazione n. 7 – Sensibilizzazione delle problematiche multiple nelle fasi di transizione I e II Si raccomanda di promuovere in tutte le istituzioni rilevanti il rilevamento precoce di problematiche nelle fasi di transizione I e II. Concretamente, vanno elaborati o sviluppati approcci di sensibilizzazione alle problematiche multiple e piani di prevenzione. A tal fine possono essere utili campagne di sensibilizzazione nonché corsi di formazione e formazione continua per gli specialisti. È inoltre auspicabile l’adozione di strumenti per un’ampia valutazione iniziale, in modo da decidere se vadano coinvolti organi di accertamento qualificati o se sia sufficiente il sostegno nel contesto esistente. A tal fine, è anche importante conoscere i centri di chiarificazione pertinenti e sapere in quali casi quali centri sono responsabili. Si raccomanda anche di sostenere i giovani tempestivamente e adeguatamente affinché non sviluppino problematiche multiple. È altresì auspicata una LI Riassunto Sostegno con problematiche multiple maggiore collaborazione tra scuole e fornitori di soluzioni transitorie con gli organi preposti al case management formazione professionale. La rilevazione sistematica di abbandoni scolastici, mancanza di soluzioni successive o abbandono di formazioni può costituire un’ulteriore possibilità per individuare tempestivamente giovani in difficoltà nelle fasi di transizione e offrire loro aiuti mirati in tempi brevi. Per contro, si sconsiglia una rilevazione senza prestazioni di sostegno adeguate. Raccomandazione n. 8 – Sviluppo di nuove forme di prestazioni d’integrazione Si raccomanda di promuovere prestazioni flessibili di accompagnamento e apprendimento relative, oltre che a obiettivi d’integrazione professionale, anche a temi per affrontare la realtà quotidiana. Tra gli approcci che possono fungere da riferimento vi sono le prestazioni di sostegno per l’accompagnamento al percorso formativo, quali ad esempio coaching per i giovani (nel quadro del sostegno sociopedagogico alle famiglie), supported education (nel quadro di una formazione dell’assicurazione invalidità) oppure formazioni a tempo parziale per giovani madri o padri. Oltre a una prima consulenza a bassa soglia (v. raccomandazione n. 5), anche i servizi di consulenza per i giovani possono svolgere un’importante funzione e sostenere i giovani ad affrontare le difficoltà della loro vita. Inoltre, al livello 1 vanno chiarite le possibili modalità di finanziamento delle formazioni, anche in caso di percorsi con ritardi (p. es. con buoni di formazione o borse di studio). Raccomandazione n. 9 – Rafforzamento delle esigenze dei fornitori di prestazioni specializzati nelle associazioni d’interesse Si raccomanda ai fornitori di prestazioni specializzati di intrattenere un dialogo specialistico comune (cooperazione orizzontale) per poter far presenti osservazioni ed esigenze generali nella cooperazione con i livelli 0 e 1 (cooperazione verticale). Si raccomanda di intrattenere questa cooperazione ad esempio sotto forma di associazioni d’interesse, poiché queste possono garantire un’elevata visibilità e assumere una notevole importanza sul piano politico e specialistico. Tale rete potrebbe essere autogestita, ma idealmente il livello 1 dovrebbe assumere la responsabilità di provvedere al dialogo regolare tra i livelli (v. raccomandazione n. 3). LII Support with multiple problems Summary Summary Background and objectives Today, a basic vocational education and training (VET) qualification is a fundamental prerequisite for labour force participation and sustained social integration. However, changes both in the world of work and the VET system have played a part in making the transition from school to work more challenging. This is especially the case for young people with multiple problems. The present study looks in particular at young mothers who, like many of their peers, can encounter difficulties in different aspects of their lives. The present report aims to document the phenomenon, as well as the confluence of support needs and support services currently provided within the transition system12. It therefore addresses the following five central questions (cf. Section 2 for more details): • What is meant by 'multiple problems'? • How do young people with multiple problems perceive their situation? What kind of support would they like to receive? • What challenges do professionals face when dealing with young people with multiple problems? • Are there examples of good practice in relation to the provision of support aimed at young people with multiple problems in general, and young mothers in particular? What general characteristics can be derived and transferred from good practice examples? • What are the support needs of those involved in the further development of the transition system? The authors identify and analyse the opportunities and challenges that these questions pose for two junctures in the transition system: the transition from lower-secondary to upper-secondary (transition I), and the transition from education and training to working life (transition II). Based on the findings, the authors formulate a set of recommendations on possible improvements and changes to the transition system. The study focuses on cantonal transition systems as federal legislation stipulates that responsibility for enforcement lies with the cantons. Methodology The authors adopted a multiperspective approach to the five core questions (cf. Section 2). First, a literature review allowed the authors to map how different professionals perceive the phenomenon of young people with multiple problems. Next, they established an overview of existing transition I and II systems, and summarised where discussions on the 12 To facilitate the occupational integration process, a wide-ranging support system has been set up. It operates in parallel with the VET system and provides support at two important junctures: the transition from school to vocational training (transition I) and the transition from vocational training to gainful employment (transition II). In expert discourse, this is referred to as a 'transition system' (cf. p. III). LIII Summary Support with multiple problems issue currently stand. One strand of the research looked specifically at the situation of young mothers. Second, using semi-structured group discussions and one-on-one interviews, the authors surveyed young adults, including young mothers, who have multiple problems. This approach enabled the research team to gather information on how this group perceive their problems and needs, and what they think about the support they have already received during the vocational integration process. Third, the authors examined specialist providers of social and occupational integration services. Although current services are wide-ranging, they present structural limitations and challenges when it comes to handling cases involving multiple problems. Consequently, the authors decided to forgo an analysis of individual services in favour of a deeper examination of cantonal transition structures. The aim was to identify examples of good practice that might offer pointers for the further development of cantonal and regional transition systems. The authors selected two cantonal transition systems based on their findings from a criteria-led collection of approaches, as well as insights gathered during structured group discussions and one-on-one interviews. Fourth, the authors organised a series of expert workshops in different language regions of Switzerland; these were attended by professionals from various cantonal agencies and vocational integration service providers. Participants discussed the perceptions of the target group and their support needs, as well as the challenges faced by the transition system, the factors for success, and the structural dimensions of good practices. These analyses generated a broad-based evaluation of 'Transitions I and II: Supporting adolescents and young adults with multiple problems'. The different sources of information and perspectives enabled a comprehensive analysis of the transition system and its complexities. This in turn made it possible to identify systemic interrelationships, the challenges that lie therein, as well as development opportunities at each level of the transition system. Transition system: evolution of transitions I and II The far-reaching transformation of the socioeconomic landscape has changed the labour and VET market since at least the mid-1990s. Forms of employment and job requirements are constantly evolving in response to processes like globalisation, digitalisation and the growing use of technology. As a result, post-compulsory education and training and lifelong learning have become the social norm in knowledge-based societies (Rüfenacht and Neuenschwander 2014, p. 203 f.; Schaffner 2008). A VET qualification is essential to sustained integration in the primary labour market and participation in society. At the same time, apprenticeships have become more demanding and entry into a VET programme more difficult. This is one of the reasons why transitions to adulthood are now longer, more varied, less continuous and more heterogeneous than 20 years ago (cf. Meyer 2018; Schröer et al. 2013; SKBF 2014; Stauber and Walther 2011; Scharenberg et al. 2016; Lamamra and Duc 2014). LIV Support with multiple problems Summary To enable as many young people as possible to successfully complete some form of post- compulsory education or training, the Confederation and the cantons have set themselves the widely supported policy goal of ensuring that 95% of all 25-year-olds have an upper secondary level qualification (Federal Department of Economic Affairs, Education and Research and Swiss Conference of Cantonal Ministers of Education 2019; Schmidlin et al. 2018). To meet this target, the cantons have introduced accompanying measures to bolster the transition process (Landert and Eberli 2015; Schmidlin et al. 2018; State Secretariat for Education, Research and Innovation 2014). It has led to the emergence of a diversified support structure that operates in parallel with the VET system and at two specific junctures, namely the transition from lower secondary to upper secondary level (transition I), and the transition from VET to gainful employment (transition II) (cf. Section 3). These support services include vocational guidance for lower-secondary students; occupational, educational and career guidance; a range of transitional options such as motivational semesters and bridge-year courses, apprenticeship placements, and individual mentoring (Landert and Eberli 2015; Schmidlin et al. 2018). For young people with higher support needs, there is also 'VET Case Management', which offers individualised help. Collectively, these services make up a ‘transition system'. Up to 20% of school leavers at the transition I juncture choose a transitional solution; however, the share varies from one region to another (Landert and Eberli 2015; Meyer 2018). Not only does the figure underline the importance of this part of the education system, but it also shows that transitional solutions are now offered as standard, even though this was not the original intention. The present study found there are limitations to this current transition system with regard to young people with multiple problems. This is because the latter require support in other areas of their lives besides education and training. Consequently, occupational integration services alone cannot adequately deliver the assistance this group needs. What is required are different forms of needs-based and case-by-case coordinated support. The different levels within the cantonal transition systems therefore will have to work together more closely together, and the assorted support systems will have to adopt a more joined-up approach to case support. In relation to adolescents and young adults with multiple and complex needs, two forms of interinstitutional cooperation already exist. The first is VET Case Management (see above), which is targeted at the 15–2513 age group. The second are interinstitutional cooperation structures geared towards young adults aged 18 and over. Both forms of cooperation, which also partially overlap, coordinate the provision of support which cuts across institutional boundaries. Analysis of cantonal transition systems with the aid of multilevel modelling The focus of the study is on cantonal structures that implement and design transitional systems operationally. The study found that the main challenge for the cantonal transition systems is coordinating both support services and measures to improve the system itself. 13 In some cantons, the offer is aimed at 14-year-olds, in others it is aimed at 16- up to 25-year-olds. LV Summary Support with multiple problems The authors devised the multilevel model below to facilitate the review and further development of the cantonal transition systems (cf. Sections 9.2 and 10). Table 1: Multilevel model of the transition system Level Description Tasks L 0 Strategic management Overarching responsibility for shared solutions to social problems; setting of cross-system objectives (policy) with broad political support; definition of by heads of government the operating framework; formulation of mandates. departments/offices L 1 Case responsibility In charge of case management and funding for support measures. Organisation of interinstitutional cooperation between different by Offices, services and offices/specialist agencies on cases involving adolescents and young specialist agencies adults with multiple and complex needs. L 2 Case support Provision of services and projects to support the vocational and workforce integration/socio-professional integration of adolescents and young adults by specialist providers with multiple problems. The presentation of the study findings and recommendations mirrors the structure of the multilevel model. Main study findings Definitions 'Multiple problems' is ultimately a vague catch-all term (cf. Section 4). From the point of view of the professional community, it broadly refers to a series of unspecific problems that occur simultaneously and require assorted forms of support to resolve. Different institutions weight the various aspects differently. This leads to a particular perception of to the 'young people with multiple problems' target group. Expert debate on the issue still centres on individual risk factors for complicated educational trajectories and low educational attainment, while focusing less on social and structural factors like regional conditions and educational disadvantages along sociodemographic lines (e.g. social background, nationality, gender, educational performance). Some young people are considered to be more vulnerable than others during the transition process, i.e. at transition I and transition II (cf. also Schmidlin et al. 2018). The group includes young refugees and teenage migrants who arrive in Switzerland late in their educational career; young people with psychosocial issues; young social assistance recipients with no vocational training qualifications; and young single mothers. All are considered to be at high risk of experiencing disadvantages when it comes to their social, educational and labour market participation. It is almost impossible to quantify the target group at transition levels I and II. Although education, labour market and social assistance statistics provide key indications of different critical events during an individual's educational trajectory, it is impossible to directly determine how and when these events affect the individual. Experts point out in the interviews that any analysis of the risk factors must also consider their reciprocal dynamics. LVI Support with multiple problems Summary In contrast, education statistics show that currently some 10% of young people fail to complete a post-compulsory education by the age of 25 (Golder et al. 2019). Furthermore, longitudinal studies have found that transitions can contribute to the occurrence of highly vulnerable phases in a person's life, that can have a decisive impact on their future place in society. Challenges and support needs from the perspective of adolescents, young adults and young mothers Given the complexity of adolescents' and young adults needs, it is clear that problems can come from a multitude of sources (cf. Sections 4.4.2 and 6.3). Young people cite difficult conditions growing up, conflictual relationships, periods spent in care, poor performance at school and being bullied. Some fail to finish their education or vocational training, and experience unemployment, health issues as well as housing difficulties. They also report financial strains (debts, lack of discounted health insurance premiums). For young asylum seekers and refugees in particular, a further source of stress is their unresolved residence status. According to the interviewees, their problems tend to be interconnected and cumulative, and can quickly become mutually reinforcing. Frequently, support from their family of origin or other social networks is lacking. The complexity of their problems leaves them feeling overwhelmed. Added to this is the fact that they often do not know who exactly they can turn to for support. Many do not have the confidence, energy and support needed to address the challenges they face. This can exacerbate the already difficult situation they find themselves in. They therefore tend to contact professionals or specialist agencies rather late, i.e. only when their problems have already multiplied and taken root (e.g. dropping out of education, getting into debt, homelessness). Last but not least, young adults find it hard handling the administrative requirements imposed by the specialist services. By and large, respondents face assorted challenges when it comes to receiving the support they need. They would like to have access to a youth-appropriate, relational, low-threshold counselling service that helps them to address the array of problems they face in a needs-driven and participatory way. Young mothers with multiple problems face many challenges (Section 5). They tend to have few personal and family resources. In addition, running a household and parenting duties present their own difficulties. Many of these young women feel a new sense of urgency when they become a mother to resolve their issues because they are now responsible for not only their own well-being but also of their child. Parental responsibility therefore acts as a catalyst for change. One major concern that a large share of young mothers have is their financial situation. They are frequently financially insecure especially when there are unresolved child maintenance issues. They fear dependence on state support and the possible far-reaching involvement of the child and adult protection authorities, and see education, training and employment as a pathway to financial independence. However, even when the young woman is highly motivated to follow this path, they are often hampered by the fact that the requirements of full-time education are relatively incompatible with the inflexible childcare models that are currently in place. LVII Summary Support with multiple problems Young mothers, like other young adults, wish to have access to relational, low-threshold and participatory counselling. They also expressed a need for flexible childcare options and part-time training opportunities. Challenges and support needs from the professionals’ perspective From the literature review and content of the expert discussions, it is clear that considerable improvements could be made (cf. Section 4.4.1; 6). According to the experts from different institutions and levels of the transition system, the problems that young people face are complex and they do not have the necessary coping resources. In most cases, they require support from multiple institutions, e.g. education, employment/industry, social assistance, invalidity insurance, migration/integration, health, child and youth welfare. To ensure that someone with multiple problems receives the appropriate support, the following conditions must be met: coordination of support services; a thorough case assessment process; and provision of individualised, long-term, coordinated and flexible counselling and support. The experts also stated that the focus on attaining a post- compulsory education qualification is too narrow, and that the difficulties which the young person has to contend with in other areas of their life must also be taken on board and addressed. The results point to challenges at different levels of the system (cf. Table 1). At the strategic management by heads of department/offices level (L0), shared goals, regulated interinstitutional cooperation and clarification in relation to service funding is often lacking. These elements would lay the essential foundations for interinstitutional coordination of the wide-ranging services that the complex transition system has to support young people with multiple problems. At the case responsibility level (L1), experts reported that the assessment of and responsibility for cases involving multiple problems are demanding and often not regulated enough. A complex, opaque and poorly coordinated transition system leads to spotty access, a dearth of coordinated support, insufficiently clear-cut interinstitutional cooperation and vaguely defined responsibilities. A fundamental challenge is that the legislation assigns each institution responsibility for specific problem areas and services. This means there is little room for manoeuvre and problems are addressed according to the relevant institutional framework. Together, these conditions undermine the continuity and effectiveness of support measures, which in turn hampers the educational and training trajectories of the recipients. The heavy focus on basic vocational education and training and employability at the expense of other problem areas is also a reason behind the unsatisfactory outcomes of support measures for cases involving multiple problems. There is a general awareness of the challenges in terms of cooperation and coordination; intensive efforts to resolve them are ongoing. A central and comparatively well-established approach is interinstitutional cooperation, be it within the framework of the interinstitutional cooperation structures targeted at young adults aged 18 and over, or VET Case Management targeted at the 15–25 age group. Nevertheless, the professionals who were interviewed pointed out that greater clarification is needed, primarily with regard to improving cooperation between the relevant institutions. They also reported that in many LVIII Support with multiple problems Summary instances it is not clear which office is responsible for the initial assessment and triage process, which office is in charge of the detailed case assessment, which offices handle cases involving multiple problems, and which office coordinates the delivery of support. The assessment and coordination processes tend to be led by committed and conscientious members of staff, even though they have not been explicitly mandated to do so. The person-dependent nature of this form of coordination contributes to spotty support. Well-organised interinstitutional cooperation requires a clear allocation of responsibilities for the assessment process and the coordination of support (e.g. interinstitutional case management at the assessment, counselling, care and coordinated support levels). More generally, additional information is needed with regard to suitable interinstitutional case responsibility and coordination models. According to the professionals, there is also room for improvement in terms of information-sharing practices among the agencies concerned and within the systems that process cases. The standard services and specialist vocational and social integration services level (L2) also presents its own particular challenges and need for action. A vocational guidance service helps primary school and lower secondary school pupils to make an informed decision on the VET programme they want to enrol in, and many schools also have prevention, early detection and intervention programmes in place. The latter tend to address either specific issues like violence, drugs and other hazards, or address health prevention more broadly. There is scant information on the scope of preventive approaches and their impact in the school setting. There also appears to be little explicit focus on the issue of multiple problems as it relates to VET. According to the experts, there should be closer collaboration with VET Case Management during this phase to ensure that young people with multiple problems are promptly referred to the appropriate support services. In addition, teaching staff need to be more sensitive and responsive to students presenting with multiple problems and protracted education-related difficulties. If the young person is unable to transition directly to a post-compulsory education and training programme, there are interim solutions ('transitional options') available to them. These include bridging courses and motivational semesters that help the school leaver find a suitable course of study or training. These measures are now offered as standard. Access to transitional solutions is granted based on career choice criteria (e.g. 'not yet ready to choose’). In contrast, access to motivational semesters (SEMO) usually requires the person to be registered with the Regional Employment Service (RAV) and access is therefore subject to RAV requirements. The literature review also shows that there are needs to further develop existing transitional options. Generally, what is striking is how these measures are driven by labour market criteria14 and by the dependency on the frameworks of the commissioning bodies. The goals and framework are usually geared towards integrating the young person in the VET system as quickly as possible. The continued funding of the different support measures tends to be conditioned on how many recipients subsequently make a successful transition to a VET programme. As a result, many of these services do not have adequate time and financial resources to meet the 14 Providers apply to the commissioning cantonal agencies with their offer in order to secure their funding. LIX Summary Support with multiple problems support needs of young people with multiple problems. In effect, this encourages the formulation of inclusion- and exclusion-based access criteria, which can lead to the premature exclusion of young people with multiple problems. It therefore acts as a form of risk selection. The framework conditions for measures to support young people with multiple problems focus too narrowly on vocational integration. Measures need to be more flexible in terms of time and content, and offer extension options as well as broader support (e.g. individual coaching). The necessary work to develop and improve these measures must be undertaken at Level 1 (commissioning bodies), not at Level 2. Although there is a wide range of vocational integration services on offer, the overall picture is somewhat opaque. Differences are observed not only within the target groups but also across the referral agencies, which commission these services also vary. It should be noted however that providers offering similar services tend to have similar frameworks. This raises the question of whether interinstitutional management of these support services would make access management (also known as 'transition management') more needs- driven. Such a step could also facilitate coordination and a more efficient use of resources. To achieve this, regulations and harmonisation are required at Level 0 (government offices) and Level 1 (services/specialist agencies). Actors at this level are in charge of establishing the framework for support services and developing the range of services on offer. Cross- system management could facilitate the triage and referral of the target group to services that best match their support needs, no matter what agency is responsible for the case. Professionals from specialist services (L2) also expressed a desire to be included in further development efforts; they are a source of considerable knowledge about the support needs of young people with multiple problems. Their integration in the process would also have to be desired and organised by Level 1 (authorities with case responsibility and commissioning bodies). Challenges also extend to the social security system. The social assistance, unemployment and invalidity insurance systems regularly handle cases involving young people with multiple problems who have trouble accessing and completing a post-compulsory education and training programme. Also, specialist providers tend to focus too narrowly on vocational and labour force integration. Here too, there is a danger of risk selection based on the person’s labour market integration potential. Although there is a strong emphasis on the attainment of a basic vocational education and training qualification, these services need to offer young people with multiple problems more flexibility in terms of time and goal- setting. Here, too, the authorities with case responsibility and commissioning bodies (L1) should clarify the framework for the vocational and social integration services. Where necessary, greater emphasis should be placed on social integration goals. Last but not least, close cooperation with employers is also essential for the development of more flexible forms of training and the creation of apprenticeship places that give young people with multiple problems the chance to embark on a VET programme. Specialist providers At the level of the specialist providers of vocational and social integration services level (L2) shows that vocational integration is a core component of all of these services, LX Support with multiple problems Summary including low-threshold options. As mentioned above, the experts consider that existing institutional frameworks are too restrictive when it comes to meeting the support needs of young people with multiple problems. However, there are a small number of specialist services in Switzerland (cf. Appendices 13.3 and 13.4), which explicitly address other issues and challenges, e.g. motherhood, housing difficulties and financial problems. There are also some interesting (artistic/creative) approaches aimed at motivating young people and building up their resources. The experiences from these services would have to be evaluated in order to draw conclusions about their approaches, forms of cooperation and framework conditions. Cantonal transition systems: examples of good practice Two cantonal transition structures were examined in depth (cf. Section 8). These approaches explicitly address young people with multiple and complex needs and focus on developments in the respective cantonal transition systems. Cité des Métiers (CdM), which operates in the canton of Geneva, is an advice and information centre that deals specifically with issues related to vocation education and training and employment; in the multilevel model, it is on level 1 (L1: case responsibility). It cooperates with the cantonal VET office, the employment office, as well as the social assistance scheme and its partner network (specialist services). Cooperation is governed by the directives of the international Cité des Métiers pilot project. At the heart of its work is the pooling of advice and information on specific topics, such as career information and guidance, vocational education and training, bursaries, student loans, further education, job seeking and digital skills. Where necessary, the social assistance scheme also provides support. This means that CdM covers all areas relevant to VET and occupational integration. The aim of the structure is to provide young people and other adults with needs-based support in order to realise their own goals as regards employment, choice of career and training. An initial counselling session allows the CdM specialists to clarify the young person’s situation. If necessary, the case is triaged and the client is referred to Cap Formations (VET Case Management) or other agencies, which are able to provide them with individualised support. The services offered by CdM are limited to information provision and counselling. Anyone can use CdM without prior registration. Access is also free of charge, anonymous and low-threshold. Within interinstitutional cooperation, the CdM serves as a counselling, information and triage centre. From the perspective of the surveyed professionals, four features of Cité des Métiers in Geneva are particularly worthy of note. First, interinstitutional cooperation is governed by the directives of the international Cité des Métiers pilot initiative. Second, all the different services are available under the same roof. Third, the interinstitutional coordination of the services provided within the CdM framework is key to its success. CdM management ensures regular horizontal and vertical exchanges between members of its partner network. Fourth, its low-threshold first point of contact, which also doubles up as a triage centre, lets users familiarise themselves with the support system and find the appropriate help that they need. The professionals also pointed out that the integration of VET Case Management in the Cité des Métiers structure is an example of good practice. LXI Summary Support with multiple problems The Youth Unemployment Strategy Group in the canton of Basel-Stadt operates at L0 of the multilevel model (interdepartmental cooperation); its members are the cantonal department of economic, social and environmental affairs and the cantonal department of education. Its aim is the strategic positioning of measures to tackle youth unemployment. It sees to the cross-departmental management of all cantonal government efforts to combat youth unemployment, and provides new measures and products through projects that seek to address the youth unemployment problem. From the group discussions, four characteristics of good practice could be identified. First, the creation of the Youth Unemployment Strategy Group is an expression of a clear political will to provide young people at risk of unemployment with sustained support. Second, the interdepartmental nature of the structure makes it possible to bring all relevant partner institutions under one roof and take action in a system-wide manner. As a result, a shared approach has crystallised and now forms the basis of all overarching strategic decision-making. Third, a joint fund to tackle unemployment (crisis fund) allows for cross-departmental financing of services to combat youth unemployment. Fourth, the Group established 'GAP' (VET Case Management), a specialist agency designed to support young people with multiple problems during the vocational integration process and facilitate their access to additional help. Alongside the provision of needs-based, individual support, GAP increasingly serves as a contact point for other institutions. Despite its strengths, experts stated that the Youth Unemployment Strategy Group could improve the regulation of interinstitutional cooperation and better integrate GAP. Recommendations for the further development of cantonal transition systems The recommendations below itemise and spell out the key issues that any further development of the transition system must address if it is to better serve young people with multiple problems. Guiding principles The authors identified two principles that should inform the further development of the transition system. These have also guided the formulation of the following recommendations (cf. Section 10). 7. Client-centred assessment/counselling/guidance: Such services are important in multiple problem cases. They include a) a thorough needs-based assessment that covers all relevant areas of life (social diagnostics); b) long-term, needs-driven, low-threshold, youth-appropriate and relational support; c) facilitated access to and coordination of support services provided by multiple systems; d) more flexibility in terms of the duration of these services (extension options) and age limit, i.e. expanding the target group to the 25+ age group. 8. Case coordination within well-defined interinstitutional structures: The provision of coordinated, needs-based and uninterrupted support to young people with multiple problems will require interinstitutional case management coordination. This is only LXII Support with multiple problems Summary possible if the relevant institutions have a well-regulated cooperation framework in place. The principles that the authors have identified from their research findings are not new; they already appear in expert discussions (cf. Schmidlin et al. 2018), and are the foundations on which interinstitutional cooperation in general and VET Case Management in particular are based. However, the analyses conducted for the purposes of this study show that the practical application of these principles largely falls short, mostly to the detriment of young people with multiple problems. The following recommendations aim to redress this situation. Recommendations for the further development of cantonal transition systems The presentation of the recommendations mirrors the structure of the multilevel model15 (cf. Section 10). Table 2: Recommendations in brief Level Description Recommendations L 0 Strategic management/ Recommendation 1: Political will for interdepartmental cooperation and control regulation of interinstitutional cooperation structures by heads of government Recommendation 2: Creation of cross-departmental funding regulations departments/offices L 1 Case responsibility Recommendation 3: Implementation and maintenance of interinstitutional by offices, services, cooperation structures specialist agencies Recommendation 4: Creation/appointment of a case coordination structure Recommendation 5: Creation of a first point of contact for low-threshold assessments Recommendation 6: Creation of a flexible framework for case support providers and for coordination of support services L 2 Case support level Recommendation 7: Raising awareness of ‘multiple problems’ issue along by specialist providers transitions I and II Recommendation 8: Development of new forms of integration support services Recommendation 9: Greater consideration of specialist providers' concerns in advocacy groups 15 It is true that the cantons have a considerable say in the actual design of the transition systems. Nevertheless, it should be noted that many legal framework conditions are set at federal level (e.g. FNA, federal act on invalidity insurance). The scope for cantonal action is therefore determined at the national level (see Appendix 13.1). LXIII Summary Support with multiple problems Cantonal policy and heads of office – strategic management level, L0 Recommendation 1: Political will for interdepartmental cooperation and regulation of interinstitutional cooperation structures The authors recommend the introduction of binding cross-departmental regulations on interinstitutional cooperation. Steps should be taken to clarify cooperation at L0 (heads of department and offices) and L1 (specialist agencies/services) of the transition system. It is particularly important to clearly establish the following elements: goal-setting: binding procedures, processes and responsibilities; decision-making powers. The formulation of a political mandate and a shared objective in this regard will facilitate the regulation of interinstitutional cooperation at all levels (vertical and horizontal). Another important step is to check whether cantonal legislation, ordinances and regulations (social assistance, unemployment insurance, VET) are harmonised, insofar as this is required for binding interinstitutional cooperation. Recommendation 2: Creation of cross-departmental funding regulations Interdepartmental funding models should be devised that allow for a targeted use of existing funds to ensure continued provision of flexible and needs-based support at L1 (interinstitutional cooperation and case management) and L2 (specialist services and enhanced individual support). These models should provide funding not only for measures and projects but also for individual assistance for young people with high support needs. Case responsibility level, L1 Recommendation 3: Implementation und maintanance of interinstitutional cooperation structures Existing interinstitutional cooperation structures should be geared more closely to the provision of care and support for young people with multiple problems. This will require the use and reinforcement of existing structures; these should also be expanded or adapted where necessary. It is also imperative that these structures have the requisite decision- making and funding expertise and resources at their disposal (cf. Recommendations 1 and 2). Interinstitutional cooperation must be clearly addressable to other bodies. For larger cantons which have a mix of urban and rural areas, regional interinstitutional cooperation solutions may help to make it easier for young people with multiple problems to access the appropriate support services. Those in charge of managing the interinstitutional cooperation structure must also be given the responsibility of maintaining and developing interinstitutional cooperation. Horizontal and vertical cooperation should therefore be encouraged. The experiences of the case support services (L2) should also be regularly taken into consideration. Recommendation 4: Creation/appointment of a case coordinating structure An agency should be designated to handle cases involving young people with multiple problems. Provision of guidance and support for multiple problem cases should be a priority for this structure. Its role should be to coordinate the case assessment and management processes (coordinated support and guidance). If VET Case Management is LXIV Support with multiple problems Summary assigned the coordinator role, the form that cooperation takes between support structures outside and within the VET system must first be clarified in advance. Recommendation 5: Creation of a first point of contact for low-threshold assessments A low-threshold, drop-in contact point should be created. Its purpose will be to offer initial needs-based, thematically broad, youth-appropriate advice. The centre could boost its effectiveness by working closely with youth counselling centres or fulfils both roles. The depth of knowledge that youth counselling centres have as regards relational support for young people would also enable the centre to provide additional prevention services (e.g. assistance with administrative matters and management of personal finances). Recommendation 6: Creation of a flexible framework for case support providers and for coordination of support services In the interests of needs-based support for young people with multiple problems, a framework should be established for specialist providers. The framework must allow for flexibility as well as the expansion of VET-related goals to also include social objectives, such as the acquisition of life management skills. This will require a review of and adjustments to the general conditions (mission/objectives, time, fixed rate per case). Finally, the service offerings should be organised in a more interinstitutional manner and the frameworks should be harmonised. Not every institution needs to provide services for young people with multiple problems. What is more important is that the services which do exist cover support needs and are available for different agencies to use in a coordinated manner. A coordinated service offering would facilitate not only the triage process and referrals to the appropriate services, but also the integrated management and the long-term development of the transition system (transition management). Case support level, L2 Recommendation 7: Raising awareness of ‘multiple problems’ issue along transitions I and II Steps should be taken to encourage the early detection of young people with multiple problems across all institutions operating at transitions I and II. This will require efforts to raise awareness of the multiple problems issue and develop/upgrade prevention plans. This could be achieved through awareness-raising campaigns, as well as and training and continuing education courses for the relevant professionals concerned. Instruments should also be in place for broad-based initial assessments to ascertain whether or not it would be helpful to involve qualified assessment centres and to determine if the support provided within the given framework is sufficient. For this purpose, it is also important to know about the relevant assessment centres and to know in which cases which agencies are responsible. Young people should receive the appropriate support as early as possible in order to prevent the emergence of multiple problems. Schools and providers of transitional options should also cooperate more closely with VET Case Management. Systematically recording school drop-out cases, the absence of follow-up solutions and discontinued drop- outs can offer another possibility to identify young people in critical transitions at an early LXV Summary Support with multiple problems stage and to offer timely targeted support. However, it is not recommended to record such cases without appropriate support services. Recommendation 8: Development of new forms of integration support services Flexible accompanying measures and learning opportunities should be developed. These services should pave the way for the occupational integration of recipients and also allow them to acquire life management skills. Pioneering approaches include training support services like youth coaching (within the framework of socio-educational family support), supported education (within the framework of IV-provided training services), part-time training programmes for young parents. In addition to initial low-threshold consultations (cf. Recommendation 5), youth counselling centres could also take on the important role of facilitator, which would allow them to give young people the support they need to manage the challenges they face in their everyday lives. Furthermore, at E1 level, it is necessary to clarify how training can be financed (e. g. through training vouchers, scholarships). Recommendation 9: Greater consideration of specialist providers' concerns in advocacy groups Specialist providers should keep a channel of communication open with fellow professionals (horizontal cooperation). This will enable them to bring overarching observations and concerns to their cooperation with L0 and L1 (vertical cooperation). This cooperation should be cultivated, for example, in the form of advocacy groups, due to their high visibility and political clout. This network could also be self-organising. Ideally, however, L1 should assume responsibility for maintaining regular cross-level communication (cf. Recommendation 3). LXVI Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Einleitung 1 Einleitung Der erfolgreiche Abschluss einer beruflichen Grundbildung ist unter gegenwärtigen Bedingungen eines der zentralen Voraussetzungen für eine langfristig erfolgreiche gesellschaftliche Integration. Gleichzeitig haben Veränderungen im Berufsbildungssystem dazu beigetragen, dass sich der Übergang in die Erwerbsarbeit verlängert hat und der Einstieg in die Ausbildung anspruchsvoller und komplexer geworden ist. Dies fordert unterschiedliche Gruppen von jungen Menschen in besonderem Masse heraus, bspw. Jugendliche mit besonderem Lehrplan, Jugendliche mit psychischen Belastungen oder spätmigrierte Jugendliche. Einige junge Menschen haben vielfältige Herausforderungen in unterschiedlichen Lebensbereichen zu bewältigen – sogenannte Mehrfachproblematiken16. Obwohl ein breites Übergangssystem vorhanden ist, bleiben doch ca. 10 % der jungen Erwachsenen bis zum 25. Altersjahr ohne Ausbildung (Golder et al. 2019). Eine Studie im Auftrag des nationalen Programms gegen Armut kam zum Schluss, dass das bestehende System im Umgang mit Mehrfachproblematiken an Grenzen stösst (Schmidlin et al. 2018). Optimierungsbedarf wird im Hinblick auf die verschiedenen Massnahmen und Angebote insbesondere für Jugendliche, junge Erwachsene wie auch junge Mütter mit Mehrfachproblematiken17 wahrgenommen. Ziel dieses Berichts ist es, das Phänomen Mehrfachproblematiken bei jungen Menschen sowie das Unterstützungssystem entlang der Nahtstellen I und II zu beleuchten. Davon ausgehend werden Optionen zur Weiterentwicklung aufgezeigt. Hierzu ist der Bericht in drei grössere Teilbereiche unterteilt. Im Teil I folgt nach einer Darlegung des methodischen Vorgehens (Kap. 2) eine allgemeine theoretische Rahmung zum Übergang von der Schule in die Erwerbsarbeit (Kap. 3). Im Kapitel 4 wird die Auswertung der Fachpublikationen zur Diskussion von Mehrfachproblematiken aus unterschiedlichen institutionellen und fachlichen Perspektiven dargestellt. Die Perspektive junger Erwachsener auf die Thematik wird ebenfalls einbezogen. Kapitel 5 widmet sich im Rahmen eines Exkurses der Zielgruppe der jungen Mütter. In Kapitel 6 werden unter Bezugnahme auf Fachliteratur und Diskussionen mit Fachpersonen und jungen Erwachsenen die Herausforderungen im gegenwärtigen Übergangssystem thematisiert. Anschliessend folgen im Teil II Ergebnisse zu Good-Practice, wo zunächst eine breite Sondierung im Feld mit dem Fokus auf potenzielle Good-Practice-Beispiele von Angeboten für Zielgruppen mit Mehrfachproblematiken (Kap. 7) vorgenommen wird. Anschliessend verweist eine Vertiefung von zwei kantonalen Good-Practice-Ansätzen mit Einschätzungen von Fachpersonen auf zentrale Faktoren (Kap. 9.2.2) und Entwicklungsoptionen im Übergangssystem (Kap. 8). Im Schlusskapitel, Teil III, werden die Ergebnisse entlang der Fragen verdichtet zusammengefasst und Empfehlungen abgeleitet (Kap. 9). 16 Zu den Herausforderungen in der Begriffsbestimmung der «Mehrfachproblematiken» vergleiche Kapitel 0 17 In Erfüllung der Motion der Sozialdemokratischen Fraktion (14.3890) «Strategie zur Reduktion der Abhängigkeit von Jugendlichen und jungen Erwachsenen von der Sozialhilfe» liess das Bundesamt für Sozialversicherungen BSV im Rahmen des Programms gegen Armut einen Forschungsbericht mit Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Praxis erstellen. 1 Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Methodisches Vorgehen 2 Fragestellungen und methodisches Vorgehen Folgende Fragestellungen standen im Zentrum des Auftrags zur Studie. Ausgehend davon wurde das methodische Vorgehen abgeleitet. Tabelle 1: Fragestellungen und methodische Zugänge Fragestellungen Methodische Zugänge • Teil I «Begriffsbestimmung und Problemwahrnehmung» FACH GD GP WS PUB 1. Was wird in den verschiedenen Bereichen der Sozialen Sicherheit (Sozialhilfe, x x IV, ALV), Berufsbildung, Gesundheit und Integration unter Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Mehrfachproblematiken verstanden (Klärung und Systematisierung allfälliger verschiedener Perspektiven)? 2. Wie lassen sich Jugendliche, junge Erwachsene mit Mehrfachproblematiken x x x charakterisieren? Inwiefern lassen sich dabei verschiedene «Muster» oder «Typen» von Mehrfachproblematiken identifizieren? Wie gross sind diese Gruppen? 3. Auf welche Schwierigkeiten und Herausforderungen stossen die x x x verantwortlichen Fachpersonen der involvierten Hilfe- und Unterstützungssysteme bei der Bearbeitung von komplexen Fällen? Lassen sich dabei hinsichtlich der Art und Intensität der Problemwahrnehmung regionale Unterschiede feststellen? Falls ja, hinsichtlich welcher Probleme und worauf sind diese Unterschiede zurückzuführen? 4. Wie nehmen betroffene Jugendliche und junge Erwachsene ihre Situation x x wahr? In welcher Form wünschen sie sich Unterstützung und Begleitung? • Teil II «Ansätze guter Praxis» FACH GD GP WS PUB 5. Welche vorbild- und beispielhaften Lösungsansätze zur Begleitung von x x x x Jugendlichen, jungen Erwachsenen und jungen Müttern mit Mehrfachproblematiken lassen sich im In- und Ausland identifizieren? 6. Welche Ziele verfolgen diese? Inwiefern können sie als vorbildhaft beurteilt x x x werden? 7. Inwiefern lassen sich aus den identifizierten Ansätzen, Hinweise und x x Empfehlungen zur Ausgestaltung der folgenden Aspekte ableiten: a. verbindliche Koordinations- und Kooperationsstrukturen inkl. Finanzierungszuständigkeiten zwischen den involvierten Akteuren zugunsten einer klientinnen- und klientenorientierteren Fallführung; b. unabhängige Beurteilungsinstanzen, welche Empfehlungen hinsichtlich der individuellen Bedürfnisse und Massnahmenpläne abgeben; c. Früherkennung und -intervention bei Mehrfachproblematiken; d. systematische Erfassung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit fehlenden Anschlusslösungen. 3 Methodisches Vorgehen Unterstützung bei Mehrfachproblematiken • Frageblock III «Verbreitung und Übertragbarkeit» FACH GD GP WS PUB 8. Unter welchen Voraussetzungen lassen sich die in der Schweiz auf Ebene Kanton und Gemeinde oder die im Ausland identifizierten Modelle und Beispiele guter Praxis auf (andere) Kantone und Gemeinden übertragen? 9. Welche Unterstützungsbedürfnisse haben die verantwortlichen Akteure x x x hinsichtlich der Weiterentwicklung ihrer Kooperationsstrukturen und Unterstützungsangebote? FACHPUB Auswertung Fachpublikationen in der Schweiz und im Ausland GD Gruppendiskussion mit jungen Erwachsenen und mit jungen Müttern im Raum Luzern und Basel-Stadt GP Kriteriengeleitete Good-Practice-Recherche WS Sprachregionale Workshops mit Vertretenden der Bereiche Berufsbildung, Arbeitslosenversicherung, Sozialhilfe, Gesundheit, Invalidenversicherung, Jugendarbeit und aus Angeboten der beruflichen und sozialen Integration Quelle: eigene Darstellung Die neun Fragestellungen werden aus unterschiedlichen Perspektiven beleuchtet. Nachfolgend werden die unterschiedlichen methodischen Zugänge und zentrale, übergreifende Ergebnisse kurz dargestellt. Abbildung 1: Methodische Zugänge Workshop Good - Practice GE, BS Gruppendiskussion (Fachpersonen) (junge Erwachsene) Sprachregionale Workshops Gruppendiskussion (Fachpersonen) (junge Mütter) Recherchen zu Fachliteratur/ Studien/Good-Practice 4 Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Methodisches Vorgehen 2.1 Auswertung von Fachpublikationen Eines der Ziele der Auswertung der Fachpublikationen war die Herausarbeitung der Zielgruppenwahrnehmung (Jugendliche und junge Erwachsene mit Mehrfachproblematiken) aus unterschiedlichen Perspektiven. Hierzu wurden drei Perspektiven einbezogen: Erstens die institutionelle Perspektive der Bereiche Soziale Sicherheit, (Berufs-)Bildung, Gesundheit und Integration, zweitens die wissenschaftliche Fachperspektive mit Fokus auf Empirie und drittens die Perspektive der Adressatinnen und Adressaten. Diese unterschiedlichen Perspektiven werden vergleichend kritisch diskutiert (vgl. Kap 9.1). Ein zweites Ziel bestand in der Darstellung und kritischen Diskussion der bestehenden Hilfe- und Übergangssysteme bei Mehrfachproblematiken entlang der Nahtstellen I und II. Diese Diskussion wurde ergänzt durch die wahrgenommenen Herausforderungen durch Fachpersonen (Kap. 3; 6.1; 6.2). Im Rahmen der Auswertung von Fachpublikationen zum Thema wurden auch Publikationen – Berichte, Studien, Evaluationen – von Verwaltungen, Institutionen aus der Schweiz («graue Literatur») einbezogen. Die Recherche erfolgte auf verschiedenen Datenbanken: • Edudoc: Geplant war eine Suche mit dem Begriff «Mehrfachproblematiken» in Kombination mit weiteren Suchbegriffen. Da die Suche wenig Treffer ergab, wurde mit dem Hauptbegriff ‘Nahtstelle’ in Kombination mit folgenden Begriffen weitergearbeitet: SECO, Sozialhilfe, IV, SBFI, SEM, RAV (insgesamt 531 Treffer); • Websites von BSV, SECO, SBFI, EDK (www.skbf-csre.ch), SEM; SKOS, IIZ: Folgende Suchbegriffe wurden verwendet (je separate Suchdurchläufe): Mehrfachproblematiken, Arbeitsintegration, Berufsintegration, multiple Problemlagen, Nahtstelle (insgesamt 217 Treffer); • Fachzeitschriften: Panorama, Plattform e-periodica (inkl. ZESO) gtv vfc, SozialAktuell, CHSS (Trefferzahl nicht angebbar, da viele Überschneidungen). Ergänzend zur Suche auf den oben genannten Plattformen wurde punktuell wissenschaftliche Literatur aus dem Fachdiskurs einbezogen: aus dem NEBIS Bibliotheken-Verbund (Literatur und Zeitschriftenkataloge) sowie Websites der TREE- Studie, dem SDBB-Verlag und e-periodica (mit Zugang zu ZESO, Panorama, gtv vfc und SozialAktuell, CHSS). Die Recherche der Fachpublikationen ergab mehrheitlich Dokumente wie Evaluationen oder Forschungsberichte. Dagegen konnten kaum Konzepte, Prozessdokumente, Checklisten und Handlungsanleitungen aufgefunden werden, diese scheinen eher intern zu bleiben. Die Analyse der Fachpublikationen gibt einen Einblick in den öffentlichen Diskurs der verschiedenen Unterstützungssysteme, ermöglichte aber keinen umfassenden Einblick in die aktuelle Praxis. Punktuell wurden aufgrund von Hinweisen aus der Praxis exemplarisch interne Prozessdokumente, wie beispielsweise kantonale Kriterienkataloge, Handlungsanleitungen oder Evaluationsergebnisse, in die Auswertung miteinbezogen. 5 Methodisches Vorgehen Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Vorab anzumerken ist, dass die Auswertung von Fachpublikationen auf eine fachpolitische Debatte stösst, die Herausforderungen im Übergang ins Erwachsenenalter vorwiegend unter dem Aspekt der Bildungsbeteiligung bzw. der Berufsfindung diskutiert – eine Einschätzung, die von Mitgliedern der Projektgruppe der Nationalen Plattform zur Bekämpfung von Armut18 geteilt wird. Weiter zeigt sich, dass die Ebene der Leistungsanbietenden von Angeboten der beruflichen und sozialen Integration kaum dokumentiert ist. Die Literatur bildet dementsprechend die Erfahrungen der Handlungspraxis nur bedingt ab. Die Ergebnisse dürfen daher nicht als abschliessende Darstellung der Sichtweisen und Handlungsansätze in diesen Feldern verstanden werden. Insgesamt lässt sich zusammenfassen, dass die Praxis im Übergangssystem über eine Analyse der Fachliteratur nur bedingt erfassbar ist. 2.2 Gruppendiskussionen mit betroffenen jungen Erwachsenen Ziel der Studie war es, auch die Perspektive betroffener Jugendlicher und junger Erwachsener mit einzubeziehen. Die Ergebnisse geben exemplarisch Einblick in die Perspektive der Adressatinnen und Adressaten, auf ihre Problemlagen und die erfahrene Unterstützung (Kap. 0; 6.3). Aufgrund forschungsethischer Überlegungen wurde der Fokus auf junge Erwachsene, die die Volljährigkeit erreicht haben, gelegt. Diese können rückblickend auch Auskunft über Herausforderungen und Unterstützungsstrukturen der vorhergehenden Jahre geben. Ein besonderes Interesse galt der Situation von jungen, oft alleinerziehenden Müttern (vgl. Kap. 5). Geplant waren zwei leitfadengestützte Gruppendiskussionen19, um die hier interessierenden Fragen mit jungen Erwachsenen mit Mehrfachbelastungen zu diskutieren: eine Diskussion mit jungen Müttern und eine mit jungen Erwachsenen mit Mehrfachproblematiken mit je vier bis fünf Personen (vgl. Anhang 13.5.2). Aufgrund der aussergewöhnlichen Umstände infolge der ersten Welle der Covid-19 Pandemie musste die Datenerhebung kurzfristig angepasst werden. Folgende Daten wurden erhoben: • Eine Gruppendiskussion fand in einem Nordwestschweizer Kanton mit zwei jungen Erwachsenen statt, die in ihren Jugendjahren in stationären erzieherischen Hilfen betreut wurden und nach Erreichen der Volljährigkeit ausgetreten sind. Ergänzend dazu wurden kurze telefonische Gespräche mit drei weiteren jungen Erwachsenen mit Schwierigkeiten im Übergang ins Erwachsenenalter geführt. • Zwei Gruppendiskussionen fanden in einem Zentralschweizer Kanton mit je drei bzw. vier jungen Müttern im Berufsintegrationsprozess statt. (vgl. Kap. 2.5) 18 Mitglieder der Projektgruppe der Nationalen Plattform gegen Armut vgl. https://www.gegenarmut.ch/ueber- uns/organisation, Schwerpunkt 2 [Zugriff: 11.01.21] 19 Das Verfahren der Gruppendiskussion ist ein etabliertes Instrument zur Erhebung qualitativer Daten. Hierüber lassen sich kollektive Einstellungen und Gruppenorientierungen ermitteln (vgl. Bohnsack et al. 2010). In kollektiven Orientierungsmustern, die herausgearbeitet werden können, wird auf gemeinsame Erfahrungen der Gruppe und auf Gemeinsamkeiten verwiesen. Von Interesse ist hier vor allem, wie und welche Aspekte die Teilnehmenden der Diskussion verhandeln (vgl. Langenbacher-König und Jenker 2007). Entsprechend passt dieses Verfahren gut zum Erkenntnisinteresse der Studie. 6 Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Methodisches Vorgehen Die jungen Erwachsenen, die hier zu Wort kommen, erlebten äusserst herausforderungsreiche Bewältigungssituationen – teilweise schon in der Kindheit und/oder während der Schulzeit. Kritische Ereignisse, familiale Problemkonstellationen oder Schwierigkeiten in der Schule führten teilweise zur Unterstützung oder Inobhutnahme durch die Jugendhilfe oder andere Massnahmen und insgesamt zu Verzögerungen im Bildungsverlauf. Die jungen Menschen stehen nicht für die gesamte, heterogene Gruppe junger Erwachsener mit Mehrfachproblematiken. Dennoch bieten ihre Erfahrungen Einblick in komplexe Problemlagen und in erfahrene Hilfeprozesse. 2.3 Good-Practice-Recherche Die Recherche von potenziellen Good-Practice-Beispielen hatte zum Ziel, Handlungs- und Lösungsansätze sowie Entwicklungsoptionen zu eruieren, die sich zur Unterstützung von Jugendlichen, jungen Erwachsenen und jungen Müttern mit Mehrfachproblematiken an den Nahtstellen I und II bewähren (Fragen 5-7). Begriffsverständnis «Good-Practice» im Kontext von Mehrfachproblematiken Grundsätzlich bezieht sich der Begriff «Good-Practice» auf gelingende und bewährte Praktiken, Vorgehensweisen und Modelle. Eine Kernherausforderung in der Bearbeitung von komplexen Problemlagen ist die gleichzeitige Zuständigkeit mehrerer Institutionen, die sich in der Schweiz historisch abgegrenzt zueinander entwickelt haben. Diese systemischen Grenzen werden bei Mehrfachproblematiken immer wieder herausgefordert. Als zentrales Kriterium für Good-Practice muss gelten, dass die Begleitung von jungen Menschen mit Mehrfachproblematiken in interinstitutionelle Kooperationsstrukturen eingebettet ist (Schmidlin et al. 2018). Im Rahmen des vorliegenden Berichts interessieren deswegen regionale Strukturen, die sich explizit auf die Unterstützung von jungen Menschen mit Mehrfachproblematiken an den Nahtstellen I und II beziehen. Somit stehen unterschiedliche Strukturen interinstitutioneller Kooperation im Fokus der Zusammenstellung. Nachfolgend wird von IIZ-ähnlichen Strukturen resp. interinstitutioneller Kooperation gesprochen, um deutlich zu machen, dass nicht ausschliesslich IIZ im Sinne des nationalen Labels20 thematisiert wird, sondern dass vielfältige Ansätze von Kooperation zwischen Institutionen einbezogen werden. Zu beachten ist, dass im Rahmen dieser Studie zwei vielversprechende kantonale Beispiele hinsichtlich Good-Practice genauer betrachtet wurden, jedoch keine vertieften kriteriengeleiteten Evaluationen vorgenommen wurden. Methodisches Vorgehen Zur Ermittlung potenzieller Good-Practice-Beispiele wurde ein mehrstufiges Verfahren angewandt. Durchgeführt wurde (a) eine kriteriengeleitete Sammlung von kantonalen 20 Interinstitutionelle Zusammenarbeit wird im Rahmen der nationalen IIZ wie folgt definiert: «IIZ umfasst die Zusammenarbeit von zwei oder mehreren Institutionen im Bereich der sozialen Sicherheit, Integration und Bildung (Arbeitslosenversicherung, Invalidenversicherung, Sozialhilfe, Berufsbildung und Ausländerintegration) mit dem übergeordneten Ziel, die Eingliederungschancen von Personen in den ersten Arbeitsmarkt zu verbessern und die verschiedenen Systeme optimal aufeinander abzustimmen. Die Massnahmen und Angebote der Vollzugsstellen sollen – im Interesse der unterstützten Person und des gezielten staatlichen Mitteleinsatzes – wirksamer und effizienter eingesetzt werden können. Die Zielsetzungen der einzelnen Institutionen, insbesondere die Ausbildungs- und Arbeitsintegration, sollen mithilfe der IIZ unterstützt werden.» (EDI et al. 2017), vgl. auch Eintrag im Glossar 11. 7 Methodisches Vorgehen Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Ansätzen (Angeboten, Programmen, Modellen) zur Bearbeitung von Mehrfachproblematiken mit Bezug zu IIZ-ähnlichen Strukturen (vgl. Anhang 13.3), (b) eine darauf basierende kriteriengeleitete Dokumentation von ca. 10 Ansätzen als Grundlage für die Auswahl von zu vertiefenden Ansätzen, (c) eine vertiefende Analyse von zwei kantonalen Angebotsstrukturen (vgl. Kap. 8.1; 8.2). Auf der Grundlage dieser Daten wurden Strukturmerkmale von Good-Practice herausgearbeitet. a) Kriteriengeleitete Sammlung von Ansätzen potenzieller Good-Practice In einem ersten Schritt wurde exemplarisch im Kanton Aargau eine kriteriengeleitete Internetrecherche und Recherche über verschiedene kantonale Websites durchgeführt. Ziel war die Identifizierung von Projekten/Angeboten, die sich an die interessierenden Zielgruppen mit Mehrfachproblematiken richten und zugleich in spezifischer Weise in IIZ- ähnlichen Kooperationsstrukturen eingebunden sind. Dahinter steht die Annahme, dass einzelne Angebote21 bei mehrfachem Unterstützungsbedarf Jugendlicher und junger Erwachsener auf regionale Kooperationsstrukturen angewiesen sind. Die kantonalen Recherchen zielten auf eine Übersicht von in Frage kommenden Good-Practice-Ansätzen ab. Diese explorative Sondierung erwies sich im Beispielkanton aus verschiedenen Gründen als wenig zielführend: Die Suchbegriffe (Jugendliche/junge Erwachsene mit Mehrfachproblematik, Nahtstelle I und II, Ausbildungslosigkeit, Jugendarbeitslosigkeit, Case Management Berufsbildung, IIZ) führten nur zu wenigen brauchbaren Ergebnissen, da Projekte, Angebote und Zusammenarbeitsstrukturen kaum öffentlich dokumentiert sind. So ergab die Recherche eine Vielzahl (in Bezug auf den Untersuchungsgegenstand: Mehrfachproblematik) unspezifischer Dokumente (bspw. Zeitungsberichte, Projektbeschriebe, kantonale Dokumente u.a.), aber kaum einschlägige Hinweise auf Projekte, Angebote oder Modelle. Daher wurden in einem weiteren Schritt bundesweite Dokumente, Berichte und Organisationen in die Suche mit einbezogen (vgl. Kap. 2.1). Hierüber konnten einige kantonale Projekte oder überregionale Berichte zu IIZ im Allgemeinen, CM BB im Speziellen oder Nahtstellenberichten erfasst werden. Allerdings bezogen sich die Treffer nur teilweise auf die Zielgruppe «Jugendliche und junge Erwachsene mit Mehrfachproblematiken». Die Recherche musste also aufgrund dieser ersten, wenig ertragreichen Online-Recherche angepasst werden. Wie bei der Analyse der Fachliteratur zeigt sich auch hier, dass aktuelle Entwicklungen im Feld schwer zu erfassen sind, da sie wenig öffentlich zugänglich dokumentiert sind. Entsprechend wurde in einem weiteren Schritt eine internetbasierte Recherche zu Angeboten und Projekten durchgeführt, auf welche in den recherchierten Berichten hingewiesen wurde. Weitere Hinweise erfolgten durch die Projektgruppe der Nationalen Plattform zur Bekämpfung von Armut. Insgesamt wurden dadurch 45 Beispiele kriteriengeleitet eruiert (vgl. Anhang 13.5.3). Die Liste umfasste in erster Linie 21 Der Begriff «Angebote» bezeichnet hier sehr allgemein alle Formen von Integrationsangeboten und -projekten, welche die Zielgruppen über einen gewissen Zeitraum begleiten (Ebene der Fallbegleitung). Der Begriff «Good-Practice- Ansätze» bezieht sich auf regionale Strukturen, die beide Ebenen verbinden. 8 Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Methodisches Vorgehen Integrationsangebote zur Begleitung der Zielgruppe. IIZ-ähnliche Strukturen (wie z.B. das Case Management Berufsbildung u.a.) wurden nur vereinzelt genannt. Die dadurch ermittelten Angebote beziehen sich zu einem hohen Anteil auf spezifische Angebote der beruflichen und sozialen Integration und geben wenig Hinweise auf deren jeweilige interinstitutionelle Kooperationsstrukturen. b) Kriteriengeleitete Auswahl von 10 regionalen Good-Practice-Ansätzen In einer Zusammenschau der wenigen kantonalen/regionalen Strukturen der interinstitutionellen Zusammenarbeit wurden zehn übergreifende Strukturen in neun Kantonen identifiziert: Aargau, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Genf, Luzern, Sankt Gallen, 2x Zürich, Wallis. Diese diente als Grundlage für die Auswahl zur Vertiefung von zwei kantonalen Beispielen. Die Auswahl und das weitere Vorgehen wurden gemeinsam mit der Projektgruppe des BSV diskutiert und im Anschluss festgelegt. Für die Auswahl waren folgende Kriterien massgebend: 9. Der Ansatz zielt auf die Bearbeitung von Mehrfachproblematiken bei Jugendlichen und/oder jungen Erwachsenen an den Nahtstellen I und II. 10. Die Kooperation zwischen auftraggebenden Diensten/Fachstellen ist geregelt (vgl. Kap. 3.2). 11. Die Zusammenarbeit zwischen den auftraggebenden Diensten/Fachstellen und Angeboten der beruflichen und sozialen Integration wird explizit beschrieben (vgl. Kap. 3.2). 12. Der Ansatz ist ausreichend dokumentiert (Beschreibung, Kontext, Ziel, Ansatzpunkte, Evaluation u.a.). 13. Es bestehen Informationen zu Fallerfassung, Triage und Fallführung. Weitere Kriterien für eine angemessene Bandbreite der Auswahl waren: 14. unterschiedliche Sprachregionen 15. verschiedene Kantone 16. ländliche und städtische Kontexte c) Zwei kantonale Beispiele potenzieller Good-Practice Es wurden zwei erprobte regionale Strukturen der institutionellen Zusammenarbeit vertieft, die sich explizit auf die Unterstützung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Mehrfachproblematiken beziehen. Auf der Basis der herausgearbeiteten Kriterien (s.o.) wurde die «Cité des Métiers» im Kanton Genf und die «Strategie gegen Jugendarbeitslosigkeit» im Kanton Basel-Stadt ausgesucht. Diese beiden kantonalen Beispiele erfüllen im Vergleich zu den anderen recherchierten Beispielen mehrere der oben genannten Kriterien: So richten sich die Strukturen explizit an junge Menschen, die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Institutionen ist geregelt und die Strukturen sind ausreichend dokumentiert und schliesslich wurden die Sprachregionen mitberücksichtigt. Ziel war es, die Besonderheiten der beiden Beispiele herauszuarbeiten, um hierüber Hinweise für die Weiterentwicklung der Unterstützungsstrukturen im Umgang mit Mehrfachproblematiken bei jungen Menschen zu ermitteln. 9 Methodisches Vorgehen Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Dazu wurden zusätzlich zur Dokumentenanalyse im Rahmen von leitfadengestützten Gruppendiskussionen mit Verantwortlichen geführt (13.5.4). • Im Kanton Genf22 wurden fünf Fachpersonen aus dem Kontext der «Cité des Métiers» einbezogen. • Im Kanton Basel-Stadt23 wurden zwei Treffen durchgeführt. Ein erstes mit vier • Mitgliedern der interdepartementalen «Strategiegruppe Jugendarbeitslosigkeit». Das zweite Treffen wurde mit sieben Fachpersonen aus Institutionen im Bereich Berufs- und Arbeitsintegration und aus Unterstützungsangeboten für junge Menschen mit Mehrfachproblematiken durchgeführt24. d) Angebote der beruflichen und sozialen Integration aus dem In- und Ausland Wie weiter oben dargelegt, wurden im Rahmen der vorliegenden Studie unter dem Begriff «Good-Practice» Strukturen der interinstitutionellen Zusammenarbeit, die sich an junge Menschen mit Mehrfachproblematiken richten, in den Blick genommen. Denn die Zusammenarbeit der involvierten Institutionen entscheidet zu einem hohen Masse darüber, wie Unterstützung bei mehrfachem Bedarf erfolgen kann. Bei der Recherche zeigte sich, dass eine einfache Suche nach Angeboten der beruflichen und sozialen Integration für junge Menschen mit Mehrfachproblematiken nicht ausreicht, um erweiterte Erkenntnisse zum Umgang mit Mehrfachproblematiken zu erhalten. Entsprechend wurde im Projektverlauf entschieden, weniger auf die Angebote der beruflichen und sozialen Integration im In- und Ausland zu fokussieren. Weiterhin zeigte die Recherche von Angeboten aus dem Ausland, die sich an junge Mütter richten, dass diese Angebote, nur im jeweiligen Systemzusammenhang zu verstehen sind (vgl. Ergebnisse junge Mütter, Kap. 5.2; 5.4) und sich daher nicht einfach auf den Schweizer Kontext übertragen lassen. Es ist davon auszugehen, dass dies auch in Bezug auf Angebote der beruflichen und sozialen Integration aus dem Ausland gilt. 2.4 Sprachregionale Workshops mit Fachpersonen Im Rahmen von drei sprachregionalen Workshops in der Deutschschweiz (N=14), im Tessin (N=9) und in der französischsprachigen Schweiz (N= 13) wurden Fachpersonen verschiedener kantonaler Stellen und diverser Angebote der beruflichen Integration zur Diskussion der vorläufigen Ergebnisse einbezogen (WS_D_I_F)25. Die Auswahl der Workshopteilnehmenden erfolgte in Zusammenarbeit mit dem BSV und dem Projektteam26. 22 Der Workshop in Genf wurde von Gaëlle Aeby und Mathilde Etienne der Universität Genf durchgeführt. 23 GP_GE_BS = Workshops zu Good-Practice-Beispielen in Genf und BS. 24 Vertreten waren CM BB GAP, Jugendberatung JUAR, Lernhaus CO13, Plusminus Budget- und Schuldenberatung, Sozialhilfe Basel-Stadt, Suchhilfe Region Basel, RAV Basel-Stadt, IV-Stelle Basel-Stadt 25 WS_D_I_F = deutsch-, italienisch-, und französischsprachige Workshops 26 Vertreten waren im Deutschschweizer Workshop 14 Fachpersonen aus: Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst, ask! AG; Kantonales Case Management CM BB BE; Kommunaler Sozialdienst, Stadt Biel; Verein Maxi.mum Langenthal; Stiftung Capriola GR; IV Kanton LU; MIA Innerschweiz LU; Kantonales Case Management SH; Kantonale, kommunale 10 Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Methodisches Vorgehen In allen Workshops waren sowohl fallführende Stellen als auch fallbegleitende Fachpersonen anwesend. Ausgehend von den bisherigen Studienergebnissen wurden folgenden Hauptthemen in Form von Statements und spezifischen Fragen zur Diskussion gestellt: (1) Wahrnehmung der Zielgruppe und deren Unterstützungsbedarf, (2) Herausforderungen und Gelingensbedingungen im Übergangssystem und (3) Strukturmerkmale von Good-Practice (vgl. Anhang 13.5.1). Die Dokumentationen der drei Workshops wurden inhaltsanalytisch zu zentralen Diskussionsthemen zusammengeführt (vgl. Teil II). 