BGM Akteurslandschaft Schweiz Olten, Juli 2020 Arbeitsgruppe BGM Akteurslandschaft im Rahmen der Institutionellen Plattform BGM (IP BGM): 1 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 2. Nationale Akteure mit gesetzlichem und politischem Auftrag: Kurzbeschreibung 3. Akteurskategorien: Kurzbeschreibung 4. Definition Handlungsfelder 5. Zuordnung der Akteure zu den Handlungsfeldern 6. Steckbriefe der einzelnen Akteure und Akteurskategorien 7. Abkürzungsverzeichnis 8. Impressum Der -Button rechts unten auf den Seiten führt zurück auf diese Übersicht. 2 1. Einleitung BGM Akteurslandschaft Schweiz Die «BGM Akteurslandschaft Schweiz» stellt die schweizerischen Akteure im Bereich Hinweise zur Gestaltung Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) dar. In der Schweiz existiert ein komplexes Die nationalen Akteure mit gesetzlichem und politischem Auftrag und die Akteurskategorien System von Akteuren, welches Betriebe direkt und indirekt dabei unterstützt, die sind alphabetisch geordnet. Die Reihenfolge der Steckbriefe sagt nichts über die Gesundheit der Erwerbstätigen zu erhalten und zu fördern. Wichtigkeit oder Grösse der Akteure und Akteurskategorien aus. Im Folgenden werden die Akteure in Akteurskategorien zusammengefasst und gesammelt Verlinkungen weisen auf andere Steckbriefe (intern) oder Webseiten (extern). in einem Steckbrief beschrieben. Die nationalen Akteure mit gesetzlichem und politischem Auftrag werden zusätzlich einzeln in einem Steckbrief porträtiert. Spezifische Nennungen von einzelnen Akteuren oder Aktivitäten in den Akteurskategorien sind beispielhaft und dienen der Veranschaulichung der gesamten Kategorie. Die Akteure werden jeweils drei definierten Handlungsfeldern des BGM zugeordnet: «Betriebliche Gesundheitsförderung», «Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz» und Vorbehalten bleiben Änderungen aufgrund von Aktualisierungen. «Abwesenheitsmanagement und Reintegration». Bezüge zwischen den Akteuren werden sichtbar. Die Informationen stammen aus folgenden Quellen: • Aussagen aus Experteninterviews (insbesondere bei nationalen Akteuren mit Ziel ist, dass ein Gesamtbild der Akteurslandschaft entsteht, in das sich alle relevanten, in gesetzlichem und politischem Auftrag) der Schweiz im BGM-Bereich tätigen Organisationen einordnen können. • Informationen, die im Internet abrufbar sind (hauptsächlich Webseiten von Akteuren Eine detaillierte Zusammenstellung der privatwirtschaftlichen Anbieter ist nicht enthalten. oder Publikationen, gesichtet bis und mit März 2020) Diese Übersicht ist im Rahmen der Massnahme 3.3 des Massnahmenplans zur Umsetzung Die Steckbriefe der nationalen Akteure mit gesetzlichem und politischem Auftrag wurden der «Nationalen Strategie Prävention nichtübertragbarer Krankheiten (NCD-Strategie) von den Akteuren beziehungsweise den Interviewpartnern und -partnerinnen genehmigt. 2017-2024» im Auftrag der Arbeitsgruppe (AG) BGM Akteurslandschaft – eine Die Angaben entsprechen dem Stand vom Juli 2020. Projektgruppe der Institutionellen Plattform BGM (IP BGM) – entstanden. Mitglieder der AG BGM Akteurslandschaft sind das BAG, das SECO, die Suva und GFCH. 3 2. Nationale Akteure mit gesetzlichem und politischem Auftrag: Kurzbeschreibung (1/2) Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) • Das BSV hat die Aufsicht über das IVG; das Hauptziel der Invalidenversicherung ist die berufliche Eingliederung. • Das BSV überwacht und koordiniert den Vollzug des IVG durch die kantonalen IV-Stellen und Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) sorgt für eine einheitliche Anwendung gemäss Art. 64 IVG. • Die BFU ist eine unabhängige Stiftung mit gesetzlichem Auftrag zur Verhütung von • Dazu erlässt es Weisungen, entwickelt diese weiter und prüft jährlich die Erfüllung durch die IV- Nichtberufsunfällen. Stellen. • Sie hat vier Kernkompetenzen: Forschung, Beratung, Bildung, Kommunikation. • Gemäss Art. 68quater IVG hat das BSV die Möglichkeit innovative Projekte zur (Wieder-) • Für Betriebe oder direkt für Mitarbeitende gibt es spezifische Angebote: z. B. Wissensvermittlung, Eingliederung von behinderten Menschen in die Wirtschaft zu unterstützen. konkrete Präventionspakete oder individuelle Beratung. • Das BSV steht mit diversen anderen Akteuren im Handlungsfeld Abwesenheitsmanagement und • Die BFU wird von der Suva und anderen Versichern auf Grundlage von Art. 88 UVG betrieben. Reintegration im Kontakt, z. B. mit anderen Ämtern, Versicherern, privaten Anbietern oder • Die Oberaufsicht über die BFU hat das BAG. Akteuren mit medizinischem Fokus. Bundesamt für Gesundheit (BAG) Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS) • Das BAG entwickelt die schweizerische Gesundheitspolitik und sorgt für ein leistungsfähiges und • Die EKAS hat im Bereich Arbeitssicherheit die Funktion einer Drehscheibe. bezahlbares Gesundheitssystem. • Gemäss Art. 85 ist sie zuständig für das Zusammenwirken der Durchführungsorgane des UVG • Es erlässt auf Grundlage von Art. 110 BV Vorschriften betreffend dem Schutz der und ArG, d. h. sie übernimmt Steuerungs-, Koordinations- und Aufsichtsfunktionen und hat Arbeitnehmenden und auf Grundlage von Art. 117 BV Vorschriften über die Kranken- und die Weisungskompetenz und sorgt damit für eine einheitliche Anwendung der Vorschriften in den Unfallversicherung. Betrieben. • Es hat die Aufsicht über das UVG, bereitet die Grundlagen für die Ausgestaltung und • Zu den wichtigsten Publikationen der EKAS gehören die Mitteilungsblätter, die EKAS Wegleitung Weiterentwicklung der Unfallversicherung sowie deren Umsetzung vor und erbringt somit die durch die Arbeitssicherheit und die EKAS Richtlinien. Grundlagen für das Handlungsfeld Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. • Die EKAS ist in der Aus- und Weiterbildung der Durchführungsorgane engagiert und organisiert • Es steht mit diversen Akteuren im Bereich BGM in Kontakt, z. B. mit anderen nationalen Akteuren Tagungen. mit gesetzlichem und politischem Auftrag, Versicherern, Universitäten/Hochschulen, Branchenverbänden oder mit Akteuren für ein spezifisches Gesundheitsthema (Stiftungen, Ligen, Gesundheitsförderung Schweiz (GFCH) Vereine). • GFCH ist eine privatrechtliche Stiftung mit dem bundesgesetzlichen Auftrag, Massnahmen zur • Im Auftrag des Bundesrates übt das BAG die Aufsicht über die EKAS und die Oberaufsicht über Förderung der Gesundheit und zur Verhütung von Krankheiten anzuregen, zu koordinieren und zu die Suva aus, sowie im Handlungsfeld Betriebliche Gesundheitsförderung über GFCH und im evaluieren (gemäss Art, 19/20 KVG). Bereich der Freizeitsicherheit über die BFU. • Die Produkte richten sich im Bereich BGM an Führungspersonen, Human Resources • Es koordiniert Akteure und Inhalte zu verschiedensten Themen zu Arbeitssicherheit und Verantwortliche und Fachleute für BGM. Gesundheitsschutz und zu allgemeinen Präventionsthemen, z. B. Bewegung, Alkohol, Tabak, • GFCH geht gezielt Partnerschaften ein und erarbeitet detaillierte und zielgruppenspezifische Psychische Gesundheit, Stress. Inhalte im BGM. • Das BAG setzt Themenschwerpunkte, konzipiert Kampagnen, betreibt Ressortforschung und • Den von GFCH akkreditierten BGM-Beratenden stellt GFCH eine Datenbank zur Verfügung. Monitoring und evaluiert die jeweiligen Präventionsmassnahmen. • Friendly Work Space ist ein umfassendes von GFCH entwickeltes Instrument mit Qualitätskriterien; damit verbunden sind diverse Angebote; im Zentrum stehen die psychische Gesundheit sowie die Förderung eines systematischen BGM in den Betrieben. 4 2. Nationale Akteure mit gesetzlichem und politischem Auftrag: Kurzbeschreibung (2/2) Schweizerische Unfallversicherung (Suva) Interkantonaler Verband für Arbeitnehmerschutz (IVA) / • Die Suva vereint Versicherung, Prävention und Rehabilitation in einem Modell. Verband Schweizerischer Arbeitsmarktbehörden (VSAA) • Sie ist aktiv in der gesetzlichen und fakultativen Prävention. • Der IVA ist die Vereinigung der kantonalen Arbeitsinspektorate der Schweiz und des • Im Handlungsfeld Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz fungiert die Suva als Arbeitsinspektorats des Fürstentums Liechtenstein. Durchführungsorgan und kontrolliert den Umsetzungsstand von Arbeitssicherheit und • Er ist das gemeinsame Sprachrohr der kantonalen Arbeitsinspektorate bei Vernehmlassungen des Gesundheitsschutz in den Betrieben; sie bietet diverse Ausbildungslehrgänge und entwickelt Bundes zu neuen Gesetzen und Verordnungen sowie bei Anpassungen auf Grund neuer zahlreiche Hilfsmittel wie Checklisten und Infobroschüren; des Weiteren klären Arbeitsmediziner Erkenntnisse zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz und nimmt bei übergeordneten der Suva Berufskrankheiten ab. Problemen die Interessen der kantonalen Vollzugsbehörden wahr. • Die Suva versichert Menschen in Suva-pflichtigen sowie freiwillig-versicherten Betrieben im Beruf • Er koordiniert die kantonalen Arbeitsinspektorate und Inhalte zum Arbeitnehmerschutz, berät und in der Freizeit. Arbeitgebende und Arbeitnehmende und sensibilisiert allgemein für die Anliegen des • Im Handlungsfeld Abwesenheitsmanagement und Reintegration bietet die Suva Unterstützung bei Arbeitnehmerschutzes. der beruflichen Wiedereingliederung, z. B. durch Case Manager. • Die Arbeit des IVA stützt sich auf das ArG und Teile des UVG mit den entsprechenden • Die Suva ist das für die Berufskrankheiten-Prophylaxe zuständige Durchführungsorgan in allen Verordnungen. Betrieben der Schweiz. • Der VSAA ist der schweizerische Dachverband der öffentlichen Arbeitsmarktbehörden der • Zur Wiedereingliederung von verunfallten Menschen betreibt die Suva Kantone. eigene Rehabilitationskliniken in Bellikon und Sion. • Nebst den 26 kantonalen Arbeitsmarktbehörden sind der IVA, das Amt für Volkswirtschaft des • Im überobligatorischen Bereich zur betrieblichen Gesundheitsförderung bietet die Suva Betrieben Fürstentums Liechtenstein, das SECO sowie das Staatssekretariat für Migration (SEM) Mitglieder z. B. (kostenpflichtige) Beratung, Weiterbildung und praktische Instrumente. des VSAA. • Ergänzend zur BFU wirkt die Suva bei der Verhütung von Nichtberufsunfällen mit. • Die Arbeitsinspektorate unterstehen in den meisten Schweizer Kantonen den kantonalen Arbeitsämtern und somit der Führung der Mitglieder des VSAA. • Der VSAA unterstützt die Arbeitsinspektorate in ihrer Aufgabe als Vollzugsstellen im Bereich der Staatsekretariat für Wirtschaft (SECO) Arbeitsmarktpolitik; zusammen arbeiten sie an strategischen Fragestellungen. • Der Bereich Arbeitsbedingungen des SECO beschäftigt sich mit dem Arbeitnehmerschutz. • VSAA und IVA bringen zusammen das Fachwissen der Kantone in die Organe des Bundes ein. • Er beschäftigt sich mit arbeitsmedizinischen, ergonomischen, arbeitshygienischen, arbeitspsychologischen Themen sowie mit der Sicherheit technischer Einrichtungen und Geräte und der betrieblichen Gesundheitsförderung als Unternehmenspolitik. Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) • Zu den Aufgaben gehören u. a. die Identifikation von Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz und die • Die GDK ist das politische Koordinationsorgan der Kantone in der Gesundheitspolitik. Erarbeitung von Grundlagen im Hinblick auf deren Vermeidung und die Koordination und • Ziel ist die Förderung der Zusammenarbeit der Kantone in gesundheitspolitischen Belangen. Vermittlung von Akteuren. • Die Entscheide der Konferenz haben für ihre Mitglieder und die Kantone den Stellenwert von • Die eidgenössische Arbeitsinspektion wird vom SECO geleitet; sie hat die Aufsicht über die Empfehlungen. kantonalen Arbeitsinspektorate. • Die GDK erarbeitet Stellungnahmen und Gegenvorschläge - z. B. zu Änderungen von Gesetzen, • Art. 6 ArG ist massgebend für den allgemeinen Gesundheitsschutz und wird durch das Parlamentarischer Initiativen, Eidgenössischen Volksinitiativen, welche einen Bezug zu Gesundheit eidgenössische und die kantonalen Arbeitsinspektorate durchgesetzt. haben. • Ein wichtiges Instrument für die Durchführungsorgane des ArG sind die vom SECO erarbeiteten • Themenfelder sind dabei Übertragbare Krankheiten, Nicht-übertragbare Krankheiten, Sucht, Wegleitungen. Psychische Gesundheit, Suizidprävention. • Das SECO hat die Aufsicht über das ArG. • Die Vereinigung der kantonalen Beauftragten für Gesundheitsförderung (VBGF) ist als Fachkonferenz Teil der GDK, sie trägt zur Umsetzung von nationalen Strategien bei. 55 3. Akteurskategorien: Kurzbeschreibung (1/3) Akteure mit Expertise für ein spezifisches Gesundheitsthema (Ligen, Stiftungen, Vereine) • Die Kategorie umfasst nationale, primär gemeinnützig ausgerichtete Zusammenschlüsse mit Arbeitgeberverbände (Sozialpartner Arbeitgeberseite) gesundheitlichem Kernthema zu Schutz- und Risikofaktoren (wie z. B. Alkohol, Suchtfragen, • Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände vertreten die Interessen von Unternehmen in Bewegung oder spezielle Erkrankungen). verschiedenen Branchen. • Die Akteure setzen sich allgemein für Prävention und Gesundheitsförderung ein, aber auch • Sie setzen sich für optimale wirtschaftliche und politische Rahmenbedingungen sowie für ein spezifisch für die Prävention am Arbeitsplatz. unternehmensfreundliches Umfeld ein. • Die Angebote richten sich an betroffene und potenziell gefährdete Einzelpersonen und somit • Als Sozialpartner sind sie beteiligt bei Branchenlösungen, erarbeiten die GAV mit den immer auch an Erwerbstätige, z. T. auch an Unternehmen. Gewerkschaften und sind an EKAS-Sitzungen vertreten. • Die Aktivitäten umfassen z. B. Informations- und Aufklärungsarbeit, Workshops, Beratung, • Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) engagiert sich auch im Handlungsfeld Vernetzung. Abwesenheitsmanagement und Reintegration. • Je nach gesundheitlichem Kernthema bestehen Kooperationen mit staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren. Durchführungsorgane • Die Durchführungsorgane beaufsichtigen die Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen von Akteure mit Fokus berufliche Inklusion, Integration und Wiedereingliederung Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. • Das Ziel der Akteure ist die berufliche (Re-)Integration von Menschen mit Handicap oder von • Die EKAS stimmt die einzelnen Durchführungsbereiche aufeinander ab. erkrankten bzw. verunfallten Mitarbeitenden in den Arbeitsmarkt. • Der Vollzug des ArG liegt grundsätzlich bei den kantonalen Arbeitsinspektoraten und der • Die Akteure bieten Unterstützungsangebote für Betroffene wie z. B. Begleitung, Beratung, eidgenössischen Arbeitsinspektion. Jobcoaching, Abklärungen oder Arbeitsvermittlung. • Der Vollzug des UVG liegt bei den kantonalen Arbeitsinspektoraten, der eidgenössischen • Oder sie beraten, informieren und sensibilisieren Arbeitgebende und Organisationen. Arbeitsinspektion, der Suva und bei Fachorganisationen (Art. 47, 48, 49, 50, 51 VUV). • Auch Versicherer setzen zur Unterstützung von erkrankten oder verunfallten Arbeitnehmenden • Die eidgenössische Arbeitsinspektion hat die Oberaufsicht über die kantonalen Case Manager ein. Arbeitsinspektorate. • Durchführungsorgan bei Berufskrankheiten und Unfallverhütung von besonderen in der Person Akteure mit medizinischem Fokus der Arbeitnehmer liegenden Gefahren ist die Suva (Art. 49 Abs. 3 VUV, Art. 50 Abs. 1 VUV). • Akteure mit medizinischem Fokus berücksichtigen anatomische, biologische, physiologische, chemische sowie psychische Prozesse des menschlichen Körpers. Fachverbände und andere Interessensgemeinschaften • Je nach Spezialisierung und Berufsgruppe umfasst das Angebot diverse Abklärungen, • Es gibt diverse Zusammenschlüsse von Fachexperten im Bereich Arbeit und Gesundheit (z. B. medizinische oder therapeutische Behandlungen, Beratung und Schulung sowie Forschung. Dachverbände, Berufsverbände, Netzwerke). • Sie arbeiten mit Betroffenen, Arbeitgebenden, Behörden und anderen medizinischen Spezialisten. • Sie unterstützen den Erfahrungs- und Wissensaustausch zwischen Fachexpert/innen in • In der Rehabilitation liegt der Fokus auf kurativen Behandlungen von Betroffenen und Beratung unterschiedlichen Berufsbildern im jeweiligen Handlungsfeld durch verschiedene Aktivitäten und von Arbeitgebenden, Behörden und Versicherungsinstitutionen. Veranstaltungen. • Sie sind präventiv tätig bei der Vermeidung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten. • Beispielhafte Vertreter aus den drei Handlungsfeldern: Suissepro, BGMNetzwerk.ch, Netzwerk • Zudem bieten sie Aktivitäten zur Stärkung der psychischen und physischen Gesundheit. Case Management. 6 3. Akteurskategorien: Kurzbeschreibung (2/3) Foren BGM Kantonale Arbeitsinspektorate • Die BGM Foren sind (kantonal) organisierte Netzwerke im Bereich BGM. • Die kantonalen Arbeitsinspektorate sind die kantonalen Durchführungsorgane des ArG in allen • Sie verstehen sich als Plattform für «Gesundheit am Arbeitsplatz». Betrieben (ausser Bundesbetrieben) und den Präventionsvorschriften des UVG im • Mitglieder sind interessierte Firmen, Organisationen wie Spitäler oder Schulen, Verbände, private Dienstleistungssektor, der Nahrungsmittelindustrie, des Gesundheitswesens und in einem Grossteil Anbieter von BGM und kantonale Stellen, aber auch Einzelpersonen. des Gewerbes. • Partnerschaften bestehen mit verschiedenen, auch staatlichen Akteuren wie z. B. GFCH, Suva, • Sie prüfen und überwachen, ob die Vorschriften gemäss ArG und UVG in den Betrieben SECO. eingehalten werden. • Folgende Foren gibt es in der Schweiz: BGM Forum Region Basel, BGM Forum Aargau, Forum • Sie beraten, informieren und sensibilisieren Arbeitgebende und Arbeitnehmende sowie andere BGM Ostschweiz, BGM Forum Schweiz. interessierte Stellen im Bereich des Arbeitnehmerschutzes. • Die Themen reichen über Mutterschutz, Jugendschutz, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Gesundheitsdepartemente und -ämter der Kantone Arbeitszeiterfassung bis hin zur Sensibilisierung zu psychosozialen Risiken. • Die Gesundheitsdepartemente und -ämter setzen die gesundheitspolitischen Ziele der Kantone um. • Sie sind unter anderem aktiv in der Prävention von übertragbaren und nicht übertragbaren Kantonale IV-Stellen Krankheiten, inklusive der Suchtprävention. • IV-Stellen sind öffentlich-rechtliche Anstalten in der Zuständigkeit der Kantone, welche das IVG • Auch bei der Gesundheitsförderung in den Bereichen psychische Gesundheit, Ernährung und vollziehen. Bewegung kommt den Kantonen eine tragende Rolle zu. • Sie unterstützen die berufliche Eingliederung, legen den Invaliditätsgrad fest und bestimmen die • Präventions- und Gesundheitsförderungsstrategien planen die Kantone meist unabhängig Höhe der Entschädigung. voneinander. • Sie arbeiten mit Betroffenen, Arbeitgebern und diversen anderen Akteuren zusammen. • Ihre Aktivitäten mit BGM-Bezug variieren je nach Kanton hinsichtlich Inhalt, Organisation und • Die Aufsicht über die kant. IV-Stellen hat das BSV. Ressourcen. • Trends: Fallunabhängige Aktivitäten, je nach regionaler Ausrichtung der IV-Stellen (z. B. Iradis), und die fallabhängige Beratung und Begleitung sollen weiterentwickelt werden. Gewerkschaften (Sozialpartner Arbeitnehmerseite) • Die Gewerkschaften vertreten die Arbeitnehmerinteressen mit Fokus auf Verbesserung der Nationale Akteure mit gesetzlichem und politischem Auftrag Arbeitsbedingungen; Themen mit Gesundheitsbezug sind z. B. Arbeitssicherheit oder Stress. • Nationale Akteure mit gesetzlichem und politischem Auftrag übernehmen im Bereich Arbeit und • Adressanten sind Akteure aus Politik und Wirtschaft sowie Arbeitnehmende direkt. Gesundheit Koordinations-, Steuerungs- und Aufsichtsfunktionen und haben z. T. Weisungs- • Den Arbeitnehmenden steht zur Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten (Art. 82 Abs. kompetenz. 