Soziale Integration in der Sozialhilfe als neue Herausforderung für die Soziale Arbeit

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DOI der Originalpublikation
Projekttyp
angewandte Forschung
Projektbeginn
01.12.2012
Projektende
30.04.2015
Projektstatus
abgeschlossen
Projektkontakt
Projektmanager:in
Beteiligte
Beschreibung
Zusammenfassung
Die Sozialhilfe hat zwei Ziele: Existenzsicherung und Integration von armutsbetroffenen Haushalten. Die SKOS-Richtlinien kennen ein Sanktions- und ein Anreizsystem, die die beiden Ziele eng miteinander verknüpfen. Allerdings steuert die Sozialhilfe damit auf ein Dilemma zu: Die sinkende Zahl von Arbeitsplätzen für Menschen mit Leistungseinschränkungen steht einer wachsenden Nachfrage nach solchen Arbeitsplätzen gegenüber. Damit gewinnen Massnahmen der sozialen Integration an Bedeutung. Die Studie war der Frage gewidmet, wie das Ziel der sozialen Integration in der Sozialhilfe angestrebt wird. Die Untersuchung basierte auf einer Literaturrecherche und arbeitete mit Expertinnen- und Experteninterviews. Ziel war es, über die Formel der "beruflichen und sozialen Integration" hinaus ein neues Verständnis der gesellschaftlichen Teilhabe für die Sozialhilfe zu entwickeln und mit Vorschlägen für die Praxis der Sozialen Arbeit zu ergänzen. Publikation in Vorbereitung.
Link
Während FHNW Zugehörigkeit erstellt
Hochschule
Hochschule für Soziale Arbeit
Institut
Institut Sozialplanung, Organisationaler Wandel und Stadtentwicklung
Finanziert durch
Förderfonds Hochschule für Soziale Arbeit FHNW
Projektpartner
Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS)
Finanziert durch
SAP Referenz
S256-0051
Schlagwörter
SKOS-Richtlinien
Soziale Integration
Sozialhilfe
Fachgebiet (DDC)
300 - Sozialwissenschaften
Publikationen
Publikation
Versorgen ist gut, teilhaben ist besser. Vom Spannungsverhältnis zwischen Individuum und gesellschaftlichen Systemen
(AvenirSocial, 01.04.2015) Knöpfel, Carlo; Bochsler, Yann [in: SozialAktuell]
Der Sozialen Arbeit werden heute zwei Zielsetzungen zugeschrieben: Existenssicherung und Integration. Die lange wirtschaftliche Krise der 1990er-Jahre hat in der Schweiz den aktivierenden Sozialstaat hervorgebracht, der diese beiden Vorgaben verknüpft. Wer arbeitslos, krank oder mittellos ist, hat kein unbedingtes Recht auf materielle Exsitenssicherung mehr. Wir plädieren für einen Einsatz, der sich am Postulat der gesellschaftlichen Teilhabe orientiert.
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