2.5 Ergänzende Recherche zu jungen Müttern Zur Vertiefung des Wissens zur Zielgruppe der jungen Mütter27 wurden – ergänzend zu den bereits beschriebenen zwei Gruppendiskussionen (Kap. 2.2) – folgende methodischen Zugänge gewählt. Analyse Fachpublikationen Im Rahmen des BSV-Auftrags wurde der Forschungsstand zu junger Mutterschaft und dem Übergang Schule-Beruf aufgearbeitet. Hierzu wurde die relevante Fachliteratur in Bibliotheken und Datenbanken mit Stichworten wie «junge Mutterschaft», «frühe Mutterschaft», «Mutterschaft unter 20» und «Mutterschaft unter 25» recherchiert. Dies sind Begriffe, unter denen die Thematik junge Mutterschaft im Fachdiskurs verhandelt wird. Parallel wurden gezielt Publikationen von Autorinnen und Autoren, die im Zusammenhang mit junger Elternschaft im wissenschaftlichen Fachdiskurs bekannt sind, recherchiert. Des Weiteren wurden statistische Zusammenstellungen des Bundesamts für Statistik herangezogen. Integrationsverantwortliche SH: RAV TG; INVOL-Berufsfachschule / Integrations-und-Berufsfindungsklasse IBK / HEKS- Arbeitsintegrationsprogramm SH; JobbCaddie ZH; Jugendanwaltschaft Deutschschweiz ZH; Motivationssemester TG. Der Workshop in der französischsprachigen Schweiz wurde von Gaëlle Aeby und Mathilde Etienne der Universität Genf durchgeführt. Vertreten waren 14 Fachpersonen aus: Programm FORJAD VD; Office cantonal AI du Valais / Kantonale IV-Stelle VS; Directeur de Nasca Formation, SeMo Monthey VD, VS; Service de la formation professionnelle VS; Direction de l’économie et de l’emploi /Service de la formation professionnelle / Conférence suisse des offices de la formation professionnelle FR ; Département de l'Education et de la Famille, Service des formations postobligatoires et de l'orientation, Office de l'insertion des jeunes en formation professionnelle NE; Fondation Job Service NE; Ville de Neuchâtel, Service social NE ; Tribunal des Mineurs du canton de Vaud VD ; Etat de Fribourg, Prestations principales du Service de l'orientation professionnelle et de la formation des adultes SOPFA, Plateforme Jeunes PFJ FR ; OSCOSP- DGEP, Direction générale de l'enseignement postobligatoire Prestataire d'offres passerelle pour adolescents et jeunes adultes VD ; Fondation "Le Relais" VD; Association REPER, Préformation professionnelle FR. Der Workshop im Tessin wurde von Marcello Martinoni und Giada Gioanola des Beratungsinstituts Consultati aus Taverne (TI) durchgeführt. Vertreten waren 9 Fachpersonen aus: Fondazione il Gabbiano ; Fondazione Amilcare, Foyer e centri per adolescenti ; Dipartimento dell'educazione, della cultura e dello sport DECS, Istituto della transizione e del sostegno, Divisione formazione professionale, Case Management Formazione Professionale (CM FP) ; Dipartimento della sanità e della socialità DSS, Ufficio del sostegno a enti e attività per le famiglie e i giovani ; Labor Transfer (Labor Transfer SA, Bilancio giovani, Camorino); Ufficio formazione continua e innovazione / INVOL TI; Dipartimento della sanità e della socialità, Istituto delle assicurazioni sociali, Ufficio dell'assicurazione invalidità; Dipartimento della sanità e della socialità DSS, Ufficio del sostegno sociale e inserimento, Accompagnamento giovani adolescenti; UIS-Ufficio intervento sociale Lugano, Città di Lugano. 27 Bei der Bezeichnung «junge Mütter» wurde das Wording der Fragestellungen des BSV aufgegriffen. Im Fachdiskurs wird vor allem der Begriff der Mütter unter 20/25 genutzt, da «jung» oder «früh» schwer greifbare, teils auch stigmatisierende Begrifflichkeiten sind. Im Kontext der Studie standen jüngere Frauen im Zentrum der Aufmerksamkeit, die ohne abgeschlossene Berufsausbildung und mit Verantwortung als Eltern ohne tragfähiges Unterstützungsnetzwerk vor Herausforderungen stehen. 11 Methodisches Vorgehen Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Good-Practice-Recherche Für die Schweiz wurden Angebote zusammengestellt, die explizit junge Mütter im Übergang in Ausbildung und Beruf begleiten. Dazu wurden die Feldkenntnisse der Projektgruppe und der Fachpersonen innerhalb dieser Angebote herangezogen und mit einer Internetrecherche ergänzt (Stichworte zu Mutterschaft siehe oben, zusätzlich hierzu «Übergang Beruf», «Berufsintegration», «berufliche Orientierung», «Ausbildung»). Zusätzlich wurde eine Internetrecherche hierzu für Deutschland, Österreich und Grossbritannien durchgeführt (vgl. 13.4). Da es sich nicht um eine kriteriengeleitete Evaluation, sondern um eine internetbasierte Recherche zu den Angebotsbeschreibungen handelt, wird kein Anspruch darauf erhoben, dass die aufgeführten Angebote dem Begriff «Good-Practice» vollumfänglich entsprechen. Die so erhobenen Informationen zu den Angeboten sind dazu zu wenig aussagekräftig und es wären hierzu vertiefende Analysen vonnöten. Und wie schon weiter oben festgehalten, sind die Angebote aus dem Ausland nur im jeweiligen Systemzusammenhang zu verstehen und lassen sich daher nicht einfach übertragen. 2.6 Kommentar zum methodischen Vorgehen und zum Geltungsbereich Im Rahmen dieser Studie wurden unterschiedliche methodische Zugänge gewählt: eine Auswertung von Fachpublikationen, Interviews mit betroffenen jungen Erwachsenen, Recherchen von potenziellen Good-Practice-Ansätzen und Diskussionen in verschiedenen Workshops mit Fachpersonen. Es handelt sich entsprechend um eine breit angelegte Sondierung in einem komplexen System. Aufgrund dieses breiten Vorgehens liegen Daten aus verschiedenen Perspektiven vor, die zusammengeführt eine übergreifende Betrachtung des Übergangssystems ermöglichen. Erkennbar werden Systemzusammenhänge, darin eingelagerte Herausforderungen und Entwicklungsoptionen auf unterschiedlichen Ebenen. Die Breite des Vorgehens limitierte allerdings die Vertiefungsmöglichkeiten in den einzelnen Arbeitsschritten. So mussten alle Arbeitsschritte nach pragmatischen Kriterien angepasst und durchgeführt werden. Insbesondere die Sichtweisen der jungen Erwachsenen sowie die Beschreibung der Good-Practice-Beispiele sind als exemplarische Einblicke und nicht als abschliessende Darstellungen zu verstehen. Hier müssten weitere Vertiefungsstudien zu Good-Practice folgen, um erweiterte Erkenntnisse zu liefern (vgl. Kap. 9.3). Und schliesslich ergaben sich Ergebnisse, die sich den Forschungsfragen nicht direkt zuordnen lassen, aber dennoch interessant sind. Einzelne Fragen sind aufgrund fehlender Ergebnisse nur eingeschränkt beantwortbar. Dies wird in der Zusammenfassung der Ergebnisse in Kap. 9 ausgeführt. 12 Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Teil I: Übergangssystem Teil I: Problemwahrnehmung, Bedarfseinschätzung und Herausforderungen im Übergangssystem In diesem ersten Teil des Berichts wird das Übergangssystem28 im Sinne einer Rahmung kurz vorgestellt. Erkenntnisse und Erfahrungen zur Zielgruppe «Jugendliche und junge Erwachsene mit Mehrfachproblematiken»29 und deren Unterstützungsbedarf bilden den Ausgangspunkt für die weiteren Überlegungen. Anschliessend werden Herausforderungen im System und der Entwicklungsbedarf in den Blick genommen. Dazu werden jeweils verschiedene Perspektiven aufeinander bezogen: a) Ergebnisse aus Forschungen und Evaluationen, b) Erfahrungen und Einschätzungen von Fachpersonen aus dem Feld und c) Einschätzungen von jungen Erwachsenen mit komplexen Problemlagen und Erfahrungen im Übergangssystem. 28 Das Übergangssystem meint die «Gesamtheit der gesellschaftlichen Akteure, Strukturen und Prozesse, die in die Übergänge von jungen Frauen und Männer ins Erwerbsleben involviert» sind (Brock et al. 1991). Damit verbunden ist das Ziel der beruflichen und sozialen Integration der Jugendlichen in unterschiedlichen Phasen des Berufsfindungsprozesses (Niemeyer 2012, Ryter/Schaffner 2015). 29 Für den Kontext dieses Berichts wird unter «Jugendlichen» 15-17-Jährige verstanden, «junge Erwachsene» sind zwischen 18-25 Jahre alt und unter jungen Müttern werden junge Frauen bis 25 Jahren verstanden, die ein oder mehrere Kinder haben, Wenn von jungen Menschen gesprochen wird, ist dies als Überbegriff zu verstehen, welcher alle drei Gruppen – Jugendliche, junge Erwachsene und junge Mütter – zusammenfasst (vgl. auch den Glossar-Eintrag Kap, 11 hierzu). 13 Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Teil I: Übergangssystem 3 Nahtstellen I und II: Entwicklungen und Herausforderungen im Übergangssystem 3.1 Veränderte Bedingungen und Folgen in den Übergängen ins Erwachsenenalter Gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Wandel Spätestens seit Mitte der 1990er Jahre haben fundamentale gesellschaftliche und wirtschaftliche Wandlungsprozesse zu Veränderungen im Arbeits- und Berufsbildungsmarkt geführt. Globalisierung, Digitalisierung und Technologisierung tragen unter anderem zu einem laufenden Wandel von Arbeit und beruflichen Anforderungen bei. Im Zuge dieser Veränderungen sind in wissensbasierten Gesellschaften die nachobligatorische Bildung und lebenslanges Lernen zur sozialen Norm geworden (Rüfenacht und Neuenschwander 2014, S. 203 f.; Schaffner 2008). Ein Berufsabschluss ist heute eine notwendige Voraussetzung für eine nachhaltige Integration in den ersten Arbeitsmarkt und gilt als Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe.30 Davon zeugt auch die breit geteilte bildungspolitische Programmatik: «Kein Abschluss ohne Anschluss», verbunden mit dem Ziel, dass 95% der Schulabgängerinnen und -abgänger über einen nachobligatorischen Abschluss verfügen sollen (Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung und Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren 2019)31, welches für die Schweiz, aber auch auf europäischer Ebene, angestrebt wird.32 Um mit dem Wandel der Arbeitswelt mithalten zu können und den sich entwickelnden Anforderungen zu entsprechen, musste das Berufsbildungssystem reformiert werden – dazu trug unter anderem das Berufsbildungsgesetz 2004 bei (Wettstein et al. 2014). Neue Ausbildungstypen und -inhalte und mehr Durchlässigkeit im Bildungssystem wurden dadurch ermöglicht (z.B. Berufsmatur, schrittweiser Ersatz von Anlehren durch eidgenössisch anerkannte Berufsatteste EBA und Übergangsmöglichkeiten von Attestausbildungen EBA und Ausbildungen mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis EFZ). Verbunden mit diesen Reformen erhöhte sich oft das Niveau des technisch und fachlich vermittelten Wissens. Das führte auch zu einem erhöhten Wettbewerb auf dem Lehrstellenmarkt und ungleichen Chancen für bestimmte Gruppen beim Zugang zu Ausbildungsplätzen. Lehrbetriebe erhöhten ihre Anforderungen und verschärften ihre Selektionsverfahren (vgl. Schmidlin et al 2018: 64). Neuere Veränderungen und Reformen – die z.B. unter dem Stichwort Industrie 4.0 diskutiert werden – zeigen, dass zunehmend auch komplexere Arbeiten, insbesondere im Dienstleistungssektor, in das Ausland, mit 30 Dies gilt, auch wenn «eine abgeschlossene berufliche Grundbildung nicht (mehr) ohne weiteres als ‘Garant’ für Arbeitsmarkterfolg wirkt. Vielmehr scheint sich diese ‘Schutzwirkung’ auf Abschlüsse der Tertiärstufe verlagert zu haben.» (Meyer 2018: 10) 31 Chancen optimal nutzen, Erklärung von EDK und WDF 2011; Übergang obligatorische Schule - Sekundarstufe II, (Commitment - Erklärung) 2015; Chancen optimal nutzen, Erklärung von EDK WDF 2019, alle abrufbar unter; https://www.cdip.ch/de/dokumentation/rechtstexte-beschluesse/stellungnahmen [11.05.2022] 32 Eine ähnliche bildungspolitische Strategie verfolgt auch die European Youth Employment Policy: http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1079 [Zugriff: 10.10.2020] 15 Teil I: Übergangssystem Unterstützung bei Mehrfachproblematiken niedrigeren Lohnkosten vor Ort, ausgelagert werden. Der technologische Wandel trägt weithin zu laufenden Veränderungen in der Berufsbildung bei (Digitalisierung der Berufsbildung). Damit verbunden steigen auch Hürden für junge Menschen mit Mehrfachbelastungen. Längere, diskontinuierliche und vielgestaltige Transitionen Als Folge gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Veränderungen, vor allem auch im Arbeits- und Berufsbildungsmarkt, haben sich die Verläufe von der Schule in die Erwerbsarbeit und eigenständige Lebensführung in den letzten 20 Jahren verlängert und sind vielgestaltiger geworden. Dies belegen Jugendstudien, Transitionsstudien sowie bildungssoziologische Studien und Bildungsberichte (Meyer 2018; Schröer et al. 2013; SKBF 2014; Stauber und Walther 2011; Scharenberg et al. 2016; Rudin et al. 2018; Bundesamt für Statistik 2016). Es wird auf eine Zunahme diskontinuierlicher und heterogener Transitionen an den Nahtstellen I und II (Lamamra und Duc 2014, S. 84) verwiesen. So stellt Meyer (2018) im Zuge der Langzeitstudie «TREE» für die Schweiz fest: «In der Vertikale wird offenbar, wie lange sich die Berufsbildung für einen Teil der Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen hinzieht: Zwischen 2005 und 2007, also fünf bis sieben Jahre nach Erfüllung der Schulpflicht, befinden sich immer noch zwischen 8 und 18 Prozent der beobachteten Kohorte in einer beruflichen Grundbildung. Dies ist zum einen durch […] Zwischenlösungen bedingt, die den Einstieg in die Berufsbildung verzögern. Zum anderen verzögern sich die Berufsbildungsabschlüsse durch Lehrvertragsauflösungen, Unterbrüche, Repetitionen und Neuorientierungen.» (Meyer 2018, S. 5) Die Auflösung klarer Abfolgen im Bildungsverlauf und die zeitliche Ausdehnung tragen zu erhöhten Such- und Orientierungsprozessen bei. Damit verbunden sind die Übergänge riskanter und anspruchsvoller in der Bewältigung geworden (Stauber und Walther 2011; Scharenberg et al. 2016). Dieser grundsätzliche Wandel von Übergangswegen junger Menschen spiegelt sich allerdings noch kaum in der Steuerungslogik der Übergangsstrukturen. So orientieren sich diese immer noch weitgehend an einem engen normalbiografischen Ablaufmuster von der Schule in die Erwerbsarbeit, was einen hohen Druck auf die Nahtstellen erzeugt. Lamamra und Duc (2014, S. 97) kritisieren entsprechend den «Mythos der geradlinigen Laufbahn Schule – Ausbildung – Erwerbstätigkeit» und plädieren dafür, diskontinuierliche Verläufe zunehmend als Normalität zu verstehen. Parallel haben sich die sozialen Bedingungen für einen gelingenden Übergang ins Erwachsenenalter verändert. Junge Erwachsene ziehen im Durchschnitt später aus ihrem Elternhaus aus und sind länger auf Unterstützung durch ihre Herkunftsfamilie angewiesen (Schaffner und Rein 2014). Fällt diese Unterstützung weg, wie dies bei jungen Erwachsenen mit erschwerten Verläufen häufig zu beobachten ist, trägt dies zu erhöhten Schwierigkeiten bei (Ahmed et al. 2020). Angesichts dieser veränderten, immer komplexer werdenden Ausgangslagen hat sich ein System von Hilfen flankierend zum Berufsbildungssystem entwickelt. Dies wird im folgenden Kapitelabschnitt beleuchtet. 16 Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Teil I: Übergangssystem 3.2 Unterstützung bei Mehrfachproblematiken im Übergangssystem In den letzten Jahren wurde für junge Menschen in allen Kantonen ein Grundangebot an Begleitmassnahmen zur Abstützung der Übergänge I und II bereitgestellt (Landert und Eberli 2015; Schmidlin et al. 2018; Staatssekretariat für Berufsbildung 2014). Insbesondere gehören dazu Berufliche Orientierung33 auf der Sekundarstufe I, Zwischenlösungen34 wie Brückenangebote und Motivationssemester, Berufs-, Schul- und Laufbahnberatung, Lehrstellenvermittlung, Mentoring (Landert und Eberli 2015; Schmidlin et al. 2018). Aktuell nutzt je nach Region bis zu einem Fünftel der Schulabgängerinnen und -abgänger berufsvorbereitende Zwischenlösungen wie Brückenangebote (Landert und Eberli 2015; Meyer 2018), was die Bedeutung dieses Bildungssegments unterstreicht und zugleich verdeutlicht, dass Zwischenlösungen, die zunächst nicht als Regelangebot konzipiert waren, zu diesem geworden sind. Wie die Tabelle 2 zeigt, bestehen neben dem Grundangebot auch vielfältige Angebote für junge Menschen mit erweitertem Unterstützungsbedarf. 33 Die Berufliche Orientierung in der Schule sowie in den Zwischenlösungen umfasst die Auseinandersetzung mit eigenen Stärken und Schwächen sowie mit den Ausbildungsanforderungen sowie den Prozess der Bewerbung, Lehrstellensuche und Vorbereitung auf die Ausbildung. Die Kompetenzbereiche für die Volksschule sind in Lehrplänen festgehalten (LP21). 34 Zwischenlösungen richten ihr Angebot an Schulabgängerinnen und -abgänger, die keinen Ausbildungsplatz gefunden haben, sowie an junge Erwachsene ohne abgeschlossene nachobligatorische Ausbildung. In einer Zwischenlösung werden der Einstieg in die berufliche Grundbildung und die Lehrstellensuche unterstützt, schulische Lücken geschlossen und die Persönlichkeitsentwicklung unterstützt. Häufigste Zwischenlösungen sind Brückenangebote und Motivationssemester. 17 Teil I: Übergangssystem Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Tabelle 2: Angebote im Übergang Schule-Ausbildung-Erwerbsarbeit Systeme Grundangebote Zusätzliche Angebote für junge Menschen mit erweitertem Unterstützungsbedarf Volksschule – Sek I Berufliche Orientierung Berufsfindungsprojekte (wie LIFT35) Schulsozialarbeit Abklärung und (Berufs-)Beratung durch Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung die Invalidenversicherung (IV) (BSLB), Berufsinformationszentren (BIZ) Case Management Berufsbildung (für 15- 25-Jährige) Berufsvorbereitende Schulische und berufspraktische Lehrstellenvermittlung Angebote Brückenangebote Lehrstellennachweis Integrationsklassen Mentoring bei Lehrstellensuche Motivationssemester SEMO Coaching Sonderschulische Brückenangebote Stipendien Vorlehre, Integrationsvorlehre Case Management Berufsbildung Praktika Spezifische Berufsintegrationsangebote Div. Zwischenjahre (z.B. Sprachkurse) im Auftrag der IV, Sozialhilfe, KESB, BSLB / BIZ Jugendanwaltschaft oder im Bereich Gesundheit/Psychiatrie (vorherige Abklärung erforderlich) (Berufs-)Ausbildung Fachkundige individuelle Begleitung (FiB) Übernahme von Mehrkosten der im Rahmen einer Ausbildung mit Ausbildung, z.B. während einem EBA, Eidgenössischem Berufsattest (EBA) einer EFZ37 und weitere Leistungen im Nachteilsausgleich36 Bereich von IV-unterstützten Berufsabschluss für Erwachsene Ausbildungen Unterstützung bei Lehrvertragsauflösung Case Management Berufsbildung (für 15- 25-Jährige) Ausbildung – Vorbereitung auf Übergang II Eingliederungsmassnahmen der Erwerbsarbeit Vermittlung von Stellen durch Regionale Arbeitslosenversicherung (z.B. Arbeitsvermittlungszentren RAV Berufspraktika, Einstiegspraktika) (Case Management Berufsbildung) Quelle: eigene Darstellung Die Angebote entlang der Nahtstellen I und II und während der Ausbildung werden von vielfältigen Institutionen aus den Bereichen Bildung/Berufsbildung, Arbeit, Soziale Sicherheit (insbesondere Invalidenversicherung, Sozialhilfe) bereitgestellt. Entsprechend der gesetzlichen Grundlagen38 bestehen unterschiedliche Rahmenbedingungen für die 35 LIFT ist ein freiwilliges Integrations- und Präventionsprogramm für Jugendliche ab der 7. Klasse mit erschwerter Ausgangslage. Kernelemente sind regelmässige Kurzeinsätze, sogenannte „Wochenarbeitsplätze“, in Gewerbebetrieben der jeweiligen Region neben dem Schulbesuch. 36 Unter dem Begriff "Nachteilsausgleich für Menschen mit Behinderung" werden spezifische Massnahmen verstanden, die zum Ziel haben, behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen, Diskriminierungen zu verhindern und individuelle Anpassungen zu gewähren (vgl. dazu Berufsbildungsgesetz und -verordnung). 37 Berufsabschlüsse: 2-jährige Ausbildung mit Eidgenössischem Berufsattest EBA und 3-4-jährige Ausbildung mit Eidgenössischem Fähigkeitszeugnis EFZ 38 Auf Bundesebene bspw.: BV, BBG, AVIG, IVG; auf Kantonsebene: kantonale VSG, BBGs, SHG 18 Nahtstelle II Ausbildung Nahtstelle I Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Teil I: Übergangssystem Unterstützungsangebote: Finanzierungen, Zuständigkeiten, Zielgruppe, Leistungsanspruch und Leistungen. Eine Übersicht zu den Zuständigkeiten und Aufträgen der beteiligten Institutionen im Übergangssystem bieten die (Tabellen 13-19 in Kapitel 13.2.) Diese unterschiedlichen Zuständigkeiten führen zu strukturellen Herausforderungen bezüglich der Zuständigkeit und der Verknüpfung von Leistungen. Insbesondere bei jungen Menschen mit Mehrfachproblematiken kann dies zu erhöhten Risiken und Brüchen beitragen (vgl. auch Schmidlin et al 2018, S. 63). Nach Schmidlin et al. (2018, S. 68) akzentuieren sich strukturelle Zuständigkeitsdefizite «insbesondere an den Systemübergängen, da aufgrund des gesetzlichen Auftrags der beteiligten Hilfs- und Unterstützungssysteme auch die Zuständigkeiten wechseln». Hervorgehoben werden drei strukturelle Zuständigkeitsdefizite, die mit dem jeweiligen Auftrag der Bereiche Berufsbildung, Arbeitslosenversicherung und Sozialhilfe im Zusammenhang stehen (ebd. S. 86). Als weitere Herausforderungen nennen Schmidlin et. al (2018, S. 69f.) unterschiedliche Zugangs- und Finanzierungslogiken. Diese Konzentration auf den je eigenen institutionellen Rahmen trägt dazu bei, dass junge Menschen, die zeitweise nicht motiviert sind, die über längere Zeit keine Anschlusslösungen finden oder mit Mehrfachproblematiken konfrontiert sind, aus dem Zuständigkeitsrahmen herausfallen. Interinstitutionelle Zusammenarbeit und Case Management Neben zeitlich begrenzten Unterstützungsangeboten wie Zwischenlösungen oder punktueller Beratung hat sich im Rahmen dieser Studie gezeigt, dass bei Mehrfachproblematiken individuelle Begleitung und bedarfsorientierte Unterstützung wichtig sind. Da bei Mehrfachproblematiken meist mehrere Hilfesysteme involviert sind, stellt die fallbezogene interinstitutionelle Kooperation eine wichtige Voraussetzung für eine bedarfsorientierte Unterstützung dar. Interinstitutionelle Zusammenarbeit wird im Rahmen der nationalen IIZ39 wie folgt definiert: IIZ umfasst die Zusammenarbeit von zwei oder mehreren Institutionen im Bereich der sozialen Sicherheit, Integration und Bildung (Arbeitslosenversicherung, Invalidenversicherung, Sozialhilfe, Berufsbildung und Ausländerintegration) mit dem übergeordneten Ziel, die Eingliederungschancen von Personen in den ersten Arbeitsmarkt zu verbessern und die verschiedenen Systeme optimal aufeinander abzustimmen. Die Massnahmen und Angebote der Vollzugsstellen sollen – im Interesse der unterstützten Person und des gezielten staatlichen Mitteleinsatzes – wirksamer und effizienter eingesetzt werden können. Die Zielsetzungen der einzelnen Institutionen, insbesondere die Ausbildungs- und Arbeitsintegration, sollen mithilfe der IIZ unterstützt werden. (EDI et al. 2017) Gemäss Bieri et al. (2013) lässt sich eine Vielzahl von Formen der institutionellen Zusammenarbeit finden. Dabei zeigte sich gemäss Bieri et al. (2013), «dass sich die Ziele, die Zielgruppen und die wichtigsten Schritte der formellen IIZ trotz des unterschiedlichen 39 Die nationale IIZ-Organisation wurde 2010 auf Bundesebene als IIZ-Koordinationsstelle eingerichtet (vgl. Einsetzungsbeschluss 2010), seit 2017 besteht zudem eine nationale IIZ-Koordinationsstelle beim SECO. Der Vorsitz mit thematischer Führung (Schwerpunkten) wechselt alle zwei Jahre zwischen: SEM, BSV, SBFI (für die Jahre 2021/22 ist das BSV im Lead), (vgl. https://www.iiz.ch/de/ueber-uns&highlighting=Einsetzungsbeschluss Zugriffsdatum: 10.05.22]) 19 Teil I: Übergangssystem Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Verständnisses des IIZ-Konzepts und einer kantonal stark abweichenden Praxis häufig sehr ähnlich sind» 40. Interinstitutionelle Kooperation hat immer zwei Ebenen einzubeziehen:  Auf der Systemebene geht es darum, die Zusammenarbeit zwischen den relevanten Institutionen/Organisation zu abzustimmen und die Vorgehensweise bei der Fallführung zu klären.  Auf der Fallebene koordinieren Institutionen/Organisationen ihre Hilfen mit dem Ziel, bedarfsorientierte Einzelfallhilfen zu schaffen und Leistungen über Systemgrenzen hinweg sinnvoll zu verknüpfen. Gegenwärtig bestehen zwei Hauptansätze von interinstitutioneller Kooperation, die für die Unterstützung von jungen Menschen relevant sind. Der erste Ansatz ist das Case Management Berufsbildung CM BB mit Fokus auf 15-25-Jährige, der zweite Ansatz bezieht sich auf Formen der interinstitutionellen Kooperation mit Fokus auf junge Erwachsene ab dem 18. Altersjahr (Abbildung 2). Case Management Berufsbildung (CM BB): Das CM BB begleitet Jugendliche und junge Erwachsenen vom 15. bis 25. Altersjahr. Ziel ist es, Jugendliche und junge Erwachsene mit erhöhten Problemlagen bei der Berufsintegration und beim Zugang zu passenden Hilfen zu unterstützen. Das CM BB orientiert sich am Handlungsansatz und der Methodik des Case Managements aus dem Gesundheits- und Sozialbereich. Im Mittelpunkt steht ein jugendgerechter, ganzheitlicher Beratungsansatz. Das CM BB besteht in fast allen Kantonen. In einigen Kantonen ist das CM BB Teil einer übergeordneten IIZ-Struktur, in anderen wird es als relativ eigenständiges Angebot geführt. Von 2008 bis 2015 förderte der Bund (SBFI) die Einführung des CM BB in den Kantonen. Seit 2016 ging die Verantwortung für die CM BB über an die Kantone. Fast alle Kantone bieten heute ein CM BB an, die jeweiligen Formen unterscheiden sich dabei stark voneinander. Interinstitutionelle Zusammenarbeit (IIZ): Klassische Partner der interinstitutionellen Zusammenarbeit sind Sozialdienste, Arbeitsämter und Invalidenversicherung. Fachpersonen bspw. von Sozialdiensten führen den Fall ähnlich wie im CM BB. Die IIZ soll gewährleisten, dass Hilfen bedarfsgerecht verknüpft werden können. Für junge Erwachsene (ab Volljährigkeitsalter) werden vermehrt spezifische Beratungssettings und Angebote der sozialen und beruflichen Integration durch Sozialdienste bereitgestellt. 20 Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Teil I: Übergangssystem Abbildung 2: Zwei interinstitutionelle Strukturen zur Bearbeitung von Mehrfachproblematiken bei jungen Menschen KESB JUGA Soziales Gesund- Arbeit Gesund- heit CMBB heit Ebene 1 Bildung Arbeit IV Soziales KESB Fallführung Bildung IV IIZ-Cluster «CM Berufsbildung» IIZ- Cluster – «Jugend- arbeitslosigkeit» BSLB/BIZ CMBB SEMO Berufsvor- Arbeits- CMBB bereitung Sozialinte- integration IBK, Brücken- Ebene 2 gration Berufsvor- Migration Migration angebot SEMO bereitung Sozialinte- Fallbegleitung Jugendhilfe BSLB/BIZ gration Alter der J/JE 16 18 20 22 24 Volljährigkeit Arbeit Arbeitsamt IBK Integrationsklassen (Migration) BI berufliche und soziale Integration KESB Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Bildung Berufsbildungsamt KJH Jugendhilfeangebote: Jugendcoaching, Heime, Vormund/Beistandschaft BSLB/BIZ Berufs-Studien- und Laufbahnberatung SEMO Motivationssemester (Arbeitsintegration, AMM) BSLB, u.a. Berufsinformationszentrum BVJ Berufsvorbereitungsjahr, Brückenangebot Soziales Kantonale Sozialdienste/Asylwesen CM BB Case Management Berufsbildung (Quelle: eigene Darstellung) Zu den Angeboten der beruflichen und sozialen Integration kommen weitere Unterstützungsangebote von Seiten des Gesundheitssystems (Medizin, Psychiatrie) und der Kinder- und Jugendhilfe hinzu, die im weiteren Sinne junge Menschen im Übergang ins Erwachsenenalter unterstützen. Rahmenbedingungen des Übergangssystems auf Bundesebene Die Übergangssysteme unterliegen sowohl Gesetzgebungen auf Bundesebene (BV, BBG, AVIG, IVG, vgl. Anhang 13.1) als auch auf kantonaler Ebene (Sozialhilfegesetze, kantonale Berufsbildungsgesetze etc.). Erstere legen die Rahmenbedingungen der Leistungen und den Handlungsspielraum für die Übergangsysteme in Kantonen fest. Die im Rahmen der Studie befragten Fachpersonen, verweisen zum Teil darauf, dass teilweise gesetzliche Anpassungen etwa bei Sozialversicherungen wie der ALV und IV nötig sind, um kantonale Übergangssysteme zugunsten einer bedarfsorientierteren Begleitung bei Mehrfachproblematiken weiterentwickeln zu können. Dass Anpassungen auf Bundesebene möglich sind, zeigt das Beispiel der jüngsten IVG-Weiterentwicklung (IVG-WE). Diese 21 Teil I: Übergangssystem Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Anpassungen ermöglichen auf der Grundlage des IVG, institutionsübergreifend Leistungen zu verknüpfen, bspw. durch Mitfinanzierung des CM BB oder von Brückenangeboten. Im Jahr 2010 wurde zudem eine nationale IIZ41 geschaffen. Die nationale IIZ stellt ein Kompetenzzentrum dar für IIZ-Aktivitäten in der Schweiz und ist Anlaufstelle des Bundes für IIZ-Fragen. Sie setzt sich für Weiterentwicklungen von Schnittstellen zwischen involvierten Institutionen und Gesetzgebungen auf nationaler Ebene ein. Sie unterstützt zudem die Arbeit des nationalen IIZ-Entwicklungs- und Koordinationsgremiums (IIZ EKG). Damit ergänzt sie die IIZ, die operativ primär bei kantonalen und kommunalen Umsetzungsstrukturen angesiedelt ist. Übergangssysteme in den Kantonen Die operative Umsetzung und Gestaltung von Übergangssystemen sind stark kantonal geprägt, sei es durch kantonale Spezialgesetzgebungen (z.B. Sozialhilfegesetze) oder dadurch, dass die Kantone federführend mit dem Vollzug der Bundesgesetzgebungen (AVIG, IVG, BBG) betraut sind. Diese Ebene steht im Zentrum des Interesses dieser Studie, auch wenn die Systeme auf kantonaler und kommunaler Ebene umgesetzt werden. Diese stark kantonal geprägten Übergangssysteme beinhalten mehrere Handlungsebenen, welche im Rahmen der vorliegenden Recherchen herausgearbeitet wurde (vgl. Kap. 8) und welche sich zur Strukturierung des komplexen Feldes als hilfreich erweist. Tabelle 3: Heuristisches Mehrebenenmodell kantonaler Übergangssysteme Ebene Bezeichnung Funktion E 0 Ebene der Übergreifende Verantwortung für gemeinsame Lösung gesellschaftlicher strategischen Probleme. Festlegung systemübergreifender, politisch abgestützter Steuerung Zielsetzungen (Policy), Festlegung von Rahmenbedingungen, Formulierung durch Departements- von Aufträgen und Amtsleitungen E 1 Ebene der Zuständigkeit für Fallführung und Finanzierung von Massnahmen fallführenden Ämter, Organisation der interinstitutionelle Zusammenarbeit IIZ zwischen Dienste und unterschiedlichen Ämtern/Fachstellen in Bezug auf die Bearbeitung von Fachstellen Mehrfachproblematiken bei J/JE E 2 Ebene der Leistungserbringung im Rahmen von Angeboten, Projekten zur Fallbegleitung durch Unterstützung von J/JE mit Mehrfachproblematiken bei der Berufs- und spezialisierte Arbeitsintegration bzw. der sozialen und beruflichen Integration Angebote Wie im Rahmen der Studie gezeigt wird, ist hierbei die Ebene 0 für die Festlegung systemübergreifender, politisch abgestützter Zielsetzungen hoch relevant. Im Rahmen des hier vorliegenden Berichts wird auf die Ebene der kantonalen Verwaltung/Politik fokussiert, da ihr Handlungsspielraum massgeblich ist sowohl bezogen auf den Untersuchungsgegenstand ‘Mehrfachproblematik’ als auch die relevanten regionalen 41 Interinstitutionelle Zusammenarbeit IIZ (admin.ch) [Zugriff: 19.11.21]. 22 Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Teil I: Übergangssystem Zusammenarbeitsstrukturen. Für eine vertiefte Diskussion über Herausforderungen aufgrund rechtlicher Rahmenbedingungen auf den verschiedenen föderalen Ebenen (vgl. Schmidlin et al 2018). 3.3 Zusammenfassende fachliche Kommentierung In der Schweiz hat sich entlang der Nahtstellen I und II ein vielfältiges Übergangssystem zur Absicherung von Bildungsverläufen etabliert. Neben Unterstützungsangeboten innerhalb der Volksschule, Zwischenlösungen und Beratungsangeboten stehen vielfältige Angebote der beruflichen und sozialen Integration für spezifische Zielgruppen zur Verfügung. Bereitgestellt werden die Angebote von unterschiedlichen Akteurinnen und Akteuren aus den Bereichen Volksschule, Berufsbildung, Soziale Sicherheit (Arbeitslosenversicherung, Sozialhilfe und Invalidenversicherung), Migration oder Gesundheit. Als gemeinsame Zielformel hat sich die bildungspolitische Programmatik «95 % mit Abschluss» breit etabliert. Die vielfältigen Angebote lassen sich als Teil eines spezifischen Bildungssegments verstehen, das sich flankierend zum Bildungssystem entwickelt hat. Im expliziten Fokus auf Berufsintegration wird eine starke Erwerbsarbeitszentrierung des Übergangssystems erkennbar. Die breite Angebotspalette im Übergangssystem bietet vielen jungen Menschen gute Unterstützung. Dennoch bleiben konstant ca. 10 % ohne Abschluss bis zum 25. Altersjahr. Darunter sind viele junge Menschen, die im Bildungsverlauf Mehrfachproblematiken zu bewältigen haben. In Bezug auf diese jungen Menschen wird ein Forschungsdesiderat wahrgenommen. Aktuell besteht wenig Wissen zum Bedarf von jungen Menschen mit Mehrfachproblematiken und zu geeigneten Unterstützungsangeboten bzw. -strukturen (vgl. Kap. 9.3). Im nachfolgenden Kapitel 4 wird daher das Verständnis von und der Unterstützungsbedarf bei Mehrfachproblematiken aus unterschiedlichen Perspektiven beleuchtet. Wie die Ausführungen in diesem Kapitel zeigen, bestehen grundsätzlich viele Unterstützungsangebote. Herausfordernd ist allerdings, die Vielfalt von involvierten Institutionen, die auf unterschiedlichen Ebenen wirksam sind und auf der Basis unterschiedlicher Rahmenbedingungen handeln. Hierbei ist auch die Zusammenarbeit zwischen der Ebene der Amtsleitungen (E0) und den fallführenden Ämtern und Fachstellen (E1) relevant. Darüber hinaus werden viele spezialisierte Angebote der beruflichen und sozialen Integration (E2) im Leistungsauftrag von privatrechtlichen Organisationen ausgeführt (vgl. Schmidlin et al., S. 66). Insbesondere bei mehrfachem Unterstützungsbedarf trägt diese Komplexität zu Herausforderungen bei. Um koordinierte, bedarfsgerechte Unterstützung über Systemgrenzen hinweg bereitstellen zu können, ist nicht nur eine breite Angebotslandschaft relevant, sondern wie Hilfen aus unterschiedlichen Institutionen zusammengeführt werden können. Hierzu sind interinstitutionelle Formen der Zusammenarbeit zentral. Gegenwärtig haben sich vielfältige Formen systemübergreifender Zusammenarbeit etabliert – u.a. auch mit einem spezifischen Fokus auf Jugendliche (Case Management Berufsbildung) und junge Erwachsene (IIZ mit Fokus auf junge Erwachsene). Zum gegenwärtigen Zeitpunkt werden die damit verbundenen Herausforderungen im 23 Teil I: Übergangssystem Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Fachdiskurs allerdings noch (zu) wenig prominent verhandelt. So tragen unterschiedliche Rahmenbedingungen wie Zuständigkeiten, Zugangs- und Finanzierungslogiken im System zu Herausforderungen bei, die die Weiterentwicklung der Übergangssysteme im Allgemeinen und im Speziellen in Bezug auf die interinstitutionelle Zusammenarbeit begrenzen. Diese Herausforderungen im vielfältigen und noch wenig koordinierten Übergangssystem lassen sich nur durch eine übergeordnete Systemsteuerung sinnvoll bearbeitet. Auch in Deutschland wurden in den letzten Jahren unter dem Begriff «Regionales Übergangsmanagement» verschiedene Anstrengungen zu einer Verbesserung der Angebotsstruktur unternommen (Braun, Reissig und Richter 2011). Diskussionen hierzu zeigen, dass verbindliche und verlässliche Strukturen sowie Transparenz über die jeweiligen Angebote und Dienstleistungen der einzelnen Träger wesentliche Voraussetzungen darstellen, damit die Zusammenführung der verschiedenen Angebote unter einem Dach gelingt (Nachtsheim/Schneider 2014). Nach Braun et al. (2011, S. 27) können sich solche Strukturen besser an den Bedürfnissen der Jugendlichen und jungen Erwachsenen orientieren und gleichzeitig verhindern, dass die Betroffenen auf dem Weg zwischen den verschiedenen Beratungsinstanzen «verlorengehen». Die drei eingeführten Systemebenen – Ebene der Amtsleitungen/Politik, der fallführenden Stellen und der Angebote – bieten ein einfaches Modell, um die Formen der Zusammenarbeit auf unterschiedlichen Ebenen zu diskutieren (Mehrebenmodell). Weiterhin unterstützt der Begriff Übergangssystem, diese notwendige übergreifende Perspektive. Im Hinblick auf Formen interinstitutioneller Zusammenarbeit und Strukturmerkmale guter Praxis oder auf die übergeordnete Steuerung von Übergangssystem werden weitere Forschungsdesiderate wahrgenommen (Kap. 9.3): Welche Formen der interinstitutionellen Zusammenarbeit erweisen sich als geeignete, um die Klientinnen- und Klientenorientierung optimal zu gewährleisten und koordinierte Hilfen anzubieten? Welche Merkmale zeichnen Good-Practice hier aus? Wie lassen sich Übergangssysteme übergreifend steuern? Lokale Übergangssysteme sind auch international noch wenig beforscht, daher liegt wenig Wissen zu Wirkungen von Fördermassnahmen vor (Mairhofer 2017; Solga und Weiss 2018). Bestehende international vergleichende Studien zeigen auf, dass unterschiedliche Typen von Übergangssystemen bestehen, die jeweils in je eigener Weise die individuellen Verläufe strukturieren (Stolz und Gonon 2008; Walther 2006; Walther et al. 2016). Die Schweiz lässt sich nach Stolz und Gonon (2008) einem erwerbszentrierten Übergangssystem zuordnen, mit einem starken Fokus auf die Berufsintegration. Dies kann neben vielen Vorteilen insbesondere für die hier interessierende Zielgruppen auch zu einer Begrenzung der Unterstützung führen (vgl. Kap. 6). 24 Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Teil I: Übergangssystem 4 Junge Menschen mit Schwierigkeiten im Übergang in die Erwerbsarbeit In diesem Kapitel werden überblicksartig die Erkenntnisse der Analyse der Fachpublikationen zu Jugendlichen und jungen Erwachsenen dargestellt, die vor vielfältigen individuellen und strukturellen Herausforderungen in der Übergängen I und II stehen. Charakterisiert werden im Anschluss Gruppen von Betroffenen, die besonders häufig mit komplexen Problemen konfrontiert sind. In einem weiteren Schritt folgen Einschätzungen zu Herausforderungen von jungen Menschen aus Sicht von Fachpersonen sowie betroffenen jungen Erwachsenen selbst. Darüber hinaus wird die spezifische Situation von jungen Müttern in Kapitel 5 vertieft. Die Ergebnisse und Diskussionsstränge bieten Einblicke in gegenwärtige Diskurse im Kontext der beruflichen Integration und werden fachlich übergreifend kritisch diskutiert. Wo dies möglich ist, wird auf Entwicklungsoptionen verwiesen. Ein zentrales Anliegen dieser Studie und der Praxis ist es, mehr zu wissen, wer diese jungen Menschen sind, warum sie (mehrfach) gefährdet sind und wie sie identifiziert werden können, um ihnen geeignete Unterstützung anbieten zu können. Wünschenswert wären aus der Perspektive von Fachpersonen einfache Checklisten zur Früherkennung und Instrumente zur Abklärung von komplexen Problemlagen. Wie die folgenden Ergebnisse zu individuellen und strukturellen Risiken zeigen, birgt eine Auflistung von Risikofaktoren aber Schwierigkeiten. So sind Listen erstens immer unvollständig, zweitens müssen die einzelnen Risiken immer in ihrem Zusammenwirken betrachtet werden und drittens bergen Merkmalslisten die Gefahr, dass strukturelle Benachteiligungen aufgrund gesellschaftlicher Verhältnisse auch unkritisch als individuelle Probleme gelesen werden. Das heisst, werden Jugendliche zum Beispiel mit Migrationsgeschichte in Schule und bei der Vergabe von Ausbildungsplätzen benachteiligt, sind sie als diskriminierte Jugendliche wahrzunehmen, und nicht nur als gefährdet aufgrund ihres Migrationshintergrunds. Also müssen diese nachfolgenden Versuche, Gruppen von jungen Menschen mit Mehrfachproblematiken darzustellen, immer auch mit Blick auf gesellschaftliche Verhältnisse betrachtet werden. 4.1 Individuelle Einflussfaktoren Additive Beschreibung von Risikomerkmalen Sucht man nach Ergebnissen zu typischen Charakteristiken, die zu Mehrfachproblematiken von jungen Menschen führen (vgl. Fragestellung 2), so findet man in Studien und institutionellen Konzepten häufig Annäherungen mittels additiver Beschreibungen von Risikomerkmalen. Diese sind auf Zugangschancen zu Bildung und Arbeit oder auf das Gelingen oder Misslingen von Anforderungen im Bildungs- oder Arbeitsbereich bezogen. Nach Adam et al. (2016) sind es etwa sprachliche Kompetenzen, berufliche Kompetenzen (Ausbildung, formale Qualifikation, Berufserfahrung), Gesundheitszustand (Leistungsfähigkeit), Alter, Aufenthaltsstatus, Dauer der Abwesenheit vom Arbeitsmarkt 25 Teil I: Übergangssystem Unterstützung bei Mehrfachproblematiken (Adam et al. 2016). Auffällig ist bei dieser Aufzählung, dass auch strukturelle Faktoren (wie z.B. der Aufenthaltsstatus) zu einem Persönlichkeitsmerkmal zugeordnet und damit in einer individualisierenden Sichtweise bearbeitet werden. Dagegen diskutieren Adam et al. 2016 Motivation, als zumindest teilweise von äusseren Bedingungen beeinflusst: «Die Motivation ist – als Wille, die eigene Situation zu verbessern – teilweise eine innere Angelegenheit der Klientinnen und Klienten. Die Motivation kann jedoch durch professionelle Begleitung/Beratung […] direkt beeinflusst werden, indem beispielsweise die Ausgangslage sorgfältig einbezogen wird, Perspektiven aufgezeigt und Bedürfnisse und Interessen der Klientinnen und Klienten angesprochen werden.» (Adam et al. 2016, S. 50) Im Kontext der Interinstitutionellen Zusammenarbeit IIZ oder dem Case Management Berufsbildung CM BB kommen möglichst breite Zielgruppenbeschriebe zum Einsatz, die eine gewisse Offenheit für vielfältige Problemlagen lassen: «Jugendliche, die aufgrund mehrfacher Probleme in schulischen, sprachlichen, persönlichen, sozialen und integrativen Bereichen eine erhöhte Gefährdung aufweist, keinen Abschluss der Sekundarstufe II zu erreichen», teilweise in Verbindung mit «mehrere Ämter sind involviert» oder «das Risiko, den Übergang in Berufsbildung nicht zu schaffen, wird hoch eingeschätzt» (Egger, Dreher & Partner AG 2015, S. 22) IIZ «fokussiert auf erwerbslose Menschen mit sogenannten ‘Mehrfachproblematiken’ wie gesundheitlichen Problemen, eingeschränkter Arbeitsfähigkeit, finanziellen und familiären Schwierigkeiten und ähnlichem.» (Koch 2016, S. 56) Andere Autoren wie Landert und Eberli (2015, S. 47) konstatieren bei Abbrüchen von Ausbildungen häufig mangelndes Durchhaltevermögen, was sich in Unpünktlichkeit, Unzuverlässigkeit oder Nachlässigkeit zeige. Ebenfalls defizitorientiert verwenden Egger, Dreher und Partner (2007, S. 41f.) für ihre Analyse von Risikogruppen im Übergang I zwei Kriterien: schulische/persönliche Defizite und fehlende Motivation für die weitere Ausbildung. Im Fachdiskurs ausserdem auch diskutiert werden psychische Einflussfaktoren: Bei Personen mit einer depressiven Tendenz verdopple sich das Risiko, arbeitslos zu werden (Rüfenacht und Neuenschwander 2014, S. 218). Im Gegenzug unterstützen individuelle nicht-kognitive Kompetenzen und positive Kompetenzzuschreibungen (z.B. Selbstwert, Ressourcenmanagement) bspw. den gelingenden Übergang von Brückenangeboten in die berufliche Grundbildung (Bayard Walpen 2011). Zusammenwirken von Risiko- und Schutzfaktoren in unterschiedlichen Lebensbereichen Um Jugendliche und junge Erwachsene mit Herausforderungen besser greifen zu können, wurden in weiteren Studien spezifische Risiko- und Schutzfaktoren von Zielgruppen herausgearbeitet. Insbesondere im Kontext der Resilienzforschung42 interessiert das Zusammenspiel von Persönlichkeitsmerkmalen und Bedingungen der sozialen und 42 Resilienz wird verstanden als die Fähigkeit einer Person, sich trotz widriger Lebensbedingungen positiv zu entwickeln (Thun-Hohenstein et al. 2020). Das heisst, dass widrige Umstände oder grosse Defizite in gewissen Bereichen aufgrund der Ressourcen oder Eigenschaften der Person dennoch mit einer relativ günstigen Entwicklung einhergehen können. 26 Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Teil I: Übergangssystem materiellen Umwelt, welche die psychische wie körperliche Entwicklung und das Wohlbefinden beeinflussen. Mit diesem Erkenntnisinteresse führten Häfeli und Schellenberg (2009) eine Sekundäranalyse bei vielfältigen Studien zu Risiko- und Schutzfaktoren durch und ermittelten Einflussfaktoren in sieben zentralen Einflussbereichen, die für die Bewältigung des Übergangs in die Erwerbsarbeit relevant sind: Person, Schule, gesellschaftliche Ebene, Betrieb, Familie, Beratungs- und Interventionsangebote, Freizeit und Peer- Einflüsse (Häfeli 2015; Häfeli und Schellenberg 2009, S. 15f.). Tabelle 4: Einflussfaktoren im Übergang Schule-berufliche Grundbildung-Erwerbsarbeit Bereiche Einflussfaktoren Person Gute Gesundheit, kognitive Fähigkeiten, hoher Selbstwert, "Soft skills", klarer Berufswunsch, Selbstreflexion, Durchsetzungsvermögen Familie/Bezugspersonen höhere soz. Schicht, Autonomie, anregender Erziehungsstil, verfügbare Netzwerke, kontinuierliche Unterstützung Freizeit Aktive Freizeitgestaltung, Teilnahme an strukturierten Gruppenanlässen, soziales Netzwerk Beratung/Begleitung Frühdiagnostik, gute Beziehungen zu Beratenden, enger Kontakt zu Arbeitswelt (Arbeitserfahrung), Unterstützung wie Case Management Berufsbildung, Supported Education und Kontinuität in der Begleitung Einflüsse auf die Rückgang der Schulabgängerinnen und -abgänger, Angebot an Lehrstellen, Ausbildung Berufsbildung für 1. Arbeitsmarkt, behinderungsbedingter Nachteilsausgleich Betriebe Vielseitigkeit und Handlungsspielräume, pädagogische und soziale Kompetenzen der Ausbildenden, sorgfältige Selektion Schule Schultype mit höheren Anforderungsprofilen, gute Beziehungen der Lehrkräfte zum Lernenden, Netzwerkarbeit, Integrative Schulung (eigene Darstellung mit Bezug zu Häfeli 2015; Häfeli und Schellenberg 2009) Insgesamt zeigen die Befunde von Häfeli und Schellenberg, dass «berufliche Kompetenzentwicklung und Berufserfolg als Produkt vielfältiger Einflusssysteme […] verstanden werden müssen und sich nicht auf wenige Einflussbedingungen oder -systeme reduzieren lassen» (ebd. 119f). Betont wird weiter, dass die Stärkung von Ressourcen die Chancen steigern, dass Problemlagen bewältigt werden können. Gleichzeitig wird deutlich, dass viele Einflussfaktoren schwer oder gar nicht zu beeinflussen sind – insbesondere von den Jugendlichen und jungen Erwachsenen selbst. 4.2 Gesellschaftliche und strukturelle Einflussfaktoren Der Übergang von der Schule in die Berufsbildung und Erwerbsarbeit ist durch relevante Institutionen aus den Bereichen Schule, Ausbildung, Arbeit (Betriebe) sowie aus dem Übergangssystem gerahmt. Gesamtgesellschaftliche Strukturen (Rechte, Institutionen, Politik, Verhältnisse Individuum/Gesellschaft) und die damit verbundenen strukturellen Rahmbedingungen prägen individuelle Übergänge. Damit verbunden zeigen sich auch ungleiche Bildungschancen. 27 Teil I: Übergangssystem Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Unterschiedliche Chancen aufgrund regionaler Bedingungen Deutlich sichtbar sind unterschiedliche strukturelle Einflüsse je nach Region, Kanton und Gemeindetyp: So stehen mehr Jugendliche aus der französischsprachigen Schweiz vor Herausforderungen im Übergang I als solche aus der Deutschschweiz, was auch auf unterschiedliche Schwerpunkte im Ausbildungssystem zurückzuführen ist. So herrschen in der französischsprachigen Schweiz schulische Ausbildungen gegenüber dualen Ausbildungen vor, was als ein Grund für die regionalen Unterschiede diskutiert wird. Weiter variiert das Mass auch je nach Kanton und Gemeindetyp: In urbanen und in strukturschwachen Wirtschaftsregionen sind die Risiken höher (Laganà et al. 2016; Rudin et al. 2018).43 Auch ein Ländervergleich unterstreicht die Wichtigkeit struktureller Faktoren: In EU-Ländern mit wirtschaftlichen Problemen stehen strukturelle Faktoren in einem viel engeren Zusammenhang mit Jugendarbeitslosigkeit als in wirtschaftlich stärkeren Ländern wie der Schweiz oder Norwegen (Karamessini et al. 2019). Die unterschiedlichen strukturellen Bedingungen hinsichtlich Arbeitsmarktlage, Ausbildungssystem und Ausbildungsangebot manifestieren sich in einem unterschiedlichen Risiko, ohne Ausbildung zu bleiben, arbeitslos oder erwerbslos zu werden. Bildungsbenachteiligungen entlang von sozio-demografischen Merkmalen In Bezug auf Jugendliche mit Schwierigkeiten bei der Bewältigung des Übergangs I lassen Studien verschiedene strukturelle Einflussfaktoren erkennen. Bereits im Rahmen des Nationalen Forschungsprogrammes (NFP) 43 «Bildung und Beschäftigung» verwiesen Haeberlin, Kronig und Imdorf (2004) auf die Benachteiligung von ausländischen und weiblichen Jugendlichen bei der Lehrstellenvergabe. Trotz vergleichbarer Qualifikationen hatten es junge Frauen oder Jugendliche mit Migrationshintergrund ungleich schwieriger, eine Lehrstelle zu finden als ihre schweizerischen und männlichen Kollegen. Zahlreiche Studien belegen mittlerweile die starken Einflüsse aufgrund des besuchten Schultyps, eines Migrationshintergrunds, von Gender, des Bildungsstands der Eltern und des familialen sozioökonomischen Hintergrunds (Grønning et al. 2020; Imdorf 2010; Laganà et al. 2016; Laganà und Babel 2018; Lussi et al. 2016; Sacchi und Meyer 2016; Scharnhorst und Kammermann 2018). So ist einer der augenfälligsten und markantesten Befunde der TREE-Längsschnittstudie, dass die frühe Einteilung in Leistungsniveaus in der Sekundarstufe I die nachobligatorischen Ausbildungsmöglichkeiten der Jugendlichen in der Schweiz nachhaltig beeinflusst (Meyer und Hupka-Brunner 2019): Jugendliche mit vergleichbaren schulischen Leistungen, die in unterschiedlichen Leistungsniveaus in der Sekundarstufe beschult wurden, haben im Übergang in die nachobligatorische Ausbildung 43 Region: 18 % der Abgänger*innen aus der französischsprachigen Schweiz gegenüber 13 % aus der Deutschschweiz besuchten eine Übergangsausbildung. 4 % respektive 2 % schlossen keine zertifizierende Ausbildung der Sekundarstufe II ab (Laganà et al. 2016). Auch ist die Quote der Abschlüsse auf Sekundarstufe II in der Deutschschweiz deutlich höher (93 %) als in der französisch- (84 %) und italienischsprachigen (88 %) Schweiz (Rudin et al. 2018: 15). Kantone: In Kantonen mit vielen Jugendlichen in Schultypen der Sekundarstufe I mit «Grundansprüchen» steigen deutlich weniger Jugendliche direkt in eine Sekundarstufe-II-Ausbildung ein (Sacchi und Meyer 2016). «Eine ausgeprägte Bildungsrationierung auf Sekundarstufe I scheint demnach die Bildungschancen der Schulentlassenen merklich zu beeinträchtigen – wohl auch über die erste Schwelle hinaus.» (Sacchi und Meyer 2016, S. 29). Gemeindetyp: Übergangsausbildungen und Nichteintritte in die Sekundarstufe II sind häufiger in Städten mit Agglomeration, (18 % der Abgänger*innen gegenüber 12 %–13 % in den anderen Gemeindetypen). Auch zwei Jahre nach Abschluss der obligatorischen Schule bleibt der Unterschied bestehen (Laganà et al. 2016), und städtische Gebiete haben vergleichsweise tiefe Quoten von Erstabschlüssen auf Sekundarstufe II (Rudin et al. 2018: 15). 28 Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Teil I: Übergangssystem unterschiedliche Chancen, welche nicht mit individuellen Leistungen, sondern mit dem besuchten Schulniveau zu erklären sind. Weiter konnten die TREE-Befunde zeigen, dass sich Jugendliche, die Brückenangebote besuchen, weder in ihrem (schulischen) Leistungsausweis noch in ihren kognitiven Kompetenzen von direkt einsteigenden Jugendlichen unterscheiden (Sacchi und Meyer 2016, S. 24). So konkludieren die Autoren: «Insgesamt sprechen die Ergebnisse […] dafür, dass schulische Leistungen und fehlende kognitive Grundkompetenzen im betrachteten Übergang keine bedeutende Rolle spielen.» (ebd., S. 27) Nicht die schulischen Leistungen zählen also primär – entgegen der breit geteilten Annahme. Weiterhin zeigen Transitionsstudien, dass diskontinuierliche Ausbildungsverläufe, insbesondere beim Übergang zwischen den Sekundarstufen I und II, das Risiko für weitere Bildungsmisserfolg erhöhen (Meyer 2018, S. 8). Gemäss der TREE- Studie wird im Zusammenhang mit dem Besuch einer Zwischenlösung ein erhöhtes Risiko erkennbar, mit 30 Jahren aus dem Arbeitsmarkt ausgeschieden zu sein (Gomensoro et al. 2017). Im Sinne eines fachlichen Zwischenfazits kann gestützt auf bildungssoziologische Studien festgehalten werden: Strukturelle Benachteiligungen und Schranken erklären einen wesentlichen Anteil der Herausforderungen im Bildungsverlauf. «Ob Jugendliche ihre berufliche Laufbahn erfolgreich durchlaufen oder nicht, ist wesentlich von äusseren Einflüssen wie sozialer Schicht, Schulstrukturen und -typen, Lehrstellenmarkt, Wohnregion usw. abhängig.» (Häfeli und Schellenberg 2009, S. 8) Alle gesellschaftlich relevanten Institutionen entlang der Nahtstellen – wie Schulen, Betriebe, Lehrstellenangebote und Unterstützungsangebote, offene Stellen – bestimmen diese ungleichen Chancen beim Zugang zu (Berufs-)Bildung mit. Diese benachteiligenden strukturellen Bedingungen werden aus fachlicher Sicht nach wie vor zu wenig beachtet – oder nach Preite geradezu verneint (Preite 2021). Aus fachlicher Sicht heisst dies nicht, dass auf individueller Ebene keine persönlichen Belastungsfaktoren bestehen, wie diese von zahlreichen Studien belegt werden. Entscheidend ist aber, dass diese individuellen Risiken im Zusammenhang stehen mit strukturellen Benachteiligungen, die individuelle Problemlagen zusätzlich verschärfen können. Zugleich können strukturelle Bedingungen wie bspw. familiale Probleme, Armut, fehlender Aufenthaltsstatus, Diskriminierungen im Ausbildungsmarkt etc. von den Betroffenen kaum selbst gesteuert werden. Benachteiligte Jugendliche sind daher darauf angewiesen, mehr Unterstützung zu erhalten, um Benachteiligungen und Chancenungleichheiten ausgleichen zu können. 4.2.1 Dynamische Entwicklung von Mehrfachproblematiken Zentral für das Verständnis von Mehrfachproblematiken ist, dass individuelle und strukturelle Belastungen in der Regel überschneidend sind, prozesshaft wirken und kumulierende Wirkung entfalten, wie Landert und Eberli bezogen auf Ausbildungsabbrüche beschreiben: 29 Teil I: Übergangssystem Unterstützung bei Mehrfachproblematiken «Die Gründe für Abbrüche sind sehr vielfältig und lassen sich nur bedingt in Kategorien fassen. Oft wirken mehrere Gründe in einem komplexen Profil zusammen, was die Zuordnung von Abbruchgründen erschwert.» (Landert und Eberli 2015, S. 47) Auch Beiträge aus der Auseinandersetzung mit Coping machen deutlich, dass sich diese Konstellationen dynamisch und nicht-linear verändern (Strunk und Schiepeck 2008). Ob oder unter welchen Bedingungen sich im biografischen Verlauf eine negative Wirkung entfaltet oder ob es Individuen gelingt, ein Problem zu lösen, hängt unter anderem von sozialen und persönlichen Ressourcen ab und zugleich von strukturellen Bedingungen. So ist es in belasteten Lebenssituationen entscheidend, welche informellen und formalen Hilfen zur Bewältigung bestehen. Eine positive Elternbeziehung vermindert beispielsweise das Risiko für Arbeitslosigkeit wesentlich (Rüfenacht und Neuenschwander 2014, S. 218). Eine Studie zu jungen Menschen, die das Heim verlassen haben und sich im Übergang in die eigenständige Lebensführung befinden, zeigte auf, dass neben Eltern auch andere Personen informelle Unterstützung bieten können, bspw. Grosseltern, Freundinnen und Freunde, Lehrpersonen, Ausbildende, Therapeutinnen und Therapeuten oder Vermieterinnen und Vermieter (Ahmed et al. 2020). Informelle Unterstützung kann sich auf emotionale, soziale, informative, finanzielle oder sachbezogene Aspekte beziehen und im Sinne externer Schutzfaktoren wirken (ebd.). Dies verweist auch darauf, wie breit verstanden institutionelle Beziehungsangebote sein müssten, um den Bedarf an Unterstützung bei jungen Menschen mit Mehrfachproblematiken decken zu können. Und schliesslich wird deutlich, dass fehlende informelle Unterstützung nicht ohne weiteres ersetzbar ist, weil sie auf vertrauensvollen Beziehungen basiert – dennoch ist sie zentral. Umgekehrt führen andauernde, belastende Verhältnisse in der Herkunftsfamilie (Krankheit, Armut, Arbeitslosigkeit) sowie problematische Beziehungen innerhalb der Familie häufig zu erschwerten biografischen Verläufen und frühen Übergängen in die Eigenständigkeit (Rein et al. 2020; Schaffner und Drilling 2013). Insbesondere fehlende emotionale und materielle Unterstützung sowie andauernde Belastungen tragen zu Schwierigkeiten auch in anderen Lebensbereichen bei (vgl. Kap. 4.4.2). Auch hier wird deutlich, wie stark strukturelle und individuelle Bedingungen zusammenwirken. Im Sinne eines Zwischenfazits kann aus fachlicher Sicht festgehalten werden: Studien verweisen auf vielfältige strukturelle und individuelle Risiko- und Schutzfaktoren. Erforderlich ist allerdings ein dynamisches Verständnis von Mehrfachproblematiken. Weiter zeigt sich, dass das Erkennen und Erfassen von Mehrfachproblematiken anspruchsvoll ist und durch Fachpersonen ermittelt werden muss. So ist für Fachpersonen die Unterscheidung keineswegs einfach und klar zwischen a) «jugendtypischen» Schwierigkeiten, die in Verbindung mit der Entwicklungsphase Jugend stehen und in der Regel in einem unterstützenden Umfeld überwunden werden können, b) langanhaltenden biografischen Herausforderungen, die nicht mehr eigenständig oder in der Herkunftsfamilie bewältigt werden können oder c) diskriminierenden strukturellen Bedingungen in Schulen, Ausbildungen oder Betrieben, die die Chancen beim Zugang zu Bildung und Arbeit begrenzen oder verhindern. Um einseitige individualisierende Sichtweisen auf Problemlagen zu vermeiden, sind sowohl individuelle wie auch strukturelle Bedingungen zu berücksichtigen und Benachteiligungen mittels geeigneter Unterstützung auszugleichen. 30 Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Teil I: Übergangssystem Hierbei stehen auch gesellschaftliche Institutionen aus den Bereichen Bildung, Arbeit, Soziales oder Migration in der Verantwortung, diskriminierende Mechanismen zu erkennen und abzubauen, denn auch Fachpersonen, die junge Menschen mit Mehrfachproblematiken begleiten, können diese Mechanismen häufig kaum beeinflussen. Dies erfordert auch eine laufende Überprüfung und den Abbau von strukturellen Hürden und Benachteiligung. 4.2.2 Quantifizierung von Risiken entlang der Nahtstellen I und II Die Beantwortung der Frage, wie viele junge Menschen von Mehrfachproblematiken betroffen sind, lässt sich kaum befriedigend beantworten. Die nachfolgende Zusammenstellung aus Bildungs-, Arbeitsmarkt- und Sozialhilfestatistiken gibt einen Einblick und Hinweise auf verschiedene kritische Ereignisse im Bildungsverlauf, die zu Risiken im weiteren Verlauf beitragen können (vgl. Tabelle 5). Dazu werden insbesondere Zahlen bis und mit 2019 einbezogen, da die Daten für 2020/21 durch die Covid-Pandemie beeinflusst sein werden und sich daher Abweichungen ergeben können. 31 Teil I: Übergangssystem Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Tabelle 5: Daten zu kritischen Ereignissen im Bildungsverlauf Zahlen  10 % (7'466) der Schulabgängerinnen und -abgänger nehmen im Anschluss an die obligatorische Schulzeit ein Brückenangebot wahr. (Golder et al. 2019), dies wird auch im aktuellen Bericht von 2020 bestätigt.  3 % (2’496) der Schulabgängerinnen und -abgänger besuchen nach der obligatorischen Schulzeit ein privat organisiertes Zwischenjahr. (ebd.)  Ca. 20-40 % der Jugendlichen in Brückenangeboten und ca. 54 % in Motivationssemestern fanden im Jahr 2015 nach Beendigung keine Anschlusslösung (Landert und Eberli 2015)  Innerhalb der Kohorte von Schulabgängerinnen und -abgänger von 2015 wurden bis 2019 26.9 % aller Lehrverträge aufgelöst (BFS 2020a). Gründe sind vielfach ein Wechsel des Betriebs, des Ausbildungstypus oder des Ausbildungsniveaus. (Golder et al. 2019)  Von den Schulabgängerinnen und -abgänger mit besonderem Lehrplan im Jahr 2015 waren im Jahr 2018 27 % weder in einem Brückenangebot noch in einer Ausbildung. 4 % absolvierten eine 4-jährige EFZ-Ausbildung, 19 % eine 3-jährige EFZ-Ausbildung, 34 % eine EBA Ausbildung und 15 % eine sog. Übergangsausbildung (Brückenangebot). (BFS 2020b44)  knapp 10 % bleiben bis zum 25. Altersjahr ohne berufliche Grundbildung: 93,4 % ist die Quote der Ausgebildeten unter den in der Schweiz geborenen Schweizerinnen und Schweizer, während die Quote bei im Ausland geborenen Ausländerinnen und Ausländer 76,6 % beträgt. (BFS 2020c45). 2020 verfügten 91,4% der rund 82 500 25-Jährigen über einen Abschluss (BFS 2022) 44 Lehrvertragsauflösung, Wiedereinstieg, Zertifikationsstatus: Resultate zur dualen beruflichen Grundbildung (EBA und EFZ), Ausgabe (Bundesamt für Statistik 2020a): https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/bildung- wissenschaft/personen-ausbildung/sekundarstufe-II/berufliche-grundbildung-lehrverhaeltnisse.gnpdetail.2020-0055.html [Zugriffsdatum: 20.05.2021] 45 Sekundarstufe II: Abschlussquote (Bundesamt für Statistik 2020b): https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/bildung- wissenschaft/bildungsindikatoren/themen/bildungserfolg/abschlussquote-sekii.html [Zugriffsdatum: 20.05.2021] 32 Ausbildung Übergang I Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Teil I: Übergangssystem  2.4 % (12'390) betrug die Arbeitslosenquote in der Altersgruppe der 15-24-Jährigen im Dezember 2019. Die Quote lag bei den 15-19-Jährigen bei 1.5 % und bei den jungen Erwachsenen zwischen 20 und 24 Jahren bei 2.8 %. (SECO 201946).  3,5 % (27033) betrug die Sozialhilfequote bei jungen Erwachsenen zwischen 18-25-Jahren. Die Quote ist in städtischen höher als in ländlichen Regionen (Bundesamt für Statistik 2019; SKOS 2021)  62,2 % der jungen Sozialhilfebeziehenden haben (noch) keine Ausbildung auf Sekundarstufe II abgeschlossen (Anteil in Gesamtbevölkerung: 9,6 %) (BFS 2018; in SKOS 2021)  8.44 % der 15-19-Jährigen bezogen Leistungen der IV (alle Eingliederungsmassnahmen), der grösste Teil fällt auf medizinische Massnahmen infolge von Geburtsgebrechen (IV Statistik 201947)  6.2 % der 15-24-Jährigen waren im Jahr 2019 weder in Erwerbsarbeit noch in Ausbildung (sog. NEET) (BFS 2020d48)  0,32 % (277) von insgesamt 86‘172 Geburten im Jahr 2019 betreffen junge Mütter (jünger als 20 Jahre). BFS 2020e49  Junge Mütter waren im Jahr 2017 zu 80 % auf Sozialhilfe angewiesen (Städteinitiative Sozialpolitik und Berner Fachhochschule Soziale Arbeit 2017) (Quelle: eigene Darstellung) Die verschiedenen Zahlen erlauben lediglich eine Annäherung an die Zielgruppe der jungen Menschen mit Mehrfachproblematiken. So durchlaufen beispielsweise je nach Region 10 % bis 20 % der Schulabgängerinnen und -abgänger eine Zwischenlösung (Landert und Eberli 2015). Was darauf hindeutet, dass Zwischenlösungen Teil des Regelangebotes geworden sind. Rund ein Fünftel aller Jugendlichen bricht eine begonnene Ausbildung ab (Laganà und Babel 2018), wobei fast drei Viertel aller Lehrabbrechenden spätestens nach einem Jahr wieder in eine Ausbildung einsteigt. So ist bei vielen Jugendlichen eine Lehrvertragsauflösung eine wichtige Entscheidung im Berufsfindungsprozess ohne langfristige negative Folgen, während sie bei anderen zu einem kritischen Ereignis werden. Nach Lamamra und Duc (2014) können Lehrvertragsauflösungen als Ausdruck eines verlängerten Suchprozesses in komplexer gewordenen Übergängen verstanden werden. 46 Die Lage auf dem Arbeitsmarkt im Dezember 2019 (Staatssekretariat für Wirtschaft 2020): https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/Publikationen_Dienstleistungen/Publikationen_und_Formulare/Arbeit/Arbeitslo senversicherung/Die_Lage_auf_dem_Arbeitsmarkt/Lage_Arbeitsmarkt_2019/arbeitsmarkt_dezember_2019.html [Zugriffsdatum:20.05.2021] 47 Eingliederungs- und Abklärungsmassnahmen der IV nach Leistungsart, Geschlecht und Altersklasse (Bundesamt für Statistik 2020d) https://www.pxweb.bfs.admin.ch/pxweb/de/px-x-1305010000_041/px-x-1305010000_041/px-x- 1305010000_041.px [Zugriffsdatum: 20.05.2021] 48 NEET: Jugendliche, die weder erwerbstätig noch in Ausbildung sind - Anteil der nichterwerbstätigen Jugendlichen zwischen 15 und 24 Jahren, die weder an Bildung noch an Weiterbildung teilnehmen (Bundesamt für Statistik 2020c): https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/kataloge-datenbanken/tabellen.assetdetail.14711836.html [Zugriffsdatum: 25.05.2021] 49 Geburten (Bundesamt für Statistik 2021): https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/bevoelkerung/geburten- todesfaelle/geburten.html [Zugriffsdatum: 20.4.2021] 33 Mutterschaft Übergänge I-II Teil I: Übergangssystem Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Inwiefern sich kritische Ereignisse im Einzelfall kumulierend entfalten, lässt sich allerdings aufgrund dieser Daten nicht bestimmen. Hierzu wären Daten zu langfristigen individuellen Verläufen notwendig. Bestehende Transitions- und Bildungsverlaufsstudien zeigen zumindest allgemein die Verläufe in den Übergängen auf und geben damit Einblick, wie kritische Ereignisse im Verlauf miteinander verknüpft sind. Trotz der Schwierigkeiten, die Zahl junger Menschen mit Mehrfachproblematiken zu erfassen, scheint die seit Jahren konstante Quote von knapp 10 % jungen Menschen, die mit 25 Jahren noch keinen nachobligatorischen Abschluss haben, eine relevante Grösse zu sein (Bundesamt für Statistik 2020b, 2022). Weiterhin liegt die Quote der 15- bis 24- Jährigen, die weder in Ausbildung noch in Erwerbsarbeit sind (sog. NEET50), konstant zwischen 6 bis 7 % (Rudin et al. 2018). 2019 waren es gemäss Bundesamt für Statistik 6.2 % (Bundesamt für Statistik 2020d51). Junge Menschen ohne Abschluss auf der Sekundarstufe II tragen ein erhöhtes Risiko, arbeitslos zu werden und Sozialhilfe zu beziehen (Dubach et al. 2010; Guggisberg et al. 2020, S. 43; Meyer 2018, S. 4). Die langfristigen negativen Auswirkungen mangelnder (Aus-)Bildung beschränkt sich dabei nicht auf den formalen Arbeitsmarkt, «sondern beinhaltet auch die Bereiche politische und kulturelle Beteiligung, Gesundheit, soziale Integration oder Devianz» (Meyer 2018, S. 4). Weiter ist Bildungsarmut (im Sinne fehlender Bildungsabschlüsse und Bildungszertifikate) in der Schweiz «weitgehend irreversibel, nachhaltig und hochgradig sozial vererbt» und «wer einen Lehrabschluss oder ein Maturitätszeugnis nicht im Jugend- oder sehr jungen Erwachsenenalter erwirbt, wird dies mit hoher Wahrscheinlichkeit auch später nicht tun» (Meyer 2018, S. 4). Erkennbar wird eine höchst sensible Phase, die über künftige Positionierungen in der Gesellschaft entscheidet. Dies ist jungen Menschen, die sich unter erschwerten Bedingungen im Berufsfindungsprozess befinden, meist bewusst und erzeugt erhöhten Handlungsdruck. 4.2.3 Zusammenfassende fachliche Kommentierung In diesem Kapitel erfolgte eine Annäherung an die «Begriffsbestimmung und Problemwahrnehmung» hinsichtlich der sogenannten Mehrfachproblematiken (vgl. Fragestellung). Die Ergebnisse der Recherchen zeigen, dass der Begriff der Mehrfachproblematik(en) einen Sammelbegriff darstellt, der bei vielfältigen Problemen im Zusammenhang mit erschwerten Bildungsverläufen und fehlender Ausbildung benutzt wird. 50 In der englischsprachigen Literatur und auf europäischer Ebene wird der Begriff NEET verwendet («young people neither in employment nor in education and training»). Dies ist eine breite Kategorie, die alle Personen beinhaltet, die weder in Ausbildung noch erwerbstätig sind, also zum Beispiel auch Personen, die auf einer längeren Reise sind, die für längere Zeit Militär- oder Zivildienst leisten, die aufgrund von Familienarbeit nicht erwerbstätig sind oder die aus gesundheitlichen Gründen keiner Ausbildung oder Erwerbsarbeit nachgehen können. NEET spiegelt gemäss Rudin also nicht in jedem Fall eine unfreiwillige Situation oder einer Situation mit erhöhten Risiken bezüglich der weiteren Bildungs- und Erwerbschancen wider (Rudin et al. 2018: 5). Gleichzeitig wird mit diesem Sammelbegriff der Fokus auf Ausbildung und Qualifizierung nicht mehr so in den Fokus gestellt, wie dies im Schweizer Kontext, aber auch in anderen Ländern mit dualem System getan wird. 51 NEET: Jugendliche, die weder erwerbstätig noch in Ausbildung sind - Anteil der nichterwerbstätigen Jugendlichen zwischen 15 und 24 Jahren, die weder an Bildung noch an Weiterbildung teilnehmen (Bundesamt für Statistik 2020c): https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/kataloge-datenbanken/tabellen.assetdetail.14711836.html [Zugriffsdatum: 25.05.2021] 34 Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Teil I: Übergangssystem Bereits die Bestimmung des Umfangs der Gruppe der jungen Menschen mit Mehrfachproblematiken ist kaum befriedigend möglich. Es bestehen keine umfassenden empirisch belastbaren Daten zum Anteil der Betroffenen, sondern sie lassen sich nur aus Bildungs-, Sozialhilfe- und Arbeitslosenzahlen schätzen und in Bezug setzen zu Bildungserfolgen (vgl. Kap. 4.2.2). Ernst zu nehmen ist aber, dass trotz aller Investitionen in die Berufsintegration durchschnittlich 10 % der jungen Menschen bis zum 25. Altersjahr ohne nachobligatorische Ausbildung bleiben. Bei einer differenzierteren Betrachtung der Zahlen lässt sich weiter erkennen, dass einige Gruppen von jungen Menschen aufgrund regionaler Bedingungen des Arbeitsmarktes oder/und aufgrund ihrer sozialen Herkunft, Nationalität und ihrer Schulabschlüsse ungleich stärker betroffen sind (Meyer 2018). Der wechselseitige Zusammenhang zwischen mangelnder (Aus-)Bildung und Armut im jungen Erwachsenenalter ist hinlänglich bekannt (Meyer 2018). Armut beschneidet die Entwicklungs- und Teilhabechancen junger Menschen erheblich und oft dauerhaft (BAG KJS 2020). In prekären Lebenslagen fällt es jungen Menschen schwer, den Übergang in die eigenständige Lebensführung zu bewältigen. Schwierigkeiten während der Ausbildung oder eine fehlende Ausbildung treten somit bei Armutsbetroffenen häufiger auf und können somit zu Mehrfachproblematiken im Jugend- und jungen Erwachsenenalter beitragen. Gleichzeitig erhöhen Schwierigkeiten im Übergang in eine eigenständige Lebensführung das Armutsrisiko. Deutlich wird eine sensible Einstiegsphase in die Berufsbildung und Erwerbsarbeit, die über die spätere soziale Positionierung bestimmt. Dies rechtfertigt auch weitere Investitionen in Bildung, um das Ziel der Chancengerechtigkeit insbesondere bei benachteiligten jungen Menschen weiter zu verfolgen. In Bezug auf das Verständnis von Mehrfachproblematiken zeigt Forschung zu Risiko- und Schutzfaktoren, dass eine Vielzahl von Belastungen auf struktureller, wie auch auf individueller Ebenen zu Schwierigkeiten in den Übergängen I und II beitragen können. Es wird weiter deutlich, dass in der Fachdiskussion mehrheitlich individualisierende Ursachen für Übergangsschwierigkeiten im Fokus stehen. Bildungsstatistische Analysen zeigen hingegen, dass über die Gesamtheit aller jungen Menschen mit Schwierigkeiten an den Nahtstellen I und II hinweg strukturelle Faktoren (Migrationshintergrund, Geschlecht, Schultyp) eine höhere Erklärungskraft haben als individuelle Defizite (Bayard Walpen 2011; Sacchi und Meyer 2016). Hier zeigt sich ein Spannungsfeld zwischen nachweisbaren diskriminierenden Bedingungen, die in gesellschaftlichen Strukturen angelegt sind und der starken Individualisierung von Problemen in der Praxis. Dieser Fokus auf individualisierende Faktoren hinsichtlich Mehrfachproblematiken zeigt sich auch in Dokumenten aus der Praxis, in denen strukturelle Merkmale (bspw. Aufenthaltsstatus, fehlende Ausbildungsangebote, Armutslagen der Familien, genderspezifische Zuweisungen) zu personalen Faktoren werden. Dieser individualisierende Blick auf Risikolagen ist teilweise nachvollziehbar, da Fachpersonen individuelle Fälle begleiten und insofern primär beim Individuum «ansetzen». Dieser 35 Teil I: Übergangssystem Unterstützung bei Mehrfachproblematiken individualisierende Blick führt allerdings dazu, dass systemische52 Zusammenhänge im sozialen Umfeld wenig berücksichtigt werden. Aus Transitions- und Übergangsstudien lässt sich konstatieren, dass sich Problemlagen fortlaufend verändern. Entsprechend können sich personale und auch strukturelle Bedingungen prozesshaft, überschneidend und kumulierend zu Mehrfachproblematiken entwickeln. Übergangsschwierigkeiten müssen in komplexen Fälle entsprechend immer sowohl auf der Mikro- wie auch auf der Makroebene betrachtet werden (bspw. Sensibilisierung, Abbau von strukturell bedingten Hürden im Regelsystem) (Bundesamt für Migration und Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD 2012; Häfeli und Schellenberg 2009, S. 8). Dazu sind strukturelle Bedingungen und Übergangsstrukturen in ihrer Wirkung auf individuelle Verläufe zu betrachten. So lassen sich die Belastungen erst in ihrer Kombination und Entwicklung in unterschiedlichen Lebensbereichen und aus der persönlichen aber auch der strukturellen Ressourcenlage und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen erschliessen. Es handelt sich also nicht um eine Addition einzelner Faktoren. Daher reichen einfache Checklisten zu kurz. Aus fachlicher Sicht ist darauf hinzuarbeiten, von einem dynamischeren Verständnis von Mehrfachproblematiken auszugehen, welches im individuellen konkreten Fall abgeklärt werden muss. Die Fallabklärung bzw. eine soziale Diagnostik erfordert fachliche Expertise. Es geht um das Verstehen aller relevanten bio-psycho-sozio-kultureller Problemstellungen in einem bestimmten Fall. Dabei wird in der Sozialen Arbeit ein besonderer Fokus auf die sozialen Dimensionen gelegt. Ziel ist, Fälle wissens- und methodengestützt, wertebasiert, multiperspektivisch zu erfassen, zu erklären und Problemlagen und Problemstellungen zu verstehen. Eine soziale Diagnose bildet die Basis für fallspezifische Zielformulierungen und Interventionen. Diese wird als Hypothese verstanden, die einer ständigen Überprüfung und Anpassung bedarf (vgl. https://www.soziale-diagnostik.ch/). Zusätzlich dazu sind gesellschaftliche Institutionen in der Verantwortung, Bedingungen zu überprüfen, diskriminierende Strukturen abzubauen und Chancengerechtigkeit herzustellen. Dazu sind strukturelle Bedingungen und deren Auswirkungen zu analysieren, Forschungsergebnisse ernst zu nehmen und geeignete Massnahmen zu treffen. 4.3 Spezifische Risikogruppen Institutionen, die Jugendliche und junge Menschen mit komplexen Bedarfslagen begleiten, sind an differenziertem Wissen zu «ihren» Zielgruppen und zu deren Unterstützungsbedarf interessiert, um geeignete Angebote bereitzustellen. Entsprechend werden vielfältige Studien zu spezifischen Risikogruppen durchgeführt. In Auftrag gegeben werden sie meist aus einem konkreten institutionellen Kontext heraus. Damit bieten sie unter anderem auch Einblick in institutionelle Verständnisse von Mehrfachproblematiken und daraus resultierende Bearbeitungslogiken. 52 «Charakteristisch ist dem Systemischen Ansatz, Anliegen oder Probleme nicht als individuelle Phänomene, sondern als in komplexe Gesamtzusammenhänge eingebettet und als kollektive Herstellungsleistung eines Systems zu verstehen. (Schlippe und Schweitzer 2016, S. 31) https://www.socialnet.de/lexikon/Systemischer-Ansatz#quelle_ref [Zugriffsdatum 24.05.2021]. 36 Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Teil I: Übergangssystem Im Folgenden werden aus solchen Studien vier Gruppen junger Menschen zusammenfassend dargestellt, die mit besonderen Risiken in den Übergängen I und II konfrontiert sind (zur Vertiefung siehe Schmidlin et al. 2018). Bei ihnen spielen strukturelle Verhältnisse, die institutionelle Praxis aber auch ihre häufig komplexen Problemlagen eine wichtige Rolle. Deren Kombination führt insgesamt häufig zu mehrfachem Unterstützungsbedarf. Wie in Kapitel 27 ausgeführt, handelt es sich hier nicht ausschliesslich um individuelle Risiken, die die Bildungsteilhabe begrenzen, sondern auch um diskriminierende Strukturen, die jungen Menschen Chancen vorenthalten, ihre Entwicklungsaufgabe «Berufsintegration» ihrem eigentlichen Potenzial entsprechend zu realisieren53. Es handelt sich um folgende vier Gruppen: • Spätzugewanderte /geflüchtete Jugendliche • Jugendliche mit psychischen Beeinträchtigungen • Ausbildungslose junge Erwachsene, die Sozialhilfe beziehen (die entweder nie in eine Ausbildung eingetreten sind oder eine Ausbildung abgebrochen haben) • Junge alleinerziehende Mütter (vgl. Kapitel 5) Für die ausführliche Diskussion dieser Gruppen wird auf die nachfolgend genannten Studien verwiesen. Die nachfolgenden Ausführungen beschränken sich darauf zentrale Aspekte zu erläutern, die einen Beitrag zum Verständnis von Mehrfachproblematiken leisten können. 