2 UVG) sowie in allen Fragen des Gesundheitsschutzes (Mitwirkungsgesetz, Art. 48 ArG) ein • Sie können finanzielle Mittel bereit stellen und Forschung initiieren. Mitspracherecht zu; die Gewerkschaften nehmen dieses Mitwirkungsrecht wahr und fordern es • Konkrete BGM-Massnahmen stehen unterschiedlich stark im Fokus; die Akteure sind nötigenfalls ein. unterschiedlich politisch, strategisch oder operativ tätig. • Sie sind mit diversen Akteuren im Bereich Arbeit und Gesundheit in Kontakt (z. B. bei der • Die Ausrichtung der gesamten Organisation auf das Thema Arbeit und Gesundheit ist Erarbeitung von Branchenlösungen). unterschiedlich; z.T. befassen sich einzelne Abteilungen der Organisation mit BGM. 7 3. Akteurskategorien: Kurzbeschreibung (3/3) Private Anbieter • Die Kategorie umfasst eine heterogene Gruppe an Einzelunternehmen in diversen Universitäten / Hochschulen Gesellschaftsformen, oft spezialisiert in einzelnen Handlungsfeldern mit thematischen BGM- • Universitäten und Hochschulen sind in der Forschung und Entwicklung tätig: Die entsprechenden Schwerpunkten. Abteilungen (oder Departemente/Institute/Professuren/Zentren) der Universitäten/Hochschulen • Sie sind gewinn- bzw. marktwirtschaftlich orientiert. setzen unterschiedliche Forschungsschwerpunkte (z. B. Grundlagen- oder Angewandte • Die fachlichen Expertisen sind je nach Handlungsfeld durch verschiedene Berufsgruppen Forschung) und führen entsprechend unterschiedliche Projekte (im Bereich Arbeit und abgedeckt. Gesundheit) durch; gestützt auf den Art. 20 BV gilt in der Schweiz die Freiheit der • Die Angebote und Aktivitäten sind divers und variabel und werden den Bedürfnissen der wissenschaftlichen Lehre und Forschung. Zielgruppe angepasst. • Universitäten und Hochschulen stellen Bildungsangebote/Lehre in allen drei Handlungsfeldern des BGM bereit. Regionale Gesundheitsfachstellen • Mit Unternehmen (Praxispartnern) zusammen werden praxisnahe Fragestellungen im Bereich • Die Kategorie umfasst Fachstellen, welche oft mit Unterstützung der Gesundheitsdepartemente BGM bearbeitet. und -ämter der Kantone Präventionsangebote für eine bestimmte Region vermitteln oder zur Verfügung stellen. Versicherer • Aktivitäten sind z. B. die Information und Sensibilisierung der Bevölkerung zu diversen • Personenversicherungen decken die wirtschaftliche Folgen von eingetretenen Erkrankungen oder Gesundheitsthemen, aber auch Bereitstellung von konkreten Angeboten und Vermittlung von Unfällen von Arbeitnehmenden; für die Arbeitgebenden sind Unfall-, Invaliden- und Anbietenden. Krankentaggeldversicherung relevant. • Die Angebote sind oft zielgruppenspezifisch aufbereitet und richten sich z. T. spezifisch an • Versicherer haben darüber hinaus ein Interesse daran, Abwesenheiten und Krankheits-, Unfall- Unternehmen. und Invaliditätskosten zu reduzieren und entwickeln deshalb eigene Angebote im Bereich der überobligatorischen betrieblichen Gesundheitsförderung für ihre Geschäftskunden. Trägerschaften von Branchen- und Betriebsgruppenlösungen, Anbieter von Modelllösungen • Anstelle einer individuellen Umsetzung der Beizugspflicht von Spezialisten der Arbeitssicherheit (geregelt in Art. 11a VUV, EKAS-Richtlinie 6508) hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, eine durch die EKAS genehmigte Branchen-, Betriebsgruppen- oder Modelllösung zu wählen. • Die Trägerschaften bzw. Anbieter von überbetrieblichen Lösungen weisen die überbetrieblichen Aktivitäten im Rahmen ihrer Branchen-, Betriebsgruppen und Modelllösungen unter Einbezug der Spezialisten der Arbeitssicherheit nach. • Sie sind Anlaufstelle innerhalb der jeweiligen Branche für Beratung und Fragen zur Arbeitssicherheit. • Sie engagieren sich in BGM-Aktivitäten, die sich auf spezifische Gefährdungen der Branche beziehen. 8 4. Definition Handlungsfelder Die Handlungsfelder sind angelehnt an das BGM Säulenmodell von GFCH (Blum-Rüegg, 2018). Es handelt sich um drei Handlungsfelder, welche sich teilweise überschneiden können. Insbesondere ist es relevant, ob die Umsetzung der Massnahmen im jeweiligen Handlungsfeld gesetzlich vorgeschrieben ist oder im eigenen Ermessen der Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden liegt. Betriebliche Arbeitssicherheit und Abwesenheitsmanagement Gesundheitsförderung Gesundheitsschutz und Reintegration Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz zielt Der Schwerpunkt der Aktivitäten im auf eine Verringerung von Belastungen Handlungsfeld Arbeitssicherheit und und auf eine Stärkung der Ressourcen Im Handlungsfeld Abwesenheitsmanagement Gesundheitsschutz liegt darauf, die durch Verhaltensmassnahmen und und Reintegration sind Akteure tätig, die den physische und psychische Gesundheit der Optimierung von Rahmenbedingungen am Fokus auf das Wiederherstellen und Arbeitnehmenden zu schützen und Erhalten der Gesundheit von verunfallten Arbeitsplatz / in der Organisation. Zu diesem Berufsunfälle und Berufskrankheiten zu oder erkrankten Arbeitnehmenden setzen. Handlungsfeld zählt die Betriebliche vermeiden. Die Akteure beschäftigen sich Die Aktivitäten in diesem Handlungsfeld sind Gesundheitsförderung und Prävention, sowie mit den für Betriebe obligatorischen, das für Betriebe teils obligatorisch (gemäss UVG, auch die Nichtberufsunfallprävention* im heisst, von Gesetzes wegen zu treffenden IVG) und teils nach eigenem Ermessen betrieblichen Umfeld, welche alle im umzusetzen. Präventionsmassnahmen (gemäss ArG, Ermessen der Arbeitgebenden und UVG). Arbeitnehmenden liegen. Beispiele: Stressbewältigungskurse für Kader und Mitarbeitende, Beispiele: Beispiele: Angebote im Bereich der Nichtberufsunfallprävention, Bereitstellen von Hebe- und Transportmitteln, Schulen der Führungskraft zum Führen von Präsenz- Anbieten von flexiblen Arbeitszeitmodellen, Tragepflicht von persönlicher Schutzausrüstung, und Rückkehrgesprächen, Einführen eines gesundes Ernährungsangebot in Kantinen, Mitwirken der Arbeitnehmenden beim Verhüten von Absenzen-Managementsystems, Bewegungsangebote während der Arbeitszeit, Berufsunfällen und Berufskrankheiten Einbezug eines Case Managers Tabakprävention am Arbeitsplatz * 2/3 aller Unfälle sind jährlich auf Freizeitunfälle zurückzuführen 9 5. Zuordnung der Akteure zu den Handlungsfeldern Akteurskategorien Akteure mit Expertise für ein spezifisches Gesundheitsthema (Ligen, Stiftungen, Vereine) Abwesenheits- Akteure mit Fokus berufliche Inklusion, Integration und Wiedereingliederung Betriebliche Arbeitssicherheit und management und Gesundheitsförderung Gesundheitsschutz Reintegration Akteure mit medizinischem Fokus Arbeitgeberverbände (Sozialpartner Arbeitgeberseite) Durchführungsorgane Fachverbände und andere Interessensgemeinschaften Foren BGM Nationale Akteure mit gesetzlichem und politischem Auftrag Gesundheitsdepartemente und -ämter der Kantone Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) Gewerkschaften (Sozialpartner Arbeitnehmerseite) Bundesamt für Gesundheit (BAG) Kantonale Arbeitsinspektorate Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) Kantonale IV-Stellen Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS) Nationale Akteure mit gesetzlichem und politischem Auftrag Gesundheitsförderung Schweiz (GFCH) Private Anbieter Interkantonaler Verband für Arbeitnehmerschutz (IVA) / Verband Schweizerischer Regionale Gesundheitsfachstellen Arbeitsmarktbehörden (VSAA) Trägerschaften von Branchen-, Betriebsgruppenlösungen, Anbieter von Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektor/innen (GDK) Modelllösungen Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (Suva) Universitäten/Hochschulen Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) Versicherer 10 6. Steckbriefe Nationale Akteure mit gesetzlichem und politischem Auftrag Akteurskategorien Akteure mit Expertise für ein spezifisches Gesundheitsthema (Ligen, Stiftungen, Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU)…………………….…………… Vereine)………………………………………………………………………………… Seite 23Seite 13 Bundesamt für Gesundheit (BAG)…………………………………….......... Akteure mit Fokus berufliche Inklusion, Integration und Wiedereingliederung…. Seite 24Seite 14 Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)……………………………...... Akteure mit medizinischem Fokus…………………………………………………... Seite 25Seite 15 Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS)... Arbeitgeberverbände (Sozialpartner Arbeitgeberseite)……………………………. Seite 26Seite 16 Gesundheitsförderung Schweiz (GFCH)…………………………………..... Durchführungsorgane…………………………………………………………………. Seite 27Seite 17 Interkantonaler Verband für Arbeitnehmerschutz (IVA) / Verband Fachverbände und andere Interessensgemeinschaften………………………….. Seite 28 Schweizerischer Arbeitsmarktbehörden (VSAA)……………………............ Foren BGM…………………………………………………………………………….. Seite 29Seite 18 Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen Gesundheitsdepartemente und -ämter der Kantone……………………………… Seite 30 und -direktoren (GDK)……………………………………………………….… Gewerkschaften (Sozialpartner Arbeitnehmerseite)………………………………. Seite 31Seite 19 Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (Suva)………………………… Kantonale Arbeitsinspektorate ……………………………………………………… Seite 32Seite 20 Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO)……………………………..……… Kantonale IV-Stellen ………………………………………………………............... Seite 33Seite 21 Nationale Akteure mit gesetzlichem und politischem Auftrag.....………………… Seite 34 Private Anbieter……………………………………………………………………...... Seite 35 Die Steckbriefe der nationalen Akteure mit gesetzlichem und politischem Auftrag Regionale Gesundheitsfachstellen………………………………………………….. Seite 36 und der Akteurskategorien treten in alphabetischer Reihenfolge auf. Trägerschaften von Branchen- und Betriebsgruppenlösungen, Anbieter von Der -Button rechts unten auf den Steckbriefen führt zurück auf diese Modelllösungen……………………………………………………………………….... Seite 37 Übersicht. Universitäten/Hochschulen………………………………………………………….. Seite 38 Versicherer…………………………………………………………………………....... Seite 39 11 Nationale Akteure mit gesetzlichem und politischem Auftrag 12 Betriebliche Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) Gesundheitsförderung Unabhängige Stiftung mit gesetzlichem Auftrag zur Unfallverhütung Wissensvermittlung, konkrete Präventionspakete und Beratung Die BFU ist eine unabhängige Stiftung mit einem gesetzlichen Auftrag zur Unfallverhütung. Sie bietet Die Themenbereiche Verkehrsunfälle, Sportunfälle und Freizeitunfälle werden für Mitarbeitende in vier Kernkompetenzen: Forschung, Beratung, Bildung und Kommunikation. Unternehmen aufgearbeitet. Je nach Thema entwickelt die BFU verschiedene Präventionsangebote. Die BFU wird von der Suva und anderen Versicherern gemeinsam betrieben, welche gemäss Im Vordergrund stehen einerseits die allgemeine Wissensvermittlung und die Sensibilisierung für Art. 88 UVG dazu verpflichtet sind, eine Institution zu betreiben, die durch Aufklärung und allgemeine Gefahren, andererseits können Unternehmen konkrete Präventionspakete in Anspruch nehmen. Die Sicherheitskampagnen zur Verhütung von Nichtberufsunfällen beim Sport, im Haushalt und im BFU bietet beispielsweise kostenlose SafetyKits, welche aus verschiedenen modular anwendbaren Strassenverkehr beiträgt und gleichartige Bestrebungen koordiniert. Elementen bestehen: Plakat, Flyer, Präsentation, Kurzfilm. Die SafetyKits behandeln jeweils ein Im Unterschied zur Arbeitssicherheit liegt die Verantwortung für die Verhütung von Unfallthema, wie z. B. Ablenkung im Strassenverkehr. Andere Einsatzmittel für Betriebe sind Nichtberufsunfällen (Freizeitsicherheit) bei den Arbeitnehmenden. Sie werden von der BFU und den beispielsweise ein Infoparcours Velo oder Parcours zum Training des Gleichgewichts. Unfallversicherern beraten. Die Kosten der Beratung und der anderen Massnahmen zur Verhütung Präventionskurse der BFU richten sich in erster Linie an Sicherheitsbeauftragte, Führungskräfte und von Nichtberufsunfällen werden in erster Linie durch einen Zuschlag auf der Prämie der HR-Spezialisten. Nichtberufsunfallversicherung finanziert. Individuelle Beratungen oder Schulungen können von den Betrieben gebucht werden. Die Oberaufsicht über die BFU hat das BAG. Auch die regelmässige Herausgabe von Newslettern mit Sicherheitstipps, Kampagnen oder Auftritte an der Messe Arbeitssicherheit Schweiz gehören zu den Aktivitäten der BFU. Spezifische Angebote für Betriebe Die BFU möchte mit ihren Angeboten verschieden Zielgruppen ansprechen (z. B. Kinder oder Ältere). Gesetzliche Grundlagen Da Freizeitunfälle in der Schweiz jedes Jahr einen Ausfall von 7,5 Millionen Arbeitstagen Art. 8 UVG, Art. 88 UVG verursachen, gibt es auch spezifische Angebote für Betriebe oder direkt für Mitarbeitende in Unternehmen. Das Hauptziel ist die Verhältnisprävention, das sekundäre Ziel ist die Verhaltensprävention. 13 Betriebliche Arbeitssicherheit und Bundesamt für Gesundheit (BAG) Gesundheitsförderung Gesundheitsschutz Verantwortlich für die Gesundheit der Schweizer Bevölkerung Aufgaben im Handlungsfeld Gesundheitsförderung und Prävention Das BAG setzt sich für die Gesundheit der Bevölkerung ein, indem es die schweizerische Das BAG leistet Beiträge zum Erhalt der Gesundheit von Arbeitnehmenden, indem es Akteure und Gesundheitspolitik entwickelt und dafür sorgt, dass das Gesundheitssystem leistungsfähig und Inhalte koordiniert (z. B. IP BGM) und den Austausch zu verschiedensten Themen fördert (z. B. bezahlbar ist. Im Aufgabengebiet des Settings Arbeitswelt ist das BAG in den Bereichen Bewegung, Alkohol, Tabak, Psychische Gesundheit, Stress Suizid und Schlaf.) Das BAG setzt Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, in der Gesundheitsförderung sowie in der Prävention tätig. übergeordnete Themenschwerpunkte wie beispielsweise der Suchtprävention und der Gesundheitsförderung älterer Menschen, konzipiert Kampagnen, erarbeitet Grundlagenwissen (Erhebung von Daten und Statistiken) und stellt wiederum den Wissenstransfer sicher. Das BAG Kooperation und Zusammenarbeit mit relevanten Akteuren stärken betreibt Ressortforschung und Monitoring und evaluiert die jeweiligen Präventionsmassnahmen. Im Generell steht das BAG mit diversen Akteuren im BGM Bereich in engem Kontakt, sei es mit Rahmen seiner allgemeinen Tätigkeiten zum Erhalt der Gesundheit der Bevölkerung kann das BAG Bildungsinstituten wie Universitäten/Hochschulen in der Forschung und Entwicklung, als Beirat in auch spezifische Mandate und Aufträge an Akteure im Bereich der betrieblichen verschiedensten Gremien und Fachkommissionen, bei der Zusammenarbeit mit den Kantonen (GDK) Gesundheitsförderung vergeben (z. B. an Akteure mit Expertise für spezifisches Gesundheitsthema oder mit Partnerämtern wie dem BSV und SECO. Insbesondere ist das BAG zusammen mit dem (Ligen, Stiftungen, Vereine), Universitäten/Hochschulen). Hierbei übernimmt das BAG auch eine SECO und dem BSV Träger der Institutionellen Plattform BGM (IP BGM). Vermittlerfunktion, wozu insbesondere das Verbinden von gesetzlichen und nicht-gesetzlichen BGM- Massnahmen gehört: Ziel ist es, dass Akteure, die in unterschiedlichen Handlungsfeldern tätig sind, wie beispielsweise Arbeitsinspektoren und GFCH, Synergien bei der Umsetzung eigener Aufgaben im Handlungsfeld Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Massnahmen nutzen. Auf Grundlage von Art. 110 BV kann der Bund Vorschriften betreffend dem Schutz der Durch verschiedene Publikationen (z. B. Spectra Magazin, NCD-Newsletter) oder Kommunikation Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erlassen. Er erlässt Vorschriften über die Kranken- und die von Forschungsdaten sensibilisiert das BAG für Themen der Prävention insbesondere auch in der Unfallversicherung (Art. 117 BV). Arbeitswelt. Der Direktionsbereich Kranken- und Unfallversicherung des BAG beaufsichtigt die rechtskonforme Durchführung der Unfallversicherung bei allen dazu zugelassenen Versicherern. Er erarbeitet Das BAG hat die Aufsicht über das Krankenkassenversicherungsgesetz. Gemäss Art. 19 KVG Gesetze und Bestimmungen zur Arbeitssicherheit (UVG) - oft in enger Zusammenarbeit mit der müssen die Versicherer gemeinsam mit den Kantonen eine Institution betreiben, welche EKAS, Sozialpartnern, dem SECO, dem IVA, der Suva oder den Branchenverbänden -, und bereitet Massnahmen zur Förderung der Gesundheit und zur Verhütung von Krankheiten anregt, koordiniert Vernehmlassungen oder interne Ämterkonsultationen vor (beispielsweise wird aktuell die und evaluiert. Diese Aufgabe wird durch die Stiftung GFCH wahrgenommen. Bauarbeitenverordnung gestützt auf ArG und UVG revidiert). Eine weitere Aufgabe besteht darin, parlamentarische Vorstösse auch zum Thema Arbeitssicherheit zu bearbeiten. Im Auftrag des Bundesrates übt das BAG die Aufsicht über die EKAS und die Oberaufsicht über die Gesetzliche Grundlagen Suva aus, sowie im Bereich der Freizeitsicherheit die Aufsicht über die BFU. Art. 110 und Art. 117 BV Die Abteilung Strahlenschutz des BAG sorgt u.a. für den Schutz von Arbeitnehmenden vor den Art. 9 der Organisationsverordnung des Eidg. Departement des Innern Gefahren von ionisierender Strahlung. Sie ist Bewilligungsbehörde für den Umgang mit ionisierender