BGM Akteurslandschaft Schweiz • Akteure mit medizinischem Fokus berücksichtigen anatomische, biologische, physiologische, chemische sowie psychische Prozesse des menschlichen Körpers.• Je nach Spezialisierung und Berufsgruppe umfasst das Angebot diverse Ab- klärungen, medizinische oder therapeutische Behandlungen, Beratung und • Das Ziel der Akteure ist die berufliche (Re-)Integration von Menschen mit Han- Schulung sowie Forschung. dicap oder von erkrankten bzw. verunfallten Mitarbeitenden in den Arbeits- • Sie arbeiten mit Betroffenen, Arbeitgebenden, Behörden und anderen medizi- markt. nischen Spezialisten. • Die Akteure bieten Unterstützungsangebote für Betroffene wie z. B. Beglei- • In der Rehabilitation liegt der Fokus auf kurativen Behandlungen von Betrof- tung, Beratung, Jobcoaching, Abklärungen oder Arbeitsvermittlung. fenen und Beratung von Arbeitgebenden, Behörden und Versicherungsinstitu- • Oder sie beraten, informieren und sensibilisieren Arbeitgebende und Organi- tionen. sationen. • Sie sind präventiv tätig bei der Vermeidung von Berufsunfällen und Berufs- • Auch Versicherer setzen zur Unterstützung von erkrankten oder verunfallten krankheiten. • Die Kategorie umfasst nationale, primär gemeinnützig ausgerichtete Zusam- Arbeitnehmenden Case Manager ein. • Zudem bieten sie Aktivitäten zur Stärkung der psychischen und physischen menschlüsse mit gesundheitlichem Kernthema zu Schutz- und Risikofaktoren Gesundheit. (wie z. B. Alkohol, Suchtfragen, Bewegung oder spezielle Erkrankungen). • Die Akteure setzen sich allgemein für die Prävention spezifischer Krankheiten Akteure mit Fokus berufliche • Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände vertreten die Interessen von Unterneh- und Gesundheitsförderung ein, aber auch spezifisch für die Prävention am men in verschiedenen Branchen. Arbeitsplatz. Inklusion, Integration und Akteure mit • Sie setzen sich für optimale wirtschaftliche und politische Rahmenbedingun- • Die Angebote richten sich an betroffene und potenziell gefährdete Einzelper- medizinischem Fokus gen sowie für ein unternehmensfreundliches Umfeld ein. sonen und somit immer auch an Erwerbstätige, z. T. auch an Unternehmen. Wiedereingliederung • Als Sozialpartner sind sie beteiligt bei Branchenlösungen, erarbeiten die GAV • Die Aktivitäten umfassen z. B. Informations- und Aufklärungsarbeit, Work- mit den Gewerkschaften und sind an EKAS-Sitzungen vertreten. shops, Beratung, Vernetzung. • Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) engagiert sich auch im Hand- • Je nach gesundheitlichem Kernthema bestehen Kooperationen mit staatli- lungsfeld Abwesenheitsmanagement und Reintegration. chen und nichtstaatlichen Akteuren. Arbeitgeberverbände Akteure mit Expertise für ein (Sozialpartner Arbeitgeberseite) spezifisches Gesundheitsthema Bundesamt für Gesundheit (BAG) (Ligen, Stiftungen, Vereine) • Das BAG entwickelt die schweizerische Gesundheitspolitik und sorgt für ein leistungsfähiges und bezahlbares Gesundheitssystem. • Es erlässt auf Grundlage von Art. 110 BV Vorschriften betreffend dem Schutz • Die Durchführungsorgane beaufsichtigen die Anwendung der gesetzlichen Be- der Arbeitnehmenden und auf Grundlage von Art. 117 BV Vorschriften über stimmungen von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. die Kranken- und die Unfallversicherung. • Die EKAS stimmt die einzelnen Durchführungsbereiche aufeinander ab. • Es hat die Aufsicht über das UVG, bereitet die Grundlagen für die Ausgestal- • Der Vollzug des ArG liegt grundsätzlich bei den kantonalen Arbeitsinspektora- tung und Weiterentwicklung der Unfallversicherung sowie deren Umsetzung ten und der eidgenössischen Arbeitsinspektion. vor und erbringt somit die Grundlagen für das Handlungsfeld Arbeitssicherheit • Der Vollzug des UVG liegt bei den kantonalen Arbeitsinspektoraten, der eidge- und Gesundheitsschutz. nössischen Arbeitsinspektion, der Suva und bei Fachorganisationen (Art. 47, • Es steht mit diversen