4.3.1 Spät zugewanderte Jugendliche und junge Erwachsene54 Spät zugewanderte junge Menschen werden entlang des Aufenthaltsstatus wie folgt differenziert. • Spätzugewanderte im Familiennachzug - häufig aus EU/EFTA Staaten - haben vermehrt einen höheren Ausbildungsbedarf als Personen aus dem Asylbereich (Stutz et al. 2019). Besonders herausfordernd ist die Situation für Personen im Familiennachzug, deren Motivation für eine Ausbildung sehr unterschiedlich ist. • Für Asylsuchende/Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene bestehen erhöhte Schwierigkeiten. Diese Gruppe erfüllt oft die Zugangsvoraussetzungen für eine 53 Schmidlin et al. (Schmidlin et al. 2018) unterscheiden sechs Typen von jungen Sozialhilfebeziehenden (in Ausbildung; erwerbstätig; Nicht-Erwerbsperson; erwerbslos ohne Ausbildungsabschluss, erwerbslos mit Ausbildungsabschluss, junge Erwachsene mit Kindern). Diese Typologie ist im Kontext der vorliegenden Studie nicht weiterführend. Als weitere spezifische Risikogruppe im Übergang werden Jugendliche mit einer diagnostizierten geistigen oder körperlichen Behinderung beschrieben (Landert und Eberli 2015, S. 13). In der Sonderpädagogik wird von Kindern/Jugendlichem mit besonderem Förderbedarfs gesprochen. Auf diese Gruppe wird im vorliegenden Bericht nicht detailliert eingegangen, da die Laufbahn von Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung zwar häufig komplex und ihr Zugang zum Arbeitsmarkt erschwert ist, für diese spezifische Risikogruppe jedoch eigene sonderpädagogische Unterstützungsangebote bestehen (Landert und Eberli 2015, S. 13). Auch ist diese Gruppe in der Diskussion zu Mehrfachproblematiken nicht enthalten, d.h. diese Belastungsformen werden anders gerahmt und haben eine eigene Bearbeitungslogik. 54 «Spät zugewanderte Jugendliche und junge Erwachsene werden verstanden als Personen ohne Schweizer Pass, die im Alter von 16 bis und mit 24 Jahren in die Schweiz einwandern und damit die obligatorische Schulzeit nicht in der Schweiz absolviert haben. Aufgrund der heterogenen rechtlichen Rahmenbedingungen der Zuwanderung werden die drei Zuwanderungswege Asylbereich, Drittstaaten und Freizügigkeitsabkommen EU/EFTA (FZA) differenziert (Stutz et al. 2016, S. 3). 37 Teil I: Übergangssystem Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Ausbildung oder ein Unterstützungsangebot nicht und ihnen fehlt das Wissen über das Schweizer Bildungs- und Erwerbssystem. Für diese Gruppe besteht ein Mangel an geeigneten Sprach- und Alphabetisierungskursen, an interkultureller Vermittlungsarbeit und an geeignete Tagesstrukturen (Schmidlin et al. 2018, S. 61). Insbesondere bei spät eingereisten Jugendlichen im Asylverfahren bleibt die Frage der Integration durch Ausbildung und Beruf dringend und bestehen gravierende Lücken in Hilfen, welche die soziale und berufliche Integration unterstützen. • Als besonders vulnerable Gruppe gelten unbegleitete minderjährige Asylsuchende (UMA). Zusätzlich zu den Herausforderungen, die auch die anderen Gruppen bewältigen müssen, fehlen ihnen die familialen Beziehungen und Ressourcen, was oft zu weiteren Belastungen beiträgt und häufig auch psychologische oder psychiatrische Versorgung notwendig macht (Schepker 2017). Junge Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene wie auch spät zugewanderte junge Menschen stehen vor mehrfachen Herausforderungen beim Zugang zu Bildung: Mit Bezug auf die Einflussfaktoren im Übergang in die Erwerbsarbeit (Tabelle 4) zeigen sich bei dieser Gruppe vielfältige Risikofaktoren. Sie verfügen häufig über keinen oder einen nicht anerkannten Schulabschluss (Schmidlin et al. 2018, S. 45 ff.). Jugendliche, die gegen Ende der obligatorischen Schulzeit in die Schweiz einwandern (z.B. im Familiennachzug, vorläufig Aufgenommene oder Geflüchtete), werden je nach Alter auch nicht mehr in die obligatorische Schule eingeschult. Der Anschluss an die nachobligatorische Ausbildung fehlt vielen somit vollständig (Bundesamt für Migration und Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD 2012, S. 10). Oft können sie aufgrund sprachlicher Herausforderungen auch bei guter Leistungsfähigkeit und Intelligenz nicht problemlos Fuss fassen. Bestenfalls haben sie die Möglichkeit, die Sprache zu lernen und anschliessend eine Integrationsklasse zu besuchen oder eine Integrationsvorlehre (INVOL) zu absolvieren. Je nach Alter sind die Möglichkeiten, sich mit dem Berufsbildungs- und Arbeitsmarktsystem vertraut zu machen, aber begrenzt. Ihnen fehlt häufig auch das Wissen zu Unterstützungsmöglichkeiten. Jugendliche und junge Erwachsene können kaum auf familiale Unterstützung hoffen, um sich in den neuen gesellschaftlichen Bedingungen zurecht zu finden. Gleichzeitig müssen sie sich ein neues soziales Umfeld aufbauen, teilweise ohne Unterstützung durch einen Familienkontext, da sie allein eingewandert sind oder Familienangehörige durch eigene Belastungen absorbiert sind (Bolliger- Salzmann/Müller/Omlin 2015: 98). Kommen gesundheitliche Schwierigkeiten hinzu, kann dies die Situation weiter verschärfen. Insbesondere bei jungen Asylsuchenden kommen Belastungen durch die lange Zeit der «erzwungenen Untätigkeit» während des Asylverfahrens hinzu. Dies kann in Perspektivlosigkeit und Demotivierung münden und die Gesundheit beeinträchtigen, was für die berufliche Entwicklung besonders ungünstig ist (Fehlmann et al. 2019, S. 7). In Bezug auf diese Gruppe der spät Zugewanderten liegt offensichtlich in vielen Fällen mehrfacher Unterstützungsbedarf vor. Der Zugang zu Unterstützung und die Leistungen werden allerdings durch spezifische gesetzliche Grundlagen und Strategien der Integration gerahmt (Asylgesetz AsylG; Ausländer- und Integrationsgesetz AIG; Integrationsagenda IAS). Der Zugang zu Regelstrukturen und Hilfen im Übergang ist hier teilweise begrenzt. Allerdings zeigen sich auch hier Tendenzen hin zu einer stärkeren Verbindung mit den Regelstrukturen (vgl. IAS). 38 Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Teil I: Übergangssystem 4.3.2 Jugendliche mit psychischen Belastungen Jugendliche mit Schwierigkeiten im Übergang I sind oftmals hohen psychischen Belastungen (vgl. Glossar zu den unterschiedlichen Begrifflichkeiten in dem Kontext Kap. 11) ausgesetzt. Verlässliche Zahlen zur psychischen Gesundheit im Kindes- und Jugendalter fehlen in der Schweiz (von Wyl et al. 2017) 55Eine Studie über Teilnehmende von Motivationssemestern zeigte allerdings bei drei Viertel der Befragten Anzeichen für psychische Auffälligkeiten (Sabatella und von Wyl 2014). In einer sehr starken Ausprägung führt eine psychische Beeinträchtigung zu einer IV-Berentung. Ein Siebtel der IV-Neuberenteten ist erst zwischen 18 und 24 Jahren alt. Dies entspricht rund 2‘000 Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen jährlich, die in der Schweiz nie in den ersten Arbeitsmarkt eintreten. Zwei Drittel der jungen Erwachsenen erhalten ihre IV-Rente wegen einer psychischen Erkrankung (Knöpfel 2018, S. 29). Im Kontext der IV werden Mehrfachproblematiken in einen engen Bezug zu psychosozialen Problemen gesetzt. Mit Blick auf die Profile junger IV-Neurentenbeziehenden mit psychischen Erkrankungen werden Mehrfachproblematiken wie folgt beschrieben: «Multiple psychosoziale Risikokonstellationen bei den jungen Rentenbeziehenden: Bei den jungen IV-Rentenbeziehenden handelt es sich häufig um Personen mit frühen biografischen Belastungen, geringer Schul- und Berufsausbildung und abrupt wechselnden Bildungskarrieren (z.B. Schulausschluss, Klassenrepetition, also „Bildungszäsuren“), schweren psychischen Störungen und daraus resultierender langer Behandlungskarriere.» (Baer et al. 2015, S. XIII) Bei rund einem Drittel der jungen IV-Rentenbeziehenden ist eine psychische Erkrankung bei einem Elternteil aktenkundig. Intensive Konflikte, Vernachlässigung und Gewalt innerhalb der Familie sind bei rund einem Viertel der jungen Rentenbeziehenden dokumentiert. Bei einem Sechstel ist mindestens ein Elternteil sozialhilfeabhängig oder ebenfalls berentet (Baer et al. 2015, S. XIII). Diese Befunde verweisen auf sehr schwierige familiale Bedingungen, welche das Aufwachsen der Jugendlichen bestimmen. Sie machen deutlich, dass auch im Zusammenhang mit psychischen Problematiken eine breitere Perspektive auf soziale Bedingungen erforderlich ist. Die Fokussierung auf individuelle Problemlagen und Erkrankungen greifen hier zu wenig weit. Damit verbunden stellt sich auch die Frage nach der Rolle des Kinderschutzes und der Kinder- und Jugendhilfe. Junge Menschen mit psychischen Störungen stehen aufgrund des frühen Beginns56 oftmals schon während der Schule und Ausbildung vor grossen Herausforderungen, was zu vermehrten Schul- und Ausbildungsabbrüchen führt und langfristige Folgen für den weiteren Bildungsverlauf hat (ebd. S. 9): Diese Gruppe benötigt, bezogen auf den 55 Eine Analyse junger IV-Neurentenbeziehenden mit psychischen Erkrankungen ergab sechs Typen von psychiatrischen Diagnosekonstellationen: 1) Entwicklungsstörungen/Intelligenzminderung (27 %), 2) Schizophrenien (19 %), 3) Persönlichkeitsstörungen mit komorbiden affektiven und neurotischen Störungen (17 %), 4) frühe Verhaltensstörungen (15 %), 5) multiple schwere frühe Störungen mit Verhaltens- und Entwicklungsstörungen sowie Intelligenzminderung (12 %), 6) Persönlichkeitsstörungen mit komorbiden Suchtproblemen und weiteren Störungen (11 %) (Baer et al. 2015, S. XIV). 56 Rund 75 % aller psychischen Störungen beginnen vor dem 25. Altersjahr (Baer et al. 2016: 9). 39 Teil I: Übergangssystem Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Übergang I, in besonderem Mass Unterstützung von der IV, wohingegen Jugendliche mit körperlichen Einschränkungen entweder nur medizinische Massnahmen/Hilfsmittel benötigen oder eine berufliche Ausbildung für sie nicht infrage kommt (Schmidlin et al. 2017, S. IX). Im Sinne der Inklusion von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt müssten vermehrt auch flexible, innovative Angebote der Unterstützung im 1. Arbeitsmarkt bereitgestellt werden (z.B. Supported Education, Supported Employment57). Von einer weiteren Vertiefung in die Angebote und Massnahmen wird hier abgesehen (vgl. dazu Tabelle 16). Auch diese Zielgruppe wird im Rahmen spezifischer gesetzlicher Grundlagen und Strategien der Invalidenversicherung diskutiert. Die neuen Entwicklungen (z.B. Weiterentwicklung IV ab 1.1.22 in Kraft) ermöglichen bspw. die Nutzung von Angeboten im Übergang wie dem Case Management Berufsbildung CM BB, was als ein Schritt hin zu einer stärkeren Verbindung der Angebote im Übergang gewertet werden kann. 4.3.3 Ausbildungslose junge Erwachsene, die Sozialhilfe beziehen Junge Erwachsene sind in der Sozialhilfe anhaltend überdurchschnittlich vertreten (Städteinitiative Sozialpolitik und Berner Fachhochschule Soziale Arbeit 2016, 2017). Die hohe Zahl erklärt sich aus den vielfältigen zu bewältigenden Übergängen und einer damit einhergehenden erhöhten finanziellen Instabilität in den Übergängen I und II (Guggisberg et al. 2020). Junge Erwachsene haben üblicherweise allerdings eine vergleichsweise kurze durchschnittliche Bezugsdauer (ebd.). Fehlt ihnen neben der Arbeitserfahrung auch der Ausbildungsabschluss, sind sie aber einem erhöhten Risiko der Arbeitslosigkeit und Sozialhilfeabhängigkeit ausgesetzt. Dieser Gruppe gelingt die nachhaltige Ablösung weniger gut. Ein zentrales Risikomerkmal von jungen Sozialhilfebeziehenden ist daher eine (fehlende) Erwerbstätigkeit, häufig in Verbindung mit einer fehlenden Ausbildung (Schmidlin et al. 2018; Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) 2014). Rund drei Viertel aller erwerbslosen jungen Erwachsenen in der Sozialhilfe haben keinen nachobligatorischen Bildungsabschluss. Insbesondere wenn sie aufgrund gesundheitlicher und psychischer Belastungen ausserhalb des Erwerbsprozesses stehen, dürfte die Sozialhilfe oft eine längerfristige, einkommensersetzende Funktion einnehmen (Rudin et al. 2018). Weiter gilt es zu beachten, dass junge Erwachsene kaum über Erspartes verfügen, um Phasen von Arbeitslosigkeit zu überbrücken (Schaffner und Drilling 2013; Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) 2014). Viele junge Sozialhilfebeziehende sind mit erschwerten familialen Bedingungen konfrontiert (Drilling 2007), ziehen häufiger früh von zu Hause aus oder wachsen in stationären erzieherischen Hilfen (wie Heimen, Wohngruppen u.a.) auf. So vollziehen sie den Übergang in die eigenständige Lebensführung im Vergleich zu Gleichaltrigen früher und oft ohne finanzielle, materielle oder emotionale Unterstützung 57 Supported Employment (SE): SE ist ein wertebasiertes und personenzentriertes Handlungskonzept zur Begleitung und Unterstützung von Menschen mit erschwertem Zugang zum Arbeitsmarkt beim Erlangen und Erhalten von bezahlter Arbeit in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes. Supported Education (SEd): SEd basiert auf dem Handlungskonzept SE und bezieht sich auf die Begleitung und Unterstützung von Menschen im Rahmen von qualifizierenden (Berufs-)Bildungsmassnahmen in Regelstrukturen und beim Übergang in die Erwerbsarbeit. SE und SEd werden von der IV finanziert. (Supported employment Schweiz SES, 2019: Standortpapier, www.supportedemployment.ch) 40 Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Teil I: Übergangssystem durch die Familien (Schaffner und Rein 2014). Damit verbunden stehen sie vor grossen Herausforderungen in Bezug auf Finanzen, bei der Lebensgestaltung und dem Wohnen. Auch Burri (2008) verweist darauf, dass junge Erwachsene, die Sozialhilfe beziehen, mit vielfältigen Schwierigkeiten zu kämpfen haben, sofern sie nicht nur Ergänzungsleistungen zu ihrer Ausbildungs- oder Berufssituation benötigen. So wird in der Studie aufgezählt: «Vielfältige Adoleszenzproblematik; drohender Verlust schulischer, beruflicher oder materieller Ressourcen; existenzielle Gefährdung (Obdachlosigkeit, Gewalt); psychische Erkrankungen und/oder Entwicklungsstörungen; diverse körperliche Gesundheitsprobleme und Handicaps; chronifizierte, sozial auffällige Verhaltensweisen und Verwahrlosungstendenzen; akute Suchtproblematik; Identitäts- und Integrations- schwierigkeiten aufgrund kulturell bedingter Verhaltensmuster.» (Burri 2008: 2) Hervorgehoben werden hier grundsätzliche Herausforderungen im Zusammenhang mit der der Adoleszenz und den Entwicklungsaufgaben des Jugendalters, vor denen grundsätzlich alle jungen Menschen stehen. Damit tragen auch alle jungen Menschen ein Risiko, diese Entwicklungsaufgaben (wie Persönlichkeitsentwicklung, Ablösung vom Elternhaus, eigenständige Lebensführung, Ausbildung u.a.) nur ungenügend bearbeiten zu können, was zu weiteren Risiken im biografischen Verlauf beitragen kann (vgl. Eschenbeck und Knauf 2018). Und schliesslich wird auch in diesem Zusammenhang die Bedeutung von Ressourcen und Schutzfaktoren, die in den Bedingungen des Aufwachsens eingelagert sind, für eine erfolgreiche Bewältigung dieser Entwicklungsaufgaben und für einen gelingenden Umgang mit kritischen Lebensereignissen und alltäglichen Stressoren betont (ebd.). Dies bedeutet für die Abklärung von Mehrfachproblematiken, dass jugendtypische Herausforderungen ebenso mitberücksichtig werden müssen, wie strukturelle Bedingungen des Aufwachsens. 4.3.4 Zusammenfassende fachliche Kommentierung Die knappe Skizzierung der verschiedenen Gruppen, die vor erhöhten Herausforderungen stehen, verweist auf die vielfältige Gestalt von Mehrfachproblematiken. Weiter zeigt sich, dass die Problembeschreibungen geprägt sind durch die unterschiedlichen institutionellen Perspektiven auf die zentralen Probleme, die in den jeweiligen Zuständigkeitsbereich fallen (Arbeitslosigkeit, Ausbildungslosigkeit, gesundheitliche Problematiken u.a.) sowie durch die Handlungslogiken dieser Institutionen. Aus der jeweiligen institutionellen Perspektive heraus werden Versuche unternommen, die Zielgruppen nach bestimmten Typen, Verlaufsmustern zu differenzieren und Risikokonstellationen zu eruieren. Leitendes Ziel scheint dabei eine Einschätzung der Berufs- und Arbeitsmarktfähigkeit der jungen Menschen und die Optimierung der Massnahmen zu sein. Erkennbar wird in diesen Versuchen der Klassifizierung eine institutionelle Bearbeitungslogik (Zuständigkeitsabgrenzungen, Erfolgsorientierung). Eine solche typologische Einschätzung kann sicher eine interne Bearbeitung unterstützen, indem sie Situationseinschätzungen ermöglicht und Massnahmentypen für bestimmte Konstellationen bereitgestellt werden können. Weiterhin können Typologien von Personen mit Mehrfachproblematiken auch eine Selektionsfunktion haben: Die Zuschreibung 41 Teil I: Übergangssystem Unterstützung bei Mehrfachproblematiken ermöglicht, bestimmte Personen mit erhöhtem Bedarf «auszusortieren», wenn sie dem Anspruch der Ausbildungs- oder Arbeitsfähigkeit nicht entsprechen. Wie die nachfolgend dargestellten Ergebnisse der Diskussionen mit Fachpersonen (vgl. Kap. 4.4.1) und die Einblicke in die Erfahrungen von Adressatinnen und Adressaten (vgl. Kap. 4.4.2) eindrücklich aufzeigen, sind Mehrfachproblematiken häufig eingebettet in herausfordernde Bedingungen des Aufwachsens (Familie, Schule, Übergangssystem, Ausbildung), die zu erschwerten Entwicklungsbedingungen beitragen. Problemanalysen und Problembearbeitungen in Fallabklärungen müssen also angesichts von Mehrfachproblematiken systemisch, dynamisch und multikausal sein (vgl. soziale Diagnostik Kap. 4.2.3). Einbezogen werden müssen sowohl entwicklungsbezogene, individuelle als auch strukturelle Bedingungen (z.B. Chancenzuweisungen durch Bildungsinstitutionen, Lehrstellenangebote, Benachteiligungen entlang von Merkmalen wie Geschlecht, Migration, Soziale Herkunft). Dies stellt eine zentrale Voraussetzung für bedarfsgerechte individuelle Hilfepläne dar. Aus einer fachlichen Perspektive kann es nicht einseitig darum gehen, eine weitere Zielgruppe oder Zielgruppentypologie zu definieren. Vielmehr sind geeignete Ansätze der Begleitung und eine Koordination von Hilfen zu etablieren, die klientinnen- und klientenorientierte und bedarfsorientierte Arbeit bei mehrfachem Unterstützungsbedarf ohne grössere institutionelle Hürden ermöglichen. 4.4 Perspektiven auf Mehrfachproblematiken und Unterstützungsbedarf Im Rahmen der sprachregionalen Workshops mit Fachpersonen, der Workshopsmit Vertretenden aus Basel-Stadt und Genf und der Gespräche mit den jungen Erwachsenen wurde: das Verständnis von Mehrfachproblematiken diskutiert sowie der Unterstützungsbedarf der Zielgruppe aus den jeweiligen Perspektiven skizziert. 4.4.1 Sichtweisen von Fachpersonen Nutzen und Gefahren des Begriffs Mehrfachproblematiken Die Teilnehmenden aus den drei sprachregionalen Workshops und aus den Workshops Good-Practice (WS_F; WS_I; WS_D; GP_BS58) waren sich einig, was das Verständnis und den Nutzen des Begriffs der Mehrfachproblematiken anbelangt. Insgesamt betonten die Fachpersonen, dass der Begriff Mehrfachproblematiken auf einen mehrfachen Bedarf an Unterstützung verweise (Mehrfachbedarf). «[Il faut] utiliser cet élément de problématique multiple de manière souple, de pouvoir s’adapter à chacun et après d’intervenir en réseau selon le problème de chaque individu tout en faisant attention à ne pas le catégoriser. » (WS_F) 58 WS_F: Französisch-sprachiger Workshop; WS_I: Italienisch-sprachiger Workshop; WS_D: Deutsch-sprachiger Workshop; GP_BS: Workshop in Basel-Stadt zu Good-Practice 42 Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Teil I: Übergangssystem «Sono situazione complessa, che tocca varie dimensioni della persona e del suo contesto familiare, sociale, formativo e professionale e che interpella diversi servizi e attori (la rete).» (WS_TI) Exemplarisch konstatieren hierzu Fachpersonen aus dem deutschsprachigen Workshop, dass bei Mehrfachproblematiken per Definition mehrere sich überlagernde Problemfelder vorliegen. Daher sei der Begriff Mehrfachproblematiken als «Containerbegriff» bzw. Sammelbegriff nicht falsch. Es sei aber kaum möglich, den Begriff Mehrfachproblematiken abschliessend zu bestimmen. Zugleich diskutierten die Fachpersonen aller Workshops Gefahren, die mit einer solchen Begriffsverwendung verbunden sind. Problematisch und unangemessen sei, wenn Risikomerkmale additiv verstanden werden würden. Vielmehr gehe es darum, die Zusammenhänge von Risikofaktoren in ihrer wechselseitigen Dynamik zu verstehen. Des Weiteren sei mit dem Begriff «Jugendliche mit Mehrfachproblematiken» die Gefahr der Stigmatisierung und einer stereotypen Wahrnehmung verbunden. Die Fachpersonen im französischsprachigen Workshop kritisierten, dass mit dem Begriff der Mehrfachproblematiken ein individualisierender Blick auf Problemlagen verbunden sei. Hingegen seien auch externe Faktoren zu berücksichtigen, wie z.B. der Berufsbildungs- und Arbeitsmarkt. Die Arbeitsmarktlage wirke sich stark auf Lehrstellen und verfügbare Arbeitsplätze aus. Diese problematische Dynamik wurde in bestimmten Regionen, wie z.B. im Kanton Neuenburg und Genf besonders akut wahrgenommen. Kritisch diskutiert wurde im italienischsprachigen Workshop, dass auf gesellschaftlicher Ebene häufig das Verständnis für die Problemlagen von jungen Menschen in der Gesellschaft fehle. Dies zeige sich in Begriffen wie «Erfassung», «Steuerung», «Investition». Dies portierten eine falsche (mechanistische) Vorstellung, wie Mehrfachproblematiken bearbeitet werden könnten. Dabei zeige die Arbeit mit jungen Menschen, dass sie sich nicht wie Produkte bearbeiten lassen. Komplexe Problemlagen und fehlende Bewältigungsressourcen Jugendliche und junge Erwachsene mit Mehrfachproblematiken werden von den Fachpersonen als junge Menschen in Entwicklung gesehen, denen die nötigen Ressourcen fehlen, um ihre vielfältigen Probleme zu lösen. Den Fokus nur auf die Ausbildung zu richten, greife zu kurz, denn meist gehe es auch um Schwierigkeiten bei Themen wie Wohnen, Gesundheit oder Finanzen. Insbesondere im italienischsprachigen Workshop wurde thematisiert, dass Jugendliche oft schon in jungem Alter mit vielfältigen Problemlagen konfrontiert und häufig mit psychischen Belastungen zu tun haben. Fachpersonen in allen Workshops waren sich einig, dass Mehrfachproblematiken entstehen, wenn familiale Systeme Probleme nicht mehr bewältigen können und wenn die eigenen Ressourcen für eine Bewältigung nicht genügen. Weiter könnten schulische Probleme oder auch Schicksalsschläge zu komplexen Problemlagen führen (GD_GP_BS). Oftmals würden die Probleme der Jugendlichen als «ihre Probleme» betrachtet, obwohl sie häufig Symptomträger von belastenden Situationen seien (vgl. auch Kap 4.1; 4.2.3). Fachpersonen aus dem Tessin betonten, dass die Problemlagen von Jugendlichen im Übergang aus der Volksschule in die berufliche Grundbildung von denen junger 43 Teil I: Übergangssystem Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Erwachsener zu unterscheiden seien. Die Bewältigungsanforderungen junger Erwachsener wurden als umfangreicher wahrgenommen, da Problemlagen bereits seit längerem beständen und sie häufig auf sich allein gestellt seien. Dies müsse bei der Motivations- und Vertrauensbildung berücksichtigt werden. Für das Hilfesystem bedeutet dies gemäss der Fachpersonen, dass eine mehrdimensionale, systemische Fallbetrachtung (Falldiagnostik) notwendig sei, die vielfältige Lebensdimensionen in den Blick nimmt. «Perciò non ci si può ridurre a affrontare un solo problema escludendo gli altri.» (WS_TI). Dabei müssten auch Themen berücksichtigt werden, bei denen es eigentlich nicht vorgesehen ist, dass diese durch die jeweilige Institution bearbeitet werden (vgl. unten). Auf der Grundlage einer umfassenden Analyse sei zu entscheiden, welche Stellen wie einbezogen werden. Dabei gelte es, mit den Klientinnen und Klienten partizipativ zu entscheiden, welche Probleme vordinglich bearbeitet werden sollen – «wo brennt es am meisten» (WS_D). Bedarf an langfristigen, vernetzten und flexiblen Hilfen Aufgrund der komplexen Ausgangssituationen benötigen junge Menschen mit vielfältigen Belastungen nach Einschätzung der Fachpersonen für nachhaltige biografische Prozesse viel Zeit und Kontinuität in der Begleitung (WS_D_I_F). Entwicklung brauche Zeit, so der Tenor, und zu kurz angelegte Unterstützungsangebote seien ungenügend und fragmentierten die Prozesse. Vielmehr sei eine langfristige, beziehungsorientierte Begleitung notwendig. Dabei muss genügend Zeit auch für den Beziehungsaufbau zur Verfügung stehen, um vertrauensvolle Beziehungen zu ermöglichen. «Bedarfsorientierung heisst, Schritt für Schritt gemeinsam geeignete Ansätze suchen, Fokus auf Selbstwirksamkeit, mit dem Machbaren beginnen, kontinuierliche Beziehungsarbeit anbieten und Hilfe im Abbau von Systemgrenzen und Verzahnung von Hilfen.» (WS_D) «Non bisogna creare un servizio nuovo, ma cercare di creare un legame affettivo e prossimo con i ragazzi che sfuggono a tutti i servizi presenti. Prima ancora di offrire dei servizi, bisogna rinforzare la motivazione dei ragazzi e valorizzare le loro risorse.» (WS_TI) So sei insbesondere eine Begleitung über Lebensabschnitte und strukturelle Übergänge hinweg wichtig. Wenn die Unterstützung hingegen an verschiedene Dienste delegiert werde, würden vertrauensvolle Beziehung abbrechen. Es wurde betont, dass junge Menschen mit Mehrfachbelastungen auch in Bezug auf Ausbildungen Flexibilität benötigten (z.B. Teilzeitausbildungen, Möglichkeiten, die Ausbildung zu unterbrechen), damit sie diese nach Phasen mit erhöhten biografischen Belastungen weiterführen können. Vorhandene Ressourcen sichtbar machen und stärken Die Fachpersonen betonen, dass angesichts der komplexen Probleme der Blick für die Ressourcen (Fähigkeiten) der Jugendlichen nicht verloren gehen dürfe – wie dies auch im Fachdiskurs hervorgehoben wird (vgl. Kap. 4.1; Tabelle 4). Diskutiert wurde in den Workshops, dass es bei jungen Menschen mit vielfältigen Belastungen wichtig sei, sie in der Entwicklung ihrer Bewältigungskompetenzen zu unterstützen und sie zu stärken, ein eigenständiges Leben zu führen (Empowerment). 44 Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Teil I: Übergangssystem «[L’ objectif] c’est celui de l’autonomie. C’est toujours cette volonté d’atteindre l’autonomie qui implique une prise en charge qui doit être généralisée, holistique, 360°C si on veut bien, pour permettre de couvrir l’ensemble des problématiques pour que les jeunes ne soient pas uniquement bien munis pour être de bons apprentis mais également qu’ils puissent s’en sortir avec tout ce qui tourne autour du logement, autour de la santé, autour de l’endettement, etc.» (WS_F) Damit dies gelingt, ist wiederum eine kontinuierliche Begleitung notwendig, mit guten Kenntnissen zu den Jugendlichen, ihren Ressourcen und ihren Netzwerken. 4.4.2 Sichtweisen von jungen Erwachsenen Probleme im Kontext von Familie und Schule und deren biografische Folgen Die Diskussionen mit jungen Erwachsenen zeigen eindrücklich auf, wie unterschiedlich der Zeitpunkt des Auftretens von Problemen und die Problemkonstellationen und -dynamiken sind. Gleichwohl beschrieben alle, wie ihnen die eigenen Ressourcen oder die der Familien fehlten, um die Problemlagen zu bewältigen. Drei der fünf mitdiskutierenden jungen Erwachsenen erlebten familiale Belastungen, die sich in der Folge negativ auf ihre Bildungsverläufe auswirkten. Es kam zu Abklärungen und Massnahmen in der Schule und zum Teil zu zusätzlichen Abklärungen durch weitere Stellen. Bei einer jungen Frau kam es im Alter von 10 Jahren zu einer Meldung und Abklärung durch die KESB aufgrund «laufender Streitereien zwischen den Eltern». In der Folge wohnten die zwei Geschwister in zwei unterschiedlichen Heimen. Ein junger Mann konnte aufgrund von anhaltenden familialen Belastungen nicht mehr im Elternhaus wohnen und meldete sich selbst bei der Polizei mit dem Wunsch nach einem Platz im Heim. Beide wurden mit Erreichen der Volljährigkeit aus dem Heim in die eigenständige Lebensführung entlassen. Beide hatten zu diesem Zeitpunkt ihre Ausbildung noch nicht abgeschlossen und sahen sich mit finanziellen Schwierigkeiten konfrontiert. Ein weiterer junger Mann machte in der Schule Erfahrungen des Ausschlusses und des Mobbings, was bei ihm beinahe zu einem Schulabbruch beitrug. Nach einem Wechsel in eine Privatschule begann er, Cannabis zu konsumieren und zu verkaufen. Um den Schulausschluss zu vermeiden bzw. den Schulabschluss trotzdem zu ermöglichen, wurde durch die KESB ein Wechsel in eine teilstationäre Massnahme (Tagesstruktur) veranlasst. Danach arbeitete er über rund drei Jahre in irregulärer Tätigkeit im Gastronomiebereich und finanzierte seine Existenz zusätzlich mit Drogenverkäufen. Er zog mit 18 Jahren zu Hause aus. Gesundheitliche Probleme und der Verlust der Arbeit führten schliesslich zum Bedarf nach Sozialhilfeunterstützung. Nach einer Phase des betreuten Wohnens begann er mit 23 Jahren eine Ausbildung. Bei zwei jungen Frauen waren es ebenfalls Schwierigkeiten in der Schule oder Ausbildung (Mobbingerfahrung, Probleme am Ausbildungsplatz), die zu Lehrvertragsauflösungen führten – was bei einer jungen Frau in der Folge zu psychischen Belastungen beitrug. Die Beispiele illustrieren, wie unterschiedlich gelagerte Problemlagen zu Schwierigkeiten in der Schule oder Ausbildung und zu zeitlich stark verzögerten Bildungsverläufen beitragen und Herausforderungen im Übergang in die eigenständige Lebensführung erhöhen können. 45 Teil I: Übergangssystem Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Das Hilfesystem aus Sicht von Kindern und Jugendlichen: Hilfe als fremde Macht Bei grösseren Problemlagen werden Hilfen im Kindes- und Jugendalter von der Schule oder von Institutionen der Kinder- und Jugendhilfe in Verbindung mit zuweisenden Stellen wie der KESB, der Psychiatrie oder Sozialdiensten bereitgestellt. In dieser Phase, so berichten die befragten jungen Menschen, nahmen sie die Ämter oder Beistände höchstens am Rande wahr, «wenn ich etwas unterschreiben musste». Die jungen Erwachsenen berichteten, dass sie vor dem 18. Altersjahr Unterstützung eher «als fremde Macht» erlebten. Hilfe wurde aus ihrer Sicht verfügt und griff in ihr Leben ein. Sie erlebten Herausforderungen im Umgang mit dem Hilfesystem eher über die Reaktionen ihrer Eltern. Problemlagen nach Erreichen des 18. Altersjahres Die jungen Erwachsenen berichten übereinstimmend, dass die Volljährigkeit eine Zäsur bedeutete, da mit dieser Statuspassage neue Rechte und insbesondere Pflichten verbunden waren. Jugendliche, die sich mit ihrer Volljährigkeit umfassende Hilfe eigenständig organisieren mussten, sahen sich mit erhöhten Anforderungen konfrontiert. Diese höheren Hürden gehen einher mit kumulierenden Problemlagen. Im Übergang in die eigenständige Lebensführung als junge Erwachsene berichteten die Diskutierenden mit Bezug auf eigene Erfahrungen. Aber auch Erfahrungen von Geschwistern und Freundinnen und Freunden über folgende Problemlagen, die zu prekären Lebenslagen beitragen und formale Unterstützung erforderten wurden berichtet. • Finanzielle Schwierigkeiten: fehlendes sicheres Einkommen, Überforderungen im Umgang mit finanziellen Fragen: Verschuldung und Betreibung, Verzögerungen mit Rechnungszahlungen durch fehlenden festen Wohnsitz, fehlendes Wissen bezüglich Vergünstigungen (z.B. Krankenkassenprämienverbilligung) u.a. • Herausforderungen im Zusammenhang mit der Ausbildung: verzögerte Bildungsverläufe durch diverse Brüche im Zusammenhang mit einem Heimaufenthalt und -wechsel, verspätet in Ausbildung oder auf Ausbildungssuche, Lehrabbruch, Benachteiligungserfahrungen • Schwierigkeiten im Zusammenhang mit dem Wohnen: Überforderungsgefühl durch die Herausforderung des Alleine-Wohnens, Wohnungsverlust, fehlende Wohnung, «Couchsurfen» (Übernachten bei wechselnden Freunden aufgrund von Wohnungslosigkeit), fehlende materielle Hilfe bezüglich des Wohnens, schwierige Wohnsituation in der Herkunftsfamilie • Gesundheitliche Schwierigkeiten: Stress, psychische Belastungen, Überforderung, Einsamkeit, teilweise Suchtproblematiken (Cannabis-Konsum, obsessives Computerspiel) • Fehlende informelle Unterstützung: keine Hilfe durch Familie und Verwandte, Netzwerke oder Freundinnen und Freunde Weiterhin sind diese Herausforderungen gemäss der Befragten in der Regel miteinander verknüpft, entfalten sich kumulierend und können sich schnell zu komplex ineinander verschränkte Problemlagen entwickeln, die nicht mehr allein bewältigt werden können. Als 46 Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Teil I: Übergangssystem zentrale Herausforderungen im Übergang ins eigenständige Leben wird vor allem eine prekäre finanzielle Lage in Verbindung mit einer verspäteten oder nicht abgeschlossenen Ausbildung genannt. Besonders stark ins Gewicht fiel bei den Befragten die fehlende emotionale, soziale und finanzielle Unterstützung durch die Herkunftsfamilie oder andere Bezugspersonen. Eine weitere grosse Herausforderung bzw. Überforderung nahmen die jungen Erwachsenen im Umgang mit Ämtern im Allgemeinen wahr. Sie sahen einen grossen Bedarf in einer ganzheitlichen und jugendtypischen Unterstützung und in der Möglichkeit, sich niederschwellig an eine zentrale Stelle zu wenden zu können, um Übersicht über die eigene Problemlage zu erhalten und zu wissen, wohin sie sich wenden können. Wichtig wäre dabei eine flexible, niederschwellige, bedürfnisorientierte Zusammenarbeit. So war es für einen jungen Mann in einer akuten Krise aufgrund einer Suchtproblematik wichtig, dass er im CM BB selbst entscheiden konnte, wann für ihn eine Zusammenarbeit möglich war. Auf diese Weise blieb er auch über diese schwierige biografische Phase – er nannte sie «Hängepartie» – mit einer unterstützenden Stelle verbunden. Nach Ende dieser für ihn schwierigen Phase erhielt er dann umfassende Hilfe und begann verspätet eine Ausbildung. 4.4.3 Zusammenfassende fachliche Kommentierung Die Fachpersonen und die jungen Erwachsenen zeigen Ähnlichkeiten in Bezug auf das Verständnis von Mehrfachproblematiken und die Einschätzungen zum Unterstützungsbedarf. Beide diskutierten die mit Mehrfachproblematiken verbundenen Bedürfnisse und die daraus resultierenden Anforderungen an das Hilfesystem, was eine weitere Vertiefung des Verständnisses ermöglicht und erste Hinweise zur Beantwortung der Fragestellungen 4 liefern: Wie nehmen betroffene Jugendliche und junge Erwachsene ihre Situation wahr? In welcher Form wünschen sie sich Unterstützung und Begleitung? In den biografischen Beispielen der jungen Erwachsenen werden die sich entwickelnden Problemkonstellationen eindrücklich sichtbar. Die Sichtweisen der befragten jungen Erwachsenen geben: - einen Innenblick in die oben geschilderten Themen der finanziellen Schwierigkeiten, - des fehlenden Erfahrungswissens bezüglich Vergünstigungen oder weiteren Hilfen, - der Herausforderungen im Zusammenhang mit der Ausbildung, - der Schwierigkeiten im Zusammenhang mit dem Wohnen, - der gesundheitlichen Schwierigkeiten oder - der fehlenden informellen (materielle, emotionale u.a.) Unterstützung durch die Herkunftsfamilie oder durch Freunde. Gezeigt wurde, dass Problemlagen häufig in Zusammenhang mit verschiedenen zentralen Lebenskontexten wie Familie, Schule und Ausbildung stehen. Diese Kontexte bilden die Rahmung für die Bewältigung der Entwicklungsaufgaben im Übergang ins junge Erwachsenenalter. Jungen Menschen mit komplexen Problemlagen fehlen häufig wichtige 47 Teil I: Übergangssystem Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Bezugspersonen und förderliche Bedingungen des Aufwachsens. Wichtig ist daher, dass Herausforderungen in den verschiedenen Lebensbereichen gleichzeitig betrachtet werden und dabei auch die Ressourcen und Kompetenzen der jungen Klientinnen und Klienten partizipativ einbezogen werden. Deutlich erkennbar wird bei den jungen Personen ein Gefühl der Überforderung im Umgang mit dem Hilfesystem. Aus fachlicher Sicht ist hier zu berücksichtigen, dass das Erreichen der Volljährigkeit eine Zäsur in Bezug auf die Unterstützung bedeutet. Aufgrund gesetzlich festgelegter Verantwortungsübergaben wechseln institutionelle Zuständigkeiten: Mit Erreichen des Mündigkeitsalters endet bspw. die Zuständigkeit der Jugendhilfe und des Kindesschutzes (Beistandschaften), und bei der Sozialhilfe werden junge Menschen neu in ihrer eigenen Verantwortung adressiert. Für junge Erwachsene ohne familialen Rückhalt ist dieser Übergang mit zusätzlichen Anforderungen verbunden (Rein et al. 2020). Auch im Zugang zu Hilfen sind sie auf sich gestellt, während vor dem 18. Altersjahr Hilfen meist im Rahmen der Familien, der Kinder- und Jugendhilfe oder weiteren abklärenden Stellen organisiert wurden. Die Fachpersonen betonen, dass Mehrfachproblematiken sich in der Verschränkung von unterschiedlichen Problemen dynamisch und kumulierend entfalten, weshalb ein dynamisches Verständnis von Mehrfachproblematiken notwendig ist. Entsprechend ist ein additives Verständnis von Mehrfachproblematiken, wie es in den institutionellen Perspektiven oft zum Ausdruck kommt, nicht das, was sie in der Realität ihrer Praxis vorfinden. Dies entspricht auch der Forschungslage zu Risiko- und Schutzfaktoren, welche betont, dass diese nicht statisch oder ohne Einbezug gesellschaftlicher Verhältnisse betrachtet werden dürfen (vgl. Kapitel 4.1; 4.2; 4.2.3). Der Sammelbegriff «Mehrfachproblematiken» kann jedoch dafür sensibilisieren, dass in diesen Fällen eine umfassende Abklärung nötig ist und umfangreiche, langfristige und gut koordinierte Hilfen notwendig sind. Somit erfordern die komplexen Problemlagen und die damit verbundenen Bedarfslagen eine individuelle, ganzheitliche, mehrdimensionale, ressourcenorientierte und systematische Fallerfassung (Falldiagnostik) und eine partizipative Beratung und Koordination von Hilfen. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass Beratung und Begleitung in Angeboten klientinnen- und klientenzentriert, flexibel, bedarfsorientiert und kontinuierlich erfolgen bzw. möglich sein sollte, um junge Menschen in der Entwicklung ihrer Lebens- und Bewältigungskompetenzen zu unterstützen. Mit einer ressourcen- und entwicklungsorientierten Begleitung können Lern- und Entwicklungs- und Lebensbewältigungsprozesse gefördert werden. Denn bei Mehrfachproblematiken von jungen Menschen reicht es oft nicht aus, sich nur auf das Lernen zu konzentrieren. Vielmehr sind auch Kompetenzen zur Lebensbewältigung zu fördern und Kenntnisse zu vermitteln, wo Unterstützung zu erhalten ist, wenn familiale und soziale Ressourcen fehlen. Dabei müssen Schwierigkeiten in den verschiedensten Themenbereichen wie Wohnen, Gesundheit oder Finanzen einbezogen werden – ein alleiniger Fokus auf den Übergang und den Abschluss einer Ausbildung greift zu kurz. Die jungen Menschen müssen in den verschiedensten thematischen Feldern Gelegenheit erhalten, Kompetenzen für das eigenständige Leben zu erlernen. 48 Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Teil I: Übergangssystem 5 Exkurs: Junge Mütter 5.1 Ergebnisse der Analyse Fachpublikationen Junge Menschen werden schon früh von allen Seiten – von Eltern, Lehrkräften, Sozialarbeitenden u.a. – aufgefordert, sich mit ihren beruflichen Plänen und Perspektiven auseinanderzusetzen. Oft werden bei diesen Überlegungen aber Fragen und Wünsche hinsichtlich Familie und Kindern ausgeblendet (Spies 2008, 2005). Dies bedeutet aber nicht, dass diese Themen Jugendliche nicht beschäftigen oder interessieren, denn diese Fragen der Lebensgestaltung sind zentral für sie, wenn sie an ihre Zukunft denken. Umfang der Zielgruppe Insbesondere, wenn sich der Übergang von der Schule in den Beruf herausfordernd gestaltet, ist Elternschaft zumindest für einige Jugendliche eine Option, mit der sie komplexe Übergangsfragen zu bewältigen versuchen (Chamakalayil und Spies 2011; Du Bois-Reymond 2008; Spies 2005). Zwar ist die Anzahl der Geburten von jungen Frauen unter 20 in der Schweiz sehr gering59: Laut des Bundesamts für Statistik (2021) lag 2020 der Anteil der Geburten an der Gesamtgeburtenzahl von Müttern unter 18 bei 0,05 % und unter 20 bei 0,27 % und unter 25 bei 5 % (Bundesamt für Statistik 2021).60 Seit den 1970er Jahren ist die Anzahl der unter 20-jährigen Mütter stetig gesunken – von ungefähr 3500 Geburten zu 229 Geburten im Jahr 2020 (Bundesamt für Statistik 2021) – und zugleich ist das Durchschnittsalter der erstmaligen Mutterschaft deutlich gestiegen: In der Schweiz liegt dies nun bei 32,2 Jahren (Bundesamt für Statistik 2021). So wird junge Mutterschaft immer mehr zum Ausnahmefall. Kumulierende Schwierigkeiten sind zwar deutlich sichtbar, eine systematische Bearbeitung dieser Problemlagen ist aber aufgrund der geringen Zahlen oft schwierig – und die geringen Fallzahlen sorgen auch dafür, dass Forschungsprojekte immer wieder vor der Herausforderung stehen, kaum quantifizierbare Ergebnisse generieren zu können (vgl. Thiessen 2010). Aber trotz der Tatsache, dass der Anteil früher Mutterschaft in der Schweiz zu den niedrigsten in den entwickelten Industrieländern zählt (Bundesamt für Statistik 2021; UNICEF 2001), sind von diesen jungen Frauen über 80 % auf Sozialhilfe angewiesen (Städteinitiative Sozialpolitik und Berner Fachhochschule Soziale Arbeit 2017). Junge Mütter61 werden spätestens durch ihre neue biografische Situation zu sozial-, bildungs- und marktbenachteiligten jungen Frauen. Sie müssen u.a. Kinderbetreuungs- und 59 Dies ist vor allem im Vergleich zu den USA sehr gering– dort entfallen 52 von 1000 Geburten auf unter 20-jährige (vgl. UNICEF 2001), aber auch im EU-Durchschnitt: 2014 hatten hier 2,3 % aller Neugeborenen eine Mutter unter 20 Jahren. Den EU-weit höchsten Anteil von Teenager-Müttern hatten 2014 Rumänien mit 8,6 % und Bulgarien mit 8,3 % (Eurostat 2018). 60 Schwangerschaftsabbrüche: Die Relationen von Abbrüchen und Geburten bei Frauen von 15-19 liegt seit Jahren relativ stabil bei 1/3 Geburten und 2/3 Abbrüchen (Bundesamt für Statistik 2017). 61 Bei der Bezeichnung «junge Mütter» wurde das Wording der Fragestellungen des BSV aufgegriffen. Im Fachdiskurs wird vor allem der Begriff der Mütter unter 20/25 genutzt, da «jung» oder «früh» schwer greifbare, teils auch stigmatisierende Begrifflichkeiten sind. Im Kontext der Studie standen jüngere Frauen, meist unter 25, im Zentrum der Aufmerksamkeit, die ohne abgeschlossene Berufsausbildung und mit Verantwortung als Eltern ohne tragfähiges Unterstützungsnetzwerk vor Herausforderungen stehen. 49 Teil I: Übergangssystem Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Versorgungsleistungen und geringe finanzielle Spielräume mit (Aus-)Bildungsaspirationen in Einklang bringen – und dies in einem Kontext, in dem die Angebote des Ausbildungs- und Übergangssystems oft kaum kompatibel sind (Chamakalayil 2018). Junge Mutterschaft – eine besondere Herausforderung Junge Mütter haben es besonders schwer, sich am Übergang von der Schule in den Beruf zu behaupten (Spies 2008), insbesondere, wenn sie sich mit geringen Wahlmöglichkeiten abfinden müssen. Auf diese Herausforderungen reagieren die benachteiligten jungen Erwachsenen mit Verunsicherung, Resignation und Selbststigmatisierung (Spies 2006). Sie sind zudem durch die biografische Realität der Elternschaft dazu gezwungen, ihre eigenen Entwicklungsaufgaben in rasantem Tempo zu bewältigen. Dazu zählt nicht nur, die Verantwortung für ein Kind zu übernehmen und die Entwicklungsaufgaben dieses Kindes im Blick zu haben, sie müssen unter anderem auch versuchen, Prozesse des Loslösens vom Elternhaus, Veränderungen im sozialen Umfeld und Beruf resp. Berufswünsche und Elternschaft miteinander zu vereinbaren (Chamakalayil 2010, 2018). Zusammenhang von junger Mutterschaft und Bildung Eine wichtige und gleichzeitig schwer empirisch nachweisbare Frage ist die des Bildungsstands im Zusammenhang mit junger Mutterschaft. In einer Studie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung BZgA (2009) aus Deutschland waren schwangere Frauen unter 18 Jahren wie auch ihre Partner überproportional häufig in niedrig qualifizierenden Bildungsgängen (Haupt- und Förderschulen) zu finden. In einer Studie der Arbeitsgemeinschaft Schweizer Frauenkliniken hatte die kleine Gruppe junger Schwangerer bis 18 Jahren insgesamt einen niedrigeren sozioökonomischen Status als schwangere Frauen über 18 (Renteria 2008). Und wie immer wieder in europäischen Vergleichsstudien festgestellt wurde (OECD 2012), hängen Bildungserfolg und soziale Ungleichheit zusammen. Aus diesen Daten und Beobachtungen lassen sich vorsichtige Rückschlüsse auf junge Mütter und ihre Kinder in der Schweiz ziehen. Deutlicher empirisch nachgewiesen ist, dass junge Mutterschaft eng zusammenhängt mit den Perspektiven, die junge Frauen für ihre berufliche Zukunft sehen. So stellt Du Bois-Reymond (2008) auf europäischer Ebene fest, dass jugendliche Schwangerschaft mit einem Mangel an Ausbildungs- und Erwerbsperspektiven einhergeht, und auch in Deutschland konstatiert die BZgA (2009), dass ein Mangel an Perspektiven das Verhütungsverhalten junger Menschen negativ beeinflusst.62 Harden et al. (2006) stellen für Grossbritannien dar, dass junge Menschen, die in schwierigen Lebenslagen mit wenig finanziellen Ressourcen aufwachsen, die die Schule nicht mögen und pessimistisch in ihre Zukunft blicken, mit höherer Wahrscheinlichkeit das Risiko von Schwangerschaft provozieren oder sich aktiv dafür entscheiden, ein Kind zu bekommen. Auch wenn sich diese Aussagen nicht vorbehaltlos auf die Schweizer Kontexte und Rahmenbedingungen 62 Ein wichtiger Aspekt hinsichtlich des Verhütungsverhaltens junger Menschen ist aber, dass sich dieses auf relativ hohem Niveau befindet und auch das Alter des ersten Geschlechtsverkehrs bei den meisten bei 16/17 liegt (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung 2015; Eidgenössische Kommission für Kinder und Jugendliche 2008). 50 Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Teil I: Übergangssystem übertragen lassen, weisen sie doch darauf hin, strukturelle Perspektiven mit zu berücksichtigen. Normative Vorstellungen zu «junger Mutterschaft» Eine positive Bildungsperspektive wird jungen Müttern auch dadurch erschwert, dass sie mit den an sie herangetragenen Bildern und Stereotypen konfrontiert werden. Auf junge Mütter – aber nicht auf junge Väter – ist der öffentliche Blick in erhöhtem Masse gerichtet, insbesondere hinsichtlich ihrer Fähigkeit zur angemessenen Erziehung ihrer Kinder. In dieser Sichtweise werden junge, alleinerziehende Frauen zu einer Gruppe, denen ein besonderes Risiko zugeschrieben wird (Andresen 2012; Künzle 2021; Spies 2008). Harlow (2009) beschreibt für Grossbritannien ein grosses Unbehagen in Bezug auf sexuelle Aktivitäten Jugendlicher. Laut Harlow wird jungen Erwachsenen unterstellt, dass ihnen Fertigkeiten im Aushandeln sexueller Beziehungen fehlen. Ebenso weist sie auf Doppelstandards hin, da sexuelle Aktivitäten von Jungen immer noch wohlwollender interpretiert werden als die von Mädchen. Junge schwangere Frauen sind sichtbare Verkörperungen von stattgefundener Sexualität, entsprechend stark sind die Zuschreibungen. So sind junge Eltern qua Alter einem stark kontrollierenden Blick der Öffentlichkeit wie auch ihrer näheren Umgebung ausgesetzt. Wie die Zusammenschau von McDermott et al. (2004) für Grossbritannien zeigt, sind junge Frauen mit Beginn der Schwangerschaft vielfältigen Verurteilungen und Feindseligkeiten an sozialen Orten wie Schule, sozialen und Gesundheitsinstitutionen, der Nachbarschaft wie auch in ihren Familien ausgesetzt – im starken Kontrast dazu, wie allgemein gesellschaftlich auf Schwangerschaften reagiert wird. Dies hat Brisanz, da junge Mütter als Bewältigungsstrategie gegenüber solchen Ressentiments Gesundheits- und soziale Beratungskontexte meiden (bspw. Spies 2008). Dies könnte auch für den Kontext der Schweiz relevant sein. Laut UNICEF (2001, S. 20) ist die niedrige Quote der Schwangerschaften Minderjähriger in der Schweiz nicht nur auf eine systematische und offene Sexualpädagogik zurückzuführen, sondern diese Sexualpolitik steht in einer „uneasy combination“ mit sozialer Stigmatisierung und Abwertung von junger Mutterschaft. Gesellschaftliche Vorstellungen von «Normalfamilien» sind immer noch wirkmächtig und sich verbreitende alternative Familien- und Lebensformen werden eher wenig wahrgenommen. Laut Hartmann (2016) durchzieht Heteronormativität alle gesellschaftlichen Strukturen – und so auch das Feld der Pädagogik. Riegel und Stauber (2018) beschreiben homogenisierende Bilder zu sogenannten Migrationsfamilien. Wiezorek (2006, S. 58 f.) fordert entsprechend eine «Reflexion der eigenen Wertvorstellungen, der eigenen Normalitätsannahmen über ‘gute’ Familie oder die ‘guten’ Eltern-Kind- Beziehungen», «gerade vor dem Hintergrund der Pluralisierung von Lebensformen und dem Abschied des einen Normalmodells von Familie». Denn Themen wie soziale Elternschaft, Patchwork-Konstellationen, wechselnde Partnerschaften und Elternschaft von nicht-heterosexuellen Personen wie auch migrationsgesellschaftliche Kontexte gehören zur Lebensrealität von Menschen. Entsprechend ist auch dies durchgehend in der Arbeit mit jungen Müttern und jungen Eltern zu thematisieren und zu reflektieren. 51 Teil I: Übergangssystem Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Ungenügende Unterstützung aus dem sozialen Umfeld Eine weitere Herausforderung, wenn Elternschaft biografische Realität wird, ist, dass junge Mütter wie auch junge Väter oft Unterstützung in ihrer Elternrolle benötigen. So sind insbesondere Müttern schnell weitgehend isoliert, wenn ihnen der Aufbau von neuen Freundschaftsbeziehungen mit Peers in ähnlichen Lebenssituationen nicht gelingt (vgl. Friedrich und Remberg 2005). Wenn ihnen ein solches Beziehungsnetz fehlt, reagieren sie oftmals mit einer Umdeutung ihrer Situation. «Sie beharren in einer gleichsam trotzigen Reaktion darauf, solche Kontakte nicht nur nicht zu brauchen, sondern auch gar nicht anzustreben, da sie die Erfahrungen mit Unverständnis gemacht haben und auf Desinteresse an ihrer Situation als junge Mutter gestossen sind. (…) Ihre Isolation kompensieren sie mit dem – aus dieser Sicht wichtigeren – Status als Mutter, der ihnen über die Verantwortung für ein Kind das Gefühl des Erwachsenseins vermittelt.» (ebd. 2005, S. 154). Obwohl die Lebensumstände sicherlich grosse Herausforderungen für junge Eltern darstellen, ist es wichtig, aus der Schwangerschaft und der finanziellen und sozialen Lage der jungen Frauen und ihrer Kinder keine direkten Rückschlüsse über Erziehungskompetenz, Bindung und Zuneigung zu ziehen: Insgesamt gelingt es den meisten jugendlichen Müttern und Elternpaaren, Aspekte ihres Lebens für sich und ihre Kinder positiv und zukunftsorientiert zu gestalten (Friedrich und Remberg 2005, S. 353). Die jungen Frauen bringen häufig neue Motivation mit Bezug auf Lebensgestaltung und -planung mit, sie wollen schulisch und beruflich erfolgreich sein und ein Vorbild für ihr Kind sein (Cater und Coleman 2006; Phoenix 1991; SmithBattle 2006). Trotzdem bleibt anzumerken, dass «die Mehrheit der jugendlichen Mütter und Paare, trotz grosser individueller Motivation und Anstrengungen, die eine oder andere Entwicklungsaufgabe, meist mehrere, ohne fachliche Unterstützung oder die eines sozialen Netzes nicht oder nicht adäquat bewältigen kann.» (Friedrich und Remberg 2005, S. 354) Entwicklungspotentiale für Unterstützung und Begleitung In dieser Zusammenschau wird an vielen Stellen nur von jungen Müttern gesprochen, denn oft werden bei der Thematisierung junger Elternschaft die jungen Väter ausgeblendet und auch von professioneller Seite meist nicht mit bedacht. Dabei wird ca. ein Drittel der Väter in der Studie von Häussler-Sczepan et al. (2008) von Expertinnen und Experten als unterstützender Partner beschrieben. So lässt sich konstatieren: «Eine unerwartet grosse Zahl der jungen leiblichen Väter verlassen ihre schwangeren Partnerinnen nicht und sind bereit, ihren Teil der Verantwortung für die kleine Familie zu übernehmen, und ihre Vaterrolle angemessen auszugestalten. Andere junge Männer sind bereit, die Verantwortung für das Kind ihrer Partnerin und damit die Rolle eines sozialen Vaters zu übernehmen.» (Friedrich und Remberg 2005, S. 354) Im aktiven Einbezug der Väter besteht bei den meisten Angeboten für junge Mütter Entwicklungsbedarf, insbesondere auch in der Unterstützung der jungen Männer bei der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Männlichkeitsvorstellungen (vgl. Connell 2005), insbesondere mit dem «Ernährermodell». Laut Zerle und Krok (2008) glauben Männer in Deutschland, neben einer stabilen Partnerschaft auch ein ausreichendes Einkommen und eine gesicherte Berufsperspektive vorweisen zu müssen, um einen Kinderwunsch 52 Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Teil I: Übergangssystem realisieren zu können. Sherriff (2007) beschreibt mit Blick auf spezifische Angebote in Grossbritannien, dass junge Väter, auch wenn sie Teenager und schulpflichtig waren, gar nicht so «schwer erreichbar» waren, wie dies von Praktikerinnen und Praktikern vermutet worden war. Oft fehlt den Entscheidungsträgerinnen und -trägern das notwendige Wissen um die Situation von jungen Eltern und um die notwendigen Perspektiven für junge Eltern im Kontext Beruf und Ausbildung. So sind hoch motivierte junge Mütter durch fehlende oder prekäre Kinderbetreuung oder anderen Unvereinbarkeiten mit Familiensorgearbeit oft nicht in der Lage, Ausbildungen Vollzeit zu absolvieren. Eine Thematisierung dieser strukturellen und diskursiven Ebenen der Gesellschaft könnte dazu beitragen, die Situation junger Eltern und ihrer Kinder zu verbessern. 5.2 Ergebnisse der Good-Practice-Recherche zu Angeboten für junge Mütter Nachfolgend werden Ergebnisse der Good-Practice-Recherche zu Angeboten für junge Mütter aus dem In- und Ausland zusammengefasst. Zusammenfassend zeigte die Recherche von Angeboten aus dem Ausland, die sich an junge Mütter richten, dass diese Angebote nur im jeweiligen Systemzusammenhang zu verstehen sind (vgl. Recherche Good-Practice, Kap. 2.3) und sich daher nicht einfach auf den Schweizer Kontext übertragen lassen. 5.2.1 Angebote zu junger Mutterschaft und beruflicher Bildung in der Schweiz Im Kontext der Schweiz wurden alle Angebote, die sich mit dem Thema junge Mutterschaft und Berufsintegration auseinandersetzen, zusammengetragen. Diese Angebote sind sich in ihrer konzeptionellen Gestaltung, soweit dies aus Selbstdarstellungen und Evaluationen sichtbar wurde, relativ ähnlich. Neben einer zentralen Bearbeitung von Berufsintegrationsfragen unterstützen die Angebote junge Mütter bei Themen und Herausforderungen, die sich aus der Mutterschaft ergeben. Dazu gehören beispielsweise Fragen zur Vereinbarkeit von Elternschaft und beruflichen Zielen, Unterstützung in finanziellen Fragen und Kommunikation mit unterschiedlichen Behörden. Hier scheinen die Fachpersonen in den Angeboten einiges an Unterstützungs- und Koordinierungsleistungen mit unterschiedlichen Institutionen und Anlaufstellen zu übernehmen und niederschwellig zu beraten und zu begleiten. Diese Aktivitäten verweisen auf die hohe Notwendigkeit einer klientinnen- und klientenzentrierten Begleitung und Beratung auch bei jungen Müttern. Im Anhang (13.4) findet sich eine Zusammenstellung von Angeboten aus der Schweiz. 5.2.2 Angebote zu junger Mutterschaft und beruflicher Bildung aus Grossbritannien Grossbritannien ist mit den im europäischen Vergleich hohen Zahlen junger Mutterschaft ein interessantes Feld für Angebote für diese Zielgruppe. Gleichzeitig sind aber die 53 Teil I: Übergangssystem Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Systemunterschiede hinsichtlich des Übergangs in den Beruf sehr gross: So ist es sehr schwierig, zwischen dem dualen Berufsbildungs- und Übergangssystem in der Schweiz und dem System des vocational trainings63 in Grossbritannien Vergleiche anzustellen und Ergebnisse zu übertragen. Angebote in Grossbritannien, die sich explizit an junge Mütter wenden, übernehmen Vernetzungsaufgaben (zum Thema Wohnen, Gesundheit etc.), bieten im präventiven Sinne Unterstützung bei Versorgungs-, Erziehungs- und Partnerschaftsfragen und konzentrieren sich auf Fragen psychischer Gesundheit und Netzwerkaufbau. Explizit mit dem Übergang in Erwerbsarbeit beschäftigen sich nur wenige Programme, meist liegt der Fokus auf Kinderschutzaspekten und der psychischen Gesundheit der Mutter. Das Unterstützungssystem scheint auf der grundsätzlichen Annahme zu beruhen, dass junge Mütter staatliche Transferleistungen bekommen («young mom on benefits»), aber es wird vergleichsweise wenig dafür getan, an ihrer prekären Situation etwas zu ändern. Insbesondere in Gegenden mit strukturellen Entwicklungsbedürfnissen sind in Grossbritannien Angebote zu finden, die über junge Mütter hinaus grundsätzlich alle jungen Frauen ansprechen mit den Foki sexuelle Gesundheit und Netzwerkbildung. Diese explizite Adressierung von jungen Müttern wie auch anderen jungen Frauen erklärt sich aus einer wesentlich höheren Quantität und Normalität junger Mutterschaft in diesen Regionen, die sich konzeptionell niederschlägt. Im Anhang (13.4) findet sich eine Zusammenstellung von Angeboten aus Grossbritannien. 5.2.3 Angebote zu junger Mutterschaft und beruflicher Bildung aus Deutschland und Österreich In Deutschland und in Österreich finden sich Angebote für junge Mütter mit deutlichem Bezug zu Berufsintegration und Ausbildung, die in ihrer Art und dem Aufbau vergleichbar mit den Schweizer Angeboten sind. Ziel ist hier auch die Einmündung in eine Ausbildung. Möglichkeiten für Teilzeitausbildungen sind etablierter in beiden Ländern, explizite Angebote, die darin unterstützen, finden sich aber nicht flächendeckend und sind vor allem in grossen Städten vorzufinden. In Deutschland sind diese abhängig von komplexen individuellen Absprachen, trotz einer gesetzlichen Verankerung der Teilzeitausbildungsmöglichkeit (Bundesinstitut für Berufsbildung 2018). Passgenaue Angebote wie Teilzeitausbildungen mit Betreuungsmöglichkeiten sind in Deutschland insgesamt selten (Friese 2010). Zwar gibt es eine Vielzahl vielversprechender und innovativer Angebote und Institutionen für junge Mütter und Eltern, dies ist aber in keinem der Länder als reguläres Angebot flächendeckend verankert. Im Gegensatz zu der Schweiz scheint es in Österreich und Deutschland breiter akzeptiert zu sein, wenn eine Ausbildung in fortgeschrittenerem Alter absolviert wird. In der Schweiz begegnen Betriebe Auszubildenden über 19 Jahren hingegen oft mit Skepsis (vgl. Imdorf 2012). 63 Mit dem vocational training ist Skill-Erwerb für einen Beruf gemeint, dieser ist aber in Qualität und Quantität nicht mit Ausbildungsabschlüssen in der Schweiz zu vergleichen. 54 Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Teil I: Übergangssystem Im Anhang (13.4) findet sich eine Zusammenstellung von Angeboten aus Österreich und Deutschland. 5.3 Ergebnisse der Gruppendiskussionen Komplexe Problemlagen im Zusammenhang mit früher Mutterschaft In den Erzählungen der jungen Mütter zeichnet sich ab, dass sie in Lebenssituationen Mutter wurden, die von Herausforderungen und Konflikten geprägt waren. So berichten einige Frauen von Mobbing, Gesundheitsbeschwerden und anderen Schwierigkeiten in letztlich abgebrochenen Ausbildungen, von Arbeitslosigkeit, massiver Verschuldung, Schwierigkeiten in der Partnerschaft oder der Herkunftsfamilie. Einige hatten einen ungeklärten Aufenthaltsstatus im Zusammenhang mit Asyl und Flucht oder hatten Schwierigkeiten mit der Justiz. Insbesondere mit Blick auf herausfordernde oder fehlende Perspektiven hinsichtlich einer beruflichen Perspektive decken sich diese Interviewergebnisse mit Aussagen aus vergleichbaren Studien zu diesem Thema (vgl. Chamakalayil und Spies 2011; Du Bois-Reymond 2008; Spies 2005). Zwar sprechen die Frauen nicht davon, dass sie bewusst als Reaktion auf diese Schwierigkeiten ein Kind geplant haben. Ein Kind, so stellt sich dann aber heraus, eröffnet einigen Frauen einen – wenn auch temporären – Ausweg aus ihrer herausfordernden Situation. Nach der Geburt eines Kindes erleben die Frauen eindeutige Zuständigkeiten (Sozialdienst und KESB), gekoppelt mit einer Legitimation, nicht mehr arbeitssuchend oder in Ausbildung sein zu müssen, da der Sozialdienst oder andere Stellen bei Aspekten wie einer Wohnung und grundständiger Versorgung unterstützen. Die Frauen schildern gleichzeitig übereinstimmend, dass ihre Kinder sie für Veränderungen und neue Fokuspunkte ihres Lebens motivieren und dies ihnen ermöglicht, mit frustrierenden und negativen Erfahrungen umzugehen. Der Gedanke an ihr Kind gibt ihnen Durchhaltevermögen im langen Weg der Ausbildung hin zur Eigenständigkeit. Auch diese Aussagen zur grossen Motivation für eine Verbesserung ihrer Lebenssituation und ihrer beruflichen Perspektive finden sich in vergleichbarer Weise in anderen Studien, so zum Beispiel bei Friedrich und Remberg (2005), Cater und Coleman (2006) und SmithBattle (2006). Die Gruppendiskussionen mit den jungen Müttern verweisen auf eine enge Verknüpfung der nachfolgend geschilderten Herausforderungen. Zur Übersichtlichkeit werden diese aber nachfolgend separat dargestellt. Herausforderungen im Zusammenhang mit Finanzen Die jungen Frauen berichten übereinstimmend von Finanzsorgen. Dies deckt sich mit Zahlen, dass über 80 % junger Mütter auf Sozialhilfe angewiesen sind (Städteinitiative Sozialpolitik und Berner Fachhochschule Soziale Arbeit 2017). So scheint die biografische Situation der Mutterschaft Benachteiligungen von jungen Frauen zu verschärfen (vgl. Chamakalayil 2018; Spies und Tredop 2006). Detailliert wird von Gesprächen, Anrufen und Sprachnachrichten mit Beraterinnen und Beratern im Sozialdienst berichtet, wenn sich Auszahlungen verzögern. Dies kann für die 55 Teil I: Übergangssystem Unterstützung bei Mehrfachproblematiken jungen Mütter existenzielle Fragen berühren und höchst bedrohlich werden. So berichtet eine Frau, deren zwei Kinder in Obhut genommen wurden, sie wisse nicht, wie sie einen Besuch der Kinder aus dem Heim finanziell bewältigen könne. Gleichzeitig muss ein solcher Besuch problemlos möglich sein, damit sie beweisen kann, dass sie wieder Verantwortung für ihre Kinder übernehmen kann. Eine junge Frau, die seit ihrer Jugend ungelernt in der Gastronomie arbeitete, schildert, dass sie es sich finanziell nicht leisten konnte, eine Ausbildung zu machen und erst der Besuch des Berufsintegrationsprogramms ihr Unterstützungsoptionen deutlich gemacht habe. Die Frauen schildern, gemeinsam und sich ergänzend, wie knapp die finanziellen Mittel sind, und wie schwierig es ist, damit zu leben. Sie berichten von einem Wohnungsmarkt, auf dem sie gezwungen sind, das zu nehmen, was ihnen angeboten wird, und davon, dass sie sich selten etwas Schönes für sich und ihre Kinder leisten können. Es ist für sie schmerzhaft, ihren Kindern selten Wünsche erfüllen zu können und sie an für andere scheinbar selbstverständlichen Dingen nicht teilhaben lassen zu können. Die Gefahr der Verschuldung droht immer. Schulden wiederum bringen weitere Schwierigkeiten mit sich, bspw. bei der Wohnungssuche und in der Einschätzung der Fähigkeit, für ein Kind verantwortlich zu sein. Wenn es zur Trennung kommt, müssten Kindsväter Unterhalt zahlen, aber die jungen Frauen schildern, dass sie dies oft nicht können oder tun. Hier berichten sie, wie mit Hilfe der KESB versucht wird, diese Verpflichtungen und Zahlungsforderungen zu koordinieren. Vieles erscheint ihnen diesbezüglich aber intransparent und unerklärlich, sie scheinen aber auch wenig Energien dahin zu setzen, diese komplexen Prozesse zu durchschauen, sondern scheinen die Verantwortung hierfür in das Hilfesystem ausgelagert zu haben. Auch hier werden komplexe Zuständigkeitsverkettungen sichtbar. So schildert eine junge Frau, dass der Vater ihres Kindes im Strafvollzug ist und dort einen Verdienst hat. Entsprechend kann kein Unterhalt vorausgezahlt werden. Auf dieses Geld des jungen Manns kann aber, so schildert es die junge Frau, nicht für Unterhalt zugegriffen werden, da dieses Geld dazu reserviert sei, ihm nach dem Strafvollzug einen Start zu ermöglichen. Eine junge Frau berichtet, wie sie von ihren Eltern zu ihrem 18. Geburtstag Schulden bei der Krankenkasse übernehmen musste. Zwar stehen für solche Situationen Unterstützungen von staatlicher Seite zur Verfügung (Verbilligung von Krankenkassenprämien), zu denen aber anscheinend weder die junge Frau noch ihre Eltern Zugang fanden. Eine abgebrochene Ausbildung aufgrund von Schwangerschaft brachte ein ungenutztes und nun unbezahlbares GA mit sich, später kamen noch weitere Schulden hinzu. Erst mit Hilfe der Fachpersonen des Berufsintegrationsprojekts konnte sie Schritte unternehmen, um ihre finanzielle Situation zu klären. Umgangsweisen und Bewältigungsstrategien: Die Motivation, eine Ausbildung zu machen, hat unter anderem auch finanzielle Gründe: Einige Frauen berichten, dass sie sich nach Jahren des ungelernten Arbeitens im Service oder in der Gebäudereinigung - mit fehlendem Schutz vor Kündigungen und der geringen Bezahlung –eine Ausbildung wünschen, um eine absichernde Anstellung zu erhalten. Andere versprechen sich von einer Ausbildung, nicht länger von der Sozialhilfe abhängig zu sein. Sie sind übereinstimmend zu der Einsicht gelangt, dass es ihnen nur durch eine Ausbildung und 56 Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Teil I: Übergangssystem einen Beruf möglich sein wird, finanziell abgesichert am Leben in der Schweiz teilhaben zu können. Alle blicken aber der Frage der Balance von Mutterschaft und Ausbildung mit Sorge entgegen (siehe Punkt unten). Hindernisse und Stolpersteine: Wenig besprochen bleibt im Zusammenhang mit Finanzen, dass die jungen Frauen oft mit einer Bandbreite an unterschiedlichen Papieren und Formularen konfrontiert sind, die sie vorlegen müssen, damit Zahlungen ausgelöst werden – eine Situation, die sie zu überfordern scheint. In den Gruppendiskussionen schildern sie ihre unermüdlichen Aktivitäten in diesem Zusammenhang. Die Schilderungen scheinen dabei einen Verteidigungscharakter zu haben: So thematisieren sie ihre eigene Rolle im Prozess und entsprechend eine allfällige Mitverantwortung in der Verzögerung der Auszahlung nicht, und auch auf Nachfragen dazu wurde nicht eingegangen. Dass die jungen Frauen diesen Aspekt kollektiv ausblenden, weist auf grundsätzliche Schwierigkeiten im Umgang mit administrativen Prozessen hin. Diese Schwierigkeiten werden auch sichtbar, wenn die Frauen darüber sprechen, wo sie sich Hilfe für das Ausfüllen von Formularen und sonstigen Papieren besorgen, die sie oft nicht verstehen. Die Frauen trauen sich oftmals nicht, ihre Beratungspersonen dafür um Unterstützung zu bitten. Es scheint wenig Systemanalysekompetenz zu geben. In der Wahrnehmung der jungen Frauen liegt es in der Entscheidungskompetenz einer Beratungsperson des Sozialdiensts, wann Zahlungen ausgelöst und Überweisungen getätigt werden.64 Als Ursachen von Verzögerungen vermuten die jungen Frauen Willkür, oder auch, in einer Umkehrung der Zuschreibungen an sie selber, Unerfahrenheit im Beruf und ein junges Alter der Beratungsperson. Immer wieder bestärken die jungen Frauen sich gegenseitig darin, dass sie sich wehren müssten, protestieren müssten, stark sein müssten. Aber wie dies konkret aussehen kann, wissen sie nicht – ein erfolgreicher Einspruch gegen eine Entscheidung fand letztlich nur mit Hilfe der Sozialarbeitenden vom Berufsintegrationsprojekt oder durch eine Beiständin statt. Einschätzungen zum Ausmass an Unterstützung Es scheint, als würden die jungen Frauen weniger Herausforderungen mit der multiplen Zuständigkeit unterschiedlicher Stellen zu erleben als andere junge Menschen in komplexen Problemsituationen. Hier scheint Mutterschaft die Situation zu vereinfachen: Die Zuständigkeit für die Kleinfamilie scheint spätestens mit der Geburt des Kindes zum Sozialdienst überzugehen. Durch die Anwesenheit des Kindes ist meist auch die KESB und ein Beistand/Vormund involviert. Die jungen Frauen haben also eine Stelle – den Sozialdienst – als primäre Ansprechpartnerin, und flankierend Unterstützungen mit Blick auf das Kind. Oft wird Unterstützung personalisiert: Es sind in der Wahrnehmung der jungen Frauen einzelne Kontaktpersonen, die entweder willkürlich sind oder unterstützende 64 Aus Gesprächen mit Fachpersonen wird deutlich, dass die jungen Frauen dem Sozialdienst eine Vollmacht erteilen müssen, damit diese direkt bspw. mit der Krankenkasse, dem SVA, Arbeitgeber*innen u.a. in Kontakt treten dürfen. Dies führt zu einer partiellen Verantwortungsabgabe, bzw. häufig zu fehlendem Einblick in die Prozesse und es ist umso schwieriger für die jungen Frauen, den Überblick zu behalten. 57 Teil I: Übergangssystem Unterstützung bei Mehrfachproblematiken «gute Menschen» – die Systeme und Institutionen dahinter scheinen ihnen nur vage verständlich zu sein. Auch als eine junge Frau von Rassismuserfahrungen mit Blick auf ihre Betreuerin beim Sozialdienst berichtet, wird dies von den jungen Frauen als individuelles Problem mit dieser Betreuerin gedeutet, die dann glücklicherweise durch eine andere Person ersetzt wurde. Die Unterstützung in dem Berufsintegrationsprojekt für junge Mütter, in welchem die Gespräche geführt wurden, adressiert mit den jungen Frauen ganzheitlich Themen von Schuldenberatung über Erziehungsfragen, Koordination der unterschiedlichen Stellen bis zu Berufsintegrationsfragen. Das Projekt wird von den jungen Frauen als fordernd, aber letztlich unterstützend, niederschwellig und hilfreich charakterisiert. So scheint auch für junge Mütter die grundsätzliche Erkenntnis bezogen auf junge Menschen mit Mehrfachproblematiken passend, dass eine langfristige, niederschwellige, triagierende Begleitstelle die jungen Menschen in ihren Herausforderungen erfolgreich unterstützt. Herausforderungen im Zusammenhang mit der KESB Im Fall dieser jungen Frauen im Berufsintegrationsprojekt war die KESB meist schon früh in das Leben von Mutter und Kind involviert. So berichteten die meisten Frauen von schwierigen Bedingungen des Aufwachsens, von Gewalt, Heimaufenthalten, Kriminalität und Vernachlässigung. Wenn die Mütter bei der Geburt des Kindes minderjährig waren, war die KESB über eine Beistandschaft sofort involviert, volljährige Mütter kamen aufgrund fehlender Unterhaltszahlungen mit der KESB in Kontakt. Aufgrund der Schilderungen zeichnet sich ein Bild ab, nachdem bei jungen Müttern, die Sozialhilfe beziehen, ein Kontakt zu unterschiedlichen Bereichen der KESB relativ schnell hergestellt wird – dies reicht von kurzen Kontrollbesuchen zu Hause bis zu Inobhutnahmen. Erkennbar wird ein relativ schnelles Reagieren von Institutionen, wenn eine prekäre Lage und familiale Krisen zusammentreffen. Die Frauen haben entsprechend – oftmals latent – Angst, die alleinige Verantwortung für ihr Kind zu verlieren. Sie haben Sorge, dass unangepasstes und unzureichendes Verhalten ihrerseits als Grund für eine Inobhutnahme ausgelegt werden könnte. Dies entspricht den Kommentaren von Künzle (2021), dass jungen, alleinerziehenden Frauen die Verantwortung für Versorgung, Erziehung und Bildung ihrer Kinder übertragen wird, sie aber zugleich unter besonderer Beobachtung stehen. Dabei werden auch traditionelle Geschlechterbilder und Rollenvorstellungen sichtbar. Umgangsweisen und Bewältigungsstrategien/Hindernisse und Stolpersteine: Die jungen Frauen sind sehr darauf bedacht, trotz aller Herausforderungen – das Gefühl von Überforderung und Unsicherheit, Konflikten mit dem Partner, ihren Herkunftsfamilien und den Familien der Väter, Finanzsorgen und schwierigen Wohnsituationen, Beiständen und Heimleitungen – nach aussen ein Bild von guter Versorgung, Hygiene und wenig Problemen abzugeben. Angebote von Unterstützung und Beratung werden in der Tendenz als Kontrolle und Einmischung wahrgenommen und die jungen Frauen sorgen sich, dass ihnen die Verantwortung für ihre Kinder entzogen wird (was einige von ihnen erlebt haben). Einen Ausweg aus der Situation versprechen sie sich über den Abschluss einer Ausbildung. Sie verbinden damit finanzielle Absicherung und die Ablösung von der Sozialhilfe, aber auch Unabhängigkeit von als kontrollierend und bedrohlich wahrgenommenen Institutionen (Cater und Coleman 2006; vgl. Friedrich und Remberg 58 Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Teil I: Übergangssystem 2005). Diese Motivation bekommt angesichts des normierenden Drucks, der auf die jungen Frauen ausgeübt wird, eine besondere Akzentuierung. Gleichzeitig sind die befragten jungen Mütter in der Lage, Gefährdungssituationen und Herausforderungen bezogen auf die Kinder untereinander und mit vertrauten Personen aus dem Berufsintegrationsprojekt zu reflektieren, und sie zeigen Bereitschaft, an diesen Themen zu arbeiten. So trösten sie eine junge Frau, die nur eingeschränkt Kontakt zu ihren Kindern hat, damit, dass dies im Moment das Beste für alle sei. Unterstützung: Personen, die sie lange und konstant begleiten, werden sehr wertgeschätzt und als Ansprechpartnerin für alle Lebenslagen erlebt. So berichten einige Frauen, dass sie schon seit vielen Jahren von der gleichen Person begleitet werden, in manchen Fällen in wechselnden Rollen zum Beispiel als Vormund, Beistand, Sozialarbeiterin im Heim und schlussendlich als Beistand für ihr Kind. Dies ermöglicht es den jungen Frauen, ein Vertrauensverhältnis aufzubauen. Anfängliche Rebellion und Unverständnis konnte sich so in ein gutes Verhältnis wandeln – meist spätestens seit der Geburt des Kindes. Die Frauen kommentieren solche langwährenden Begleitungen als «wie Familie». Auch die thematisch breite Unterstützung im Berufsintegrationsprojekt wird positiv erlebt. Auch hier zeigt sich, dass für junge Mütter die gleichen Charakteristika von Unterstützung notwendig sind wie für junge Menschen mit Mehrfachproblematiken allgemein. Die grosse Motivation für eine Ausbildung und eine Loslösung aus der Abhängigkeit von staatlichen Subventionsleistungen speist sich aus dem Wunsch der jungen Mütter, bessere Bedingungen des Aufwachsens für ihr Kind zu schaffen. Dies geht mit Anpassung, mit Kooperationsbereitschaft und Lernwilligkeit einher. So schildern zwei junge Frauen: «Du machst etwas nicht nur für dich, sondern auch für sie [die Tochter]. Wenn ich jetzt einen Fehler mache, dann kommt sie auch weg und dann wird sie auch bestraft, wegen mir. Wieso muss sie ein Scheiss Leben haben wegen mir, das ist nicht gut. //[Andere Teilnehmerin:] Für zwei denken// Wenn ich nur an mich denke, dann wäre sie weiss nicht wo jetzt. Im Heim oder so, und ich find`s halt nicht schön, ich bin halt selber im Heim gewesen und ich weiss nicht. Kinder brauchen mehr wie das. Freiheit.» Aushandlungen von Sorgearbeit und Partnerschaften Wenig Unterstützung scheinen die hier befragten jungen Frauen von ihren Partnern zu bekommen. Die jungen Frauen erzählen von Beziehungskrisen und fehlenden Unterhaltszahlungen, Sorgearbeit wird nur in wenigen Fällen gemeinsam geteilt. Wie oben ausgeführt, führen fehlende Unterhaltszahlungen zu komplexen administrativen Abläufen, welche die jungen Frauen oftmals überfordern. Die jungen Frauen fordern aber auch wenig Entlastung und Verantwortungsteilung, Mutterschaft scheint für sie alleinige Verantwortung zu bedeuten. In diesem Zusammenhang fällt auf, dass auch bei den involvierten Stellen kein Fokus auf den jungen Vätern und Beziehungspartnern und ihrer Rolle im Familiengefüge liegt. Die Väter werden anscheinend von allen Beteiligten als wenig involviert und nicht verlässlich wahrgenommen. Hier scheinen auch gesellschaftliche Bilder zu Familien- und Sorgearbeit zu wirken, die ein gegendertes Ungleichheitsverhältnis aufweisen (vgl. Bundesamt für Statistik 2016). Damit scheinen die jungen Väter systematisch nicht einbezogen zu werden, wobei es jedoch erfolgreiche Beispiele der Involvierung zum Beispiel aus Grossbritannien gibt (siehe Sherriff 2007). 