KVG, UVG/VUV Strahlung und berät z. B. Betriebe bei der Umsetzung der Strahlenschutzmassnahmen. Spezialgesetze 14 Abwesenheits- Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) management und Reintegration Berufliche Eingliederung als Ziel der Invalidenversicherung Kooperation mit anderen BGM Akteuren Das BSV ist unter anderem Steuerungs- und Aufsichtsorgan der Invalidenversicherung und erbringt Kooperationen bestehen mit den Partnerämtern wie SECO und BAG und Vertretern der kantonalen somit Leistungen in der beruflichen Eingliederung. Dabei folgt sie dem Grundsatz Eingliederung vor Konferenzen (IVSK). Rentenzahlung. Das heisst, das Hauptziel der Invalidenversicherung ist es, darauf hin zu arbeiten, Das BSV steht im Kontakt mit anderen (Renten-)Versicherern (z. B. Suva), den Organisationen der dass die Menschen ihren Arbeitsplatz behalten oder ihnen die Rückkehr an einen Arbeitsplatz privaten Invalidenhilfe (Akteure mit Fokus berufliche Inklusion, Integration und Wiedereingliederung), ermöglicht wird. mit Akteuren mit medizinischem Fokus und kann diverse Zusammenarbeiten initiieren. Der Bund überwacht den Vollzug des IVG durch die kantonalen IV-Stellen und sorgt für dessen Beispielsweise wurde im Rahmen der «Kampagne zur Information der Arbeitgeber 2012 - 2014» eine einheitliche Anwendung (Art. 64 IVG). Da die Durchführung der Versicherung dezentral durch 26 Informationsbroschüre zusammen mit dem Schweizerischen Arbeitgeberverband, dem kantonale IV-Stellen und eine IV-Stelle für Versicherte im Ausland erfolgt, ist durch das BSV eine Schweizerischen Gewerbeverband (Arbeitgeberverbände (Sozialpartner Arbeitgeberseite)) und der Koordination erforderlich. Das Geschäftsfeld Invalidenversicherung des BSV arbeitet eng mit den IVSK erstellt. kantonalen Vollzugsorganen, den IV-Stellen zusammen. Das BSV leistet u.a. auch Beiträge aus der Invalidenversicherung für die Prävention an verschiedenste Akteure mit Expertise für ein spezifisches Gesundheitsthema (Ligen, Stiftungen, Aufgaben des Geschäftsfeldes Invalidenversicherung Vereine). Das Geschäftsfeld Invalidenversicherung erlässt die für eine schweizweite einheitliche Gesetzesanwendung erforderlichen Weisungen, arbeitet an deren Weiterentwicklung und überprüft jährlich die Erfüllung der Aufgaben nach Art. 57 IVG durch die IV-Stellen. Das heisst, nebst der Gesetzliche Grundlagen administrativen, fachlichen und finanziellen Aufsicht über die IV-Stellen (z. B. bei Verfahrensfragen Art. 11 der Organisationsverordnung des Eidg. Departement des Innern oder bei der Prüfung des Anspruchs auf Eingliederungsmassnahmen), gibt das BSV insbesondere Art. 64 IVG Kriterien vor, um die Wirksamkeit, Qualität und Einheitlichkeit der Erfüllung der Aufgaben zu IVG, IVV gewährleisten. Es erarbeitet jährlich die Zielvereinbarungen mit den IV-Stellen und führt Audits durch. Das BSV kann Kampagnen initiieren und finanzielle Ressourcen bereitstellen, um bei den IV-Stellen organisations-interne Entwicklungen und Massnahmen anzustossen. Pilotversuche zur Förderung der Eingliederung (Art. 68quater IVG) Das BSV hat die Möglichkeit, innovative Projekte zur (Wieder-)Eingliederung von behinderten Menschen in die Wirtschaft zu unterstützen. Gemäss Art. 68quater IVG können Pilotversuche (z. B. neue Massnahmen, Instrumente, Vorgehensweisen, die auch von den Bestimmungen des IVG abweichen können) befristet vom BSV bewilligt und finanziert werden. Thematische Schwerpunkte reichen von Arbeitsplatzerhalt und (Wieder-)Eingliederung über Sensibilisierung, Information und Schulung der Eingliederungsakteure bis hin zur Entwicklung der Kultur eines inklusiven Arbeitsumfeldes. Pilotversuche sollen Erkenntnisse bringen, welche in gesetzliche Regelungen und Weisungen einfliessen und tragen zur Erarbeitung und Verbreitung von Good Practice bei. Die Rahmenbedingungen, die formalen Aspekte der Gesuchseinreichung sowie die Entscheidungskriterien hat das BSV in einem Konzept definiert. 15 Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (EKAS) EKAS als Drehscheibe EKAS Richtlinien (aktuell 18 Richtlinien) Die EKAS hat im Bereich Arbeitssicherheit die Funktion einer Drehscheibe. Sie übernimmt eine Die EKAS-Richtlinien bezwecken eine einheitliche und sachgerechte Anwendung der Vorschriften Steuerungs- und Koordinationsfunktion im Bereich Arbeitssicherheit und hat Weisungskompetenz. über die Arbeitssicherheit (Art. 52a Abs. 1 VUV). Befolgt der Arbeitgeber diese Richtlinien, so wird Die beiden historisch unterschiedlich gewachsenen Gesetzgebungen ArG und UVG und der somit vermutet, dass er die entsprechenden Vorschriften über die Arbeitssicherheit erfüllt. Die Richtlinien entstandene „Gesetzes- und Vollzugsdualismus“ mit den teils verschiedenen Durchführungsorganen betreffen Arbeitssicherheitsaspekte bei der Ausübung von bestimmten Berufen (Ausnahmen: Die machte eine Koordinationsstelle erforderlich. EKAS-Richtlinie 6508 (ASA-Richtlinie) und 6512 (Arbeitsmittel) sind genereller Natur). Gemäss Gesetz bestimmt der Bundesrat die Aufsichtsbereiche der Durchführungsorgane. Die EKAS ist zuständig für die Regelung der Einzelheiten und das Zusammenwirken in der Praxis. Die EKAS Richtlinie 6508 (ASA Richtlinie) Aufgaben und Kompetenzen der EKAS gründen auf Bestimmungen im UVG und in der Verordnung Die ASA-Richtlinie konkretisiert die Pflicht der Arbeitgeber zum Beizug von Arbeitsärzten und über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV). Der Bundesrat wählt die Mitglieder anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit und bildet damit die Mindestvorgaben für ein Arbeits- und der EKAS aus Vertretern der Versicherer, der Durchführungsorgane, der Sozialpartner Gesundheitsschutz-Managementsystem in Schweizer Betrieben. Es werden die wichtigsten (Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften). Die Aufsicht über die EKAS ist beim Bundesrat, er hat Anforderungen auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes für Betriebe mit diese an das BAG delegiert. besonderen Gefährdungen ab 10 Mitarbeitenden und Betriebe ohne besondere Gefährdungen ab 50 Mitarbeitenden zu einem griffigen Sicherheitssystem zusammengefasst. Für Betriebe mit besonderen Funktion und Zusammenarbeit Gefährdungen und weniger als 10 Mitarbeitenden gelten Vereinfachungen. Betriebe mit einem Die EKAS übt verschiedene Funktionen aus: Nettoprämiensatz der Berufsunfallversicherung von 0.5% und mehr der Lohnsumme haben in der Sie ist zuständig für eine partnerschaftliche, effiziente Zusammenarbeit der Durchführungsorgane, Regel besondere Gefährdungen. Die Umsetzung der Richtlinie kann auf verschiedene Arten erfolgen: das heisst, der kantonalen Arbeitsinspektorate, des eidgenössischen Arbeitsinspektorates des • Überbetriebliche ASA-Lösungen (Branchenlösungen, Modelllösungen, Betriebsgruppenlösungen) SECO, der Suva und der Fachorganisationen. Sie koordiniert und steuert die Durchführungsorgane • Individuelle Lösungen (Betriebe können auch eine individuelle Lösung anstreben) über Leistungsverträge, beschliesst über die Verwendung der finanziellen Mittel und ist generell in Ist ein Betrieb nach der Norm SN ISO 45001 zertifiziert, verfügt er über ein geeignetes Hilfsmittel für der Aus- und Weiterbildung deren Mitarbeitenden engagiert (z. B. EKAS-Lehrgänge für den Nachweis des Schutzes der Arbeitnehmer und ihrer Sicherheit. Sicherheitsingenieure). Als Gründungsmitglied des Schweizerischen Trägervereins höhere Berufsbildung Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz nimmt die EKAS eine wichtige Rolle bei der Förderung der Ausbildung zum Spezialisten/zur Spezialistin für Gesetzliche Grundlagen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz ein. UVG, VUV Ihre Steuerungsfunktion setzt die EKAS um, indem sie z. B. Aufträge verteilt beziehungsweise Art. 85 UVG Projekte finanziert, Themenschwerpunkte setzt und dazu Kampagnen aufgleist oder verschiedene Hilfsmittel entwickelt. Zu den wichtigsten Publikationen der EKAS gehören nebst den Mitteilungsblättern und der EKAS Wegleitung durch die Arbeitssicherheit die EKAS Richtlinien. Zudem organisiert die EKAS Tagungen (Trägerschaftstagung für Vertreter der überbetrieblichen ASA-Lösungen, Arbeitstagung für die Durchführungsorgane oder die Schweizerische Tagung für Arbeitssicherheit). Des Weiteren hat die EKAS die Möglichkeit, Gesetzesänderungen anzustossen, bzw. Gesetze zu erarbeiten und intern Vernehmlassungen vorzubereiten. Auch direkte Kontakte mit den Durchführungsorganen oder Sozialpartnern im Rahmen einer Beratung, Vermittlung sowie Information gehören zu den Aufgaben der EKAS. 16 Betriebliche Gesundheitsförderung Schweiz (GFCH) Gesundheitsförderung Massnahmen zur Förderung der Gesundheit anregen, koordinieren und evaluieren Friendly Work Space Gesundheitsförderung Schweiz (GFCH) ist als privatrechtliche Stiftung organisiert und hat den Mit dem Label Friendly Work Space (FWS) hat GFCH ein umfassendes Instrument mit bundesgesetzlichen Auftrag, Massnahmen zur Förderung der Gesundheit und zur Verhütung von Qualitätskriterien entwickelt, um das Betriebliche Gesundheitsmanagement systematisch anzugehen. Krankheiten anzuregen, zu koordinieren und zu evaluieren. Damit verbunden sind diverse Angebote. Gemäss Art. 19 KVG müssen die Versicherer die Verhütung von Krankheiten fördern, indem sie gemeinsam mit den Kantonen eine Institution zur Förderung der Gesundheit betreiben. Diese Im Fokus der Aktivitäten stehen die psychische Gesundheit der Arbeitnehmenden und die Förderung Funktion wird von GFCH übernommen. Gemäss Art. 20 KVG wird die Stiftung über einen jährlichen eines systematischen betrieblichen Gesundheitsmanagements in den Unternehmen. Prämienbeitrag finanziert, welcher von jeder obligatorisch krankenversicherten Person geleistet und Hierzu lanciert, leitet, begleitet und evaluiert GFCH Projekte. Sie entwickelt Dienstleistungen und von den Krankenversichern eingezogen wird. Instrumente zu spezifischen Themen, betreibt und empowert diese, organisiert und führt GFCH unterliegt der Oberaufsicht des BAG. Veranstaltungen (Nationale Tagung für BGM, KMU Foren, Frühstücksworkshops) durch und publiziert Newsletter sowie Grundlagenberichte und Studien (z. B. Bericht 7 «BGM: Grundlagen und Trends»), mit dem Ziel, ihre Zielgruppen für Aspekte des BGM zu sensibilisieren und durch die Zielgruppe im Bereich BGM Nutzung der Angebote effektiv die Gesundheit der Angestellten zu verbessern. GFCH richtet sich mit ihren Produkten und Angeboten im Bereich BGM hauptsächlich an Führungspersonen, Human Resources Verantwortliche und Fachleute für BGM. Damit möchte sie GFCH vergibt das Label FWS als Auszeichnung für Organisationen, die BGM erfolgreich umsetzen. verschiedene Zielgruppen (wie z. B. Jugendliche) ansprechen oder in verschiedenen Settings (wie Externe Assessoren überprüfen im Auftrag von GFCH, ob ein Unternehmen die Qualitätskriterien zum Beispiel in Schulen, Langzeitpflege, KMUs) Wirkung erzielen. erfüllt. Zu den Angeboten gehört auch ein Online-Befragungsinstrument (FWS Job-Stress-Analysis), die FWS Weiterbildungen (FWS Academy) sowie ein Online-Test zur Abklärung, wie weit das BGM Gezielte Partnerschaften im Bereich BGM im eigenen Unternehmen entwickelt ist (FWS Check). GFCH geht gezielt Partnerschaften ein, um Massnahmen zu initiieren, zu koordinieren und zu «FWS Apprentice» ist zum Beispiel ein spezifisches Projekt für Lernende, in dem die psychische evaluieren. Gemeinsam mit Branchenverbänden, Unternehmensnetzwerken, BGM Foren, Fach- und Gesundheit von Jugendlichen im Setting Betrieb gefördert werden soll. Berufsverbänden, Versicherern und privaten sowie den anderen nationalen Akteuren mit Mit dem BGM Wirkungsmodell können Betriebe die Wirkung von BGM-Massnahmen überprüfen. gesetzlichem und politischem Auftrag erarbeitet die Stiftung detaillierte und zielgruppenspezifische Inhalte im Bereich BGM. Diverse Kooperationen bestehen auch zum Beispiel im Bereich der Zum Aufgabenbereich von GFCH gehört auch das Monitoring: Seit 2014 ermittelt GFCH in Forschung und Evaluation mit Universitäten und Hochschulen. Bei der Umsetzung ihrer Projekte Zusammenarbeit mit der Universität Bern und der Zürcher Hochschule für Angewandte arbeitet die Stiftung ausserdem mit Akteuren mit Expertise für ein spezifisches Gesundheitsthema Wissenschaften jährlich drei Kennzahlen zu den Auswirkungen von arbeitsbedingtem Stress auf (Ligen, Stiftungen, Vereine) zusammen. Gesundheit und Produktivität von Erwerbstätigen: den Job-Stress-Index, die Erschöpfungsrate und Zudem setzt sich GFCH für eine schweizweite Vernetzung der Akteure ein, indem sie z. B. den von das ökonomische Potenzial von Verbesserungen im Job-Stress-Index. GFCH akkreditierten BGM-Beratenden eine Datenbank (Private Anbieter) zur Verfügung stellt. GFCH ist wie andere Mitglieder ein Umsetzungspartner im Rahmen der IP BGM und kann somit im Rahmen der IP auch eigene Arbeitsgruppen initiieren und leiten. Gesetzliche Grundlagen Art. 19/20 KVG 17 Interkantonaler Verband für Arbeitnehmerschutz (IVA) / Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Verband Schweizerischer Arbeitsmarktbehörden (VSAA) Vereinigung der kantonalen Arbeitsinspektorate der Schweiz IVA als assoziierter Fachverband und Mitglied des Verbands Schweizerischer Der Interkantonale Verband für Arbeitnehmerschutz (IVA) ist eine Vereinigung der kantonalen Arbeitsmarktbehörden (VSAA) Arbeitsinspektorate der Schweiz und des Arbeitsinspektorats des Fürstentums Liechtenstein. Die Der VSAA ist der schweizerische Dachverband der öffentlichen Arbeitsmarktbehörden der Kantone. Arbeit des IVA stützt sich vorwiegend auf das ArG und Teile des UVG mit den entsprechenden Nebst den 26 kantonalen Arbeitsmarktbehörden und dem Amt für Volkswirtschaft des Fürstentums Verordnungen. Liechtenstein, sind der IVA, das SECO sowie das Staatssekretariat für Migration (SEM) Mitglieder Gemeinsames Sprachrohr der kantonalen Arbeitsinspektorate des VSAA. Bei übergeordneten Problemen nimmt der IVA die Interessen der kantonalen Vollzugsbehörden Der VSAA trägt dazu bei, die nationale Arbeitsmarktpolitik zu gestalten und zu entwickeln. Als (kantonale Arbeitsinspektorate) wahr, indem er Vorschläge, Anträge und Berichte zu Fragen des Dachverband unterstützt der VSAA in seiner Funktion als Drehscheibe die Zusammenarbeit zwischen Arbeitnehmerschutzes zuhanden des Bundes, der Kantone und der Verbände erarbeitet. Der IVA ist den Schweizerischen Arbeitsmarktbehörden und bringt die Anliegen, Interessen und Einschätzungen somit das gemeinsame Sprachrohr der kantonalen Arbeitsinspektorate bei Vernehmlassungen des seiner Mitglieder ein. Bundes zu neuen Gesetzen und Verordnungen sowie bei Anpassungen auf Grund neuer Die Arbeitsinspektorate unterstehen in den meisten Schweizer Kantonen den kantonalen Erkenntnisse zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz. Er vertritt die Interessen der Arbeitsämtern und somit der Führung der Mitglieder des VSAA. kantonalen Arbeitsinspektorate z. B. gegenüber den anderen Durchführungsorganen des ArG und Der VSAA unterstützt die kantonalen Arbeitsinspektorate in ihrer Aufgabe als Vollzugsstellen im UVG (SECO, Suva, Fachorganisationen), Politik, EKAS, Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden. Bereich der Arbeitsmarktpolitik, indem er z. B. für deren Aufgaben im Vollzug Instrumente, Zudem werden durch regelmässigen Erfahrungsaustausch - z. B. in gemeinsamen Gremien - der Arbeitshilfen und Informationen zur Verfügung stellt und den Erfahrungsaustausch unterstützt. Informationsfluss und die Koordination zwischen dem IVA und der EKAS, dem SECO und der Suva Der VSAA und der IVA arbeiten gemeinsam an strategischen Fragestellungen. Sie bringen oder gegenüber den einzelnen Arbeitsinspektoraten sichergestellt. zusammen das Fachwissen der Kantone in die Organe des Bundes ein, insbesondere innerhalb der Eine zentrale Aufgabe des IVA ist die Koordination einerseits der kantonalen Arbeitsinspektorate und EKAS. Sie setzen sich für rechtliche Rahmenbedingungen ein, die den regionalen Gegebenheiten andererseits der Inhalte zum Arbeitnehmerschutz. Dabei geht es um die Umsetzung der rechtlichen Rechnung tragen. Dazu vertreten sie die kantonalen Bedürfnisse und Anliegen gegenüber dem Bund, Grundlagen in den Kantonen, aber auch beispielweise um Teilnahme an Pilotprojekten (z. B. insbesondere auch über die Mittel, welche die Kantone für dessen Aktionspläne bereitstellen können. Hautschutz bei Coiffeuren und Coiffeusen - eine Kampagne der Suva im Rahmen der Verhütung von Zudem sind der IVA und der VSAA Gründungsmitglieder des Schweizerischen Trägervereins höhere Berufskrankeiten, wo die Kantone gezielt mitgewirkt haben). Der IVA kann beispielsweise auch Berufsbildung Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (nebst EKAS, SECO und Kampagnen vorbereiten - im Rahmen von vorgegebenen Themenschwerpunkten des SECO wie z. B. Suva) und wirken somit an der Einführung eines eidgenössischen Fachausweises für Spezialistinnen Psychosoziale Risiken (bis 2019) oder ab 2020 Chemikalien - und Empfehlungen abgeben. Er und Spezialisten für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (ASGS) mit. unterstützt dabei die Meinungsbildung der kantonalen Arbeitsinspektorate. Der IVA fördert den Arbeitnehmerschutz bei Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden, indem er sich gezielt vernetzt (beispielsweise an Messen oder mit Bildungsämtern). Der IVA ist auch Dienstleister, das heisst, er berät Arbeitnehmende und Arbeitgeber, gibt Auskünfte über Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und sensibilisiert die Bevölkerung für die Anliegen des Arbeitnehmerschutzes. Gesetzliche Grundlagen ArG, Art. 6 ArG, Art. 41 ArG, ArGV3, UVG, Art. 85 UVG, VUV 18 Schweizerische Konferenz der kantonalen Abwesenheits-Betriebliche Arbeitssicherheit und management und Gesundheitsförderung Gesundheitsschutz Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren Reintegration (GDK) Politisches Koordinationsorgan der Kantone in der Gesundheitspolitik Fachkonferenzen Die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) ist das politische Der GDK sind verschiedene Fachkonferenzen angeschlossen: Nebst der Vereinigung der Koordinationsorgan der Kantone in der Gesundheitspolitik. Sie hat die Förderung der Kantonsärztinnen und Kantonsärzte der Schweiz, der Vereinigung der Kantonszahnärzte und Zusammenarbeit der Kantone in gesundheitspolitischen Belangen zum Ziel und bildet eine nationale Kantonszahnärztinnen der Schweiz, der