Akteuren im Bereich BGM in Kontakt, z. B. mit anderen 48, 49, 50, 51 VUV). nationalen Akteuren mit gesetzlichem und politischem Auftrag, Versicherern, • Die eidgenössische Arbeitsinspektion hat die Oberaufsicht über die kantonalen Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) Universitäten/Hochschulen, Branchenverbänden oder mit Akteuren für ein Arbeitsinspektorate. spezifisches Gesundheitsthema (Stiftungen, Ligen, Vereine). • Das BSV hat die Aufsicht über das IVG; das Hauptziel der Invalidenversicherung ist die berufliche • Durchführungsorgan bei Berufskrankheiten und Unfallverhütung von besonde- Versicherer • Im Auftrag des Bundesrates übt das BAG die Aufsicht über die EKAS und die Eingliederung. ren in der Person der Arbeitnehmer liegenden Gefahren ist die Suva (Art. 49 Oberaufsicht über die Suva aus, sowie im Handlungsfeld Betriebliche Ge- • Das BSV überwacht und koordiniert den Vollzug des IVG durch die kantonalen IV-Stellen und sorgt Abs. 3 VUV, Art. 50 Abs. 1 VUV). sundheitsförderung über GFCH und im Bereich der Freizeitsicherheit über für eine einheitliche Anwendung gemäss Art. 64 IVG. • Personenversicherungen decken die wirtschaftliche Folgen von ein- die BFU. • Dazu erlässt es Weisungen, entwickelt diese weiter und prüft jährlich die Erfüllung durch die IV- getretenen Erkrankungen oder Unfällen von Arbeitnehmenden; für die • Es koordiniert Akteure und Inhalte zu verschiedensten Themen zu Arbeits- Stellen. Durchführungsorgane Arbeitgebenden sind Unfall-, Invaliden- und Krankentaggeldversiche- sicherheit und Gesundheitsschutz und zu allgemeinen Präventionsthemen, • Gemäss Art. 68quater IVG hat das BSV die Möglichkeit innovative Projekte zur (Wieder-) Eingliede- rung relevant. z.B. Bewegung, Alkohol, Tabak, Psychische Gesundheit, Stress. rung von behinderten Menschen in die Wirtschaft zu unterstützen. • Versicherer haben darüber hinaus ein Interesse daran, Abwesenheiten • Das BAG setzt Themenschwerpunkte, konzipiert Kampagnen, betreibt Res- • Das BSV steht mit diversen anderen Akteuren im Handlungsfeld Abwesenheitsmanagement und und Krankheits-, Unfall- und Invaliditätskosten zu reduzieren und ent- sortforschung und Monitoring und evaluiert die jeweiligen Präventionsmass- Reintegration im Kontakt, z. B. mit anderen Ämtern, Versicherern, privaten Anbietern oder Akteuren wickeln deshalb eigene Angebote im Bereich der überobligatorischen nahmen. mit medizinischem Fokus. betrieblichen Gesundheitsförderung für ihre Geschäftskunden. Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) • Die BFU ist eine unabhängige Stiftung mit gesetzlichem Auftrag zur Verhütung BAG von Nichtberufsunfällen. BSV Eidgenössische Koordinationskommission • Es gibt diverse Zusammenschlüsse von Fachexperten im Bereich Arbeit und Gesundheit (z. B. Dachverbände, Berufsverbände, Netzwerke). • Sie hat vier Kernkompetenzen: Forschung, Beratung, Bildung, Kommunika- tion. für Arbeitssicherheit (EKAS) • Sie unterstützen den Erfahrungs- und Wissensaustausch zwischen Fach-expert/innen in unterschiedlichen Berufsbildern im jeweiligen Handlungsfeld • Für Betriebe oder direkt für Mitarbeitende gibt es spezifische Angebote: z. B. • Die EKAS hat im Bereich Arbeitssicherheit die Funktion einer Drehscheibe. durch verschiedene Aktivitäten und Veranstaltungen. Wissensvermittlung, konkrete Präventionspakete oder individuelle Beratung. • Gemäss Art. 85 ist sie zuständig für das Zusammenwirken der Durchführungsorgane des • Beispielhafte Vertreter aus den drei Handlungsfeldern: Suissepro, BGMNetz- • Die BFU wird von der Suva und anderen Versichern auf Grundlage von Art. 88 UVG und ArG, d. h. sie übernimmt Steuerungs-, Koordinations- und Aufsichtsfunktionen werk.ch, Netzwerk Case Management. UVG betrieben. und hat Weisungskompetenz und sorgt damit für eine einheitliche Anwendung der Vor- • Die Oberaufsicht über die BFU hat das BAG. schriften in den Betrieben. Universitäten BFU • Zu den wichtigsten Publikationen der EKAS gehören