59 Teil I: Übergangssystem Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Ausbildung und Mutterschaft – eine Frage der Kinderbetreuung Die jungen Frauen können häufig nicht auf ein verlässliches Unterstützungsnetzwerk zurückgreifen – manche haben keine weiteren Familienmitglieder in der Schweiz (Flucht und Migration), haben konflikthafte Beziehungen zu ihren Herkunftsfamilien (Kontexte von Gewalt und Vernachlässigung) oder sie sind primär in Heimen aufgewachsen. Da sie, wie erwähnt, kaum auf Unterstützung durch Beziehungspartner und Väter zurückgreifen können, ist eine der grössten Herausforderungen für die jungen Frauen die Vereinbarkeit der Ansprüche einer Vollzeit-Ausbildung mit Kinderbetreuungsfragen. Tagesstrukturen haben geregelte und enge Schliesszeiten, selten Betreuung am Abend und an den Wochenenden. Andere Betreuungsformen stehen manchmal zur Verfügung, müssen aber weit im Voraus beantragt werden und sind meist nicht flexibel genug. In vielen Ausbildungsberufen, für die die jungen Frauen sich qualifizieren, sind Randzeiten aber Arbeitszeiten. Weiterhin wird gerade von Auszubildenden auch immer wieder verlangt, spontan einzuspringen. Sorgen machen den jungen Frauen auch mögliche Krankheiten der Kinder: Sie können die Kinder dann meist nicht in die Betreuung geben, Arbeitgebende aber akzeptieren dies nur begrenzt als Grund für Abwesenheit. Damit verbunden ist die Sorge um die Involvierung der KESB: Wenn die Kinder nicht verlässlich und gut betreut werden, könnte dies einen gesetzlichen Eingriff zur Folge haben. Unterstützung: Einige Frauen können im begrenzten Masse auf Familie, meist ihre Mütter zurückgreifen. Oft sind diese aber auch selbst berufstätig und aufgrund enger finanzieller Spielräume nicht in der Lage, sich um Kinder zu kümmern. Eine Involvierung anderer wird von den jungen Frauen als risikoreich angesehen: So schildert eine junge Frau, dass ihre Schwiegermutter offiziell Pflegemutter ihres Kindes ist, es dann aber in der Beziehung zwischen ihr und der Frau kriselte. Damit war dies in ihrer Wahrnehmung kein verlässliches Betreuungsverhältnis mehr, sondern eine Bedrohung, dass ihr das Kind entzogen werden könnte. Insgesamt erleben die jungen Frauen, die sich mit viel Mühe und Engagement im Berufsintegrationsprozess um Ausbildungsplätze beworben haben und diese bekommen haben, Stolpersteine und Hindernisse mit Blick auf die Betreuung der Kinder und die alleinige Sorgearbeitsverantwortung. So sind Ausbildungsabbrüche für sie schon fast unausweichlich. Ideen zu Veränderungen Wie beschrieben erleben die jungen Frauen das Übergangssystem insgesamt als undurchschaubar und in der Tendenz als bedrohlich und bevormundend. Einzelne, spezifische Angebote schätzten sie hingegen sehr, so fühlten sie sich in dem spezifisch für junge Mütter konzipierten Berufsintegrationsprogramm sehr gut betreut und aufgehoben. Sie sind auch dankbar für finanzielle Unterstützung. Aber wie diese Teilnahme systemisch zu verorten ist, wer die Massnahme bewilligt hat und wie sie einzuordnen ist, schien ihnen unklar und schien sie auch nur begrenzt zu interessieren. Die jungen Frauen entwickelten auch auf wiederholte Nachfrage keine Ideen dazu, wie Unterstützung besser werden könnte. Es scheint für sie schwierig, ein komplexes System kritisch zu analysieren. 60 Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Teil I: Übergangssystem In der Diskussion lösten die wiederholten Fragen nach Ideen zur Veränderung und Verbesserung der Unterstützung eher aus, dass die jungen Frauen ihre eigenen Verhaltensweisen hinterfragten. Sie forderten sich gegenseitig und andere Frauen in ähnlichen Situationen auf, sich «stark, selbstbewusst, und nicht zu nett» zu verhalten. Gleichzeitig sollten sie «ehrlich» sein, «sie kommen dir sonst eh auf die Spur». 5.4 Zusammenfassende fachliche Kommentierung Bei der im In- und Ausland durchgeführten Recherche zu Angeboten der beruflichen und sozialen Integration für junge Mütter zeigte sich, dass sich die Angebote aus dem Ausland nur im jeweiligen Systemzusammenhang verstehen lassen (vgl. Kap. 2.3, d) und daher nicht einfach übertragbar sind. Das heisst, dass die Angebote von den jeweiligen Policies, Strategien und Rahmenbedingungen im Übergangssystem abhängig sind, die die Zielsetzungen und den Handlungsspielraum für die Begleitung von jungen Müttern bzw. jungen Menschen mit Mehrfachproblematiken bestimmen. Daher wurde in der vorliegenden Studie der Fokus auf die Übergangssysteme und die damit verbundene interinstitutionelle Zusammenarbeit gelegt. Entsprechend wurden die recherchierten Angebote hier zwar dargestellt, aber nicht weiter vertiefend diskutiert. Vielfältige Ergebnisse ergaben aber die Gruppendiskussionen. Die hier thematisierten Aspekte sind sehr gut anschlussfähig an den Forschungsstand. So zeigt sich, wie in der Literatur diskutiert, eine Kopplung von Problemlagen, Überforderungsszenarien und junger Mutterschaft. Auch die Motivation für einen Wunsch nach Ausbildung, dem Kind ein gutes Leben zu ermöglichen, wurde in den Gruppendiskussionen analog der Fachdiskussion deutlich. Die Involvierung der KESB in den Familien kann sowohl als Hinweis, auf den im Fachdiskurs thematisierten, «verbesondernden» Blick auf junge alleinerziehende Mütter (Künzle 2021) verstanden werden, wie auch als Hinweis auf die doch oft benötigte Unterstützung in der Elternrolle (Friedrich und Remberg 2005). Herausfordernd ist sicherlich, dass die befragten jungen Frauen die KESB weniger als Quelle der Unterstützung, sondern als angsteinflössend, verunsichernd und kontrollierend wahrnehmen. Dadurch können Anfragen nach Hilfe erschwert werden, denn die KESB wird nicht als Ansprechpartnerin für freiwillige, niederschwellige Unterstützung zum Beispiel in Erziehungsfragen oder mit Blick auf kindliche Entwicklung wahrgenommen. Durch eine solche Unterstützung könnten nämlich solche Krisensituationen schon im Vorfeld entschärft werden. Stattdessen greift die KESB in der Wahrnehmung der jungen Frauen bei dann deutlicheren Problemen ein, ohne sie bei diesem Entscheid in angemessener Weise miteinzubeziehen. In dem spezifischen Angebot der Berufsintegration, in welchem die Befragungen durchgeführt wurden, finden sich vor allem junge Frauen mit fehlenden oder schwer verwertbaren65 Bildungsabschlüssen. Daraus darf kein Rückschluss auf die Bildungs- oder Lebenssituation junger Mütter im Allgemeinen gezogen werden. So gibt es in der Schweiz 65 Unter schwer verwertbaren Bildungsabschlüssen sind bspw. jene zu verstehen, die sich auf Branchen beziehen, in denen kaum Arbeitsplätze bestehen oder wenn das Ausbildungsniveau zu niedrig ist oder wenn Zertifikate in der Schweiz nicht anerkannt werden. 61 Teil I: Übergangssystem Unterstützung bei Mehrfachproblematiken auch junge Mütter, die keine Unterstützung hinsichtlich Bildung oder Finanzen benötigen. Allerdings bestehen Vorbehalte ihnen gegenüber bspw. bei Fachpersonen in Tagesstrukturen oder der Schule, da junge Mütter im Allgemeinen vergleichsweise schnell als «betreuungs- und überwachungsbedürftig» stigmatisiert werden (Künzle 2021). Die jungen Frauen, die an den Gruppendiskussionen teilnahmen, sehen sich mit intransparenten, undurchsichtigen Systemen konfrontiert, zeigen aber wenig Motivation, diese verstehen zu wollen, eigene Akzente zu setzen oder Forderungen zu stellen. Dies scheint aus ihrer Perspektive nicht möglich, stattdessen versuchen sie die vielen und teils widersprüchlichen Anforderungen (bspw. zwischen jenen der Ausbildung und denen der Kinderbetreuung) an sie bestmöglich zu erfüllen – motiviert dadurch, gemeinsam mit dem Kind auf ein gutes Leben hinzuarbeiten. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die grundsätzlichen Empfehlungen, die hinsichtlich Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Mehrfachproblematiken im Rahmen dieser Studie herausgearbeitet wurden (vgl. Kap 4), auch für junge Mütter zutreffen. Sie benötigen zur Bewältigung ihres Berufsintegrationsprozesses ebenfalls passgenaue, bedarfsorientierte, stabile und langfristige Unterstützung. Ein hoher Bedarf ergibt sich aber aus der Situation der Erziehungsverantwortung bezüglich flexibleren Ausbildungsmodellen (Arbeitszeiten, Teilzeitausbildung). Es gibt die Möglichkeit für Teilzeitausbildungen im Rahmen des BBG66, allerdings scheint diese noch kaum genutzt zu werden. Ein spezifischer Bedarf für die Gruppe der jungen Mütter besteht in Bezug auf flexible Angebote der Kinderbetreuung. So sind bspw. bei Ausbildungen im Verkauf oder der Gastronomie die Arbeitszeiten nicht kompatibel mit den Öffnungszeiten der Kindertagesstätten. 66 BBG = Bundesgesetz über die Berufsbildung 62 Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Teil I: Übergangssystem 6 Herausforderungen im Umgang mit Mehrfachproblematiken an den Nahtstellen I und II Während mit den vielfältigen Unterstützungsangeboten an den Nahtstellen I und II viele der Jugendlichen, die Unterstützung benötigen, adäquat begleitet werden können, gelingt die Unterstützung bei anderen noch unzureichend.67 Insbesondere im Kontext von Mehrfachproblematiken, die eine breite Abklärung und eine klientinnen- und klientenzentrierte, ganzheitliche Begleitung erfordern, stellen sich den Angeboten entlang der Nahtstellen I und II zahlreiche Herausforderungen. 6.1 Fachliche Perspektiven auf das Übergangssystem – Analyse Fachpublikationen Nachfolgend werden im Sinne eines Überblicks zentrale Herausforderungen und aktuelle Trends in den verschiedenen Bereichen des Übergangssystems benannt. Eine ausführliche tabellarische Darstellung der zentralen Akteurinnen- und Akteursgruppen im Feld der beruflichen Integration, von deren Zielen und Arbeitsweisen findet sich im Anhang (13.2). 6.1.1 Früherkennung und -intervention als Herausforderung im Schulkontext In der Fachdiskussion wird der Prävention, Früherkennung und Frühintervention von gefährdeten Jugendlichen insbesondere im Schulkontext hohe Bedeutung beigemessen. Während Prävention vorbeugend auf die umfassende Stärkung der Gesundheit und die Verminderung von Risiken fokussiert, zielen Früherkennung und -intervention darauf, Gefährdungen rechtzeitig wahrzunehmen, um passende Unterstützung bereitstellen zu können (vgl. Fabian und Müller 2010): «Früherkennung bedeutet das rechtzeitige Wahrnehmen von Anzeichen einer schwierigen Situation oder Belastung durch Aussenstehende. Diese müssen Auffälligkeiten und Symptome wahrnehmen und richtig deuten. Früherkennung bezieht sich dabei auf Risiken, die dazu beitragen, zu erkranken oder ein problematisches Verhalten zu entwickeln. Frühintervention ist das Anbieten einer passenden Unterstützung oder einer geeigneten Intervention, sie orientiert sich dabei nicht nur an den gegebenen Risiken, sondern auch an den vorhandenen Ressourcen. Das heisst, das Ziel der Intervention ist nicht lediglich das Reduzieren von Risiken wie z. B. Suchtmittelkonsum, sondern auch das Stärken des Individuums durch Unterstützung und Förderung sowie Nutzung der Ressourcen zur persönlichen Entwicklung.» (Fabian und Müller 2010, S. 5) Durch eine frühzeitige Erkennung und Intervention können zumindest einige Entwicklungen von Mehrfachproblematiken verhindert oder abgemildert werden, so die damit verbundene Annahme. In Bezug auf die frühzeitige Erkennung von Mehrfachbelastungen stellt die 67 Abbruchquoten und fehlende Anschlusslösungen bzw. Erfolgsquoten von Zwischenlösungen bieten hierzu Annäherungswerte (Landert und Eberli 2015). Der Bericht weist Erfolgsquoten für die zentralen Angebotstypen aus: ca. 60-80 % bei Brückenangeboten und ca. 46 % bei Motivationssemestern (ebd.). Zu berücksichtigen ist, dass das Ausstiegsrisiko steigt, wenn Unterstützungsmassnahmen nicht greifen. 63 Teil I: Übergangssystem Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Volksschule daher eine wichtige Institution dar. Dies wird auch von den befragten Fachpersonen so diskutiert (vgl. Kap. 6.2). Viel hängt von den Einschätzungen und Ressourcen der Lehrkräfte, Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen oder Schulsozialarbeitenden und insgesamt der Schulkulturen ab. Welche Schulen welche Massnahmen treffen, übersteigt den Rahmen dieser Studie. Exemplarisch können aber einige Bereiche genannt werden. In einigen Schulen haben sich umfassende Programme wie die «gesundheitsfördernde Schule» etabliert (vgl. Gesundheitsförderung Schweiz, oder «Kantonales Netzwerk gesundheitsfördernde Schulen Aargau» oder «Promotion de la santé et prévention» Freiburg68). Hier werden Ansätze der Gesundheitsförderung und Prävention als Grundlage für die Schulkulturentwicklung genutzt. Zentral ist dabei die Förderung der Gesundheit und Lebenskompetenzen der Schülerinnen und Schüler – d.h. nach WHO die Förderung der «persönlichen, sozialen, kognitiven und physischen Fertigkeiten, die es den Menschen ermöglichen, ihr Leben zu steuern und auszurichten und ihre Fähigkeit zu entwickeln, mit den Veränderungen in ihrer Umwelt zu leben und selbst Veränderungen zu bewirken» (WHO 1999). Die Lehrpersonen werden hier sensibilisiert, Problemlagen und Risiken zu erkennen und mit geeigneten didaktisch-methodischen Ansätzen präventiv zu arbeiten. An anderen Schulen werden spezifische Projekte der Prävention im Rahmen von Projektwochen bspw. zu Themen wie (Cyber-)Mobbing, Cannabis und Alkoholkonsum oder «Gamen» angeboten. Darüber hinaus finden sich Projekte, die auf die Förderung von Selbst- und Sozialkompetenzen der Jugendlichen zielen (vgl. Projekte wie FOSSA69 oder InSSel70). Im Projekt InSSel bspw. werden Schulleitungen und Lehrpersonen bei der Gestaltung von förderlichem Unterricht und der Weiterentwicklung von Schulkulturen unterstützt. Zur Unterstützung der beruflichen Integration im engeren Sinne wird an rund 330 Schulen das Projekt Lift71 angeboten. Ausgewählte Jugendliche werden damit während der Volksschule mit Wochenarbeitsplätzen in Betrieben bei ihrer Berufswahl unterstützt. Und schliesslich bestehen auch vielfältige Weiterbildungsangebote für Lehrpersonen, bspw. zur Früherkennung, zum Umgang mit schwierigen Schulsituationen, Umgang mit Heterogenität/Diversität u.a.. Einzelne Weiterbildungsangebote zielen auch darauf, die Bildungschancen in sozial heterogenen Schulklassen zu fördern bzw. die Selektivität der Schule zu hinterfragen und Schülerinnen und Schüler bedarfsorientiert zu unterstützen (vgl. Weiterbildung SCALA72). 68 https://gesundheitsfoerderung.ch/ oder https://www.radix.ch/de/gesunde-schulen/ oder https://www.gesundeschule- ag.ch/kngs_aargau.cfm oder https://www.reper-fr.ch/de/ [Zugriffsdatum: 20.05.2021] 69 FOSSA: Förderung Selbstregulation von Schulkindern https://www.fhnw.ch/de/forschung-und- dienstleistungen/paedagogik/institut-forschung-und-entwicklung/zentrum-lernen-und-sozialisation/fossa [Zugriffsdatum: 20.05.2021] 70 InSSel: Förderung von Sozial- und Selbstkompetenz in der Schule https://www.fhnw.ch/de/forschung-und- dienstleistungen/paedagogik/institut-forschung-und-entwicklung/zentrum-lernen-und-sozialisation/inssel-foerderung-von- sozial-und-selbstkompetenzen-in-der-schule [Zugriffsdatum: 20.05.2021] 71 https://jugendprojekt-lift.ch/ [Zugriffsdatum: 10.05.2022] 72 SCALA: https://www.fhnw.ch/de/forschung-und-dienstleistungen/paedagogik/institut-forschung-und-entwicklung/zentrum- lernen-und-sozialisation/scala-bildungschancen-in-sozial-heterogenen-schulklassen-foerdern [Zugriffsdatum: 10.05.2022] 64 Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Teil I: Übergangssystem Für die Früherkennung und Sensibilisierung von Problemlagen lassen sich auf Ebene der Volksschulen teilweise auch Instrumente und Leitfäden aus unterschiedlichen institutionellen Perspektiven finden: bspw. der Leitfaden von feel-ok.ch, einer Facheinheit der Schweizerischen Gesundheitsstiftung RADIX, oder Leitfäden kantonaler Fachstellen73. Zur Unterstützung der Bewältigung von individuellen Problemen oder Herausforderungen in Klassen verweisen Fachpersonen auch auf die Schulsozialarbeit als wichtige niederschwellige Anlaufstelle. Bei erhöhtem Unterstützungsbedarf aufgrund von Schwierigkeiten im Zusammenhang mit Leistungen oder dem Verhalten wird in der Regel allerdings eine Abklärung durch den Schulpsychologischen Dienst oder durch eine andere abklärende Stelle (bspw. Ärztinnen und Ärzte, IV) notwendig. In Fällen von vermuteter Kindswohlgefährdung werden Fachdienste der Kinder- und Jugendhilfe und gegebenenfalls die KESB einbezogen. Bei erhöhten Schwierigkeiten im Hinblick auf die Berufsfindung erfolgt optimalerweise eine Empfehlung durch Fachpersonen, das Case Management Berufsbildung zu nutzen, welches sich speziell an Jugendliche richtet, die mehrfache Herausforderungen zu bewältigen haben (Egger, Dreher & Partner AG 2015). Massnahmen, Programme und Projekte, welche die Prävention, Früherkennung und - intervention betreffen, werden im Schulkontext in unterschiedlichem Masse umgesetzt. Grundsätzlich ist wenig bekannt über deren Verbreitung und darüber, inwiefern sich mit Ansätzen dieser Art Entwicklungen von komplexen Problemlagen im Einzelfall verhindern lassen. Hier besteht gemäss der befragten Fachpersonen der vorliegenden Studie Erkenntnis- und Entwicklungsbedarf (vgl. Kap. 6.2). Darüber hinaus identifizieren die Fachpersonen auch einen Optimierungsbedarf an der Schnittstelle der Volksschule zum CM BB und den Übergang in eine berufliche Grundbildung generell. Zu bedenken ist aber aus fachlicher Sicht, dass nicht alle Herausforderungen, die sich dann zu Mehrfachbelastungen entwickeln, voraussehbar und präventiv bearbeitbar sind. Insbesondere Schicksalsschläge wie Krankheit, Unfälle und Tod von Beziehungspersonen können kaum präventiv bearbeitet werden. Und schliesslich werden nicht alle Problemlagen für Fachpersonen sichtbar. Die Sensibilisierung für Mehrfachproblematiken ist daher zweifellos wichtig, zugleich schwingt die Illusion mit, dass mit der Früherkennung und -intervention alle Probleme vermeidbar sind. 6.1.2 Herausforderungen im Kontext der Zwischenlösungen Im Kontext der Zwischenlösungen (Brückenangebote und Motivationssemester) zeigen sich in der Fachliteratur verschiedenste Herausforderungen in Bezug auf die Erfassung, Zugänge und die Ansätze zur Begleitung von jungen Menschen mit Mehrfachproblematiken. 73 Leitfaden «Früherkennung von Kindeswohlgefährdung in den Volksschulen des Kantons Bern – Leitfaden für die Schule» 2020 im Kanton Bern. https://edudoc.ch/record/209399?ln=de [Zugriffsdatum: 20.05.2021] Themenhefte "sicher!gsund!" des Bildungsdepartements, des Gesundheitsdepartements, des Departements des Innern sowie des sicherheits. und Justizdepartements des Kantons St. Gallen. https://www.sichergsund.ch/themen/ [Zugriff: 11.05.2022] 65 Teil I: Übergangssystem Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Funktionen von Zwischenlösungen Zwischenlösungen wie Brückenangebote und Motivationssemester erfüllen verschiedene Funktionen: eine Kompensationsfunktion hinsichtlich schulischen Lernens, eine Orientierungsfunktion, aber auch eine systemische Pufferfunktion (Sacchi und Meyer 2016, S. 11f.) sowie eine Vermittlungs- und Chancenzuweisungsfunktion (Ryter und Schaffner 2015).74 Im Kontext der Zwischenlösungen werden Probleme im Übergang gemäss Sacchi und Meyer von Fachpersonen mehrheitlich als Ergebnis persönlicher (schulischer) Defizite betrachtet. So stehen die Kompensationsfunktion (Behebung schulischer Defizite und die Stärkung von Sozial- uns Selbstkompetenzen) und die Funktion der Begleitung bei der beruflichen Orientierung im Vordergrund (Sacchi und Meyer 2016, S. 12). Erfassungs- und Zuweisungspraxen Der Zugang zu Brückenangeboten erfolgt – so der Eindruck aus den gesichteten Dokumenten – via einer Kategorisierung entlang von berufswahlrelevanten Kriterien durch Fachpersonen. Dazu wird in der Regel ein Screening-Instrument eingesetzt, welches dazu dienen soll, die Jugendlichen schnell und effizient geeigneten Angeboten zuzuweisen (Sabatella und von Wyl 2014, S. 34): wie bspw. «kein Ausbildungsplatz», «individuelle Bildungsdefizite» und/oder «fehlende Berufswahlbereitschaft» (vgl. BVJ Zulassungsbedingungen Zürich75). Die Zugangsvoraussetzungen sind in der Tendenz aus einer Angebotslogik heraus formuliert («das Angebot richtet sich an Jugendliche …»). Aus dieser Logik heraus wird bestimmt, unter welchen Kriterien das Angebot genutzt werden kann. In Kantonen mit einer übergeordneten Triagestelle mit koordinierender Funktion erfasst diese Stelle den Bedarf von Jugendlichen und steuert den Zugang zu entsprechenden Angeboten (bspw. Bern, Luzern). Wird die Zuweisung zu Brückenangeboten nicht von den entsprechenden Stellen der Bildungsdepartemente systematisiert, besteht hier viel Raum für Zufälligkeit. Der Zugang zu Motivationssemestern (SEMO) erfolgt grundsätzlich über die Meldung als Stellen- bzw. Ausbildungslose bei der Regionalen Arbeitsvermittlung RAV. Von hier aus werden die Jugendlichen in bestehende SEMO empfohlen. SEMO sind im Vergleich mit Brückenangeboten von kürzerer Dauer (6-9 Mt., im Gegensatz zu 12 Mt. bei Brückenangeboten). Die Erfahrung zeigt, dass häufig «schulferne», «schulmüde» Jugendliche oder Jugendliche mit geringeren Vermittlungschancen den Weg über eine Anmeldung beim RAV wählen – was sich im Vergleich zu Brückenangeboten auch in den tieferen Quoten der Anschlusslösungen widerspiegelt (Landert und Eberli 2015). Dies wirft die Frage auf, ob die Zielgruppe in dieser vergleichsweisen kürzeren Zeitspanne angemessen begleitet werden kann. Die Angebote werden von kantonalen LAM-Stellen (Logistik Arbeitsmarktlicher Massnahmen) bereitgestellt. 74 So entscheiden sich nicht nur Jugendliche für eine Zwischenlösung, welche den Sofortübertritt in eine zertifizierende nachobligatorische Ausbildung nicht schafften, sondern auch Jugendliche, bei denen ein Sofortübertritt möglich wäre. Gründe dafür sind beispielsweise die Hoffnung auf bessere Chancen für eine Lehrstelle in einem Wunschberuf. Laut Nahtstellenbarometer sind Gründe für Zwischenlösung: keine Lehrstelle 16 %, Zeit für sich haben wollen 14 %, unentschlossen in Berufswahl 11 %, Aufnahmeprüfung nicht bestanden oder zu schlechte Noten 6 %, anderer Grund 45 % (Schweizerische Koordinationsstelle für Bildungsforschung SKBF 2018, S. 106) 75 https://www.bvj-zh.ch/ueber-uns/zulassung.html 66 Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Teil I: Übergangssystem Insgesamt wird eine systemübergreifende Koordination der Angebote und die Zuweisung nach Bedarf noch wenig umgesetzt. Ausnahmen bilden bspw. die Kantone Bern oder Luzern, hier erfolgt eine Gesamtsteuerung der Angebote und Zugänge. Sensibilisierung in Zwischenlösungen und Umgang mit mehrfachem Unterstützungsbedarf Im Kontext von Zwischenlösungen findet man keine expliziten Hinweise auf Ansätze, die der Sensibilisierung und Prävention von Mehrfachproblematiken dienen, die über Bildungsschwierigkeiten hinausweisen. Geht man davon aus, dass sich Mehrfachproblematiken zu jedem Zeitpunkt im Bildungsverlauf entwickeln können, so sind auch in Zwischenlösungen Sensibilisierung und konzeptionelle Überlegungen zum Umgang mit Mehrfachproblematiken nötig. Wenn Jugendliche im Rahmen der Angebote durch Coaches begleitet werden, sollten die Coaches vielfältige Problemlagen von Jugendlichen erkennen können. Unklar bleibt aber, wie Fachpersonen reagieren sollen, wenn sich in der Begleitung mehrere divergente Bedürfnisse zeigen. Insgesamt lassen die vorgefundenen Erfassungs- und Zuweisungspraktiken und die Rahmenbedingungen der Angebote vermuten, dass komplexe Problemlagen nur begrenzt erkennbar und bearbeitbar sind. Dies begünstigt, dass Jugendliche mit erhöhten Schwierigkeiten – die allenfalls durch ihr Verhalten auffallen – Zwischenlösungen abbrechen müssen. Entscheidend ist, ob diese Jugendlichen mit weiteren Unterstützungsangeboten – wie bspw. dem CM BB – verbunden werden. Weitere vergleichende Studien zu Erfassungs- und Zuweisungspraktiken und zum Umgang mit Mehrfachproblematiken wären wünschenswert (vgl. Kap. 9.3). Ausschlusskriterien für hoch belastete junge Menschen Erwähnenswert ist, dass oftmals Ausschlusskriterien formuliert werden. Diese reichen von Kriterien wie fehlender Motivation, geringer Sprachfähigkeit, Krankheit/Sucht zu Aspekten wie einem unklaren Aufenthaltsstatus. So wird laut Landert & Eberli (2015) bei der Triage zu Brückenangeboten eine Risikoselektion vorgenommen, in der weniger belastete Jugendliche bevorzugt werden, welches zum Ausschluss besonders belasteter Jugendlichen beiträgt (vgl. auch Kap. 6.1): «Eine Risikoselektion ist insofern Teil der Triage bei den Brückenangeboten, als unmotivierten und an Disziplin mangelnden Jugendlichen sowie kranken Jugendlichen und Drogen oder unmässig Alkohol Konsumierenden der Zutritt zu einem Brückenangebot verwehrt bleibt.» (Landert und Eberli 2015, S. 53) Dabei wären es gerade diese Jugendlichen mit Schwierigkeiten in Zwischenlösungen, die intensive Unterstützung benötigten. So weisen Abbrüche von Zwischenlösungen auf multiple Integrations- und Anpassungsschwierigkeiten von Jugendlichen hin, welche sich in vielfältigen negativen Folgeerscheinungen ausdrücken können (Landert und Eberli 2015, S. 55). Laut Landert und Eberli (2015, S. 55) könnten Drop-Outs76 aus Zwischenlösungen 76 Unter dem Begriff Drop-Out werden schulische Abbrüche und Ausbildungsabbrüche insbesondere im europäischen Raum diskutiert (vgl. Europa-2020-Strategie; www.stop-dropout.eu). 67 Teil I: Übergangssystem Unterstützung bei Mehrfachproblematiken verhindert werden durch eine Differenzierung bezogen auf die Anforderungsniveaus (verschiedene Leistungsniveaus) sowie durch zusätzliches individuelles Coaching – wie dies in einzelnen Kantonen (wie bspw. in Bern, Luzern, Basel-Stadt) mit einer Gesamtsteuerung angeboten wird. Grenzen der Begleitung in bestehenden Angeboten und Angebotslücken Laut vorhandener Analysen und Berichte greifen Zwischenlösungen bei Jugendlichen mit erhöhten Problemlagen nur eingeschränkt. So zeigt der Blick auf die Erfolgsquoten der Zwischenlösungen, dass ein beachtlicher Teil der jungen Menschen nach Beendigung dieser ohne Anschluss in die Berufsausbildung bleibt: Im Jahr 2015 blieben 20 % bis 40 % der Jugendlichen in Brückenangeboten und ca. 54 % in Motivationssemestern ohne Anschlusslösung (Landert und Eberli 2015). Hier besteht aus fachlicher Sicht Bedarf, die Konzepte im Hinblick auf die Zielgruppenbedürfnisse besser abzustimmen. Obwohl viele Angebote bestehen, sind diese oft zeitlich fragmentiert und exklusiv auf den Einstieg in die berufliche Grundbildung fokussiert. Die nötige Zeit für nachhaltige biografische Entwicklungen und für vielfältige Problemlösungen kann damit kaum gewährleistet werden – was angesichts von Mehrfachproblematiken aber wichtig wäre (Parpan-Blaser 2014, S. 31; Rein et al. 2020). Diese Form individueller Begleitung über Systemgrenzen hinweg kann innerhalb der Zwischenlösungen nur begrenzt gewährleistet werden. Dabei könnte in der Bearbeitung biografischer Themen eine Grundlage geschaffen werden, auf deren Basis dann ein Berufsintegrationsprozess nachhaltig aufgebaut werden kann. Eine konkrete Angebotslücke im Übergang I eruieren Schmidlin et al. (2017, S. XI) daher für Jugendliche mit Motivationsdefiziten oder psychischen Belastungen, wobei der Begriff «Motivationsdefizite» als Chiffre verstanden werden kann, hinter der sich eine grosse Bandbreite von Problemen und Herausforderungen verbergen kann. Diese Jugendlichen benötigten allenfalls eine Tagesstruktur mit enger Begleitung, dafür seien aber weder reguläre Brückenangebote noch sonderpädagogische Brückenangebote geeignet (Schmidlin et al. 2017, S. XI). Aktuell zeichnet sich auch ab, dass Jugendliche, die auf der Volkschule integrativ beschult wurden, in Brückenangeboten häufig keine geeignete Unterstützung finden können, da diese nicht auf sonderpädagogische Bedürfnisse zugeschnitten sind. Dies wurde im Kontext der IV erkannt: Die gesetzlichen Grundlagen im Rahmen der «Weiterentwicklung der IV» bieten neue Möglichkeiten für gezielte Hilfen bei den Übergängen Schule – Ausbildung – Arbeitsmarkt (vgl. Weiterentwicklung IV, WE-IV, 202277). Zahlenmässig stark zugenommen haben in Brückenangeboten auch spätmigrierte Jugendliche mit unsicherem Aufenthaltsstatus (Asylsuchende, Kriegsvertriebene, vorläufig Aufgenommene) (Landert und Eberli 2015, S. 10). In der Integrationsagenda von 2019 wurde vorgesehen, die Grundbildungsmassnahmen (Integrationskurse) für Spätmigrierte stärker an die Regelstrukturen anzubinden. Damit sind Brückenangebote gefordert, hier geeignete Angebote zu schaffen. Für Brückenangebote zeigen sich bei dieser Zielgruppe besondere Herausforderungen, wie bspw. unterbrochene oder nicht anerkannte 77 https://www.bsv.admin.ch/bsv/de/home/sozialversicherungen/iv/reformen-revisionen/weiterentwicklung-iv.html [Zugriffsdatum: 03.12.2021] 68 Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Teil I: Übergangssystem Schulbildung, Sprachkenntnisse oder grosse Altersunterschiede innerhalb der Gruppe (Landert und Eberli 2015, S. 19; Schmidlin et al. 2018, S. 45 ff.). Diesen Herausforderungen könne aber oft unter den gegebenen Rahmenbedingungen kaum angemessen begegnet werden (Schmidlin et al. 2018). Zusammenfassend lässt sich konstatieren, dass aus fachlicher Sicht Zwischenlösungen in hohem Mass mit der Aufgabe der beruflichen Integration betraut sind und so zu einem wichtigen Angebot im Übergangssystem geworden sind. Allerdings stossen diese Angebotstypen mit ihren Rahmenbedingungen und Ressourcen an Grenzen bei Zielgruppen mit mehrfachem Unterstützungsbedarf, insbesondere wenn diese noch zusätzlich mit hohen strukturellen Hürden im Berufsbildungssystem konfrontiert werden. Hier werden gesamtgesellschaftliche Entwicklungsthemen sichtbar, die nicht alleine den Zwischenlösungen zur Bearbeitung übertragen werden können. Für diese Zielgruppen sind konzeptionelle Weiterentwicklungen der Angebote nötig, falls diese umfassende gesellschaftliche Integrationsaufgabe in deren Zuständigkeit fallen soll. 6.1.3 Herausforderungen im System der Sozialen Sicherheit Die Sozialversicherungssysteme (relevant für junge Erwachsene sind insbesondere IV und ALV) und die Sozialhilfe sind mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit vielfältigem Unterstützungsbedarf konfrontiert, die Schwierigkeiten im Zugang zu und in der erfolgreichen Absolvierung von Bildungsangeboten haben. Ein ungedeckter Bedarf besteht bspw. bei jungen Erwachsenen, die zuvor in Jugendhilfemassnahmen (wie Heimen, Wohngruppen) lebten und bei jungen Erwachsenen in der Sozialhilfe, da diese Gruppen sich oft verspätet im Berufsfindungsprozess befinden und vielfältige Unterstützung bräuchten (Rein et al. 2020; Schaffner und Rein 2013; Schaffner und Drilling 2013). Das gesellschaftlich definierte Hauptziel der Schweizer Systeme der sozialen Sicherheit ist die langfristige Berufs- und Arbeitsintegration (Bonoli und Häusermann 2014). Entsprechend sind diese Systeme aufgefordert, Massnahmen in den Bereichen Berufliche Orientierung, Berufsbildung und Arbeitsintegration bereitzustellen. Im Folgenden werden einige Aspekte und Herausforderungen aufgegriffen, die im Kontext der Sozialversicherungssysteme und der Sozialhilfe erkennbar werden. (Zu enger) Fokus auf Berufs- bzw. Arbeitsintegration Angesichts der vielfach belegten ungenügenden oder fehlenden Ausbildung von Klientinnen und Klienten von Sozialversicherungen und der Sozialhilfe ist eine Investition in Bildung folgerichtig. Hierzu hat sich ein spezifisches Segment an Integrationsangeboten entwickelt. Obwohl die Zielgruppen oftmals vielfältige Problemlagen aufweisen und eine schnelle Berufsintegration häufig nicht realisierbar ist, besteht der Auftrag auch hier darin, die berufliche Integration zu fördern, ganz ähnlich wie dies auch im Bereich der Zwischenlösungen an der Nahtstelle I beobachtet wurde (vgl. Kap 6.1.2). So zeigen die Recherchen, dass fast alle gesichteten Angebote auf ihren Webseiten einen starken Fokus auf die Berufsintegration legen. Diese Angebote fördern die Berufsorientierung, den Bewerbungsprozess, die Auseinandersetzung mit Arbeit im Rahmen von Praktika oder Werkstattarbeit sowie arbeitsmarktrelevante Sozial- und Selbstkompetenzen. In der Regel 69 Teil I: Übergangssystem Unterstützung bei Mehrfachproblematiken werden die jungen Menschen auch beim Nachholen von Schulstoff oder bei der Vorbereitung auf die Anforderungen der Berufsschulen unterstützt. Angesichts von Mehrfachproblematiken stellt sich die Frage, inwiefern die insgesamt sehr ähnlichen Angebote die vielfältigen und unterschiedlichen Bedürfnisse der jungen Menschen abdecken können, da die engen Rahmenbedingungen der auftraggebenden Stellen in der Tendenz den engen Fokus auf Bildungsziele begünstigen. Als Folge ist schon seit Jahren (vgl. Schaffner 2013) bei Jugendlichen mit Schwierigkeiten in den Übergängen I und II eine «Engführung» zu beobachten. Fokussiert wird auf eine schnelle Erfassung von Kompetenzen (oder Risikomerkmalen) und auf die Vermittlung in passende Anschlusslösungen im Berufs- oder Ausbildungsmarkt. Bei dieser Konzentration auf «das Wesentliche» bleibt oft keine Zeit für die Unterstützung bei lebenslagen- und entwicklungsbedingten Schwierigkeiten (ebd.). Zugleich ist hinlänglich bekannt, dass der Erfolg von Bildungsmassnahmen wesentlich davon abhängt, dass Herausforderungen in verschiedensten Lebensdimensionen bewältigt werden können und eine gewisse Stabilität in der allgemeinen Lebenssituation vorhanden ist (Mey 2011). Auch bei jungen Menschen, die Sozialhilfe beziehen, ist eine berufliche Integration nur möglich, wenn andere Probleme wie Suchtproblematiken oder versteckte psychische und familiale Probleme bearbeitet werden, weil ansonsten die Jugendlichen zu sehr durch die Lebensbewältigung absorbiert sind. Deswegen darf die berufliche Integration nicht alleinig im Vordergrund stehen (Schmidlin et al. 2018). Dass bei Mehrfachproblematiken verschiedene Unterstützungsleistungen verknüpft werden müssen, wurde auch erkannt. So setzt sich die systemübergreifende Initiative der kantonalen und auch nationalen IIZ-Organisation78 schon seit längerem für eine verbindlichere Zusammenarbeit zwischen beteiligten Institutionen ein (vgl. dazu Kap. 6.1.4) Risikoselektion im Hinblick auf Arbeitsmarktfähigkeit Die starke Ausrichtung an der Arbeitsmarktfähigkeit verstärkt unter anderem eine Klassifizierung der «Bedürftigkeit» und der «Fähigkeit» der Klientinnen und Klienten, in Erwerbsarbeit einzusteigen (Aktivierungspolitik). Diese engen Vorgaben führen zu einem Spannungsfeld zwischen Arbeitsmarktorientierung einerseits und dem erkennbaren Bedarf der Klientinnen und Klienten nach bedarfsorientierter Unterstützung andererseits (Raeymaeckers et al. 2017, S. 170). Die lokalen Anbietenden von Integrationsangeboten werden aufgrund ihrer Erfolgsvorgaben dazu «verleitet», eine Risikoselektion vorzunehmen. Diesen Prozess nennen Raeymaeckers et al. (2017) «creaming the crop» (Auslese, Risikoselektion). 78 http://www.iiz.ch 70 Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Teil I: Übergangssystem 6.1.4 Herausforderungen im Kontext von Case Management Berufsbildung und IIZ Case Management Berufsbildung Unter anderem, um Angebote für Jugendliche und junge Erwachsene mit Mehrfachbelastungen anzubieten, wurde das Case Management Berufsbildung CM BB in 22 Kantonen als Regelangebot etabliert79. Neben dem Case Management, das sich auf die individuelle Beratung und Begleitung bezieht, kommt dem CM BB eine koordinierende Funktion in Bezug auf das Übergangssystem zu – in diesem Sinne ist CM BB eine spezifische Form interinstitutioneller Zusammenarbeit. Die nationale Evaluation des CM BB zeigt deutliche Unterschiede zwischen den CM BB-Modellen der Kantone in der Zielgruppendefinition, den Zugangskriterien und in Bezug auf systematische Verfahren der Früherkennung und der Zuweisung zu Angeboten. So wird auf unterschiedliche Weise und in unterschiedlichem Mass auf die Bedürfnisse von Jugendlichen mit mehrfachem Unterstützungsbedarf reagiert. Mit Bezug auf Evaluationsergebnisse zu kantonalen Umsetzungen des CM BB werden nachfolgend einige Aspekte hervorgehoben (Egger, Dreher & Partner AG 2015). Die Evaluationsergebnisse betonen die Beziehungsarbeit als Grundlage für eine gelungene Prozessbegleitung (Erfolgsfaktor des CM BB). Dies erfordere ein schrittweises Herantasten an die Betroffenen, um eine Vertrauensbeziehung aufzubauen (Erzinger et al. 2013, S. 93). Es handle sich um eine Gratwanderung zwischen verständnisvollem Aufnehmen von Bedürfnissen, damit sich die jungen Menschen in ihren Bedürfnissen abgeholt fühlten, und der Forderung, am Berufsintegrationsprozess zu bleiben (ebd.). Insgesamt brauche es ein flexibles, offenes CM-Verfahren: «Somit stellt sich die Frage, wie diese volatile Klientel mit der Logik einer stark strukturierten Methode wie dem Case Management vereinbart werden kann. […] Ein zu strenges Befolgen des beratungstechnischen Verfahrens des Case Managements ist daher oftmals nicht angebracht und nicht möglich. Vielmehr ist das Verfolgen von kleinen Entwicklungsschritten und eine flexible Anwendung des CM-Verfahrens eine sich bewährende Vorgehensweise.» (Erzinger et al. 2013, S. 93) Das CM BB als systematisches, festgelegtes Verfahren mit Prozessschritten darf gemäss Erzinger et al (2013) nicht unreflektiert umgesetzt werden, sondern muss bedarfsorientiert angepasst werden. Prioritäten müssen mit den Klientinnen und Klienten gesetzt werden. Wichtig sei ausserdem, dass das Case Management bei der Aufnahme einer Ausbildung weitergeführt wird und als Stütze im Hintergrund fungiert, so dass es bei Bedarf genutzt werden kann (Erzinger et al. 2013, S. 96). 79 https://cm.berufsbildung.ch/dyn/5920.aspx 71 Teil I: Übergangssystem Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Interinstitutionellen Zusammenarbeit IIZ Wie weiter oben erwähnt, hat insbesondere im Kontext der Systeme der Sozialen Sicherheit die Koordination von Hilfen eine erhöhte Relevanz. Seit 2010 existiert auf nationaler Ebene die interinstitutionelle Zusammenarbeit IIZ (vgl. Einsetzungsbeschluss der IIZ 201080). Beteiligt sind die verschiedenen Systeme im Übergang Schule-berufliche Grundbildung-Arbeitswelt von Bund und Kantonen. Die nationale IIZ-Organisation setzt sich zum Ziel, Klientinnen und Klienten bedarfsorientierter zu unterstützen – so auch gefährdete junge Menschen im Berufsintegrationsprozess. Die IIZ soll Lücken in einem zunehmend ausdifferenzierten Sozialstaat mit zersplitterten Leistungen schliessen (Koch 2016: 56). Daher wird in einer verbindlichen interinstitutionellen Zusammenarbeit eine zentrale Voraussetzung für die Bearbeitung von Mehrfachproblematiken gesehen. Die nationale IIZ strebt die Koordination von Massnahmen zwischen (Berufs-)Bildung, ALV, IV, Integration und Sozialhilfe an, um gemeinsam Lösungen in Bezug auf gesetzliche Grundlagen und den Vollzug zu finden. Lücken sollen identifiziert und Schnittstellen bearbeitet werden, die für eine bedarfsorientierte Unterstützung relevant sind. Alle zwei Jahre werden neue Schwerpunktthemen gesetzt und im Rahmen von Projekten weiterentwickelt. Studien zu IIZ-Strukturen – sowie auch dem Case Management Berufsbildung – zeigen, dass die regional etablierten IIZ-Ansätze sehr vielfältig sind und die Strukturen mehr oder weniger reguliert sind (Bieri et al. 2013; Egger, Dreher & Partner AG 2015; Nadai 2011). Die Ergebnisse der Studie von Nadai (Nadai 2011) zu erprobten IIZ-Formen verweist auf unterschiedliche Herausforderungen in der Zusammenarbeit, die auch im Kontext der Berufsintegration relevant sein dürften: So stellten sich unklare Zuständigkeiten angesichts diffuser Problemlagen und dynamischer Fallverläufe wie auch mehrfache Fallbearbeitung durch unterschiedliche Institutionen heraus. Aufgezeigt wird ein Spannungsfeld zwischen der Feststellung der Arbeitsfähigkeit und standardisierten Interventionen einerseits und bedarfsorientierten Interventionen andererseits (Nadai 2011 Absatz 5 ff.). Und letztlich bestimme der Finanzierungsrahmen der Institutionen die Möglichkeiten der Angebote. Die Konsequenzen beschreibt Nadai wie folgt: «Deshalb kann im individuellen Fall nicht kompromisslos von Bedürfnissen ausgegangen werden. Pointiert gesagt wird eher der Fall den Massnahmen angepasst als die Massnahmen dem Fall.» (Nadai 2011 Absatz 5) Inwiefern diese Feststellungen heute noch in diesem Ausmass Gültigkeit haben, kann an dieser Stelle nicht abschliessend beurteilt werden. Die angesprochenen Herausforderungen werden allerdings teilweise auch von den befragten Fachpersonen bestätigt (vgl. Kap. 6.2). 6.1.5 Zusammenfassende fachliche Kommentierung Entlang der Nahtstellen I und II hat sich ein komplexes Übergangssystem entwickelt, das sich aus Angeboten der Bereiche (Aus-)Bildung sowie Sozialen Sicherheit, Integration, 80 https://www.iiz.ch/de/ueber-uns&highlighting=Einsetzungsbeschluss [Zugriffsdatum: 10.05.22] 72 Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Teil I: Übergangssystem Migration und Gesundheit zusammensetzt. Neben Stärken (bspw. die hohe Integrationsfähigkeit) zeigen sich insbesondere mit Bezug auf die hier interessierende Zielgruppe einige Herausforderungen. Bei jungen Menschen mit mehrfachem Unterstützungsbedarf sind meist mehrere Institutionen beteiligt (Erzinger et al. 2013, S. 90 ff.). Dabei zeigt sich ein zentrales «Unterstützungsdreieck» von Akteurinnen und Akteure der Schule und der beruflichen Grundbildung (Volksschule bis Lehrbetrieb wie auch Beratungsangebote im Bereich Familie, Jugend und Berufsbildung), des Gesundheitsbereichs (z. B. Ärztinnen und Ärzte, Psychiaterinnen und Psychiater, psychologische Dienste) und der Existenzsicherung (z. B. RAV, IV, Sozialhilfe)» (Erzinger et al. 2013, S. 90 ff.). Etwas seltener sind Akteurinnen und Akteure aus den Bereichen Recht (z.B. Vormundschaft, Jugendanwaltschaft), Wohnen (z.B. Wohngruppen, Pflegefamilien, Kliniken) und Freizeit (z.B. Vereine, Jugendarbeit) involviert (ebd.). Die Recherchen sowie die Befragungen der Fachpersonen (vgl. Kap. 6.2) zeigen, dass im Kontext von Mehrfachproblematiken hohe Erwartungen an die Volksschule gestellt werden. Massnahmen der Prävention, Früherkennung und -intervention sollen hier nach Möglichkeit die Entwicklung von Mehrfachproblematiken verhindern. Wie exemplarisch gezeigt wurde, bestehen bereits einige Massnahmen und Programme hierzu. Aus fachlicher Sicht sind diese zu begrüssen. Wichtig wäre, dass diese aber vertieft analysiert würden und eine Auswahl von guten Programmen und Instrumenten breit zugänglich gemacht würden (wie z.B. der Leitfaden zur Früherkennung von Kindeswohlgefährdung aus dem Kanton Bern81). Erhöhte Sensibilität gegenüber entwicklungsbezogenen und/oder lebensweltlichen Problemlagen, die Bildungsprozesse behindern können, ist auch in Zwischenlösungen oder der Berufsbildung wichtig, da Mehrfachproblematiken zu ganz unterschiedlichen Zeitpunkten im Bildungsverlauf auftreten können. Zugleich verweisen die Komplexität und die dynamische Entwicklung von Mehrfachproblematiken darauf, dass diese nicht zwangsläufig durch mehr Früherkennung oder Sensibilität vermieden werden können. Zu hoffen ist allerdings, dass die erhöhte Aufmerksamkeit dazu beiträgt, dass Jugendliche frühzeitig bedarfsorientierte Hilfen erhalten. Kommt es zu mehrfachen und komplexen Problemlagen, ist in der Regel Hilfe aus unterschiedlichen Bereichen nötig. Dabei entsteht ein erhöhter Kooperations- und Koordinationsaufwand zwischen den Institutionen. Jede Institution ist aufgrund von gesetzlichen Grundlagen für spezifische Problembereiche und Leistungen zuständig. Entsprechend werden die Probleme gemäss der je eigenen Handlungslogik bearbeitet, während für andere die Zuständigkeit fehlt (funktionale Ausdifferenzierung). Die mangelnde Koordination von Hilfen erweist sich sowohl für Fachpersonen der Fallführung und - begleitung als auch für die Klientinnen und Klienten als herausforderungsreich und beeinträchtigt die Kontinuität und Wirksamkeit von Fördermassnahmen (Schmidlin et al. 2018). Die Herausforderungen in Bezug auf die Kooperation und Koordination wurden erkannt und werden im Rahmen der nationalen IIZ-Organisation bearbeitet. Auch im 81 Leitfaden «Früherkennung von Kindeswohlgefährdung in den Volksschulen des Kantons Bern – Leitfaden für die Schule» 2020 im Kanton Bern. https://edudoc.ch/record/209399?ln=de [Zugriffsdatum: 20.05.2021] 73 Teil I: Übergangssystem Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Kontext des Case Management Berufsbildung werden Weiterentwicklungen angestrebt. Diese Entwicklungen beziehen sich insbesondere auf die Ebene der fallführenden Stellen. Weiter zeigen die Recherchen im Rahmen der vorliegenden Studie, dass diese Beispiele interinstitutioneller Kooperationen noch wenig dokumentiert und öffentlich zugänglich sind. Auch wurden noch wenig vergleichende Studien durchgeführt, die auf Erfolgsfaktoren verweisen können. Für die Weiterentwicklung des Systems auf Ebene der fallführenden Dienste ist es wichtig, dass einschlägige Erfahrungen systematisch untersucht und ausgewertet werden (Steuerungswissen). Dies wurde auch im Rahmen der Diskussionen in den sprachregionalen Workshops diskutiert und ein Bedarf nach mehr Austausch über Good-Practice formuliert (vgl. Kap. 6.2). Insbesondere wenn Weiterentwicklungen initiiert werden, sind öffentlich zugängliche Erkenntnisse und Erfahrungen hilfreich. Die starke Ausdifferenzierung des Übergangssystems zeigt sich auch auf der Ebene der Zwischenlösungen und der Angebote der beruflichen und sozialen Integration (Ebene der spezifischen Angebote). Je nach Trägerschaft bestehen unterschiedliche Rahmenbedingungen für die Angebote, diese sind aber insgesamt kaum auf die Bearbeitung von Mehrfachproblematiken ausgerichtet. So können Brückenangebote und Motivationssemester, die als Berufsintegrationsangebote konzipiert sind, im Umgang mit Mehrfachproblematiken meist nur begrenzt auf vielfältige Unterstützungsbedürfnisse eingehen. Engen Rahmenbedingungen, aber auch Leistungsvorgaben wie Anschlussquoten können dazu beitragen, dass Zugangsschwellen oder Ausschlussbedingungen entstehen (vgl. «creaming the crop», Risikoselektion). Solche selektierende Erfassungs- und Zuweisungspraxen führen dazu, dass gerade hoch belastete junge Menschen von Hilfe ausgeschlossen werden. Hier zeigt sich Optimierungsbedarf in Bezug auf Rahmenbedingungen von Angeboten und Bedürfnissen der Zielgruppe. Deutlich wird auch, dass die jeweiligen Rahmenbedingungen durch institutionelle Vorgaben bestimmt werden. Dabei wird teilweise zu wenig gefragt, ob die Angebote auch auf die Zielgruppenbedürfnisse passen.82Hier zeigt sich aus fachlicher Sicht ein Bedarf nach einer übergeordneten Steuerung der Angebotslandschaft, damit junge Menschen in Angebote triagiert werden können, die ihren Unterstützungsbedürfnissen entsprechen (vgl. dazu Bern und Luzern). Weiter verweisen die Ergebnisse auf eine zu enge Fokussierung der Angebote auf Berufs- bzw. Arbeitsintegration. Die breit geteilte sozial- und bildungspolitische Strategie «Kein Abschluss ohne Anschluss» bzw. «Berufsbildung für alle» ist zweifellos wichtig. Andererseits ist mit dieser Zielsetzung eine Engführung an einem «normalbiografischen»83 Ablaufmuster verbunden, das durch einen zeitlich engen Rahmen strukturiert wird 82 Geht man beispielsweise davon aus, dass eher «schulmüde Jugendliche» und Jugendliche mit Mehrfachproblematiken den Weg über ein Motivationssemester wählen, ist nicht nachvollziehbar, warum die Rahmenbedingungen hier zeitlich enger sind als in Brückenangeboten. 83 Gemäss Elder (1994) bezieht sich das Konzept Lebenslauf auf den verzeitlichten, institutionalisierten und individualisierten Prozess des Aufwachsens in modernen, arbeitsteiligen Gesellschaften. Er lässt sich als verzeitlicht verstehen, da er strukturiert als „age-graded trajectories“ (Elder 1994, 420) konzipiert ist. In der gegenwärtigen Übergangsstruktur lässt sich eine normalbiografische zeitliche Strukturierung erkennen, die z.B. in den der Nahtstellenlogik zum Ausdruck gebracht wird. 74 Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Teil I: Übergangssystem (Übergang I mit ca. 15 bis 17 Jahren). Zugleich zeigen Transitions- und Übergangsstudien, dass verlängerte und diskontinuierliche Übergangsverläufe von der Schule in die Erwerbsarbeit immer mehr zum Regelfall werden (Kapitel 3.1). Entsprechend erfordern die Übergänge mehr und flexiblere Unterstützung. Die enge Fokussierung der Angebote auf die berufliche Grundbildung und Arbeitsmarktfähigkeit in Verbindung mit den engen Rahmenbedingungen der Angebote (knappe Dauer der Angebote, eng definiertes Ziel) sind für junge Menschen mit Mehrfachproblematiken herausfordernd und begünstigen Abbrüche. Die Recherche der Fachliteratur konstatiert einen Bedarf an einer konzeptionellen Weiterentwicklung der Angebote, die sich an Bedarfslagen der Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit mehrfachem Unterstützungsbedarf ausrichtet. Eine Konsequenz daraus wäre, dass für junge Menschen mit Mehrfachproblematiken ganzheitliche Lern- und Entwicklungs- und Lebensbewältigungsprozesse im Fokus stehen sollten, die in der Regel mehr Zeit benötigen. Aus diesem Grund sind zeitlich flexiblere Angebotsformen notwendig (Flexibilisierung von Unterstützung). Ebenso muss thematisch Raum bestehen für die Bewältigung von vielfältigen Lebensthemen, die für soziale Integration notwendig sind. Wie die Ergebnisse der Befragung der jungen Menschen zeigen, sind neben beruflichen Zielen bei Bedarf ebenso individuelle, soziale oder alltagspraktische Ziele zu berücksichtigen (vgl. Kap. 4.4.2, 5). Aus fachlicher Sicht zeigt sich hier ein Bedarf an Pilotprojekten, die Erkenntnisse zur erfolgreichen Ausgestaltung solcher Angebote bieten, dazu wären auch Begleitevaluationen wichtig (Kap. 9.3). Zugleich ist dies nur möglich, wenn dies durch zuständige kantonale Stellen unterstützt wird. Insgesamt zeigen die Entwicklungsbedürfnisse auf unterschiedlichen Ebenen, dass für die Weiterentwicklung des Übergangssystems eine noch stärkere systemische Perspektive notwendig ist. So muss auf unterschiedlichen Ebenen für das Thema sensibilisiert werden: auf der Ebene der Amtsleitungen bzw. der verwaltungspolitischen Steuerung und der fachpolitischen Diskurse (Policy-Entwicklung), der Ebene der interinstitutionellen Zusammenarbeit der fallführenden Stellen (Fachstellen, Dienste u.a.) und der Ebene der Fallbegleitung in Angeboten der sozialen und beruflichen Integration. Dabei ist neben mehr Wissen zu den Leistungen der einzelnen Systeme und Angebote auch ein stärkeres interinstitutionelles Systemmanagement84 nötig (Zysset 2015). Bei dieser übergreifenden Systembetrachtung sind alle relevanten Akteurinnen und Akteure einzubeziehen, die jeweiligen Rechtsgrundlagen, Kompetenzen und Handlungslogiken auf unterschiedlichen Ebenen zu berücksichtigen und auch Lücken, Doppelspurigkeit oder Widersprüche im System zu eruieren – wie dies im Rahmen von IIZ-Ansätzen angestrebt wird und was mit Blick auf junge Menschen mit Mehrfachproblematiken weiterzuentwickeln wäre. 84 In Deutschland und Österreich werden Fragen dazu unter dem Stichwort des regionalen Übergangsmanagements und einer Verankerung in der Kinder- und Jugendhilfe diskutiert. 75 Teil I: Übergangssystem Unterstützung bei Mehrfachproblematiken 6.2 Herausforderungen aus Sicht von Fachpersonen Im Rahmen der drei sprachregionalen Workshops (WS_D_I_F) und der Workshops zu Good-Practice-Angeboten (WS_GP_BS_GE) wurden auch die Chancen und Herausforderungen im aktuellen Übergangssystem diskutiert. Insgesamt schätzten die befragten Fachpersonen aus allen Workshops85 das Übergangssystem in die nachobligatorische Ausbildung und Erwerbsarbeit positiv ein. Es sei grundsätzlich ein vielfältiges Angebot vorhanden, wenn auch mit regionalen und kantonalen Unterschieden, und Formen der systemübergreifenden Zusammenarbeit würden erprobt. Trotz der insgesamt eher positiven Bewertung des Unterstützungsangebots und der interinstitutionellen Kooperationen waren sich die Teilnehmenden jedoch einig, dass im Umgang mit jungen Menschen mit Mehrfachproblematiken noch viele Herausforderungen und Raum für Verbesserungen bestehen. Diese werden nachfolgend gebündelt zusammengefasst. Erkennen von Mehrfachproblematiken in der Volksschule Das Ergebnis aus der Recherche der Fachpublikationen, wonach Früherkennung und - intervention auf der Ebene der Volksschule hohe Relevanz hat, wurde durch die Fachpersonen der sprachregionalen Workshops (WS_D_I_F) bestätigt (vgl. 6.1.1). In Bezug auf die Früherfassung wurde aber kritisch angemahnt, nicht in eine «Machbarkeitsphantasie» zu verfallen beziehungsweise zu denken, man könne mit genügend Prävention komplexe Problemlagen vermeiden (WS_D). In der Praxis zeige sich, dass man manche Fälle erst erkenne, wenn Problemlagen bereits komplex seien. Dies liege in der Natur von Mehrfachproblematiken. Entscheidend ist es aus der Perspektive der Fachpersonen darum, wie die Schulen, aber auch Zwischenlösungen u.a. mit komplexen Problemlagen umgingen. Insgesamt sei es häufig unklar, wer zuständig ist und welche Massnahmen ergriffen werden könnten. Wichtig sei darum die Frage, wer eine wachsende Komplexität eines Falls erkenne und wer entscheide, welche Themen wie bearbeitet werden können. Hier wird ein Klärungsbedarf bezüglich der Zuständigkeit für Früherkennung und -intervention innerhalb der Organisationen entlang der Nahtstellen I und II wahrgenommen. Komplexe Problemlagen werden im Schulkontext und häufig auch in Zwischenlösungen insbesondere dann erkennbar, wenn sie zu einem Leistungsabfall oder zu Störungen im Schulalltag führen. Wenn sich komplexe Problemlagen abzeichneten, erfolge häufig ein Einbezug der Schulsozialarbeit, des Schulpsychologischen Diensts, der Invalidenversicherung IV oder von Ärztinnen und Ärzte, die mit der Abklärung und Bestimmung von Massnahmen betraut seien (WS_GP_BS, WS_D_I). Entscheidend sei weiterhin, dass es im Schulkontext gelinge, betroffene Kinder und Jugendliche in schulischen und anderen Belangen zu unterstützen und im Bildungssystem zu halten. Entwicklungsbedarf sahen die befragten Fachpersonen bei der Vermittlung der Schulen von Jugendlichen an das Case Management Berufsbildung CM BB. Von Seiten der Case 85 WS_D_I_F = deutsch-, italientisch-, französischsprachiger Workshop; WS_GP_GE_BS = Workshops im Rahmen der Good-Practice-Recherchen in Genf und BS 76 Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Teil I: Übergangssystem Managerinnen und Manager wurde festgestellt, dass die Zusammenarbeit mit der Volksschule nicht immer einfach sei. Eine umfangreiche Information der Schulen zum CM BB sei wichtig und der Austausch zwischen CM BB und Schulen müsste (besser) gepflegt werden. Dies erfordert, so die Fachpersonen aus dem Tessin, einen hohen Aufwand ihrerseits. Trotzdem könne diese Schnittstelle weiter optimiert werden. Aus der Perspektive der Fachpersonen aus der französischsprachigen Schweiz müsste die Partnerschaft zwischen dem CM BB und Schulen proaktiver gestaltet werden, z.B. durch Etablierung einer systematischen Zusammenarbeit mit den Schulen/Schulleitungen im letzten Schuljahr. So könne teilweise verhindert werden, dass dynamische und komplexe Problemlagen erst kurz vor Schulende erkannt würden (WS_F). Positiv beurteilt wurde von den Fachpersonen aus der Westschweiz und dem Tessin die Erfassung der Anschlusslösungen von Schulabgängerinnen und Schulabgängern sowie von weiteren kritischen Ereignissen wie Lehrvertragsauflösungen durch das Bildungsdepartement, um mehr über ihren Verbleib zu erfahren. Grundsätzlich zeigen sich aber kantonale Unterschiede in der Erfassungspraxis und den damit verbundenen Zielen. Jugendliche ohne Anschlusslösungen werden bspw. in den Kantonen Genf, Wallis sowie im Tessin systematisch erfasst und auch kontaktiert.86 Eine Besonderheit im Übergang I stellt die Verlängerung der obligatorischen Schulzeit bis zum 18. Altersjahr87 im Kanton Genf und im Tessin dar. Erwartet wird, dass damit frühe Ausstiege aus dem Bildungssystem verhindert werden können. Unübersichtlichkeit des Hilfesystems und «zufällige» Zugänge In allen Workshops wurde festgestellt, dass es viele Unterstützungsangebote gebe, Jugendliche und auch Eltern aber mit dem Hilfesystem häufig überfordert seien. Hervorgehoben wurde, es fehle Eltern wie Jugendlichen das notwendige Systemwissen, um die passende Unterstützung zu finden. Dies habe zur Folge, dass sich die jungen Menschen oft nicht an die «richtige Stelle» wenden, sondern dass «Jugendliche oft selber entscheiden, oder der Zufall, wo sie sich Unterstützung holen» (WS_D). Auch wurden die administrativen Anforderungen als zu hoch und einschüchternd eingeschätzt. In der Konsequenz können Fachpersonen unterschiedlicher Institutionen (im Bildungs- und Ausbildungssystem, im Kontext der Sozialhilfe, Kinder- und Jugendhilfe Arbeitsvermittlung, IV, Gesundheitssystem u.a.) erstmalig mit jungen Menschen in komplexen Situationen konfrontiert sein (WS_TI_D). Nötig sei daher Sensibilität für multiple Problemlagen in allen relevanten Institutionen. Damit seien auch Aus- und Weiterbildungsinstitutionen in der Verantwortung, Fachpersonen zu sensibilisieren. 86 Im Wallis werden die verfügbaren Daten ausgehend von der Sozialversicherungsnummer abgeglichen mit dem Ziel, alle Jugendlichen, die nicht in (Aus-) Bildung sind, zu erfassen. Im ersten Jahr wurden auf diese Weise etwa 1000 junge Menschen eruiert. Nach einer individuellen Kontaktaufnahme blieben ca. 350 junge Menschen mit Unterstützungsbedarf übrig. Diese wurden (mit Einverständnis der Jugendlichen) in die Datenbank aufgenommen. 87 Dies ist auch eine Reaktion auf sprachregionale Unterschiede: in den französisch- und italienischsprachigen Kantonen treten mehr Jugendliche nach dem Schulaustritt in eine allgemeinbildende, schulische Ausbildung über als in der Deutschschweiz, wo die duale Berufsbildung stärker vertreten ist (Schweizerische Koordinationsstelle für Bildungsforschung SKBF 2018). Dieser strukturelle Unterschied, wird als eine Ursache, für die höhere Schulabbruchsquote und damit verbunden auch für die Jugendarbeitslosigkeitsquote in diesen Kantonen gesehen. Mit der Erhöhung des Schulobligatoriums bis 18 Jahre sollen vorzeitige Ausbildungsabbrüche vermieden werden. 77 Teil I: Übergangssystem Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Die hohe Komplexität des Hilfesystems ist aber auch für Fachpersonen selbst eine Herausforderung. Fachpersonen benötigten breite Kenntnisse zum Hilfesystem, was nicht immer gegeben sei oder Zeit brauche (WS_F). Des Weiteren dauerten die Abklärungen meist lange und geeignete Angebote seien oftmals voll. In der Folge könne sich die Situation der jungen Menschen schnell verschlechtern (WS_F). Komplexität der Fallerkennung und -abklärung In den Workshops wurde festgehalten, dass eine Sensibilität gegenüber Mehrfachproblematiken innerhalb der Organisationen wichtig sei. Sodann brauche es eine Erstabklärung und Standortbestimmung, um zu entscheiden, ob andere Stellen involviert werden sollen. Und schliesslich sei eine eingespielte Kooperation zwischen den involvierten Stellen zentral (s.u.). Verschiedene Herausforderungen wurden auch im Zusammenhang mit der Fallerfassung und -abklärung festgestellt. Je nach Erstanlaufstelle bestehen unterschiedliche und teilweise einseitig bildungs- bzw. arbeitsmarktbezogene Kriterien der Ersterfassung (WS_D). Damit verbunden wird die Gefahr der Ausblendung von wichtigen Themen im Zusammenhang mit Mehrfachproblematiken gesehen. Einfache Checklisten seien hier meist ungenügend. Insgesamt sei eine umfassende Fallabklärung bei komplexen Problemsituationen herausfordernd, erfordere viel Wissen bezüglich Beratung, sozialer Diagnostik und Systemwissen. Über etablierte Fallabklärungsinstrumente verfügten, so die Meinung der Fachpersonen z.B. die Jugendanwaltschaft, die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden oder kantonale Stellen des Case Managements Berufsbildung.88 Für Schulen, Ausbildungen oder Zwischenlösungen könnten aus ihrer Perspektive allenfalls Instrumente hilfreich sein, um eine Ersteinschätzung vornehmen zu können, um die Jugendlichen bei Bedarf an qualifizierte Stellen weiterzuempfehlen. Erkennen lässt sich ein Dilemma, zwischen pragmatischem Bedarf der Ersteinschätzung und umfassendem professionellem Abklärungsbedarf von Mehrfachproblematiken. Eine vertiefte Abklärung wäre nötig, um gezielt weitere verschiedene Hilfen verknüpfen zu können. Dies verweist auf den Bedarf nach einfachen Instrumenten, die eine Ersteinschätzung ermöglichen, nach Handlungsansätzen, wie und in welchen Fällen in der jeweiligen Einrichtung gegebenenfalls Unterstützung angeboten werden kann und Wissen dazu, welche weiteren Stellen bei Bedarf eine vertieftere Abklärung vornehmen könnten. Austausch von Fallinformationen und Fallerfassungssysteme Eine grosse Herausforderung wird in den Workshops WS_D_I in Bezug auf den Austausch von Fallinformationen bei komplexen Fällen gesehen. «È importante avere un quadro di valutazione completo, da una certa età bisogna avere le informazioni sui ragazzi.» (WS_TI) Ein systematischer Austausch von Informationen zwischen den fallführenden Stellen und auch mit den fallbegleitenden Stellen ermögliche ein gemeinsames Fallverständnis 88 In 14 Kantonen nutzt die Jugendanwaltschaft ein Abklärungs- bzw. Diagnostiktool, um die Fallbeurteilung zu objektivieren und eine systematische Massnahmenauswahl zu ermöglichen. Für die Aufnahme ins CM BB wird in verschiedenen Kantonen ein Erfassungsinstrument eingesetzt: z.B. Kanton Bern oder Wallis. 78 Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Teil I: Übergangssystem (WS_TI_D). Der Umgang mit Informationen wird insgesamt als ungeklärt beurteilt. So wissen man oft zu wenig über die «Vorgeschichte» oder andere Stellen und Personen, die auch noch in den Fall involviert seien. Kontrovers wurden elektronische Fallerfassungssysteme diskutiert, die den Informationsaustausch zwischen fallführenden Stellen und fallbegleitenden Angeboten ermöglichen könnten. Eine institutionenübergreifende Erfassung von Fallverläufen wäre wünschenswert89. Die Möglichkeit des Informationsaustausches wurde als wichtig für die Fallbegleitung in Angeboten eingeschätzt. Im WS_D wurde ein Wunsch nach einem solchen System ebenfalls geäussert. Gleichzeitig wurden aber auch grundlegende Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes geäussert (Amtsgeheimnis, Schweigepflicht, Persönlichkeitsrechte). In Bezug auf den Informationsaustausch wurde insgesamt ein Klärungsbedarf ausgemacht. Spannungsfeld zwischen Angebotsorientierung und Bedarfsorientierung Wie schon mit Bezug auf die Recherche der Fachpublikationen konstatiert wurde, nehmen auch die Fachpersonen bei komplexen Problemlagen ein Spannungsfeld zwischen Angebots- und Bedarfsorientierung wahr. Die Angebotsorientierung zeige sich in gesetzlich definierten Aufgaben, klar abgegrenzten Zuständigkeiten, Rahmenbedingungen, Anspruchsgruppen, Leistungsspektren und Zielvorgaben. Falle eine Problemlage nicht in das institutionelle Aufgabensegment, so könne dieses Problem nicht bearbeitet werden. «Trop souvent, le contrôle est effectué dans le cadre d'un mandat spécifique relatif à un service particulier, par exemple l'assurance chômage.» (WS_F) Dies führe zu einem institutionellen Problem- und Ressourcenblick («Kässeli-Denken», «Jeder schaut für seinen Garten, aber für den Zaun ist niemand zuständig»). Für die Klientinnen und Klienten trage dies zur Fragmentierung von Hilfe und letztlich zu ungenügender Unterstützung bei. Kritisch diskutiert wurde in den WS_D_F, dass alle Angebote in besonderem Mass dem übergeordneten Ziel der beruflichen Bildung bzw. Berufsintegration verpflichtet seien. Auch wenn die Teilhabe am Arbeitsmarkt über eine Ausbildung ein wichtiges Ziel sei, verhindere diese enge Zielfokussierung bei vielfältigen Problemlagen ein bedarfsorientiertes Vorgehen. Dies führe bei Jugendlichen, bei denen andere Probleme vordringlich sind, zu einer Häufung von Misserfolgen (WS_F). Insbesondere Angebote der Berufsintegrationen benötigten erweiterten Handlungsspielraum und mehr Zeit bei der Begleitung von jungen Menschen mit Mehrfachproblemen (WS_GP_BS). Darüber hinaus sind laut WS_F insbesondere in strukturschwachen Regionen oder bei konjunkturbedingter hoher Arbeitslosigkeit auch Alternativen der sozialen Integration notwendig, statt die Jugendlichen aufgrund von Misserfolgen unter Druck zu setzen: «Il 89 In diesem Zusammenhang wird auf das Tessiner Erfassungssystem «CAGI-System» verwiesen, auf die Case Managerinnen und Manager Berufsbildung zugreifen können. Die Plattform enthält Informationen wie Berichte, Dokumente, Verläufe usw., die vom Primarschul- und/oder Mittelschullehrpersonen eingegeben werden. 79 Teil I: Übergangssystem Unterstützung bei Mehrfachproblematiken faudrait sortir de la logique ‘pied aux fesses’» (WS_F). Danach könnten bspw. neue Bildungsangebote näher an den Lebenswelten der Jugendlichen entwickelt werden, um hierüber zentrale Kompetenzen zu erwerben und Möglichkeiten der sozialen Integration zu bieten90. Einschränkungen durch Finanzierungslogiken und begrenzte Handlungsspielräume Im Zusammenhang mit der Angebotsorientierung nehmen die Fachpersonen aus Berufsintegrationsangeboten (Ebene 2) begrenzte Handlungsspielräume auf verschiedenen Ebenen wahr, welche eine intensive und bedarfsorientierte Begleitung verunmöglichen. So arbeiten die Anbietenden von Berufsintegrationsangeboten i.d.R. im Auftrag von verschiedenen Stellen, welche je eigene Leistungsaufträge definieren und überprüfen: «Pour l’instant, on est dans une logique où le niveau 1 (le haut) mandate le niveau 2 (le bas), puis le niveau 2 fait un rapport au niveau 1 pour dire s’il a réussi ou non.» (WS_F) Eine zusätzliche Unterstützung bei Mehrfachproblematiken sei oft nicht oder nur am Rande möglich. Beispielsweise haben Fachpersonen in Integrationsangeboten keine Befugnis, weitere Massnahmen einzuleiten, obwohl die Komplexität der Probleme oft erst zu diesem Zeitpunkt sichtbar werden. Sie würden dann versuchen, den Rahmen des Möglichen auszuschöpfen, aber gerade bei komplexen Fällen würden sie deutlich an Grenzen stossen. Die bedingte Zuständigkeit der meisten Angebote verhindert somit nachhaltige Hilfen.91 Auch auf der Ebene der fallführenden Stellen zeigen sich Begrenzungen der Handlungsspielräume durch die Rahmenbedingungen des Hilfesystems. Leitendes Kriterium im Hilfesystem sei, dass ein Leistungsanspruch einem bestimmten System zugeordnet wird, welches für die Finanzierung aufkommt (rechtlicher Rahmen der Massnahme). Damit bestehen für verschiedene Hilfebedürfnisse unterschiedliche Finanzierungsquellen mit ihren je eigenen Vorgaben bezüglich Umfangs- und Zieldefinitionen. Insgesamt wird der formelle Rahmen bei komplexen Fällen als zu eng beurteilt, «er lässt nicht zu, was nötig wäre» (WS_D). 90 Im Rahmen der Beschäftigungs- und Integrationsangebote in der Sozialhilfe (BIAS) im Kanton Bern, werden auch Angebote für Jugendliche und junge Erwachsene bereitgestellt, die einen starken Fokus auf die soziale Integration haben und der Stabilisierung dienen, bevor Bildungsmassnahmen möglich sind. https://www.gef.be.ch/gef/de/index/direktion/organisation/soa/publikationen/berufliche_und_sozialeintegration.html [Zugriffsdatum: 06.06.2021] Im Rahmen des niederschwelligen, beruflichen Integrationsprogramms «Accroche» in Genf werden vulnerable junge Menschen im Alter von 15-25 Jahren bei der Erreichung der beruflichen Ziele unterstützt. Hierbei wird ein starker Fokus auf die soziale Integration gelegt. Ein zentraler Fokus liegt dabei auf der Koordination von benötigten Hilfen. https://www.accroche.ch/association/ [Zugriffsdatum: 20.11.2021] 91 Als gutes Beispiel für eine unbedingte Zuständigkeit auf Ebene 2 wurde das Berufsintegrationsangebot La Capriola im Kanton Graubünden genannt. La Capriola begleitet Lehrbetriebe bei komplexen Problemlagen von Auszubildenden. 80 Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Teil I: Übergangssystem Auch zeitliche Rahmenbedingungen (Dauer der Massnahme) werden selbst bei zielgruppenspezifischen Angeboten wie dem CM BB als zu begrenzt wahrgenommen. Fallbegleitende wünschten sich daher weitere Ressourcen für umfassende Begleitungen. Systemübergreifende Kooperation und Steuerung Die Verknüpfung und interinstitutionelle Koordination von Leistungen ist auch aus Sicht der beteiligten Fachpersonen zentral für die Qualität der Hilfen, denn dies garantiere Chancengleichheit und eine Systematik. Herausforderungen in diesem Bereich wurden in allen sprachregionalen Workshops eruiert. Sind unterschiedliche Institutionen beteiligt, so sei eine übergeordnete Steuerung von einer Stelle in koordinierender Funktion (Relaisstation) nötig. Dies sei oft noch zu wenig üblich, so die Einschätzungen der Mitdiskutierenden. Im französischsprachigen Workshop wurde als wichtig erachtet, dass eine geeignete Stelle (mit Weisungsfunktion) zu benennen sei, welche Informationen zentralisiert, Fälle erfasst und koordiniert und Angebote steuert. Dazu sei der Austausch zwischen den verschiedenen Stellen wichtig (horizontale Kooperation), um verstehen zu können, wie die jeweiligen Stellen arbeiten und wie eine Zusammenarbeit aussehen könnte. Schliesslich wird erwähnt, dass auch der Austausch zwischen Fallführenden und Fallbegleitenden wichtig ist (vertikale Kooperation), aber hier scheint das Format weniger klar benennbar zu sein. In Bezug auf regionale Unterschiede wurde im deutschsprachigen Workshop festgestellt, dass IIZ-Formen in Stadtkantonen möglicherweise einfacher zu installieren seien, da hier für alle Institutionen die gleichen Bedingungen herrschten und die räumliche Nähe eine Zusammenarbeit begünstige. Grössere Distanzen in ländlichen Regionen bedeuten hingegen eine Herausforderung in Bezug auf die Kooperation. In ländlichen Regionen sei die persönliche Kommunikation durch grössere Distanzen erschwert, hier sei wichtig, dass man sich in dezentralen Gruppen treffe, um Kontakt zu pflegen. Weiter schätzten die Fachpersonen im deutschsprachigen Workshop die kantonale Steuerung in den französischsprachigen Kantonen als stärker ein, was eine interdepartementale Struktur möglicherweise erleichtere. Demgegenüber bestehe in der Deutschschweiz ein höherer Anspruch an Gemeindeautonomie, was den Koordinationsbedarf bei Mehrfachproblematiken erhöhen kann. Fehlende Zusammenarbeit zwischen Angeboten Anbieter von Integrationsangeboten bewerben sich um Aufträge der jeweiligen fallführenden Stellen. Mit Ausnahme von Brückenangeboten, die teilweise staatlich organisiert werden, arbeiten Berufsintegrationsangebote (bspw. die der IV oder der Arbeitsämter, Sozialdienste) im Auftragsverhältnis und nach einem Marktprinzip. Entsprechend stehen sie in Konkurrenz zueinander. Dies führt aus der Perspektive der Fachpersonen dazu, dass jede anbietende Organisation in erster Linie versuche, die Aufträge gemäss Vorgaben zu erfüllen und weitere zu sichern. Dies verhindere oftmals eine Zusammenarbeit zwischen allen Anbietenden der Region (WS_D_I). Das habe den weiteren Nachteil, dass gemeinsame Anliegen nicht so leicht formuliert werden könnten (fehlende gemeinsame Stimme). 81 Teil I: Übergangssystem Unterstützung bei Mehrfachproblematiken In allen Workshops wurde daher eine verstärkte horizontale Vernetzung zwischen den Anbietenden als wichtig erachtet. Die bestehende Vielfalt an Angeboten sei wichtig, um die unterschiedlichen Bedürfnisse verschiedener junger Menschen adressieren zu können. Es sei aber auch wichtig, sich als Teil eines Systems zu verstehen und zusammenzuarbeiten (WS_F). 6.2.1 Zusammenfassende fachliche Kommentierung Insgesamt beziehen sich die Herausforderungen laut den Fachpersonen somit erstens auf die Früherkennung und -intervention in der Schule und die Sensibilisierung in Unterstützungsangeboten entlang der Nahtstellen I und II, zweitens auf die Finanzierung und konzeptionelle Entwicklung von geeigneten Ansätzen der Begleitung bei Mehrfachproblematiken. Drittens wird ein Klärungsbedarf in Bezug auf die Zuständigkeit für die Abklärung bei Mehrfachproblematiken auf Ebene 1 erkannt. Erkennbar werden in Bezug auf Mehrfachproblematiken mehrere Dilemmata, die in der Praxis als Herausforderung wahrgenommen werden. Eine erhöhte Sensibilität für Mehrfachproblematiken in allen Organisationen entlang der Nahtstellen I und II ist wichtig. Die Hoffnung besteht, dass Prävention und Früherkennungsprojekte die Entstehung von Mehrfachproblematiken möglichst verhindern lässt. Zugleich zeigt sich, dass Mehrfachproblematiken zu jeder Zeit auftreten können und oft erst erkannt werden, wenn sie da sind. Auch aus Sicht der Fachpersonen greifen einfache Checklisten zu kurz. Potenzielle Mehrfachproblematiken benötigen eine qualifizierte Abklärung. Dennoch benötigen Fachpersonen der Volksschule oder der Berufsschulen leicht anzuwendende Instrumente zur Ersteinschätzung. Nur so lässt sich überhaupt erkennen, wann der Einbezug einer qualifizierten Stelle nötig ist. Hier können Schulen und weitere Bildungsangebote unterstützt werden, indem bestehende Instrumente und Ansätze fachlich bewertet, auf den Umgang mit Mehrfachproblematiken angepasst und schliesslich auch besser zugänglich gemacht werden und innerhalb der Einrichtungen geklärt wird, wie in gegebenen Fall vorzugehen ist. Dazu gehört aus fachlicher Sicht auch die Klärung, was innerhalb der Einrichtung an Unterstützung im Sinne der Frühinterventionen angeboten werden kann und in welchen Fällen, weitere abklärende Stellen beigezogen werden müssen und wenn ja welche. Zu bedenken ist auch, dass zu hochschwellige Abklärungsstellen wie die Invalidenversicherung IV, der Schulpsychologische Dienst SPD oder die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB, von Eltern und/oder Jugendlichen nicht ohne weiteres akzeptiert werden. Eine Abklärung durch beispielsweise ein niederschwelliger zugängliches CM BB könnte hier hilfreich sein und Schwellen im Zugang zu Hilfen abbauen. Weiterhin besteht bei Mehrfachproblematiken die Herausforderung, dass Angebote der Berufsintegration (Ebene 2) meist zu einseitig bzw. wenig flexibel rein auf die Berufsfindung ausgerichtet sind. Hier zeigt sich ein weiteres Dilemma, wonach Fachpersonen aus Angeboten der Berufsintegration Mehrfachproblematiken zwar erkennen, dass ihnen aber die Hände durch enge Rahmenbedingungen gebunden sind. 82 Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Teil I: Übergangssystem Die Verknüpfung von Hilfen ist meist nicht vorgesehen oder nur nachgelagert allenfalls möglich. Hier zeigt sich ein Entwicklungsbedarf in Bezug auf die Finanzierung der Angebote bei erhöhtem Unterstützungsbedarf entlang der Nahtstellen. Geklärt werden muss, wie bei Bedarf an erweiterten Hilfen in einem Bildungs- bzw. Integrationsangebot, zusätzliche Hilfen angeboten werden können. Hier sind Finanzierungsmodelle zu überprüfen, damit die Verknüpfung von Leistungen aus unterschiedlichen Systemen möglich ist. Neben der Klärung der Finanzierung ist auch wichtig, dass konzeptionelle Anpassungen bei Bedarf möglich sind. Erforderlich sind aus Sicht der Fachpersonen mehr zeitliche Flexibilität und offenere Ziele bzw. grössere Handlungsspielräume, um bedarfsorientierter arbeiten zu können. Bearbeitet werden müssen neben ausbildungsbezogenen Zielen auch individuelle, soziale oder alltagspraktische Ziele (vgl. Kap. 4.4.2, 5). Und dies erfordert bei Bedarf mehr Zeit. Bei Jugendlichen, welche Jugendhilfemassnahmen durchlaufen, kann der Berufsintegrationsprozess beispielsweise zwischen fünf bis zehn Jahren dauern (Ahmed, Rein, Schaffner 2020), ähnlich dürfte es im Falle von spätmigrierten Jugendlichen sein. Aus fachlicher Sicht sind Anbietende von Integrationsangeboten darin zu unterstützen, bedarfsorientierte Angebote zu entwickeln (eventuell als Pilotprojekte, die evaluiert werden). Dies bedeutet nicht, dass alle Berufsintegrationsangebote dies tun müssen, eine Spezialisierung ist denkbar und muss innerhalb der gesamten Angebotslandschaft sinnvoll sein. Und schliesslich wurde von Seiten der Fachpersonen auf Ebene 2 wahrgenommen, dass sie sich zu wenig zu Good- Practice austauschten und die Entwicklungsbedürfnisse zu wenig untereinander diskutiert würden. Aus fachlicher Sicht ist zu empfehlen, dass sich die Anbietenden von Integrationsangeboten stärker vernetzten, auch um ihre Anliegen in die kantonalen Entwicklungen einfliessen zu lassen. Eine weitere Herausforderung nehmen die Fachpersonen in Bezug auf die Zuständigkeit bei Mehrfachproblematiken entlang der Nahtstellen I und II wahr (Ebene der fallführenden Fachstellen, auftraggebenden Stellen). Die verschiedenen Instanzen (Sozialhilfe, Arbeitslosenversicherung, Invalidenversicherung, Psychiatrie, u.a.) fokussieren primär auf spezifische Probleme, für die sie gemäss den gesetzlichen Grundlagen zuständig sind. Dies führt in der bedarfsorientierten Begleitung bei Mehrfachproblematiken zu Spannungsfeldern und Stolpersteinen. Die Mehrdimensionalität der Einflussfaktoren erschwert eine Steuerung nach einer statischen institutionellen Logik (Landert und Eberli 2015, S. 31). Auf Ebenen der Fallführung (Ebene 1) müssen bei Mehrfachproblematiken umfassendere Fallabklärungen getroffen und zeitnah verschiedene Hilfen verknüpft werden. Dies macht es aus fachlicher Sicht nötig, dass erstens geklärt wird, wer bei Mehrfachproblematiken zuständig ist für die Fallführung (Abklärung, Case Management, Koordination von Hilfen). Zweitens ist das Wissen der Fallführenden zur breiten Fallabklärung (vgl. soziale Diagnostik, Kap.4.2.3) bei komplexen Problemsituationen nötig und ebenso ist das Wissen zum Übergangssystem zu sichern. Und schliesslich müssen die Stellen über geeignete Instrumente und Verfahren zur Fallabklärung/sozialen Diagnostik verfügen. Dies spricht dafür, dass hier spezifische Stellen benannt werden, die über das nötige Know-how verfügen und geübt sind im Umgang mit Jugendlichen, deren Eltern und jungen Erwachsenen. Um schliesslich Hilfen nach Bedarf koordinieren zu können, ist die geregelte interinstitutionelle Zusammenarbeit wiederum zentral. 