Kantonsapotheker-Vereinigung, dem Verband der Plattform für den Dialog mit Bundesbehörden und anderen wichtigen Organisationen des Kantonschemiker der Schweiz auch die Vereinigung der kantonalen Beauftragten für Gesundheitswesens. Gesundheitsförderung (VBGF). In der GDK sind die für das Gesundheitswesen zuständigen Regierungsmitglieder der Kantone in einem politischen Koordinationsorgan vereinigt. Die GDK verfügt über ein ständiges Vereinigung der kantonalen Beauftragten für Gesundheitsförderung (VBGF) Generalsekretariat mit Sitz in Bern. Rechtlich und finanziell werden die Konferenz und ihr Die VBGF ist als Fachkonferenz Teil der GDK. In der VBGF sind alle 26 Kantone vertreten und in vier Generalsekretariat durch die Kantone getragen. regionale Konferenzen aufgeteilt: Lateinische Schweiz, Nordwestschweiz, Zentralschweiz und Die Entscheide der Konferenz haben für ihre Mitglieder und die Kantone den Stellenwert von Ostschweiz. Die Beauftragten für Gesundheitsförderung der Kantone sind Vereinsmitglieder der Empfehlungen. VBGF. Die Hauptaufgabe der VBGF ist die Vernetzung der Kantone und Koordination, Stärkung des Die Konferenz ist auch als Gesprächsforum der Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren sowie als Bereichs Gesundheitsförderung und Prävention sowie der Austausch mit nationalen Akteuren. Ansprechpartnerin für die Bundesbehörden sowie für zahlreiche nationale Verbände und Institutionen Sie hat dabei folgende Schwerpunkte: Nationale Strategie Prävention nichtübertragbarer Krankheiten von Bedeutung. (NCD-Strategie), Nationale Strategie Sucht, Psychische Gesundheit, Ernährung und Bewegung, Der GDK stehen verschiedene Fachkommissionen und Arbeitsgruppen zur Verfügung, welche Tabak-, Alkohol und Suizidprävention sowie weitere Themen. Die VBGF organisiert Veranstaltungen, Expertisen und Entscheidungsgrundlagen zuhanden der politischen Organe erarbeiten. Sie setzen publiziert Newsletter und erarbeitet Stellungnahmen, um den Austausch und Wissenstransfer zu sich aus Vertretern der kantonalen Gesundheitsdepartemente und/oder weiteren Fachpersonen fördern. Sie wird unterstützt vom BAG, GFCH und vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und zusammen. Veterinärwesen (BLV). Erarbeiten von Stellungnahmen Die GDK erarbeitet Stellungnahmen und Gegenvorschläge z. B. zu Änderungen von Gesetzen, Parlamentarischer Initiativen, Eidgenössischen Volksinitiativen, welche einen Bezug zu Gesundheit Gesetzliche Grundlagen haben. Themenfelder sind dabei Übertragbare Krankheiten, Nicht übertragbare Krankheiten, Sucht, Kantonale Gesetzgebungen Psychische Gesundheit. Spezialgesetze Gemeinsame Lösungen für Herausforderungen «Dialog Nationale Gesundheitspolitik» Im «Dialog Nationale Gesundheitspolitik» suchen Bund und Kantone gemeinsame Lösungen für drängende Herausforderungen des Gesundheitswesens. Andere wichtige Partner sind die einzelnen Gesundheitsdepartemente und -ämter der Kantone, Gemeinden, Akteure mit medizinischem Fokus, Akteure mit Expertise für ein spezifisches Gesundheitsthema (Ligen, Stiftungen, Vereine) und Versicherer. 19 Abwesenheits- Betriebliche Arbeitssicherheit und Schweizerische Unfallversicherung (Suva) management und Gesundheitsförderung Gesundheitsschutz Reintegration Generelle Merkmale Die Suva als Versicherung Die Suva vereint Versicherung, Prävention und Rehabilitation in einem Modell. Sie ist dabei Die Suva versichert Menschen im Beruf und in der Freizeit. Sie führt die obligatorische selbsttragend, das heisst, sie erhält keine öffentlichen Gelder und gibt Gewinne in Form von tieferen Unfallversicherung nach UVG, in dem ihr von diesem Gesetz zugewiesenen Zuständigkeitsbereich, Prämien an die Versicherten zurück. Die Suva ist mit praktisch allen BGM Akteuren - je nach durch. Die suva-pflichtigen Betriebe müssen ihre Mitarbeitenden zwingend bei der Suva für Unfälle Handlungsfeld - vernetzt und fördert aktiv den Austausch in der gesetzlichen und freiwilligen und Berufskrankheiten versichern (z. B. Bauunternehmen, Gaswerke, Forstbetriebe). Wer Prävention. mindestens acht Wochenstunden beim selben Arbeitgeber arbeitet, ist auch gegen Nichtberufsunfälle Die Suva im Handlungsfeld Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz – kontrollieren, versichert. Zu den Versicherungsleistungen der Suva gehören Geldleistungen beispielsweise in Form ausbilden, sensibilisieren von Taggeldern, Integritätsentschädigungen, Invaliden- und Hinterlassenenrenten oder Hauptaufgabe der Suva im gesetzlich vorgeschriebenen Bereich ist der Vollzug der Gesetze und Behandlungen und Hilfsmitteln. Bestimmungen des UVG, der VUV und diverser Spezialverordnungen, welche Massnahmen zur Die Suva im Handlungsfeld Abwesenheitsmanagement und Reintegration Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten regeln, d.h. die Suva fungiert als sogenanntes Ist aufgrund eines Unfalls eine Rückkehr an den bisherigen Arbeitsplatz nicht uneingeschränkt Durchführungsorgan und kontrolliert den Umsetzungsstand von Arbeitssicherheit und möglich, übernimmt ein Case Manager der Suva die weitere Betreuung und plant die Unterstützung Gesundheitsschutz in den Betrieben über ein systematisches Konzept ASA (EKAS Richtlinie 6508). der/des Verunfallten bei der Wiedereingliederung. Die Suva führt ein Case Management und Gemäss Art. 50 VUV beaufsichtigt die Suva auch die Anwendung der Vorschriften über die Beratung sowohl im Bereich Berufsunfälle sowie Nichtberufsunfälle und Berufskrankheiten durch. Verhütung von Berufskrankheiten in allen Betrieben (z. B. Asbest, Gehörschutz). Die Abteilung Hierbei arbeitet sie eng mit Akteuren mit medizinischem Fokus, der Invalidenversicherung sowie mit Arbeitsmedizin der Suva klärt gemeldete Berufskrankheiten ab und führt Vorsorgeuntersuchungen Akteuren mit Fokus berufliche Inklusion, Integration und Wiedereingliederung zusammen. Des zur Verhütung von Berufskrankheiten durch. Weiteren bietet die Suva sowohl Präsenz- als auch Onlinekurse im Absenzmanagement an und stellt Die Suva spielt eine wichtige Rolle in der Beratung von Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden, als auch in diesem Handlungsfeld Instrumente für Arbeitgeber zur Verfügung (z. B. «Anreize für Anbieter von diversen Lehrgängen und Kursen im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz betriebliche Wiedereingliederungen»). (z. B. Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten) und akkreditiert z. B. die Kranausbildung. Die Suva Zur Wiedereingliederung von verunfallten Menschen betreibt die Suva eigene Rehabilitationskliniken stellt den Betrieben verschiedene Instrumente wie z. B. Sicherheitsregeln, Checklisten zur Verfügung. in Bellikon und Sion . In diesen Zentren werden nicht nur die körperlichen und psychischen Folgen Zur Sensibilisierung im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz führt die Suva diverse des Unfalls behandelt, sondern auch die sozialen und beruflichen Aspekte in der Rehabilitation Kampagnen (z. B. eine Sicherheitscharta für lebenswichtigen Regeln, sichere Lehrzeit) und stellt berücksichtigt. verschiedene Hilfsmittel zur Verfügung wie z. B. Plakate und Infobroschüren. Diese stellt sie u.a. über ihre Webseite zur Verfügung. Die Suva ist ausserdem Betreiberin von sapros, eines Internet- Die Suva im Handlungsfeld Betriebliche Gesundheitsförderung Marktplatzes für Sicherheitsprodukte. Die Suva ist auch im überobligatorischen BGM Bereich, in der betrieblichen Gesundheitsförderung, Die Suva richtet sich mit ihren Angeboten primär an Branchen mit besonderen Gesundheitsrisiken (z. aktiv. Sie bietet den Betrieben kostenpflichtige Beratung, Weiterbildung, Präventionsmodule und B. Baubranche, Strassentransport) oder entwickelt Präventionsangebote zu verschiedenen Tools/Instrumente zu Themen wie Freizeitsicherheit, BGM und Arbeitssicherheit (freiwilliger Teil für Sachthemen (z. B. Maschinensicherheit, Strahlenschutz und Radioaktivität, Asbest, Stolpern). Die Betriebe wie z. B. Weiterentwicklung der Sicherheitskultur). Zu ihren Tätigkeiten gehört die Suva unterstützt Betriebe dabei, ein systematisches Sicherheitskonzept (ASA-Richtlinie) umzusetzen, Sensibilisierung allgemein sowie die Entwicklung von konkreten Präventionsangeboten für Betriebe. z. B. im Rahmen von individuellen Lösungen oder Unterstützung beim Aufbau von Ein Kooperationspartner ist z. B. GFCH. Branchenlösungen. Ausserdem wirkt die Suva ergänzend zur BFU bei der Verhütung von Nichtberufsunfällen mit. Im Bereich Freizeitsicherheit führt sie Präventionskampagnen und engagiert sie sich in Themen wie Gesetzliche Grundlagen Schneesport, Fussball, Bewegung und Laufsport sowie Velo, da 2/3 aller Unfälle jährlich auf UVG/VUV Freizeitunfälle zurückzuführen sind. Diese Angebote sind für Betriebe freiwillig. Art. 61 ff UVG, Art. 81 ff und 88 UVG, Art. 67a UVG, Art. 50 Abs. 1 VUV 20 Arbeitssicherheit und Staatsekretariat für Wirtschaft (SECO) Gesundheitsschutz Generelle Merkmale Eidgenössische Arbeitsinspektion Der Bereich «Arbeitsbedingungen» des SECO beschäftigt sich mit dem Arbeitnehmerschutz, das heisst Die Eidgenössische Arbeitsinspektion wird vom SECO geleitet. In der Verwaltung und den Betrieben mit Arbeitssicherheit gemäss UVG und Gesundheitsschutz gemäss ArG. Zu seinen Aufgaben gehören des Bundes überprüft sie die Arbeitsbedingungen betreffend Gesundheit und Sicherheit am unter anderem die Identifikation und Beobachtung von Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz und die Arbeitsplatz. Erarbeitung von Grundlagen im Hinblick auf die Vermeidung von gesundheitsbeeinträchtigenden Die Eidgenössische Arbeitsinspektion übt die Aufsicht über die kantonalen Arbeitsinspektorate aus (Art. Arbeitsbedingungen. Das SECO hat die Aufsicht über das ArG mit seinen 5 Verordnungen (und weitere 42 ArG) und wirkt teils auch im Zuständigkeitsbereich der Suva mit. Verordnungen), welche die Basis für alle Tätigkeiten im Bereich des Gesundheitsschutzes bilden. Sie beaufsichtigt, koordiniert und unterstützt den Vollzug der Vorschriften für den Arbeitnehmerschutz Einerseits enthält das ArG Vorschriften über den allgemeinen Gesundheitsschutz, anderseits durch die Kantone gemäss ArG und UVG. Vorschriften über Arbeits- und Ruhezeiten. Besondere Schutzmassnahmen gelten insbesondere für Um einen interkantonal koordinierten und einheitlichen Vollzug zu gewährleisten, erheben und Schwangere und Stillende sowie für Jugendliche und ältere Arbeitnehmende. analysieren die eidgenössischen Arbeitsinspektoren die Daten und Fälle aus dem Vollzug, erheben die Bedürfnisse der kantonalen Vollzugsorgane, erarbeiten Aktionspläne und Instrumente für deren Allgemeiner Gesundheitsschutz Unterstützung, schulen die kantonalen Vollzugsorgane und beraten diese bei der Beurteilung und Der Art. 6 des ArG ist massgebend für den allgemeinen Gesundheitsschutz. In der Lösung von Grundsatz- und Vollzugsfragen. Verordnung 3 des ArG wird die in einem Grundsatz die Pflicht des Arbeitgebers festgehalten «[..] alle Sie koordinieren und unterstützen die Branchenlösungen für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Massnahmen [zu] treffen, die nötig sind, um den Gesundheitsschutz zu wahren und zu verbessern und Arbeitsplatz im Durchführungsbereich der Kantone und planen branchen- oder themenspezifische die physische und psychische Gesundheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten». Die Prävention von Aktionen. Mit diversen Publikationen trägt die eidgenössische Arbeitsinspektion dazu bei, dass die Gesundheitsrisiken bei der Arbeit ist nicht freiwillig und wird durch die Eidgenössische Arbeitsinspektion Arbeitsbedingungen in den Betrieben verbessert und die Vorschriften einheitlich angewandt werden. des SECO sowie die kantonalen Arbeitsinspektorate durchgesetzt. Arbeits- und Ruhezeiten Wegleitungen Ausgeglichene Arbeits- und Ruhezeiten gehören zum Gesundheitsschutz. Aufgabe des SECO in Ein wichtiges Instrument für die Durchführungsorgane des ArG sind die vom SECO erarbeiteten diesem Bereich ist beispielsweise die Durchführung von Bewilligungsverfahren z. B. bezüglich Wegleitungen. Darin werden die Regelungen erläutert, und es wird an praktischen Beispielen gezeigt, Nacht- oder Sonntagsarbeit oder das Bereitstellen von Checklisten für die Kontrolle der wie sie interpretiert werden sollen. Damit sorgt das SECO für eine einheitliche Praxis bei den Arbeitszeiterfassung. (kantonalen) Arbeitsinspektoraten. Das SECO schreibt, prüft und revidiert die Wegleitungen. Einerseits dienen die Wegleitungen dem SECO als Kontrollmittel, um die Einhaltung der Vorschriften zu Zusammenarbeit beaufsichtigen, andererseits sind sie ein wichtiges Arbeitshilfsmittel, damit das SECO seine Beratungs- Eine wichtige Funktion des SECO besteht darin, verschiedene Akteure im Bereich des und Sensibilisierungsfunktion erfüllen kann. Arbeitnehmerschutzes zu koordinieren oder zu vermitteln. Dabei arbeitet es eng mit verschiedenen Organisationen wie auch mit den Sozialpartnern (Arbeitgeberverbände (Sozialpartner Arbeitgeberseite)) und Gewerkschaften (Sozialpartner Arbeitnehmerseite)) zusammen. In Zusammenarbeit mit der EKAS Gesetzliche Grundlagen baut das SECO beispielsweise eine kantonale Präventionsberatungsfachstelle auf. Im Jugendschutz ist Art. 110 und Art. 117 BV das SECO zusammen mit GFCH im Projekt FWS Apprentice aktiv. Ganz allgemein ist das SECO Art. 5 der Organisationsverordnung für das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement zusammen mit anderen Akteuren, wie beispielsweise der Suva, an der Erarbeitung von ArG, Art. 6 ArG, Art. 42 ArG, ArGV3 Branchenlösungen beteiligt. Zusammen mit dem BAG hat das SECO die Aufsicht über die Verordnung UVG Art. 81-88 UVG, VUV über die Eignung der Spezialisten/innen der Arbeitssicherheit. Das SECO kann für die Erarbeitung von Mitwirkungsgesetz Grundlagen und zur Weiterentwicklung des Gesundheitsschutzes Aufträge an Universitäten/Hochschulen vergeben (z. B. zum Thema Arbeitszeiterfassung). 21 Akteurskategorien 22 Akteure mit Expertise für ein spezifisches Gesundheitsthema Betriebliche Gesundheitsförderung (Ligen, Stiftungen, Vereine) Beispielhafte Vertreter Nationale, primär gemeinnützig ausgerichtete Zusammenschlüsse mit gesundheitlichem Kernthema Die Schweizerische Gesundheitsligen-Konferenz (GELIKO) ist der Dachverband der Die Kategorie der Akteure mit Expertise für ein spezifisches Gesundheitsthema (Ligen, Stiftungen gesamtschweizerisch tätigen gemeinnützigen Organisationen, die sich im Gesundheits- und Vereine) umfasst nationale, primär gemeinnützig ausgerichtete Zusammenschlüsse, welche sich Sozialwesen für die Prävention spezifischer (chronischer) Krankheiten (Krebs, Rheuma, Diabetes, einem gesundheitlichen Kernthema (beispielsweise Ernährung, Stress, Burnout, spez. Erkrankungen Lungenkrankheiten, neuromuskuläre Krankheiten, Herz-Kreislauf-Leiden, HIV/Aids, Allergien etc.) wie z. B. Rheuma, Krebs) widmen. Die Akteure setzen sich allgemein für die Prävention spezifischer einsetzen, Betroffene unterstützen oder sich allgemein für Krankheitsprävention und Krankheiten und Gesundheitsförderung ein, aber auch spezifisch für die Prävention am Arbeitsplatz. Gesundheitsförderung stark machen. Die einzelnen Mitglieder von GELIKO haben oft Zusatzangebote speziell für Unternehmen und Mitarbeitende. Angebot für betroffene und potenziell gefährdete Einzelpersonen - auch Arbeitnehmende Ein Grossteil des Angebots richtet sich direkt an (betroffene/potenziell gefährdete) Einzelpersonen, RADIX ist ein als gemeinnützige, privatrechtliche Stiftung organisiert und ein nationales wobei auch Arbeitnehmende als spezifische Zielgruppe und somit Unternehmen angesprochen Kompetenzzentrum für die Entwicklung und Umsetzung von Massnahmen der öffentlichen werden. Zum Teil richten sich die Aktivitäten direkt an Fachpersonen des gesundheitlichen Gesundheit und der nachhaltigen Entwicklung. Auftraggeber von RADIX sind Bund und Kantone Kernthemas. sowie private Organisationen und Unternehmen. Die thematischen Schwerpunkte sind Bewegung Information, Beratung, Vernetzung und Ernährung, psychische Gesundheit, Sucht und Gewalt. Bspw. richtet sich das Angebot Die Akteure übernehmen Informations- und Aufklärungsarbeit, bieten ein umfassendes öffentliches «Schule handelt - Stressprävention am Arbeitsort» an öffentliche und private Schulen zur Umsetzung Dienstleistungsangebot an (u.a. Publikationen, Dokumentationszentrum, Checks, Lexikon) und von systematischer betrieblicher Gesundheitsförderung. führen Workshops durch. Ebenso vermitteln sie spezifische Beratung für Einzelpersonen, Verbände und Firmen und vernetzen Expert/innen aus verschiedenen Berufszweigen (u.a. Medizin, Sucht Schweiz ist das nationale Kompetenzzentrum für Prävention, Forschung und Psychologie, Arbeitsrecht etc.) oder bilden Arbeitsgruppen für den Informations- und Wissensvermittlung im Suchtbereich. Es unterstützt u.a. kantonale Suchtpräventionsfachstellen, Gedankenaustausch unter Fachpersonen. lanciert Sensibilisierungskampagnen, bietet Schulungen und Vorträge an, organisiert Kongresse und Veranstaltungen, erstellt wissenschaftliche Arbeiten, führt Monitorings durch und steht den Kooperation mit staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren Betroffenen informierend, beratend oder finanziell zur Seite. Sucht Schweiz begleitet zudem seit über Je nach gesundheitlichem Kernthema und Aktivität arbeiten die Akteure mit Expertise für ein 20 Jahren Unternehmen bei der Einführung von Suchtpräventionsprogrammen. Die Website Alkohol spezifisches Gesundheitsthema mit unterschiedlichen staatlichen Akteuren (BAG, GFCH, GDK, BSV am Arbeitsplatz bietet eine umfassende Übersicht über die Aktivitäten von Sucht Schweiz. und Gesundheitsdepartemente und -ämter der Kantone ) und nichtstaatlichen Akteuren (z. B. Akteure mit Fokus berufliche Inklusion, Integration und Wiedereingliederung, privaten Anbietern oder Die Stiftung Pro Mente Sana setzt sich für psychisch beeinträchtige Menschen in der Schweiz ein. Fachverbänden und andere Interessensgemeinschaften) zusammen. Sie engagiert sich seit vielen Jahren mit der Kampagne «Wie geht’s Dir?» (www.wie-gehts- Gemäss Art. 74 IVG kann die Invalidenversicherung den sprachregional oder national tätigen dir.ch) auch in der Arbeitswelt. Mit verschiedenen Informationsmaterialien (Broschüren, Podcast, Dachorganisationen der privaten Behindertenhilfe Finanzhilfen zur Förderung der sozialen Webseite) werden Arbeitgebende mit konkreten Massnahmen in der Praxis unterstützt. Eingliederung (z. B. für Unterstützung und Beratung zur Arbeitsplatzerhaltung oder Kurse) oder im Bereich Prävention gewähren. stressnostress.ch wurde 2004 als Verein gegründet mit dem Zweck, Unternehmen und Mitarbeitende auf die Risiken von zunehmendem Stress in Beruf und Freizeit aufmerksam zu machen und Hilfen zur Stressreduktion anzubieten. 23 Akteure mit Fokus Berufliche Inklusion, Integration und Abwesenheits- management und Reintegration Wiedereingliederung Berufliche Wiedereingliederung als Ziel Beispielhafte Vertreter Akteure mit Fokus Berufliche Inklusion, Integration und Wiedereingliederung führen je nach ihrem Schwerpunkt unterschiedliche Aktivitäten aus. Sie agieren an der Schnittstelle zwischen betroffenen Profil - Arbeit & Handicap ist eine Stiftung von Pro Infirmis. Sie fördert die Integration von Menschen Mitarbeitenden und Unternehmen. mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder Behinderung in den ersten Arbeitsmarkt und hat zum Das Ziel der beruflichen Inklusion ist, dass Menschen mit Behinderung einen gleichberechtigten Ziel, deren Stellung im Berufsleben zu stärken. Ihre Dienstleistungen umfassen u.a. Zugang zur Arbeitswelt haben. Um dies zu erreichen, braucht es nebst der individuell angepassten Personalvermittlung mit Begleitung und Job-Coaching sowie Arbeitsplatzerhaltung durch Erarbeitung Unterstützung von Menschen mit Behinderungen vor allem auch Anpassungen in den politischen und von Massnahmen zur Weiterbeschäftigung von Mitarbeitenden, welche aus gesundheitlichen gesetzlichen Rahmenbedingungen, in den Arbeitsprozessen und der Arbeitsumgebung der einzelnen Gründen nicht mehr über ihr volles Leistungsvermögen verfügen. Die Stiftung ist ebenfalls in der Unternehmen. Ausbildungsbegleitung von jungen Erwachsenen mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung tätig. Das Ziel der beruflichen Integration bzw. Wiedereingliederung ist, Menschen mit einer Zusätzlich berät die Stiftung Profil Arbeitgebende und übernimmt als Partner von unterschiedlichen Beeinträchtigung ins Berufsleben zu integrieren bzw. erkrankte oder verunfallte Arbeitnehmende Auftraggebenden Mandate im Bereich der beruflichen Integration (z. B. von Sozialversicherern, BSV wieder in den bisherigen Arbeitsprozess oder generell in den Arbeitsmarkt einzugliedern. Bei der und privaten Unternehmen). Eingliederung werden der erste oder zweite Arbeitsmarkt unterschieden. Der Tätigkeitsbereich gehört zur zentralen Aufgabe der kantonalen IV-Stellen. Nebst den IV-Stellen Der Verein Compasso steht unter dem Patronat des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes. existieren jedoch viele private oder gemeinnützige Organisationen Mitglieder aus der Privatwirtschaft, dem öffentlichen Sektor und Branchenverbänden verbinden darin ihre Interessen. Compasso versteht sich als Informationsportal für Arbeitgebende mit dem Fokus auf Unterstützungsangebote für Betroffene und Arbeitgebende Früherkennung und Arbeitsplatzerhalt, sowie berufliche Wiedereingliederung an den Schnittstellen Viele Akteure haben als Zielgruppe für ihre Aktivitäten die Betroffenen im Blick. Es gibt eine grosse zwischen Unternehmen, Betroffenen, Behindertenorganisationen, Pensionskassen, kantonalen IV- Anzahl an nationalen und kantonalen, unterschiedlichen Stiftungen, Einrichtungen und Stellen, Privaten Anbietern, Suva und Versicherern. Compasso fokussiert seine Informationstätigkeit Organisationen, welche primär auf die Begleitung, Beratung, Jobcoaching und Arbeitsplatz- oder für Arbeitgebende auf den Umgang mit Personen mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung, die Leistungsabklärungen von Menschen mit Einschränkungen spezialisiert sind. entweder mit oder ohne Anstellung sind. Mit Tools, Schritt-für-Schritt-Anleitungen und Weiter gibt es Institutionen, welche Ausbildungen oder Umschulungen für Betroffene anbieten. Praxisbeispielen erhalten die Arbeitgebenden durch das Informationsportal Unterstützung. Ein spezifisches Tätigkeitsgebiet ist die Arbeitsvermittlung von Menschen mit Beeinträchtigungen, entweder geht es dabei um die berufliche Integration von Menschen mit Behinderung oder um die Auch die Versicherer haben ein Interesse daran, lange Absenzen und Invaliditätsfälle zu verhindern Wiedereingliederung von erkrankten oder verunfallten Mitarbeitenden. Die Angebote reichen von und setzen darum zur Unterstützung von erkrankten oder verunfallten Arbeitnehmenden Case Unterstützung der Arbeitnehmenden bei der Stellensuche bis hin zu Beratung und Unterstützung von Manager ein. Zu den Tätigkeiten der Case Manager der Versicherer gehören z. B. die Beratung und Firmen, Organisationen und Institutionen, welche Menschen mit Behinderungen einstellen möchten. Vermittlung von Leistungsangeboten, die sachliche Vertretung der Interessen des Versicherten sowie Verschiedene Organisationen bieten speziell auch Informationen und Unterstützung für die Koordination zwischen Ärzten, Therapeuten, Arbeitgebenden und anderen beteiligten Stellen. Arbeitgebende (z. B. Plattformen), die an der beruflichen Integration von Menschen mit Behinderungen interessiert sind oder sich mit Themen wie Früherkennung und Arbeitsplatzerhalt sowie Wiedereingliederung ihrer Mitarbeitenden beschäftigen. 24 Abwesenheits- Betriebliche Arbeitssicherheit und Akteure mit medizinischem Fokus management und Gesundheitsförderung Gesundheitsschutz Reintegration Akteure mit medizinischem Fokus berücksichtigen anatomische, biologische, physiologische, Prävention – Vermeidung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten chemische sowie psychische Prozesse des menschlichen Körpers Die wesentliche Aufgabe der Akteure mit medizinischem Fokus im gesetzlich vorgegebenen Akteure mit medizinischem Fokus, die sich speziell mit den Wechselbeziehungen zwischen den Gesundheitsschutz ist die Früherkennung sowie die Verhütung von arbeitsplatzbedingten Anforderungen, Bedingungen und Organisation der Arbeit sowie mit dem Menschen und seiner Gesundheitsstörungen. Dazu können von den Akteuren einerseits diagnostische Massnahmen bei den Gesundheit bzw. Krankheit und Arbeitsfähigkeit befassen, sind in der Prävention und Rehabilitation Arbeitnehmenden durchgeführt werden wie z. B. Vorsorgeuntersuchungen oder berufliche tätig. Sie berücksichtigen anatomische, biologische, physiologische, chemische sowie psychische Eignungsabklärungen. Andererseits gilt es, sinnvolle Anpassungen der Arbeitsumgebung oder der Prozesse des menschlichen Körpers. Arbeitsorganisation aufzuzeigen und individuelle Hinweise zur Erhaltung der Gesundheit bei der Arbeit Akteure mit medizinischem Fokus arbeiten in Dienstleistungsunternehmen des Gesundheitswesens, in zu geben. Dazu gehören z. B. das Festlegen von Grenzwerten für physikalische Einwirkungen und ambulanten medizinischen oder therapeutischen Praxen, sind den Versicherern angegliedert oder sind Richtwerte für physische Belastungen. in spezialisierten Kliniken tätig. Je nach Spezialisierung und Berufsgruppe umfasst das Angebot diverse Abklärungen, medizinische Betriebliche Gesundheitsförderung – Stärkung der psychischen und physischen Gesundheit oder therapeutische Behandlungen nach Erkrankung oder Unfall, Beratung und Schulung Mit dem Ziel der Stärkung der psychischen oder physischen Gesundheit führen Akteure mit verschiedener Zielgruppen sowie Forschung. medizinischem Fokus auch Angebote zum Beispiel zur Burnout- oder Stressprävention (z. B. mittels Vorträgen zur Sensibilisierung, Herzratenvariabilitätsmessungen) oder Check-ups für den Zusammenarbeit mit Betroffenen, Arbeitgebenden und anderen Akteuren Bewegungsapparat sowie ergonomische Schulungen und Beratungen bzw. Anpassungen am Akteure mit medizinischem Fokus arbeiten mit betroffenen Mitarbeitenden, Arbeitgebenden und Arbeitsplatz durch. Behörden zusammen und sind je nach Handlungsfeld mit anderen medizinischen Spezialisten, anderen (para-)medizinischen (z. B. Pflegefachkräfte, PhysiologInnen, ErgotherapeutInnen oder PsychologInnen) oder technisch orientierten Berufsgruppen (z. B. Sicherheitsingenieuren) sowie mit Beispiel Arbeitsmedizin Versicherern im Austausch. Arbeitsmediziner/innen sind zum einen präventivmedizinisch tätig, haben aber auch eine wichtige Rolle bei der Wiedereingliederung von erkrankten oder verunfallten Mitarbeitenden am Arbeitsplatz. Arbeitsmedizinerinnen und -mediziner beschäftigen sich sowohl mit dem einzelnen Individuum als Rehabilitation – kurative Behandlungen und Beratung auch mit Organisationsstrukturen und betrieblichen Arbeitsprozessen. Sie unterstützen Unternehmen Akteure mit medizinischem Fokus, die rehabilitativ tätig sind, haben das Ziel, psychisch oder physisch in der Erfüllung gesetzlicher Fürsorgepflichten und sind somit an der Schnittstelle zwischen den kranke oder verunfallte Personen bestmöglich wieder in den Arbeitsprozess zu integrieren. Die Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden, Gesundheitssystem und Sozialversicherungen tätig. Ansätze, die sie verfolgen, sind hauptsächlich personenbezogen. Ziel der Arbeitsmedizin ist der Schutz der Arbeitnehmenden vor bekannten gesundheitsbelastenden Zu ihren Massnahmen gehören zum einen kurative Behandlungen der Betroffenen in ambulanten oder -schädigenden Einwirkungen, aber auch die Identifikation und Minimierung bisher unbekannter sowie stationären Einrichtungen. Speziell die psychische, berufsassoziierte Gesundheitsstörung Belastungen in der Arbeitswelt. «Burnout» wird auch in spezialisierten Einrichtungen behandelt. Medizinisch-therapeutische Die Arbeitsmedizin ist vor allem eine beratende Medizin und hat keine kurativen Aufgaben zu erfüllen. Behandlungen oder Trainings werden mit dem Ziel der Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit Durch ärztliche Gespräche, Eignungsuntersuchungen, funktionsdiagnostische Tests und Monitoring durchgeführt. werden einerseits Tauglichkeitsprüfungen durchgeführt sowie arbeitsplatzbedingte Zum anderen beraten die Akteure mit medizinischem Fokus Arbeitgebende, Behörden und Gesundheitsstörungen (insbesondere Berufskrankheiten und berufsassoziierte Versicherungsinstitutionen bei der Wiedereingliederung über die Auswirkungen der Erkrankung oder Gesundheitsstörungen) sowie arbeitsplatzbedingte gesundheitliche Gefährdungen erfasst. Darauf Behinderung auf die Erwerbsfähigkeit. Zudem prüfen ärztliche Dienste die medizinischen aufbauend werden Massnahmen erarbeitet, welche dann systematisch und periodisch überprüft Voraussetzungen des Leistungsanspruch an die IV im Rentenfall, die Wiedereingliederungsfähigkeit werden. und die Zumutbarkeit im Bereich der beruflichen Massnahmen sowie die Arbeitsunfähigkeit. Die Fachgesellschaft für Arbeitsmedizin (SGARM) vereint die Schweizer Ärztinnen und Ärzte FMH. 25 Abwesenheits- Arbeitssicherheit und Arbeitgeberverbände (Sozialpartner Arbeitgeberseite) management und Gesundheitsschutz Reintegration Vertreten die Interessen der Unternehmen Beispielhafte Vertreter Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände vertreten die Interessen der Klein-, Mittel- und Grossunternehmen in verschiedenen Branchen in der Schweiz. Sie setzen sich für optimale Schweizerischer Arbeitgeberverband wirtschaftliche und politische Rahmenbedingungen sowie für ein unternehmensfreundliches Umfeld Der Schweizerischer Arbeitgeberverband (SAV) ist ein arbeitgeberpolitischer Meinungsführer und ein. Die Arbeitgeberverbände beschäftigen sich primär mit der öffentlichen Meinungsbildung und trägt zur Schaffung optimaler Rahmenbedingungen sowie zur Verwirklichung einer liberalen und verfassen Stellungnahmen auch zu gesundheitsrelevanten Themen. sozialen Marktwirtschaft bei. Er vereint rund 90 regionale und branchenspezifische Arbeitgeberverbände sowie einige Einzelunternehmen. Insgesamt vertritt der Verband über 100’000 Aktivitäten im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Klein-, Mittel- und Gross Unternehmen mit knapp 2 Millionen Arbeitnehmenden aus allen Als Sozialpartner sind die Arbeitgeberverbände auch im Themenfeld Arbeitssicherheit und Wirtschaftssektoren. Der SAV hat das Patronat über den Verein Compasso, ein Informationsportal für Gesundheitsschutz involviert. So sind sie beispielsweise in den EKAS Sitzungen vertreten, erarbeiten Arbeitgeber mit dem Fokus auf Früherkennung und Intervention sowie berufliche zusammen mit den Gewerkschaften (Sozialpartner Arbeitnehmerseite) die für die einzelnen Branchen Wiedereingliederung. sehr zentralen Gesamtarbeitsverträge sind, wo die Mindestnormen zum Gesundheitsschutz garantiert sind, und sind beteiligt bei den Branchenlösungen. Im Vordergrund steht dabei ein economiesuisse Interessensausgleich zwischen Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden. Economiesuisse vertritt als Dachverband der Schweizer Unternehmen die Interessen der wettbewerbsorientierten und international vernetzten Wirtschaft. Mitglieder sind 100 Branchenverbände, 20 kantonale Handelskammern sowie Einzelfirmen. economiesuisse bearbeitet Aktivitäten im Bereich Abwesenheitsmanagement und Reintegration BGM-Themen in Bezug auf unternehmerische Interessen und äussert sich in Vernehmlassungen aus Für den Erhalt der Arbeitsmarktfähigkeit der Angestellten sowie die für die berufliche dieser Position heraus. Wiedereingliederung engagiert sich der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) auch im Handlungsfeld Abwesenheitsmanagement und Reintegration. Gesetzliche Grundlagen ArG, UVG, IVG 26 Arbeitssicherheit und Durchführungsorgane Gesundheitsschutz Vollzug des ArG und UVG von Amtes wegen Für den Vollzug der gesetzlichen Bestimmungen von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (ArG Berufskrankheiten und Unfallverhütung von besonderen in der Person der Arbeitnehmer und UVG) sind diverse Stellen zuständig. Sogenannte Durchführungsorgane sind liegenden Gefahren Institutionen, welche die Anwendung der Vorschriften über die Arbeitssicherheit und Die Suva beaufsichtigt die Anwendung der Vorschriften über die Verhütung von Berufskrankheiten in Gesundheitsschutz beaufsichtigen und vollziehen: allen Betrieben (Art. 50 VUV). Ferner beaufsichtigt die Suva die Anwendung der Vorschriften über die • Kantonale Arbeitsinspektorate Verhütung von besonderen in der Person der Arbeitnehmer liegenden Berufsunfallgefahren in allen • Eidgenössische Arbeitsinspektion des SECO Betrieben (Art. 49 Abs. 3 VUV) (z. B. bei Sehstörungen oder Störungen des Bewegungsapparates). • Suva Die Suva erlässt Grenzwerte im Einvernehmen mit der Grenzwertkommission der Suissepro. • Fachorganisationen Sie machen Betriebsbesuche und kontrollieren, ob die Vorschriften über Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in den Betrieben eingehalten werden. Sie können Anordnungen erlassen und Gesetzliche Grundlage damit ein förmliches Verfahren einleiten. Die Durchsetzung geschieht mittels Verfügung, UVG/VUV Verwaltungszwang, Prämienerhöhung und falls nötig durch das Strafrecht. Die Durchführungsorgane ArG haben auch Beratungs- und Informationsfunktion. EKAS Richtlinien Gemäss Art. 85 Abs. 3 UVG stimmt die EKAS die einzelnen Durchführungsbereiche aufeinander ab. Art. 47, 48, 49, 50 51 VUV Durchführungsorgane des ArG - Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz Der Vollzug des ArG liegt grundsätzlich bei den Kantonen. Deren Durchführungsorgane (die kantonalen Arbeitsinspektorate) haben unter anderem folgende Vorschriften des ArG zu überwachen und nötigenfalls durchzusetzen: Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer (allgemeiner Gesundheitsschutz), Regelung der Arbeits- und Ruhezeit, Sonderschutz jugendlicher und weiblicher Arbeitnehmenden. Die Eidgenössische Arbeitsinspektion vollzieht das ArG in allen Bundesbetrieben und hat die Oberaufsicht über die kantonalen Arbeitsinspektorate. Der Interkantonale Verband für Arbeitnehmerschutz (IVA) ist eine Vereinigung der kantonalen Arbeitsinspektorate. Durchführungsorgane des UVG - Berufsunfallverhütung Die kantonalen Durchführungsorgane des ArG beaufsichtigen die Anwendung der Vorschriften über die Verhütung von Berufsunfällen in allen Betrieben und an allen Arbeitsmitteln für die nicht ein anderes Durchführungsorgan zuständig ist (gemäss Art. 47 VUV). Die Zuständigkeit der eidgenössischen Arbeitsinspektion ist in Art. 48 VUV geregelt, die Zuständigkeit der Suva in Art. 49 VUV. Zusätzlich beaufsichtigen sogenannte Fachorganisationen (spezialisierte Organisationen zum Beispiel im Bau, Elektrizität, Landwirtschaft) gemäss Art. 51 VUV die Anwendung der Vorschriften über die Verhütung von Berufsunfällen in den Betrieben. 