83 Teil I: Übergangssystem Unterstützung bei Mehrfachproblematiken 6.3 Sichtweisen von jungen Erwachsenen auf das Übergangssystem Auch in den Diskussionen mit den jungen Erwachsenen wurde gefragt, welche Herausforderungen sie bei aktuellen Unterstützungsangeboten im Übergang in Ausbildung und Erwerbsarbeit wahrnehmen. Ihre Erfahrungen mit Ämtern beziehen sich oft auf mehrere Stellen. Die jungen Erwachsenen berichteten (auch mit Bezug auf die Erlebnisse von Geschwistern und Freundinnen und Freunde) von Erfahrungen mit folgenden Stellen: Arbeitsvermittlung RAV; Lehrlingsamt und Stipendienamt; Berufsinformationszentrum; Case Management Berufsbildung; Sozialhilfe SH; Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB und Beistände; Invalidenversicherung IV; Sozialversicherungsamt SVA (Verbilligung der Krankenkassenprämien, Ergänzungsleistungen EL); Schuldenberatung; Wohnhilfe oder betreutem Wohnen; Drogenberatungsstellen; Stiftungen. Insgesamt beschrieben sie, wie anforderungsreich der Zugang zu Unterstützung für sie war, dass ihnen oftmals bedarfsgerechte Unterstützung fehlte und sie Schwierigkeiten hatten, die Anforderungen zu erfüllen. Die Ergebnisse dieser Perspektive spiegeln zu einem grossen Teil die wahrgenommenen Herausforderungen aus Sicht der Fachpersonen wider. Überforderung beim Zugang zu Hilfen und im Umgang mit Ämtern Als schwierig beurteilten die Befragten, dass Hilfesuchende häufig in mehreren Bereichen Unterstützung brauchen, aber nicht wissen, wohin sie sich wenden können und wie sie die Anforderungen er Ämter bewältigen können. So fragt sich eine junge Frau: «Wie komme ich eigentlich zur Sozialhilfe?» (GD1_2). Sie erlebte den Zugang zu Unterstützung als ein zusätzliches Bewältigungsproblem. Da vielen das «Know-how» fehle, erleben sich die Befragten dem Sozialsystem bzw. «der Bürokratie» ausgeliefert, wie ein junger Mann dies beschreibt. Das grundlegende Problem ist für die Befragten, dass ihnen Informationen bzw. das Wissen über die Angebote fehlt und dass dies mit Gefühlen wie Hilflosigkeit und Scham verbunden ist. «Mir war das Ganze zu viel mit den ganzen Papieren, die man für die Anmeldung beim RAV bereit haben soll. Am Anfang habe ich gar nicht gewusst, was ich tun muss. Weil niemand in meinem Umfeld redet über’s RAV, weil alle arbeiten, und die die es brauchen, die reden nicht wirklich viel darüber.» (GD1_2) Auch der Umgang mit den Anforderungen der Ämter wird von der jungen Frau als schwierig und überfordernd erlebt: «Wenn du dich anmelden willst, bekommst du einen riesigen Haufen und du kannst schauen, aber wenn du keine Ahnung hast, dann kommt man nicht wirklich weiter. Dann musst du eigentlich Hilfe holen, um das zu verstehen, was du tun musst, damit du dich überhaupt anmelden kannst» (GD1_2). Teilnehmende der Gruppendiskussionen berichten von langen, intransparenten Anmeldeverfahren. Und sie beklagen, dass ihnen dabei niemand geholfen hätte oder dass die Hilfe von Eltern oder Freunden oft nicht genüge. Eine junge Frau beschreibt, dass ihre Unterlagen mehrmals zurückgewiesen wurden, dabei fühlte sie sich schlecht beraten: 84 Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Teil I: Übergangssystem «… ich gehe zu ihnen, weil ich das brauche, und dann denkst du, ja, die wissen es, und glaubst ihnen und ja du bist denen ausgeliefert, du hast keine Ahnung, und das ist doch ihr Beruf.» (GD1). Als schwierig wird auch beurteilt, dass die Formulare kompliziert formuliert seien, so dass man sie kaum verstehe: «… wenn du das liest, dann musst du die Wörter nachschauen, um zu verstehen, was das bedeutet.» (GD1_2) Während es laut Einschätzung der Mitdiskutierenden einigen gelingt, sich die nötigen Kompetenzen anzueignen und sie im Laufe der Zeit lernten, ihre Rechte einzufordern und damit den Prozess mitzusteuern, fühlen sich andere angesichts der hohen Anforderungen der Ämter abgeschreckt. «Allgemein Motivation, die man aufbringen muss, dass man sich nicht abschrecken lässt vom Ganzen. Weil wenn man sich anmeldet, dann muss man ja pünktlich das Zeugs abliefern, und wenn man wartet, gibt es wieder Probleme. Ah ja (seufzen) die warten ja nicht bis du, also die bringen dir nichts, du musst ihnen alles geben […] ja die Holschuld.» (GD1_2) In Bezug auf die Holschuld meint eine der Befragten dezidiert, dass dazu die nötigen Informationen vorhanden sein müssten, um überhaupt wissen zu können, welche Hilfen bestehen oder wo man hingehen solle. Dies fehle jedoch oftmals. Folgerichtig werden keine Hilfen angefragt, von denen man keine Kenntnis habe. Entsprechend sei es unmöglich, die richtigen Fragen zu stellen. Daher wäre es wichtig, wenn man breit informiert würde und nicht nur die spezifisch gestellte Frage beantwortet bekäme. Ausdifferenziertes System Nach Einschätzung eines jungen Mannes stellt das «Gartendenken» bzw. die funktionale Ausdifferenzierung der Aufgaben der Ämter ein Problem dar. «Ich möchte jetzt nicht gegen eine Person scheissen, aber ich denke, es kommt aber auch davon, dass da so ein Gartendenken vorhanden ist. Man hat das Gefühl, wenn sie dann sagen, das bearbeiten wir nicht, das müssen sie woanders beantragen, das, das und das machen wir. Aber so die Sichtweise, dass jemand aussenstehend ist und eigentlich keine Ahnung hat, was Sache ist, das wird nicht bedacht.» (GD1_1). Unter dem «Gartendenken» wird hier somit im Kern die klare Abgrenzung von Zuständigkeiten verstanden. Diese Ausdifferenzierung und die damit verbundene selektive Beratung trägt aus Sicht dieses Befragten dazu bei, dass sich die jungen Klientinnen und Klienten nirgends umfänglich beraten fühlen und ihnen die nötige Übersicht fehlt. Nicht zuletzt hat laut Einschätzung der Befragten der Jugendstatus in den Ämtern ein negatives Image. So berichten die Befragten in unterschiedlichen Zusammenhängen, dass sie mit Klischees gegenüber jungen Erwachsenen konfrontiert waren. «Du fühlst dich überhaupt nicht willkommen, dass du jung bist, ist ein Stigma.» (GD1_1) Frustration, fehlende Motivation Das oben beschriebene Gefühl der Überforderung und Orientierungslosigkeit führt laut den Befragten dazu, dass die Suche nach Hilfe als Kraftakt empfunden wird. Diese Hürden 85 Teil I: Übergangssystem Unterstützung bei Mehrfachproblematiken würden dazu beitragen, dass einige junge Menschen lange warten, bis sie sich um Hilfe kümmern. Dies trage dazu bei, dass sich die Problemlagen weiter verschärften. Und wenn die Abklärungen dann auch noch lange dauern würde, sei dies problematisch. Die Befragten meinten, dass dies unter den geschilderten Umständen dazu führe, dass sich viele nicht oder erst viel zu spät beim Sozialamt u.a. meldeten. Und wie einer der Befragten am Beispiel seines Bruders erläutert, kann dies zu akuten Krisen beitragen. So habe der Bruder ein «psychisches Down» gehabt und sei überfordert gewesen im Alltag und im Umgang mit Rechnungen. Es sei ihm so schlecht gegangen, berichtet er, dass er sich keine Hilfe mehr organisieren konnte. Die vulnerabelsten Personen haben somit keinen Zugang zu passender Hilfe oder können sich diese nicht organisieren. «Das ist ja ein weiterer Touchpoint, man ist ja dann auf Hilfe angewiesen, wenn man gesundheitliche Probleme hat und keine Ressourcen hat, dass man Leute hat, die einem helfen. Also so, wie ein Coach, der einen zur Seite nimmt und sagt, jetzt machen wir das und dies. Das hat gefehlt, ich habe es versucht.» (GD1_1) Ideen zur Weiterentwicklung des Systems Die befragten jungen Erwachsenen empfehlen, eine allgemeine niederschwellige Beratungsstelle einzurichten, bei der junge Menschen mit vielfältigen Problemlagen hingehen könne, um gemeinsam, niederschwellig und bedarfsorientiert zu schauen, wie man diese lösen und wohin man sich wenden kann. «Und dabei bin ich doch mittlerer Durchschnitt, was das Verstehen angeht, aber es gibt jene, die verstehen noch weniger. Am Schluss braucht man wirklich eine Stelle bei der Gemeinde - ein Schalter, zu dem man mit allem hingehen kann, und man sagt dir, wo man hingehen kann, und man sagt dir, welche Möglichkeiten oder welche Wege du gehen kannst. Es gibt verschiedene Wege, wie man das Problem lösen kann, und man muss sich ja nicht gleich bei der Gemeinde anmelden, wenn sie merken, dass man eigentlich erst etwas anderes braucht.» (GD_2) Weiterhin wurde diskutiert, dass die Beratungen dienstleistungsorientierter für junge Menschen sein müssten. «Ja oder wenn jetzt zum Beispiel bei uns einer anruft im Kundenservice, dann stellt man die Frage, was brauchen Sie, um was geht es konkret? Eine offene Frage, um zu eruieren, wie man weiterhelfen kann.» (GD1_1). Der Kern der Dienstleistungsorientierung würde dann in einer individuellen, bedürfnisgerechten Beziehungsarbeit liegen. 6.3.1 Zusammenfassende fachliche Kommentierung Die exemplarisch dargestellten Diskussionspunkte der jungen Erwachsenen überschneiden sich in vielen Aspekten mit denen der Fachpersonen und veranschaulichen deren Aussagen. Als problematisch sehen sie den Zugang zu Hilfen. Zum einen fehlt ihnen das nötige Orientierungswissen im System, um die richtige Stelle zu finden, sie nehmen Überforderungen im Umgang mit den Anforderungen der «Ämter» wahr und erleben die Unterstützungslandschaft als fragmentiert. Nach ihrer Wahrnehmung bearbeitet jede Stelle genau einen Aspekt. Diese Wahrnehmung deckt sich mit den Recherchen der Fachpublikationen (Kap. 6.1) und den Diskussionen der Fachpersonen (Kap. 6.2). 86 Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Teil I: Übergangssystem Aus fachlicher Sicht verdeutlichen ihre Einschätzungen den Bedarf nach einer klar adressierbaren Stelle bei Mehrfachproblematiken. Diese Stelle muss helfen, eine Übersicht zu gewinnen (Abklärung), Unterstützung bei vielfältige Problemlagen zu bieten (Möglichkeiten aufzeigen, Hilfen verknüpfen), administrative Hürden abzubauen und sie muss die Anliegen der jungen Menschen und ihre Ideen zum weiteren Vorgehen einbeziehen (Partizipation). Und sie wünschen sich eine stärkere Dienstleistungsorientierung und weniger Abwertung gegenüber den jungen Erwachsenen in prekären Lebenslagen. Dies sind auch aus fachlicher Sicht wichtige Hinweise darauf, dass die Unterstützung bei Mehrfachproblematiken bedarfsorientiert ausgestaltet werden muss, um die jungen Menschen geeignet unterstützen zu können. Konzeptionell braucht es dazu eine niederschwellige, beziehungs- und bedarfsorientierte, koordinierende, langfristige Unterstützung, was auch von Studien zu benachteiligten Gruppen junger Menschen bestätigt wird (vgl. Rein et al. 2020; Schaffner et al. 2019). 87 Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Teil II: Good-Practice-Ansätze Teil II: Ansätze von Good-Practice Wie im Methodenkapitel dargelegt, wurde ein mehrstufiges Verfahren zur Ermittlung von vielversprechenden kantonalen Beispielen angewandt. Grundsätzlich bezieht sich der Begriff «Good-Practice» auf Gelingensbedingungen und bewährte Praktiken, Vorgehensweisen und Modelle zur Bearbeitung von bestimmten Herausforderungen. Im Rahmen dieser Studie sollten Handlungs- und Lösungsansätze sowie Entwicklungsoptionen eruiert werden, die sich zur Unterstützung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit vielfältigen Schwierigkeiten in mehreren Lebensbereichen bewähren. Im Zentrum des Teils II stehen Fragen nach «Ansätzen guter Praxis», wie sie in Kapitel 2 aufgelistet wurden. 89 Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Teil II: Good-Practice-Ansätze 7 Sondierung nach Good-Practice-Ansätzen im Feld Wie im Methodenkapitel ausführlich dargelegt, wurde in einem ersten Schritt eine Recherche zu Ansätzen (Angeboten/Projekten/Kooperationsstrukturen) durchgeführt, die sich erstens an Jugendliche, junge Erwachsene und junge Mütter mit Mehrfachproblematiken richten und zweitens in interinstitutionelle Strukturen eingebettet sind. Letzteres war wichtig, da die Gruppendiskussionen mit Fachpersonen gezeigt haben, dass potenzielle Good-Practice insbesondere durch zwei Systemebenen bestimmt wird: durch die Ebene der fallführenden Stellen (wie IV, ALV, SH), die Hilfen bereitstellen und koordinieren (Ebene 1) und die Ebene der spezialisierten Angebote (Ebene 2). Mittels einer Internetrecherche basierend auf Hinweisen durch Projektgruppenmitglieder konnten 45 kantonale Angebote erfasst werden (vgl. Anhang 13.3). Die Ergebnisse verweisen auf eine vielfältige Angebotslandschaft entlang der Nahtstellen I und II, die sich im Hinblick auf Zielgruppen, Angebotstypen, Auftragnehmende und -gebende unterscheiden: • Zielgruppen: Die meisten Angebote richten sich an spezifische Zielgruppen wie z.B. «Jugendliche mit psychischen Beeinträchtigungen», «junge alleinerziehende Mütter», «Jugendliche aus dem Asylbereich», «Jugendliche mit schwerwiegenden Defiziten», «Menschen, die von Flucht oder Gewalterfahrungen betroffen sind», «junge Erwachsene mit Sozialhilfebezug», «junge Erwachsene ohne Abschluss». Offene, nicht zielgruppenspezifische Angebote finden sich kaum. Darin spiegelt sich die Logik der Auftraggebenden wider, die Angebote für ihre spezifischen Zielgruppen benötigen. • Auftragnehmende Institutionen sind sowohl private oder öffentliche Anbietende. • Auftraggebende sind Stellen wie Berufsbildungsämter, Arbeitsämter, Sozialdienste, IV-Stellen, Fachstellen für Migration, Jugendanwaltschaften, Fachstellen der Kinder- und Jugendhilfe, die die Angebote auf der Basis der jeweiligen gesetzlichen Grundlagen finanzieren. • Angebotstypen wurden folgende gefunden: Motivationssemester, Angebote der beruflichen und sozialen Integration für spezifische Zielgruppen, Jugendberatungs- angebote, therapeutische Angebote, Wohnhilfen, individuelle Beratung und Coaching. • Interinstitutionelle Zusammenarbeit: Diesbezüglich wurden IIZ-ähnliche Strukturen identifiziert wie das Case Management Berufsbildung oder regionale Strukturen der systemübergreifenden Zusammenarbeit. Nicht überraschend war, dass die Mehrheit der gefundenen Beispiele auf der Ebene der Fallbegleitung (Ebene 2) anzusiedeln ist. Im Verständnis der Fachpraxis wird die Unterstützung von jungen Menschen mit Mehrfachproblematiken auf dieser Ebene wahrgenommen. Es zeigte sich aber, dass über spezialisierte Angebote auf Ebene 2 wenig Rückschlüsse auf übergeordnete Kooperationsstrukturen zwischen den fallführenden Stellen möglich waren. Dieser Befund scheint typisch für die gegenwärtige Wahrnehmung 91 Teil II: Good-Practice-Ansätze Unterstützung bei Mehrfachproblematiken des Übergangssystems, wonach der Fokus primär auf den spezialisierten Angeboten liegt, während die Rahmenbedingungen und die Zusammenarbeit zwischen den unterschiedlichen involvierten Systemen kaum diskutiert wird. 7.1 Übergangssystem als komplexes und unübersichtliches Handlungsfeld Die Internetrecherche lässt eindrücklich ein hoch komplexes und vielgestaltiges Übergangssystem mit regional unterschiedlichen Formen der Problemlösung erkennen. Weiter zeigt die Recherche, dass das Übergangssystem im Hinblick auf Zielgruppen und Angebote nach einer institutionellen Logik strukturiert ist – so richten sich bspw. Motivationssemester an Jugendliche, die sich arbeitslos gemeldet haben. Es wird dabei kaum expliziert, ob und in welcher Weise Zielgruppen mit Mehrfachproblematiken angesprochen sind und wie mit diesen umzugehen ist. Angebote, die sich explizit an die Jugendliche mit Mehrfachbelastungen richten, konnten deswegen mittels Internetrechen kaum gefunden werden. Insbesondere über Hinweise von Fachpersonen aus der Projektgruppe der Studie92 konnten schliesslich einige interessante Beispiele ermittelt werden. Diese spezifischen Angebote unterscheiden sich allerdings in der Aussensicht kaum von anderen Angeboten zur Unterstützung von jungen Menschen im Übergang. Weiter lässt sich meist nicht erkennen, in welchen IIZ-ähnlichen Strukturen sie eingebettet sind. Bei dieser Analyse bestätigt sich die Annahme von Bieri et al. (2013), dass Kooperationsstrukturen in Form von regionalen oder kantonalen IIZ-ähnlichen Strukturen zur Bearbeitung von Mehrfachproblematiken wenig dokumentiert und öffentlich zugänglich sind (Bieri et al. 2013). Die Studie von Bieri et al. (2013) verweist auf sehr unterschiedliche kantonale Formen systemübergreifender Zusammenarbeit. Dies spiegelt sich auch in den Hinweisen aus den im Vorfeld der Studie geführten Sondierungsgesprächen des BSV93 wider. Entsprechend überrascht es nicht, dass auch von den Praktikerinnen und Praktikern und Fachpersonen der Projektgruppe im Rahmen dieser Studie kaum IIZ-ähnliche Strukturen genannt wurden. 7.2 Marktförmigkeit der fallbegleitenden Angebote Die Recherche zu kantonalen Beispielen ergab eine Vielfalt unterschiedlicher Anbietender, die Plätze für Zielgruppen einer oder mehrerer zuweisender Stellen bereitstellen. Dabei bewerben sich die anbietenden Organisationen auf die Bereitstellung von Plätzen und richten ihre Angebote entsprechend der Rahmenbedingungen der zuweisenden Stellen aus. Die Angebotsseite wird somit marktförmig durch die zuweisenden Stellen bzw. Auftraggebenden strukturiert. 92 https://www.gegenarmut.ch/ueber-uns > Organisation > Projektgruppe, Schwerpunkt 2 93 Das BSV führte im ersten Halbjahr 2019 Sondierungsgespräche mit Fachpersonen aus den Bereichen Volksschule, Berufsbildung, Soziales, Integration und Gesundheit sowie im Juli 2019 einen interdisziplinären Workshop durch (vgl. Ausschreibung BSV vom 18.09.19) 92 Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Teil II: Good-Practice-Ansätze Auffallend ist, dass die Angebote sehr ähnlich ausgeschrieben werden und im Kern auf die Berufs- und Arbeitsintegration fokussieren (vgl. auch Kap. 6.1, 6.2). Dieser Zuschnitt entspricht dem Auftrag an die Anbietenden (Mey 2011b). Dies spiegelt die Logik der breit getragenen bildungspolitischen Programmatik «kein Abschluss ohne Anschluss»94 wider, in deren Zentrum die Absicherung erfolgreicher Bildungsverläufe steht. Das Kriterium «An- resp. Abschlussquoten im Bildungssystem» ist in der Regel auch das relevante Leistungsziel, das mit den Anbietenden vereinbart wird (vgl. Grieder 2015). Die soziale Integration oder eine ganzheitliche Beratung werden in den recherchierten Unterlagen – wenn überhaupt – nur am Rande genannt. Diese enge Zielsetzung erschwert bei Zielgruppen mit komplexen Problemlagen eine umfassende Unterstützung. 7.3 Relevanz der Ebene der Fallführung Ein zentrales Ergebnis der Recherche ist, dass sich Integrationsangebote in der Aussendarstellung weitgehend als Berufs- oder Arbeitsintegrationsangebote darstellen. Gleichzeitig lässt sich innerhalb der Angebotstypen eine Differenzierung erkennen, z.B. werden im Kanton Bern unterschiedliche Typen von sog. Motivationssemestern (ALV) bereitgestellt, die sich an verschiedene Zielgruppen richten: SEMO95 Standard und ein SEMO Plus. Letzteres richtet sich an Jugendliche, für die eine direkte berufliche Integration noch nicht möglich ist und bei denen ein erhöhter Bedarf an Begleitung besteht. Auch unter den Brückenangeboten findet man verschiedene Angebote, die sich auf unterschiedliche Zielgruppenbedürfnisse ausrichten. Auch im Kontext der Sozialhilfe bestehen Angebotstypen mit einer stärkeren Gewichtung der sozialen Integration. Im Kanton Genf richtet sich beispielsweise das Angebot «Fondation Qualife» an Jugendliche und junge Erwachsene, die weder eine Ausbildung noch eine Arbeit haben, «Point Jeunes» des Sozialdienstes bietet sehr niederschwellige Beratung für junge Menschen. Im Kanton Genf wurde die Angebotslandschaft im Rahmen der «Cité des Métiers» als Gesamtstruktur geregelt (vgl. Kap. 8.1), was die Übersicht erhöht und eine gezielte Angebotsdifferenzierung zulässt. Im Kanton Bern wurde im Rahmen der «Strategie berufliche und soziale Integration 2013 bis 2020»96 BIAS der Sozialhilfe die soziale Integration gestärkt und unter den beteiligten Partnerorganisationen geregelt. Das Angebot BIP richtet sich hier an 18-25-Jährige und zielt auf die Stabilisierung mit Perspektive auf berufliche Integration97. Wie die Gewichtung zwischen sozialer und beruflicher Integration in den Angeboten tatsächlich vorgenommen wird und welche Ressourcen und Ziele damit verbunden sind, konnte aufgrund der Internetrecherchen nicht eruiert werden. Hier wären vertiefende Recherchen gewinnbringend, die insbesondere den Umgang mit Fragen der sozialen 94 https://www.edk.ch/dyn/11665.php [Zugriff: 27.10.2020] Bekräftigung der bildungspolitischen Ziele 2019. https://www.edk.ch/dyn/32574.php [Zugriff: 27.10.2020] 95 SEMO = Motivationssemester 96 https://www.gef.be.ch/gef/de/index/direktion/organisation/soa/publikationen/berufliche_und_sozialeintegration.assetref/ dam/documents/GEF/SOA/de/Soziales/BSI/BER_STI_3_50_2013_d.pdf [Zugriffsdatum: 21.06.2021] 97 BIAS Angebot für 18-25-Jährige BIP: Angebote zur Stabilisierung mit Perspektive auf berufliche Integration BIP https://www.gef.be.ch/gef/de/index/direktion/organisation/soa/publikationen/berufliche_und_sozialeintegration.assetref/da m/documents/GEF/SOA/de/Soziales/BSI/BER_STI_3_50_2013_d.pdf [Zugriffsdatum: 20.05.2021] 93 Teil II: Good-Practice-Ansätze Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Integration beleuchten (vgl. Kap. 9.3). An diesen Beispielen der Kantone Genf und Bern zeigt sich, dass für eine stärkere Klientinnen- und Klientenzentrierung eine übergeordnete Strategie und eine Abstimmung der Angebote sowie eine geeignete Ressourcierung notwendig sind. Die Ergebnisse dieser Studie weisen darauf hin, dass für junge Menschen mit Mehrfachproblematiken häufig eine soziale Integration vorrangig ist, und dass berufliche Ziele erst dann verfolgt werden können, wenn eine gewisse Stabilität im Leben erreicht werden konnte (Kap. 0). Im Zentrum müsste die Frage stehen, wie bei mehrfachem Unterstützungsbedarf Hilfen in geeigneter Weise verknüpft werden können und wie Bildungsangebote konzeptioniert sein müssten, um nachhaltige Lern- und Bildungsprozesse zu ermöglichen (Kap. 6.2.1). Dies macht auch deutlich, dass Entwicklungen im Übergangssystem hin zu einer stärkeren Klientinnen- und Klientenorientierung gerade bei Mehrfachproblematiken an mehreren Stellen im System ansetzen müssen. 94 Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Teil II: Good-Practice-Ansätze 8 Gelingensbedingungen und Entwicklungsoptionen im Übergangssystem – zwei kantonale Beispiele Nachfolgend werden als Erstes die zwei zur Vertiefung ausgewählten kantonalen Beispiele dargestellt: die «Cité des Métiers» im Kanton Genf (Kap. 8.1) und die «Strategie gegen Jugendarbeitslosigkeit» im Kanton Basel-Stadt (Kap. 8.2). Zur kriteriengeleiteten Auswahl der beiden Kantonsbeispiele wird auf das Methodenkapitel verwiesen. Beide kantonalen Beispiele erfüllen im Vergleich zu den anderen recherchierten Beispielen mehrere der festgelegten Kriterien (Kap. 2.3): die Strukturen dienen der Bearbeitung von Mehrfachproblematiken, richten sich explizit an junge Menschen, die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Institutionen ist geregelt, die Strukturen sind ausreichend dokumentiert, es bestehen Informationen zur Fallerfassung und -führung, es bestehen mehrjährige Erfahrungen im Umgang mit Mehrfachproblematiken und schliesslich wurden die Sprachregionen mitberücksichtigt. Die Ergebnisse geben zentrale Aspekte der Diskussionen mit Fachpersonen aus den beiden Kantonen wieder. Herausgearbeitet wurden die Besonderheiten der beiden kantonalen Beispiele sowie zentrale Aspekte bezüglich Mehrfachproblematiken und Herausforderungen im bestehenden System. Drittens werden in Kap. 8.3 diese Ergebnisse aus den sprachregionalen Workshops zu Entwicklungsoptionen dargestellt. In Kap. 8.4 werden daraus Merkmale von Good-Practice zusammengefasst und kommentiert. 8.1 Beispiel Kanton Genf: «Cité des Métiers» mit «Cap Formations» Nach einer Einführung zur Ausgangslage im Kanton Genf wird das Informations- und Beratungszentrum «Cité des Métiers – Centre d'information et de conseil» kurz dargestellt. 8.1.1 Ausgangslage im Kanton Genf Im Kanton Genf schliessen im gesamtschweizerischen Vergleich bisher weniger junge Menschen bis zum Alter von 25 Jahren eine nachobligatorische Ausbildung ab: 2018 waren es rund 83 % (Bundesamt für Statistik 2018: 3). Weiterhin ist der Anteil der beruflichen Grundbildungen, die im Rahmen einer rein schulischen Berufsbildung98 absolviert werden, deutlich höher als in der Deutschschweiz: 2018 waren es ca. 53 %.99 Und pro Jahr brachen ungefähr 1300 Jugendliche im Alter von 15 bis 25 Jahren ihre nachobligatorische Ausbildung ab, davon waren im Jahr 2018 circa 890 Minderjährige ohne Anschlusslösung im nachobligatorischen Bereich. 98 Vgl. Glossar 99 In der französisch- und der italienischsprachigen Schweiz ist der Anteil der Berufsfachschulen mit rein schulischer Ausbildung insgesamt grösser als in der Deutschschweiz. 2016/17 lag der Anteil in der Westschweiz 46 % (24 % der Lernenden), in der italienischen Schweiz 36 % (28 % der Lernenden) und in der Deutschschweiz 24 % (4 % der Lernenden) (Bundesamt für Statistik 2018). Mit dieser Ausbildungsform ist ein erhöhtes Risiko für Arbeitslosigkeit und für einen Skills-Mismatch auf dem Arbeitsmarkt verbunden (Schweizerische Koordinationsstelle für Bildungsforschung SKBF 2018). 95 Teil II: Good-Practice-Ansätze Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Um sich dem bildungspolitischen Ziel von «95 % junger Menschen mit Ausbildungsabschluss» weiter anzunähern, wurden in den letzten Jahren insbesondere drei Massnahmen ergriffen: 1.) wurde das Schulobligatorium auf 18 Jahre verlängert, 2.) werden Jugendliche mit Ausbildungsabbrüchen registriert (vgl. unten) und 3.) wurde die Beratung im Rahmen der «Cité de Métiers» und dem «Cap Formations» (CF) für junge Nutzerinnen und Nutzer intensiviert (vgl. folgende Ausführungen). Schulobligatorium bis 18 Jahre: Genf setzte im August 2018 als erster Kanton der Schweiz eine neue Verfassungsbestimmung in Kraft, worin ein Schulobligatorium bis zum Alter von 18 Jahren100 festgelegt wurde. Damit wurde die Schulpflicht über die klassische Nahtstelle I hinaus verlängert, in der Hoffnung, dass dadurch (Aus-) Bildungsabbrüche im Alter zwischen 16 und 18 Jahren vermieden werden können. Da im Kanton Genf viele Jugendliche schulische Ausbildungen wählen, besteht so die Möglichkeit, dass die Jugendlichen bis zum 18. Altersjahr eine berufliche Grundbildung abschliessen können. Erfassung von kritischen Ereignissen im Bildungsverlauf durch das Berufsbildungsamt: Erfasst werden Jugendliche mit abgebrochener Ausbildung und ohne Anschlusslösung, fehlenden Anschlusslösungen nach einer Zwischenlösung oder nach einem Ab- oder Unterbruch einer Ausbildung. Gemäss Auskunft der Verantwortlichen der «Cité des Métiers» werden auch andere Ereignisse erfasst, wie familiale, finanzielle und gesundheitliche Probleme etc. Dadurch wird es leichter, mögliche Gründe für Ausbildungsabbrüche zurückzuverfolgen und geeignete Massnahmen für die jungen Menschen zu finden. Cité des Métiers: Die Informations- und Beratungszentren «Cité des Métiers» in Genf, Meyrin und Onex sowie im benachbarten Frankreich bieten Erwachsenen und Jugendlichen Unterstützung bei der Berufs- und Arbeitsintegration. Für junge Menschen bietet Cap Formation CF zusätzlich ein Case Management an. 8.1.2 Cité des Métiers und Cap Formations in der Region Genf Die «Cité des Métiers» CdM der Region Genf wurde im Jahr 2008 in Kooperation zwischen drei Departementen aufgebaut: dem Département de la sécurité, de l’emploi et de la santé DSES (Departement für Sicherheit, Arbeit und Gesundheit), dem Département de l’instruction DIP publique (Erziehungsdepartement) und dem Département de la cohésion sociale DCS (Departement für Sozialen Zusammenhalt). Die Leitung wird durch das Office pour l’orientation et la formation professionnelle et continue OFPC (Amt für Berufsberatung, Berufs- und Weiterbildung) gewährleistet – das OFPC verfügt über das Label der «Cité des Métiers», hinter dem ein lizenzbasiertes Modell steht. «Cité des Métiers» CdM stellt ein spezifisches Beratungs- und Informationszentrum dar, das nach den Grundsätzen des internationalen Netzwerks der «Cité des Métiers» konzipiert ist (vgl. La Charte des Cités des Métiers 2004): Die Partnerinnen und -partner verpflichten sich, die Qualität der Projektstruktur der CdM sicherzustellen; sich 100 Communiqué de presse, 4 juin 2019: https://www.ge.ch/document/formation-obligatoire-18-ans-fo18-premier-point- situation 96 Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Teil II: Good-Practice-Ansätze auszutauschen und sich beim Aufbau und der Umsetzung zu unterstützen. Die CdM zielt darauf, die interinstitutionelle Zusammenarbeit unter einem Dach zu regeln, dass die Klientinnen und Klienten möglichst zielführend und bedarfsorientiert beraten und triagiert werden können. Interinstitutionelle sowie qualitative Elemente, die gerade bei Mehrfachproblematiken besonders wichtig sind. Entsprechend der Grundsätze des internationalen Netzwerks gilt weiter: Die CdM informiert und berät, bietet selbst aber keine Leistungen an. Die CdM steht der gesamten Bevölkerung ohne Voranmeldung offen, ist kostenlos, anonym, freiwillig und niederschwellig zugänglich. Die Leitung der CdM koordiniert die Bereiche der Partnerinnen und -partner (vgl. oben). Sie übt aber keine Kontrolle über die Beratungsinhalte, Beratungserfolg oder Mitarbeitenden aus, sondern garantiert rein qualitativ gute Rahmenbedingungen für den Bezug von verschiedenen Leistungen durch Klientinnen und Klienten. Finanziert wird die CdM seit der Gründung zur Hauptsache durch das OFPC. Allerdings treten die jeweiligen Partner (OCE und HG) einen bestimmten Anteil ihrer Sach- und Personalressourcen zugunsten des CdM an das OFPC ab. Geregelt ist dies im Rahmen eines Partnerschaftsvertrags. Die «Cité des Métiers» verfügt über eigene Ressourcen für die Organisation von Veranstaltungen, die Unterstützung der Nutzerinnen und Nutzer und die Infrastruktur für die drei CdM-Standorte in der Region Genf. Die Haupträumlichkeiten liegen im OFPC. Des Weiteren bestehen zwei assoziierte Zentren in der Region Genf und drei im grenznahen Frankreich. Einige kleinere Dienstleistungen der «Cité des Métiers» sind ausserdem über installierte digitale Geräte zugänglich. Im Zentrum dieses interinstitutionellen Ansatzes (approche multi-partenariale) steht die Bündelung von Beratung und Information in den Bereichen Berufsinformation, Berufsberatung, Berufslehre, Stipendien und Studiendarlehen, Weiterbildung, Stellensuche und digitale Kompetenzen. Damit werden «tous les champs de la vie professionnelle» abgedeckt. Um diese Dienstleistungen anbieten zu können, werden öffentliche und private Akteurinnen und Akteure vernetzt und deren Angebote koordiniert. Ziel ist es, Jugendlichen wie Erwachsenen bei der Umsetzung von eigenen Zielen hinsichtlich Beschäftigung, Beruf und Ausbildung zu unterstützen. Die Dienstleistungen orientieren sich explizit am Bedarf der Nutzerinnen und Nutzer. Bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen klären die Fachpersonen der CdM zunächst die Situation der jungen Nutzerinnen und Nutzer ab, anschliessend werden sie bei Bedarf an Cap Formations (CM BB) verwiesen und dort individuell begleitet. «Cité des Métiers» als Beratungs-, Informations- und Triagestelle CdM kann in seiner Funktion mit einer «Reiseleitung in einem riesigen Bahnhof» verglichen werden. Klientinnen und Klienten schildern den Mitarbeitenden des CdM ihre Probleme, gemeinsam wird der Bedarf geklärt und sie erhalten entsprechende Informationen und Orientierung im System. Nach Klärung des Bedarfs erfolgt eine Vermittlung an eine spezifische Fachstelle, einen Dienst oder ein Begleitangebot. Damit fungiert die CdM als Eingangsportal und als «Filterstation» oder «Triagestelle» zu den konkreten Beratungs- und Ausbildungsleistungen. Die Fachpersonen, welche die Erstkontakte haben, nehmen 97 Teil II: Good-Practice-Ansätze Unterstützung bei Mehrfachproblematiken eine Ersteinschätzung der Situation der Ratsuchenden und eine Ersttriage für eine passende Leistung vor. Durch diesen Prozess wird sichergestellt, dass die geäusserten Wünsche tatsächlich den nachgelagerten Leistungen entsprechen und dass die Personen angemessen weitervermittelt werden. Diese Bündelung der Ressourcen erspart Kosten für alle beteiligten Stellen. Die enge Zusammenarbeit zwischen den Dienststellen erleichtert laut den Verantwortlichen die fallweise Koordination von Hilfen, verkürzt den Beratungsweg, verhindert Redundanzen und erlaubt eine maximale Kohärenz. Womit gemäss der Mitdiskutierenden längerfristig Kostenersparnisse für die involvierten Hilfesysteme erhofft werden und der Nutzen für die Klientinnen und Klienten erhöht wird. Interinstitutionelle Zusammenarbeit zwischen OFPC, OCE und HG Dank der Zusammenarbeit des Office pour l'orientation, la formation professionnelle et continue OFPC (Berufsbildungsamts), des Office cantonal de l’emploi OCE (kantonalen Arbeitsamts) und des Hospice général HG (Sozialhilfe) haben junge Menschen bis zum 25. Altersjahr Zugang zu den benötigten Dienstleistungen an einem Ort. In einer ersten Beratung in der CdM wird der Bedarf gemeinsam geklärt, danach werden die Nutzerinnen und Nutzer weitervermittelt. Übernimmt bspw. das Arbeitsamt (OCE) geht die Fallführung an diese Stelle über. Für junge Menschen stehen spezialisierte Beratende zur Verfügung. Sie kümmern sich hauptsächlich um Jugendliche und junge Erwachsene, die eine Ausbildung abgebrochen und Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Dieses spezialisierte Team wurde aufgrund der Feststellung eingerichtet, dass die administrativen Anforderungen für diese Klientinnen und Klienten zu hoch sind und dass für diese Gruppe jugendgerechtere Ansprachen nötig sind. Zu den wichtigsten weiteren Angeboten im Auftrag des OCE, die auch in anderen Kantonen bekannten sind, zählen Motivationssemester (SEMO)101. Bezüglich Arbeitsvermittlung unterstützt das OCE die jungen Menschen auch, bei Schwierigkeiten im Zugang zu Wohnraum, Stipendien, bei der Sanierung von Schulden unterstützt die Sozialhilfe (HG). Bei «Point Jeunes» handelt es sich um einen Informations-, Präventions- und Sozialhilfedienst des Genfer Sozialamts. Der Dienst richtet sich an 18- bis 25-jährige junge Erwachsene und bietet Informationen und Beratungen bei Finanzsorgen allgemein und zudem vermittelt «Point Jeunes» bei Bedraf Notunterkünfte für ca. 3 Monate in Wohnungen, Sammelunterkünften oder Hotels. Ein Ableger von «Point Jeunes» bei CF kümmert sich um Jugendliche, die von CF betreut (vgl. unten) und finanziell von HG unterstützt werden, d.h. «Point Jeunes» unterstützt ihre Klientinnen und Klienten bei finanziellen und lebensbezogenen Fragen. Angesprochen sind also junge Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Junge Menschen, welche ihren Berufsbildungsprozess noch nicht abgeschlossen haben, werden je nach Bedarf auch an das Case Management Berufsbildung bzw. Cap 101 In Genf werden die «klassischen» Motivationssemester vom Roten Kreuz und vom Schweizerischen Arbeiterhilfswerk SAH angeboten. Nach einer Testphase wurde als weiteres Angebot ein SEMO-Coaching als Alternativmassnahme für Jugendliche, die bei der Ausbildungssuche bereits relativ selbstständig sind, eingeführt. 98 Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Teil II: Good-Practice-Ansätze Formations (OFPC) triagiert, wo weitere Abklärungen getroffen werden und sie die nötige Unterstützung erhalten (vgl. dazu weiter unten). Abbildung 3 bietet erstens einen Überblick über die Unterstützungsstrukturen für Jugendliche und junge Erwachsene mit Mehrfachproblematiken im Kanton Genf.102 Zweitens wird zugleich das Mehrebenenmodell unterlegt, um zu verdeutlichen, dass die CdM insbesondere auf der Ebene der fallführenden Stellen (E1) und der fallbegleitenden Angebote (E2) ansetzt, um Herausforderungen im Zusammenhang mit Mehrfachproblematiken anzugehen. Abbildung 3: Unterstützungsstrukturen für Jugendliche und junge Erwachsene mit Mehrfachproblematiken in Genf Ebene 0 Strategische Ebene Dep. Sicherheit, Arbeit Erziehungsdepa rtement Departement für sozialen Gesundheit (DSES) Mittelschulen/ Ber ufsbildung Zusammenhalt (DCS) (DIP) (ED) Ebene 1 Amt für Berufsberatun g, Berufs- und Fallführung Kantonales Weiterbildung ( OFPC) Sozialamt (HG) Arbeitsamt (OCE) Cité des M étiers (C dM ) CAP Formation s (CF) Point Jeunes (18-25 J) (<25 J) Ebene 2 Fallbegleitung SEMO u.a. Tremplin Jeunes div. Massnahmen Massnahmen der (15-25 J) privater Träger (OCE) DSES: Departement für Sicherheit, Arbeit und Gesundheit / Département de la sécurité, de l’emploi et de la santé DIP: Erziehungsdepartement / Département de l’instruction publique DCS: Departement für Sozialen Zusammenhalt / Département de la cohésion sociale OCE: Kantonales Arbeitsamt / Office cantonal de l’emploi OFPC: A. f. Berufsberatung, Berufs- und Weiterbildung / O. p. l'orientation, la formation professionnelle et continue HG: Sozialamt / Hospice général“ (Quelle: Eigene Darstellung) Kultur der interinstitutionellen Zusammenarbeit unter einem Dach In der «Cité des Métiers» bieten die kooperierenden Dienste – wie Arbeitsamt (RAV), Sozialhilfe und Berufsbildungsamt (Berufsberatung, Cap Formation) – ihre Beratung unter einem Dach an. Die Teilnehmenden betonen, dass die Unterbringung aller Dienststellen im gleichen Gebäude die Zusammenarbeit wesentlich erleichtere (kurze Absprachen, Informationsaustausch). Anlässlich regelmässiger Treffen zwischen den Partnerinnen und - 102 Die Grafik ist aus Gründen der Vergleichbarkeit nach den drei Ebenen 0, 1 und 2 dargestellt, auch wenn die Ebene 0 in ihrer Bedeutsamkeit in der Erhebungsphase kein Thema war. 99 Teil II: Good-Practice-Ansätze Unterstützung bei Mehrfachproblematiken partner vor Ort (z. B. Steuer- oder Ressourcengruppen) werden verschiedene Herausforderungen im Zusammenhang mit der interinstitutionellen Zusammenarbeit gemeinsam thematisiert. Dabei können die kooperierenden Dienste spezifische Bedürfnisse an die CdM formulieren. Die Leitung der CdM im OFPC hat den Auftrag für regelmässige horizontale und vertikale Austauschtreffen zu sorgen: • einmal pro Monat treffen sich die kooperierenden Dienstleitenden der CdM, mit der Leitung der CdM • wöchentlich treffen sich die Leitung der «Cité des Métiers» und des OFPC • alle zwei Monate trifft sich eine Ressourcengruppe aus Vertretende aus jedem Dienst für operative Fragen • einmal im Monat treffen sich die assoziierten Zentren auf Einladung der Leitung der CdM zu einem Erfahrungsaustausch • einmal im Jahr treffen sich die Mitglieder des internationalen Netzwerks der «Cités des métiers»103 Die Pflege der Kommunikation unter den Verbundpartnerinnen und -partner der CdM wird gemäss der Mitdiskutierenden als Schlüssel zum Erfolg bewertet. Die Kultur der Zusammenarbeit entwickelte sich in langjähriger Zusammenarbeit und führte zu neuen Arbeitsmethoden für die Zusammenarbeit, den systematisierten Informationsaustausch und eine engere Kooperation. Für die Koordination zwischen den Diensten und die Aktualisierung von Informationen wird ein Online-Leitfaden (Handbuch) genutzt. Dieser ermöglicht es, sofort Antworten auf Fragen zu finden, die den Bereich der Verbundpartnerinnen und -partner betreffen. Verbindend ist das gemeinsame Ziel, die Nutzerinnen und Nutzer zum richtigen Zeitpunkt angemessen zu unterstützen. Diese Kultur hat sich in Genf laut Einschätzung der Verantwortlichen gut etabliert, auch wenn es nicht immer einfach sei, diese Arbeitsmethoden umzusetzen. Weiterbildung der Fachpersonen Um die Qualität der Beratungsgespräche für die Erstberatung in der «Cité des Métiers» zu sichern, erhalten die neuen Mitarbeitenden Einblick in die Arbeitsweise der Verbundpartnerinnen und -partner und absolvieren eine obligatorische 40-stündige Schulung zum Thema Erstkontakt/Fallaufnahme, um die Triage zu den Diensten vornehmen zu können. Dieser Aspekt spielt in ihrer Arbeit eine Schlüsselrolle, um die spezifischen Bedürfnisse und Wünsche identifizieren und die Personen an die passenden und relevanten Stellen weiterleiten zu können. Insbesondere wird neuen Mitarbeitenden die Kultur des bereichsübergreifenden Arbeitens und des Informationsaustausches unter Fachpersonen nähergebracht. Für die digitale Schulung der Mitarbeitenden bieten Mediatorinnen und Mediatoren sog. «digitale Cafés» an. 103 https://www.reseaucitesdesmetiers.com/ 100 Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Teil II: Good-Practice-Ansätze «Cité des Métiers» als Ergebnis einer Umorganisation der beteiligten Dienststellen Gemäss den Verantwortlichen erfordert die CdM kaum zusätzliche Ressourcen, da die einbezogenen Dienststellen umorganisiert werden konnten. Die Räumlichkeiten gehören zum Amt für Berufsberatung, Berufs- und Weiterbildung (Office pour l'orientation, la formation professionnelle et continue OFPC). Die CdM beruht also auf der Umverteilung der finanziellen und personellen Ressourcen der beteiligten Stellen (Departemente und Dienststellen), die nun im Rahmen der CdM zusammenarbeiten. Gemäss den Gesprächspartnern in Genf trägt die Zusammenarbeit dazu bei, trotz möglicher Budgetkürzungen die vorhandenen Mittel flexibel und angemessen einzusetzen. Funktion von Cap Formations und Zusammenarbeit mit der «Cité des Métiers» Ein weiterer Vorteil dieser Form interinstitutioneller Zusammenarbeit wird in der engen Verbindung mit Cap Formations CF (Case Management Berufsbildung) gesehen. Für die hier interessierende Zielgruppe der jungen Menschen mit vielfältigen Problemlagen ist Cap Formations CF (CM BB) der wichtigste Partner der CdM. Im Cap Formations CF werden junge Menschen im Alter von 15 bis 25 Jahren unterstützt, die die Schule oder Ausbildung abgebrochen oder noch keine Ausbildung begonnen haben. Die meisten jungen Menschen wenden sich aus eigener Initiative an die CF; andere werden von der Berufsberatung, dem Arbeitsamt, dem Sozialdienst, den Gemeinden usw. an die CF verwiesen. Ca. 55 % der jungen Menschen melden sich bei der «Cité des Métiers», um sich bei Cap Formations zu registrieren.104 CF beruht auf den Grundsätzen des Case Managements Berufsbildung, d. h., der individuellen Beratung und Begleitung und der Koordination von Hilfen. Jedem jungen Menschen wird eine Ansprechperson zugewiesen, die während der Dauer der Massnahmen die Koordination zu den zuständigen fallführenden Stellen übernimmt. CF behält die Fallkoordination und legt mit den fallführenden Stellen die Ziele und Leistungen fest. Die jugendlichen Personen werden so lange begleitet, bis sie eine Lehrstelle finden oder eine allgemeine Ausbildung beginnen können. Welche Massnahmen die Case Managerinnen und Manager vorschlagen, hängt von den individuellen Problemlagen und von den Hürden auf dem Weg zur beruflichen Eingliederung der jugendlichen Person ab. Bei dieser individualisierten Begleitung ist die Bedarfsorientierung zentral. Die CF-Fachpersonen berücksichtigen dabei die Gesamtproblematik der Jugendlichen. Die Anmeldung bei CF erfolgt bisher über die «Cité des Métiers». Die Möglichkeit der direkten Anmeldung beim Cap Formations wird aktuell geprüft. Im Bereich Berufsberatung kooperiert CF auch mit dem Angebot «Tremplin Jeunes» (OFPC): Hier arbeitet ein Team aus Psychologinnen und Psychologen, die gemeinsam mit den Jugendlichen unter Berücksichtigung ihrer Gesamtproblematiken ein Konzept für ihre schulische und berufliche 104 Minderjährige werden bei Cap-Formations nur über die Direction Générale de l’Enseignement Secondaire II (DGES II) oder die Berufsausbildung angemeldet. Junge Erwachsene können sich entweder direkt über die CdM anmelden, oder sie werden vom Berufsbildungsamt, den nachobligatorischen Schulen, dem Arbeitsamt OCE, dem Sozialdienst Hospice Général, den Gemeinden usw. angemeldet. 101 Teil II: Good-Practice-Ansätze Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Ausbildung erarbeiten. Sobald dieses Konzept steht, übernimmt CF wieder die Fallbegleitung/-koordination. Bei jungen Menschen mit Mehrfachproblematiken schlägt die CF-Begleitung gezielte und bedarfsgerechte Leistungen vor, die vom Amt für Berufsberatung, Berufs- und Weiterbildung (Office pour l'orientation, la formation professionnelle et continue OFPC), Arbeitsamt (Office cantonal de l’emploi OCE), der Sozialhilfe (Hospice Général HG) oder von etwa 60 externen Trägerinnen und Träger angeboten werden. Die CdM und Cap Formations stehen allen Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit einem Bildungswunsch offen. Junge Erwachsene, die nicht bereit oder fähig sind, eine Ausbildung zu beginnen, können von «Point Jeunes», einer Dienststelle des Genfer Sozialamtes (HG, s.u.), begleitet werden, können direkt die Angebote der externen Trägerinnen und Träger zu Themen wie z.B. Drogenentzug oder Wohnbegleitung wahrnehmen oder sich an das regionale Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) wenden. 8.1.3 Gelingensbedingungen und Herausforderungen im Kanton Genf Im Rahmen der Gespräche mit Vertretenden der «Cité des Métiers» wurden Gelingensbedingungen und Herausforderungen diskutiert. Gelingensbedingungen • «Cité des Métiers» als «Filterstation» bzw. Triagestelle • Interinstitutionelle Zusammenarbeit als «Kultur der Zusammenarbeit» der «Cité des Métiers» • Langjährige Erfahrungen mit bereichsübergreifendem Arbeiten • Zentrale Kooperationspartnerinnen und -partnern arbeiten unter einem Dach • Zusammenarbeit mit Cap Formations (bzw. Case Management Berufsbildung): eine einzige Ansprechperson und massgeschneiderte Betreuung • Die «Cité des Métiers» erwies sich im Jahr 2020 auch während der Covid-19 Pandemie als hilfreich, da schnell ad hoc Unterstützungsmassnahmen bereitgestellt werden konnten: Im Rahmen des sog. «Delayed-Entry-Service» wurden Jugendliche bis November beraten, die bis zum Ausbildungsbeginn noch keinen Ausbildungsplatz finden konnten. Dieser Service wird auch 2021 bis Oktober angeboten. Mit «Jeunes@Work» werden junge Erwachsene beim Einstieg in die Erwerbsarbeit nach der Ausbildung durch monatliche Informationsveranstaltungen unterstützt. Herausforderungen • Fehlende finanzielle Mittel: Die Teilnehmenden des Workshops in Genf nehmen trotz der etablierten Strukturen eine Diskrepanz wahr zwischen dem politischen Willen, jugendlichen Schulabbrechenden zu helfen (zeigt sich auch durch das eingeführte Schulobligatorium bis 18 Jahre), und dennoch noch nicht ausreichenden verfügbaren Mitteln für notwendige Massnahmen und Dispositive. • Wohnungen im urbanen Raum: Der mangelnde Wohnraum für Jugendliche in Ausbildung oder mit abgebrochener Ausbildung ist ein gravierendes Problem, denn 102 Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Teil II: Good-Practice-Ansätze ohne ein geeignetes Wohnumfeld haben Jugendliche deutlich schlechtere Erfolgschancen, ihre Ausbildung abzuschliessen. • Digitale Kluft betrifft auch Jugendliche: Trotz der ständigen Vernetzung über Smartphones haben viele benachteiligte Jugendliche im Übergang keinen Zugang zu einem Computer bzw. wissen nicht, wie man einen Computer für die Lehrstellen- oder Jobsuche nutzt. • Erwartung von politischer Seite nach quantifizierbaren Ergebnissen: Da die CdM als Informationsstelle und als Wegweiser zu den Leistungen anderer Dienststellen und Partner fungiert, lässt sich nicht unmittelbar ermitteln, inwieweit die Ziele der erfolgreichen Berufsintegration auf diesem Weg besser erreicht werden. 8.2 Beispiel Kanton Basel-Stadt: «Strategiegruppe Jugendarbeitslosigkeit» und «Gap» Nach einer Einführung in die Ausgangslage im Kanton Basel-Stadt werden die Sichtweisen der Teilnehmenden aus zwei Workshops in Basel-Stadt dargestellt. 8.2.1 Ausgangslage im Kanton Basel-Stadt Im Kanton Basel-Stadt wurde im Jahr 2006 im Rahmen eines Regierungsratsbeschlusses eine interdepartementale «Strategiegruppe Jugendarbeitslosigkeit» geschaffen, die sich zum Ziel setzte, Jugendlichen eine Ausbildung auf Sekundarstufe II zu ermöglichen und Jugendarbeitslosigkeit zu verhindern.105 Ausschlaggebend waren, so wird es geschildert, im Kanton Basel-Stadt die hohe Anzahl der Jugendlichen ohne Anschlusslösungen nach der obligatorischen Schulzeit und die Anzahl der arbeitslosen Jugendlichen – ähnlich wie im Kanton Genf. Von diesem Phänomen waren neu nicht nur benachteiligte junge Menschen betroffen, sondern grundsätzlich alle. Als eine Ursache für die Lehrstellenknappheit und die fehlenden Anschlusslösungen wurde der Strukturwandel des Arbeits- und Berufsbildungsmarktes ausgemacht. In der Folge erhöhten sich die Kosten der Sozialhilfe und der Arbeitslosenversicherung für die Altersgruppen der Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Dies führte zu medial breiten Diskussionen um Jugendarbeitslosigkeit und in der Folge zu politischen Vorstössen. Vor diesem Hintergrund beauftragte der Regierungsrat die neu gebildete «Strategiegruppe Jugendarbeitslosigkeit», ein vielfältiges Massnahmenpaket zur Bekämpfung von Jugendarbeitslosigkeit zu entwickeln. Basierend auf einem Regierungsratsbeschluss wurde bisher jeweils am Ende einer Legislatur die Fortführung der Strategiegruppe Jugendarbeitslosigkeit beschlossen. 105 https://www.jugendarbeitslosigkeit.bs.ch/ueber-uns.html [Zugriff am 12.10.20] 103 Teil II: Good-Practice-Ansätze Unterstützung bei Mehrfachproblematiken 8.2.2 «Strategiegruppe Jugendarbeitslosigkeit» und «Gap» Die «Strategiegruppe Jugendarbeitslosigkeit» ist auf der Ebene der interdepartementalen Zusammenarbeit verortet und zielt auf eine strategische Ausrichtung von Massnahmen. Es handelt sich um «ein Gremium […], das auf der Basis einer Gesamtsicht alle staatlichen Interventionen bezüglich der Jugendarbeitslosigkeit über die departementalen Schnittstellen hinweg steuern kann. Zur Bewertung von neuen Projekten und Massnahmen hat die Strategiegruppe Jugendarbeitslosigkeit einen Projektprüfungsausschuss eingesetzt. Dieser Ausschuss besteht aus Delegierten des Präsidialdepartements, des Erziehungsdepartements und des Departements für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, die als Schnittstelle zur Praxis fungieren.»106 Zusammengesetzt ist das Gremium aus Vertretenden aus Basel-Stadt sowie der Gemeinde Riehen. Die Treffen der Gruppe finden zweimal im Jahr statt, bei Bedarf auch öfter. Diskutiert werden Herausforderungen und Entwicklungsbedürfnisse und strategische Schwerpunkte für das kommende Jahr. Die Workshopteilnehmenden aus Basel-Stadt kristallisierten vier Schlüsselaspekte heraus, die zum Gelingen der «Strategie gegen Jugendarbeitslosigkeit» beitragen: 1.) der politische Wille bzw. ein politisches Commitment, 2.) die mandatierte Zusammenarbeit von Mitgliedern unterschiedlicher Departements und eine gemeinsame Haltung, 3.) bereitgestellte Finanzen für gemeinsame kantonale Massnahmen und 4.) die Einführung von Gap, dem Case Management Berufsbildung als Angebot für Zielgruppen mit mehrfachem Unterstützungsbedarf. Politischer Wille bzw. politisches Commitment Als Voraussetzung für die «Strategiegruppe Jugendarbeitslosigkeit» wird von den Befragten der notwendige politische Wille hervorgehoben. Jugendarbeitslosigkeit war 2006, als die Strategiegruppe gegründet wurde, ein dringendes gesellschaftliches Problem. Ausserdem bestand im Regierungsrat die Überzeugung, dass dieses Phänomen interdepartemental bearbeitet werden muss. Dieses politische Commitment, dem Thema eine hohe Bedeutung zuzuweisen, wurde fortlaufend bestätigt (letztmals im Jahr 2016). Die Diskussionen in dieser Strategiegruppe machten die hohe Bedeutung dieser strategischen Ebene deutlich (Kap. 8.4.1). Interdepartementale Zusammenarbeit und gemeinsame Haltung Das Beispiel Basel-Stadt zeigt des Weiteren die hohe Bedeutung einer interdepartementalen Zusammenarbeit auf. Die strategische Zusammenarbeit mehrerer Departemente (vgl. Abbildung 4) bietet aus Sicht der Befragten mehrere Vorteile für die beteiligten Departemente. Wichtig sei, alle «in einem Boot» zu haben, um systemübergreifend denken und handeln zu können. Die mehrperspektivische Betrachtung von Herausforderungen und Lösungsansätzen mache Mitglieder der Strategiegruppe kompetenter und handlungsfähiger, da man Wissen zu anderen Handlungsbereichen 106 https://www.jugendarbeitslosigkeit.bs.ch/ueber-uns/ [Zugriffsdatum: 10.05.22] 104 Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Teil II: Good-Practice-Ansätze erlange. Als wichtiger Faktor wird ferner das Anliegen hervorgehoben, komplexe Fragen ressortübergreifend kantonal lösen und etwas bewegen zu können. Grundlage dafür seien geteilte Werte bzw. das Ziel, allen jungen Gesellschaftsmitgliedern – unabhängig von ihrem Status – bedarfsorientierte Unterstützung anzubieten. Geteilt wird das Anliegen «Bildung vor Arbeit». Die Frage der institutionellen Verortung von Hilfen sollte dabei nebensächlich sein, da aus Sicht der jungen Menschen unwichtig sei, wer ihnen helfe, sondern dass ihnen geholfen werde. Die intensiv gepflegte Vernetzung ermöglicht laut den Befragten, Absprachen schnell und «unbürokratisch» zu treffen. Im Vergleich zu anderen Kantonen biete die Strategiegruppe Jugendarbeitslosigkeit eine Möglichkeit, um auf gesellschaftliche Veränderungen schnell zu reagieren, wie z.B. auf Herausforderungen im Zusammenhang mit der integrativen Beschulung, der Integration von spätmigrierten Jugendlichen in Bildung oder im Zusammenhang mit der Covid-19 Pandemie. Laut den Befragten ist eine solche Vernetzung in einem Stadtkanton vermutlich einfacher als in einem ländlichen und grossflächigen Kanton. Abbildung 4 gibt einen Überblick über die Unterstützungsstrukturen für Jugendliche und junge Erwachsene mit Mehrfachproblematiken im Kanton Basel-Stadt. Abbildung 4: Strategiegruppe Jugendarbeitslosigkeit und Gap im Kanton Basel-Stadt Ebene 0 Strategische Regierungsrat/Präsidialdepa r tement Ebene A f. Wirtschaft Kant. Sozialhilfe Mittelschulen/ Erziehu ngsde- Amt für Aus- Integration, Kinder- und Arbeit Berufsbildung parteme nt, SekI bildungsbeiträge Diversität /Jugenddienst Die regierungsrätliche Delegation (Dep. Wirtschaft, Soziales und Um welt, Dep. Bildung, Präsidialdepartement bildet die «Strategiegruppe Jugendarbe itslosigkeit» Ebene 1 Arbeitsamt, Sozialhilfe Invalidenver- Migrationsamt Kinder- und Fallführung RAV Mittelschul- und Berufsbildungsamt (ED) sicherung Jugenddienst Amt für Leitung CM BB Medizinischer Sozialbeiträge Dienst Gap <25 J Ebene 2 CM BB /Triage Fallbegleitung Brückenan- SEMO Berufl./soziale Spezifische gebote Integration Bedürfnisse Jugendberatung Suchtberatung Budgetberatung Wohnhilfe (Que lle: Eigene Da rstellun g107) 107 Im Vergleich zur Darstellung aus Genf wurden hier gestrichelte Pfeile eingefügt, die die Praxis der losen Zusammenarbeit zeigen, die (noch) nicht geregelt sind. 105 Teil II: Good-Practice-Ansätze Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Fonds zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit (Krisenfonds) Damit Massnahmen und Projektideen von Dritten (Ebene der spezialisierten Angebote) weiterentwickelt oder neu konzipiert werden können, ist deren Finanzierung ein zentraler Aspekt. Dabei besteht neben den verschiedenen systemgebundenen Finanzierungsmöglichkeiten (z.B. über die ALV, Sozialhilfe etc.) ein themenübergreifender «Fonds zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit», der sog. Krisenfonds108. Verwendungszweck des Krisenfonds sind Massnahmen zur Minderung von Arbeitslosigkeit im Kanton. In der Regel handle es sich um Anschubfinanzierungen von neuen Innovationen und dringlichen Massnahmen im Kontext des Arbeitsmarkts, die über die Regelbudgets der Departemente kurzfristig nicht finanzierbar sind. Nach Abschluss der Pilotphase werde jeweils geprüft, ob und wie die Massnahmen in Regelangebote überführt werden können. Auf dieser Basis kann der Projektprüfungsausschuss der Strategiegruppe unbürokratisch neue Massnahmen im Rahmen von Pilotprojekten empfehlen und dem Regierungsrat zur Beschlussfassung vorlegen, um Angebotslücken im Übergangssystem zu schliessen. Dies schaffe den nötigen Handlungsspielraum. Dieses Vorgehen ermögliche laut den mitdiskutierenden Fachpersonen gute interdepartementale Weiterentwicklungen bezogen auf die Begleitung von jungen Menschen mit Mehrfachproblematiken. Gap – Case Management Berufsbildung als Scharnierstelle Weiterhin hat sich mit der Fachstelle Gap in Basel-Stadt das Case Management Berufsbildung (CM BB) auf Ebene 1 etabliert. Gap wurde nach einer Pilotphase sukzessive ins Erziehungsdepartement (Mittelschulen und Berufsbildung) überführt und über dessen Regelbudget finanziert (abgeschlossen im Jahr 2024). Es bietet eine zentrale Anlaufstelle für junge Menschen mit mehrfachem Unterstützungsbedarf und für Fachpersonen. Die Fachstelle Gap begleitet Jugendliche mit Schwierigkeiten in mehreren Lebensbereichen, bspw. in Bezug auf Geld, Beziehungen, Gesundheit, Wohnen, Ausbildung. Dabei muss das Ziel einer Ausbildung bestehen (vgl. Zugang). Im CM BB können aber grundsätzlich alle Lebensbereiche bearbeitet werden, da Gap sich nicht innerhalb von engen systembedingten Auftragsgrenzen bewege. Entsprechend der Logik eines Case Managements werden die nötigen Leistungen nicht direkt finanziert. Gap unterstützt aber die Verknüpfung von Hilfen unterschiedlicher Stellen, welche ihren Kriterien entsprechend Leistungen finanzieren. Dies ermögliche es, Leistungen über unterschiedliche Rechtsgrundlagen hinweg bedarfsorientiert bereitzustellen, was den Handlungsspielraum bei Mehrfachproblematiken erhöhe. Die Mitdiskutierenden erwähnten jedoch auch, dass es oft eine innovative Person oder ein motiviertes Team in einer Dienststelle wie der Sozialhilfe, der Invalidenversicherung oder beim Arbeitsamt benötige, wenn es darum gehe, individuelle Lösungen zu finanzieren. 108 Der Zweck und die Verwendung der Gelder sind im Gesetz betreffend den Fonds zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit geregelt. Die verwendeten allgemeinen Staatsmittel des Fonds werden insbesondere für folgende Bereiche verwendet: a) Beiträge an Aus- und Weiterbildung sowie Umschulung; b) Beiträge an Beschäftigungsmassnahmen; c) Hilfeleistungen an Arbeitslose in besonderer Bedarfslage und d) Unterstützung an arbeitslos gewordene Selbständigerwerbende sowie Arbeitslose, die sich selbständig machen wollen. Über die Entnahme von Mitteln entscheidet der Regierungsrat nach Anhörung der Finanzkommission. (Quelle: https://www.gesetzessammlung.bs.ch/app/de/texts_of_law/835.200; [Zugriffsdatum 24.04.2021]) 106 Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Teil II: Good-Practice-Ansätze Des Weiteren betonen die Befragten, wie schwierig es für Klientinnen und Klienten sei, sich im fragmentierten Hilfesystem zurechtzufinden. Case Managerinnen und Manager hätten in diesem Zusammenhang mehr Möglichkeiten und den expliziten Auftrag der bedarfsorientierten Langzeit-Unterstützung – was im Vergleich zu zeitlich begrenzten und mit einem engen Auftrag versehenen Zwischenlösungen wichtig sei. Die beteiligten Fachpersonen im Workshop in Basel waren sich einig, dass CM BB Jugendliche mit komplexen Problemlagen beim Zugang zu bedarfsorientierter Hilfe gut unterstützen könne. Gleichzeitig decke das CM BB Lücken im System auf, z.B. konkurrierende Ansprüche, Widersprüche in Prozessen oder fehlende Angebote. Und schliesslich triagiert Gap junge Menschen bei Bedarf auch in Anschlusslösungen wie Brückenangebote SEMOs, Vorkurse u.a.. Zugang zum CM BB Zugang zum CM BB haben alle jungen Menschen im Alter von 15-25 Jahren, die im Kanton Basel-Stadt wohnhaft sind, noch keine Erstausbildung abgeschlossen haben, Mehrfachproblematiken aufweisen und zugleich den Wunsch nach einer Berufsausbildung haben. Gap versteht sich zwar nicht als allgemeine Jugendberatungsstelle, aber das Angebot ist freiwillig, d.h. es besteht keine Zuweisung auf Mandatsbasis. Eine Anmeldung kann aber durch Empfehlung oder Erwartungen (Druck) von anderen Fachstellen oder Diensten indirekt veranlasst werden. Fachstellen/Diensten empfehlen eine Anmeldung insbesondere, wenn Fragen der Ausbildung im Vordergrund stehen. Gap legt Wert darauf, dass das Angebot jugendgerecht in der Ansprache ist. Ausschlussgründe sind, wenn keine Berufsausbildung angestrebt wird, mangelnde Sprachkompetenzen vorliegen, eine fehlende Kooperation festzustellen ist oder bei fehlender Erreichbarkeit. Erweist sich im Abklärungs- und Begleitprozess eine IV-Anmeldung als angezeigt, wird der Fall an die IV triagiert und Gap zieht sich zurück. Klientinnen und Klienten melden sich vor Ort oder telefonisch an. Sie haben die Möglichkeit, im Rahmen eines Erstgesprächs ihre Lage zu klären und zu prüfen, ob Gap das geeignete Angebot ist. Eine Erstberatung ohne spätere Anmeldung ist eher selten. Bei Anmeldungen über andere Stellen werden vorab die Bedingungen und die Zielsetzungen des Angebots geklärt. Herausforderungen und Grenzen des CM BB In der Gruppendiskussion mit Vertretern der «Strategiegruppe Jugendarbeitslosigkeit» wurden auch Grenzen des CM BB diskutiert. So stosse man dann an Grenzen, wenn Jugendliche «abtauchten» bzw. trotz komplexer Problemlagen auf Hilfe verzichteten. Daneben wurden auch systembedingte Schwierigkeiten bezüglich der Berufsintegration benannt. Berufsbildung sei in der Verbindung zum Arbeitsmarkt und den Betrieben ein privatwirtschaftliches System, in dem der Staat keine Verfügungsmacht habe. In Bezug auf 107 Teil II: Good-Practice-Ansätze Unterstützung bei Mehrfachproblematiken inklusive Bildung109 zeige sich diese Herausforderung in besonderem Mass. Während Inklusion auf der Volksschulstufe teilweise bereits umgesetzt wird, sei diese im Übergang in die berufliche Grundbildung noch keine leitende Strategie. Die Anforderungen dieser seien zu hoch, um Jugendliche mit einem besonderen Lernbedarf adäquat begleiten zu können und es sei schwierig, geeignete Betriebe zu finden. Resümierend wird festgestellt, dass insbesondere finanzielle Ressourcen eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg interdepartementaler Gremien seien. Gerade wenn Absprachen zwischen den Ebenen Gemeinden, Kanton und Bund erforderlich seien, erleichtere eine geregelte Finanzierung die Zusammenarbeit. Das politische Commitment für ressortübergreifende Vernetzung stelle eine zentrale Voraussetzung für die interdepartementale Kooperation dar. Verwaltungseinheiten allein könnten solche politischen Prozesse nicht eigenständig initiieren, so die Mitdiskutierenden. Die Anwesenheit der Regierungsräte bei Veranstaltungen im Zusammenhang mit der «Strategiegruppe Jugendarbeitslosigkeit» erhöhe gleichzeitig die öffentliche Wahrnehmung ihrer Arbeit. Und schliesslich wird festgehalten, dass es entscheidend sei, wie das CM BB in die interinstitutionelle Struktur eingebettet ist. Kooperationen mit Sozialhilfe, RAV und IV basieren bislang auf bilateralen Vereinbarungen.110 Eine rechtliche Grundlage, welche die interinstitutionelle Zusammenarbeit des CM BB mit anderen Institutionen festlegt, besteht im Kanton Basel-Stadt nicht, wobei zu beachten ist, dass das RAV, die IV und die Sozialhilfe demselben Departement (Führungsstruktur, Gremien, Weisungen) unterstehen. 8.2.3 Perspektive fallführender und fallbegleitender Fachpersonen auf das System Im Kanton Basel-Stadt wurde ein weiterer Austausch mit drei Vertretenden von fallführenden Institutionen und vier Vertretenden aus fallbegleitenden Angeboten für Jugendliche aus Basel-Stadt durchgeführt. Zunächst wurden die Erfahrungen im Umgang mit Mehrfachproblematiken ausgetauscht. Ausgehend davon wurde diskutiert, wie die Fachpersonen die Praxis in Basel-Stadt erleben und welche Gelingensbedingungen und Herausforderungen sie erkennen. Komplexität im System erfordert umfangreiches Systemwissen und verbindliche Kooperationen Auch in dieser Diskussionsrunde nahmen die Fachpersonen die Komplexität des Übergangssystems als sehr hoch wahr. Auch seien die Zugänge entsprechend den jeweiligen Vorgaben der Dienste sehr unterschiedlich und administrativ aufwändig – insbesondere, wenn mehrfacher Unterstützungsbedarf bestehe. Auch Fachpersonen benötigten oft Jahre, um zu verstehen, wie das System funktioniere. Diese Komplexität 109 «Inklusive Bildung bedeutet, dass alle Menschen an qualitativ hochwertiger Bildung teilhaben und ihr Potenzial voll entfalten können. […] Weder Geschlecht, soziale oder ökonomische Voraussetzungen noch besondere Lernbedürfnisse dürfen dazu führen, dass ein Mensch seine Potenziale nicht entwickeln kann.» (vgl. Agenda Bildung 2030; UNO- Behindertenrechtskonvention, UNO-BRK, Ratifizierung durch Schweiz 2014) 110 Es handelt sich um Kooperations- und Schnittstellenvereinbarungen, die die Überweisungsprozesse, die Schweigepflicht sowie die Zuständigkeiten hauptsächlich regeln. 108 Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Teil II: Good-Practice-Ansätze bildet sich ebenso bei der Fallbegleitung ab. Laut Vertretenden von Ebene 2 ist bei komplexen Problemlagen oft unklar, wo man eigentlich anfangen müsse mit der Fallbearbeitung. Teilweise sei nicht bekannt, welche anderen Institutionen bereits beteiligt seien oder es bestehe die Gefahr, dass alle in allen Themenbereichen jeweils nur ein wenig aktiv seien. Erforderlich ist laut den Fachpersonen mehr Orientierung über die Angebote und Zugangsbedingungen (Systemwissen). Dazu sei eine wichtige Voraussetzung, dass man sich kenne und sich vernetze (Kooperation). Hierin wurde laut Einschätzung der Workshopteilnehmenden in Basel-Stadt auch schon viel investiert. Trotzdem sahen die Mitdiskutierenden einen Bedarf an einer stärkeren Institutionalisierung der Kooperation/Vernetzung sowohl zwischen Angeboten der Berufsintegration, zwischen den fallführenden Diensten/Fachstellen als auch zwischen den beiden Ebenen (horizontale und vertikale Kooperation). Die bestehende Zusammenarbeit unter den fallführenden Diensten/Fachstellen wurde als wichtig erachtet, wobei eine verbindlichere, vertragliche Regelung zwischen den Ämtern wünschenswert sei. Insgesamt kann es nach Einschätzung der Befragten jedoch die Kapazitäten der Fachpersonen beider Ebenen übersteigen, alle Angebote und Zugänge zu weiterer Unterstützung zu kennen. Wünschenswert wäre laut den Befragten deswegen eine übergreifende Anlauf- und Koordinationsstelle (s.u.). Klärungsbedarf bezüglich Fallführung und Datenaustausch Im Ansatz von Basel-Stadt ist die interinstitutionelle Zusammenarbeit unter den Diensten/Fachstellen bisher wenig formalisiert (vgl. Abbildung 4). Daher stellten sich Fragen hinsichtlich der Fallführung, wenn mehrere Stellen beteiligt seien. Insgesamt wurde der Wunsch nach mehr Klarheit bezüglich der Fallverantwortung geäussert. Diese sollte gemäss Vertretenden von fallführenden Stellen dort sein, wo jemand Erstkontakt zum Hilfesystem habe. GAP (CM BB) wird zunehmend als Erstkontaktstelle genutzt. Für die Fallkoordination erschwerend bleibt allerdings der Aspekt, dass GAP mit allen Einzelanbietern von Hilfen Vereinbarungen zur Zusammenarbeit treffen muss. Aktuell seien dies bis zu 60 Vereinbarungen. Dies sei aufwändig, wenn auch durch die insgesamt gute Vernetzung in Basel-Stadt möglich. Herausfordernd sei weiterhin der Umgang mit Datenschutzfragen bei Kooperationen von unterschiedlichen Stellen. Gap und Jugendberatung als Anlaufstellen bei Mehrfachproblematiken Das Case Management Berufsbildung Gap nimmt laut den Workshopteilnehmenden in Basel-Stadt eine wichtige Funktion in Basel-Stadt ein. Diese Stelle wird als geeignet erachtet zur Unterstützung junger Menschen bei Mehrfachproblematiken. Hierbei wurde insbesondere der jugendgerechte Beratungsansatz, die Möglichkeit, an den Themen der Jugendlichen ansetzen zu können und die Unterstützung beim Zugang zu anderen Unterstützungsleistungen positiv bewertet. Auch die Jugendberatung als weiteres niederschwelliges Beratungsangebot biete jungen Menschen bei Mehrfachproblematiken häufig einen einfachen, ersten Zugang zu Hilfe. 109 Teil II: Good-Practice-Ansätze Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Allerdings zeigten sich hier systembedingte Schnittstellenprobleme. So hätten Jugendliche, die Leistungen aus der Sozialhilfe beziehen, keinen Zugang zum Angebot, da dies vom Erziehungsdepartement (dem Finanzierungsträger der Jugendberatung) nicht vorgesehen sei. Einschränkungen dieser Art, verhinderten aus Sicht der Mitdiskutierenden teilweise bedarfsgerechte Lösungen. Zu prüfen sei, ob mit dem Gap nicht eine niederschwellige, jugendgerechte Anlaufstelle verbunden werden könnte. Diese Anlaufstelle könnte den Jugendlichen im Sinne einer Erstberatung helfen, kleinere Probleme im Sinne der Hilfe zur Selbsthilfe selbst zu lösen, oder sie bei der Suche nach geeigneter Hilfe zu unterstützen. Denkbar wäre in diesem Zusammenhang z. B. auch, bedarfsorientierte Informationsformate bspw. zu Budgetfragen oder Wohnkompetenzen bereitzustellen oder Hilfestellungen bei Steuererklärungen zu bieten. Mehr zeitliche Ressourcen und Flexibilität für die Fallbegleitung E 2 Die Leistungserbringenden auf Ebene der Angebote betonten, sie seien in der Fallbegleitung häufig intensiver und umfangreicher involviert, als dies im Auftrag vorgesehen sei, weil sich im Verlauf häufig ein Bedarf an weiterer Unterstützung zeige. Es sei deswegen insgesamt zu klären, ob und wie bereits laufende Begleitprozesse bei Bedarf mit mehr Ressourcen ausgestattet werden könnten und/oder wie Leistungen verschiedener Stellen miteinander verknüpft werden könnten. Im Umkehrschluss beschränkten die fallführenden Stellen (wie IV, Sozialhilfe, RAV) den Hilfeprozesse bei mehrfachem Unterstützungsbedarf häufig, da der Auftrag an die Leistungserbringenden eng auf deren Rahmenbedingen begrenzt seien. Hier seien zusätzliche Finanzierungsmodelle zu überlegen. Positive Elemente der Unterstützungslandschaft in Basel-Stadt Besonders positiv wurde hervorgehoben, dass in Basel-Stadt die Perspektive der Adressatinnen und Adressaten in den Mittelpunkt gestellt werde, indem mit dem CM BB die institutionelle «Versäulung» abgebaut wurden. Einen positiven Einfluss auf die Zusammenarbeit habe der bestehende politische Wille und die damit verbundene Finanzierungsmöglichkeiten, Kooperation zusätzlich zur bereits bestehenden Zusammenarbeit an der Basis weiter zu fördern. 8.2.4 Gelingensbedingungen und Herausforderungen im Kanton Basel- Stadt Die Gelingensbedingungen, Entwicklungsoptionen und Herausforderungen aus der Perspektive der Workshopteilnehmenden in Basel-Stadt können wie folgt zusammengefasst werden: 110 Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Teil II: Good-Practice-Ansätze Gelingensbedingungen • Ein politischer Wille und eine gemeinsame Haltung, dass komplexe Problemlagen gemeinsam angegangen werden müssen. Dazu erwies sich die Strategiegruppe auf interdepartementaler Ebene als zielführend (Interdepartementale Kooperation E 0). • Auf Ebene der interdepartementalen Strategiegruppe (Ebene 0) sei es wichtig, zu definieren, für welche Aufgabengebiete die Strategiegruppe zuständig ist. Ziel müsse die Verantwortung für die strategische Ausrichtung sein (strategische Ebene). • Gemeinsame Finanzierung von neuen Angeboten und Massnahmen (gemeinsamer Fonds). • Bestehende horizontale Vernetzung auf den Ebenen 1 (fallführende Stellen) und Ebenen 2 (fallbegleitende Leistungserbringer) sei wichtig - sie basiere gegenwärtig insbesondere auf Initiativen der Fachpersonen. • Kurze Wege, man kenne sich. • Case Management Berufsbildung als Anlaufstelle für andere Stellen bei Mehrfachproblematiken und als klientinnen- und klientenzentrierte Unterstützung. • Offenheit für innovative Ideen für neue Ansätze von Seiten von Leistungserbringenden sei wichtig, aber auch die Möglichkeit der Finanzierung von neuen, bedarfsgerechten Projekten. Entwicklungsoptionen • Entwicklungsbedarf wird bezüglich der horizontalen Vernetzung auf E 1 wahrgenommen, da es zwar viele bilaterale Absprachen in der Praxis bestünden zwischen einzelnen fallführenden Stellen und dem CM BB, diese seien aber übergeordnet noch kaum geregelte. • Verstärkung der strukturellen Einbettung von CM BB (E1) und operativer Umsetzung von IIZ ähnlichen-Strukturen. • Ein Austausch zwischen den Leistungserbringenden auf E 2 könnte die Adressierung von Anliegen unterstützen. • Vertikale Kooperationen zwischen den Ebenen müssten stärker gepflegt werden. Herausforderungen • Komplexität des Hilfesystems und Herausforderung, Wissen dazu zu erlangen. • Teilweise fehlende oder unklare Fallführung (E1) bei Mehrfachproblematiken – insbesondere, wenn das CM BB nicht involviert ist. • Vernetzung auf E 2 und zwischen E 1 und E 2 sei bisher personenabhängig und nicht genügend institutionalisiert. • Enge Rahmenbedingungen auf E 1 führen zu begrenzten Handlungsspielräumen auf E 2. • Der Datenschutz begrenzt den Datenaustausch und daher die Kooperationen. 111 Teil II: Good-Practice-Ansätze Unterstützung bei Mehrfachproblematiken 8.3 Weiterführende Entwicklungsthemen aus Sicht von Fachpersonen Im Folgenden werden weitere Aspekte, die im Rahmen der sprachregionalen Workshops sowie der Gespräche in Genf und Basel-Stadt genannt wurden, wiedergegeben. Die Forderung nach einer klientinnen- und klientenzentrierten Beratung und die damit verbundenen Themen, welche in den anderen Erhebungsschritten bereits ausführlich erörtert wurden, werden im ersten Absatz relativ knapp skizziert. Darauf folgen ergänzende Themen, welche für die Entwicklungen im Feld aus ihrer Sicht wichtig sind. 8.3.1 Systemische und klientinnen- und klientenzentrierte Beratung mit geklärten Kooperationen Die Fachpersonen unterschiedlicher Funktionen betonten in den Workshops die Notwendigkeit einer systemischen Haltung111. Weiter waren sich die Fachpersonen einig, dass komplexe Probleme in einem ausdifferenzierten Hilfesystems nur systemübergreifend bearbeitbar sind. Damit dies gelingen kann, wird der interinstitutionellen Kooperation auch bei der konkreten Fallbegleitung hohe Relevanz beigemessen. Wichtig sei dazu, dass die Zusammenarbeit unter den involvierten Stellen verbindlich geklärt ist. Wichtig ist den Fachpersonen auch, dass für die jungen Klientinnen und Klienten klar ersichtlich ist, wohin sie sich wenden können (Adressierbarkeit und Sichtbarkeit). So müsste eine Anlaufstelle für junge Menschen niederschwellig erreichbar, beziehungsorientiert und offen gegenüber unterschiedlichen Problemlagen sein. Diese Stelle solle Abklärungen durchführen und bei Bedarf Hilfen für Jugendliche institutionenübergreifend koordinieren oder an andere Stellen triagieren können. Die Fachpersonen, welche junge Menschen in Angeboten begleiten (Ebene 2), betonen, dass bei Mehrfachproblematiken eine unbedingte Zuständigkeit und flexible Angebote und Ziele für die bedarfsorientierte Begleitung erforderlich seien. D.h. im Falle von Mehrfachproblematiken müssten offenere Aufträge formuliert, mehr Zeit ermöglicht und mehr Ressourcen bereitgestellt werden können. Zur Finanzierung zusätzlicher Leistungen wurde ein institutionenübergreifender Ressourcenpool als eine Möglichkeit erachtet. Weiterhin wurde auf Ebene 2 der Leistungserbringenden die Notwendigkeit einer stärkeren Vernetzung untereinander als Chance diskutiert, sich bei Entwicklungen im Übergangssystem mit einer gemeinsamen Stimme einzubringen. 