27 Fachverbände und andere Abwesenheits-Betriebliche Arbeitssicherheit und management und Gesundheitsförderung Gesundheitsschutz Interessensgemeinschaften Reintegration Zusammenschlüsse von Fachexperten im Bereich Arbeit und Gesundheit Vertreter im Handlungsfeld Betriebliche Gesundheitsförderung Fachverbände und andere Interessengemeinschaften (z. B. Dachverbände, Netzwerke, Im Handlungsfeld Betriebliche Gesundheitsförderung besteht seit 2003 das unter dem Patronat des Berufsverbände) sind Zusammenschlüsse, deren Mitglieder als Fachexperten in den drei SECO als «Schweizerischer Verband für Betriebliche Gesundheitsförderung SVBGF» gegründete Handlungsfeldern Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Betriebliche Gesundheitsförderung oder «BGMnetzwerk.ch». Das BGMNetzwerk.ch ermöglicht seinen Mitgliedern den kontinuierlichen /und Abwesenheitsmanagement und Reintegration tätig sind. Die Fachverbände und andere Wissens- und Erfahrungsaustausch, fachliche Fortbildung rund um BGM und unterstützt in deren Interessensgemeinschaften unterstützen in ihrem Handlungsfeld durch verschiedene Aktivitäten und Anwendung und Umsetzung. Zweck ist die Entwicklung gemeinsamer Aktivitäten im Bereich BGM als Veranstaltungen den Erfahrungs- und Wissensaustausch zwischen Fachexpert/innen Teil der Unternehmenspolitik und Unternehmenskultur. Bei den Mitgliedern wird unterschieden unterschiedlicher Berufsbilder und tragen somit zur beruflichen Entwicklung und Vernetzung ihrer zwischen Anbietenden beziehungsweise «externen Unterstützern» und Anwendern beziehungsweise Mitglieder und somit zur Stärkung der Aktivitäten im BGM bei. «internen Umsetzern». Die Mitglieder des Verbands sind vorwiegend Betriebe und keine Einzelpersonen. Vertreter im Handlungsfeld Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Im Schweizerische Dachverband für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (Suissepro) Vertreter im Handlungsfeld Abwesenheitsmanagement und Reintegration sind Fachverbände, die sich um Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz kümmern, zu Im Handlungsfeld Abwesenheitsmanagement und Reintegration gibt es zur Zeit keinen einem übergeordneten Dachverband zusammengeschlossen. Ziel ist die Pflege des interdisziplinären übergeordneten, der Definition des Handlungsfeldes entsprechenden Dachverband. Es gibt viele Austauschs von Erfahrungen und Erkenntnissen zwischen den unterschiedlichen Fachspezialisten. Verbände, welche sich für Menschen mit Behinderungen allgemein stark machen und wo die Suissepro nimmt Stellung zu aktuellen Problemen und Fragestellungen der Gesetzgebung, der berufliche Inklusion beziehungsweise Integration ein Teil ihres Angebots ist. Zudem gibt es Forschung und der Praxis auf diesem Gebiet. Der Dachverband pflegt den Kontakt und die Zusammenschlüsse von Personen und Organisationen, welche mit einer spezifischen Methode bei Zusammenarbeit mit internationalen, nationalen und regionalen Organisationen und Institutionen, die der (Wieder-)Eingliederung arbeiten. die gleichen Ziele verfolgen. Suissepro erstellt Stellungnahmen zuhanden von Behörden und Organisationen (Suva, EKAS) zu Gesetzen, Verordnungen und Merkblättern im legislativen Bereich Beispiele von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Die suissepro führt einen jährlichen Austausch/Dialog Arbeitsintegration Schweiz ist der nationale Dachverband der sozialen und beruflichen Integration. mit Suva und SECO. Mitgliederverbände der suissepro sind die Schweizerische Gesellschaft für Dessen Mitgliederorganisationen sind mehrheitlich bei der Integration von Arbeitslosen oder Arbeitssicherheit, die Schweizerische Gesellschaft für Ergonomie, die Schweizerische Gesellschaft Migranten engagiert, und nicht in erster Linie spezialisiert auf die Wiedereingliederung von erkrankten für Arbeitsmedizin, die Schweizerische Gesellschaft für Arbeits- und Organisationspsychologie, die oder verunfallten Arbeitnehmenden in die bisherige Arbeitsumgebung. Einzelne Assosciation Suisse des Infirmiers(ères) de Santé au Travail, die Groupement Romand de Médecine, Mitgliederorganisationen werden jedoch auch von der IV finanziert. d’Hygiène et de Sécurité du Travail, Schweizerische Gesellschaft für Arbeitshygiene, die Der Verein Supported Employment Schweiz setzt sich ein für die berufliche Integration von Studiengruppe für Gesundheitsschutz in Industrie, Dienstleistung und Gewerbe und Swiss Biosafety Menschen mit erschwertem Zugang zum Arbeitsmarkt. Mitglieder sind Organisationen (Fachstellen, Network. Verwaltungen, Unternehmen), die an der Umsetzung von Supported Employment und Supported Education beteiligt und an deren Weiterentwicklung interessiert sind. Netzwerk Case Management Schweiz ist ein Verein von im Gesundheits-, Sozial- und Versicherungsbereich tätigen Personen und Institutionen, die mit der Methode des Case Management arbeiten. 28 Betriebliche Foren BGM Gesundheitsförderung Mitglieder unterstützen die Aktivitäten der BGM Foren und erhalten Vergünstigungen BGM Foren in der Schweiz Die Foren sind als Vereine organisiert. Es gibt mehrere Foren, welche auf Basis ihres regionalen Lanciert wurde das BGM Forum Region Basel vom Gewerbeverband Basel-Stadt und dem Standortes für die jeweils dort ansässigen Unternehmen zuständig sind. Interessierte Firmen, Verein gsünderbasel mit der Unterstützung des Gesundheitsdepartements des Kantons Basel-Stadt, Organisationen wie Spitäler, Hochschulen etc., Berufs- und Branchenverbände sowie GFCH sowie von weiteren Partnern. Über das BGM Forum Region Basel erhalten KMUs in der Privatpersonen, Private Anbieter von BGM und kantonale Gesundheitsdepartemente und –ämter Region Basel Zugang zu einer breiten Palette von Informationen, Tagungen, Kursen und können Mitglied der BGM Foren werden. Mitglieder erhalten Vergünstigungen. Beratungsangeboten zum betrieblichen Gesundheitsmanagement. Die Zielgruppe der Foren BGM sind Betriebe sowie deren Mitarbeitende. Das Ziel ist die Stärkung, Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit der erwerbstätigen Das BGM Forum Aargau fördert die Verbreitung von BGM. Dazu vernetzt und unterstützt es Bevölkerung und die Verbreitung von BGM. Aargauer Arbeitgebende bei der Einführung und Umsetzung von gesundheitsförderlichen Massnahmen und vermittelt Wissen rund um das Thema «Gesundheit am Arbeitsplatz». Das Forum bietet Aargauer Betrieben beispielsweise ein kostenloses und unverbindliches Standortgespräch, ein Gesundheit am Arbeitsplatz im Zentrum Informationsservice, sowie öffentliche Veranstaltungen zur betrieblichen Gesundheit an. Zudem Die Foren BGM verstehen sich als Plattform für alle Themen der betrieblichen Gesundheit. Die lanciert das Forum jeden Herbst eine Jahreskampagne zu einem ausgewählten Thema Entwicklung, Verbreitung, Vernetzung und Unterstützung rund um «Gesundheit am Arbeitsplatz» (beispielsweise Jahreskampagne 2019: «Schlafen Sie gut!»). steht im Vordergrund. Über die Foren BGM erhalten Unternehmen sowie deren Mitarbeitende Zugang zu einer breiten Palette an Beratungsangeboten zu BGM und dessen Einführung; Das Forum BGM Ostschweiz versteht sich als Forum für alle Fragen des BGM in der Ostschweiz und Veranstaltungen, Kampagnen, Weiterbildungen, Networking via Zugang zum Mitgliederbereich, nach im Fürstentum Liechtenstein. Es vereint das Wissen und die Erfahrungen aus dem BGM aus Themen geordnete Sammlung von Fachliteratur und Instrumenten zu Themen der betrieblichen Forschung und Praxis. Unternehmen können dieses Anwenderwissen als Mitglieder nutzen. Das Gesundheitsförderung, Möglichkeiten zum Erfahrungsaustausch mit anderen Mitgliedern, sowie Forum organisiert unter anderem regionale und branchenspezifische Fachveranstaltungen, informiert Zugang zu Kontaktdaten und Referenzen von Mitgliedern, die Dienstleistungen anbieten. über wissenschaftliche Erkenntnisse und aktuelle Entwicklungen und etabliert Instrumente und Materialien zur betrieblichen Gesundheitsförderung, wie beispielsweise die Kampagne Kooperation mit verschiedenen Akteuren «Alles im grünen Bereich - 10 Impulse für die psychische Gesundheit beim Arbeiten». Bei den drei kantonal organisierten Foren BGM fungieren zum Teil die Gesundheitsdepartemente und -ämter der Kantone als Träger. Einzelne Foren BGM nennen Universitäten/Hochschulen oder Das BGM Forum Schweiz ist ein Zusammenschluss von neutralen und unabhängigen Fachexperten Versicherer, GFCH oder/und die Suva als Partner. Ebenfalls bestehen bei einigen Foren Bezüge zu rund um Themen der betrieblichen Gesundheit. Ziel des Forums ist es, angesichts der Abnahme der Akteuren mit medizinischem Fokus, zu anderen Foren BGM und dem SECO. klassischen Berufskrankheiten und der Zunahme der berufsassoziierten Krankheiten wie Stress die betriebliche Gesundheitsförderung auf politischer und betrieblicher Ebene besser zu verankern. Es engagiert sich in der Entwicklung und Verbreitung eines einheitlichen BGM-Grundverständnisses und der Förderung wirksamer Ansätze und Methoden der betrieblichen Gesundheit. Das Forum bietet seinen Mitgliedern u.a. Seminare und Referate, Publikationen, sowie ein modulares Gesundheits- Coaching zur Burnout Prävention an. 29 Betriebliche Gesundheitsdepartemente und -ämter der Kantone Gesundheitsförderung Kantonale Aktivitäten mit BGM-Bezug variieren Alle Kantone sind unter anderem in der Prävention tätig Von den generellen Massnahmen in der Gesundheitsvorsorge profitiert die gesamte Bevölkerung. Die 26 Departemente und Ämter der Kantone und das Fürstentum Liechtenstein setzen die Erwerbstätige oder Betriebe werden nur teilweise gezielt angesprochen. Die konkreten kantonalen gesundheitspolitischen Ziele der Kantone um. Aktivitäten mit BGM-Bezug variieren hinsichtlich Inhalt, Organisation und Ressourcen. Sie sind ähnlich wie diejenigen des Bundes stark auf die Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung Einzelne Kantone haben spezifische Angebote in der betrieblichen Gesundheitsförderung wie z.B. die der medizinischen Grundversorgung der Bevölkerung ausgerichtet. Kantone Zürich, Genf, St. Gallen oder Luzern. Sie fördern das Thema mit verschiedenen Aktivitäten Alle Kantone sind in der Prävention von übertragbaren Krankheiten und in der Suchtmittelprävention wie z. B. Sensibilisierungskampagnen und Informationen. aktiv, aber auch in der Prävention von nichtübertragbaren und psychischen Krankheiten sowie in der Gesundheitsförderung kommt den Kantonen eine zentrale Rolle zu. Gesetzliche Grundlage Alle Kantone verfügen über mehr oder weniger umfassende Bestimmungen zur Prävention und Gesundheitsförderung ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich organisiert Gesundheitsförderung und Prävention. Diese finden sich in den Kantonsverfassungen, in den Die Departemente und Ämter der Kantone planen ihre Präventions- und kantonalen Gesundheitsgesetzen und weiteren thematischen Spezialgesetzen, in Verordnungen und Gesundheitsförderungsstrategien meistens unabhängig voneinander. Reglementen sowie in interkantonalen Vereinbarungen. Darüber hinaus gibt es auch nicht Sie orientieren sich dabei unter anderem an den nationalen Strategien des Bundes (Suchtstrategie, rechtsverbindliche Normen und Absichtserklärungen in kantonalen Legislaturprogrammen, NCD-Strategie, Impfstrategie, etc.). Bei von GFCH finanzierten 4-jährigen kantonalen regierungsrätlichen Richtlinien und Gesundheitsleitbildern. Präventionsprogrammen werden durch GFCH Vorgaben bezüglich der Fahrpläne (inklusive der Auf www.lexfind.ch kann die gesamte schweizerische Gesetzgebung von Bund und Kantonen Harmonisierung des Startzeitpunkts) auferlegt. abgerufen werden. Es haben sich interkantonale Strukturen herausgebildet (beispielsweise Vereinigung der kantonalen Beauftragten für Gesundheitsförderung in der Schweiz (VBGF) oder die Konferenz der Kantonalen Beauftragten für Suchtfragen (KKBS), in denen sich die kantonalen Beauftragen für Gesundheitsförderung mit ihren Informationen und Anliegen aus den kantonalen Strategien und Massnahmen gegenüber anderen Kantonen und nationalen Akteuren einbringen. Die VBGF hat zum Ziel, die kantonalen Massnahmen im Bereich «Gesundheitsförderung und Prävention» zu koordinieren und zu stärken. Sie vernetzt die Kantone untereinander und fördert den Austausch mit Bundesämtern, der Stiftung GFCH und weiteren Fachorganisationen. Fast alle Kantone führen mit der Unterstützung von GFCH Kantonale Aktionsprogramme (KAP) in den Bereichen Ernährung, Bewegung und psychische Gesundheit durch und setzen gemeinsam Kampagnen um (z.B. «Wie geht's dir?" oder "santepsy.ch"). In der kantonalen Umsetzung arbeiten sie mit verschiedenen Akteuren und Organisationen (Akteure mit Expertise für ein spezifisches Gesundheitsthema (Ligen, Stiftungen, Vereine), regionale Gesundheitsfachstellen, private Anbieter etc.) zusammen. Im Bereich BGM sind sie insbesondere als Mitglieder in den Foren BGM aktiv. 30 Betriebliche Arbeitssicherheit und Gewerkschaften (Sozialpartner Arbeitnehmerseite) Gesundheitsförderung Gesundheitsschutz Zusammenarbeit im Arbeitnehmerschutz Vertreten der Arbeitnehmerinteressen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen In Belangen des Gesundheitsschutzes (z. B. Mutterschutz, Psychosoziale Belastungen, Chemikalien Die Arbeitnehmerseite wird vertreten durch verschiedene Gewerkschaften in der Schweiz. Sie etc.) arbeiten die Gewerkschaften mit den eidgenössischen und kantonalen Arbeitsinspektoraten vertreten die Arbeitnehmerinteressen aus sozialpolitischer und wirtschaftlicher Sicht (beispielsweise zusammen und fungieren u.a. als Multiplikator. Im Bereich der Arbeitssicherheit arbeiten sie mit der Löhne, Lohngleichheit, Familienzulagen, Berufliche Vorsorge). Alle Aktivitäten haben die Suva zusammen. Verbesserungen der Arbeitsbedingungen im Fokus. Themenfelder mit Gesundheitsbezug sind zum Die Gewerkschaften nehmen Einsitz in diversen Gremien beispielsweise bei der EKAS und ihren Beispiel alle Belange um Arbeitssicherheit, Arbeitszeiten, Stress am Arbeitsplatz oder Vereinbarkeit Fachkommissionen, im Suva-Rat oder in der Eidgenössischen Arbeitskommission und arbeiten mit von Familie und Beruf. den Branchenverbänden zusammen. Adressaten sind Akteure aus Politik und Wirtschaft sowie Arbeitnehmende Die beiden grossen Gewerkschaftsbünde Adressaten der Aktivitäten sind einerseits Akteure in der Politik und Wirtschaft, aber auch einzelne Einzelgewerkschaften schliessen sich in Gewerkschaftsverbänden zusammen, um die Arbeitnehmende. Arbeitnehmende können beispielsweise Rechtsberatungen in Anspruch nehmen wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Interessen der Arbeitnehmenden gemeinsam zu vertreten. oder sich an gewerkschaftlichen Versammlungen informieren. In Art. 82 Abs. 2 UVG ist festgehalten, dass der Arbeitgeber die Arbeitnehmenden zur Verhütung von Schweizerischer Gewerkschaftsbund (SGB) Berufsunfällen und Berufskrankheiten heranzuziehen hat. Auch in allen Fragen des Der SGB ist die grösste Arbeitnehmerorganisation der Schweiz. In ihm sind 19 Einzelgewerkschaften Gesundheitsschutzes steht den Arbeitnehmenden oder deren Vertretung im Betrieb ein zusammengeschlossen, die insgesamt rund 370'000 Mitglieder vertreten. So kommen im SGB Mitspracherecht zu (Mitwirkungsgesetz, Art. 48 ArG). Art. 48 Abs. 2 ArG bestimmt: «Das Männer und Frauen aus den unterschiedlichsten Berufen zusammen: Bauarbeiter und Musikerinnen, Mitspracherecht umfasst den Anspruch auf Anhörung und Beratung, bevor der Arbeitgeber einen Bundesbeamte und Krankenpflegerinnen, Pöstler und Verkäuferinnen, Eisenbahner und Lehrerinnen, Entscheid trifft, sowie auf Begründung des Entscheids, wenn dieser den Einwänden der Arbeitnehmer Mechaniker und Sozialarbeiterinnen. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund führt diverse oder deren Vertretung im Betrieb nicht oder nur teilweise Rechnung trägt.» Die Gewerkschaften Informationskampagnen zu gesundheitsrelevanten Themen wie beispielsweise die Publikation der nehmen dieses Mitwirkungsrecht wahr und fordern es nötigenfalls ein. Broschüre «Wenn Arbeit krank macht». Der SGB führt auch das Bildungsinstitut «Movendo», wo Gewerkschaften wirken mit bei der Erarbeitung von Gesetzen und Branchenlösungen (zusammen mit unter anderem Kurse zu Arbeitstechnik und Zeitmanagement oder gewaltfreier Kommunikation den Arbeitgeberverbänden und Spezialisten der Arbeitssicherheit) oder bei deren betrieblicher angeboten werden. Umsetzung und sind auch Teil der Trägerschaften von Branchenlösungen. Im Rahmen der Sozialpartnerschaft sind die Arbeitnehmerverbände mit den Arbeitgeberverbänden Travail.Suisse bei der Ausarbeitung von Gesamtarbeitsverträgen in einzelnen Branchen beteiligt. Travail.Suisse ist der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, dem zehn Verbände Werden den Gewerkschaften von Arbeitnehmenden Verstösse gegen das ArG und UVG gemeldet, angehören. Diese Verbände vertreten 150’000 Mitglieder aus den verschiedensten Branchen und gehen sie diesen nach und nehmen ihr Klage- und Beschwerderecht wahr. Gewerkschaften sind Bereichen der Privatwirtschaft und des Service Public. Travail.Suisse veröffentlicht in Kooperation mit aktiv bei der Meinungsbildung, indem sie z. B. Themenschwerpunkte setzen (oft in Kooperation mit der Berner Fachhochschule (BFH) im Jahresrhythmus die «Barometer Gute Arbeit»-Studie zur anderen Akteuren wie Suva oder SECO) oder Sensibilisierungskampagnen mit Beleuchtung der Qualität der Arbeitsbedingungen in der Schweiz. gesundheitsrelevanten Themen aufgleisen. Auch in der Weiterbildung sind Gewerkschaften tätig (z. B. Schulung von Mitgliedern von Personalkommissionen, Schulung von Sicherheitsbeauftragten). Gesetzliche Grundlagen Mitwirkungsgesetz, Art. 48 ArG, Art. 2 ArGV 3, Art. 82 UVG 31 Arbeitssicherheit und Kantonale Arbeitsinspektorate Gesundheitsschutz Vollzug des ArG und UVG Arbeitsinspektoren informieren und sensibilisieren Arbeitgebende bzw. Organisationen, Die kantonalen Arbeitsinspektorate vollziehen das Arbeitsgesetz (ArG) in allen Betrieben (Ausnahme Arbeitnehmende sowie weitere Fachorganisationen und andere interessierte Stellen über aktuelle Bundesbetriebe) sowie die Präventionsvorschriften des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) in den Fragen und Entwicklungen im Bereich des Arbeitnehmerschutzes. Die Themen sind je nach Betrieben des Dienstleistungssektors, der Nahrungsmittelindustrie, des Gesundheitswesens und in Zielgruppe divers und reichen über Mutterschutz, Jugendschutz, Arbeitssicherheit und einem Grossteil des Gewerbes. Sie sind zusammen mit dem eidgenössischen Arbeitsinspektorat des Gesundheitsschutz, Arbeitszeiterfassung bis hin zur Sensibilisierung zu psychosozialen Risiken. SECO die Durchführungsorgane des Arbeitsgesetzes. Die EKAS koordiniert die Zusammenarbeit der Durchführungsorgane. Weitere Aufgaben der kantonalen Arbeitsinspektorate sind: Mitwirken in Arbeitsgruppen und Das Sprachrohr der kantonalen Arbeitsinspektorate der Schweiz und des Arbeitsinspektorats des Kommissionen zu branchenspezifischen Themen (z.B. als Branchenspezialist für Fürstentums Liechtenstein ist der Interkantonale Verband für Arbeitnehmerschutz (IVA). Die Branchenlösungen), Durchführen von Unfallanalysen, Meldestelle bei Verdacht auf Schwarzarbeit, Arbeitsinspektorate sind oft dem Amt für Wirtschaft und Arbeit/Amt für Volkswirtschaft eingegliedert. Präventionskampagnen vorbereiten (z. B. SAFE AT WORK). Aufgaben – prüfen und überwachen, beraten, informieren und sensibilisieren SAFE AT WORK Die kantonalen Arbeitsinspektorate unterscheiden sich in der Schwerpunktsetzung. Zu den SAFE AT WORK ist ein Präventionslabel der EKAS, des SECO und der Kantone für mehr Sicherheit generellen Aufgaben der kantonalen Arbeitsinspektoren gehören: am Arbeitsplatz. Finanziert wird diese Organisation von der EKAS (UVG). Die Anstrengungen der Kantone und des SECO zur Gewährleistung der Arbeitssicherheit werden Arbeitsinspektoren prüfen und überwachen, ob die Vorschriften gemäss ArG und UVG in den durch zielgruppenspezifische Präventionskampagnen ergänzt. Das Ziel ist mittels Betrieben eingehalten werden. Dazu dient die Einführung und Pflege von auf den Betrieb Präventionskampagnen zu konkreten und branchenspezifischen Gefährdungen die Anzahl schwerer angepassten Systemen für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmenden. Die Unfälle zu halbieren. Die Kampagnen sind genau auf die Branche, die verschiedenen Betriebe und Arbeitsinspektoren machen zu diesem Zweck auch Inspektionen in den Betrieben und können bei die jeweilige Gefährdung zugeschnitten und entstehen in sehr enger Zusammenarbeit mit den Zuwiderhandlung in letzter Instanz zur Durchsetzung auch ein Strafverfahren einleiten. Insbesondere Branchenverbänden. Zusätzlich sollen sie neue Impulse für grundsätzliche Anstrengungen im die Kontrolle im Bereich des allgemeinen Gesundheitsschutzes gehört in den Aufgabenbereich der Bereich der Arbeitssicherheit in den Branchen im Zuständigkeitsbereich des SECO und der Kantone Arbeitsinspektoren: Sie prüfen die Regelungen bezüglich Gebäude, Räume, Arbeitsplatz- auslösen. einrichtungen, der Arbeits- und Ruhezeitenregelungen sowie der Sonderschutzbestimmungen für schwangere Frauen und Jugendliche. Ferner prüfen sie Gesuche der Betriebe und erteilen gemäss Arbeitsgesetz Ausnahmebewilligungen z.B. für vorübergehende Nacht- und Sonntagsarbeit. Gesetzliche Grundlagen ArG, ArGV3, UVG/VUV, EKAS Richtlinien Arbeitsinspektoren beraten Arbeitgebende und Arbeitnehmende und deren Angehörige, Bauherren, Planer und andere mit Aufgaben des ArG und UVG betraute Personen sowie interessierte Stellen im Bereich des Arbeitnehmerschutzes. Sie geben z. B. branchenspezifische Empfehlungen gemäss ASA-Richtlinien oder geben Auskunft zu kurzfristiger Mehrarbeit, Überstundenregelungen oder auch zu Höchstarbeitszeiten und allfälligen Zuschlägen. 32 Abwesenheits- Betriebliche Kantonale IV-Stellen management und Gesundheitsförderung Reintegration Vollzug des IVG Trends – fallabhängige Weiterentwicklung und fallunabhängige Aktivitäten IV-Stellen sind öffentlich-rechtliche Anstalten. Für ihre Errichtung sind die Kantone zuständig, Der Ausbau der eingliederungsorientierten Beratung und Begleitung der versicherten Personen und weshalb sich die Organisation der IV-Stellen von Kanton zu Kanton unterscheidet. Die kantonalen IV- Arbeitgebenden wurde seit in Kraft treten der 5. IVG-Revision verstärkt. Stellen vollziehen das IVG. Die Leistungen des IVG bezwecken gemäss Art. 1a IVG die Invalidität mit Ziel der fallabhängigen Weiterentwicklung der IV ist eine je nach individueller Ausganglage geeigneten, einfachen und zweckmässigen Eingliederungsmassnahmen zu verhindern, zu durchgehende Beratung und Begleitung der versicherten Person und deren Arbeitgeber von der vermindern oder zu beheben, die verbleibenden ökonomischen Folgen der Invalidität im Rahmen Früherfassung bis drei Jahre nach Ende der Eingliederungsphase, und nicht nur in bestimmten einer angemessenen Deckung des Existenzbedarfs auszugleichen und zu einer Phasen, wie es heute der Fall ist. eigenverantwortlichen und selbstbestimmten Lebensführung der betroffenen Versicherten Fallunabhängige Aktivitäten und Anlässe der IV-Stellen richten sich z. B. nach der regionalen beizutragen. Ausrichtung der IV-Stellen oder der Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit vor Ort. IV-Stellen Die berufliche Eingliederung von Menschen mit gesundheitlichen Problemen ist ein Teil davon. erstellen hinsichtlich der Zusammenarbeit mit Arbeitgebenden unter anderem Kommunikationskonzepte, welche eher reaktive Strategien (leistungsbezogene Umsetzung der Unterstützung der Eingliederung als primäre Aufgabe Anliegen von Arbeitgebenden) bis hin zu proaktiven, innovationsorientierten Strategien (Lösungen für Gemäss Art. 57 IVG haben die IV-Stellen insbesondere folgende Aufgaben: die Früherfassung; die gesundheitliche Herausforderungen im Unternehmen, beispielsweise im Umgang mit psychischen Bestimmung und Überwachung sowie die Durchführung der Massnahmen der Frühintervention; die Beeinträchtigungen von Mitarbeitenden) beinhalten können. Abklärung der versicherungsmässigen Voraussetzungen; die Abklärung der Eingliederungsfähigkeit der versicherten Person, die Berufsberatung und die Arbeitsvermittlung; die Bestimmung und Überwachung der Eingliederungsmassnahmen sowie die notwendige Begleitung der versicherten Iradis Person während der Massnahmen; die Bemessung der Invalidität, der Hilflosigkeit und der von der Iradis ist ein separates Geschäftsfeld der IV-Stellen Solothurn, Wallis und Freiburg mit dem versicherten Person benötigten Hilfeleistungen; den Erlass der Verfügungen über die Leistungen der Schwerpunkt psychische Gesundheit. Sie erbringen Leistungen im Bereich der betrieblichen Invalidenversicherung; die Öffentlichkeitsarbeit; die Koordination der medizinischen Massnahmen mit Gesundheitsförderung und bieten fallunabhängige Beratung, Begleitung und Schulung von dem Kranken- und Unfallversicherer. Der Bundesrat kann ihnen weitere Aufgaben zuweisen. Arbeitgebenden gemäss Art. 41fbis und ter IVV . Dabei geht es um die Kundenbeziehung ausserhalb des Integrationsprozesses. Aufsicht durch das BSV, Zusammenarbeit mit Betroffenen und anderen Akteuren Die kantonalen IV-Stellen unterstehen der fachlichen, administrativen und finanziellen Aufsicht des Zielgruppe sind Führungskräfte, HR-Verantwortliche und Bildungsverantwortliche. Bundes, die vom BSV ausgeübt wird. Das BSV kontrolliert die Arbeit der IV-Stellen und bereitet die laufende Anpassung der Gesetze an die geänderte gesellschaftliche Realität vor. IV-Stellen arbeiten mit Betroffenen direkt, mit Arbeitgebenden, mit Akteuren mit medizinischem Fokus, Versicherern und IV-Stellenkonferenz weiteren Akteuren mit Fokus Berufliche Inklusion, Integration und Wiedereingliederung sowie mit Die IV-Stellenkonferenz (IVSK) ist der nationale Verband der 26 IV-Stellen in den Kantonen, der IV- Fachpersonen aus Schule und Ausbildung zusammen. Stelle für Versicherte im Ausland und der Liechtensteinischen Invalidenversicherungsanstalt. Der Verband vertritt die Interessen der IV-Stellen, beteiligt sich aktiv an der Weiterentwicklung der Gesetzliche Grundlage Invalidenversicherung und sorgt für eine einheitliche Rechtsanwendung durch Ausbildung und ATSG, ATSV Erfahrungsaustausch. Die IVSK ist in die vier Regionalkonferenzen Nordwestschweiz, Ostschweiz, IVG, Art. 54 IVG ff, IVV Zentralschweiz und Conférence Latine unterteilt. 33 Nationale Akteure mit gesetzlichem und Abwesenheits-Betriebliche Arbeitssicherheit und management und Gesundheitsförderung Gesundheitsschutz politischem Auftrag Reintegration Übergeordnete Instanzen mit Koordinations-, Steuerungs- und Aufsichtsfunktionen Nationale Akteure mit gesetzlichem und politischem Auftrag und Handlungsfelder Die nationalen Akteure mit gesetzlichem und politischem Auftrag haben in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich und den entsprechenden Handlungsfeldern Koordinations-, Steuerungs- und Die Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) ist eine unabhängige Stiftung mit Aufsichtsfunktionen. Sie können finanzielle Mittel bereitstellen und Forschung initiieren und haben gesetzlichem Auftrag zur Verhütung von Nichtberufsunfällen (Art. 88 UVG). zum Teil Weisungskompetenz (BAG, BSV, EKAS, SECO). Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) entwickelt die schweizerische Gesundheitspolitik und sorgt für ein leistungsfähiges und bezahlbares Konkrete BGM-Massnahmen stehen unterschiedlich stark im Mittelpunkt der Akteure. Die GDK agiert Gesundheitssystem (Art. 110 und 117 BV). Es hat die Aufsicht über das UVG. beispielsweise hauptsächlich politisch und strategisch. Sie ist aus einer übergeordneten Position heraus in allen drei Handlungsfeldern involviert, hat jedoch in keinem Handlungsfeld konkrete BGM Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) hat die Aufsicht über das IVG Massnahmen. Im Gegensatz dazu ist die Suva in allen drei Handlungsfeldern auch operativ tätig. (Art. 64 IVG); das Hauptziel der Invalidenversicherung ist die (berufliche) Eingliederung. Unterschiedlich ist auch die thematische Ausrichtung der gesamten Organisation auf das Thema Arbeit und Gesundheit: Das BAG ist verantwortlich für die Gesundheit der Bevölkerung im Die Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS) hat Allgemeinen, das BSV befasst sich vor allem über das Geschäftsfeld Invalidenversicherung und das im Bereich Arbeitssicherheit die Funktion einer Drehscheibe (Art. 85 UVG). SECO über die Abteilung Arbeitsbedingungen mit BGM. Auch GFCH ist generell dazu beauftragt, die Gesundheitsförderung Schweiz (GFCH) ist als privatrechtliche Stiftung organisiert Gesundheit zu fördern und Krankheiten zu verhüten. BGM ist jedoch ein wichtiges Standbein von und hat den bundesgesetzlichen Auftrag, Massnahmen zur Förderung der GFCH, um ihre Ziele zu erreichen. Hingegen beschäftigen sich die EKAS, die Suva und der IVA zur Gesundheit und zur Verhütung von Krankheiten anzuregen, zu koordinieren und zu Hauptsache mit dem Thema Arbeit und Gesundheit. Die BFU ist wiederum explizit im Bereich der evaluieren. Freizeitsicherheit tätig, Nichtberufsunfälle haben jedoch weitreichende Folgen in der Arbeitswelt. Der Interkantonaler Verband für Arbeitnehmerschutz (IVA) ist eine Vereinigung Für spezifischere Ausführungen zu den einzelnen nationalen Akteuren mit gesetzlichem und der kantonalen Arbeitsinspektorate der Schweiz und des Arbeitsinspektorats des politischem Auftrag wird auf die entsprechenden Steckbriefe verwiesen. Fürstentums Liechtenstein und stützt sich auf das ArG und Teile des UVG. Der Verband Schweizerischer Arbeitsmarktbehörden (VSAA) ist der schweizerische Dachverband der öffentlichen Arbeitsmarktbehörden der Kantone. Der IVA ist ein assoziierter Fachverband und Mitglied des VSAA. Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektor/innen (GDK) ist das politische Koordinationsorgan der Kantone in der Gesundheitspolitik. Die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (Suva) vereint Versicherung, Prävention und Rehabilitation in einem Modell. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) beschäftigt sich in der Abteilung Arbeitsbedingungen mit dem Arbeitnehmerschutz, es hat die Aufsicht über das ArG. 34 Abwesenheits- Betriebliche Arbeitssicherheit und Private Anbieter management und Gesundheitsförderung Gesundheitsschutz Reintegration Heterogene Einzelunternehmen mit marktwirtschaftlicher Orientierung Private Anbieter - Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Die Kategorie der privaten Anbieter vereint eine grosse heterogene Gruppe an Einzelunternehmen in Private Anbieter mit Fokus auf das Handlungsfeld Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz diversen Gesellschaftsformen, welche marktwirtschaftlich bzw. gewinnorientiert sind. unterstützen Unternehmen bei der Ermittlung und Beherrschung von Gefahren für die Sicherheit am Es gibt eine grosse Bandbreite an kleinen privaten Anbietern, welche sich in einem Handlungsfeld Arbeitsplatz und für die Gesundheit der Mitarbeitenden. Sie führen u.a. Risikoanalysen und spezialisiert haben und thematische BGM-Schwerpunkte setzen (z. B. Einzelberatungsfirmen). Aber Gefährdungsermittlungen durch, bieten verschiedene Schulungen an (Umgang mit Gefahrstoffen, auch grössere private Unternehmen, welche mehrere BGM Handlungsfelder und verschiedenste Sicherheitstage, Parcours), lancieren Kampagnen, entwickeln Arbeits- und Betriebsanweisungen Berufsgruppen und somit Expertisen und unter einem Dach vereinen, existieren. oder führen einen Shop für persönliche Schutzausrüstung (PSA). Einige Private Anbieter sind Anbieter von EKAS-zertifizierten Modelllösungen, welche die Umsetzung Zusammenarbeit innerhalb der Handlungsfelder der gesetzlichen EKAS-Richtlinie 6508 (ASA Richtlinie) zum Ziel haben (vgl. Trägerschaften von Die Zusammenarbeit mit anderen Akteuren richtet sich oft nach den Handlungsfeldern. Im Bereich Branchen- und Betriebsgruppenlösungen, Anbieter von Modelllösungen). der Arbeitssicherheit ist die Suva ein wichtiger Kooperationspartner, beispielsweise als akkreditierende Stelle oder als Ausbildungsstätte. Im Handlungsfeld Betriebliche Gesundheitsförderung bietet GFCH den privaten Anbietern Orientierung und Möglichkeiten zur Private Anbieter - Betriebliche Gesundheitsförderung Zusammenarbeit und ebenfalls die Möglichkeit sich als BGM-Beratende akkreditieren zulassen. Bei Private Anbieter mit Fokus auf das Handlungsfeld Betriebliche Gesundheitsförderung bieten eine Fragen der Reintegration an den Arbeitsplatz gelten für die privaten Anbieter die kantonalen IV- breite Palette an Dienstleistungen an, welche die Stärkung der psychischen und physischen Stellen als wichtigster Ansprechpartner oder auch Auftraggeber. Gesundheit am Arbeitsplatz zum Ziel haben. Zu ihren Angeboten gehören beispielsweise der Aufbau, die Weiterentwicklung und Evaluierung eines systematischen BGMs. Darüber hinaus können sich Zahlreiche Angebote und Aktivitäten Beraterinnen und Berater für das Label Friendly Work Space und/oder FWS Job-Stress-Analysis von Die Angebote und Aktivitäten der privaten Anbieter richten sich in der Regel an Unternehmen oder GFCH akkreditieren lassen und Begleitung zur Erlangung des Labels Friendly Workspace bieten. direkt an deren Mitarbeitende. Sie sind sehr divers und variabel, das heisst, sie passen sich den Weitere Aktivitäten in der betrieblichen Gesundheitsförderung sind: Durchführen von Analysen wie z. Bedürfnissen der Zielgruppe an. Entsprechend unübersichtlich ist der Markt. B. Mitarbeitendenbefragungen, Entwicklung und Durchführung gesundheitsförderlicher Massnahmen Die Angebote stehen zum Teil zueinander in Konkurrenz, deshalb versuchen die Unternehmen ihre in den Betrieben wie Workshops, Kurse oder Einzelcoachings, aber auch Dozierendentätigkeit an Produkte und Dienstleistungen bestmöglich zu vermarkten. Universitäten/Hochschulen. Ebenso sind sie in der Organisationsberatung und Führungskräfte- Für Betriebe bedeutet dies, dass es nicht einfach ist, sich zu orientieren und einen passenden BGM- entwicklung tätig, halten Vorträge, entwickeln Tools/Instrumente oder lancieren Partner zu finden. Je nach Handlungsfeld existieren von Akteuren mit gesetzlichem und politischem Präventionskampagnen zur psychischen Gesundheit. Auftrag Datenbanken, die Hilfe bieten bei der Suche nach einer adäquaten Ansprechperson (z. B. Datenbank BGM-Beratende von GFCH oder auch die Liste, der von der EKAS genehmigten überbetrieblichen ASA-Lösungen). Häufig werden private Anbieter jedoch via Empfehlung und Private Anbieter - Abwesenheitsmanagement und Reintegration Erfahrungsaustausch in den entsprechenden betrieblichen Netzwerken ausfindig gemacht. Private Anbieter mit Fokus auf Reintegration bieten zum einen Beratungsdienstleistungen im Bereich Case Management und Wiedereingliederung in den Arbeitsalltag an. Dies beinhaltet u.a. Abklärungen und Analysen, Betreuung, Beratung und Coaching. Private Anbieter mit Fokus Abwesenheitsmanagement haben sich beispielsweise auf Softwarelösungen zur effizienten Verwaltung der Abwesenheiten, Analyse von Fehlzeiten und Kostenüberwachung spezialisiert. 35 Betriebliche Regionale Gesundheitsfachstellen Gesundheitsförderung Präventionsangebote für eine bestimmte Region Beispielhafte Vertreter Regionale Gesundheitsfachstellen sind Fachstellen, welche oft mit Unterstützung der Gesundheitsdepartemente und -ämter der Kantone Präventionsangebote für eine bestimmte Region Fribourg vermitteln oder zur Verfügung stellen. Sie gehen dabei diverse Partnerschaften ein, wie z. B. mit Die Abteilung Gesundheitsförderung & Prävention (PePS) der Gesundheitsligen des Kantons Spitälern. Der Auftrag der regionalen Gesundheitsfachstellen besteht in der Information und Freiburg bietet mit dem Projekt Gesundheit im Betrieb eine Palette an Leistungen für Unternehmen Sensibilisierung der Bevölkerung zu diversen Gesundheitsthemen und in der Gesundheitsförderung, an (beispielsweise Beratung, Coaching und Kurse zu «Rauchfrei leben», «Gesund schlafen», «ein aber auch in der Bereitstellung von konkreten Angeboten und zu einem grossen Teil in der besseres Stressmanagement», «gesunde und ausgewogene Ernährung»). Die Fachstelle Vermittlung von anderen Anbietenden und Fachstellen (Private Anbieter). Die Themenbereiche sind Tabakprävention Cipret bietet Unternehmen und deren Mitarbeitende u.a. Zugang zu Informationen, sehr breit, sie umfassen psychische und körperliche Gesundheitsthemen wie Burnout, Workshops und Gruppen-Rauchstopp-Kurse an. Schlafstörungen, Sucht, Ernährung, Bewegung, aber auch Themen wie Gewalt, Budget- und Schuldenberatung oder Gleichstellung von Mann und Frau. Die Angebote sind zielgruppenspezifisch. Ostschweiz (St. Gallen, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Fürstentum Liechtenstein) Das Ostschweizer Forum für Psychische Gesundheit (OFPG) widmet einen Themenbereich der Information und Sensibilisierung der Bevölkerung zu diversen Gesundheitsthemen Psychischen Gesundheit am Arbeitsplatz. Sie stehen in engem Kontakt zum Forum BGM Ostschweiz Zu den Aktivitäten der regionalen Gesundheitsfachstellen im Bereich BGM gehören beispielsweise (z.B. Kampagnen). die Vermittlung von Coachings, Beratungen, Schulungen und Workshops in Betrieben. Über die Webseiten der regionalen Gesundheitsfachstellen können oft Informationen, Broschüren, Newsletter Solothurn zu spezifischen Gesundheitsthemen (beispielsweise Alkohol, Tabak, psychische Gesundheit) HEBSORG.CH ist eine Dienstleistung des Kantons Solothurn. Privat- und Fachpersonen finden auf bezogen werden. der Webseite verschiedene Angebote und Anbietende von Präventionsthemen. Unter anderem vermittelt sie ein Angebote für Arbeitgebende und Arbeitnehmende im Bereich Sucht in Betrieben Beispielhafte Vertreter oder spezielle Beratung für Staatspersonal zum Thema Konflikte, Mobbing, sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz. Basel Gsünder Basel ist ein gemeinnütziger Verein, welcher unter anderem vom Kanton Basel-Stadt Tessin unterstützt wird. Speziell für Unternehmen bieten sie Gesundheitskurse (zu Bewegung, Entspannung, Das Laboratorio di psicopatologia del lavoro (Labor für Arbeitspsychopathologie) steht den Ernährung), Ergonomie-Parcours, Seminare und Events, Rücken- und Gesundheitstests. Unternehmen der Region zur Verfügung (z.B. Bewältigung schwieriger Situationen am Arbeitsplatz). Bern Zürich Die Berner Gesundheit ist eine Stiftung und kümmert sich im Auftrag der Gesundheits-, Sozial- und Sieben kantonsweit tätige Fachstellen für Suchtprävention KFSP bieten unter anderem Workshops Integrationsdirektion des Kantons Bern um diverse Gesundheitsthemen (beispielsweise spezifisch für Betriebe an. Suchtprävention, psychische Gesundheit, Stress, Digitale Medien) und bietet für Unternehmen eine Informationsplattform, Materialien und Informationen zum Download sowie Kurse an. Die Berner Gesundheit widmet sich zudem speziell dem Thema Gesundheitsförderung und Prävention bei Lernenden. 