8.3.2 Zusammenarbeit mit der Wirtschaft bzw. mit Betrieben intensivieren Fachpersonen aus den sprachregionalen Workshops betonten, dass auch die Zusammenarbeit mit der Arbeitswelt sehr wichtig sei, aber zuweilen schwierig. So sei es bspw. herausfordernd, Praktikums- oder Ausbildungsplätze für junge Menschen mit vielfältigen Belastungen zu finden, insbesondere, wenn ein Schulabbruch vorliegt, sie älter 111 Typisch ist dem systemischen therapeutischen Ansatz, dass Probleme nicht als individuelle Phänomene verstanden werden, sondern als etwas, das in komplexe Gesamtzusammenhänge eingebettet ist. Daraus folgt, dass die Problemlagen in ihrer Komplexität gemeinsam mit den Betroffenen analysiert werden müssen, um hierüber bedarfsorientierte Unterstützung bereitzustellen. https://systemische-gesellschaft.de/systemischer-ansatz/ [Zugriffsdatum: 11.11.2021] 112 Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Teil II: Good-Practice-Ansätze als 20 Jahre sind, die Schule auf dem Grundanspruchsniveau abgeschlossen oder die Schule nicht abgeschlossen haben. Dabei seien Erfahrungen im Berufsbildungs- und Arbeitsmarkt auch bei diesen Gruppen wichtig, um eine kohärente und realistische berufliche Perspektive entwickeln und einen Ausbildungsplatz finden zu können. Um Erfahrungen in der Arbeitswelt machen zu können, werden bezahlte Praktika oder Tagesarbeitsplätze oder auch ehrenamtliche Tätigkeiten als sinnvoll erachtet. Hier bräuchte es Netzwerke von Unternehmen, die Praktika oder atypische Beschäftigungsplätze – nach Möglichkeit im 1. Arbeitsmarkt – anbieten. Die dafür notwendige Netzwerkarbeit zu betreiben sei aufwändig und wird meist den Fachpersonen in Berufsintegrationsangeboten überlassen. Hier wünschen sich Fachpersonen Unterstützung bei der Sensibilisierung der Ausbildungsbetriebe. Hilfreich wären Anreize für Betriebe, wenn sie jungen Menschen mit erhöhtem Unterstützungsbedarf eine Chance bieten. Vorgeschlagen wurde auch, neue Ansätze vermehrt im Rahmen von Pilotprojekten zu erproben. Eine Möglichkeit wäre eine zusätzliche Unterstützung für Arbeitgebende und Jugendliche im Betrieb, vergleichbar mit dem Ansatz der Supported Education112 im Rahmen der IV-Unterstützung. Mit einer Beratung der Betriebe könnten auftretende Probleme aktiv bearbeitet werden und dadurch die Nachhaltigkeit und der Erfolg von Praktika und Ausbildungen sichergestellt werden. 8.3.3 Neue Ausbildungsformen Die Fachpersonen in den sprachregionalen Workshops äusserten einen Bedarf an neuen Ausbildungsmodellen. Weiter zu verfolgen seien Möglichkeiten von «Semi-Lehrstellen», die modulartig und zeitlich flexibel zusammengefügt werden können. Auch Teilzeitausbildungen113 sind noch keine Selbstverständlichkeit, obwohl dies auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes unter bestimmten Bedingungen möglich ist.114 Insbesondere junge Mütter, junge Menschen mit psychischen Belastungen oder junge Geflüchtete in Sprachkursen könnten von solchen Modellen profitieren. Als weitere Modelle wurden Bildungsgutscheine und die Möglichkeit der Unterbrechung von Ausbildungen diskutiert. Dies würde es bei einem drohenden Ausbildungsabbruch wegen Überlastung ermöglichen, die Ausbildung zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufzunehmen. Und schliesslich sollten Ausbildungswillige über einen längeren Zeitraum als bis zum Alter von 25 Jahren Zugang zu Ausbildungen haben und hierfür auch Stipendien beantragen können. 112 vgl. Glossar 113 https://www.berufsberatung.ch/dyn/show/13202?id=91 114 Rechtliche Grundlage für eine Teilzeitberufsausbildung ist das Berufsbildungsgesetz (BBiG), § 8 Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit“: „(1) Auf gemeinsamen Antrag der Auszubildenden und Ausbildenden hat die zuständige Stelle die Ausbildungszeit zu kürzen, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht wird. Bei berechtigtem Interesse kann sich der Antrag auch auf die Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit richten (Teilzeitberufsausbildung).“ https://www.aubi-plus.ch/lehre/teilzeitberufsausbildung/ [Zugriff: 09.04.21] 113 Teil II: Good-Practice-Ansätze Unterstützung bei Mehrfachproblematiken 8.3.4 Alternative Ansätze: Niederschwellige Beratung, Peeransätze und Familien- bzw. Elternarbeit Aus Sicht der Teilnehmenden der sprachregionalen Workshops – in Einklang mit den Aussagen der jungen Betroffenen – sind die Anforderungen der Ämter für junge Klientinnen und Klienten äusserst anspruchsvoll. In diesem Zusammenhang wurde eine Reihe von Ansätzen andiskutiert, die zur Unterstützung von jungen Menschen mit Mehrfachproblematiken an den Nahtstellen I und II gewinnbringend sein könnten und weitere Vertiefung – bspw. im Rahmen von Pilotprojekten – erfordern würden:  Niederschwellige Beratungsstellen für junge Menschen, die dabei unterstützen, passende Angebote zu finden und auch zu nutzen  Beratungs- und Begleitangebote wie Case Management u.a. in ländlichen Regionen in mobiler Form, um auch Jugendliche in abgelegenen Regionen zu erreichen  Peer-to-Peer-Ansätze: Jugendgerechte Netzwerke zu Fragen der Berufswelt, der Alltagsbewältigung oder zur Nutzung von Hilfen in komplexen Lebenssituationen115  Informationsformate für Jugendliche im Umgang mit Finanzen oder bei der Wohnungssuche  Intensivierung der Elternberatung und Unterstützungsangebote für Eltern durch niederschwellige Informations- und Beratungsstellen  Individuelles Jugendcoaching, das eine flexible, längerfristige Begleitung ermöglicht, wenn die Ressourcen des CM BB nicht ausreichen und wenn Tagesstrukturen nicht sinnvoll scheinen, oder eine Weiterführung der Hilfen, wenn Anschlusslösungen gefunden wurden, um die jungen Menschen über den Übergang hinweg zu begleiten116 8.4 Zusammenfassende fachliche Kommentierung Die kantonalen Beispiele sowie die Diskussionen mit Fachpersonen geben Einblick in verschiedene Möglichkeiten, wie junge Menschen mit Mehrfachproblematiken zu bedarfsorientierter Hilfe gelangen. Die ausgewählten Modelle der Kantone Genf und Basel- Stadt verweisen auf zwei unterschiedliche Schwerpunkte in Bezug auf die interinstitutionellen Kooperationen und der Einbettung des Case Managements Berufsbildung. Die interinstitutionelle Kooperation wurde in Basel-Stadt primär auf der Ebenen 0 der Amtsleitungen geregelt und ermöglicht dadurch übergreifende strategische Entscheide bezüglich Massnahmen. Dagegen ist die vielfältige Zusammenarbeit auf Ebene der fallführenden Stellen (Ebene 1) (noch) wenig übergreifend geregelt. Das Beispiel in Genf steht mit der «Cité des Métiers» für eine geregelte interinstitutionelle Zusammenarbeit 115 Ansätze dazu werden aktuell im Kontext von Leaving Care erprobt – d.h. für Jugendliche und junge Erwachsene, die sich nach einem Heimaufenthalt im Übergang in die eigenständige Lebensführung befinden und dabei Unterstützung benötigen. https://www.careleaver-info.ch/ [Zugriffsdatum: 30.04.21] 116 Diese Formen werden im Kontext von Massnahmen der KESB oder von Sozialdiensten bereits erfolgreich eingesetzt (im Rahmen von ambulanten Familien-/Jugendhilfen). Auch im Rahmen der IV-Massnahme Supported Education werden Jugendliche während der Ausbildung individuell begleitet und bei der Bewältigung von Schwierigkeiten intensiv unterstützt. 114 Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Teil II: Good-Practice-Ansätze auf Ebene der fallführenden Stellen und den einbezogenen spezialisierten Anbietenden auf E 2. In beiden Kantonen spielt das Case Management Berufsbildung für die Unterstützung der Zielgruppe eine wichtige Rolle. Als verbindendes Element zeigt sich, dass beide Ansätze bedarfsorientierte Beratung und koordinierte Unterstützung spezifisch für junge Menschen anbieten. In Bezug auf Formen der Steuerung, der interinstitutionellen Kooperationsstrukturen und der Einbindung des Case Managements Berufsbildung in das gesamte Übergangssystem und die Verbindung mit weiteren Angeboten unterscheiden sich die beiden Kantone. Beide Modelle können aus fachlicher Sicht als richtungsweisende Ansätze beurteilt werden, deren Kernaspekte auch in anderen kantonalen Strukturen zur Überprüfung und Weiterentwicklung der bestehenden Strukturen dienen können. Im Folgenden werden diese erfolgversprechenden Aspekte auf unterschiedlichen relevanten Systemebenen zusammenfassend diskutiert. 8.4.1 Mehrebenenmodell kantonaler Übergangssysteme Die Ergebnisse der Recherchen zeigen, dass für die kantonalen Übergangsstrukturen insbesondere drei Ebenen zu beachten sind, die übergreifend und in ihrer Verbindung betrachtet und weiterentwickelt werden müssen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass für die kantonal geprägten Systeme Bundesvorgaben (vgl. Anhang 13.1) gelten und Massnahmen getätigt werden, die sich auch an junge Menschen richten, diese aber nicht Gegenstand der vorliegenden Analyse waren. Die folgende Tabelle zeigt die zentralen Ebenen im Überblick. Tabelle 6: Heuristisches Mehrebenenmodell kantonaler Übergangssysteme Ebene Bezeichnung Funktion E 0 Ebene der strategischen Übergreifende Verantwortung für gemeinsame Lösung von Steuerung gesellschaftlichen Problemen. Festlegung systemübergreifender, politisch durch Departements- und abgestützter Zielsetzungen, Festlegung der Rahmenbedingungen, Amtsleitungen Formulierung von Aufträgen E 1 Ebene der Fallführung Indizierende Stellen: Zuständigkeit für Fallführung und Finanzierung von durch Ämter, Dienste und Massnahmen Fachstellen Organisation der interinstitutionellen Zusammenarbeit IIZ zwischen unterschiedlichen Ämtern/Fachstellen E 2 Ebene der Fallbegleitung durch Leistungserbringung im Rahmen von Angeboten, Projekten spezialisierte Anbietende Nachfolgend wird aufgezeigt, welche Faktoren zentral sind für die Unterstützung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Mehrfachproblematiken und welche Handlungsebenen – E 0, E 1 und E 2 – diese betreffen. 115 Teil II: Good-Practice-Ansätze Unterstützung bei Mehrfachproblematiken 8.4.2 Zentrale Ergebnisse zur strategischen Ebene E0 E0 Ebene der strategischen Übergreifende Verantwortung für gemeinsame Lösung von Steuerung gesellschaftlichen Problemen. Festlegung systemübergreifender, politisch abgestützter Zielsetzungen, Festlegung der Rahmenbedingungen, Formulierung von Aufträgen Politischer Wille zur strategischen Zusammenarbeit Bei beiden kantonalen Ansätzen war ein hoher Problemdruck vorhanden: So fanden sich dort viele Jugendliche ohne Anschlusslösungen, mit Ausbildungsabbrüchen und mit Sozialhilfebezug sowie hohe Zahlen von Jugendarbeitslosigkeit. Dies spiegelt die vielen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Veränderungen im Übergang in die berufliche Grundbildung und Erwerbsarbeit wider, welche in den letzten Jahren zu neuen gesellschaftlichen Herausforderungen und erschwerten Übergängen in die Erwerbsarbeit führten. Diese Veränderungen haben für junge Menschen mit Mehrfachbelastungen besonders schwerwiegende Folgen. Der damit verbundene hohe gesellschaftliche und politische Druck trug sicherlich dazu bei, dass in beiden Kantonen kantonale Strategien und Massnahmen entwickelt wurden, um Herausforderungen im Übergang zu bewältigen. In Basel-Stadt resultierte dies in der interdepartemental zusammengesetzten «Strategiegruppe Jugendarbeitslosigkeit». Auch im Kanton Genf waren interdepartementale Absprachen und Kooperationen nötig, um die «Cité des Métiers» CdM zu implementieren. In beiden Kantonen zielen die Ansätze darauf, die Bildungsprozesse junger Menschen besser abzustützen und einen nachobligatorischen Abschluss zu ermöglichen, um spätere hohe Kosten im System der Sozialen Sicherheit zu vermeiden. Inwiefern diese Ziele durch die getroffenen Massnahmen erreicht werden können, wäre im Rahmen von weiteren Evaluationen und Studien geklärt werden. Der politische Wille und eine kantonale Strategie zur Bereitstellung von Massnahmen und Angeboten wird in den Workshops als wichtige Voraussetzung beurteilt, um bedarfsorientierte Unterstützung in interinstitutionellen Strukturen zu implementieren. Dies lässt sich aus fachlicher Sicht nur bekräftigen. So zeigen die Fallbeispiele und die Aussagen aus den sprachregionalen Workshops deutlich auf, dass eine interinstitutionelle Zusammenarbeit auf strategischer Ebene 0 geregelt werden muss. Es braucht dafür eine klare politische Zielsetzung und eine strategische Linie seitens der kantonalen Behörden sowie eine klare Regelung der interinstitutionellen Struktur im Hinblick auf Ziele, Form und Rahmenbedingungen der Kooperation, Kompetenzen und eine Klärung finanzieller Ressourcen. Klärung der Finanzierung (E0-1) In beiden untersuchten Beispielen bestehen unterschiedliche Finanzierungsmodelle, die eine departementsübergreifende Nutzung von Ressourcen ermöglichen. Die Finanzierung der «Cité des Métiers» im Kanton Genf wird über eine Umverteilung der bestehenden Ressourcen der beteiligten Kooperationspartnerinnen und -partner finanziert. In Basel- Stadt besteht ein departementsübergreifender Fond zur Finanzierung von Projekten und Massnahmen zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit. So wurde das CM BB zunächst über 116 Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Teil II: Good-Practice-Ansätze den kantonalen Krisenfonds als Pilotprojekt finanziert, gegenwärtig wird das Angebot in den Aufgabenbereich des Mittelschul- und Berufsbildungsamtes integriert. Weiter ist zu prüfen, ob auch Einzelfallhilfe bei einem hohen Unterstützungsbedarf über kantonale Gelder finanziert werden könnte. Der Vorteil von Finanzierungsmöglichkeiten auf kantonaler Ebene wird darin gesehen, dass kommunale oder institutionelle Interessen nicht zu Zufälligkeiten und Begrenzungen führen. Aus fachlicher Sicht ist bei der Weiterentwicklung der Übergangssysteme eine departementsübergreifende Klärung der Finanzierung nötig. 8.4.3 Zentrale Ergebnisse zur Ebene der Fallführung E1 E1 Ebene der Fallführung Indizierende Stellen: Zuständigkeit für Fallführung und Finanzierung von durch Ämter, Dienste und Massnahmen Fachstellen Organisation der interinstitutionellen Zusammenarbeit IIZ zwischen unterschiedlichen Ämtern/Fachstellen Regelung der interinstitutionellen Zusammenarbeit Eine gelingende interinstitutionelle Kooperation auf Ebene 1 wurde in allen Workshops als zentral beurteilt. Wie die Beispiele und die Diskussionen zeigen, basieren gelungene Kooperationen auf einer klaren Regelung auf Ebene 0 (s.o.) und auf der Pflege der horizontalen Kooperation auf Ebene 1 (Pflege und Entwicklung des Systems). Am Beispiel der CdM zeigt sich, dass ein klar strukturiertes Modell der Zusammenarbeit für Fachpersonen auf Ebene 1 und 2 und für die jungen Menschen Klarheit schafft. Im Kanton Basel-Stadt fehlt eine übergreifende, verbindliche Form der Zusammenarbeit zwischen dem CM BB und den weiteren Kooperationspartnern. Die Zusammenarbeit wird bislang mittels Vereinbarungen geregelt, so dass die Fachstelle Gap (CM BB) mit jeder einzelnen Stelle Vereinbarungen über die Zusammenarbeit abschliesst. Bedarfsorientierte, koordinierte Hilfen Eine klar adressierbare Stelle, welche die Abklärung übernimmt und Hilfen systemübergreifend verbindet, wird in allen Workshops als wichtige Voraussetzung für eine klientinnen- und klientenzentrierte Begleitung erachtet. Bei beiden kantonalen Beispielen bestehen Formen der partizipativen, bedarfsorientierten Abklärung und Entwicklung von Massnahmenplänen sowie eine Unterstützung beim Zugang zu Hilfen. Niederschwellige vorgelagerte Beratung An beiden Beispielen lässt sich zeigen, dass jugendliche Klientinnen und Klienten eine klar adressierbare, niederschwellige und jugendgerechte Stelle brauchen, an die sie sich selbst wenden können. Aus fachlicher Sicht ist eine niederschwellige, vorgelagerte Anlaufstelle, die Erstberatung bietet, ein erfolgversprechendes Element im Übergangssystem. Hier kann geklärt werden, welche weiteren Stelle gegebenenfalls einbezogen werden müssen. Dies 117 Teil II: Good-Practice-Ansätze Unterstützung bei Mehrfachproblematiken erfordert allerdings die Regelung der Zusammenarbeit mit anderen Angeboten wie dem CM BB, der Sozialhilfe oder der IV. Niederschwellige Unterstützung bei Alltagsproblemen Die jungen Klientinnen und Klienten verfügen meist über wenig Systemwissen, sie fühlen sich überfordert und fragen spät um Hilfe an. Als Möglichkeit wurde in den Workshops diskutiert, niederschwellige Angebote für junge Menschen anzubieten, die sie dabei unterstützen, Alltagsprobleme nach Möglichkeit selber zu lösen, bspw. administrative Anforderungen zu bewältigen, eine Wohnung oder einen Ausbildungsplatz zu finden oder bei Bedarf die «richtige» Hilfe zu finden. Eine niederschwellige, jugendgerechte Beratungs- und Informationsstelle kann darin unterstützen, vorhandene Probleme früh anzugehen, so dass keine verfestigten Problemlagen entstehen. Durch die Unterstützung in frühen Problemphasen steigt auch das Systemwissen der jungen Menschen, was wiederum positive Auswirkungen auf den Hilfeprozess haben kann: Wer informiert ist, das Hilfesystem und die eigenen Rechte und Pflichten kennt und weiss, wie mit den administrativen Anforderungen umzugehen ist und kann in partizipativen Unterstützungsprozessen besser mitarbeiten. Eine niederschwellige Jugendberatungsstelle könnte auch die oben genannte vorgelagerte Beratung wahrnehmen. Klärung von Datenschutzfragen bei mehrfachen Fallzuständigkeiten (E1-2) Bei Mehrfachproblematiken bzw. Mehrfachzuständigkeiten kann ein Austausch von Informationen über die jungen Menschen notwendig sein. Viele Falldaten stehen allerdings unter Datenschutz und ein Austausch zwischen den Ebenen 1 und 2 ist nur mit Einwilligung der Klientinnen und Klienten möglich. Gerade wegen der zunehmenden Digitalisierung von Klientinnen- und Klientendaten braucht es eine verstärkte Sensibilisierung der Praktikerinnen und Praktikern. 8.4.4 Zentrale Ergebnisse zur Ebene der Fallbegleitung E2 E2 Ebene der Fallbegleitung Leistungserbringung im Rahmen von Angeboten, Projekten durch spezialisierte Anbietende Erweiterte, unbedingte Zuständigkeit und bedarfsorientierte Begleitung Es bestand in den unterschiedlichen Workshops Einigkeit darüber, dass die Begleitung von jungen Menschen in komplexen Problemlagen eine unbedingte, flexible kontinuierliche, jugendgerechte Begleitung in Integrationsangeboten (E2) erfordert. Da die Rahmenbedingungen für Zwischenlösungen (Brückenangeboten, Motivationssemestern) sowie in Berufsintegrationsangeboten der Sozialhilfe oder der IV teilweise von Regelungen bundesweiter Institutionen wie dem SECO oder der IV bestimmt werden, bestehen bei der kantonalen Umsetzung eingeschränkte Handlungsspielräume für die Flexibilisierung von Unterstützungsangeboten. Hier sind teilweise Gesetzesrevisionen nötig. Dass dies möglich ist, zeigt die Gesetzesrevision der Invalidenversicherung «Weiterentwicklung der IV» (WEIV) 2020 durch welche die jungen Menschen in den 118 Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Teil II: Good-Practice-Ansätze Übergängen Schule – Ausbildung – Arbeitsmarkt gezielter unterstützt werden sollen. Hier soll künftig bspw. die Mitfinanzierung des CM BB möglich sein117. Aus fachlicher Sicht sind solche Rahmenbedingungen danach zu prüfen, in welchem Ausmass sie eine flexible Bereitstellung von Hilfen ermöglichen. Vernetzung der Angebote und Einbezug dieser bei Entwicklungen (E2) Entwicklungen im Feld werden aktuell weitgehend top-down gesteuert. D.h. kantonale Ämter wie die Berufsbildungsämter, Arbeitsämter oder auch die Invalidenversicherung auf Ebene 1 schreiben benötigte Angebote für ihre Zielgruppen aus und legen die Rahmenbedingungen für die Berufsintegrationsangebote fest. Häufig bewerben sich externe Trägerinnen und Träger – wie Stiftungen, Vereine oder öffentlich-rechtliche Trägerschaften – um die Plätze bzw. die Finanzierung ihrer Angebote. Dies führt zu einem Markt von Angeboten auf Ebene 2, der durch die auftraggebenden Stellen auf Ebene 1 bestimmt wird. Bei der Weiterentwicklung des Übergangssystems ist zu empfehlen, auch die Erfahrungen der Anbietenden auf Ebene 2 systematisch einzubeziehen (bottom-up), was bisher erst vereinzelt getan wird. Dazu müssen sich die Anbietenden auf Ebene 2 untereinander allerdings vernetzen (Interessenverband, Verein), um gemeinsame Anliegen an die Ebene 1 adressieren zu können. Angesichts der Herausforderungen im Umgang mit Mehrfachproblematiken und den noch ungelösten Fragen erachteten die Fachpersonen einen gesamtschweizerischen Austausch als gewinnbringend, um mehr über Good-Practice aus anderen Regionen zu erfahren und voneinander zu lernen. 117 Die Gesetzesrevision «Weiterentwicklung der IV» (WEIV) der Invalidenversicherung soll mit gezielten Hilfen bei den Übergängen Schule – Ausbildung – Arbeitsmarkt vermeiden helfen, dass junge Erwachsene als IV-Rentner*innen ins Erwachsenenleben starten. Vorgesehen sind Massnahmen wie Früherfassung, Frühintervention, Mitfinanzierung von Personalkosten bei der Nutzung des CM BB, Vorbereitung auf und Unterstützung während der beruflichen Ausbildung (EBA), Ausbau niederschwelliger Angebote, Mitfinanzierung von kantonalen Brückenangeboten, Finanzierung von Eingliederungsmassnahmen während der Ausbildung u.a. (Bundesamt für Sozialversicherung 2020: 1f.). 119 Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Teil III: Antworten auf Fragen, Empfehlungen Teil III: Beantwortung der Fragen und Empfehlungen Im letzten Teil werden die Ergebnisse zusammenfassend entlang der Fragestellungen dargestellt und die Fragen soweit möglich beantwortet. Die Ergebnisdarstellung wird abgeschlossen durch handlungsleitende Grundprinzipien der Unterstützung bei Mehrfachproblematiken sowie durch Empfehlungen. Die Empfehlungen sind anhand der drei zentralen Ebenen kantonaler Übergangssysteme (vgl. Tabelle 7) geordnet und dienen der Reflexion und Weiterentwicklung der kantonalen Unterstützungsstrukturen. 121 Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Teil III: Antworten auf Fragen, Empfehlungen 9 Hauptergebnisse unter Bezugnahme auf die Fragestellungen Im Übergang in Ausbildung und Erwerbsarbeit hat sich seit dem Jahr 2000 ein qualitativ und quantitativ vielgestaltiges Übergangssystem mit unterschiedlichen regionalen Ausprägungen etabliert (Kap. 3). Die damit verbundenen Chancen und Herausforderungen sind weitgehend bekannt. Zur Behebung strukturbedingter Herausforderungen und zur Weiterentwicklung des Systems werden gegenwärtig von unterschiedlicher Seite Lösungsansätze diskutiert und umgesetzt. Diese betreffen etwa den Ausbau von Zwischenlösungen, Ansätze von interinstitutioneller Zusammenarbeit oder Massnahmen zur Vermeidung von Lehrstellenabbrüchen. In Bezug auf junge Menschen mit mehrfachem Unterstützungsbedarf greifen die Angebote allerdings noch ungenügend. Die hier zusammenfassend dargestellten Ergebnisse beziehen sich auf vielfältige methodische Zugänge (Kap. 2). In diesem Kapitel werden die Ergebnisse nun aufeinander bezogen (Ergebnistriangulation), fachlich kommentiert und Empfehlungen abgeleitet. Dies erfolgt entlang der leitenden Fragen der Studie (vgl. Kap. 2). Einige Fragen werden gemeinsam beantwortet, um grosse inhaltliche Überschneidungen zu vermeiden. Wo sich Fragen nicht in gewünschter Tiefe ermitteln liessen, wird darauf hingewiesen. Einige Ergebnisse beziehen sich nicht direkt auf die Fragen. Diese Erkenntnisse ergaben sich aus der Beschäftigung mit dem Material. Sie werden dargestellt, da sie auf zentrale Herausforderungen und Entwicklungsoptionen im aktuellen Übergangssystem verweisen. Die Darstellung der Hauptergebnisse erfolgt entlang der drei Fragebereiche, welche für die Studie leitend waren: Im Kapitel 9.1 werden die zentralen Erkenntnisse aus der Analyse der Fachliteratur und aus den Interviews mit jungen Menschen mit Mehrfachproblematiken sowie der Fachpersonen dargestellt. Im Kapitel 9.2 folgen die vielfältigen Ergebnisse zu Good-Practice. In Kapitel 10 werden Empfehlungen abgeleitet. 9.1 Hauptergebnisse zu «Begriffsbestimmungen und Problemwahr- nehmungen» Im Folgenden wird zunächst auf Fragen 1-2 «Begriffsbestimmung und Problemwahrnehmung» eingegangen. Auf welche Quellen sich die Ergebnisse beziehen, ist in Kap. 2 dargelegt. 123 Teil III: Antworten auf Fragen, Empfehlungen Unterstützung bei Mehrfachproblematiken 9.1.1 Begriffsbestimmungen und Problemwahrnehmungen Frage 1 Was wird in den verschiedenen Bereichen der Sozialen Sicherheit (Sozialhilfe, IV, ALV), Berufsbildung, Gesundheit und Integration unter Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Mehrfachproblematiken verstanden (Klärung und Systematisierung allfälliger verschiedener Perspektiven)? Frage 2 Wie lassen sich Jugendliche, junge Erwachsene mit Mehrfachproblematiken charakterisieren? Inwiefern lassen sich dabei verschiedene «Muster» oder «Typen» von Mehrfachproblematiken identifizieren? Wie gross sind diese Gruppen? «Mehrfachproblematiken» als unscharfer Sammelbegriff Ausgangspunkt der Studie war der Wunsch, genauer zu verstehen, wer die jungen Menschen sind, bei denen Mehrfachproblematiken konstatiert werden, warum sie (mehrfach) gefährdet sind und wie sie identifiziert werden können, um ihnen geeignete Unterstützung anbieten zu können. Im Folgenden zeigt sich, dass es hierzu keine einfachen Antworten gibt. Der Begriff «Mehrfachproblematiken» wird in der Praxis der Beratung und Unterstützung als unscharfer Sammelbegriff genutzt. Der Begriff verweist darauf, dass Personen mit grossen Herausforderungen in verschiedenen Lebensbereichen konfrontiert sind. Diese komplexen Problemlagen sind ohne genauere Abklärung meist schwer zu spezifizieren. Implizit ist mit dem Begriff auch die Vorstellung verbunden, dass diese Probleme eigenständig nicht angemessen bewältigt werden können. Die Begriffe «komplexe Problemlagen», «Mehrfachbelastungen» und «prekäre Problemlagen» können als Synonyme zu «Mehrfachproblematiken» verstanden werden. Während bei diesen Begriffen das Problem im Fokus steht, wird in Begriffen wie «mehrfacher Unterstützungsbedarf» oder «Mehrfachbedarf» der Bedarf herausgestrichen. Aus fachlicher Sicht ist eine präzise und abschliessende Definition des Begriffs Mehrfachproblematiken weder möglich noch sinnvoll. Dies zeigen die Ergebnisse aus der Analyse der Fachpublikationen und der Diskussionen (Kap. 0, 6.1). Auch Definitionen in Fachpublikationen zu Mehrfachproblematiken bleiben vage und erschöpfen sich meist in einer exemplarischen Aufzählung von Problemen in unterschiedlichen Lebensdimensionen (Bildung, Familie, Peers, Wohnen, Finanzen, Gesundheit oder ein Migrationshintergrund). In diesem Zusammenhang betonen sowohl die befragten Fachpersonen als auch die Adressatinnen und Adressaten, dass eine additive Begriffsbestimmung zu kurz greife, da sich Problemlagen sehr individuell und dynamisch entfalten und kumulierend wirksam werden können. Auch Transitions- und Übergangsstudien verweisen auf die Mehrdimensionalität und dynamische Verschränkung von Herausforderungen. Aus diesem Grund kann der Begriff «Mehrfachproblematiken» zwar zielführend sein, da er auf 124 Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Teil III: Antworten auf Fragen, Empfehlungen komplexe Problemkonstellationen verweist. Diese müssen aber unbedingt genauer abgeklärt werden. Individuelle und strukturelle Risiko- und Schutzfaktoren bei Abklärungen einbeziehen Zur Früherfassung der Problemlagen bei Mehrfachproblematiken werden in Regelangeboten oft Checklisten mit einer Auflistung von Risikofaktoren eingesetzt. Wie der Überblick zu individuellen und strukturellen Risiken (vgl. Kap. 4.1, 4.2) aufzeigt, birgt eine einfache Auflistung von Risikofaktoren aber gewisse Schwierigkeiten. So sind Listen erstens immer unvollständig, zweitens müssen die einzelnen Risiken immer in ihrem Zusammenwirken betrachtet werden. Drittens bergen Merkmalslisten die Gefahr, dass strukturelle Benachteiligungen aufgrund gesellschaftlicher Verhältnisse unkritisch als individuelles Versagen gelesen werden. Weiter zeigen die Ergebnisse, wie wichtig es ist, bei der Fallabklärung auch interne und externe Schutzfaktoren mit zu berücksichtigen. So zeigen die Coping- und die Resilienzforschung auf, dass Risiken u.a. besser bewältigt werden können mit guten internen (wie Sozial- und Selbstkompetenzen) und externen Schutzfaktoren (wie gute Aufwachsbedingungen, Bezugspersonen, soziale Netze, institutionelle Hilfen u.a.). Bei der Fallabklärung gilt es daher individuelle und strukturelle Risiken als auch Schutzfaktoren in unterschiedlichen Lebensfeldern zu ermitteln. Dazu eignen sich Abklärungsinstrumente, die eine umfassende Analyse in diesen Lebensfeldern anstreben. Aus fachlicher Sicht sind Abklärungen bei Mehrfachproblematiken keineswegs einfach. Daher sind diese bei Verdacht auf komplexe Problemlagen von qualifizierten Fachpersonen durchzuführen, welche Kenntnisse von sozialer Diagnostik (vgl. Kap. 4.2.3) haben bzw. breite Fallanalysen durchführen können. Dabei sind geeignete Instrumente und Verfahren der Fallarbeit und Standortbestimmung/sozialen Diagnostik einzusetzen, die im Kontext der Fallarbeit mit jungen Menschen mit Mehrfachproblematiken überprüft und allenfalls weiterentwickelt werden müssten. Quantifizierung der Zielgruppen Aus fachlicher Sicht führt die Vielgestaltigkeit des Begriffs «Mehrfachproblematiken» dazu, dass sich die Anzahl junger Menschen mit vielfältigen Problemlagen kaum umfassend ermitteln lässt. Dazu sind die Ausgangsbedingungen zu heterogen und die Entwicklungsverläufe zu dynamisch. Ausserdem erfolgt die Erfassungspraxis institutionsbezogen (durch Berufsbildungsämter, Sozialhilfe, Arbeitslosen-, Invalidenversicherung u.a.). So können komplexe Problemlagen, welche die Bildungsverläufe behindern, zu unterschiedlichen Zeitpunkten und in unterschiedlichen institutionellen Kontexten sichtbar werden. Statistische Angaben bieten Zahlen zu einzelnen kritischen Ereignissen entlang der Nahtstellen I und II, z.B. zu Jugendlichen mit Schulabbrüchen und Lehrvertragsauflösungen, in Zwischenlösungen oder mit IV-unterstützten beruflichen Massnahmen, der Anzahl junge Mütter sowie über Zahlen zu Jugendarbeitslosigkeit oder Sozialhilfebeziehenden (vgl. Kap. 4.2.2). Offen bleibt bei der Erfassung von kritischen Ereignissen, inwiefern sich diese im Einzelfall kumulierend 125 Teil III: Antworten auf Fragen, Empfehlungen Unterstützung bei Mehrfachproblematiken entfalten und zu Mehrfachproblematiken entwickeln. Am Beispiel der Lehrvertragsauflösungen lässt sich dies illustrieren: So ist die Zahl der Lehrvertragsauflösungen zwar recht hoch, zugleich findet ein hoher Anteil der Betroffenen nach einem Jahr wieder Anschluss in einer Ausbildung. So hat bei vielen Jugendlichen eine Lehrvertragsauflösung keine langfristigen negativen Folgen, während sie bei manchen zu einem kritischen Ereignis werden. Aus diesem Grund geben Zahlen zu bestimmten Ereignissen immer nur eine Momentaufnahme wieder. Wichtig sind darum Transitionsstudien oder Bildungsverlaufsdaten. Diese Daten liefern Hinweise darauf, wie viele junge Menschen langfristige Schwierigkeiten in den Übergängen I und II haben. Von besonderem Interesse ist dabei die Quote von ca. 10 % der jungen Menschen, die mit 25 Jahren noch keinen nachobligatorischen Abschluss haben (Bundesamt für Statistik 2020d). Weiterhin liegt die Quote der 15-24-Jährigen, die weder in Ausbildung noch in Erwerbsarbeit sind (sog. NEET), zwischen 6-7 % (Rudin et al. 2018). 2019 waren es gemäss Bundesamt für Statistik 6.2 % (Bundesamt für Statistik 2020d). Ein fehlender Berufsabschluss hat langfristige Auswirkungen: Junge Menschen ohne Abschluss einer beruflichen Grundbildung tragen ein erhöhtes Risiko, arbeitslos zu werden und Sozialhilfe zu beziehen (Dubach et al. 2010; Guggisberg et al. 2020, S. 43; Meyer 2018, S. 4). Die langfristige negative Auswirkung mangelnder (Aus-)Bildung beschränkt sich dabei nicht auf den formalen Arbeitsmarkt, «sondern beinhaltet auch die Bereiche politische und kulturelle Beteiligung, Gesundheit, soziale Integration oder Devianz» (Meyer 2018, S. 4). Eine fehlende Ausbildung kann somit zu Mehrfachproblematiken beitragen. Weiterhin zeigt sich, dass Bildungsarmut (im Sinne fehlender Bildungsabschlüsse und Bildungszertifikate) in der Schweiz «weitgehend irreversibel, nachhaltig und hochgradig sozial vererbt» ist. «Wer einen Lehrabschluss oder ein Maturitätszeugnis nicht im Jugend- oder sehr jungen Erwachsenenalter erwirbt, wird dies mit hoher Wahrscheinlichkeit auch später nicht tun» (Meyer 2018, S. 4). Institutionell geprägte Zielgruppenbestimmungen Die Recherchen zeigen: Komplexe Problemlagen bei jungen Menschen werden aus den jeweiligen institutionellen Perspektiven bearbeitet, entsprechend der jeweiligen Zuständigkeit und des gesetzlich definierten Leistungsrahmens. So steht mit Blick auf die eigene Zuständigkeit jeweils ein Risikomerkmal im Vordergrund, welches je in der eigenen Begriffslogik adressiert wird: z.B. in der Volksschule «Verhaltens- oder Leistungsdefizite», bei der Invalidenversicherung ein «gesundheitlicher Schaden», bei der Sozialhilfe der «finanzielle Unterstützungsbedarf», bei der Arbeitslosenversicherung die «Arbeits- oder Ausbildungslosigkeit» und im Kontext von Migration «späte Migration und der Aufenthaltsstatus». Bei allen Institutionen wird zudem die nachobligatorische Ausbildung als zentrales Ziel im Hinblick auf die berufliche und soziale Integration erachtet. Im institutionell geprägten Blick auf Jugendliche dominiert – wenig überraschend – der Problembereich, für welchen ein institutioneller Auftrag besteht, komplex ineinander verschränkte Mehrfachproblematiken werden in der Tendenz nachgelagert berücksichtigt. Dabei wird das jeweilige «Kernproblem» resp. die damit verbundene «Kernaufgabe» insbesondere in Bezug gesetzt zur Notwendigkeit der Berufsbildung. An einem Beispiel 126 Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Teil III: Antworten auf Fragen, Empfehlungen vereinfacht ausformuliert: Junge Erwachsene mit Mehrfachproblematiken sind aus Sicht der Sozialhilfe in erster Linie Klientinnen und Klienten, welche finanzielle Hilfe benötigen. Damit verbunden ist das Risiko der Anpassung des Falls an die institutionellen Handlungslogiken. Auch junge Betroffene nehmen wahr, dass diese institutionellen Perspektiven auf Mehrfachproblematiken den Blick einengen und Massnahmen abgeleitet werden, die ihrem komplexen Bedarf nicht angemessen begegnen. Aus Sicht der Betroffenen ist darum eine thematisch breite Sicht auf ihre Lebenssituation zentral für gelingende Unterstützungsprozesse. In institutionellen Perspektiven auf Mehrfachproblematiken finden sich Versuche, Typen oder Muster von Problemkonstellationen empirisch zu ermitteln. Studien dieser Art werden in Auftrag gegeben, um über fundierte Zielgruppenkenntnisse mehr Wissen zur effizienten Fallbearbeitung zu gewinnen (Steuerungswissen). Diese Zielgruppenbestimmung birgt auch Gefahren. So gehen damit Stigmatisierungs- und Diskriminierungsrisiken einher. Typisierungen können bspw. dazu dienen, Personengruppen zu identifizieren, bei denen die Integration in den Arbeitsmarkt wahrscheinlich scheint und sich somit Investitionen in berufliche Bildung lohnen, während sich bei anderen dieser Aufwand nicht zu lohnen scheint. Dies ist aus fachlicher Sicht zu kritisieren. Dient eine differenzierte Zielgruppenanalyse hingegen der Bereitstellung passgenauer Unterstützungsangebote, so macht dies aus fachlicher Sicht Sinn. So verweisen die Analyse der Fachpublikationen auf bestimmte Risikogruppen oder -merkmale mit einem besonderen Unterstützungsbedarf: Jugendliche/junge Erwachsene mit psychischen Belastungen, mit diskontinuierlichen Bildungsverläufen, mit wenig familialer Unterstützung und allenfalls mit Jugendhilfeerfahrung, junge alleinerziehende Mütter, Jugendliche mit besonderem Förderbedarf, die auf der Volksschule integrativ beschult wurden und Jugendliche, die geflüchtet oder spätmigriert sind. Bei diesen Zielgruppen tragen neben individuellen Herausforderungen meist auch gesellschaftliche und strukturelle Bedingungen dazu bei, dass ihre Bildungs- und Arbeitsmarktchancen vermindert sind. Letztlich müssen bei Zielgruppen mit komplexen Problemlagen grundsätzlich breitere Abklärungen und systemübergreifende Ziele mit den jungen Menschen getroffen werden. Aus fachlicher Sicht gilt es, die Rahmenbedingungen der Unterstützung für diese Hauptzielgruppen zu erweitern und die Konzepte der Angebote diversitätsbewusst so weiterzuentwickeln, so dass passgenaue individuelle Hilfe geboten werden kann. Mit anderen Worten: Beratung, Begleitung und massgeschneiderte Hilfen müssen auf individuelle Bedürfnisse reagieren. «Mehrfachproblematiken» als individualisierende Zielgruppenkonstruktion Auffällig ist weiter, dass institutionelle Problembeschreibungen insgesamt stark individualisierend und teilweise mit negativen Zuschreibungen verbunden sind (vgl. Kap. 4.2.3). Dies ist insofern kontraproduktiv, als dass laut empirischen Studien individuelle Bildungschancen auf allen Stufen des Bildungssystems von strukturellen, bildungsunabhängigen Merkmalen abhängen (Becker et al. 2018; Hirschfeld 2020; Niemeyer 2008). So beeinflusst bspw. der besuchte Schultyp, ein Migrationshintergrund, das Geschlecht oder die soziale Herkunft die Chancen junger Menschen massgeblich (Bayard Walpen 2011; Buchmann et al. 2016; Sacchi und Meyer 2016; Solga und Becker 127 Teil III: Antworten auf Fragen, Empfehlungen Unterstützung bei Mehrfachproblematiken 2012). Auch international vergleichende Studien zu Übergangssystemen zeigen, dass diese Systeme die Chancen von Individuen mitbestimmen (Walther et al. 2016). Aus fachlicher Sicht müssen Unterstützungsangebote im Bildungsverlauf daher kritisch daraufhin geprüft werden, in welcher Weise sie zu sozialer Selektivität bzw. zur Chancengleichheit beitragen. Gesellschaftliche Institutionen stehen in der Verantwortung, Bedingungen zu überprüfen, diskriminierende Strukturen abzubauen und Chancengerechtigkeit herzustellen. Dazu sind die strukturellen Bedingungen und deren Auswirkungen zu analysieren und geeignete Massnahmen zu treffen. 9.1.2 Wahrnehmungen der Herausforderungen durch Fachpersonen Frage 3 Auf welche Schwierigkeiten und Herausforderungen stossen die verantwortlichen Fachpersonen der involvierten Hilfe- und Unterstützungssysteme bei der Bearbeitung von komplexen Fällen? Lassen sich dabei hinsichtlich der Art und Intensität der Problemwahrnehmung regionale Unterschiede feststellen? Falls ja, hinsichtlich welcher Probleme und worauf sind diese Unterschiede zurückzuführen? Die Analysen sowie die Daten zu den Einschätzungen der befragten Fachpersonen in den Workshops verweisen auf vielfältige Herausforderungen bzw. Entwicklungsbedürfnisse im Übergangssystem entlang der Nahtstellen I und II (vgl. Kap 6). Zur Systematisierung der relevanten kantonalen Ebenen wird im Folgenden das bereits in Kapitel 3.2 3.2eingeführte Mehrebenenmodell verwendet: Tabelle 7: Überblick über Mehrebenenmodell kantonaler Übergangssysteme Ebene Bezeichnung E 0 Ebene der strategischen Steuerung durch Departements- und Amtsleitungen E 1 Ebene der Fallführung durch Ämter, Dienste, Fachstellen E 2 Ebene der Fallbegleitung durch spezialisierte Anbietende Ungenügend geregelte interinstitutionelle Kooperation – Unklarheiten bei der Fallführung (E0 und E 1) Da bei Mehrfachproblematiken häufig Hilfen aus unterschiedlichen Bereichen erforderlich sind, führt dies zu Herausforderungen bei der Fallführung. Die Ergebnisse zeigen, wie viele Stellen entlang der Nahtstellen I und II involviert sein können: so zum Beispiel die Volksschule/Berufsbildung, das Case Management Berufsbildung, die Arbeitslosen- und Invalidenversicherung, Sozialhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, Jugendanwaltschaft sowie Dienststellen für Gesundheit/Medizin/Psychiatrie und Migration. Hinzu kommen vielfältige Angebote der sozialen und beruflichen Integration, welche im Auftrag dieser Fachstellen junge Menschen im Prozess begleiten. 128 Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Teil III: Antworten auf Fragen, Empfehlungen Obwohl regionale Beispiele gelingender interinstitutioneller Kooperationen bestehen (bspw. Kap. 3.2, 8) diskutierten die Fachpersonen in den Workshops insgesamt vielfältige ungelöste Herausforderungen hinsichtlich der Verknüpfung von Leistungen aus mehreren Systemen der Sozialen Sicherheit und der Bildung. Nach Einschätzung der Fachpersonen werden die Kooperationen zwischen den beteiligten Systemen häufig zu wenig gepflegt und sind diese nicht ausreichend interinstitutionell geregelt. Die Unterschiedlichkeit der Hilfesysteme und ihrer Handlungslogiken, die Unübersichtlichkeit in Bezug auf die Angebote, die mangelnde Koordination und fehlende Kontinuität über Bildungsabschnitte hinweg führen zu Fragmentierungen von Hilfeprozessen und beeinträchtigen die Wirksamkeit von Unterstützungsmassnahmen. Gemäss der Einschätzung der Fachpersonen müssen umfassende Leistungen über Netzwerkarbeit und auf Eigeninitiative der Fallverantwortlichen aufwändig «organisiert» werden, wenn interinstitutionelle Kooperationsvereinbarungen fehlen. Dies führt zu Zufälligkeiten im Zugang zu Hilfen, zu unklarer Fallzuständigkeit, Doppelspurigkeit und zu einer Verantwortungsdiffusion, welche zu einem «Gefühl der Allzuständigkeit» bei Fachpersonen aus den Angeboten der beruflichen Integration beitragen kann. Dies kann die Effizienz der Leistungserbringung einschränken und zusätzliche Kosten verursachen (vgl. Kap. 6.1, 6.2). Insgesamt zeigen die Ergebnisse deutlich auf, dass eine gelingende interinstitutionelle Kooperation118 auf Ebene der Fallführung und die Verteilung von Kompetenzen und Ressourcen auf strategischer Ebene geregelt werden müssen (vgl. Mehrebenenmodell, Kap. 8.4). Als Lösungsansatz für interinstitutionelle Kooperationen bezogen auf junge Menschen mit Mehrfachproblematiken lassen sich aktuell insbesondere zwei Formen interinstitutioneller Kooperation erkennen: Das «Case Management Berufsbildung» und die «IIZ im Kontext von Jugendarbeitslosigkeit» (vgl. Kap. 3.2). Diese Kooperationsansätze sind gegenwärtig verschieden in die jeweiligen kantonalen oder regionalen Strukturen eingebettet, entsprechend bestehen auch unterschiedliche Erfahrungen (vgl. auch Landert und Landert Partner 2011). Neben einigen kantonalen Evaluationen zum CM BB (Haller et al. 2014; Stalder 2011) bestehen kaum kantonsübergreifende Studien, welche die bestehenden Modelle vergleichend analysieren (Egger, Dreher & Partner AG 2015). Insgesamt entsteht der Eindruck, dass noch wenig Erkenntnisse bestehen, wann und unter welchen Bedingungen eine interinstitutionelle Kooperation wirksam ist. Bestehende Berichte sind häufig aus einer institutionslogischen Perspektive verfasst und wenig an übergreifenden Fragen interessiert. Hier wären weitere Forschungen und übergreifende 118 Unter interinstitutioneller Kooperation oder Zusammenarbeit wird eine versicherungsübergreifende Koordination im Dienst der betroffenen Menschen verstanden. Die Zusammenarbeit aller beteiligten Institutionen aus den Bereichen der Sozialen Sicherheit, Integration und Bildung (Arbeitslosenversicherung, Invalidenversicherung, Sozialhilfe, Berufsbildung und Ausländerintegration, Migration) soll den Ausschluss aus dem Erwerbs- und Gesellschaftsleben verhindern bzw. eine koordinierte Eigliederung ermöglichen. Für eine gelingende interinstitutionelle Kooperation wird die Regelung der Kompetenzen und Finanzen vorausgesetzt, was auch die interinstitutionelle Zusammenarbeit auch auf strategischer Ebene erfordert. (vgl. https://www.arbeit.swiss/secoalv/de/home/menue/stellensuchende/arbeitslos-was-tun-/interinstitutionelle- zusammenarbeit-iiz.html, Zugriff: 20.04.21) 129 Teil III: Antworten auf Fragen, Empfehlungen Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Diskussionen zu Strukturmerkmalen von Good-Practice im Kontext von interinstitutionellen Kooperationen notwendig. Die beiden Ansätze von interinstitutioneller Kooperation (CM BB und IIZ) unterscheiden sich hinsichtlich ihres Entstehungskontexts und ihrer Zielgruppen und teilweise auch in ihrer Organisation der interinstitutionellen Kooperationen. Zugleich überschneiden sich die beiden Ansätze. Die Herausbildung von zwei Ansätzen ist u.a. aus altersabhängigen Zuständigkeiten im System entstanden. So sehen sich im Zusammenhang mit Herausforderungen an der Nahtstelle I vorrangig die Berufsbildungsämter, Invalidenversicherung und teilweise die Arbeitslosenversicherung zuständig, während die Sozialhilfe in der Regel erst ab dem 18. Altersjahr zuständig ist (eigenes Dossier). Die Sozialhilfe adressiert ihre Angebote daher an junge Erwachsene. Entscheidend wäre aus fachlicher Sicht, die beiden Cluster interinstitutioneller Kooperation in geeigneter Weise miteinander zu verbinden, so dass keine altersbedingten Systembrüche entstehen. Im Kanton Wallis wurde diese Schnittstelle neu reguliert, indem die Plattform T 1 (bzw. das CM BB) in die IIZ-Struktur integriert wurde.119 Dies kann erweiterte Möglichkeiten für die Zusammenführung von bedarfsorientierten Hilfen bieten (bspw. soziale Unterstützung während oder nach einem Motivationssemester). Anspruchsvolle Fallabklärung und Fallführung (E 1) Die Fallabklärung wird bei Mehrfachproblematiken als anspruchsvoll wahrgenommen. Eine vertiefte Fallabklärung (soziale Diagnostik) und die Planung von Interventionen ist Teil der professionellen Fallarbeit und zentral für die Bereitstellung von bedarfsgerechten Hilfen. Fallabklärungen sollten daher von spezialisierten Fachkräften durchgeführt werden. Institutionsbezogene Verfahren werden in der Regel bei fallführenden und -abklärenden Stellen nach ihren eigenen Interessen und Zuständigkeiten durchgeführt (bei IV, KESB, JUGA, schulpsychologischen Dienste, Migrationsstellen und teilweise beim CM BB, bei der Sozialhilfe oder bei Arbeitsvermittlungsstellen RAV). Wie weiter oben dargelegt, muss bei Mehrfachproblematiken eine sorgfältige Fallabklärung die strukturellen und individuellen Ressourcen und Risikofaktoren in unterschiedlichen Lebensbereichen in gleicher Weise berücksichtigen. Hierzu bieten die Kapitel 4.1 und 4.2 einige Hinweise. Unklar ist häufig, welche Stelle bei Mehrfachproblematiken eine breite Abklärung vornimmt und wie die nötigen Hilfen aus unterschiedlichen Institutionen koordiniert werden können. Herausfordernd ist daher die Klärung, wer unter welchen Bedingungen in die Fallabklärung involviert und wer wofür zuständig ist. Weiterhin ist das Wissen zum Hilfesystem, zu den relevanten Partnerinnen und Partnern, den Zugängen, den Kooperationsbedingungen zentral (Systemwissen). Hier wird weiterer Entwicklungsbedarf wahrgenommen. In diesem Zusammenhang könnte eine (unabhängige) Stelle sinnvoll sein, die für Mehrfachproblematiken zuständig ist. Optimalerweise könnte diese interinstitutionell 119 «Die Plattform T1 ist ein Koordinierungs- und Begleitinstrument, das der Dienststelle für Berufsbildung (DB) angegliedert ist. Ziel der Plattform ist es, die Chancen von jungen Menschen zwischen 15 und 25 Jahren mit erheblichen Schwierigkeiten nach der obligatorischen Schulzeit zu erhöhen, sich sozial und beruflich einzugliedern. Dabei wird eine Betreuung eingerichtet, die den Interessen und Fähigkeiten der betreuten Person entspricht und auf die verfügbaren institutionellen Massnahmen abgestimmt ist.» https://www.vs.ch/de/web/ext-cant-adm-sfop-newnew/plattform- %C3%9Cbergang-1 [Zugriffsdatum: 10.05.22] 130 Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Teil III: Antworten auf Fragen, Empfehlungen eingebettete Stelle zugleich die nötigen Hilfen aus unterschiedlichen Institutionen koordinieren und den Fall führen. Die Recherche im Rahmen der Cité des Métiers in Genf zeigt hierzu auch, dass eine niederschwellige, breite Vorabklärung sinnvoll sein kann, um die Jugendlichen zur geeigneten abklärenden Stelle zu vermitteln. Unklarheiten und Herausforderungen in Bezug auf (Früh-)Erkennung und Intervention (E 2) Die (frühe) Erkennung von ausgeprägten Belastungen bei Jugendlichen ist laut den mitdiskutierenden Fachpersonen wünschenswert, um kumulierenden und eskalierenden Problemsituationen vorzubeugen. Entscheidend ist in jedem System, dass eine Sensibilität gegenüber komplexen Problemlagen besteht, dass Belastungssituationen erkannt werden und dass Mittel und Kompetenzen vorhanden sind, um die Jugendlichen im System zu halten. Dabei ist die Abgrenzung von Jugendlichen mit «durchschnittlichen», «entwicklungstypischen» Schwierigkeiten bei der beruflichen Integration zu solchen mit Mehrfachproblematiken keineswegs einfach und immer deutlich (vgl. oben). Wie in Kapitel 6.1.1 ausgeführt wurde, wird der Volksschule in Bezug auf die Prävention und Früherkennung und -intervention hohe Bedeutung beigemessen. Dies ist aus fachlicher Sicht wichtig, da in der Volkschule sich entwickelnde Belastungssituationen von Kindern und Jugendlichen früh erkannt werden können. Eine angemessene Reaktion ist aber herausfordernd – auch, weil der Auftrag der Schule in der Wissensvermittlung und Leistungsüberprüfung besteht. So fallen nach Baer et al. (2016) Risikofälle meist schon früh auf, es fehlten jedoch oftmals koordinierte Massnahmen. Entsprechend erfolgt der Zugang zu ersten Unterstützungsformen oft zufällig oder personenabhängig. Werden Problemlagen erkannt, erfolgt im Kontext der Schule meist eine Triage an den schulpsychologischen Dienst, an Ärztinnen und Ärzte, Fachdienste der Kinder- und Jugendhilfe oder die Invalidenversicherung. Schulen sind daher gefordert, für unterstützende, präventiv wirkende Schulkulturen zu sorgen, welche den heterogenen Bedürfnissen von Schülerinnen und Schülern Rechnung tragen können, und geeignete Konzepte der Früherkennung und Frühintervention zu entwickeln. Hierzu bestehen Beispiele (vgl. Kap. 6.1.1). Betont wurde von den mitdiskutierenden Fachpersonen, dass die frühzeitige Verknüpfung zwischen Volksschule und CM BB als weiterführende Unterstützung nicht die Regel sei. Die Zusammenarbeit mit den Volksschulen/Lehrkräften wird von den Case Managerinnen und Managern als aufwändig beurteilt, da diese noch zu wenige etabliert sei. Die Diskussionen zeigten weiter: Mit der Früherkennung ist die Hoffnung verbunden, komplexe Problemlagen zu vermeiden. Zugleich zeigen die Ergebnisse, dass sich Mehrfachproblematiken nicht grundsätzlich vermeiden lassen, auch weil sich Belastungen kumulierend und dynamisch entwickeln können. Mehrfachproblematiken können zu unterschiedlichen Zeitpunkten im Lebensverlauf auftreten. Deswegen sind alle Institutionen entlang der Nahtstellen I und II gefordert, Sensibilität gegenüber Mehrfachproblematiken zu entwickeln, d.h. auch in Zwischenlösungen, in der beruflichen Grundbildung und in Berufs- und Arbeitsintegrationsangeboten. 131 Teil III: Antworten auf Fragen, Empfehlungen Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Starker Fokus auf die berufliche Grundbildung und Arbeitsmarktfähigkeit (E2) Sowohl die Fachpublikationen als auch die Workshops mit Fachpersonen zeigten eine starke Fokussierung der zuweisenden Stellen auf Ziele hinsichtlich einer beruflichen Grundbildung. Entsprechend erfolgt bei Herausforderungen vielfältiger Art in der Regel eine Zuweisung in ein Berufs- und Arbeitsintegrationsangebot. Die starke Fokussierung auf die Berufs- bzw. Arbeitsmarktfähigkeit führt zu einem spezifischen Zuschnitt der Angebote (erkennbar im Leistungsauftrag sowie den Rahmenbedingungen). Weiter sind die Angebote zeitlich eng fokussiert auf die Nahtstelle I. Zentrale Aufgaben der Angebote bestehen in der Regel in der Begleitung bei der beruflichen Orientierung und Lehrstellensuche und in der Vermittlung von Ausbildungsplätzen. Zudem sollen allfällige schulische Defizite kompensiert werden. Weiterhin werden berufsbildungsrelevante Selbst- und Sozialkompetenzen bzw. Arbeitsmarkttugenden gefördert. Die Programme übernehmen hierbei auch eine spezifische Funktion der sozialen Integration, nämlich der «Behebung von nonkonformem Verhalten» (Kvale/Schmocker 2019: 74). Mey (2011) kommt für die Schweiz zu folgender Einschätzung: «Selbst das niederschwelligste Programm kann es sich heute nicht mehr leisten, die ‘Integration in den ersten Arbeitsmarkt’ nicht als sein primäres Ziel zu definieren» (Mey 2011: Absatz 2). Darin spiegeln sich wiederum die bildungspolitische Programmatik wie auch die Programmatik des aktivierenden Sozialstaats wider120. Und letztlich sind viele Rahmenbedingungen durch nationale Gesetzgebungen geregelt, die diesen Fokus untermauern. Mit Blick auf die komplexen Problemlagen der hier interessierenden Zielgruppe ist aus fachlicher Sicht nicht das Ziel der Berufsintegration an sich zu kritisieren, sondern die häufig einseitige Ausrichtung und die zeitliche Engführung. Notwendig wären zeitlich und thematisch flexiblere Integrationsangebote für junge Menschen, bei denen eine Arbeits- und Berufsintegration nur eingeschränkt möglich ist oder bei denen ein angepasstes Setting oder erweiterte Unterstützung nötig wären. Wichtig ist dabei, die Ziele der Angebote mit Zielen zu erweitern, die der sozialen Integration dienen. Die Recherche im Rahmen dieser Studie (Kap. 7) zeigen, dass die Angebotslandschaft ausdifferenziert wurde und einige Angebote der SEMO oder Berufsintegrationsmassnahmen der Sozialhilfe einen stärkeren Schwerpunkt auf die soziale Integration legen und damit dieser Forderung entsprechen. In diesen Angeboten ist die Stabilisierung der Lebenslage vorrangig vor Bildungszielen. Aus fachlicher Sicht braucht es Angebote mit einer grösseren Diversität bezüglich der Ziele, der Angebotsgestaltung (Niemeyer und Rüth 2014, S. 57), dem Zeitpunkt der Inanspruchnahme oder der Dauer und Intensität der Begleitung. So kann bei Jugendlichen, welche Jugendhilfemassnahmen durchlaufen, der Berufsintegrationsprozess zwischen fünf bis zehn Jahren dauern (Ahmed, Rein, Schaffner 2020). In Bezug auf die zeitliche 120 Leitmotiv der aktivierenden/investierenden Sozialstaaten ist «Fördern und Fordern». Durch Befähigung aber auch durch Selbstverantwortung und Motivation der Individuen soll die Arbeitsmarktfähigkeit erhöhte werden. Es geht dem aktivierenden Sozialstaat um eine Neudefinition der wechselseitigen Aufgaben- und Verantwortungsteilung und - wahrnehmung im Verhältnis von Staat und Gesellschaft. https://de.wikipedia.org/wiki/Aktivierender_Sozialstaat [Zugriffsdatum: 20.04.2021] 132 Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Teil III: Antworten auf Fragen, Empfehlungen Flexibilisierung von Ausbildungen besteht weiteres unausgeschöpftes Potential. Hierzu bietet das Berufsbildungsgesetz grundsätzlich Möglichkeiten für Teilzeitausbildungen (vgl. Artikel 18 Absatz 1 BBG Berücksichtigung individueller Bedürfnisse). Der Einstieg in eine Ausbildung müsste ferner auch über das 20. Altersjahr hinaus möglich sein. Gefahr der Risikoselektion (E2) Enge Zielgruppendefinitionen der Angebote können zu einer Risikoselektion in Zwischenlösungen führen. Hierbei begrenzen sich Brückenangebote bei der Auswahl der Teilnehmenden auf weniger belastete Jugendliche, mit denen die vorgegebenen Erfolgsquoten erreicht werden können, während junge Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf ausgeschlossen werden. Auf diese Weise werden tendenziell genau jene jungen Menschen ausgeschlossen, die besonders hohen Unterstützungsbedarf haben. Dies hat Auswirkungen auch auf andere Angebotstypen. So weisen Motivationssemester SEMO121 bspw. tiefere Vermittlungsquoten aus (Landert und Eberli 2015), was mit der erhöhten Benachteiligung der Zielgruppe, der fehlenden Eingangsselektion und der zugleich kürzeren Dauer dieses Angebotstyps erklärt werden kann. Herausforderungen entstehen laut den Fachpersonen auch durch die Marktförmigkeit der Angebotslandschaft, die eng definierten Erfolgsziele und die institutionellen Rahmenbedingungen (Zeit, Ressourcen). Aus fachlicher Sicht ist es erstens notwendig, dass Angebote, die hoch belastete Jugendliche begleiten, nicht an engen Leistungszielen wie Anschlussquoten gemessen werden. Vielmehr sind Zielsetzungen und Ressourcen auf den Bedarf anzupassen. Zweitens ist es wichtig, die Angebote unterschiedlicher Dienste/Fachstellen in einer Gesamtsicht weiterzuentwickeln und zu koordinieren, damit besser gewährleistet werden kann, dass für junge Menschen mit erhöhtem Unterstützungsbedarf geeignete Angebote vorhanden sind. Neue Vorgehensweisen gibt es durchaus. Mit der Koordination der Zwischenlösungen gehen bspw. die Kantone Bern122, Luzern oder auch Genf neue Wege. Hier werden sowohl Brückenangebote (Berufsbildungsamt), Integrationsvorlehre (verantwortliche Stelle Migration) wie auch Motivationssemester (Arbeitsamt) als gemeinsame Angebotspalette geführt und Jugendliche und junge Erwachsene nach Bedarf triagiert. Aus fachlicher Sicht ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine stärkere Koordination und systemübergreifende Abstimmung der Angebote im Übergangssystems wünschenswert. Hierzu wäre vertiefende Forschung notwendig, welche analysiert, ob und auf welche Weise in diesen Angeboten die Zuweisung der jungen Menschen bedarfsorientiert erfolgt und wie Angebote strukturiert sein müssten, um bei mehrfachem Unterstützungsbedarf zu greifen (vgl. Kap.9.3). 121 Vgl. Glossar 122https://www.bkd.be.ch/de/start/themen/bildung-im-kanton-bern/berufsbildung/brueckenangebote.html [Zugriffsdatum: 10.05.22] 133 Teil III: Antworten auf Fragen, Empfehlungen Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Grenzen der Vermittlung in die berufliche Grundbildung und in den Arbeitsmarkt Grenzen der Unterstützung werden im bestehenden System in Bezug auf Jugendliche erkannt, die integrativ beschult wurden, auf junge Menschen, die Verhaltensauffälligkeiten zeigen, in Heimen gelebt haben, über einen ungeklärten Aufenthaltsstatus verfügen oder spätzugewandert oder geflüchtet sind. Ebenso bestehen Grenzen der Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit bei jungen Erwachsenen ohne Ausbildung. Wie im Bericht von Schmidlin et al. (2017) ausgeführt, nehmen Fachpersonen des Weiteren eine Zunahme der Gruppe von Jugendlichen mit psychischen Beeinträchtigungen wahr. Für diese Zielgruppen kommen bestehende Angebote an Grenzen bzw. erfordern eine Weiterentwicklung. Bei den genannten Zielgruppen zeigen sich erstens strukturelle Herausforderungen, die auf übergeordneter Ebenen betrachtet werden müssen, da es sich um gesamtgesellschaftliche Fragen handelt (bspw. Migration, Inklusion). Zweitens besteht konzeptioneller Entwicklungsbedarf in Bezug auf die Angebote, auf Ausbildungsformen und deren Finanzierung (vgl. oben Flexibilisierung von Angeboten123) und auf Begleitung während der Ausbildung, um Ausbildungsabbrüche zu verhindern. Eine Ausbildungsbegleitung kann sich sowohl auf die Jugendlichen und deren Bedürfnisse beziehen als auch die Betriebe unterstützen, bspw. bei aufwändigen Koordinationsbedürfnissen zwischen Hilfen oder bei der sprachlichen Verständigung. Drittens wurde diskutiert, dass der Berufsbildungsmarkt für junge Menschen mit erhöhten Problemlagen begrenzte Möglichkeiten bietet. Hier wären aus fachlicher Sicht Sensibilisierungskampagnen in Ausbildungsbetrieben und Berufsschulen sinnvoll. Individuelles Coaching während der Ausbildung könnte Ausbildungsbetriebe entlasten und die Motivation steigern, Ausbildungen für diese Zielgruppen anzubieten. Datenaustausch und Datenschutz Im Zusammenhang mit Mehrfachproblematiken wurde von den befragten Fachpersonen die Notwendigkeit des (digitalen) Informationsaustausches diskutiert. Mit der zunehmenden Digitalisierung verändert sich auch der Umgang mit Daten von Klientinnen und Klienten (e-Dossiers). So lassen sich digitale Daten beispielsweise leichter verknüpfen und austauschen. Dies ist gerade bei Fällen von mehrfachem Unterstützungsbedarf hilfreich, da die involvierten Stellen – mit Einverständnis der Klientinnen und Klienten – auf einen gewissen Austausch von Daten angewiesen sind. Umso mehr gilt es, Datenschutzbedingungen und den Umgang mit der Schweigepflicht zu respektieren. Dies wird aktuell als Herausforderung wahrgenommen. Regionale Unterschiede Um regionale Unterschiede bezüglich der Übergangssysteme zu eruieren, wären systematische und umfangreiche Daten notwendig. Dazu lassen sich auf der Basis der vorhandenen Daten keine belastbaren Aussagen machen. Die Diskussionen mit den Fachpersonen verweisen allerdings auf teilweise grosse Unterschiede bspw. im 123 In Angeboten für junge Mütter werden hierzu neue Ansätze erprobt (vgl. Teilzeitausbildungen). [Zugriffsdatum: 20.04.2021] 134 Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Teil III: Antworten auf Fragen, Empfehlungen Verständnis und der Umsetzung interinstitutioneller Kooperation (auch bei CM BB). Eine bessere Sichtbarkeit der Angebote sowie vergleichende Forschung könnten weitere Hinweise auf Merkmale von Good-Practice liefern. Regionale Beispiele der Kantone Genf und Basel-Stadt lassen sich zwar nicht direkt übertragen, diese Lösungsansätze und Erfahrungen können aber die Weiterentwicklung inspirieren. Weiter bestehen regionale Unterschiede bezüglich der kantonalen (Berufs-) Bildungssysteme. So absolvieren bspw. in der Westschweiz und im Tessin deutlich mehr Jugendliche eine vollzeitschulische nachobligatorische Ausbildung als in der Deutschschweiz, in letzterer findet sich ein höherer Anteil an dualen Ausbildungen. Kantonale Bildungsstatistiken zeigen weiter auf, dass in Kantonen mit einem hohen Anteil an vollzeitschulischen nachobligatorischen Ausbildungen mehr Jugendliche Schwierigkeiten im Übergang in die Erwerbsarbeit haben. Weiter verzeichnen Statistiken in der Deutschschweiz deutlich weniger Ausbildungsabbrechende, arbeitslose und/oder sozialhilfebeziehende junge Menschen als in der Westschweiz und dem Tessin. Und schliesslich machen Sozialhilfestatistiken der Städteinitiative eine deutlich höhere Fallzahl von jungen Erwachsenen in Städten sichtbar. Darin lassen sich strukturelle Bedingungen erkennen, die den Einstieg in die berufliche Grundbildung erschweren und regionale und strukturelle Entwicklungsansätze erfordern. Hierzu verfolgen die Kanton Genf und Tessin mit der Erhöhung des Schulobligatoriums auf 18 Jahre neue Wege. Und schliesslich zeigte sich in den vielfältigen Diskussionen mit Fachpersonen, dass sich die Übergangssysteme der städtischen und ländlichen Regionen unterscheiden und daher Anpassungen an lokale Gegebenheiten/Strukturen erfordern. 9.1.3 Unterstützungsbedarf der Fachpersonen im Übergangssystem Frage 9 Welche Unterstützungsbedürfnisse haben die verantwortlichen Akteure hinsichtlich der Weiterentwicklung ihrer Kooperationsstrukturen und Unterstützungsangebote? Die Fachpersonen wünschen sich Unterstützung bei der Weiterentwicklung des Übergangssystems auf unterschiedlichen Ebenen. So besteht auf strategischer Ebene als auch auf Ebene der Fallführung ein Bedarf an Klärung der interinstitutionellen Zusammenarbeit und an der Steuerung des Übergangssystems. Aus fachlicher Sicht müsste die Fallerfassung bei Mehrfachproblematiken überprüft werden. Auf der Ebene der Berufsintegrationsangebote ist unter den gegebenen Rahmenbedingungen (Finanzierung, Zeit, Auftrag) die Begleitung bei komplexen Problemlagen unbefriedigend. Die Fachpersonen wünschen sich, bei Angebotsentwicklungen und der Weiterentwicklung des Übergangssystems vermehrt einbezogen zu werden. Und schliesslich sind Bildungs- und Berufsintegrationsangebote entlang der Nahtstellen I und II für komplexe Problemlagen zu sensibilisieren und bei der 135 Teil III: Antworten auf Fragen, Empfehlungen Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Umsetzung von geeigneten Angeboten der Früherkennung und -intervention innerhalb der Angebote zu unterstützen. 9.1.4 Perspektive Jugendlicher, junger Erwachsener und junger Mütter mit Mehrfachproblematiken Frage 4 Wie nehmen betroffene Jugendliche und junge Erwachsene ihre Situation wahr? In welcher Form wünschen sie sich Unterstützung und Begleitung? Wie erleben junge Menschen mit Mehrfachproblematiken ihre Lebenssituation und das Hilfesystem? Wahrnehmung komplexer Problemlagen Die Ergebnisse der Diskussionen mit jungen Erwachsenen (Kap. 0) und jungen Müttern (Kap. 5.3) verweisen insgesamt auf unterschiedliche Verläufe und Problemarten, was den Zeitpunkt des Auftretens wie auch die Problemkonstellationen und -dynamiken angeht. Auffällig ist dennoch, dass junge Menschen mit Mehrfachproblematiken häufig Konflikte oder andere Herausforderungen in der Herkunftsfamilie erlebten (wie Schicksalsschläge, Krankheit, Armut, Arbeitslosigkeit u.a.). Häufig ziehen sie auch im Vergleich zu Gleichaltrigen früher von zu Hause aus, ohne Unterstützung im Übergang in die eigenständige Lebensführung – was auch von der Forschung bestätigt wird (Ahmed et al. 2020; Schaffner 2007). Die jungen Menschen berichten insgesamt von schwierigen Aufwachsbedingungen, von konflikthaften Heimaufenthalten, schulischen Misserfolgen, Mobbingerfahrungen, Ausbildungsabbrüchen, Arbeitslosigkeit, gesundheitlichen Problemen und Wohnungsnot, finanziellen Schwierigkeiten (Schulden, fehlende Krankenkassenverbilligungen) oder auch von einem ungeklärten Aufenthaltsstatus im Zusammenhang mit Asyl und Flucht. Weiterhin sind diese Problemlagen gemäss den Befragten in der Regel miteinander verknüpft, entfalten sich kumulierend und können sich in kurzer Zeit zu komplexen Problemlagen entwickeln. Zusätzliche Herausforderungen junger Mütter Bei jungen Müttern verschärfen die Versorgungsaufgaben rund um das Kind die Situation. Fehlende eigene oder familiale Ressourcen tragen dazu bei, dass Problemlagen nicht bewältigt werden können. So hatten die mehrfachbelasteten jungen Mütter schon vor der Mutterschaft mit vielfältigen Herausforderungen – wie oben beschrieben – zu kämpfen. Mit der Geburt des Kindes bringen Aufteilungen von Sorgearbeit und Erziehungsfragen weitere Herausforderungen mit sich. Mit dem Kind zeigt sich gleichzeitig bei vielen jungen Frauen eine neue Dringlichkeit, diese Themen aktiv zu bearbeiten. Sie sehen, dass sie nicht mehr nur für sich selbst verantwortlich sind, sondern nun auch das Wohl ihres Kindes im Blick haben müssen. Dies motiviert die jungen Frauen, die Herausforderungen anzupacken. Die 136 Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Teil III: Antworten auf Fragen, Empfehlungen Verantwortung für ihr Kind ist eine treibende Kraft für Veränderung und das Kind ist Fokuspunkt ihres Lebens. Übereinstimmend berichten die jungen Mütter von Finanzsorgen. Die finanzielle Situation der jungen Mütter ist oft unübersichtlich, insbesondere wenn ungeklärte Unterhaltsfragen bestehen. Gleichzeitig befürchten sie die Abhängigkeit von staatlicher Unterstützung. Dies belastet sie insbesondere mit Blick auf ihre Kinder, da sie ihnen nur wenig bieten können. Eine Lösung sehen die jungen Frauen in der finanziellen Unabhängigkeit durch eine Ausbildung und Berufstätigkeit. Dies ist aber trotz hoher Motivation oft schwierig zu erreichen, denn die Anforderungen einer Vollzeit-Ausbildung passen nur schlecht zu den eher starren Modellen von Kinderbetreuung, die ihnen zur Verfügung stehen. Herausforderungen im Zugang zu Hilfen Häufig erleben die jungen Menschen, dass sie in ihrer Problembewältigung in den institutionellen Kontexten wie Schule, Ausbildung oder Zwischenlösungen nur ungenügend unterstützt werden (Kap. 4.4.2). Führen die Mehrfachproblematiken zu einer hochschwelligen Massnahme – wie z.B. einer Jugendhilfemassnahme oder schulpsychologischen Intervention – erleben sich die Betroffenen als Minderjährige einer «fremden Macht» ausgesetzt. Hilfe wird aus ihrer Sicht verfügt, greift in ihr Leben ein und gibt ihnen kaum Gelegenheit, mitzubestimmen. Mit Erreichen der Volljährigkeit sind die jungen Menschen dann allein für sich verantwortlich, und gleichzeitig verändert sich das Hilfesystem. Nun gelten neue Rechte und Anforderungen, was die jungen Erwachsenen als erhöhte Schwierigkeiten beim Zugang zu Hilfe erleben, insbesondere, wenn familiale Unterstützung fehlt. So fällt bspw. die formelle Unterstützung aus dem Jugendhilfesystem oder die Beistandschaft für Kinder weg. In dieser Phase fehlen den jungen Menschen Ansprechpersonen und Systemkenntnisse. Die unterschiedlichen Zuständigkeiten und Anforderungen sind für sie schwer zu durchschauen. Insgesamt nehmen die jungen Erwachsenen den Zugang zu Unterstützung als anforderungsreich wahr. Schwierig ist, erstens die «richtige» Stelle zu finden, an die man sich wenden kann (fehlendes Orientierungswissen), zweitens, bedarfsgerechte Unterstützung in mehreren Bereichen zu erhalten, drittens, die bürokratischen Anforderungen zu bewältigen. Ihnen fehlt die Erfahrung im Umgang mit den formalen Vorgaben der Ämter. Gleichzeitig sind diese jungen Menschen in akuten Lebenskrisen und sind deswegen oft nicht in der Lage, die notwendigen Unterlagen gründlich zu bearbeiten und fristgerecht einzureichen. Sie berichten von Gefühlen wie Scham und Angst vor Stigmatisierung. All dies, wie auch psychische Belastungen und das Gefühl der allgemeinen Überforderung führen ganz allgemein zu Demotivation, zu verspäteten Anmeldungen, wodurch sich Schulden, Wohnungslosigkeit und andere Probleme häufen, und zu einem Rückzug aus Unterstützungsangeboten, was die Problemlage zusätzlich verschärft. Die hier thematisierten Schwierigkeiten finden sich auch im Rahmen einer Studie zu Jugendlichen, die ehemals in Heimen gelebt haben und sich im Übergang in die Eigenständigkeit befinden (Ahmed, Rein, Schaffner 2020). 137 Teil III: Antworten auf Fragen, Empfehlungen Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Bei minderjährigen Müttern wird mit der Geburt des Kindes typischerweise der Kindes- und Erwachsenenschutz involviert. Bei diesem spezifischen Hilfesystem ist somit frühe Mutterschaft ein Kriterium für Hilfeleistungen. Die über den Kindes- und Erwachsenenschutz koordinierten Hilfen erleben die jungen Frauen sehr ambivalent: Einerseits sind diese für sie überlebensnotwendig, u.a. wegen der finanziellen Unterstützung. Andererseits nehmen sie die Hilfen als verdächtigend und kontrollierend wahr. Jede Inanspruchnahme von Hilfe birgt aus der Perspektive der jungen Frauen die Gefahr, als «schlechte» Mutter wahrgenommen zu werden und die Verantwortung für das Kind zu verlieren. Dies hat zur Folge, dass die jungen Mütter Hilfeleistungen nur zurückhaltend in Anspruch nehmen. Wünsche von jungen Erwachsenen an die Begleitung und Unterstützung Junge Erwachsene mit Mehrfachproblematiken – so auch die jungen Mütter – wünschen sich mehr Sensibilität für ihre Situation. Sie betonen, dass sie den Umgang mit dem Hilfesystem erst erlernen müssten, dabei brauchen sie Unterstützung. Es sei wichtig, dass die Hilfe niederschwellig, beziehungs- und bedarfsorientiert, vertrauensvoll, koordiniert und langfristig angelegt sei. Sie wünschen sich eine feste Bezugsperson und/oder eine niederschwellige Anlaufstelle. Weiter benötigen sie Hilfe bei der Koordination von verschiedenen Hilfen. Die jungen Mütter haben zudem Bedarf für Unterstützung hinsichtlich Kinderbetreuung, flexiblen Ausbildungsformen (Teilzeitausbildung) und bei Fragen zu Erziehung und Partnerschaft. Grundsätzlich lässt sich aus fachlicher Sicht festhalten, dass es bei den Überlegungen zur Optimierung des Übergangssystems nicht primär zwischen den Zielgruppen der Jugendlichen, jungen Erwachsenen und jungen Mütter zu unterscheiden gilt. Denn es geht, so zeigt sich, in erster Linie darum, Bedingungen für eine klientinnen- und klientenzentrierte Unterstützung zu schaffen (zielgruppenunabhängige Anforderung bei Mehrfachproblematiken). Erst nachrangig sind bei der Ausgestaltung der konkreten Angebote auf Ebene 2 alters- und lebensthemenspezifische Ausrichtungen sinnvoll. 9.2 Hauptergebnisse zu «Good-Practice» Nachfolgend werden die Fragen 5 bis 8 zu Ansätzen von Good-Practice beantwortet (vgl. Kap.2). 9.2.1 Klientinnen- und klientenzentrierte Begleitung und Verknüpfung von Leistungen Frage 6 Welche Ziele verfolgen diese [Ansätze guter Praxis]? Inwiefern können sie als vorbildhaft beurteilt werden? Aus fachlicher Sicht ist ein klientinnen- und klientenzentrierter Beratungsansatz nötig (vgl. Frage 6). Dieser ermöglicht, partizipativ, bedarfsorientiert sowie zeitlich und inhaltlich 138 Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Teil III: Antworten auf Fragen, Empfehlungen flexibel auf vielfältige Problemlagen zu reagieren. Die jungen Menschen müssen in die Abklärung und Massnahmengestaltung einbezogen werden. Dies erhöht ihre Motivation, dranzubleiben und den Umgang mit den Anforderungen zu lernen. Erforderlich ist daher auch, dass sie über ihre Rechte und Möglichkeiten und die Anforderungen informiert werden bzw. Zugang zu adressatinnen- und adressatengerechten Informationen haben. Bei jungen Menschen sind ausserdem eine jugendgerechte Ansprache und eine vertrauensvolle Beziehung zu den Beratenden zentral (Hirschfeld 2020). Eine breite Bedarfsklärung sowie die Unterstützung im Zugang zu und in der Koordination von Hilfen stellen weitere Erfolgskriterien im Umgang mit Mehrfachproblematiken dar. Diese handlungsleitenden Grundsätze gelten auch für die Begleitung von jungen Müttern. Bei ihnen sind zusätzliche spezifische Fragen wie der Einbezug der Väter, die Betreuung und Erziehung der Kinder sowie Fragen der Ausbildung zu klären. Ziel ist die Ermöglichung von Lern- und Entwicklungsprozessen, die der umfassenden Lebensbewältigung dienen. Dies schafft weiterhin die Voraussetzung für die Beteiligung an der beruflichen Grundbildung. 9.2.2 Merkmale von Good-Practice auf unterschiedlichen Systemebenen Frage 5 Welche vorbild- und beispielhaften Lösungsansätze zur Begleitung von Jugendlichen, jungen Erwachsenen und jungen Müttern mit Mehrfachproblematiken lassen sich im In- und Ausland identifizieren? Frage 7 Inwiefern lassen sich aus den identifizierten Ansätzen, Hinweise und Empfehlungen zur Ausgestaltung der folgenden Aspekte ableiten: a. verbindliche Koordinations- und Kooperationsstrukturen inkl. Finanzierungszuständigkeiten zwischen den involvierten Akteuren zugunsten einer klientinnen- und klientenorientierteren Fallführung; b. unabhängige Beurteilungsinstanzen, welche Empfehlungen hinsichtlich der individuellen Bedürfnisse und Massnahmenpläne abgeben; c. Früherkennung und -intervention bei Mehrfachproblematiken; d. systematische Erfassung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit fehlenden Anschlusslösungen. Frage 8 Unter welchen Voraussetzungen lassen sich die in der Schweiz auf Ebene Kanton und Gemeinde oder die im Ausland identifizierten Modelle und Beispiele Es ze igte sich während der Recherchephase, dass Fragen zu geeigneter Unterstützung bei Mehr fachproblematiken nicht allein auf Ebene der Integrationsangebote (Ebene 2) diskutiert werden können. Vielmehr sind dazu auch die Strukturen auf den Ebenen 0 und 1 zu berücksichtigen, da dort die Bedingungen für interinstitutionelle Zusammenarbeit bestimmt werden. Entsprechend wurden beispielhafte Lösungsansätze auf 139 Teil III: Antworten auf Fragen, Empfehlungen Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Zusammenarbeitsformen bezogen und nicht auf Angebote der beruflichen und sozialen Integration. Analysiert wurden zwei kantonale Übergangssysteme: die «Cité des Métiers» im Kanton Genf und die «Strategie gegen Jugendarbeitslosigkeit» im Kanton Basel-Stadt (Kap. 8). Der Entscheid, den Fokus auf die Übergangssysteme und die interinstitutionelle Zusammenarbeit zu setzen, hatte zur Folge, dass die Fragen 5, 7 und 8 nur annäherungsweise beantwortet werden konnten. Stattdessen werden zentrale Merkmale von Good-Practice auf unterschiedlichen kantonalen und kommunalen Handlungsebenen diskutiert. Eine Übersicht über die Merkmale bietet das Mehrebenenmodell (Tabelle 8). Tabelle 8: Good-Practice Merkmale im Mehrebenenmodell kantonaler Übergangssysteme Ebene Merkmale von Good-Practice Ebene 0 Politischer Wille zur interdepartementalen Kooperation der strategischen Steuerung durch Strategische Vorgaben und Regelung der interinstitutionellen Zusammenarbeit Departements- und Regelung der Finanzierung Amtsleitungen Ebene 1 Organisation und Pflege der interinstitutionellen Kooperation der Führung durch Case Management zur Abklärung und Bereitstellung bedarfsgerechter Hilfen Fachstellen/ Dienste Niederschwelliges Eingangsportal mit Erstberatungs- und Triagefunktion Systematische Erfassung von kritischen Ereignissen im Bildungsverlauf in Verbindung mit geeigneter Anlaufstelle Flexibilisierung der Rahmenbedingungen für Angebote auf E 2 Systemübergreifende Weiterentwicklung der Angebotslandschaft Ebene 2 Unterstützung von Angeboten bei der Früherkennung und -intervention der Fallbegleitung Weiter- und Neuentwicklung von Angeboten der Beratung, Begleitung und Bildung durch spezialisierte (Pilotprojekte) Anbietende Stärkung der Anliegen der Anbietenden 9.2.2.1 Merkmale von Good-Practice auf strategischer Ebene E0 Als ein zentrales Ergebnis der Studie zeigt sich, dass die bestehenden Unterstützungsangebote für junge Menschen mit Mehrfachproblematiken an Grenzen stossen. Zur Unterstützung dieser Zielgruppe ist eine explizite Ausrichtung der Übergangsysteme auf eine interinstitutionelle Gesamtstrategie erforderlich. Dazu ist die interinstitutionelle Zusammenarbeit zu regeln. Die Relevanz einer interinstitutionellen Gesamtstrategie mit gemeinsam festgelegten, verbindlichen Abläufen, Prozessen, Finanzierungsmechanismen und Verantwortlichkeiten wird auch im BSV-Bericht zu sozialhilfebeziehenden jungen Menschen betont (Schmidlin et al. 2018, S. XVIII). Auch die nationale IIZ fördert eine verbindlich geregelte Zusammenarbeit zwischen den relevanten Akteurinnen und Akteuren (www.iiz.ch). Politischer Wille zur interdepartementalen Kooperation: Die diskutierten kantonalen Beispiele zeigen, dass es bei Mehrfachproblematiken einen klaren politischen Willen 140 Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Teil III: Antworten auf Fragen, Empfehlungen braucht, um strukturimmanente Grenzen gemeinsam zu überwinden, bestehende Ansätze weiterzuentwickeln und neue Ansätze zu erproben. Dabei geht es nicht um einen Gesamtumbau der Sozialversicherungslandschaft, sondern darum, eine gemeinsame Haltung und ein Verständnis dafür zu entwickeln, dass die Berufs- und Arbeitsintegration von jungen Menschen als interinstitutionelle und interdepartementale Aufgabe zu betrachten ist (Commitment aller beteiligten Stellen). In einer solchen politisch getragenen Kultur der Zusammenarbeit können gesellschaftliche Probleme in regionalen Strukturen institutionenübergreifend bearbeitet und bedarfsorientiert entwickelt werden. Letztlich lässt sich erwarten, dass sich hierdurch auch Kosten für den Staat vermindern lassen. Strategische Vorgaben und Regelung der interinstitutionellen Zusammenarbeit: Der politische Wille und das Commitment der involvierten Departemente für eine gemeinsame Weiterentwicklung der Strukturen muss sich in einer Strategie der interinstitutionellen Kooperation abbilden, welche die Rahmenbedingungen dazu verbindlich regelt. Gerade für die Bearbeitung von Mehrfachproblematiken bietet eine interinstitutionell geteilte Gesamtstrategie eine zentrale Basis für eine gelingende interinstitutionellen Kooperation. Zu regeln sind Zielformulierungen, verbindliche Abläufe, Prozesse und Verantwortlichkeiten, Entscheidungsbefugnisse sowie die Finanzierung der Kooperationsstruktur. Ein entsprechender politischer Auftrag erleichtert die Regelung der interinstitutionellen Kooperationen auf allen Ebenen (vertikal und horizontal). Regelung der Finanzierung: Zu Regeln sind die Rahmenbedingungen für die Finanzierung bedarfsorientierter Leistungen aus unterschiedlichen Institutionen, die für die Finanzierung der interinstitutionellen Kooperation (Personal, Sachkosten) und für individuelle Massnahmen und Angebote bei Mehrfachproblematiken erforderlich sind (Ressourceneinsatz, -umverteilung). Zu prüfen sind Finanzierungsmodelle für spezialisierte Angebote (Ebene 2) und zusätzliche Fallpauschalen für intensive Betreuung von jungen Menschen mit Mehrfachproblematiken. Ein kantonaler Fonds für Fallpauschalen könnte weiter dazu beitragen, kommunale und institutionelle Unterschiede auszugleichen. Die Beispiele der Kantone Basel-Stadt (Kap. 8.2.2) 104und Genf (Kap. 8.4.2) zeigen hierzu unterschiedliche Lösungsansätze. 9.2.2.2 Merkmale von Good-Practice auf Ebene der Fallführung E1 Damit die Koordination von Leistungen mit unterschiedlichen Rechtsgrundlagen und institutionellen Zuständigkeiten möglich wird, müssen auf Ebene 0 verbindliche Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit für die Umsetzung auf Ebene 1 festgelegt werden (Abläufe, Prozesse, Finanzierungsmechanismen und Verantwortlichkeiten, vgl. Kap. 9.2.2.1). Die Regelung der Kooperation schafft Klarheit unter den Akteurinnen und Akteuren der Ebenen 1 und 2. Zu empfehlen sind strukturierte Formen von Kooperation. Organisation und Pflege der interinstitutionellen Kooperation: Auf der Basis der auf Ebene 0 festgelegten interinstitutionellen Gesamtstrategie gilt es auf Ebene 1, die geregelten Kooperationen und Prozesse umzusetzen. Eine erfolgreiche Systemkoordination bedingt, dass eine interprofessionell zusammengesetzte Stelle die Koordination zwischen den Ämtern pflegt. Beispielsweise kann eine Steuergruppe oder eine Fachstelle – im Sinne einer koordinierenden Stelle – relevante Themen aufgreifen, 141 Teil III: Antworten auf Fragen, Empfehlungen Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Anliegen an die geeigneten Stellen adressieren und so die horizontale und vertikale Kooperation gewährleisten. Dabei ist auch die Ebene 2 regelmässig in geeigneter Form in die Entwicklungen einzubeziehen, denn hier besteht viel Wissen zur Begleitung von jungen Menschen mit Mehrfachproblematiken. In diesem Rahmen können auch Entwicklungsvorschläge zuhanden der Ebenen 0 und 1 ausgearbeitet werden. Entwicklungsthemen sind beispielsweise Finanzierungsmodelle für geteilte finanzielle Ressourcen, Datenschutzfragen, Koordination, Steuerung und Weiterentwicklung der Angebotslandschaft und Aufzeigen von Entwicklungsbedürfnissen. Das verbindende Element der interinstitutionellen Zusammenarbeit sollte die gemeinsame fachliche Orientierung am Bedarf der Klientinnen und Klienten sein. Im Rahmen der «Cité des Métiers» werden interinstitutionell zusammengesetzte Dienste, die verschiedenes Wissen an einem Ort verbinden und kurze Wege ermöglichen, als Erfolgsfaktor beurteilt. Dies kann bei grösseren Kantonen mit städtischen und ländlichen Regionen bedeuten, mehrere Standorte mit interinstitutionellen Stellen bereitzustellen. Case Management zur Abklärung und Bereitstellung bedarfsgerechter Hilfen: Eine zentrale Aufgabe der fallkoordinierenden Stelle - wie bspw. des Case Management – ist, bedarfsorientierte Hilfe schnell zugänglich zu machen. Dies bedingt eine sorgfältige Bedarfsklärung gemeinsam mit den Betroffenen und die Entwicklung von Massnahmenplänen (klientinnen- und klientenzentrierte Fallabklärung, Standortbestimmung). Wie unter 9.1.2 diskutiert, könnte eine beauftragte Stelle – wie bspw. das CM BB – für die Abklärung bei Mehrfachproblematiken zuständig sein. Diese Stelle muss in die IIZ-Struktur eingebettet sein und die Möglichkeit haben, Massnahmen bei anderen Stellen vorzuschlagen und zu koordinieren (vgl. Frage 7b). Entscheidend ist, dass die Standortbestimmungen von Fachpersonen mit entsprechendem diagnostischem Wissen durchgeführt werden. Niederschwellige Anlaufstellen mit Erstberatungs- und Triagefunktion: Erfolgversprechend ist eine niederschwellige, jugendgerechte Anlaufstelle für junge Menschen, welche den Zugang zu Hilfe erleichtert, eine erste Einschätzung vornimmt und triagiert (vgl. «Cité des Métiers» Genf, Kap. 8.1.2). Ein niederschwelliges, jugendgerechtes Eingangsportal kann den Charakter einer Anlaufstelle für Jugendliche haben. Dazu gehört auch das Bereitstellen von jugendgerechter Information und Beratung. Diese Angebote müssen freiwillig (keine Mandate) und ohne Bedingungen genutzt werden können – auch im Sinne eines Rückkehrrechts nach Beratungsabbruch. Auch die befragten jungen Menschen wünschen sich eine solche Stelle, welche ihnen konkrete Hilfe bei der Lösung komplexer Problemlagen anbietet. Sinnvoll erscheint aus fachlicher Sicht, dass diese Beratungsstellen mit niederschwelligen Angeboten aus dem Kontext der Jugendarbeit (Ebene 2) zusammenarbeiten bzw. dass niederschwellige Beratungsangebote Jugendliche an Erstabklärungsstellen verweisen oder sie dorthin begleiten. Systematische Erfassung von kritischen Ereignissen im Bildungsverlauf (in Verbindung mit geeigneter Anlaufstelle): In den sprachregionalen Workshops wurde darüber nachgedacht, kritische Ereignisse in Bildungsverläufen (fehlende Anschlusslösungen, Abbrüche) zu erfassen. Darin wird eine Möglichkeit gesehen, 142 Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Teil III: Antworten auf Fragen, Empfehlungen Jugendliche möglichst schnell auf Angebote hinzuweisen. Aus fachlicher Sicht und aus Perspektive der befragten jungen Menschen ist aber entscheidend, dass für solchermassen identifizierte junge Menschen attraktive und niederschwellige Beratungsstellen bestehen, zu denen sie eingeladen werden können. Flexibilisierung der Rahmenbedingungen von Angeboten auf der Ebene E 2: Die Rahmenbedingungen für Angebote müssen für die Zielgruppen der jungen Menschen mit Mehrfachproblematiken flexibilisiert werden, damit bedarfsorientierte Hilfe möglich wird. Leistungsaufträge mit Vermittlungsquoten als Messkriterium sind in Bezug auf diese Zielgruppen nur bedingt sinnvoll. Für junge Menschen, die den Übergang in die berufliche Grundbildung erst zwischen dem 20. und dem 30. Altersjahr realisieren können, sind neue, flexible Formen von Ausbildungsmöglichkeiten zu entwickeln und erleichterte Zugänge und Finanzierungen zu ermöglichen. Systemübergreifende Weiterentwicklung der Angebotslandschaft: Weiterhin ist es wichtig, auf Ebene E 1 die Angebotslandschaft (E 2) stärker aus einer systemübergreifenden Perspektive zu koordinieren und weiterzuentwickeln. Dies kann letztlich auch die Bereitstellung von Angeboten für junge Menschen mit Mehrfachproblematiken und die Vermittlung in geeignete Angebote erleichtern. In einzelnen Kantonen (wie bspw. Bern, Luzern, Basel-Stadt) übernimmt das Berufsbildungsamt eine übergeordnete Koordination der Zwischenlösungen (Brückenangebote, Integrationsklassen und Motivationssemester) und damit verbunden auch die Triage der Jugendlichen in die Angebote. Aus fachlicher Sicht hat dies den Vorteil, dass spezifische Angebote für die Begleitung von jungen Menschen mit Mehrfachproblematiken geschaffen werden können, die für verschiedene Institutionen bedarfsorientiert nutzbar sind. In fast allen Kantonen haben sich zur Unterstützung von jungen Menschen an den Nahtstellen I und II im Zusammenhang mit Mehrfachproblematiken interinstitutionelle Kooperationsformen etabliert. In diesem Zusammenhang muss das Verhältnis des CM BB zu allfällig vorhandenen IIZ-Strukturen geklärt werden. Dabei sind die Statusänderungen der jungen Menschen bei Erreichen der Volljährigkeit zu berücksichtigen und die damit verbundenen erhöhten Herausforderungen (neue Anforderungen, Rechte). Umso wichtiger ist, dass das CM BB in weitere Strukturen interinstitutioneller Kooperation eingebunden wird. Vorliegende Evaluationen als auch die Einschätzungen der Fachpersonen in den Workshops zu verschiedenen Formen interinstitutioneller Zusammenarbeit (z.B. CM BB, IIZ) zeigen, wie unterschiedlich die Verständnisse sind und wie vielfältig diese Ansätze umgesetzt werden (bspw. Egger, Dreher & Partner AG 2015). Hier gilt es, bestehende Strukturen vergleichend zu untersuchen, Qualitätskriterien abzuleiten und bestehende Ansätze weiterzuentwickeln, so dass Strukturen interinstitutioneller Kooperation ihr Potential entfalten können. 9.2.2.3 Merkmale von Good-Practice auf Ebene der Fallbegleitung E2 Inwiefern die spezialisierten Angebote der sozialen und beruflichen Integration auf Ebene 2 bedarfsgerechte Unterstützung und Begleitung anbieten können, ist massgeblich davon abhängig, wie die Ebene 1 die Rahmenbedingungen definiert (z.B. Leistungsaufträge, 143 Teil III: Antworten auf Fragen, Empfehlungen Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Ziele, Ressourcen, Wettbewerb, Subskriptionsverfahren). Die Rahmenbedingungen bestimmen die Gestaltungsmöglichkeiten von Angeboten der sozialen und beruflichen Integration (Adam et al. 2016). Kritisch wurde in den Diskussionen mit Fachpersonen festgestellt, dass die enge Fokussierung auf die berufliche Grundbildung eine erweiterte Fallbegleitung stark begrenzt. Im Folgenden werden Ansatzpunkt für Weiterentwicklungen auf dieser Ebene zusammengeführt. Unterstützung von Angeboten bei der Früherkennung und -intervention: Aus fachlicher Sicht müssten in allen Bildungs- und Integrationsangeboten entlang der Nahtstellen I und II die Sensibilität für komplexe Problemlagen erhöht werden und Konzepte der Prävention und Früherkennung und -intervention bestehen. Hier gilt es, alle involvierten Institutionen zu stärken. Weiter- und Neuentwicklung von Angeboten der Beratung, Begleitung und Bildung (Pilotprojekte): Zur Fokussierung der Angebote auf die berufliche Grundbildung und Integration in den ersten Arbeitsmarkt ist festzuhalten: Die Zielsetzung wird grundsätzlich als wichtig erachtet, da eine nachobligatorische Ausbildung eine zentrale Voraussetzung für die gesellschaftliche Teilhabe ist. Entsprechend sind Unterstützungsleistungen gesetzlich an diese Zielsetzungen gebunden. Aus fachlicher Sicht ist allerdings eine Debatte nötig, wie und unter welchen Bedingungen die berufliche Integration bei jungen Menschen mit Mehrfachproblematiken möglich ist. Vielfältige Problemlagen erfordern erweiterte Zielsetzungen, mehr Zeit und alternative, flexiblere Angebotsformen, um auf den Bedarf der Adressatinnen und Adressaten einzugehen. Ein Bedarf besteht daher hinsichtlich der Weiterentwicklung von Angeboten, die auch ältere Zielgruppen einbeziehen und flexibleren Zugang ermöglichen: Denkbar sind bspw. flexiblere Ausbildungsmöglichkeiten, Unterbrechungsmöglichkeiten von Ausbildungen oder Bildungsgutscheine, Jugendcoaching oder Supported Education während der Ausbildung oder in Übergängen, mobile oder digitale Formen der Begleitung. Wünschenswert ist auch eine jugendgerechte Anlaufstelle. Hierzu bestehen Entwicklungs- und Forschungsbedarf. Stärkung der Anliegen der Anbietenden: Nicht zuletzt ist wichtig, dass Anbietende im Übergang einen eigenen professionellen Diskurs führen, wie dies Ledergerber (2014) in Bezug auf Brückenangebote empfiehlt. Dazu sind der (horizontale) Austausch unter den Anbietenden und ein geteiltes Wissen über strukturelle Bedingungen und Handlungslogiken notwendig. 9.3 Forschungsdesiderata Die Studie eruierte einige Forschungsdesiderata, die nachfolgend zusammengefasst werden. • Das Wissen über junge Menschen mit komplexen Problemlagen, ihren Unterstützungsbedarf, über geeignete Strukturen und Angebote ist zu vertiefen (vgl. Kapitel 3.3 und 4.2). Dazu sind Verlaufsstudien wichtig, die Einblick geben, unter welchen Umständen und in welcher Weise junge Menschen mit Mehrfachproblematiken Unterstützungsangebote gewinnbringend und nachhaltig 144 Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Teil III: Antworten auf Fragen, Empfehlungen nutzen können. Es besteht insgesamt ein Bedarf an Studien, welche die Sichtweisen der jungen Erwachsenen sichtbar machen. • Ein Forschungsbedarf besteht hinsichtlich der Fragen, wann und unter welchen Bedingungen interinstitutionelle Kooperationen gelingen und wie eine geeignete Fallabklärung und Koordination von Hilfen bei Mehrfachproblematiken in interinstitutionellen Kontexten aussieht (vgl. Kapitel 3.3). Von besonderem Interesse wären Ergebnisse zu geeigneten systemübergreifenden Rahmenbedingungen in Bezug auf eine langfristig erfolgreiche Begleitung, Beratung und Koordination von Hilfen bei Mehrfachproblematiken (vgl. Kapitel 9.1.2). Hierzu wären vertiefte Evaluationen von Kooperationsstrukturen vorzunehmen (z.B. in Zusammenhang mit den IV-Weiterentwicklungen, die bei erhöhtem Unterstützungsbedarf eine stärkere Zusammenarbeit zwischen den Akteurinnen und Akteuren an den Schnittstellen zwischen IV und weiteren Institutionen ermöglichen). • Vergleichende Studien zu Zuweisungspraktiken wären wünschenswert, welche analysieren, ob und auf welche Weise die Zuweisung der jungen Menschen in Angebote bedarfsorientiert erfolgt (vgl. Kapitel 6.1.2, 9.1.2). • Weiter besteht ein Forschungsdesiderat bezüglich geeigneter Instrumente zur Fallabklärung und zu deren erfolgreichen Einsatz (vgl. Kapitel 9.1.1). • Insgesamt fehlen vergleichende Studien zum Umgang mit Mehrfachproblematiken (vgl. Kapitel 9.1.2). Hierzu wäre vertiefende Forschung notwendig, welche analysiert, wie Angebote strukturiert sein müssen, um bei mehrfachem Unterstützungsbedarf zu greifen. Dabei ist besonderes Augenmerk auf die Gewichtung von Zielen und Ressourcen für die soziale Integrationsarbeit und die berufliche Integrationsarbeit zu legen (vgl. Kapitel 7.3). • Evaluationen zu Modellversuchen/Pilotprojekten (vgl. Kap. 6.1.5) werden als wichtig erachtet. • Aus Sicht Politik und Amtsstellen besteht eine Forschungslücke darin, die Zielgruppe zu quantifizieren und allfällige Folgekosten bei nicht erfolgter Unterstützung abzuschätzen. Dies dürfte allerdings aufgrund der Heterogenität der Zielgruppen schwierig sein. • Um die Frage der Übertragbarkeit von Strukturen und Angeboten auf andere Regionen in der Schweiz beantworten zu können, wären systematische vergleichende Studien notwendig, welche die Einflüsse regionaler Strukturen der (Berufs-)Bildungssysteme und des Arbeitsmarkts auf das Übergangssystem aufzeigen. 145 Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Teil III: Antworten auf Fragen, Empfehlungen 10 Empfehlungen Die hier formulierten Empfehlungen bündeln und konkretisieren die zentralen Themen, welche aus fachlicher Sicht für die Weiterentwicklung des gegenwärtigen Übergangssystems124 zugunsten von jungen Menschen mit Mehrfachproblematiken hohe Bedeutung haben. Die Relevanz der Themen wird nicht mehr im Detail dargelegt, dafür wird auf die vorherigen Kapitel verwiesen125. Handlungsleitende Grundsätze Bezogen auf die Weiterentwicklung des Übergangssystems für Jugendliche, junge Erwachsene und junge Mütter mit Mehrfachproblematiken konnten zwei zentrale Grundsätze herausgearbeitet werden. Diese dienen als Orientierungsrahmen für die nachfolgenden Empfehlungen: 1. Klientinnen- und klientenzentrierte Abklärung/Beratung/Begleitung: Bei Mehrfachproblematiken ist eine klientinnen- und klientenzentrierte Abklärung, Beratung und Begleitung wichtig. Dazu gehören a) eine breite Bedarfsabklärung, die alle relevanten Lebensbereiche einbezieht (soziale Diagnostik); b) eine langfristige, bedarfsorientierte, niederschwellige, jugendgerechte und beziehungsorientierte Begleitung; c) Unterstützung beim Zugang zu und der Koordination von Hilfen aus unterschiedlichen Systemen; d) die Flexibilisierung von Hilfen in Bezug auf die Dauer der Angebote (Verlängerungsoptionen) und das Alter der Inanspruchnahme über das 25. Altersjahr hinaus. 2. Fallkoordination in geregelten interinstitutionellen Strukturen: Um bei Mehrfachproblematiken Hilfen aus unterschiedlichen Systemen bedarfsgerecht und ohne Reibungsverluste verknüpfen zu können, ist eine Fallkoordination über institutionelle Zuständigkeiten hinweg nötig. Voraussetzung dazu ist eine geregelte interinstitutionelle Kooperation unter den relevanten Institutionen. Die aus den Ergebnissen abgeleiteten Grundsätze sind in der Fachdiskussion nicht neu (Schmidlin et al. 2018). Nicht zuletzt basiert IIZ im Allgemeinen und CM BB im Besonderen auf diesen Grundsätzen. Die Analysen im Rahmen der vorliegenden Studie zeigen jedoch, dass diese fachlich unbestrittenen Grundsätze noch nicht ausreichend umgesetzt werden konnten. Darauf zielen die folgenden Empfehlungen. 124 Das sogenannte Übergangssystem setzt sich aus Leistungen des Bildungssystems und der Systeme der Sozialen Sicherheit (ALV, IV, Sozialhilfe, Gesundheit, Migration) zusammen, das gemeinsame Ziel ist die berufliche Integration junger Menschen. 125 Zusätzlich wird an manchen Stellen auf die Erfahrungen in weiteren Kantonen verwiesen, welche in diesem Bericht nicht weiter ausgeführt wurden. 147 Teil III: Antworten auf Fragen, Empfehlungen Unterstützung bei Mehrfachproblematiken 10.1 Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Unterstützungsstrukturen Die Empfehlungen werden nachfolgend entlang der Ebenen des Mehrebenenmodells strukturiert. Tabelle 9: Mehrebenenmodell kantonaler Übergangssysteme Ebene Bezeichnung Funktion E 0 Ebene der strategischen Übergreifende Verantwortung für gemeinsame Lösung von Steuerung gesellschaftlichen Problemen. Festlegung systemübergreifender, politisch durch Departements- und abgestützter Zielsetzungen, Festlegung der Rahmenbedingungen, Amtsleitungen Formulierung von Aufträgen E- 1 Ebene der Fallführung Zuständigkeit für Fallführung und Finanzierung von Massnahmen durch Ämter, Dienste, Organisation der interinstitutionellen Zusammenarbeit IIZ zwischen Fachstellen unterschiedlichen Ämtern/Fachstellen in Bezug auf die Bearbeitung von Mehrfachproblematiken bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen E 2 Ebene der Fallbegleitung Leistungserbringung im Rahmen von Angeboten, Projekten zur durch spezialisierte Anbieter Unterstützung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Mehrfachproblematiken bei der Berufs- und Arbeitsintegration bzw. der sozialen und beruflichen Integration Zwar wird die operative Ausgestaltung der Übergangssysteme stark durch die Kantone geprägt. Dennoch ist zu beachten, dass viele gesetzliche Rahmenbedingungen auf Bundesebene festgelegt und durch Bundestellen bestimmt werden (bspw. SEM, IV BSV, BAG, SECO, SBFI). Die nationale Ebene bestimmt somit die Handlungsspielräume auf kantonaler Ebene mit (vgl. Anhang 13.1). Die Prüfung auch dieser Ebene hätte den Rahmen dieser Studie gesprengt und war deshalb nicht Gegenstand der Analyse. Deren Eckwerte sind bei Weiterentwicklungen in Richtung der nachfolgenden Empfehlungen selbstverständlich mit zu berücksichtigen. Nachfolgend werden für alle Ebenen des Modells (vgl. Tabelle 9) Empfehlungen formuliert, mit dem Ziel, Weiterentwicklungen in Richtung einer stärkeren klientinnen- und klientenzentrierten Unterstützung bei Mehrfachproblematiken zu ermöglichen. 148 Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Teil III: Antworten auf Fragen, Empfehlungen Tabelle 10: Empfehlungen im Überblick Ebene Bezeichnung Empfehlungen E 0 Strategische Ebene der Empfehlung 1: Politischer Wille zur interdepartementalen Kooperation und Departemente und zur Regelung der interinstitutionellen Strukturen Amtsleitungen Empfehlung 2: Departemente übergreifende Regelung der Finanzierung E 1 Ebene der Fallführung Empfehlung 3: Umsetzung und Pflege der interinstitutionellen Struktur durch Ämter, Dienste, Fachstellen Empfehlung 4: Etablierung einer fallkoordinierenden Stelle Empfehlung 5: Schaffung einer vorgelagerten Erstanlaufstelle zur niederschwelligen Abklärung Empfehlung 6: Sicherstellung von flexiblen Rahmenbedingungen für fallbegleitende Anbietende und die Koordination von Angeboten E 2 Ebene der Fallbegleitung Empfehlung 7: Sensibilisierung für Mehrfachproblematiken entlang den durch spezialisierte Nahtstellen I und II Anbietende Empfehlung 8: Entwicklung von neuen Formen von Integrationsangeboten Empfehlung 9: Stärkung der Anliegen von spezialisierten Anbietenden in Interessenverbänden 10.1.1 Ebene der strategischen Steuerung E0 Empfehlung 1: Politischer Wille zur interdepartementalen Kooperation und Regelung der interinstitutionellen Strukturen Die beiden Beispiele aus den Kantonen Basel-Stadt und Genf zeigen, dass der politische Wille für Veränderungen im Übergangssystem zentral ist, mit dem Ziel, Mehrfachproblematiken noch gezielter bearbeiten zu können. Beide kantonalen Beispiele verdeutlichen, dass ein strategischer Entscheid auf Ebene der Amtsleitungen erforderlich ist, um gesellschaftliche Herausforderungen systematisch institutionsübergreifend zu bearbeiten. Wenn bereits Kooperationsstrukturen bestehen, erleichtert dies wiederum die Regelung der Rahmenbedingungen. Politisch gestützte interdepartementale Kooperationen ermöglichen, übergreifende Strategien bei Bedarf zu überprüfen und weiterzuentwickeln und so auf Entwicklungen im Übergangssystem oder auf gesellschaftliche Krisen relativ schnell gemeinsam zu reagieren – dies lässt sich am Beispiel der Strategiegruppe Jugendarbeitslosigkeit im Kanton Basel-Stadt zeigen. Für eine wirksame Bearbeitung von Mehrfachproblematiken bei jungen Menschen braucht es eine klare strategische Entscheidung, die umfassende interdepartementale Kooperationen ermöglicht. Sie ist somit eine zentrale Voraussetzung für den Aufbau einer funktionierenden IIZ-Struktur und eines wirksamen Case Managements auf Ebene 1 der Fallführung. 149 Teil III: Antworten auf Fragen, Empfehlungen Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Empfohlen wird daher eine verbindliche interdepartementale Regelung der interinstitutionellen Kooperation: Zu klären sind die Kooperation auf Ebene Amtsleitungen und die Kooperation zwischen den Fachstellen/Diensten (E1). Weiter sind insbesondere folgende Aspekte zu definieren: Zielformulierungen, verbindliche Abläufe, Prozesse und Verantwortlichkeiten, Entscheidungsbefugnisse. Ein entsprechender politischer Auftrag und ein gemeinsames Ziel erleichtern die Regelung der interinstitutionellen Kooperationen auf allen Ebenen (vertikal und horizontal). Zu prüfen ist auch, ob die kantonalen Gesetze, Verordnungen und Reglemente (Sozialhilfe, ALV, Berufsbildung), soweit dies für eine verbindliche interinstitutionelle Kooperation nötig ist, harmonisiert sind. Empfehlung 2: Departemente übergreifende Regelung der Finanzierung Die kantonalen Beispiele Genf und Basel-Stadt zeigen weiter, dass die Finanzierung der interinstitutionellen Kooperation und des Case Managements auf der Ebene E 0 zu regeln ist. Die Klärung der Ressourcenverteilung ist eine wichtige Voraussetzung für gelingende interinstitutionelle Kooperation und damit für die Bereitstellung von Hilfen bei Mehrfachproblematiken. Damit Hilfen über die Departemente hinweg bedarfsorientiert verknüpft werden können, sind departementsübergreifende Finanzierungsmodelle wichtig. Empfohlen wird, interdepartementale Finanzierungsmodelle zu entwickeln, die einen gezielten Einsatz der vorhandenen Mittel erlaubt, um flexible und bedarfsgerechte Unterstützung auf den Ebenen 1 (IIZ und Case Management) und 2 (Angebote und zusätzliche individuelle Unterstützung) zu ermöglichen. Die Finanzierungsmodelle sollten neben Massnahmen- und Projektfinanzierungen auch die Einzelförderung bei erhöhtem Unterstützungsbedarf ermöglichen. 10.1.2 Ebene der Fallführung E1 Empfehlung 3: Umsetzung und Pflege der interinstitutionellen Strukturen Wie die beiden kantonalen Beispiele zeigen, können interinstitutionelle Kooperationsstrukturen unterschiedlich aufgebaut sein. Zentral ist, diese auf der operativen Ebene zu implementieren und zu pflegen (vertikale Kooperation). Im Kanton Genf erwies sich das Kooperationsmodell der «Cité des Métiers» als erfolgreich. Als besonders hilfreich wird dabei die Kooperation verschiedener Dienste unter einem Dach gewertet. Eine 150 Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Teil III: Antworten auf Fragen, Empfehlungen geregelte Kooperation klärt die Kompetenzen, fördert den gezielten Mitteleinsatz und verhindert Zufälligkeiten und Personenabhängigkeit beim Zugang zu Hilfen. Empfohlen wird, bestehende Strukturen interinstitutioneller Kooperation stärker auf die Begleitung, Unterstützung von jungen Menschen mit Mehrfachproblematiken auszurichten. Dazu sollen bestehende Strukturen genutzt, gestärkt, und bei Lücken erweitert oder angepasst werden. Es ist dafür zu sorgen, dass die für die interinstitutionelle Kooperation zuständige Stelle über die notwendigen Kompetenzen und Ressourcen verfügt, um Entscheidungen treffen und Massnahmen – wie bspw. eine spezifische Fallbegleitung für Jugendliche – finanzieren zu können (vgl. Empfehlungen 1-2). Die für die interinstitutionelle Kooperation zuständige Stelle muss für andere Stellen klar adressierbar sein. Für grössere Kantone mit städtischen und ländlichen Regionen sind für eine bessere Erreichbarkeit der jungen Menschen mit Mehrfachproblematiken gegebenenfalls regionale IIZ-Lösungen angezeigt. Die Leitung der IIZ-Struktur ist dafür verantwortlich, dass die interinstitutionelle Zusammenarbeit gepflegt und bei Bedarf weiterentwickelt wird. Hierfür ist die horizontale und vertikale Zusammenarbeit zu fördern. Dazu ist weiterzuempfehlen, auch die Erfahrungen der fallbegleitenden Angebote (E2) regelmässig einzubeziehen. Emp fehlung 4: Etab lierung einer fallkoordinierenden Stelle Eine klientinnen- und klientenzentrierte Unterstützung erfordert eine für Klientinnen und Klienten und Fachpersonen gut adressierbare fallkoordinierende Stelle (Case Management). Diese muss für die Zielgruppe junger Menschen mit Mehrfachproblematiken niederschwellig, bedarfsorientiert, jugendgerecht, beziehungsorientiert und thematisch breit ausgerichtet sein. Für diese Aufgabe kann das Case Management Berufsbildung genutzt und dieses weiterentwickelt werden. Wie sich am Beispiel der «Cité des Métiers» im Kanton Genf zeigt, ist zentral, dass das Case Management in bestehende Strukturen interinstitutioneller Kooperation eingebunden ist. Empfohlen wird, für Mehrfachproblematiken eine verantwortliche Stelle zu definieren. Diese Stelle soll sich explizit auf die Begleitung und Unterstützung bei Mehrfachproblematiken ausrichten, indem sie eine koordinierte Fallabklärung und -führung (Koordination von Hilfen, Begleitung) übernimmt. Wenn das Case Management Berufsbildung CM BB als Koordinationsstelle eingesetzt wird, ist zu klären, wie dieses mit Hilfestrukturen ausserhalb der Berufsbildung kooperiert. 151 Teil III: Antworten auf Fragen, Empfehlungen Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Em pfehlung 5: Sch affung einer vorgelagerten Erstanlaufstelle zur niederschwelligen Abklärung Junge Menschen mit Mehrfachproblematiken wissen oft nicht, welche Hilfeformen bestehen, wer wofür zuständig ist und wie sie Zugang zu Hilfe erhalten. Im Kanton Genf bewährte sich eine vorgelagerte Erstabklärungsstelle, die schnell und unkompliziert die Anliegen mit den Klientinnen und Klienten klärt, um den Einstieg ins Hilfesystem zu erleichtern. Als gewinnbringend wird hier auch erachtet, dass Informationen adressatinnen- und adressatengerecht und gut zugänglich zur Verfügung gestellt werden und in den Diensten Beratenden zur Verfügung stehen, welche sich auf Anliegen junger Klientinnen und Klienten spezialisiert haben. Empfohlen wird, eine niederschwellige Anlaufstelle zu schaffen, die bedarfsorientierte, thematisch breite, jugendgerechte Erstberatung bietet und ohne Terminabsprache niederschwellig genutzt werden kann. Die Wirksamkeit kann erhöht werden, wenn diese Stelle in enger Verbindung mit Jugendberatungsstellen steht oder beide Aufgaben kombiniert, weil bei Jugendberatungsstellen viel Wissen zur beziehungsorientierten Begleitung von jungen Menschen besteht und hierüber weitere präventive Angebote bereitgestellt werden können (bspw. Unterstützung bei administrativen Anliegen oder Umgang mit Finanzen). Empfehlung 6: Sicherstellung von flexiblen Rahmenbedingungen für fallbegleitende Anbeitende und die Koordination von Angeboten Die vorliegenden Ergebnisse zeigen, dass bedarfsorientierte Unterstützung und Begleitung in den Angeboten der beruflichen und sozialen Integration hoch relevant sind. Konkret zeigt sich, dass junge Menschen mit Mehrfachproblematiken häufig neben der Unterstützung bei der Berufsfindung weitere Hilfen benötigen. Zwischenlösungen und weitere Berufs- integrationsangebote, die (auch) junge Menschen mit Mehrfachproblematiken begleiten, müssen daher breite Zielsetzung verfolgen können und flexible Rahmen-bedingungen haben. Erforderlich sind in diesen Fällen meist mehr Zeit und flexiblere Programmvorgaben sowie zusätzliche Ressourcen für intensive Begleitung. Kantonale Beispiele wie Luzern, Basel-Stadt und Bern (vgl. Kap. 9.2.2.2) zeigen ausserdem, dass eine systemübergreifende Koordination die Steuerung und Abstimmung des Gesamtangebots von Zwischenlösungen und damit auch die Triage der Jugendlichen auf geeignete Angebote erleichtert. Empfohlen wird, für spezialisierte Anbietende der beruflichen und sozialen Integration, die junge Menschen mit Mehrfachproblematiken begleiten, Rahmenbedingungen zu schaffen, innerhalb derer bei Bedarf noch klientinnen- und klientenzentrierter gearbeitet werden kann. Eine bedarfsgerechte Unterstützung in komplexen Fällen benötigt Flexibilität und 152 Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Teil III: Antworten auf Fragen, Empfehlungen eine Erweiterung der berufsbildungsbezogenen Zielsetzungen um soziale Ziele wie «Unterstützung bei der Lebensbewältigung». Die spezialisierten Angebote werden in der Regel von fallführenden Stellen in Kantonen und Gemeinden beauftragt. Diese auftraggebenden Stellen der Ebene 1 legen die Rahmenbedingungen (Auftrag/Ziele, Zeit, Fallpauschalen) fest. Diese Rahmenbedingungen für die Angebote auf Ebene 2 sind für Begleitungen von jungen Menschen mit Mehrfachproblematiken zu überprüfen und anzupassen. Es empfiehlt sich, auf Ebene 1 zu klären, welche Angebote diesen Mehraufwand gewährleisten und von unterschiedlichen Institutionen genutzt werden können. Schliesslich wird empfohlen, die Angebotslandschaft stärker institutionsübergreifend zu organisieren und die Rahmenbedingungen abzustimmen (Übergangsmanagement). Nicht jede Institution benötigt ihre eigenen Angebote für junge Menschen mit Mehrfachproblematiken, vielmehr sollen die Angebote von unterschiedlichen Stellen koordiniert genutzt werden können. Dies erleichtert die Triage zu geeigneten Angeboten und ermöglicht eine übergreifende Steuerung und eine koordinierte Entwicklung des Übergangssystems. 153 Teil III: Antworten auf Fragen, Empfehlungen Unterstützung bei Mehrfachproblematiken 10.1.3 Ebene der Fallbegleitung E2 Empfehlung 7: Sen sibilisierung für Mehrfachproblematiken entlang den Nahtstellen I und II Die Sensibilisierung für Mehrfachproblematiken ist in allen relevanten Bildungs- und Unterstützungsangeboten entlang der Nahtstellen I und II wichtig. Ansätze der Früherkennung und -intervention auf der Volksschulstufe können dazu einen gewissen Betrag leisten. Allerdings zeigt der Bericht auch, dass sich Mehrfachproblematiken nicht vermeiden lassen und immer wieder die Möglichkeit einer umfassenden Unterstützung gegeben sein muss. Dies fordert alle Institutionen entlang der Nahtstellen I und II heraus. Es besteht ein Bedarf an Klärung des Vorgehens innerhalb von Bildungs- und Unterstützungsangeboten und bezüglich der Zuständigkeit für weitere Abklärungen und die Bereitstellung von passenden Hilfen. Empfohlen wird, die frühzeitige Erkennung von Problemlagen in allen relevanten Institutionen zu fördern. Konkret sind Ansätze zur Sensibilisierung für Mehrfachproblematiken und Konzepte der Prävention (weiter) zu entwickeln. Hier können Sensibilisierungskampagnen, Weiterbildungen von Fachpersonen helfen. Zu empfehlen sind Instrumente zur breiten Ersteinschätzung, um zu entscheiden, ob qualifizierte Abklärungsstellen einbezogen werden müssen oder ob Unterstützung im gegebenen Rahmen geboten werden kann. Es wird weiterhin empfohlen, junge Menschen nach Möglichkeit vor Ort frühzeitig in geeigneter Form zu unterstützen, damit sich keine Mehrfachproblematiken entwickeln. Weiter sind auch Kenntnisse über entsprechende Abklärungsstellen und Wissen, in welchen Fällen, welche Stellen zuständig sind, wichtig. Eine weitere wichtige Möglichkeit ist die Integration dieser Themen in die Ausbildungsgänge und Weiterbildungsangebote der Fachpersonen (Pädagogische Hochschulen, Hochschulen für Soziale Arbeit etc.). Und schliesslich wird eine vertiefte Zusammenarbeit von Schulen und Zwischenlösungen mit dem CM BB empfohlen. Die systematische Erfassung von Schulabbrüchen, fehlenden Anschlusslösungen oder Ausbildungsabbrüchen kann eine weitere Möglichkeit bieten, junge Menschen in kritischen Übergängen frühzeitig zu eruieren und zeitnah gezielte Hilfestellungen anzubieten. Von einer Erfassung ohne geeignete Unterstützungsangebote wird hingegen abgeraten. Em pfehlung 8: Entw icklung von neuen Formen von Integrationsangeboten Junge Menschen mit komplexen Problemlagen benötigen oft mehr Zeit und Gelegenheiten für verspätete Einstiege in die Ausbildung und häufig auch andere Zugänge zum Lernen (bzw. andere Lehr-/Lernmethoden). Es muss beispielsweise die Möglichkeit bestehen, „Schulstoff“ wie Mathematik oder Deutsch auf kreative Weise aufzufrischen oder 154 Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Teil III: Antworten auf Fragen, Empfehlungen nachzuholen. Um auch bei einem hohen Problemdruck eine Ausbildung erfolgreich absolvieren zu können, sind flexible Ausbildungsformen bedeutsam. Und schliesslich müssen Angebote die Adressatinnen und Adressaten bei weiteren lebensweltlichen Problemen unterstützen können. Es wird empfohlen, flexible Begleit- und Lernangebote zu fördern, die mit neuen Ansätzen thematisch auch auf Fragen der Lebensbewältigung eingehen, zusätzlich zu Berufsintegrationszielen. Richtungsweisende Ansätze sind ausbildungsbegleitende Unterstützungsangebote wie bspw. Jugendcoaching (im Rahmen einer Sozialpädagogischen Familienbegleitung), Supported Education126 (im Rahmen einer IV- Ausbildung) oder Teilzeitausbildungen für junge Mütter/Väter u.a. Auch niederschwellige Jugendberatungsstellen können – über eine niederschwellige Erstberatung hinaus (vgl. Empfehlung 5) – eine wichtige Vermittlungsfunktion übernehmen und junge Menschen dabei unterstützen, die Anforderungen in ihrem Leben zu bewältigen. Darüber hinaus ist auf Ebene E1 zu klären, wie Ausbildungen – auch bei verzögerten Verläufen – finanziert werden können (bspw. durch Bildungsgutscheine, Stipendien). Empfehlung 9: Stärkung der Anliegen von spezialisierten Anbietenden in Interessenverbänden Die Erfahrungen der Fachpersonen aus unterschiedlichen fallbegleitenden Angeboten fliessen bisher wenig in die Entwicklungen der Angebotsstrukturen ein. Für die Weiterentwicklung des Systems sind diese Erfahrungen aus fachlicher Sicht aber zentral. Damit diese wertvollen Erfahrungen für die Weiterentwicklung der Unterstützungsstrukturen nutzbar gemacht und bei den Entscheidungen auf den Ebenen 0 und 1 berücksichtigt werden können, müssen die Erfahrungen und Anliegen in systematischer Weise reflektiert und gebündelt werden. Empfohlen wird Anbietenden von fallbegleitenden Angeboten, einen gemeinsamen fachlichen Austausch zu pflegen (horizontale Kooperation), um übergreifende Beobachtungen und Anliegen in die Kooperation mit auftraggebenden/fallführenden Stellen (E0, E1) einbringen zu können (vertikale Kooperation). Empfohlen wird, diese Kooperation bspw. in der Form von Interessensverbänden zu pflegen, weil diese eine hohe Sichtbarkeit und fachpolitische Bedeutung versprechen. Ein solches Netzwerk kann eine selbstorganisierte Form haben. Idealerweise trägt jedoch die Ebene 1 die Verantwortung für regelmässige Austausche der Ebenen 0 und 1 (vgl. Empfehlung 3). 126 vgl. Glossar 155 Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Glossar 11 Glossar Berufsbildung dual oder schulisch Neben der dualen Berufsbildung, die in einem Betrieb und in einer Berufsschule organisiert wird, besteht die Möglichkeit, eine rein schulische Berufsbildung zu absolvieren. Fachmittelschulen kombinieren eine allgemeinbildende Ausbildung mit fachspezifischen Kursen, die es erlauben, eine Berufsbildung zu absolvieren – in den Bereichen Gesundheits- und Sozialwesen oder Informatik und Wirtschaft bestehen diese Möglichkeiten. Weiterhin besteht die Möglichkeit einer Gymnasialausbildung, die keinen Berufsabschluss, aber eine Voraussetzung für ein Studium an einer Universität oder ETH darstellt. Berufliche Orientierung Die Berufliche Orientierung in der Schule sowie in Zwischenlösungen umfasst die Auseinandersetzung mit eigenen Stärken und Schwächen sowie mit den Anforderungen der Berufswelt und der Ausbildungen sowie den Prozess der Bewerbung, Lehrstellensuche und Vorbereitung auf die Ausbildung. Dieser Prozess wird im Lehrplan 21 neu als berufliche Orientierung bezeichnet (früher Berufswahlprozess). Synonym wird auch der Begriff Berufsfindungsprozess verwendet, meist, wenn der Prozess an sich betont wird und nicht auf den Lehrplan der Volksschule bezogen wird. Berufliche Integration, Berufs- oder Arbeitsintegration Berufsintegration oder berufliche Integration wird in der vorliegenden Studie im engeren Sinn verstanden als Integration in eine berufliche Grundbildung oder Ausbildung auf Sekundarstufe II. Der Fokus liegt auf den Einstieg in die berufliche Grundbildung, die als zentrale Einstiegsphase in die Erwerbsarbeit gilt. In im Alltagsverständnis, aber auch in anderen Fachdiskursen wird der Begriff Berufsintegration auch in einem breiteren Sinne verwendet: gemeint ist dann die Integration in die Erwerbsarbeit (mit oder ohne berufliche Grundbildung). Bildung Mit Bildung im weiteren Sinne verbindet sich ein umfassendes Verständnis der persönlichen, geistigen Entwicklung, die sich in Auseinandersetzung mit Kultur, Kunst, Literatur, philosophisch-ethischen Fragen u.a. entfaltet. Bildung kann so verstanden sowohl in formalen, non-formalen und informellen Lernkontexten erworben werden. Unter Bildung im engeren Sinne wird zumeist die formalisierte Bildung verstanden, die im Rahmen der Volksschule und der beruflichen (Aus-)Bildung erworben und zertifiziert wird. Bildungsarmut und schwer verwertbare Bildungsabschlüsse Bildungsarmut meint das Fehlen von Bildungsabschlüssen und Bildungszertifikaten. Bildung stellt in gegenwärtigen Arbeits- und Wissensgesellschaften eine zentrale Ressource für die soziale Positionierung dar. Niedrig qualifizierende oder fehlende Bildungsabschlüsse führen zu Benachteiligungen im Zugang zu Arbeit. 157 Glossar Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Unter schwer verwertbaren Bildungsabschlüssen werden bspw. jene verstanden, die sich auf Branchen beziehen, in denen kaum Arbeitsplätze bestehen. Ebenso können Bildungsabschlüsse zu nicht ausreichen, oder die Abschlüsse aus anderen Ländern werden in der Schweiz nicht anerkannt werden. Drop-Outs Unter dem Begriff Drop-Out werden schulische Abbrüche und Ausbildungsabbrüche insbesondere im europäischen Raum diskutiert (vgl. www.stop-dropout.eu). Duale und schulische Ausbildung Der Begriff duale berufliche Grundbildung/Ausbildung bezieht sich auf die zwei Lernorte: Berufsschule und Berufsbildung. In der Schweiz werden Berufsausbildungen grösstenteils so organisiert. Daneben finden sich auch allgemeinbildende, schulische Ausbildungsformen, die den berufspraktischen Schwerpunkt in die vollzeitschulische Ausbildung integrieren. Früherkennung und -intervention Die rechtzeitige Wahrnehmung von Anzeichen einer schwierigen Situation oder Belastung durch Aussenstehende wird als Früherkennung verstanden. Dazu müssen die auffälligen Aspekte und Risiken erkannt und richtig gedeutet werden, die dazu beitragen, zu erkranken oder ein problematisches Verhalten zu entwickeln. Frühintervention meint das Anbieten einer passenden Unterstützung oder einer geeigneten Intervention (z.B. Therapie, Stützunterricht, Beratung durch Schulsozialarbeit). Hierbei werden sowohl Risiken als auch vorhandene Ressourcen einbezogen. Frühintervention zielt nicht nur auf die Reduktion von Risiken (wie z. B. Suchtmittelkonsum, Schulabsentismus), sondern auch auf die Stärkung des Individuums durch Unterstützung und Stärkung der Schutzfaktoren. Integrationsangebote, Angebote der beruflichen und sozialen Integration Der Begriff Integrationsangebote bezeichnet im Rahmen dieser Studie unterschiedliche Formen von Angeboten und Projekten, die das Finden und Abschliessen einer beruflichen Grundbildung unterstützen (vgl. oben Berufsintegration). Häufig findet man auf Beschreibungen von Angeboten auch Ziele hinsichtlich der sozialen Integration (z.B. Förderung der Sozial- und Selbstkompetenzen, Unterstützung bei Herausforderungen im sozialen Umfeld). Allerdings bleibt es dann meist unklar, worauf sich diese genau beziehen und inwiefern hierzu überhaupt Ressourcen abgestellt wurden. Interinstitutionelle Zusammenarbeit Interinstitutionelle Zusammenarbeit wird wie folgt definiert: «IIZ umfasst die Zusammenarbeit von zwei oder mehreren Institutionen im Bereich der sozialen Sicherheit, Integration und Bildung (Arbeitslosenversicherung, Invalidenversicherung, Sozialhilfe, Berufsbildung und Ausländerintegration) mit dem übergeordneten Ziel, die Eingliederungschancen von Personen in den ersten Arbeitsmarkt zu verbessern und die verschiedenen Systeme optimal aufeinander abzustimmen. Die Massnahmen und 158 Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Glossar Angebote der Vollzugsstellen sollen – im Interesse der unterstützten Person und des gezielten staatlichen Mitteleinsatzes – wirksamer und effizienter eingesetzt werden können. Die Zielsetzungen der einzelnen Institutionen, insbesondere die Ausbildungs- und Arbeitsintegration, sollen mithilfe der IIZ unterstützt werden.» (EDI et al. 2017). Für die jeweilige Umsetzung der IIZ-Strukturen sind die Kantone zuständig. Gegenwärtig scheinen die meisten Kantone dieser Definition zu folgen und die IIZ als gemeinsame Strategie zu nutzen, um die Abstimmung zwischen den Sicherungs- und Integrationssystemen zu optimieren. Ziel ist die koordinierte Zusammenarbeit auf der Einzelfallebene. Häufig werden vor allem die Institutionen im «Erwerbslosenbereich» oder im Bereich der «beruflichen und sozialen Wiedereingliederung» explizit erwähnt. (Nationale IIZ 2020: 5) Jugendliche, junge Erwachsene Die Abgrenzung zwischen Jugendlichen und jungen Erwachsene wird in den Gesetzgebungen unterschiedlich gehandhabt: Im zivilrechtlichen Sinne ist eine Person mit 18 Jahren volljährig und gilt bis zu diesem Alter als Kind (ZGB). Das Strafrecht (StGB) unterscheidet zwischen den Jugendlichen (ab 10. bis zum 18. Altersjahr) und den jungen Erwachsenen (ab 18. bis zum 25. Altersjahr). Im Kinder- und Jugendförderungsgesetz (KJFG) hingegen reicht das Alter der Jugendlichen bis 25 Jahre. Für den Kontext dieses Berichts werden in Anlehnung an Schmidlin et al. 2018: 1) unter «Jugendlichen» 15-17-Jährige verstanden, «junge Erwachsene» sind zwischen 18-25 Jahre alt. Diese Unterscheidung wird im Bericht gemacht, wenn dies aufgrund von gesetzlichen Rahmenbedingungen relevant ist. Junge Mütter Im Fachdiskurs wird vor allem der Begriff der Mütter unter 20/25 genutzt, da «jung» oder «früh» schwer greifbare, teils auch stigmatisierende Begrifflichkeiten sind. Im Kontext der Studie standen jüngere Frauen unter 25 im Zentrum der Aufmerksamkeit, die ohne abgeschlossene Berufsausbildung und mit Verantwortung als Eltern ohne tragfähiges Unterstützungsnetzwerk vor Herausforderungen stehen. Unter jungen Müttern werden also für den Bericht junge Frauen bis 25 Jahren verstanden, die ein oder mehrere Kinder haben. Junge Menschen Wenn im Kontext des Berichts von «jungen Menschen» gesprochen wird, ist dies als Überbegriff zu verstehen, welcher alle drei Gruppen – Jugendliche, junge Erwachsene und junge Mütter – zusammenfasst. Nahtstelle I und II Der Übergang von der obligatorischen Schule in die nachobligatorische schulische oder berufliche Ausbildung wird auch als erster Übergang oder Nahtstelle I bezeichnet. Im Zusammenhang mit dem Übergang von der Erstausbildung in den Arbeitsmarkt oder eine Tertiärausbildung wird vom zweiten Übergang oder der Nahtstelle II gesprochen. 159 Glossar Unterstützung bei Mehrfachproblematiken NEET Um die Situation von Jugendlichen und jungen Erwachsenen beim Übergang von der Schule ins Erwerbsleben anhand eines weiteren statistischen Indikators zu erfassen, wird im englischsprachigen und europäischen Raum das Akronym NEET verwendet: «Neither in education, employment or training». NEET stellt eine heterogene Kategorie dar, die alle Personen in NEET-Situationen bezeichnet, auch diejenigen die auf einer längeren Reise sind, die für längere Zeit Militär- oder Zivildienst leisten, die aufgrund von Familienarbeit nicht erwerbstätig sind oder die aus gesundheitlichen Gründen keiner Ausbildung oder Erwerbsarbeit nachgehen können. Die heterogene Kategorie zeigt, dass nicht in jedem Fall eine unfreiwillige Situation oder eine Situation mit erhöhten Risiken damit verbunden ist (Rudin et al. 2018). In der Schweiz wird bezogen auf den Sammelbegriff stärker der Fokus auf die fehlende Ausbildung und Qualifizierung gelegt als in anderen Ländern ohne dualem Berufsbildungssystem. Mehrfachproblematik(en) Der Begriff der Mehrfachproblematiken kann nicht abschliessend definiert werden. Er verweist im Sinne eines Sammelbegriffs auf mehrfache Probleme in unterschiedlichen Lebensbereichen hin (z.B. psychische oder physische Erkrankungen, Schwierigkeiten in der Herkunftsfamilie, finanzielle Probleme u.a.), die nicht mehr eigenständig bewältigt werden können. Mehrfachproblematiken werden hier auch als Mehrfachbelastungen oder komplexe Problemlagen bezeichnet. Motivationssemester SEMO SEMO stellen einen speziellen Typ von arbeitsmarktlichen Massnahmen der Arbeitslosenversicherung dar, der sich explizit an junge Menschen (15-20 Jahre teilweise bis 25 Jahre) richten. Ein Motivationssemester besteht in der Regel aus den Elementen Bildung, Arbeit und Bewerbungstraining. Ein SEMO, wie dies vom SECO angedacht ist, dauert 6 bis höchstens 9 Monate. Motivationssemester zählen wie Brückenangebote zu den Zwischenlösungen an der Nahtstelle I. Meist bieten Stiftungen oder Vereine die Motivationssemester im Auftrag der Arbeitsämter an. Der Zugang zu einem SEMO erfolgt in der Regel über die Anmeldung beim RAV. In einzelnen Kantonen finanzieren allerdings auch andere auftraggebende Stellen wie die Berufs- und Laufbahnberatung der IV, die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde, Sozialdienste, die Jugendanwaltschaft, diesen Typ von Zwischenlösungen. Psychische und psychosoziale Belastungen Unter den Begriffen «psychische Störung» oder «psychische Erkrankung» oder «psychische Beeinträchtigung» werden üblicherweise die psychischen Belastungen verstanden, die im medizinisch-psychiatrischen Kontext klar diagnostiziert sind. In einigen Studien wird auch von «psychosozialen Belastungen» gesprochen. Betont wird hier die Verbindung von psychischen und sozialen Belastungen. Je nach Studie, die in diesem Bericht zitiert wurde, wurde das jeweilige Wording der Studie übernommen. Wenn nicht deutlich ersichtlich ist, ob es sich um eine diagnostizierte Störung/Erkrankung handelt (zum Beispiel vor einer Diagnose, während junge Menschen aber schon mit Belastungen 160 Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Glossar aufgrund ihres psychischen Zustands zu tun haben), wird der Oberbegriff «psychische Belastungen» genutzt. Denn gerade im Kontext von Mehrfachproblematiken steht eine ärztliche Diagnose oft noch aus. Soziale Diagnostik127 Soziale Diagnostik meint das professionelle Verstehen bio-psycho-sozio-kultureller Problemstellungen in der Sozialen Arbeit, wobei ein besonderer Fokus auf der sozialen Dimension liegt. Ziel ist, Fälle wissens- und methodengestützt, wertebasiert, multiperspektivisch zu erfassen, zu erklären und Problemlagen und Problemstellungen zu verstehen sowie die dialogische Verständigung darüber. Soziale Diagnosen haben eine erklärende, handlungsleitende und prognostische Funktion. Eine soziale Diagnose bildet die Basis für fallspezifische Zielformulierungen und Interventionen. Die soziale Diagnose wird als Hypothese verstanden, die einer ständigen Überprüfung und Anpassung bedarf. Spät zugewanderte Jugendliche «Spät zugewanderte Jugendliche und junge Erwachsene werden verstanden als Personen ohne Schweizer Pass, die im Alter von 16 bis und mit 24 Jahren in die Schweiz zuwandern» (Stutz et al. 2019, S. 3) d.h. die obligatorische Schulzeit nicht in der Schweiz absolviert haben. «Da die rechtlichen Rahmenbedingungen der Zuwanderung sehr heterogen sind, werden die drei möglichen Zuwanderungswege Asylbereich, Drittstaaten und Freizügigkeitsabkommen EU/EFTA (FZA) differenziert» (ebd.). Strukturelle und individuelle Einflussfaktoren Der Übergang von der Schule in die Berufsbildung und Erwerbsarbeit ist von relevanten Institutionen aus den Bereichen Ausbildung, Arbeit (Betriebe) sowie aus dem Bereich des Übergangssystems gerahmt. Diese Struktur führt zu spezifischen Bedingungen im Übergang und kann sowohl Risiko- wie auch Schutzfaktoren enthalten. Hier kommen Aspekte in den Blick wie: Frühe schulische Selektion, Ausschlussbedingungen, Unterstützung im Rahmen von Zwischenlösungen, leistungsunabhängige Einflussfaktoren wie Geschlecht, soziale Herkunft etc. Dagegen beziehen sich individuelle Einflussfaktoren auf persönliche Dispositionen wie Persönlichkeitsmerkmale, Gesundheit, kognitive, physische und soziale Fähigkeiten und Fertigkeiten etc. Sowohl strukturelle wie individuelle Bedingungen bestimmen mit, welche soziale Position eine Person erreichen kann. Supported Employment (SE) SE ist ein wertebasiertes und personenzentriertes Handlungskonzept zur Begleitung und Unterstützung von Menschen mit erschwertem Zugang zum Arbeitsmarkt beim Erlangen und Erhalten von bezahlter Arbeit in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes. (Supported employment Schweiz SES, 2019: Standortpapier)128. 127 Zur Sozialen Diagnose vgl. https://www.soziale-diagnostik.ch/ [Zugegriffen: 22.08.2021]. 128 Zum Supported Employment Ansatz vgl. www.supportedemployment.ch [Zugegriffen: 22.08.2021] 161 Glossar Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Supported Education (SEd) SEd basiert auf dem Handlungskonzept SE und bezieht sich auf die Begleitung und Unterstützung von Menschen im Rahmen von qualifizierenden (Berufs- )Bildungsmassnahmen in Regelstrukturen und beim Übergang in die Erwerbsarbeit. SE und SEd werden von der IV finanziert. (Supported employment Schweiz SES, 2019: Standortpapier)129 Übergangssystem Das Übergangssystem meint die «Gesamtheit der gesellschaftlichen Akteure, Strukturen und Prozesse, die in die Übergänge von jungen Frauen und Männer ins Erwerbsleben involviert» sind (Brock et al. 1991). Damit verbunden ist das Ziel der beruflichen und sozialen Integration von jungen Menschen in unterschiedlichen Phasen des Berufsfindungsprozesses. Zwischenlösungen, Brückenangebote Der Begriff Zwischenlösungen wird grundsätzlich nicht einheitlich verwendet. Im Rahmen dieser Studie sind Zwischenlösungen Angebote zur Berufsfindung und Vorbereitung und den Einstieg in eine berufliche Grundbildung oder in eine Mittelschule. Sie richten sich an Schulabgängerinnen und -abgänger, die nach der Schule noch keinen Ausbildungsplatz gefunden haben. Ziel ist es, schulische Lücken zu kompensieren, Anregungen für die Persönlichkeitsentwicklung zu bieten und realistische berufliche Perspektiven zu entwickeln. Die häufigsten Zwischenlösungen sind sogenannte Brückenangebote (oder Berufsvorbereitungsjahre) und die Motivationssemester (s. oben). 129 Zum Supported Employment Ansatz vgl. www.supportedemployment.ch [Zugegriffen: 22.08.2021] 162 Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Literatur 12 Literaturverzeichnis Adam, S., Amstutz, J., Cavedon, E., Wüthrich, B., Schmitz, D., Zöbeli, D., et al. (2016). Explorative Studie zu den Erfolgsfaktoren von Unternehmen der sozialen und beruflichen Integration (USBI) (No. 4/16). Bern: Bundesamt für Sozialversicherungen. Ahmed, S., Rein, A., & Schaffner, D. (2020). Care Leaver erforschen Leaving Care - Forschungsbericht. Muttenz: Hochschule für Soziale Arbeit FHNW. Andresen, S. (2012). Die „gute Familie“. Zur Herstellung von Familienbildern. In C. Aubry, M. Geiss, V. Magyar- Haas, & D. Miller (Hrsg.), Positionierungen. Zum Verhältnis von Wissenschaft, Pädagogik und Politik. (S. 66–79). Weinheim/Basel: Juventa. Baer, N., Altwicker-Hámori, S., Juvalta, S., Frick, U., & Rüesch, P. (2015). Profile von jungen IV- Neurentenbeziehenden mit psychischen Krankheiten (Beiträge zur Sozialen Sicherheit No. 19/15). Bern: Bundesamt für Sozialversicherungen. Bayard Walpen, S. (2011). Berufslehre, schulische Ausbildung oder Zwischenlösung? Die Rolle sozialer Faktoren und nichtkognitiver Kompetenzen beim Übertritt an der ersten Schwelle. Zürich: Universität Zürich. Becker, R., Schoch, J., & Schweizerischer Wissenschaftsrat, (SWR). (2018). Soziale Selektivität: Empfehlungen des Schweizerischen Wissenschaftsrates SWR. Expertenbericht (Politische Analysen). Bern: SWR. BFS. (2018). Längsschnittanalysen im Bildungsbereich: Quote der Erstabschlüsse auf der Sekundarstufe II und Maturitätsquote. Neuchâtel: BFS. Bieri, O., Itin, A., Nadai, E., Canonica, A., Flamand, E., & Pluess, S. (2013). Formen interinstitutioneller Zusammenarbeit in der Schweiz: Bestandsaufnahme und Typologie (No. 11/13). Bern: Bundesamt für Sozialversicherungen. Link Forschungsbericht. Zugegriffen: 10.05.2022 Bohnsack, R., Przyborski, A., & Schäffer, B. (2010). Das Gruppendiskussionsverfahren in der Forschungspraxis. Opladen: Barbara Budrich. Bonoli, G., & Häusermann, S. (2014). Soziale Sicherheit in der Schweiz: Ein grundsätzlich solides System mit einigen Schwächen. Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik, 47–50. Braun, F., Reißig, B., Richter, U. (2011). Regionales Übergangsmanagement Schule - Berufsausbildung. Handlungsempfehlungen der wissenschaftlichen Begleitung. Reihe: Regionales Übergangsmanagement. Band 5. München/Halle: Deutsches Jugendinstitut, S. 37, Braun, F., & Reissig, B. (2012). Regionales Übergangsmanagement Schule - Berufsbildung. Handlungsfelder, Hindernisse und Problemlösungen. In A. Bojanowski & M. Eckert (Hrsg.), Black Box Übergangssystem (S. 91–104). Münster, New York, München, Berlin: Waxmann Verlag. Buchmann, M., Kriesi, I., Koomen, M., & Imdorf, C. (2016). Differentiation in secondary education and inequality in educational opportunities: The case of Switzerland. In H.-P. Blossfeld, S. Buchholz, J. Skopek, & M. Triventi (Hrsg.), Models of Secondary Education and Social Inequality (S. 111–128). Cheltenham, UK: Edward Elgar. Bundesamt für Berufsbildung und Technologie. (2007). Case Management Berufsbildung. Grundsätze zur Umsetzung in den Kantonen. Bern. Bundesamt für Migration, & Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD. (2012). IIZ- Diskussionspapier. Handlungsfelder der Integrationsförderung von Ausländerinnen und Ausländern in der interinstitutionellen Zusammenarbeit. Bundesamt für Statistik. (2016). Schweizerische Arbeitskräfteerhebung. Unbezahlte Arbeit - Modul der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung SAKE. Neuchâtel. https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/arbeit-erwerb/erhebungen/sake/publikationen- ergebnisse.html [Zugriffsdatum: 10.05.22] Bundesamt für Statistik. (2017). Geburten nach Lebensfähigkeit und Alter der Mutter, 2000-2016. Neuchâtel: BFS. https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/kataloge- datenbanken/tabellen.assetdetail.2901855.html. Zugegriffen: 20.05.2021 Bundesamt für Statistik. (2018). Bildungsinstitutionen. Bern. https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/aktuell/neue-veroeffentlichungen.assetdetail.6086891.html. Zugegriffen: 20.05.2021 Bundesamt für Statistik. (2019). Statistischer Sozialbericht Schweiz 2019. Neuchâtel: BFS. https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/soziale-sicherheit/analysen-verlaeufe- system/statistischer-sozialbericht-schweiz.assetdetail.9026637.html. Zugegriffen: 20. 05. 2021 Bundesamt für Statistik. (2020a). Lehrvertragsauflösung, Wiedereinstieg, Zertifikationsstatus: Resultate zur dualen beruflichen Grundbildung (EBA und EFZ). Neuchâtel: BFS. 163 Literatur Unterstützung bei Mehrfachproblematiken https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/bildung-wissenschaft/personen- ausbildung/sekundarstufe-II/berufliche-grundbildung-lehrverhaeltnisse.gnpdetail.2020-0055.html. Zugegriffen: 20.05.2021 Bundesamt für Statistik. (2020b). Sekundarstufe II: Abschlussquote. Neuchâtel: BFS. https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/bildung- wissenschaft/bildungsindikatoren/themen/bildungserfolg/abschlussquote-sekii.html, Zugegriffen: 20.05.2021 Bundesamt für Statistik. (2020c). NEET: Jugendliche, die weder erwerbstätig noch in Ausbildung sind - Anteil der nichterwerbstätigen Jugendlichen zwischen 15 und 24 Jahren, die weder an Bildung noch an Weiterbildung teilnehmen. Neuchâtel: BFS. https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/kataloge- datenbanken/tabellen.assetdetail.14711836.html. Zugegriffen: 25. 05. 2021 Bundesamt für Statistik. (2020d). Eingliederungs- und Abklärungsmassnahmen der IV nach Leistungsart, Geschlecht und Altersklasse. Neuchâtel: BFS. https://www.pxweb.bfs.admin.ch/pxweb/de/px-x- 1305010000_041/px-x-1305010000_041/px-x-1305010000_041.px. Zugegriffen: 20. 05.2021 Bundesamt für Statistik. (2021). Geburten nach Lebensfähigkeit und Alter der Mutter, 2000-2020. Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung. Bern: BFS. https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/bevoelkerung/geburten- todesfaelle/geburten.assetdetail.17444185.html. Zugegriffen: 20.05.2021 Bundesamt für Statistik (2022). Soziale Herkunft, Aufenthaltsdauer und Bildungsverlauf beeinflussen stark die Zertifizierung auf Sekundarstufe II. 15 Bildung und Wissenschaft. Längsschnittanalysen im Bildungsbereich (LABB). Medienbericht Bern: BFS, 2022. https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/aktuell/neue-veroeffentlichungen.assetdetail.20764288.html. [Zugegriffen 05.03.2022] Bundesinstitut für Berufsbildung. (2018). Teilzeitausbildung. https://www.bibb.de/de/1304.php Zugegriffen: 20. Mai 2021 Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. (2009). Forschungsbericht Schwangerschaft und Schwangerschaftsabbruch bei minderjährigen Frauen. Köln. http://www.anakonde.de/download/pro_familia- Studie_Jugendschwangerschaften.Nachwort_partizipativePraxisforschung.pdf Zugegriffen: 20. 05. 2021 Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. (2015). Jugendsexualität 2015. Repräsentative Wiederholungsbefragung. Die Perspektive der 14- bis 25 Jährigen. Köln. https://www.forschung.sexualaufklaerung.de/projekt/jugendsexualitaet-2015-repraesentative- wiederholungsbefragung-die-perspektive-der-14-bis-25-jaehrige/ergebnisse/ Zugegriffen: 20.05.2021 Cater, S., & Coleman, L. (2006). „Planned“ teenage pregnancy. Perspectives of young parents from disadvantaged backgrounds. Bristol: Policy Press. Chamakalayil, L. (2010). Rückkehr zur „Mütterschule“? – Anforderungen an die Familienbildung angesichts der Situation einer vernachlässigten Zielgruppe. In A. Spies (Hrsg.), Frühe Mutterschaft - die Bandbreite der Perspektiven und Aufgaben angesichts einer ungewöhnlichen Lebenssituation (S. 127–146). Baltmannsweiler: Schneider. Chamakalayil, L. (2018). Fokus Wissenschaft. Mythen und Zahlen zu junger Mutterschaft. In B. Amie (Hrsg.), Junge Mütter. Lebensgeschichten (S. 219–228). Basel: Christoph Merian Verlag. Chamakalayil, L., & Spies, A. (2011). Von „vermummten“ Mädchen und „Paschas“ - das Zusammenspiel der Differenzlinien Ethnie und Geschlecht am Beispiel der Babysimulationspraxis. In E. Kleinau, S. Maurer, & A. Messerschmidt (Hrsg.), Ambivalente Erfahrungen - (Re-)Politisierung der Geschlechter (S. 207– 220). Opladen: Budrich Uni-Press. Connell, R. (2005). Growing up masculine: Rethinking the significance of adolescence in the making of masculinities. Irish Journal of Sociology, 14(2). https://doi.org/10.1177/079160350501400202 Drilling, M. (2007). Young urban poor. Neue Formen von Armut und Ausgrenzung. Jugend-Beruf-Gesellschaft. Zeitschrift für Jugendsozialarbeit, 58/1, 9–21. Du Bois-Reymond, M. (2008). Young Parenthood in Six European Countries. Sociological Problems, 158–173. EDI, EJPD, & WBF. (2017). Beschluss über die Organisation der Interinstitutionellen Zusammenarbeit vom 29. März 2017. Bern: EDI, EJPD, WBF. https://www.iiz.ch/de/ueber-uns&highlighting=Einsetzungsbeschluss [Zugriffsdatum: 10.05.22] Egger, Dreher & Partner AG. (2007). Vertiefungsstudie - Bildungsangebote im Übergang von der obligatorischen Schule in die Berufsbildung. Bern. http://edudoc.ch/record/3710. Zugegriffen: 16. April 2020 Egger, Dreher & Partner AG. (2015). Nationale Evaluation Case Management Berufsbildung - Schlussbericht. Bern. https://cm.berufsbildung.ch/dyn/bin/5920-13322-1-nationale_evaluation.pdf 164 Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Literatur Eidgenössische Kommission für Kinder und Jugendliche. (2008). Jugendsexualität im Wandel der Zeit. Veränderungen, Einflüsse, Perspektiven. Bern: EKKJ. Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung, & Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren. (2019). Chancen optimal nutzen - Erklärung 2019 zu den gemeinsamen bildungspolitischen Zielen für den Bildungsraum Schweiz. Bern. Erzinger, B., Haller, D., & Hümbelin, O. (2013). Mit Case Management den Übergang in die Berufsbildung bewältigen. Schweizerische Zeitschrift für Soziale Arbeit, (15), 84–99. Eschenbeck, H., & Knauf, R.-K. (2018). Kapitel 2: Entwicklungsaufgaben und ihre Bewältigung von Heike Eschenbeck und Rhea-Katharina Knauf. In A. Lohaus (Hrsg.), Entwicklungspsychologie des Jugendalters. Wiesbaden: Springer. Eurostat. (2018). Lebendgeburten nach Geburtsjahr der Mutter (erreichtem Alter) und gesetzlichem Familienstand. https://ec.europa.eu/eurostat/de/web/products-datasets/product?code=DEMO_FAGER [Zugriffsdatum: 10.05.22] Fabian, C., & Müller, C. (2010). Früherkennung und Frühintervention in Schulen. Bern: RADIX Schweizer Kompetenzzentrum für Gesundheitsförderung und Prävention. https://www.radix.ch/media/hiwo0uvu/20100225_broschuere_ff_schulen_geschuetzt.pdf Fehlmann, J., Efionayi-Mäder, D., Liechti, D., & Morlok, M. (2019). Bildungsmassnahmen für spät eingereiste Jugendliche und junge Erwachsene. Privat (mit)finanzierte Bildungsangebote für Asylsuchende. Neuchâtel: Universität Neuchâtel. https://www.swissfoundations.ch/publikationen/bildungsmassnahmen- fuer-spaet-eingereiste-jugendliche/. Zugegriffen: 27.05.2020 Friedrich, M., & Remberg, A. (2005). Wenn Teenager Eltern werden… Lebenssituationen jugendlicher Schwangerer und Mütter sowie jugendlicher Paare mit Kind. Eine qualitative Studie im Auftrag der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Köln: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Friese, M. (2010). Doppelanforderung Familie und Beruf: Work-Life-Balance in der Ausbildung. In A. Spies (Hrsg.), Frühe Mutterschaft - die Bandbreite der Perspektiven und Aufgaben angesichts einer ungewöhnlichen Lebenssituation (S. 101–126). Baltmannsweiler: Schneider. Golder, L., Mousson, M., Venetz, A., & Bohn, D. (2019). Nahtstellenbarometer 2019/August. Umfrage bei Jugendlichen und Unternehmen im Auftrag des Staatssekretariats für Forschung, Bildung und Innovation SBFI. Bern: gfs. https://cockpit.gfsbern.ch/de/cockpit/nahtstellenbarometer-2019-august/ Zugegriffen: 20.05.2021 Gomensoro, A., Meyer, T., Hupka-Brunner, S., Müller, B., Oesch, D., Rudin, M., & Scharenberg, K. (2017). Erwerbssituation im Alter von dreissig Jahren. Ergebnis-Update der Schweizer Längsschnittstudie TREE. Bern: TREE. Grieder, D. (2015). Auftrags- und Erfolgsverständnisse in der beruflichen Integration. In A. Ryter & D. Schaffner (Hrsg.), Wer hilft mir was zu werden? (S. 33–34). Bern: hep Verlag. Grønning, M., Kriesi, I., & Sacchi, S. (2020). Skill Specificity of Upper-Secondary Training Occupations and the Gender Pay Gap. Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie, (1), 291–315. Guggisberg, J., Bischof, S., Liesch, R., & Rudin, M. (2020). Sozialhilfebezug in der Mehrjahresperspektive und im Lebensverlauf (No. 5/20). Bern: Bundesamt für Sozialversicherungen. Link Zugegriffen: 10.08.2020 Haeberlin, U., Imdorf, C., & Kronig, W. (2004). Chancenungleichheit bei der Lehrstellensuche. Der Einfluss von Schule, Herkunft und Geschlecht. Schweizerischer Nationalfonds, Bern. https://www.researchgate.net/publication/280111716_Chancenungleichheit_bei_der_Lehrstellensuche_ Der_Einfluss_von_Schule_Herkunft_und_Geschlecht Zugegriffen: 20.09.2021 Häfeli, K. (2015). Gefährdete Jugendliche in der Schweiz: Risiko- und Schutzfaktoren beim Übergang Schule- Arbeitswelt. Präsentation gehalten auf der Fachtagung von der Schule zum Beruf FHNW, Olten. Häfeli, K., & Schellenberg, C. (2009). Erfolgsfaktoren in der Berufsbildung bei gefährdeten Jugendlichen. Bern: Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren. http://edudoc.ch/record/35458. Zugegriffen: 14. 04. 2020 Haller, D., Erzinger, B., Jäggi, F., & Pulver, C. (2014). Evaluation des Netz2 - Case Management Berufsbildung Kanton Zürich: Bericht über die ersten drei Betriebsjahre. Bern: Berner Fachhochschule. Harden, A., Brunton, G., Fletcher, A., Oakley, A., Burchett, H., & Backhans, M. (2006). Young people, pregnancy and social exclusion: A systematic synthesis of research evidence to identify effective, appropriate and promising approaches for prevention and support. London: IPPE Centre. https://eppi.ioe.ac.uk/cms/Portals/0/PDF%20reviews%20and%20summaries/pregnancy_social_exclusio n.pdf?ver=2006-04-24-140619-143 Zugegriffen: 14.04.2020 Harlow, E. (2009). Eliciting Narratives of Teenage Pregnancy in the UK: Reflexively Exploring some of the Methodological Challenges. Qualitative Social Work, 8, 211–228. 165 Literatur Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Hartmann, J. (2016). Doing Heteronormativity? Funktionsweisen von Heteronormativität im Feld der Pädagogik. In K. Fereidooni & A. P. Zeoli (Hrsg.), Diversity Management: Beiträge zur diversitätsbewussten Ausrichtung des Bildungssystems, des Kulturwesens, der Wirtschaft und der Verwaltung (S. 105–134). Wiesbaden: VS Springer. Häussler-Sczepan, M., Wienholz, S., Busch, U., Michel, M., & Jonas, A. (2008). Teenagerschwangerschaften in Berlin und Brandenburg. Angebote und Hilfebedarf aus professioneller Sicht. Köln: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Hirschfeld, H. (2020). Macht und Ohnmacht sozialpädagogischer Hilfe. Biografische Perspektiven auf pädagogisch begleitete Übergänge. Leverkusen: Barbara Budrich Verlag. Imdorf, C. (2010). Die Diskriminierung ‚ausländischer’ Jugendlicher bei der Lehrlingsauswahl. In U. Hormel & A. Scherr (Hrsg.), Diskriminierung. Grundlagen und Forschungsergebnisse (S. 197–219). Wiesbaden: VS- Verlag für Sozialwissenschaften. Imdorf, C. (2012). Zu jung oder zu alt für eine Lehre? Altersdiskriminierung bei der Ausbildungsplatzvergabe. Journal for Labour Market Research, 45(1), 79–98. Karamessini, M., Symeonaki, M., Stamatopoulou, G., & Parsanoglou, D. (2019). Factors explaining youth unemployment and early job insecurity in Europe. In B. Hvinden, C. Hyggen, M. A. Schoyen, & T. Sirovátka (Hrsg.), Youth Unemployment and Job Insecurity in Europe. Cheltenham: Edward Elgar. Knöpfel, R. (2018). Jung und beeinträchtigt – ein erfolgreicher Weg in die Arbeitswelt. Bestandsaufnahme, Handlungsansätze und Massnahmen zur Weiterentwicklung der erstmaligen beruflichen Eingliederung Jugendlicher und junger Erwachsener mit Beeinträchtigungen. Zürich: Compasso Koch, M. (2016). Arbeits(un)fähigkeit herstellen. Zürich: Seismo. Künzle, S. (2021). „Demonstrative Verweigerung“ – die Rekonstruktion der Elternsicht auf konfliktreiche Interaktionsgeschichten in der Schule. In L. Chamakalayil, O. Ivanova Chessex, B. Leutwyler, & W. Scharathow (Hrsg.), Eltern und pädagogische Institutionen: Macht- und ungleichheitskritische Perspektiven (S. 129–145). Weinheim/Basel: Beltz Juventa. Laganà, F., & Babel, J. (2018). Bildungsverläufe auf Sekundarstufe II. Längsschnittanalysen im Bildungsbereich, Ausgabe 2018. Neuchâtel: Bundesamt für Statistik. https://www.bfs.admin.ch/bfsstatic/dam/assets/5026679/master. Zugegriffen: 14.04.2020 Laganà, F., Gaillard, L., & Gaillard, L. (2016). Der Übergang am Ende der obligatorischen Schule - Ausgabe 2016. Neuchâtel: Bundesamt für Statistik (BFS). https://www.bfs.admin.ch/bfsstatic/dam/assets/1520326/master. Zugegriffen: 14.04.2020 Lamamra, N., & Duc, B. (2014). „C’est comme si c’était un parcours de guerre, et puis qu’on ait réussi, puis après on est tranquille …“ Lehrvertragsauflösungen als Symptom komplexer und verlängerter Transitionen. In A. Ryter & D. Schaffner (Hrsg.), Wer hilft mir, was zu werden? Professionelles Handeln in der Berufsintegration (S. 83–99). Bern: hep. Landert, C., & Eberli, D. (2015). Bestandsaufnahme der Zwischenlösungen an der Nahtstelle I: Bericht. Zürich: Landert Brägger Partner. http://edudoc.ch/record/117980. Zugegriffen: 14. 04. 2020 Landert, C., & Landert Partner. (2011). Nationales Projekt Case Management Berufsbildung. Bericht zur Umsetzungsevaluation. Bern: Bundesamt für Berufsbildung und Technologie. Langenbacher-König, R., & Jenker, J. (2007). Gruppendiskussionsverfahren. QUASUS, Qualitatives Methodenportal zur Qualitativen Sozial-, Unterrichts- und Schulforschung. https://quasussite.wordpress.com/gruppendiskussionsverfahren-2/ Ledergeber, B. (2014). Neue Ordnungslinien für Transitionsräume. In A. Ryter & D. Schaffner (Hrsg.), Wer hilft mir, was zu werden? Professionelles Handeln in der Berufsintegration (S. 64–66). Bern: hep. Lussi, I., Huber, S. G., & Ender, S. (2016). Wie hängt die Ausbildungslosigkeit junger Erwachsener mit dem Geschlecht, mit Bildung und mit finanziellen Ressourcen zusammen? In S. G. Huber (Hrsg.), Young adult survey Switzerland: junge Erwachsene heute (S. 32–38). Mairhofer, A. (2017). Angebote und Strukturen der Jugendberufshilfe. Eine Forschungsübersicht. München: Deutsches Jugendinstitut e.V. McDermott, E., Graham, H., & Hamilton, V. (2004). Experiences of being a teenage mother in the UK: A report of a systematic review of qualitative studies. Glasgow: ESRC Centre for Evidence-based Public Health Policy, Social and Public Health Sciences Unit. Mey, E. (2011a). Eingebunden statt aussortiert. Panorama, 3. Mey, E. (2011b). Weg von der institutionellen Logik! Panorama, 2. Meyer, T. (2018). Von der Schule ins Erwachsenenleben: Ausbildungs- und Erwerbsverläufe in der Schweiz. Lausanne. https://www.socialchangeswitzerland.ch/?p=1423. Zugegriffen: 14. 04. 2020 Meyer, T., & Hupka-Brunner, S. (2019). Inklusions- und Exklusionsmechanismen im schweizerischen (Berufs- )Bildungs- und Erwerbssystem: Erkenntnisse aus der TREE-Studie. In C. Lindmeier, H. Fasching, B. Lindmeier, & D. Sponholz (Hrsg.), Sonderpädagogische Förderung heute. 