36 Trägerschaften von Branchen- und Betriebsgruppenlösungen, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Anbieter von Modelllösungen Beizugspflicht von Spezialisten der Arbeitssicherheit und überbetriebliche Lösungen Beispiele von Branchenverbänden bzw. Branchenlösungen Die Beizugspflicht von Spezialisten der Arbeitssicherheit (ASA-Spezialisten) des Arbeitgebers ist in Art. 11a VUV und in der EKAS-Richtlinie 6508 geregelt. Anstelle einer individuellen Umsetzung der Arbeitssicherheit Schweiz Beizugspflicht (individuelle Lösung) hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, eine durch die EKAS genehmigte Der Verein Arbeitssicherheit Schweiz stellt die Branchenlösung für den öffentlichen Bereich (für Kantone, überbetriebliche Lösung (Branchen-, Betriebsgruppen- oder Modelllösung) zu wählen. Städte, Gemeinden, Schulen, Kirchen, Heime, Zweckverbände, weitere Institutionen) zur Verfügung. Die Trägerschaften von überbetrieblichen Lösungen weisen die überbetrieblichen Aktivitäten unter Weitere Angebote des Vereins sind die webbasierte Software PREVITAR, Dienstleistungen, Anbieten von Einbezug der Spezialisten der Arbeitssicherheit nach und stellen die kontinuierliche Verbesserung ihrer Grund- und Weiterbildung sowie Handbücher zu spezifischen Themen rund um AS&GS. Lösung sicher. Zudem sorgen die Trägerschaften für die periodische Beurteilung der Wirkung dieser Aktivitäten und Verbesserungen in den Betrieben und für angemessene Anpassung ihrer Lösungen, damit Beratungsstelle für Unfallverhütung in der Landwirtschaft (BUL) diese auch für Kleinstbetriebe umsetzbar sind. BUL ist eine Stiftung, welche Sicherheitskonzepte, Schulungen, Weiterbildungen, Beratungen, Tagungen, Die konkreten BGM-Aktivitäten innerhalb der Trägerschaften variieren je nach Branche und Verband. Die Vorträge und Unterlagen anbietet, rund ums Thema Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in der inhaltlichen Themenfelder der Branchen-, Betriebsgruppen- und Modelllösungen orientieren sich an der 10 Landwirtschaft (u.a. psychosoziale Belastungen). AgriTOP ist deren Branchenlösung. Punkte ASA-Systematik. Die Trägerschaften fungieren als Anlaufstelle innerhalb der jeweiligen Branche. Sie sind unter anderem für die Beratung zu Fragen rund um Arbeitssicherheit, die Vermittlung von Holzbau Vital Spezialisten der Arbeitssicherheit und rund um die Unterstützung beim Aufbau betrieblicher Der Verband Holzbau Schweiz setzt sich mit Holzbau vital für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Sicherheitsorganisationen zuständig. Weiter unterstützen sie Betriebe bei der Organisation von sowie für betriebliche Gesundheitsförderung und Generationenmanagement am Arbeitsplatz ein. Unter Arbeitssicherheits-Tagungen und vermitteln Referenten. Auch werden Schulungen und Kurse zum Thema dem Dach von Holzbau Vital sind die beiden Branchenlösungen Arbeitssicherheit & Unfallverhütung angeboten. Gesundheitsschutz und die Branchenlösung Gesundheit von Helsana zusammengefasst. Die EKAS gibt Kriterien vor, nach welchen überbetriebliche Lösungen anerkannt werden. Die Lösungen werden zusammen mit den Sozialpartnern (Arbeitnehmerverbände und Arbeitgeberverbände) der H+ Die Spitäler der Schweiz betreffenden Branche oder Betriebsgruppen erarbeitet. Die Durchführungsorgane beaufsichtigen die Der Verband der öffentlichen und privaten Schweizer Spitäler, Kliniken und Pflegeinstitutionen H+ bietet Anwendung der Vorschriften über die Arbeitssicherheit in den Betrieben, beispielsweise durch mit der H+ Branchenlösung Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz folgende Dienstleistungen an: Betriebskontrollen. Homepage mit Dokumenten, halbtägiger Einführungskurs, internetbasierte, modulare Die drei überbetriebliche Lösungen Gefährdungsermittlung, Audits, sowie Jahreskampagnen und begleitende Hilfsmittel. Die Branchenlösung wird durch die Branchenverbände in Zusammenarbeit mit ASA-Spezialisten entwickelt. Eine Branchenlösung ist ein branchenspezifisches, systematisches Sicherheitssystem mit sicuro einem Handbuch, Checklisten und anderen Dienstleistungen, mit welchem die einzelnen Betriebe die sicuro ist die Branchenlösung Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz des Bauhauptgewerbes. Sie gesetzlichen Vorschriften der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes umsetzen können. unterstützt Unternehmen aus dem Bauhauptgewerbe bei der Erfüllung der EKAS Richtlinie 6508. Die Teilnehmer erhalten eine Risikobeurteilung für ihre Sparte und praktische Hinweise für die Betriebsgruppenlösungen sind analog den Branchenlösungen aufgebaut und werden hauptsächlich von Umsetzung. Die Mitglieder der Trägerschaft sicuro sind: SBV, Unia, Syna, Baukader Schweiz und Grossunternehmen mit Werken (Zweigstellen) an verschiedenen Standorten, einem Verband mit SKO. Mitgliedern, die in verschiedenen Branchen tätig sind oder von Betrieben in Gewerbezonen, die eine gemeinsame Stelle für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz betreiben, umgesetzt. Gesetzliche Grundlagen Modelllösungen werden hauptsächlich von ausserbetrieblichen Spezialisten der Arbeitssicherheit für die Art. 85 UVG, Art. 11a ff. und 52a VUV, EKAS Richtlinien, ASA-Richtlinie Beratung von Einzelbetrieben verwendet. Den Modelllösungen ist ein Sicherheitskonzept analog den Branchenlösungen hinterlegt. 37 Abwesenheits- Betriebliche Arbeitssicherheit und Universitäten / Hochschulen management und Gesundheitsförderung Gesundheitsschutz Reintegration Grundlagen- und Angewandte Forschung im Bereich Arbeit und Gesundheit Beispielhafte Vertreter in der Forschung Eine Kernaufgabe von Universitäten/Hochschulen besteht in der Forschung und Entwicklung. Die entsprechenden Abteilungen (oder Departemente/Institute/Professuren/Zentren) der Universitäten/ Universität Bern Hochschulen setzen unterschiedliche Forschungsschwerpunkte und führen entsprechend Die Abteilung Arbeits- und Organisationspsychologie des Instituts für Psychologie der Universität unterschiedliche Projekte (im Bereich Arbeit und Gesundheit) durch. Forschungsprojekte sind zeitlich Bern befasst sich mit der Arbeit und Berufstätigkeit als einem zentralen Lebensbereich. In der befristet. Gestützt auf den Art. 20 BV gilt in der Schweiz die Freiheit der wissenschaftlichen Lehre und Forschung stehen folgende Themen im Zentrum: Erfolgreiche Laufbahnentwicklung über die Forschung. Die Grundlagenforschung findet in der Schweiz vor allem an den ETH und Universitäten Lebensspanne, Berufswahl und Laufbahnberatung, Arbeit und Gesundheit und Arbeit und Sicherheit. statt. Die angewandte Forschung und Entwicklung und die Umsetzung von Wissen in marktfähige Innovationen hingegen ist primär die Domäne der Privatwirtschaft und der Fachhochschulen. Die Unisanté Schweiz ist im Forschungs- und Innovationsbereich sehr kompetitiv. Unisanté ist das universitäre Zentrum für Allgemeinmedizin und Public Health in Lausanne. Seine Für die Finanzierung der Forschung stehen unterschiedliche Gefässe zur Verfügung. Die Abteilung für Arbeitsgesundheit und Umwelt (DSTE) hat sich zum Ziel gesetzt, Arbeitsumgebungen Bundesverwaltung initiiert und unterstützt wissenschaftliche Forschung, deren Resultate sie zur und -bedingungen zu fördern, die für den Einzelnen, die Wirtschaft und die Gesellschaft förderlich Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt. Sie vergibt dafür Mandate an Universitäten und Hochschulen oder sind. Sie erbringt Dienstleistungen für Unternehmen, um sie bei ihren Projekten im Bereich des an andere Forschungsinstitutionen wie das Schweizerische Gesundheitsobservatorium (OBSAN). Gesundheitsmanagements zu begleiten, und bietet Fachberatungen im Zusammenhang mit der Diese im öffentlichen Interesse erbrachte Forschung wird als Ressortforschung bezeichnet, welche beruflichen Tätigkeit und der Umwelt an. Sie führt auch angewandte Forschung im Bereich der praktisch alle Ausprägungen von wissenschaftlicher Forschung, wie beispielsweise Grundlagen- oder Arbeits- und Umweltgesundheit durch und bietet Aus- und Weiterbildung für Akteure und anwendungsorientierte Forschung, umfassen kann. Die Ressortforschung im Bereich Arbeit und Spezialisten im Bereich der Gesundheit am Arbeitsplatz an (z. B. Prävention von Muskel-Skelett- Gesundheit kann beispielsweise vom BAG, BSV, BASPO (Bundesamt für Sport) oder SECO Erkrankungen, Prävention von Risiken im Zusammenhang mit Bildschirmarbeit, Prävention von federführend initiiert werden und zeichnet sich durch ein breites Themenspektrum aus. psychosozialen Risiken, Bewusstsein für Lärmbelastung). Darüber hinaus organisieren das DSTE Die Kantone ihrerseits engagieren sich für die Forschung in ihrer Funktion als Träger der von Unisanté, die Universität Lausanne und das Zentrum für Salutogenese der Universität Zürich Universitäten und Fachhochschulen. gemeinsam das DAS Work+Health. Verschiedene Stiftungen können ebenfalls für Finanzierungshilfe in Forschungsprojekten mit Bezug zu Arbeit und Gesundheit angefragt werden (Stiftungsverzeichnis). Universität Zürich (UZH) Am Institut für Epidemiologie, Biostatistik und Prävention (EBPI) der Universität Zürich gibt es die Aus- und Weiterbildung Abteilung für Gesundheitsforschung und Betriebliches Gesundheitsmanagement (angegliedert an die Des Weiteren stellen Universitäten/Hochschulen Bildungsangebote wie BSc, MSc, CAS, DAS, MAS Abteilung für öffentliche und betriebliche Gesundheit). Sie befasst sich mit aktuellen und Fachseminare sowie Fachkurse in allen drei Handlungsfeldern des BGM bereit und fördern den Gesundheitsproblemen in der Arbeitswelt und in Organisationen sowie mit praktischen Ansätzen zur Wissenstransfer zwischen Theorie und Praxis. evidenzbasierten Verbesserung der Arbeitsbedingungen, der Gesundheit und der Leistungsfähigkeit in Unternehmen. Die Abteilung leitet das Zentrum für Salutogenese. Dienstleistung für Unternehmen Universitäten/Hochschulen arbeiten mit Unternehmen (Praxispartnern) zusammen, wobei praxisnahe Fragestellungen bearbeitet werden. Sie bieten Beratung, führen Analysen oder Evaluationen durch, erarbeiten darauf aufbauend Handlungsempfehlungen oder entwickeln z.T. zielgruppenspezifische Produkte wie Apps, Leitfäden, bereiten Reviews vor oder führen Workshops durch. 38 Abwesenheits- Betriebliche Versicherer management und Gesundheitsförderung Reintegration Decken der wirtschaftlichen Folgen von eingetretenen Erkrankungen oder Unfällen Personenversicherungen decken die wirtschaftlichen Folgen von eingetretenen Erkrankungen oder Krankentaggeldversicherung Unfällen von Arbeitnehmenden. Sie vergüten Pflegeleistungen oder ersetzen beispielsweise das aus Krankentaggeldversicherungen werden von den privaten Versicherern angeboten. Die Versicherung gesundheitlichen Gründen ausfallende Einkommen ganz oder teilweise. Die Versicherungsleistungen ist für den Arbeitgeber freiwillig. werden von öffentlichen wie auch von privaten Versicherungen erbracht. Gemäss Art. 324a OR sind die Arbeitgeber in der Schweiz verpflichtet einem kranken Mitarbeitenden Um die Versicherungsrisiken zu minimieren und Gesundheitskosten zu senken, können sich die für eine beschränkte Dauer weiterhin den Lohn zu bezahlen. Die Krankentaggeldversicherung Versicherer auch über den Rahmen der gesetzlichen Vorschriften hinaus engagieren, indem sie z. B. übernimmt die Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers. Dieser bestimmt, ab welchem Krankheitstag bei der Einführung eines Absenzenmanagements behilflich sind oder die Koordination für eine die Krankentaggeldversicherung einspringen soll. Bis zum Ende der Wartefrist muss der Arbeitgeber nachhaltige Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess übernehmen (z. B. über einen Case 100% des üblichen Lohns auszahlen. Eine kürzere Wartefrist bedeutet in der Regel höhere Manager) oder Leistungen im Handlungsfeld der betrieblichen Gesundheitsförderung anbieten Krankentaggeld Prämien. Die Kosten können unterschiedlich unter dem Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden aufgeteilt werden. Unfallversicherungen Grundsätzlich sind alle Arbeitnehmenden gemäss UVG obligatorisch gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten vom Arbeitgeber versichert. Sofern sie für mindestens acht Stunden pro Woche Betriebliche Gesundheitsförderung beim selben Arbeitgeber beschäftigt sind, sind sie auch gegen Nichtberufsunfälle versichert. Die Privatversicherungen, die kantonalen IV-Stellen und die Suva bieten nebst Versicherungsschutz auch Unfallversicherung wird hauptsächlich durch Lohnbeiträge der Versicherten und der Arbeitgeber Beratung und Instrumente für Geschäftskunden im Bereich der betrieblichen Gesundheitsförderung finanziert. an. Sie unterstützen ihre Kunden in personenun- beziehungsweise fallunabhängigen Die Suva (Art. 66 UVG), private Versicherer oder öffentliche Unfallversicherungskassen und Gesundheitsfragen. Die Angebote reichen von der Entwicklung eines individuellen, auf den Bedarf Krankenkassen führen je nach Versichertenkategorie die Unfallversicherung durch (Art. 68 UVG) abgestimmten, umfangreichen BGM-Konzeptes, über Seminare, Referate bis hin zu Workshops zu (Liste der Unfallversicherer). Das UVG untersteht der Aufsicht des BAG. spezifischen Themen wie z. B. Stress, Resilienz, Schlaf und Ernährung für Mitarbeitende. Leistungen der Unfallversicherungen sind unter anderem die Übernahme der Kosten für die ambulante und stationäre Behandlung, Hilfsmittel, Bezahlung eines Taggelds bis die versicherte Privatversicherungen Person wieder voll arbeitsfähig ist, und, falls keine Besserung mehr erwartet werden kann, wird eine Der Schweizerische Versicherungsverband SVV vertritt die Interessen der privaten Invalidenrente ausgerichtet. Versicherungsgesellschaften. Invalidenversicherung Die Invalidenversicherung wird von den kantonalen IV-Stellen in Zusammenarbeit mit den AHV- Gesetzliche Grundlagen Ausgleichskassen durchgeführt. Die Versicherung ist obligatorisch. Sie wird hauptsächlich durch Art. 113 BV, ATSG, IVG, Art. 324a OR , UVG, Art. 66 UVG, Art. 68 UVG Beiträge der Versicherten und der Arbeitgeber finanziert. Zu den Instrumenten der Reintegration gehören insbesondere Früherfassung (z. B. Abklärungen zur Arbeitsunfähigkeit) und Frühintervention (z. B. Arbeitsplatzanpassungen, Ausbildungskurse). Es werden Massnahmen finanziert, die geeignet sind, die Erwerbsfähigkeit wieder herzustellen, zu erhalten oder zu verbessern. Weitere Integrationsmassnahmen der IV sind beispielsweise: Umschulungen, Arbeitsvermittlung, Arbeitsversuche, Beratung und Begleitung von Versicherten und Arbeitgebenden. Während der Dauer der Eingliederungsmassnahmen zahlt die IV ein Taggeld. Falls die Eingliederung nicht erreicht werden kann, kommt es zur Ausrichtung einer Invalidenrente. 39 7. Abkürzungsverzeichnis Abkürzung Ausschreibung Abkürzung Ausschreibung AHV Alters- und Hinterlassenenversicherung IV Invalidenversicherung ArG Arbeitsgesetz IVA Interkantonaler Verband für Arbeitnehmerschutz ArGV Verordnung zum Arbeitsgesetz IVG Bundesgesetz über die Invalidenversicherung ASA Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit IVSK IV-Stellen-Konferenz ASGS Arbeitssicherheit & Gesundheitsschutz IVV Verordnung über die Invalidenversicherung ATSG Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts KAP Kantonale Aktionsprogramme ATSV Verordnung über den allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts KFSP Kantonsweitig tätige Fachstellen für Suchtprävention BAG Bundesamt für Gesundheit KKBS Konferenz der kantonalen Beauftragten für Suchtfragen BASPO Bundesamt für Sport KMU Kleine und mittlere Unternehmen Bfa Beratungsstelle für Arbeitssicherheit KVG Bundesgesetz über die Krankenversicherung BFU Beratungsstelle für Unfallverhütung NCD-Strategie Nationale Strategie zur Prävention nichtübertragbarer Krankheiten BGM Betriebliches Gesundheitsmanagement OBSAN Schweizerisches Gesundheitsobservatorium BSV Bundesamt für Sozialversicherungen OFPG Ostschweizer Forum für Psychische Gesundheit BUL Beratungsstelle für Unfallverhütung der Landwirtschaft Prévention et promotion de la santé / Gesundheitsförderung & Prävention PePS BV Bundesverfassung der Gesundheitsligen des Kantons Fribourg EBPI Institut für Epidemiologie, Biostatistik und Prävention SAV Schweizerischer Arbeitgeberverband EDI Eidgenössisches Departement des Innern SECO Staatssekretariat für Wirtschaft EKAS Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit SGARM Fachgesellschaft für Arbeitsmedizin ETH Eidgenössische Technische Hochschule Zürich SGB Schweizerischer Gewerkschaftsbund FHNW Fachhochschule Nordwestschweiz Schweizerische Dachverband für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Suissepro Arbeitsplatz FWS Friendly Work Space Suva Schweizerische Unfallversicherungsanstalt Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und - GDK direktoren SVV Schweizerischer Versicherungsverband GELIKO Schweizerische Gesundheitsligen-Konferenz Unisanté Centre universitaire de médecine générale et santé publique GFCH Gesundheitsförderung Schweiz UVG Unfallversicherungsgesetz IP BGM Institutionelle Plattform Betriebliches Gesundheitsmanagement VBGF Vereinigung der kantonalen Beauftragten für Gesundheitsförderung ISO Internationale Organisation für Normung VSAA Verband Schweizerischer Arbeitsmarktbehörden VUV Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten 40 8. Impressum Wir danken allen beteiligten Personen für ihre Unterstützung. Ein besonderer Dank gebührt den Interviewpartnerinnen und –partnern für Fachhochschule Nordwestschweiz ihre Offenheit und aktive Mithilfe bei den Steckbriefen. Namentlich: Hochschule für Angewandte Psychologie Sandra Boss Chikh, Ida Bircher, Catherine Favre, Marianne Gubser, Institut Mensch in komplexen Systemen (MikS) Bruno Guscioni, Jeannette Jufer, Fabienne Keller, David Klein-Hess, Riggenbachstrasse 16 Marta Kunz, Valentin Lagger, Victor Martinez, Christine Michel, Urs 4600 Olten Näpflin, Maurizio Protopapa, René Marcello Rippstein, Peter www.fhnw.ch/aps Schwander, Carmen Spycher und Corinne Zbären. Ausserdem möchten wir uns bei den Mitgliedern der AG BGM Akteurslandschaft für die gute Zusammenarbeit bedanken. Prof. Dr. Andreas Krause (andreas.krause@fhnw.ch) Birgit Schauren (birgit.schauren@fhnw.ch) Olten, Juli 2020 Ottilia Nauser (ottilia.nauser@fhnw.ch) 41