2. Beiheft: Inklusive 166 Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Literatur Berufsorientierung und berufliche Bildung - aktuelle Entwicklungen im deutschsprachigen Raum (S. 369–374). Weinheim: Beltz Juventa. Nachtsheim, K.; Schneider, B. (2014). Ergebnisse des EDF-Modelprogramms «Jugend stärken»: Aktiv in der Region. Rambøll Management Consulting GmbH. Nadai, E. (2011). Enge Strukturen behindern die Umsetzung. Panorama, 5. Nationale IIZ-Fachstelle (2020). Panorama zu den kantonalen Strukturen und zur Umsetzung der IIZ. Bern: Nationale IIZ-Fachstelle. https://www.iiz.ch/de/fuer-die-praxis/gute-beispiele/kantonale-strukturen-der- interinstitutionellen-zusammenarbeit--25. Zugegriffen: 12.12.2021. Niemeyer, B. (2008). Überlegungen zu einer Professionalisierungstheorie. In A. S. Kampmeier, B. Niemeyer, R. Petersen, & M. Stannius (Hrsg.), Das Miteinander fördern - Ansätze für eine professionelle Benachteiligtenförderung (S. 49–60). Bielefeld: Bertelsmann. Niemeyer, B., & Rüth, M. (2014). Von der Quadratur des Kreises: Berufsvorbereitung im Spannungsfeld unterschiedlicher Förderlogiken. In A. Ryter & D. Schaffner (Hrsg.), Wer hilft mir, was zu werden? Professionelles Handeln in der Berufsintegration (S. 52–63). Bern: hep. OECD. (2012). Integration von Zuwanderern: OECD-Indikatoren 2012. Paris: OECD Publishing. https://www.oecd-ilibrary.org/social-issues-migration-health/integration-von-zuwanderern-oecd- indikatoren-2012_9789264187481-de. Zugegriffen: 14.04.2020 Parpan-Blaser, A. (2014). Wie Integration gelingt. Panorama, 6, 31. Phoenix, A. (1991). Young Mothers? Cambridge: Polity Press. Preite, L. (2021). Von der Kritik zur Verneinung: Diskriminierung im Berufsbildungssystem. nccr - on the move. National Center of Competence in Research – The Migration-Mobility Nexus. https://nccr- onthemove.ch/blog/von-der-kritik-zur-verneinung-diskriminierung-im-berufsbildungssystem/?lang=de 15.08.2021 Raeymaeckers, P., Leibetseder, B., Fluder, R., Gubrium, E., & Dierckx, D. (2017). The ‘activation turn’ and the new horizontal division of labour at the local level: the case of social assistance services in Austria, Belgium, Norway and Switzerland. In F. Martinelli, A. Anttonen, & M. Mätzke (Hrsg.), Social Services Disrupted (S. 155–175). Cheltenham: Edward Elgar. Zugegriffen: 12. August 2020 Rein, A., Ahmed, S., & Schaffner, D. (2020). Care Leaver erforschen Leaving Care - Forschungsbericht. Muttenz. Renteria, S.-C. (2008). Schwangerschaft und Geburt bei Jugendlichen in der Schweiz. Teil 1: Besonderheiten im Beratungs- und Betreuungsprozess. Schweizer Zeitschrift für Gynäkologie, (6), 10–12. Riegel, C., & Stauber, B. (2018). Familien im Kontext von Migration - theoretische Überlegungen zu familialen Aushandlungsprozessen im Kontext gesellschaftlicher Dominanz- und Ungleichheitsverhältnisse. In C. Riegel, B. Stauber, & E. Yildiz (Hrsg.), LebensWegeStrategien. Familiale Aushandlungsprozesse in der Migrationsgesellschaft (S. 36–51). Opladen, Berlin, Toronto: Barbara Budrich. Rudin, M., Guggisberg, J., Dubach, P., Bischof, S., Morger, M., Jäggi, J., & Liesch, R. (2018). Überblicksstudie zur Situation der Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Arbeitsmarkt (SECO Publikation Arbeitsmarktpolitik No. 56). Bern. https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/Publikationen_Dienstleistungen/Publikationen_und_Formular e/Arbeit/Arbeitsmarkt/Informationen_Arbeitsmarktforschung/studie_jugendliche_arbeitsmarkt.html. Zugegriffen: 26.05.2020 Rüfenacht, M., & Neuenschwander, M. (2014). Jugendarbeitslosigkeit – Risikofaktoren und erfolgreicher Einstieg in die Erwerbstätigkeit. In M. Neuenschwander (Hrsg.), Selektion in Schule und Arbeitsmarkt: Forschungsbefunde und Praxisbeispiele (S. 203–224). Zürich: Rüegger. Ryter, A., & Schaffner, D. (Hrsg.). (2015). Wer hilft mir, was zu werden? Professionelles Handeln in der Berufsintegration. Bern: hep Verlag. Sabatella, F., & von Wyl, A. (2014). Pilotprojekt Integration arbeitsloser Jugendlicher und junger Erwachsener. Zürich: Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften. https://www.zhaw.ch/de/psychologie/forschung/klinische-psychologie-und- gesundheitspsychologie/diagnostik/screeninginstrument-fuer-psychische-erkrankungen/. Zugegriffen: 14.04.2020 Sacchi, S., & Meyer, T. (2016). Übergangslösungen beim Eintritt in die Schweizer Berufsbildung: Brückenschlag oder Sackgasse? Swiss Journal of Sociology, 42(1), 8–40. Zugegriffen: 20.05.2021. Zugegriffen: 14. 04.2020 Schaffner, D. (2007). Junge Erwachsene zwischen Sozialhilfe und Arbeitsmarkt: biografische Bewältigung von diskontinuierlichen Bildungs- und Erwerbsverläufen. Bern: hep. Schaffner, D. (2008). Berufsintegration - eine Aufgabe schulischer und ausserschulischer Kooperationspartner. In F. Baier & S. Schnurr (Hrsg.), Schulische und schulnahe Dienste. Angebote, Praxis und fachliche Perspektiven. Bern, Stuttgart, Wien: Haupt Verlag. 167 Literatur Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Schaffner, D., & Drilling, M. (2013). Junge Erwachsene in der Sozialhilfe - Folgen veränderter Bedingungen am Uebergang in die Erwerbsarbeit. In E. M. Piller & S. Schnurr (Hrsg.), Kinder- und Jugendhilfe in der Schweiz. Forschung und Diskurse. Wiesbaden: Springer VS Verlag. Schaffner, D., & Rein, A. (2013). Jugendliche aus einem Sonderschulheim auf dem Weg in die Selbstständigkeit. Übergänge und Verläufe - Anregungen für die Heimpraxis aus der Perspektive von Adressat/innen. In E. M. Piller & S. Schnurr (Hrsg.), Kinder- und Jugendhilfe in der Schweiz. Forschung und Diskurse (S. 53–78). Wiesbaden: Springer VS Verlag. Schaffner, D., & Rein, A. (2014). Strukturelle Rahmung der Statuspassage Leaving Care in der Schweiz - Sondierung in einem unübersichtlichen Feld. Journal of the Swiss Association of Social Work, (16.14), 9–26. Schaffner, D., Rein, A., & Ahmed, S. (2019). Beratung und Unterstützung im Übergang ins Erwachsenenalter. Soziale Innovation, (2019), 24–26. Scharenberg, K., Hupka-Brunner, S., Meyer, T., & Bergmann, M. M. (Hrsg.). (2016). Transitionen im Jugend- und jungen Erwachsenenalter. Ergebnisse der Schweizer Längsschnittstudie TREE. Zürich: Seismo. Scharnhorst, U., & Kammermann, M. (2018). Wie inklusiv ist die Berufsbildung. Panorama, (2/2018), 14–15. Schepker, R. (2017). Institutionelle und individuelle Krisenvereinbarungen an der Schnittstelle zwischen Jugendhilfe und Jugendpsychiatrie mit Spezifizierung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Praxis der Kinderpsychologie und Kinderpsychiatrie. Schlippe, A., & Schweitzer, J. (Hrsg.). (2016). Lehrbuch der systemischen Therapie und Beratung I: Das Grundlagenwissen (3. unveränderte Aufl.). Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht. Schmidlin, S., Borer, J., Clerc, R., & Allemann, E. (2017). Angebot am Übergang I für Jugendliche mit gesundheitlichen Einschränkungen (No. 9/17). Bundesamt für Sozialversicherungen. http://edudoc.ch/record/130814. Zugegriffen: 27. Mai 2020 Schmidlin, S., Kobelt, E., Caviezel, U., & Clerc, R. (2018). Reduktion der Abhängigkeit von Jugendlichen und jungen Erwachsenen von der Sozialhilfe (No. 7/18). Bern: Bundesamt für Sozialversicherungen. Schröer, W., Stauber, B., Walther, A., Böhnisch, L., & Lenz, K. (Hrsg.). (2013). Handbuch Übergänge. Weinheim/Basel: Beltz Juventa. Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS). (2014). Junge Erwachsene in der Sozialhilfe. Skos-Factsheet 6.2014, 2. Schweizerische Koordinationsstelle für Bildungsforschung SKBF. (2018). Bildungsbericht Schweiz 2018 (S. 337). Aarau: SKBF. Sherriff, N. S. (2007). Supporting young fathers: Examples of promising practice. Brighton: TSA. SKBF. (2014). Bildungsbericht Schweiz 2014. Aarau: Schweizerische Koordinationsstelle für Bildungsforschung. SKOS. (2021). Junge Erwachsene in der Sozialhilfe. Grundlagenpapier. Bern: SKOS. https://skos.ch/fileadmin/user_upload/skos_main/public/pdf/grundlagen_und_positionen/grundlagen_und _studien/210126_Junge_Erwachsene_in_der_Sozialhilfe_d.pdf. Zugegriffen: 14.04.2020 SmithBattle, L. (2006). Helping teen mothers succeed. Journal of School Nursing, (22), 130–135. Solga, H., & Becker, R. (2012). Soziologische Bildungsforschung – eine kritische Bestandsaufnahme. In R. Becker & H. Solga (Hrsg.), Soziologische Bildungsforschung. (S. 7–43). Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften. Solga, H., & Weiss, R. (Hrsg.). (2018). Wirkung von Fördermaßnahmen im Übergangssystem : Forschungsstand, Kritik, Desiderata. Bielefeld: Bertelsmann. https://www.bibb.de/de/38867.php. Zugegriffen: 14.04.2020 Spies, A. (2005). Kinder statt Beruf? – Zukunftsoptionen benachteiligter Mädchen am Übergang von der Schule in den Beruf. Unsere Jugend, 57(12), 522–532. Spies, A. (2006). „Unterricht ist eben nur ein kleiner Teil…“ – Beratung für benachteiligte Mädchen, Jungen und ihre Eltern in der Berufsorientierungsphase. In A. Spies & D. Tredop (Hrsg.), „Risikobiografien“ - Benachteiligte Jugendliche zwischen Ausgrenzung und Förderprojekten (S. 237–254). Wiesbaden: VS Springer. Spies, A. (2008). Zwischen Kinderwunsch und Kinderschutz – Babysimulatoren in der pädagogischen Praxis. Wiesbaden: VS Verlag. Spies, A., & Tredop, D. (Hrsg.). (2006). „Risikobiografien“ - Benachteiligte Jugendliche zwischen Ausgrenzung und Förderprojekten. Wiesbaden: Springer VS. Staatssekretariat für Wirtschaft. (2020). Die Lage auf dem Arbeitsmarkt im Dez. 2019. Bern: BFS. https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/Publikationen_Dienstleistungen/Publikationen_und_Formular e/Arbeit/Arbeitslosenversicherung/Die_Lage_auf_dem_Arbeitsmarkt/Lage_Arbeitsmarkt_2019/arbeitsma rkt_dezember_2019.html. Zugegriffen: 20.05.2021 168 Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Literatur Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation. (SBFI). (2014). Fakten und Zahlen - Berufsbildung in der Schweiz. https://www.sbfi.admin.ch/sbfi/de/home/dienstleistungen/publikationen/publikationsdatenbank/berufsbild ung-in-der-schweiz.html [Zugriffsdatum: 10.05.22] Städteinitiative Sozialpolitik, & Berner Fachhochschule Soziale Arbeit. (2016). Kennzahlenvergleich zur Sozialhilfe in Schweizer Städten Berichtsjahr 2015, 14 Städte im Vergleich. http://staedteinitiative.ch/de/Info/Kennzahlen_Sozialhilfe/Kennzahlenbericht_aktuell. Zugegriffen: 14.04.2020 Städteinitiative Sozialpolitik, & Berner Fachhochschule Soziale Arbeit. (2017). Kennzahlenvergleich zur Sozialhilfe in Schweizer Städten - 14 Städte im Vergleich. Bern. Bern: Städteinitiative Sozialpolitik. Stalder, B. E. (2011). Erste Erfahrungen mit dem Case Management Berufsbildung. Evaluation zu Ausbildungsfortschritt und Unterstützungsmassnahmen. Studie im Auftrag des Kantons Bern. Neuchâtel: Université de Neuchâtel/Institut de Psychologie du Travail et des Organisation. Stauber, B., & Walther, A. (2011). Übergänge in den Beruf. In H.-U. Otto & H. Thiersch (Hrsg.), Handbuch Soziale Arbeit. Grundlagen der Sozialarbeit und Sozialpädagogik (S. 1703–1715). München, Basel: Reinhardt Verlag. Stolz, S., & Gonon, P. (2008). Das „Übergangsregime“ in der Schweiz: von der Sekundarstufe I in die Berufsbildung. Arbeit, 17(3), 298–310. Strunk, G., & Schiepeck, G. (2008). Systemische Psychologie. München: Spektrum Akademischer Verlag. Stutz, H., Bischof, S., Rudin, M., Guggenbühl, T., & Liesch, R. (2019). Auslegeordnung zu spät zugewanderten Jugendlichen und jungen Erwachsenen an der Nahtstelle I. Bern: BASS. https://www.sbfi.admin.ch/sbfi/de/home/dienstleistungen/publikationen/publikationen- bestellen/auslegeordnung-nahtstelle-i.html. Zugegriffen: 14.04.2020 Stutz, H., Jäggi, J., Bannwart, L., Rudin, M., Bischof, S., Guggenbühl, T., et al. (2016). Bestandsaufnahme zur Bildungsbeteiligung von spät eingereisten Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Schlussbericht. Im Auftrag des Staatssekretariats für Migration SEM, Abteilung Integration (S. 170). Bern: Büro Bass. Thiessen, B. (2010). Jenseits der Norm: Lebenslagen junger Mütter. In A. Spies (Hrsg.), Frühe Mutterschaft - die Bandbreite der Perspektiven und Aufgaben angesichts einer ungewöhnlichen Lebenssituation (S. 25–46). Baltmannsweiler: Schneider. Thun-Hohenstein, L., Lampert, K., & Altendorfer-Kling. (2020). Resilienz - Geschichte, Modelle und Anwendung. Zeitschrift für Psychodrama Soziometrie, (19), 7–20. UNICEF. (2001). A league table of teenage births in rich nations (No. 3). Florence: Innocenti Research Centre. von Wyl, A., Chew Howard, E., Bohleber, L., & Hämmerle, P. (2017). Psychische Gesundheit und Krankheit von Kindern und Jugendlichen in der Schweiz: Versorgung und Epidemiologie. Eine systematische Zusammenstellung empirischer Berichte von 2006 bis 2016. Neuchâtel: Schweizerisches Gesundheitsobservatorium (Obsan). Walther, A. (2006). Regimes of youth transitions. Choice, flexibility and security in young people’s experiences across different European contexts. Young - Nordic Journal of Youth Research, 14(2)(2006), 119–139. Walther, A., Parreira do Amaral, M., Cuconto, M., & Dale, R. (Hrsg.). (2016). Governance of educational trajectories in Europe. Pathways, policies and practice. London: Bloomsbury. Wettstein, E., Gonon, P., & Schmid, E. (2014). Berufsbildung in der Schweiz. Bern: Hep Verlag. WHO. (1999). Gesundheit 21. Das Rahmenkonzept «Gesundheit für alle» für die Europäische Region der WHO. Kopenhagen: WHO: World Health Organization. Wiezorek, C. (2006). Elternpädagogik jenseits der Pädagogisierung – Überlegungen zum pädagogischen Elternbezug aus anerkennungstheoretischer Perspektive. In P. Bauer & E. J. Brunner (Hrsg.), Elternpädagogik. Von der Elternarbeit zur Erziehungspartnerschaft (S. 42–60). Freiburg. Zerle, C., & Krok, I. (2008). Null Bock auf Familie? Der schwierige Weg junger Männer in die Vaterschaft. Gütersloh: Verlag Bertelsmann Stiftung. Zysset, S. (2015). Angebote im Übergangssystem in der Schweiz. In A. Ryter & D. Schaffner (Hrsg.), Wer hilft mir, was zu werden? (2., S. 22–36). Bern: hep verlag. 169 Anhang Unterstützung bei Mehrfachproblematiken 13 Anhang 13.1 Zuständigkeiten und gesetzliche Grundlagen auf Bundesebene Tabelle 11: Zuständigkeiten und gesetzliche Grundlagen auf Bundesebene Bereich Bundesverfassung (BV) & relevante Bundesgesetze Leistungen gemäss Bundesgesetzen für aktuelle Weiterentwicklungen Kantone, Dritte, direkt an Jugendliche und junge Erwachsene mit (Bundes- Mehrfachproblematiken an den Nahtstellen I und II stelle) BV Art. 63 Berufsbildung - Nationale Grundlagen für die strategische Ausrichtung, Gemeinsame Initiative von Bund, Berufsbildungsgesetz BBG Gesetzgebung und den Vollzug in den Kantonen Kantonen und Organisationen der - Art. 7 Förderung benachteiligter Gruppen - Im Rahmen des Berufsbildungsgesetzes (Art. 54 BBG) können Arbeitswelt «Berufsbildung 2030». - Art. 9 Förderung der Durchlässigkeit Entwicklungsprojekte und besondere Leistungen im öffentlichen In diesem Rahmen kann die - Art. 12 Vorbereitung auf berufliche Grundbildung Interesse von Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt Tripartite Berufsbildungskonferenz unterstützt werden, die auch junge Menschen an den (TBBK) innovative Praxiskonzepte - Art. 18 Berücksichtigung individueller Bedürfnisse, in Nahtstellen I und II als Zielgruppe haben. der Verbundpartner für die Verbindung mit Art. 24 & Berufsbildungsverordnung Berufsbildung zur Integration BBV Art. 8 oder mit BBV Art. 16+ 8 benachteiligter Gruppen entwickeln. - Art. 55, lit. f Massnahmen zur Integration Jugendlicher u.a. mit soz. Schwierigkeiten BV Art. 114 Arbeitslosenversicherung - Nationale Grundlagen für die strategische Ausrichtung, --- Arbeitslosenversicherungsgesetz AVIG Gesetzgebung & den Vollzug in den Kantonen - Art. 60 Bildungsmassnahmen (Kurse, Übungsfirmen, - Definition und Finanzierung von Leistungen der Kantone und Ausbildungspraktika) Dritten gemäss AVIG: Beratung und Vermittlung für junge - Art. 64a Programme zur vorübergehenden Arbeitslose; arbeitsmarktliche Massnahmen, insbesondere Beschäftigung, Berufspraktika & Motivationssemester Motivationssemester, Berufspraktika und Einsätze in Praxisfirmen - Direkte finanzielle Leistungen an junge Arbeitslose (Taggelder) 170 Arbeitslosen- Berufsbildung versicherung ALV (SBFI) (SECO) Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Anhang BV Art. 112 Alters-, Hinterlassenen- und - Nationale Grundlagen für die strategische Ausrichtung & den Revision IVG 2022 Invalidenversicherung & 112b Förderung der Vollzug in den Kantonen «Weiterentwicklung IV» 2022: Eingliederung Invalider - Direkte finanzielle Leistungen an versicherte Personen, darunter Eines der zentralen Bundesgesetz über die Invalidenversicherung IVG (ab auch junge Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen Revisionsthemen ist es, 1.1.2022): - Finanzielle Leistungen an Anbieter von integrativen IV-Massnahmen Jugendliche und junge Erwachsene - Art. 3abis Früherfassung zur gezielten (behinderungsbedingter) Vorbereitung von mit gesundheitlichen - Art. 7d Frühintervention Versicherten vor dem Ausbildungsstart; Übernahme Einschränkungen gezielt und - Art. 8 und 8a Grundlage für Eingliederung behinderungsbedingter Mehrkosten während der Ausbildung (z.B. verstärkt zu unterstützen, damit sie - Art. 14a, 15, 16, 18, 18a berufliche EBA, EFZ, IV-Anlehren) sowie für die Unterstützung bei der die schwierigen Übergänge von der Schulzeit zur Berufsbildung und Eingliederungsmassnahmen Arbeitsvermittlung. später in den Arbeitsmarkt - Art. 68bis Mitfinanzierung des CM BB und der - Ab 1.1.2022 können weitere Leistungen entschädigt werden: Früherfassungstätigkeiten, Frühinterventionen sowie möglichst gut bewältigen. kantonalen Brückenangebote Integrationsmassnahmen für 13- bis 25-Jährige oder vorbereitende - (behinderungsbedingte) Berufsberatungsmassnahmen. Darüber Art. 14quater Beratung & Begleitung durch IV hinaus können neu auch reguläre kantonale Brückenangebote bis max. 1/3 pro von Invalidität bedrohtem 13-25-Jährigen mitfinanziert oder kantonale Koordinationsstellen bis max. 1/3 der Kosten pro Jugendlichen, darunter auch solche mit Mehrfachproblematiken, unterstützt werden. BV Art. 121 Gesetzgebung im Ausländer- und - Nationale Grundlagen für die strategische Ausrichtung, Pilotierung eines Monitorings Asylbereich Gesetzgebung und den Vollzug in den Kantonen (z.B. Instrumente (2022-23) über die Umsetzung der Ausländer- und Integrationsgesetz AIG zur Potenzialabklärung) Wirkungsziele der IAS: z.B. 2/3 der - Art. 58 AIG Kantonale Integrationsprogramme, - Beiträge an Kantone zur Erreichung von integrationspolitischen 16-25jährigen VA/F sollen in einer Programme und Projekte mit nationaler Zielen (via kantonale Integrationsprogramme und der postobligatorischen Ausbildung und Bedeutung Integrationsagenda Schweiz) die Hälfte der erwachsenen VA/F - Art. 53a, Abs. 2 AIG Zielgruppen der - Beiträge an Kantone im Asylbereich v.a. für den Aufbau der nach 7 Jahren nachhaltig in den Integrationsförderung, insbesondere Arbeitsmarkt- und Ausbildungsfähigkeit. Darunter sind auch ersten Arbeitsmarkt integriert sein. Jugendliche Leistungen für Massnahmen der sozialen Integration bei Personen - Art. 55a AIG Unterstützung der Kantone bei ohne mittelfristige Aussicht auf eine berufliche Integration möglich. Ausweitung der der Integration von Personen mit besonderem - Der Bund kann Beiträge zur Umsetzung von Programmen und Integrationsvorlehren INVOL ab Integrationsbedarf Projekten von nationaler Bedeutung leisten für Regelstruktur- Sommer 2021 auch für Personen Art. 14 Umsetzung Kantonale Anschubfinanzierungen oder Qualitätsentwicklungsprozesse, aus EU/EFTA- und Drittstaaten - Integrationsprogramme (Beiträge an die darunter u.a. die Integrationsvorlehre INVOL. Umsetzung Motion SPK-S 21.3964 Kantone) - Jugendliche, darunter auch solche mit Mehrfachproblematiken, «Lücken in der Integrationsagenda zählen zu den wichtigen Gruppen der Integration Schweiz füllen. Chancengerechtigkeit für alle 171 Integration/Migration Invalidenversicherung IV (SEM) (BSV) Anhang Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Art. 14a Umsetzung der Integrationsagenda Schweiz Jugendlichen in der Schweiz» ab (Asyl) im Rahmen der Kantonalen 2024. Integrationsprogramme (Integrationspauschale) BV Art. 118 Schutz der Gesundheit - Nationale Grundlagen für die strategische Ausrichtung (z.B. Umsetzung gesundheits-politische Förderung der gesundheitlichen Chancengleichheit), Gesetzgebung Strategie 2030 des Bundesrats mit und den Vollzug in den Kantonen Schwerpunkt auf eine stärkere - Finanzbeiträge zur Gesundheitsförderung an Dritte (z.B. Plattform Förderung der gesundheitlichen miges.plus) Chancengleichheit von - Förderschwerpunkte auf Basis des Alkoholpräventionsfonds 2021, Jugendlichen, jungen z.B. Jugendliche im Übergang Schule-Berufswelt Erwachsenen, insbesondere im Übergang Schule-Beruf BV Art. 173 weitere Aufgaben & Befugnisse - Koordination von Massnahmen zwischen (Berufs-)Bildung, ALV, IV, Möglichkeit von Projektanträgen, Integration, Sozialhilfe und Gesundheit sicherstellen die gezielt zur Verbesserung der - Schnittstellen und Lücken identifizieren Zusammenarbeit an den - Zusammenspiel der involvierten Systeme verbessern, insbesondere Schnittstellen beitragen in Fällen mit Mehrfachproblematiken 172 IIZ (SECO, Gesundheit BSV, SEM, (BAG) SBFI) Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Anhang 13.2 Aufträge und Angebote von Bildungs- und Integrationsangeboten in Kantonen Tabelle 12: Auftrag und Angebote der Volksschule Volkschule Sek I Bildungssystem: Volksschule/Sek I Berufliche Orientierung Zuständig für die Fallführung Im Regelfall die Lehrpersonen und weitere Fachpersonen (im Schulkontext) Bei erhöhten Schwierigkeiten erfolgt Abklärung über den schulpsychologischen Dienst, Fachdienste der Kinder- und Jugendhilfe, Jugendpsychiatrie, Berufsberatungsstellen, CM BB Zuständig für die Fallbegleitung Je nach Situation Lehrpersonen, Heilpädagoginnen und Heilpädagogen, Schulsozialarbeitende, Psychologinnen und Psychologen, Case Management Berufsbildung Anspruchsgruppe Grundsätzlich alle Jugendlichen mit Schulpflicht Bei besonderem Unterstützungsbedarf ist Abklärung erforderlich Ziel, Auftrag Berufliche Orientierung als Regelangebot für alle im Rahmen des Lehrplan21 Zusätzliche individuelle Begleitung im Rahmen des Regelangebots z.B. Förderunterricht, Schulsozialarbeit, Bei erhöhten Risiken und Unterstützungsbedarf erfolgt Triage an abklärende Stelle: Schulpsychologischen Dienst, IV-Stellen, Kinder- und Erwachsenenschutzbehörden oder eine Empfehlung für freiwillig Unterstützung wie das Case Management Berufsbildung, u.a.. Kriterium für Leistungen Im Rahmen der Schule bzw. des Regelangebots kein Kriterium Im Rahmen einer Abklärung bspw. durch Dritte gelten rechtliche und diagnostische Kriterien für weitere Leistungen Unterstützungsmassnahmen Beratung und Begleitung bei unterschiedlichen Themen durch Lehrkräfte, Schulsozialarbeit Schulpsychologischer Dienst kann weitere Leistungen veranlassen (Beratung, Behandlung, Einleitung von ambulanten oder stationären Massnahmen) Tabelle 13: Auftrag und Angebote der Brückenangebote Berufsbildung Bildungssystem Sek II: Berufsbildung und Mittelschule Brückenangebote Zuständig für die Fallführung Im Regelfall sind die Lehrpersonen und Fachpersonen im Schulkontext verantwortlich. Bei erhöhten Schwierigkeiten erfolgt Abklärung durch Dritte wie bspw. IV-Stellen, CM BB. Zuständig für die Fallbegleitung Lehrkräfte u.a. Fachpersonen (Coaches) in Brückenangeboten Anspruchsgruppe Jugendliche nach Beendigung Schulpflicht ohne Anschlusslösung (i.d.R. zwischen 16-20 Jahren). Je nach Typ von Brückenangeboten werden unterschiedliche Zielgruppen adressiert. Ziel, Auftrag Gemäss Art. 5 Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Berufsbildung dienen Brückenangebote zur gezielten Vorbereitung auf eine berufliche Grundbildung im Anschluss an die Volksschule. Dauer In der Regel 12 Monate 173 Anhang Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Berufsbildung Bildungssystem Sek II: Berufsbildung und Mittelschule Brückenangebote Kriterium für Leistungen Kernkriterium: kein Ausbildungsplatz nach der obligatorischen Schule130 «Der Kernauftrag der Brückenangebote besteht darin, Jugendliche, die bereits viele schwierige Schul- und /oder Berufsfindungsprozesse durchgemacht haben, an eine für sie geeignete Anschlusslösung heranzuführen.» (Voith 2015: 37) Je nach Brückenangebotstyp und Kanton andere konkrete Voraussetzungen wie z.B. «fehlende Ausbildungsplätze», «noch fehlende Berufswahlbereitschaft», «Entwicklungsverzögerungen», «allgemeine individuelle Bildungsdefizite oder berufswahlspezifische Defizite», «nach der Sekundarschule keine Lehrstelle», (fehlende) «Motivation»131 Zugang Kantonal unterschiedlich: z.T. offene Zugänge für Jugendliche mit eigener Anmeldung, Anmeldung über die Volksschule, die Berufsberatung oder CM BB, teilweise durch koordinierende Triagestellen132. Bei Triage: Einsatz von Screening-Instrumenten für Passung zwischen Angeboten und Jugendlichen Unterstützungsmassnahmen Individuelle Begleitung; individualisierende Unterrichtsformen (Voith 2015: 37): Je nach Form bestehen unterschiedliche Verhältnisse von Unterricht und Praktikum. Unterschiedliche Formen von Brückenangeboten:133 schulische Angebote: Vermittlung von Allgemeinbildung ohne Praxisanteil Integrations-Brückenangebote richten sich an fremdsprachige Jugendliche, besondere Gewichtung des Spracherwerbs und gesellschaftlicher Integration, teilweise mit Praktika Vorlehren: praktische Tätigkeit in einem Betrieb, plus schulischer Anteil Vorkurse als Vorbildung für eine Ausbildung, bspw. für gestalterische Ausbildungen Tabelle 14: Auftrag und Angebote der Motivationssemester (SEMO) Arbeitslosenversicherung, Sozialversicherungssystem: Arbeitslosenversicherung Motivationssemester (SEMO) Zuständig für die Fallführung RAV-Beratende Zuständig für die Fallbegleitung Fachkräfte in Motivationssemestern Anspruchsgruppe beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) angemeldete stellenlose Jugendliche Zielgruppe: Schulabgängerinnen und Schulabgänger ohne Lehrstelle, junge Erwachsene ohne Ausbildung / mit abgebrochener Ausbildung Alter: 15 bis 24 Jahre Ziel, Auftrag Alle SEMO: Unterstützung der beruflichen und sozialen Integration Spezifische SEMO: Ziel des Programms ist das Erreichen einer «Grundarbeitsfähigkeit», die den Jugendlichen ermöglicht, in eine weiterführende Ausbildung oder in ein höherschwelliges Brückenangebot, oder SEMO Standard einzusteigen. Massgebend sind dabei eine Reihe von Schlüsselkompetenzen, die mehrheitlich erreicht werden müssen: Zuverlässigkeit, Ausdauer, Umgangsformen, Selbsteinschätzung, Teamfähigkeit, 130 Am Beispiel das Kantons Zürich: Verordnung über die Zulassungsvoraussetzungen und die Abschlussbeurteilung der Berufsvorbereitungsjahre Kanton ZH (2013) [Zutritt: 20.10.20] 131 am Beispiel z.B. BVJ ZH: https://www.bvj-zh.ch/ueber-uns/zulassung.html 132 Z.B. Kanton Bern: BIZ Berufsberatungs- und Informationszentren; Kanton Luzern: Triage Zentrum für Brückenangebote 133 https://bildungssystem.educa.ch/de/brueckenangebote-0 174 Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Anhang Arbeitslosenversicherung, Sozialversicherungssystem: Arbeitslosenversicherung Motivationssemester (SEMO) Verantwortungsbewusstsein, Selbstständigkeit und Leistungsbereitschaft.» (Fleischmann 2018) Dauer üblicherweise 6 Monate (bis 9 Monate) Kriterium für Leistungen Arbeits- bzw. stellenlos und beim RAV angemeldet Jugendliche (15-20; teilweise bis 25 Jahre) Abklärung, Diagnostik Fallerfassung und Situationsklärung mittels standardisierter Erfassungsinstrumente des RAVs Unterstützungsmassnahmen Die Jugendlichen und jungen Erwachsenen arbeiten intern in Ateliers/Werkstätten oder extern in ausgewählten Betrieben. Sie werden entsprechend ihrem individuellen Bedarf bei schulischen Defiziten und bei der Berufsfindung unterstützt. Spezifische SEMO richten sich an Zielgruppe mit Mehrfachproblematiken, diese orientieren sich an sozialpädagogischen Methoden und sind auf eine länger andauernde Teilnahme ausgerichtet (z.B. SEMO Plus BE). Tabelle 15: Auftrag und Angebote der Sozialhilfe Sozialhilfe Zuständig für die Fallführung SD-Beratende Zuständig für die Fallbegleitung Leistungserbringer in Integrationsmassnahmen, Berufsintegrationsprojekten Anspruchsgruppe Personen ab Volljährigkeit, welche finanzielle Hilfe zur Existenzsicherung benötigen Ziel, Auftrag Die Sozialhilfe sichert den Grundbedarf für Lebensunterhalt, Wohnen und Gesundheit. Bei jungen Erwachsenen (18 bis 25 Jahre) gelten bezüglich Grundbedarf und Wohnkosten besondere Regeln. Da das Armutsrisiko für Menschen ohne Ausbildung besonders hoch ist, wird bei ausbildungslosen Personen besonderer Wert auf eine berufliche Ausbildung und Nachholbildung gelegt. Dazu werden situationsbedingte Leistungen gesprochen (z.B. Kosten durch Schul-, Kurs- oder Ausbildungsbesuche und Massnahmen zur sozialen und beruflichen Integration) (https://richtlinien.skos.ch/ [Zugriffsdatum: 10.2020]). Kriterium für Leistungen Sozialhilfe sichert die Existenz von Personen in Notlagen, die nicht in der Lage sind, finanziell für sich zu sorgen. Für junge Erwachsene zwischen dem vollendeten 18. und dem vollendeten 25. Altersjahr gelten verschärfte Kriterien. Insbesondere sollen junge Erwachsene durch materielle Unterstützung nicht bessergestellt werden als nicht unterstützte junge Leute mit niedrigem Einkommen. Unterstützungsmassnahmen Bildungs- und Integrationsmassnahmen stehen bei jungen Erwachsenen im Fokus (https://richtlinien.skos.ch/ [Zugriffsdatum: 10.2020]) –> spez. Berufs- und Arbeitsintegrationsangebote Tabelle 16: Auftrag und Angebote der Invalidenversicherung Invalidenversicherung Sozialversicherungssystem: Invalidenversicherung Zuständig für die Fallführung Kantonale IV-Stelle (Abklärung, Leistungsauftrag) 175 Anhang Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Invalidenversicherung Sozialversicherungssystem: Invalidenversicherung Zuständig für die Fallbegleitung IV-Berufsberatung als Teil der Sozialversicherungsamtes SVA zur Unterstützung bei der Berufswahl und der Erstausbildung, wenn gesundheitliche Probleme bestehen. Fachkräfte privater Organisationen, wie Berufsintegrations-angebote, Ausbildungsbegleitung und Ausbildungen mit Leistungsauftrag der IV Anspruchsgruppe Anspruch auf berufliche Massnahmen134 haben Kinder bis zum 18 Altersjahr mit einer diagnostizierten und von der IV anerkannten gesundheitlichen Einschränkung (vgl. Leistungen für Kinder, [https://www.ahv-iv.ch/p/4.16.d, Zugriffsdatum: 01.2021] Ziel, Auftrag Existenzsicherung für Personen mit Erwerbsunfähigkeit aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen Der Grundsatz ist «Eingliederung vor Rente»: beeinträchtigte Personen sollen gefördert werden, ihren Lebensunterhalt ganz oder teilweise aus eigener Kraft zu bestreiten und ein möglichst unabhängiges Leben zu führen. Kriterium für Leistung Die Höhe der Entschädigung ist abhängig vom Ausmass der sogenannten Hilflosigkeit aufgrund eines körperlichen, psychischen oder geistigen Gesundheitsschadens (von Geburt an oder aufgrund von Unfall oder Krankheit) Unterstützungsmassnahmen Rente zur Existenzsicherung entsprechend des Invaliditätsgrades Die IV unterstützt die berufliche Eingliederung von Menschen mit gesundheitlichen Problemen durch Bildungs- und Integrationsmassnamen  spez. Berufs- und Arbeitsintegrationsangebote, Supported Education oder Supported Employment Tabelle 17: Auftrag und Angebote des Case Management Berufsbildung Case Management Sozialversicherungssystem: Arbeitslosenversicherung Berufsbildung Zuständig für die Fallführung Abklärende Stelle beim Berufsbildungsamt und/oder Case Management Berufsbildung CM BB Zuständig für die Fallbegleitung CM BB Anspruchsgruppe Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 15135bis 24 Jahren mit Mehrfachbelastungen Die kantonalen Konzepte definieren die Zielgruppe leicht unterschiedlich. Ziel, Auftrag Berufsabschluss der Jugendlichen Gemäss der nationalen Evaluation sieht keine CM BB-Stelle ihren Auftrag einzig darin, der Zielperson eine geeignete Anschlusslösung zu vermitteln. Manche CM BB-Stellen erachten das Ziel als erreicht, wenn die Ausbildung angetreten wird, andere begleiten auch nach Antritt der Ausbildung und teilweise bis zum Ende der Ausbildung (Egger, Dreher & Partner AG 2015: 23). Individuelle Hilfen: keine festgelegte Zeitdauer, koordinieren den Fall und die Leistungen über institutionelle Grenzen hinweg Kriterium für Leistungen Wenn Mehrfachbelastungen den Einstieg und/oder Abschluss der beruflichen Grundbildung gefährden und Regelstrukturen zu wenig wirkungsvolle 134 «Die IV unterstützt die berufliche Eingliederung mit zahlreichen Leistungen. Sie ist zuständig für die Berufsberatung, übernimmt behinderungsbedingte Mehrkosten bei Ausbildungen und richtet bei invaliditätsbedingter Erwerbseinbusse ab dem Folgemonat nach dem 18. Geburtstag Taggelder aus. Die IV kann bei der Arbeitssuche helfen oder Arbeitgeber finanziell unterstützen.» vgl. https://www.ahv-iv.ch/p/4.16.d, [Zugriffsdatum: 01.2021] 135 Je nach Kanton können Jugendliche das CM BB bereits ab 14 Jahren nutzen, oder erste ab 16 Jahren. 176 Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Anhang Case Management Sozialversicherungssystem: Arbeitslosenversicherung Berufsbildung Unterstützung organisieren können, kann dies zu einer Begleitung durch das CM BB führen. Zugang bei vielen kantonalen CM BB-Stellen offen, bzw. es ist eine freiwillige Anmeldung durch Erziehungsberechtigte, Jugendliche, Lehrpersonen möglich. Bei einige Stellen ist eine Meldung bei Schulabbruch oder Abbruch von Brückenangeboten oder Motivationssemestern vorgesehen. Ausschlusskriterien: IV-unterstützte Berufsausbildungen, während Zwischenlösungen nur in Ausnahmefällen Unterstützungsmassnahmen Strukturiertes Vorgehen gemäss CM-Verfahren auf Ebene Kantone: Identifikation gefährdeter Jugendlicher, Abstimmung von Massnahmen, individuelle Hilfe zur Selbsthilfe/Aktivierung (vgl. Stolz/Gonon 2008). Tabelle 18: Auftrag und Angebote von IIZ-ähnlichen Strukturen IIZ-ähnliche Strukturen im Zwei Haupttypen IIZ-ähnlicher Cluster: Übergangsystem I und II a) Cluster um CM BB (CM BB/Berufsbildung, AWA/RAV, SVA/Sozialhilfe, SVA/IV, KESB, JUGA, Gesundheit u.a.) an der Nahtstelle I (für Jugendliche bis 18 Jahre) b) IIZ-Formen zwischen Arbeitslosenversicherung, Sozialhilfe, Invalidenversicherung u.a. (für junge Erwachsene von 18-25 Jahren) Zuständig für die Fallführung Je nach Fallaufnahme und Absprache zwischen den Kooperationspartnern Zuständig für die Fallbegleitung Variante a) CM BB Variante b) AWA (RAV), SVA (SD, IV) Anspruchsgruppe Variante a) Jugendliche, junge Erwachsene ab dem Alter von 14-24 Jahren mit Mehrfachbelastungen bzw. Unterstützungsbedarf von verschieden Stellen Variante b) Arbeitslose, Sozialhilfebeziehende Ziel, Auftrag «Beratung aus einer Hand»: Effiziente und effektive Kooperation zwischen unterschiedlichen Institutionen der sozialen Sicherung (insbesondere ALV, Sozialhilfe und IV), Beratung für Klientin/Klienten durch eine Person, welche die Leistung zwischen ALV, SH, IV u.a. verknüpft und eine Ansprechperson gegenüber Arbeitgebenden (z.B. https://www.kooperation-arbeitsmarkt.ch/de/) Kernziel: die Betroffenen rascher in den Arbeitsmarkt integrieren Kriterium für Leistungen Variante a): Im CM BB betreut Variante b): Arbeitslosigkeit in Verbindung mit Sozialhilfe oder IV Leistungen Unterstützungsmassnahmen Berufsberatung, Arbeitsvermittlung Berufs- und Arbeitsintegrationsmassnahmen 177 Anhang Unterstützung bei Mehrfachproblematiken 13.3 Recherchierte Good-Practice-Ansätze bei Mehrfachproblematiken Tabelle 19: Recherchierte Angebote mit Fokus auf Mehrfachproblematiken Bezeichnung Kanton Ebene 1 Ebene 2 Kurzbeschreibung Zielgruppe IIZ- Ange- ähnliche bote Struktur 1 Kooperation AG x Interinstitutionelle Zusammenarbeit: RAV und IV gemeinsam für die Menschen im Aargau Arbeitsmarkt Menschen im Aargau 2 Berufsintegration BL x Zentrum Berufsintegration, in Verbindung mit Berufswegbegleitung, u.a. Jugendlichen und junge Basel-Landschaft Case Management Berufsbildung Erwachsene bis 25 Jahre, - individuelle Beratung von Jugendlichen - Vermittlung von Kursen 3 Case Management BS x x Case Management Berufsbildung, mit Verbindung zu div. Jugendliche und junge Gap Berufsintegrationsangeboten, angegliedert ans Erziehungsdepartement Erwachsene in Verbindung mit der - weisen auf der Website explizit auf Stress und andere Probleme hin, im Strategiegruppe Flyer Hinweis auf Geldangelegenheiten und Wohnsituation Jugendarbeitslosig- - vielseitig vernetzt, diverse Kooperationspartnerinnen und -partnern keit BS - Zugang kostenlos und niederschwellig 4 Enter BS x Berufsabschluss für Menschen aus der Sozialhilfe (Teil von Gap) 25-40-Jährige aus der Sozialhilfe 5 Freizeithalle Dreirosen BS x Beschäftigungsprogramm der JuAr Basel, mit Riibistro 18-25-Jährige aus der Sozialhilfe BS 6 Jugendberatung BS x Jugendberatung der JuAr Basel 12-15-Jährige - niederschwelliges freiwilliges Angebot - breites Themenspektrum (u.a. „Finanzen“, „Arbeit und Beruf“, „Wohnungssuche“) - diverse Kooperationspartnerinnen und -partner 7 Verein AMIE BS x Begleitung beim Einstieg in eine Erstausbildung junge Mütter 178 Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Anhang Bezeichnung Kanton Ebene 1 Ebene 2 Kurzbeschreibung Zielgruppe IIZ- Ange- ähnliche bote Struktur 8 Case Management BE x Kantonales Case Management Berufsbildung der Berufsberatungs- und Jugendliche ab dem 7. Schuljahr Berufsbildung Informationszentren und junge Erwachsene bis 25 - Koordination von Angeboten und Triagestelle für kantonale Angebote Jahren - Jugendliche und junge Erwachsene mit mehrfachen Schwierigkeiten werden individuell begleitet und unterstützt 9 KICK plus, Burgdorf BE x SEMO des HEKS zum Erlangen einer Grundarbeitsfähigkeit 15-25-Jährige 10 KICK standard, BE x SEMO des HEKS für: 15-20-Jährige Burgdorf - Lehrstellensuchende Schulabgänger/-innen - Jugendliche, die eine Lehre abgebrochen haben - stellensuchende Jugendliche mit unklaren Berufsperspektiven 11 Semo PLUS BE x SEMO des Kompetenzzentrums Arbeit Bern für 15 – 25-Jährige - 15-25-Jährige ohne abgeschlossene Ausbildung, die für eine direkte berufliche Integration noch nicht bereit sind und einen grösseren Bedarf an Begleitung haben 12 Semo STANDARD BE x SEMO des Kompetenzzentrums Arbeit Bern für Jugendliche und junge - Schulabgängerinnen und Schulabgänger ohne Lehrstelle Erwachsene - Lehrabbrecherinnen und Lehrabbrecher - Junge Erwachsene ohne Ausbildung und / oder mit abgebrochener Ausbildung 13 Projekt flex.job Stadt x Angebot der Berufs- und Arbeitsintegration des Kompetenzzentrums Arbeit 18-30-jährige Sozialhilfe- Bern Bern empfängerinnen und -empfänger - Nischenarbeitsplätze für junge Sozialhilfebeziehende, die in der Regel über in der Stadt Bern keine Berufsausbildung und über schlechte berufliche Perspektiven verfügen 14 Projekt junge Mütter BE x Angebot für junge Mütter (Kompetenzzentrum Arbeit Bern) zur Begleitung bei junge Mütter zwischen 16 und 30 der Berufsausbildung Jahren 15 Schoio Familienhilfe Langen- x Familienhilfe Kinder mit einem besonderen thal BE Förder- und/oder Schutzbedarf Familien 179 Anhang Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Bezeichnung Kanton Ebene 1 Ebene 2 Kurzbeschreibung Zielgruppe IIZ- Ange- ähnliche bote Struktur 16 Stiftung You Count Spiez - Schule und Wohnen Kinder und Jugendliche BE x - Betreutes Wohnen junge Erwachsene - offene Wohn- und Betreuungslösungen während des Einstiegs ins Erwerbsleben 17 Viktoria-Stiftung BE x Jugendhilfeeinrichtung mit Wohnbereich, Tagesstruktur (Schule, Arbeit), Jugendliche im Richigen, Therapieangebot, individuelle ressourcen- und zukunftsorientierte Betreuung Massnahmenvollzug 18 Zentrum Bäregg BE x Asylsozialhilfe, Unterbringung und Betreuung alle dem Kanton Bern zugewiesenen unbegleiteten Minderjährigen 19 Astural - insertion GE x formation préqualifiante, Zusammenarbeit u.a. mit SEMO 15-18-Jährige professionelle Kanton 20 CAP Formations GE x Case Management Berufsbildung 15-25-Jährige - interinstitutioneller Zusammenschluss - Begleitung von Jugendlichen beim Einstieg oder der Rückkehr in die Berufsausbildung 21 Face à Face GE x Angebot für gewaltbereite Jugendliche Ados, femmes, familles, professionel-le-s 22 FASe GE x Dachorganisation Soziokulturelle Animation alle 23 Fondation Qualife GE x Bedarfs- bzw. klientinnen- und klientenorientierte Begleitung, um die Jugendliche und junge Chancen auf Berufsintegration zu erhöhen. Erwachsene unter 25 Jahren. 24 Paidos CPPA GE x Centre psychopédagogique pour adolescents en difficulté Adolescents de 13 à 18 ans en rupture de formation avec des difficultés psychologiques. 25 Point Jeunes, Hospice GE x un service d'information, de prévention et d'aide sociale Jeunes adultes de 18 à 25 ans, général Kanton - Zusammenarbeit mit CAP Formations GE) - niederschwellig, (7 Tage pro Woche telefonisch erreichbar!) 180 Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Anhang Bezeichnung Kanton Ebene 1 Ebene 2 Kurzbeschreibung Zielgruppe IIZ- Ange- ähnliche bote Struktur 26 Réalise GE x Modèle innovant de formation par la pratique Infos auf Website unklar, scheint nicht speziell für junge Menschen zu sein 27 Scène Active GE x Kulturelles Angebot; ateliers artistiques proposés par des professionnels Jeunes entre 17 et 25, sans Kanton emploi ni formation, résidants sur le canton de Genève. 28 Trajets GE x L’intégration sociale et professionnelle par (1) l’emploi, (2) la citoyenneté, (3) Menschen mit psychischen le logement. Belastungen 29 Voie F GE x faciliter et de maintenir l’insertion sociale et professionnelle des femmes Frauen 30 MiA-Innerschweiz LU x - Begleitung beim Einstieg in eine Erstausbildung junge Mütter - Nachbetreuungs- und Wohnkonzepte 31 Fachstelle junge Stadt (x) Angebot wurde zur Recherche empfohlen, jedoch keine 18-24-jährige Sozialhilfe- Erwachsene Luzern Rechercheergebnisse im Internet empfangende der Stadt Luzern LU 32 rheinspringen SG, x Arbeitsintegration Jugendliche und junge teilweise - Unterstützung der Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Erwachsene bis 30 Jahre Ausgangspunkt für den AR, AI individualisierten, flexiblen und nachhaltigen Angeboten Vorschlag zur vertieften - fünf unterschiedliche Angebote, hohe Zielgruppendifferenzierung: (1) Recherche der kantonalen Struktur: navigation (über 20J., Ziel Berufsausbildung); (2) corporate (Jgdl. & JE bis 30 Berufs- und auf der Suche nach Festanstellung); (3) talent (Schule, um Ziele zu erreichen oder schulische Unterstützung bei Berufsschule); (4) bridges Arbeitsintegration (Brückenangebot); (5) coaching Jugendliche und junge Erwachsene Sankt - multiprofessionelles Team Gallen 33 Istituto della TI x Verbundpartnerschaft mit diversen Angeboten für Jugendliche Jugendliche transizione e del Kanton sostegno 181 Anhang Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Bezeichnung Kanton Ebene 1 Ebene 2 Kurzbeschreibung Zielgruppe IIZ- Ange- ähnliche bote Struktur 34 FORJAD Formation VD (x) x Programm zur Begleitung bei der Berufs- und Arbeitsintegration 18-25-Jährige ohne Abschluss, pour Jeunes Adultes - Kooperation von: Départements de la santé et de l’action sociale (DSAS), die eine Ausbildung wünschen, en Difficulté de la formation et de la jeunesse (DFJC) et de l’économie (DECS) aber individuelle Begleitung - junge Erwachsene erhalten Stipendien statt Sozialhilfe benötigen 35 Plattform T1 VS x Case Management Berufsbildung als Teil der IIZ-Struktur im Kanton VS, 15-25-Jährige mit erheblichen angegliedert an Dienststelle für Berufsbildung Schwierigkeiten nach der - Betreuung, die den Interessen und Fähigkeiten der betreuten Person obligatorischen Schulzeit entspricht und auf die verfügbaren institutionellen Massnahmen abgestimmt ist - Zusammenarbeit mit vielfältigen Institutionen und Fachstellen - Ziel: soziale und berufliche Eingliederung 36 Arbeitsintegration Winter- x Arbeitsintegration, Departement Soziales der Stadt Winterthur, mit div. Jugendliche und Erwachsene Winterthur thur ZH Angeboten zu ‘Stabilisierung’, ‘Abklärung’, ‘Training’ und ‘Praxiseinsatz’ - breites Spektrum an Zuweisenden - Fallführung bei Sozialdiensten 37 BSJ ipw, Winter- x Jugendberatung und -therapie 16-25-Jährige Beratungsstelle für thur, - Finanzierung durch Krankenkassen Jugendliche und junge Glatt- Erwachsene brugg ZH 38 Jump/jumpina Winter- x Jugendberatung er Stadt Winterthur, geschlechtsspezifisch 13-18-jährige Jungen und thur ZH Mädchen 39 AMIE Zürich ZH x Begleitung beim Einstieg in eine Erstausbildung junge Mütter von 16-25 Jahren 40 Stiftung Berufslehr- Stadt x Vermittlung von Lehrstellen im Lehrverbund Jugendliche, Migrantinnen und Verbund Zürich Zürich Migranten 41 Coaching 16:25 Zürich Stadt x Einzelcoaching, Teil von «Netz 2» 16-25-Jährige Zürich - diverse Kooperationen, u.a. mit der Psychiatrie - Ziel: Förderung in beruflichen, persönlichen und sozialen Bereichen 182 Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Anhang Bezeichnung Kanton Ebene 1 Ebene 2 Kurzbeschreibung Zielgruppe IIZ- Ange- ähnliche bote Struktur 42 Jugendberatung Stadt x psychologische Beratungsstelle Jugendliche und junge Zürich Zürich - Zugang freiwillig und kostenlos Erwachsene bis 25 Jahre 43 Netz 2 Stadt x Case Management Berufsbildung und Berufseinstieg, Angebot der 14-24-Jährige aus dem Kanton und Berufsinformationszentren im Auftrag der kantonalen Bildungsdirektion Zürich mit Mehrfachproblematiken Kanton - Unterstützung, um eine Ausbildung auf Sekundarstufe II abzuschliessen Zürich - Aufnahmekriterium u.a., dass mehrere Fachstellen involviert sind bzw. koordiniert werden müssen - Fallführung durch Netz 2 44 Stiftung Futuri ZH x Begleitete Wohngemeinschaften – Job-Coach – Supported Education Menschen, die von Flucht oder Gewalterfahrungen betroffen oder aus anderen Gründen durch schwierige Lebenssituationen benachteiligt sind. 45 Streetchurch Stadt x - Top4Job: niederschwellige Tagesstruktur und Berufsvorberei- 15-25-Jährige, die den Einstieg in Top4Job, Zürich tungsmassnahme die Berufswelt bisher aufgrund Sozialberatung u.a. - Sozialberatung (der Reformierten Kirche Zürich) für junge Erwachsene von schwerwiegenden Defiziten in - diverse Kooperationspartner: Sozialdiakonie, Pfarrämter in den mehreren Lebensbereichen Kirchenkreisen sowie andere Fachorganisationen oder Amtsstellen. (Arbeit, Ausbildung, Wohnen, Delinquenz, Sucht, soziale Beziehungen u.a.) nicht gefunden haben. 183 Anhang Unterstützung bei Mehrfachproblematiken 13.4 Recherchierte Good-Practice-Ansätze spezifisch für junge Mütter Tabelle 20: Angebote für junge Mütter in der Schweiz Bezeichnung Kanton Ebene 1 Ebene 2 Kurzbeschreibung/ Zielgruppe IIZ- Angebote Stichwort ähnliche Struktur 1 MIA Innerschweiz LU x Begleitung beim Einstieg in eine Junge Mütter ohne https://www.mia-innerschweiz.ch/ Erstausbildung für junge Mütter Berufsausbildung 2 Amie Basel BS x Begleitung beim Einstieg in eine Junge Mütter ohne https://www.amie-basel.ch/ Erstausbildung für junge Mütter Berufsausbildung 3 Amie Zürich ZH x Begleitung beim Einstieg in eine Junge Mütter ohne https://www.sah- Erstausbildung für junge Mütter Berufsausbildung zh.ch/angebote/amie-zuerich.html 4 Projekt «Junge Mütter» BE x Junge Mütter zwischen 16 und 30 Junge Mütter ohne https://Projekt_Junge_Muetter der Stadt Bern Jahren, die noch keine Berufsausbildung im Kompetenzzentrum Berufsausbildung abgeschlossen Arbeit KA, Bern haben 5 Jeunes Parents West- x x Unterstützung Gesamtsituation junger Junge Eltern vor dem 25. www.jeunesparents.ch schweiz Eltern, auch hinsichtlich einer Lebensjahr Ausbildung Tabelle 21: Angebote für junge Mütter in Grossbritannien Bezeichnung Ebene 1 Ebene 2 Kurzbeschreibung/ Zielgruppe Link IIZ- Angebote Stichwort ähnliche Struktur 1 The Young Mums x hubs of peer and professional support Mothers who were 25 or under at the https://www.mentalhealth.org.uk/proje Together Project der for young mothers time of pregnancy cts/young-mums-together Mental Health Foundation 2 Young Mums Programme x Young Mothers Engagement Junge Mütter unter 25 https://tokko.co.uk/our- by Tokko Youth Space Specialist provides guidance, support projects/support-projects/young- Charity, Luton and advice parents/ 184 Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Anhang Bezeichnung Ebene 1 Ebene 2 Kurzbeschreibung/ Zielgruppe Link IIZ- Angebote Stichwort ähnliche Struktur Update Stand 2022: Es werden keine nach Geschlecht getrennten Angebote mehr angeboten 3 Young Fathers Project, x Support for young fathers with Young fathers aged 14-24 https://tokko.co.uk/our- Tokko Youth Space multiple needs projects/support-projects/young- Charity, Luton parents/ Update Stand 2022: Es werden keine nach Geschlecht getrennten Angebote mehr angeboten 4 Home Start: Supporting x Groups for mothers under 25 to Mothers under 25 https://www.home- young mothers tackle loneliness start.org.uk/supporting-young- mothers 5 Young women outreach x Work with young women and young Young women and young mothers http://www.ywop.co.uk programme mothers supporting and guiding them age 11-19 through crises in their lives 6 Ripplez x Home visiting programme, housing Programme für unter 19-jährige und https://www.catch- support unter 25-jährige Mütter. Zusätzlich 22.org.uk/services/ripplez/ Housing Support for Teenage Mums Ripplez ist seit 2021 between the ages of 16-18 zusammengeführt mit Catch 22 – ein spezifisches Programm für junge Mütter scheint es nicht mehr zu geben. 7 Ready, Steady, Work x Netzwerk-Programm: Junge Mütter Mütter, die staatliche Unterstützung https://ymsn.co.uk/ready-steady- Programme des Young treffen potentielle arbeitgebende bekommen und dies nicht mehr work-2/ Mum Netzwerks Stellen. möchten (laut Webseite). Richtet sich an junge Mütter, Altersgruppe nicht klar definiert. 8 Baby buddy App der best x free, interactive pregnancy and Werdende Eltern und Eltern. Einfache https://www.babybuddyapp.co.uk/ beginnings charity parenting guide as an app Sprache. Health-by-stealth-Approach. 185 Anhang Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Bezeichnung Ebene 1 Ebene 2 Kurzbeschreibung/ Zielgruppe Link IIZ- Angebote Stichwort ähnliche Struktur 9 Little Lullaby Programm x safer sleep advice to young parents Young parents aged 25 or under www.lullabytrust.org.uk/young- aged 25 parents/ 10 ESOL for pregnancy x Language courses for pregnant Schwangere Frauen, die English for https://www.betterstartbradford.org.uk women with English needs, to help Speakers of Other Languages Kurse /families-get-involved/our- them engage with their midwife and benötigen. projects/esol-for-pregnancy/ be more in control of their pregnancy and labour Tabelle 22: Angebote für junge Mütter in Deutschland Bezeichnung Ebene 1 Ebene 2 Kurzbeschreibung/ Stichwort Zielgruppe IIZ- Angebote ähnliche Struktur 1 Projekt JEB – Junge x Auseinandersetzung mit der junger Mütter und Väter ohne https://www.skf- Eltern und Beruf, Thematik „Berufsausbildung mit Kind“ abgeschlossene Berufsausbildung: wue.de/index.php?id=61 Sozialdienst katholischer Unterstützung zur Berufsausbildung Frauen e.V. Würzburg hin (SkF) 2 Wellcome x Eltern entlasten, beraten und Eltern allgemein https://www.wellcome- vernetzen, damit ihre Kinder in einer online.de/ueber-wellcome/ liebevollen Umgebung gesund aufwachsen können. Fokus bürgerschaftliches Engagement. 3 IN-VIA Teilzeitausbildung x Teilzeitausbildung für Für alleinerziehende Mütter und Väter https://invia-drs.de/gemeinsam- Alleinerziehende und Pflegende sowie pflegende Angehörige perspektiven- zwischen 16 und 45 Jahren, ohne entwickeln/teilzeitausbildung/ 186 Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Anhang Bezeichnung Ebene 1 Ebene 2 Kurzbeschreibung/ Stichwort Zielgruppe IIZ- Angebote ähnliche Struktur Ausbildung mit Bezug von Leistungen aus dem SGB II oder III 4 Ausbildung in Teilzeit für x Ausgewählte Ausbildungen im Frauen bzw. Männer, die in ihrer https://www.bi- Mütter/Väter BI Elbinseln schulischen Kontext Wohnung ein eigenes Kind elbinseln.de/berufsausbildung/junge- versorgen, Alter bis 24/unter 27 eltern.html Jahren, keine abgeschlossene Berufsausbildung 5 FAKT Familie und Arbeit x Coaching-Angebot Junge Mütter und Väter mit https://www.cjd- kombinieren in Teilzeit Aktiverungs- und coaching.de/seminare-zum- Vermittlungsgutschein vom beruflichen-wiedereinstieg/junge- Jobcenter/Agentur für Arbeit muetter-und-vaeter/fakt-familie-und- arbeit-kombinieren/ 6 Teilzeitausbildung für x Berufsorientierung, Vermittlung und Eltern mit Schulabschluss und http://karlsruhe.cjd- junge Mütter und Väter Absprache von Ausbildungsbetrieben Kindern chancen.de/fileadmin/assets/karlsruh im Teilzeitmodell e/2009/12/2643/flyertzkarlsruhe.pdf 7 TEP x Coaching und Vermittlungsberatung  Alle interessierten Frauen und https://www.sos- Teilzeitberufsausbildung – bei der beruflichen Orientierung Männer mit familiären kinderdorf.de/kinderdorf- Einstieg begleiten – Hilfe bei der Suche nach einem Verpflichtungen. niederrhein/angebote/ausbildung- Perspektiven öffnen geeigneten Ausbildungsplatz  Schwangere, die Ihre bereits und- Förderung bei schulischen und begonnene Ausbildung erfolgreich qualifizierung/berufsperspektiven- Bewerbungsthemen abschließen wollen. fuer-muetter-und- vaeter/teilzeitausbildung-tep 8 KiEBiTz - x Berufsperspektiven in Teilzeit, Hilfe (Allein-)erziehende Mütter und Väter, https://www.alphaev.de/angebote/ber Kinder und Entwicklung beim Übergang von der deren jüngstes Kind das 4. ufliche-f%C3%B6rderung-und- von Berufsperspektiven in Erziehungszeit in das Berufsleben Lebensjahr noch nicht vollendet hat integration/arbeit-und- Teilzeit qualifizierung/kiebitz 9 Riederwälder MuKi-Treff x Offener Treff im Kontext von Schwangere und junge Mütter https://www.fgzn.de/riederwaelder- Familienbildung, niederschwellige muki-treff/93-riederwaelder-muki-treff Beratung, Austausch mit Peers und Spielangebot für Kinder 187 Anhang Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Bezeichnung Ebene 1 Ebene 2 Kurzbeschreibung/ Stichwort Zielgruppe IIZ- Angebote ähnliche Struktur 10 www.jung-und- Infoportal der BzGA mit einer Junge Frauen, die schwanger sind https://www.jung-und- schwanger.de Bandbreite von Informationen, auch und ihre Partner schwanger.de/schule-ausbildung- zu Schule, Ausbildung und Beruf und-job/ausbildung-und-job/ Tabelle 23: Angebote für junge Mütter in Österreich Bezeichnung Ebene 1 Ebene 2 Kurzbeschreibung/ Zielgruppe IIZ- Angebote Stichwort ähnliche Struktur 1 Job Navi – x fundierte Berufswegplanung und Junge Mütter mit Betreuungspflichten https://www.zib-training.at/kurs/job- Ausbildungswege für Begleitung auf dem Weg durch eine Ohne Ausbildung navi-junge-muetter/ junge Mütter Ausbildung bis zum Lehrabschluss 2 Bauchgefühl x Unbürokratische Unterstützung vom Junge Mütter bis 25 https://www.jubs.at/bauchgefuehl/ Verdacht einer Schwangerschaft, über die Geburt, bis zum Ende des ersten Lebensjahres des Kindes. Anonym. 3 Spezialisierte Beratung x Beratung für (werdende) Väter Junge Männer zwischen 15-21 https://www.wuk.at/magazin/2018/spe für (werdende) Väter verbunden mit Auseinandersetzung Jahren, entsendet vom AMS zialisierte-beratung-fuer-werdende- mit arbeitsmarktpolitischen vaeter/ Herausforderungen 4 SPES Arbeitsstiftung x Arbeitsplatznahe Qualifizierung Eigentlich für arbeitslose Menschen, https://www.spes.co.at/bildung- (Aqua) aber Förderung von jungen Müttern beratung/spes-arbeitsstiftung-aqua/ mit Kleinkindern https://www.spes.co.at/news/detail/be rufsausbildung-mit-kleinkind/ 188 Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Anhang Bezeichnung Ebene 1 Ebene 2 Kurzbeschreibung/ Zielgruppe IIZ- Angebote Stichwort ähnliche Struktur 5 Gesund ins Leben x Beratung und Begleitung bei Fokus psychische Gesundheit für https://www.gesundinsleben.at/ psychischen Beeinträchtigungen und Schwangere, junge Eltern und Netzwerk an frühen Hilfen Familien in belastenden Lebenssituationen 6 YoungMum - Begleitung x Beratung und Begleitung während Schwangere unter 20. https://www.sjk-wien.at/unser- für schwangere Teenager Schwangerschaft, Geburt und bis zu angebot/eltern-kind- ein Jahr mit dem Baby. zentrum/geburtshilfe/youngmum- begleitung-fuer-schwangere- teenager/ 7 MOVE x Kinder- und Jugendhilfeangebote, Junge minderjährige Mütter https://www.vsg.or.at/angebote/kinder u.a. auch speziell für junge Mütter. -und-jugendhilfe-move/move- Das MOVE-Angebot gliedert sich in angebot/ die Bereiche sozialpädagogische Familienbetreuung, Hortbegleitung, Begleitung junger Mütter, Alltagshilfe sowie Zusatzangebote. 8 Sprungbrett x Mädchen-Berufs-Zentrum bietet Arbeitssuchende Mädchen und https://sprungbrett.or.at/projekte/mbz/ Beratung und Workshops Frauen, nicht spezifisch junge Mütter 9 AmberMed/Better Start x Better Start: Unterstützung und Unversicherte Frauen und Mütter mit https://evang.at/ambermed-projekt- Gesundheitsversorgung Migrationshintergrund, nicht better-start-hilft-schwangeren-frauen- unversicherter Frauen und Mütter mit spezifisch junge Mütter und-jungen-muettern/ Migrationshintergrund. Nun integriert in AmberMed. https://amber-med.at/ 10 First Love Webseite Online Anlaufstelle für Jugendliche Jugendliche https://firstlove.at/ bei Fragen zu Liebe, Sex und Beziehungen 189 Anhang Unterstützung bei Mehrfachproblematiken 13.5 Erhebungsinstrumente 13.5.1 Diskussionsgrundlage Sprachregionale Workshops I Wissen über Bedarfslagen von Jugendliche, junge Erwachsene mit Fragen «Mehrfachproblematiken» Statements/Thesen 1. Wie lässt sich «Mehrfachproblematik» MFP bestimmen? Wie definieren Sie den  Der Containerbegriff «Mehrfachproblematik» ist unterbestimmt und wird meist Begriff und inwiefern ist er bei Ihrer Arbeit relevant? relativ vage unter Bezugnahme auf unterschiedliche Problemfelder verwendet. 2. Geht man davon aus, dass eine bedarfsgerechte Unterstützung/Begleitung eine Z.B. „erheblich gefährdete und mit besonders grossen Problemen kämpfende korrekte und kontinuierliche Erfassung der «Mehrfachproblematik» erfordert, Jugendliche» (Departement Gesundheit und Soziales Kanton Aargau 2012: 93). stellen sich folgende Fragen: Wie und durch wen erfolgt die Fallerfassung? Durch welche Stellen sollte sie idealerweise erfolgen und weshalb?  Auf der Basis gesetzlicher Grundlagen werden je nach Institution spezifische Kriterien hervorgehoben: «Berufswahlunreife» (B’Bildung) «Gesundheitliche 3. Wie schätzen Sie die Kooperation bei der Fallerfassung/Abklärung zwischen den Beeinträchtigungen» (IV), Ausbildungs- und Arbeitslosigkeit» (RAV), «finanzielle verschiedenen Stellen auf E 1 und zwischen E 1 und E 2 ein? Notlage» (SH), «Gefährdung des Kindswohls» (KESB) u.a.. „Griffige“ Kategorien und Typologien sind oft zu fokussiert auf ein einzelnes Problem und nicht auf die vielgestaltige Problemlage.  Multiple Problemlagen sind durch eine Addition der einzelnen Problembereiche nicht angemessen zu erfassen, Probleme sind mehrdimensional, dynamisch miteinander verwoben. „Ich hatte meine Ausbildung noch nicht fertig, hatte kein Geld, Schulden, ich war null liquid, konnte meine Wohnung nicht einrichten. Es hat mich sehr gestresst, hab begonnen zu kiffen, mir war alles zu viel.“ (exemplarisches Beispiel aus den GD) 190 Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Anhang II Gelingensbedingungen und Herausforderungen im bestehenden Fragen Übergangssystem Statements/Thesen  Berufliche Integration als Mittel zur sozialen Integration und 1. Wie schätzen Sie die aktuelle Unterstützungslandschaft im Hinblick auf gesellschaftlichen Teilhabe: «Ziel des Case Management Berufsbildung ist es, Fallzuständigkeit, Angebote, die Zusammenarbeit ein? Was läuft gut? Wo Jugendliche mit Mehrfachproblematik in die Berufsbildung zu integrieren.» bestehen Herausforderungen? (Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie BBT 2012: 18) 2. Wie kann nachhaltige berufliche Integration (Berufsfindung, berufliche  Enge Fokussierung auf Berufsbildung lässt andere Probleme aussen vor: Grundbildung, Eintritt in Arbeitsmarkt) gefördert werden und wie gelingt es „Wir begleiten von der IV zugewiesene J/JE mit psychischen zugleich, Jugendliche und junge Erwachsene bei Bearbeitung weiterer Beeinträchtigungen. Hier haben wir eine breite Palette an Angeboten für Problemlagen zu unterstützen? unterschiedliche Bedürfnisse. Leider ist unser Auftrag so, dass wir dann keine 3. Wo zeigen sich Herausforderungen bzw. Stolperfallen und wo Budgetberatung oder Wohnberatung anbieten können, wenn sich hier Probleme Entwicklungsbedarf? zeigen. Wir können nur die berufliche Eingliederung begleiten. Eigentlich fehlte ein CM, das den gesamten Bedarf an Hilfen koordiniert, aber das wurde abgeschafft“. (Leiter einer Institution)  Bestehende Strukturen führen zu Überforderung und «Mehrfachproblematiken» für Jugendliche und junge Erwachsene: «Wenn du dich anmelden willst, bekommst du einen riesigen Haufen und du kannst schauen, aber wenn du keine Ahnung hast, dann kommt man nicht wirklich weiter. Dann musst du eigentlich Hilfe holen, um das zu verstehen, was du tun musst, nachdem du dich überhaupt anmelden kannst» (GD1_ LM). ‘man ist dem System ausgeliefert, wenn das Knowhow fehlt’ (GD1_MH) III Strukturmerkmale für Good-Practice Fragen Statements/Thesen  Langfristige, koordinierte, integrierte, niederschwellige, klientinnen- und 1. Was sind zentrale Strukturmerkmale für Good-Practice, die unabhängig von der klientenzentrierte, beziehungsorientierte Fallbegleitung – eine regionalen Struktur beachtet werden müssten, um eine klientinnen- und Wunschvorstellung? klientenzentrierte Fallführung/-begleitung zu gewährleisten? (Good-Practice, Gelingensbedingungen, Entwicklungsoptionen) • «Personen […] mit einer Mehrfachproblematik benötigen […] eine längerfristige, zeitintensive und gut koordinierte Beratung und Begleitung. Die Regelstrukturen 191 Anhang Unterstützung bei Mehrfachproblematiken können dies aufgrund ihres gesetzlichen Rahmens und Auftrages nicht immer 2. Was sind Gelingensbedingungen im Hinblick auf IIZ-ähnliche Strukturen? Was gewährleisten.» (Künzi Graf 2011: 55) braucht es dazu auf Ebene 0 bzw. 1?  «Am Schluss braucht man wirklich eine Stelle bei der Gemeinde - einen 3. Welche Formen der Fallabklärung/Standortbestimmung auf Ebene 1 sind Schalter, zu dem man mit allem hingehen kann. […] und man sagt dir wo zielführend? Welche Vereinbarungen braucht es dazu? man hingehen kann und man sagt dir, welche Möglichkeiten oder welche Wege 4. Wie kann das bestehende Case Management Berufsbildung als Bindeglied du gehen kannst. Und es gibt ja verschieden Wege wie man das Problem lösen zwischen E 1 und E 2 weiterentwickelt werden? What works? (Zuweisung, kann, und man muss ich ja nicht gleich bei der Gemeinde anmelden, wenn sie Finanzierung) Gibt es alternative Möglichkeiten? merken, dass man eigentlich erst etwas anders braucht.» (GD_LM) 5. Welche Rahmenbedingungen für die Fallbegleitung (E2) sind zielführend?  Interinstitutionelle Zusammenarbeit IIZ und Case Management CM sind (Rahmenbedingungen/Kooperationsstrukturen) momentan die zentralen Strategien gegen die «Versäulung von Hilfen» und für eine bedarfsorientierte Begleitung. «Ziel des Case Management 6. Was braucht es noch (bspw. Freiwilligkeit, Informiertheit der Klientinnen und Berufsbildung ist es, Jugendliche mit Mehrfachproblematik in die Berufsbildung Klienten, Niederschwelligkeit) … zu integrieren.» (Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie BBT 2012: 18)  Informierte Klientinnen und Klienten können ihre Rechte besser wahrnehmen und aktiv zur Lösung beitragen. Wir freuen uns auf eine spannende Diskussion mit Ihnen 192 Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Anhang 13.5.2 Leitfaden für Gruppendiskussionen mit jungen Erwachsenen und jungen Müttern Zentrale Frage: Wie können junge Menschen mit komplexen Lebenssituationen auf ihrem Weg in eine Lehre und die Arbeitswelt zukünftig noch stärker ihren Bedürfnissen entsprechend unterstützt und begleitet werden? Hauptfragen Erzählimpulse, Beispiele, Vignetten u.a Unterfragen/Impulse Welche Probleme und Beispiele von jungen Menschen in schwierigen Situationen • Mit Blick auf die Fallbeispiele (Vignetten), kommt Ihnen das Problemkombinationen lagen/liegen zeigen, dass die Probleme sehr vielfältig sein können, häufig bekannt vor? vor? sind alle miteinander verwoben: Also wenn es in einem • Können/mögen Sie etwas dazu sagen, was bei Ihnen zu einer Lebensbereich Schwierigkeiten gab, kamen andere dazu. schwierigen Situation geführt hat? Wie ist es bei Ihnen gewesen? Mögen Sie dazu was erzählen? • Wann wird/wurde die Kombination von Problemen schwierig? Mögliche Ideen zur Anregung und Nachfragen: Was? Warum? Wie? • Probleme in verschiedenen Lebensbereichen: keine • Wo bzw. wann haben sich in Ihren Übergängen Schwierigkeiten oder noch nicht abgeschlossene Ausbildung, Verlust abgezeichnet? (biogr. Verlauf), der Wohnung, Arbeit, Gesundheitsprobleme/Sucht, Beeinträchtigung. • kritische Ereignisse: Verlust der Ausbildung, Unfall, Tod einer nahestehenden Person • aber auch natürliche Ereignisse Schwangerschaft, Partnerschaft/Liebe Wie sind Sie damit umgegangen? • Wie haben Sie das geschafft / gemacht? (Bewältigungsstrategien und • Wer hat geholfen? Taktiken) • Was war schwierig? Vertiefung Welche Unterstützung erhalten Schauen wir uns nochmals die Unterstützungsformen an, also • Und welche Hilfen/Unterstützung haben sie erhalten? (Arten und ev. Sie/haben Sie erhalten? Und wie sind die Ämter/Dienste mit denen ihr es zu tun hatten… Dauer von Unterstützung) Sie dazu gekommen? • Wie sind sie dazu gekommen? Vermittlung, Hinweis, selber gesucht (Zugang) • Wie haben sie davon erfahren, wo sie sich hinwenden können? (Informiertheit) Was läuft gut und was ist da wichtig? Was läuft gut und was ist dabei wichtig? • Waren die bisherigen Unterstützungsangebote hilfreich? Warum ist die Hilfe hilfreich? Was ist wichtig? 193 Anhang Unterstützung bei Mehrfachproblematiken • Inwiefern: deckt sie ihren Bedarf? unterstützt sie die Problemlösung? oder ist sie zielführend? • Oder wann oder in welcher Form wäre Unterstützung für sie hilfreich gewesen? Wo zeigen sich Hürden und Manche JE, mit denen wir gesprochen haben, berichten, dass • Wie erging es Ihnen? (bspw. Formulare rechtzeitig abzuliefern, Schwierigkeiten? es manchmal ganz schön schwierig ist mit den Ämtern. Stimmt Koordination von Hilfen, Fehler die in Ämtern passieren) das? • Was sind Herausforderungen/Hürden im Umgang mit Ämtern? • Wo hatten Sie Schwierigkeiten (vom Angebot überhaupt zu wissen / bei der Anmeldung / bei der Nutzung…)? Warum? Wie ist es, wenn man mit mehreren Wie ist das, wenn man mit mehreren Stellen zu tun hat? Wie Stellen, manchmal gleichzeitig, zu tun sind Sie damit umgegangen, welche Lösungen haben Sie • Haben Sie diesbezüglich Erfahrungen? Welcher Art? hat? gefunden? Sind Sie alle aus der Stadt? Gibt es Unterschiede zum Land? Ideen zu weiteren Entwicklungen der Unterstützung Was müsste anders sein? Haben Sie Haben Sie Ideen, wie man junge Menschen in ähnlichen • Wenn sie an ihre Schwierigkeiten im Verlauf denken und die erhaltene Ideen? Situationen unterstützen kann? Hilfe: Wo, wann und durch wen hätte man andere Hilfe anbieten Was müssten die Ämter und Stellen tun? Wann? müssen? • Haben Sie Ideen, wie die Ämter besser zusammenarbeiten könnten? • Oder wie sie besser mit Ihnen zusammenarbeiten können? • Oder auf jetzt gerichtet, was würden Sie den Verantwortlichen der Kantone raten, was man anders machen müsste? • Was müsste beim Zugang zu Hilfe anders sein? • Art der Hilfe? • Was wäre aus Ihrer Sicht am wichtigsten für Jugendliche und junge Erwachsene? • Und was wäre auch noch wichtig… Haben wir etwas Wichtiges • Informelle Hilfe? Vergessen in den Blick zu nehmen? • Peers? • Familie? • Schule? • Internet/Vernetzung? 194 Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Anhang 13.5.3 Kriterien für die Sammlung von Good-Practice-Ansätzen Startkriterien: Suchbegriffe für die Internetrecherche von Good-Practice-Ansätzen Unterstützung, Unterstützungsstrategien Etablierte Angebote für J, JE, JA, Projekte, Pilotprojekte Interinstitutionelle, institutionenübergreifende Zusammenarbeit Zusammenarbeit Interinstitutionelle Zusammenarbeit IIZ involvierte Akteure Kooperation, Koordination verbindliche Koordinations- und Kooperationsstrukturen Finanzierungszuständigkeiten Früherkennung und -intervention Fallerfassung: Zuweisung, Triage Intake - systematische Erfassung unabhängige Beurteilungsinstanzen: Abklärung, Clearing Massnahmenpläne Fallführung Klientinnen- und Klientenorientierung, Adressatinnen- und Adressatenorientierte FF Multiple bzw. laterale Fallzuständigkeit, Fallführung, interinstitutionelle/fachstellenübergreifende FF Weitere Bedingungen Herausforderungen, Stolpersteine, Hürden, Übertrittschwellen (z.B. Drehtüreffekt) Gelingensbedingungen Lessons Learned 195 Anhang Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Kriterien für die Recherche zu potenziellen Good-Practice-Ansätzen Die internetbasierte Recherche zu den von der Projektgruppe vorgeschlagenen oder in Publikationen hervorgehobenen Ansätzen erfolgte anhand folgender Kriterien: • Zielgruppen • Angebot: Kurzbeschreibung und Verortung auf Ebene 1 oder 2 • Zugang • Interinstitutionelle Zusammenarbeit und Kooperationspartner*innen • Fallerfassung • Fallführung • Konzepte & Dokumentationen (mit Jahr) • Evaluationen & Wirkungsanalysen 196 Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Anhang 13.5.4 Leitfäden für Workshops zur Recherche kantonaler Beispiele Leitfaden Workshop mit Ausschuss der „Strategiegruppe Jugendarbeitslosigkeit“ des Kantons Basel-Stadt (WS 1) Hauptfragen Weiterführende Fragen Einleitung in Diskussion: Wie wir ja von Ihnen erfahren haben, wurde die «Strategiegruppe Jugendarbeitslosigkeit» 2006 eingesetzt, um geeignete Massnahmen und Angebote zur Vermeidung von Ausbildungs- und Arbeitslosigkeit von Jugendlichen und jungen Erwachsenen bereitzustellen. Vorgespräche und Recherche haben gezeigt, dass als eine Gelingensbedingung hier die interdepartementale Struktur der Strategiegruppe wahrgenommen wird, die zu einem breiten fachpolitischen Kommittent beiträgt. Diese Struktur ermöglicht eine Gesamtsicht (Monitoring), die Koordination der Massnahmen und die Überprüfung und Entwicklung der Angebotslandschaft im Kanton (kantonale Steuerung). Die Finanzierung wird ebenfalls gesichert durch einen sog. Fonds zur Bekämpfung von Arbeitslosigkeit. Gemäss Bilanzierungsbericht (2012) bewähren sich diese Strategien und die Massnahmen konnte zur Verminderung der Probleme am Übergang I und II beitragen (vgl. Bilanz 2005-2012 - Strategie 2013-2016, 2012: 11). I "Könnten sie kurz den Auftrag ihres Dienstes/Ausschusses/etc. beschreiben? » Was sind die besonderen Merkmale der Was ist in Bezug auf diese Strategie in Basel-Stadt als Good-Practice zu bezeichnen? (was ist neu, spezifisch, gut…) Strategie Jugendarbeitslosigkeit? Was sind die zentralen Säulen der «Strategie Jugendarbeitslosigkeit»? Was bringt es? Was hat sich verändert? Woran merkt man dies? (Zahlen, Evaluationen? Wie werden wirtschaftliche Bedingungen, regionale Einflüsse berücksichtigt?) Gelingensbedingungen? Erfolgsrezept? Herausforderungen? II Wie werden die Herausforderungen der Zielgruppe (J/JE mit MFP) diskutiert? Stellt die Optimierung der Unterstützung von J/JE mit MFP Wie gelingt es im Rahmen dieser Struktur, ein strategisches Ziel dar? insbesondere J/JE mit Mehrfach- Bestehen dazu besondere Strategien und Handlungsansätze bzw. Angebote dafür? Welche? Wie beurteilen sie diese? problematiken besser zu begleiten? Wenn nein: Sehen sie hier Bedarf? Wie könnte eine Strategie es aussehen? III Welche Erfahrungen macht man in Basel-Stadt in Bezug auf diese Schnittstellenprobleme? Inwiefern trägt die Strategie-JA auch zur Wie gelingt die Zusammenarbeit Institutionen übergreifen bei multiplen Bedarfslagen? (Bilanzierung zur aktuellen Lage) besseren Koordination und Kooperation auf Wie kann gewährleistet werden, dass die IIZ-Struktur, die auf verwaltungspolitscher Ebenen implementiert wurde, auch bei der der Ebene der Fallführenden bzw. der Fallführung und Fallbegleitung greift? 197 Anhang Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Hauptfragen Weiterführende Fragen Institutionen (E1) und der Fallbegleitenden Wo sehen sie Grenzen, wo Entwicklungsbedarf? (E2) bei? IV Wie schätzen sie dies ein? Braucht es also ein CM, um bestehende Was kann der Ansatz des Case Management Berufsbildung GAP leisten? Andere CM Ansätze? Herausforderungen des Systems Was gelingt in Basel-Stadt gut? Wen erreicht man? Wen nicht? auszugleichen? Wo zeigen sich Herausforderungen? Allfälliger Entwicklungsdarf? Gäbe es alternative Ansätze? V Wie kann soziale und berufliche Integration nachhaltig(er) unterstützt werden? (Leistungsziele, Ressourcen) Wie könnten die Rahmenbedingungen für Welche Spielräume bestehen, um die soziale Integration „besser“ zu fördern? die Angebote optimiert werden? Ist es denkbar, dass auf Ebene 1 der Institutionen (wie Arbeitslosenversicherung/LAM oder IV Stellen oder der Sozialhilfe) die Rahmenbedingungen für die Anbieter von Programm angepasst werden? Anpassung bei Bedarf in Bezug auf die Ziele/Leistungsziele, Auftrag, Finanzierung, Zeit? Entwicklungsbedarf im System VI Besteht aus ihrer Sicht in Bezug auf die Was noch? Zielgruppe Entwicklungsbedarf in der Wo braucht es allenfalls weitere Entwicklungen in Basel-Stadt? Unterstützungslandschaft? Übertragbarkeit auf andere Regionen? 198 Unterstützung bei Mehrfachproblematiken Anhang Leitfaden Fachpersonen der Fallführung und Fallbegleitung – Workshop Basel-Stadt (WS 2) Hintergrund Die interdepartementale «Strategiegruppe Jugendarbeitslosigkeit» wurde in Basel-Stadt 2006 eingeführt, um Jugendliche und junge Erwachsene mit Schwierigkeiten in mehreren Lebensbereichen bei der Berufs-/Arbeitsintegration besser unterstützen zu können. Im Rahmen des Forschungsprojekts wurde diese Strategie als Good-Practice Beispiel ausgewählt, das genauer dargestellt werden soll. Ziel ist, herauszuarbeiten, was Basel-Stadt gut oder anders macht und was die zentralen Strukturmerkmale dabei sind. Diskussion 1. Was verstehen Sie unter dem Begriff «Mehrfachproblematik»? Woran lässt sich erkennen, dass Unterstützung in mehreren Problemlagen besteht? 2. Worin sehen sie den Bedarf der Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit vielfältigen Problemlagen? 3. Wie schätzen Sie die Zusammenarbeit zwischen den Ämtern/Stellen ein (IIZ)? Wie gelingt die Fallerfassung, -führung und -koordination bei mehrfachem Unterstützungsbedarf? Wie schätzen Sie den Spielraum der IV, SH, ALV u.a. ein, vielfältige Unterstützung zu ermöglichen? 4. Das Case Management Berufsbildung CMBB wurde eingeführt, um Jugendliche bei komplexen Problemlagen bedarfsgerechter zu unterstützen. Wie gelingt die Zusammenarbeit mit dem CMBB gut? 5. Wie gelingt es in den einzelnen Angeboten der beruflichen Integration, Jugendliche mit Schwierigkeiten in mehreren Lebensbereichen zu begleiten? Was sind hier Gelingensbedingungen? 6. Wo sehen Sie noch Entwicklungsbedarf? Leitfaden Workshop Genf mit Verantwortlichen der Cité des Métiers 1. Wie beschreiben Sie die Besonderheiten der Cité des Métiers bei der Unterstützung von Jugendlichen mit Mehrfachproblematiken und ihrer Eltern? 2. Wie unterstützt Ihre Struktur diese Jugendlichen? Welches sind die Erfolgsfaktoren? 3. Wie funktioniert die interinstitutionelle Zusammenarbeit (IIZ) für diese Jugendlichen? 4. Wie sieht das Case Management für diese Jugendlichen aus und welchen Beitrag leistet es? 5. Wie hat sich die Genfer Verfassungsnorm zum Schulobligatorium bis 18 Jahre auf die Betreuung dieser Jugendlichen ausgewirkt? 6. Welches sind die aktuellen Bedürfnisse und die künftigen Herausforderungen dieser Jugendlichen mit Blick auf Ihre Strukturen? Welche Aspekte des Genfer Modells (insbesondere die Cité des Métiers) könnten nach Ihrer Auffassung in anderen Schweizer Kantonen erfolgreich angewandt werden? 199 Weitere Forschungs- und Expertenberichte aus der Reihe «Beiträge zur Sozialen Sicherheit» Autres rapports de recherche et expertises de la série «Aspects de la sécurité sociale» Altri rapporti di ricerca e perizie della collana «Aspetti della sicurezza sociale» Further research reports and expertises in the series «Beiträge zur Sozialen Sicherheit»