die Mitteilungsblätter, die EKAS EKAS Fachverbände und andere Wegleitung durch die Arbeitssicherheit und die EKAS Richtlinien.Hochschulen • Die EKAS ist in der Aus- und Weiterbildung der Durchführungsorgane engagiert und or- Interessensgemeinschaften ganisiert Tagungen. • Universitäten und Hochschulen sind in der Forschung und Entwicklung tätig: Die entsprechenden Abteilungen (oder Departemente/Institute/ Nationale Akteure mit gesetzlichem Professuren/Zentren) der Universitäten/Hochschulen setzen unter- Staatsekretariat für Wirtschaft (SECO) schiedliche Forschungsschwerpunkte (z. B. Grundlagen- oder Ange- und politischem Auftrag wandte Forschung) und führen entsprechend unterschiedliche Projek- • Der Bereich Arbeitsbedingungen des SECO beschäftigt sich mit dem Arbeit-nehmerschutz. • Nationale Akteure mit gesetzlichem und politischem te (im Bereich Arbeit und Gesundheit) durch; gestützt auf den Art. 20 BV gilt in der Schweiz die Freiheit der wissenschaftlichen Lehre und • Er beschäftigt sich mit arbeitsmedizinischen, ergonomischen, arbeitshygieni- Auftrag übernehmen im Bereich Arbeit und Gesund- schen, arbeitspsychologischen Themen sowie mit der Sicherheit technischer heit Koordinations-, Steuerungs- und Aufsichtsfunktio- Gesundheitsförderung Schweiz (GFCH) Forschung. Einrichtungen und Geräte und der betrieblichen Gesundheitsförderung als Un- nen und haben z. T. Weisungskompetenz. • GFCH ist eine privatrechtliche Stiftung mit dem bundesgesetzlichen Auftrag, Massnah- • Die BGM Foren sind (kantonal) organisierte Netzwerke im Bereich BGM.• Universitäten und Hochschulen stellen Bildungsangebote/Lehre in al- ternehmenspolitik. • Sie können finanzielle Mittel bereit stellen und For- len drei Handlungsfeldern des BGM bereit. men zur Förderung der Gesundheit und zur Verhütung von Krankheiten anzuregen, zu • Sie verstehen sich als Plattform für «Gesundheit am Arbeitsplatz». • Zu den Aufgaben gehören u. a. die Identifikation von Gesundheitsrisiken am schung initiieren. • Mit Unternehmen (Praxispartnern) zusammen werden praxisnahe Fra- koordinieren und zu evaluieren (gemäss Art, 19/20 KVG). • Mitglieder sind interessierte Firmen, Organisationen wie Spitäler oder Schulen, Arbeitsplatz und die Erarbeitung von Grundlagen im Hinblick auf deren Ver- • Konkrete BGM-Massnahmen stehen unterschiedlich gestellungen im Bereich BGM bearbeitet. • Die Produkte richten sich im Bereich BGM an Führungspersonen, Human Resources Verbände, private Anbieter von BGM und kantonale Stellen, aber auch Einzel- meidung und die Koordination und Vermittlung von Akteuren. SECO stark im Fokus; die Akteure sind unterschiedlich poli- GFCH Verantwortliche und Fachleute für BGM. personen.• Die eidgenössische Arbeitsinspektion wird vom SECO geleitet; sie hat die Auf- tisch, strategisch oder operativ tätig. • GFCH geht gezielt Partnerschaften ein und erarbeitet detaillierte und zielgruppenspe- • Partnerschaften bestehen mit verschiedenen, auch staatlichen Akteuren wie sicht über die kantonalen Arbeitsinspektorate. • Die Ausrichtung der gesamten Organisation auf das zifische Inhalte im BGM. z.B. GFCH, Suva, SECO. • Art. 6 ArG ist massgebend für den allgemeinen Gesundheitsschutz und wird Thema Arbeit und Gesundheit ist unterschiedlich; z.T. • Den von GFCH akkreditierten BGM-Beratenden stellt GFCH eine Datenbank zur Ver- • Folgende Foren gibt es in der Schweiz: BGM Forum Region Basel, BGM Fo- durch das eidgenössische und die kantonalen Arbeitsinspektorate durchge- befassen sich einzelne Abteilungen der Organisation fügung. rum Aargau, Forum BGM Ostschweiz, BGM Forum Schweiz. setzt. mit BGM. • Friendly Work Space ist ein umfassendes von GFCH entwickeltes Instrument mit Quali- • Ein wichtiges Instrument für die Durchführungsorgane des ArG sind die vom tätskriterien; damit verbunden sind diverse Angebote; im Zentrum stehen die psychische SECO erarbeiteten Wegleitungen. Gesundheit sowie die Förderung eines systematischen BGM in den Betrieben. • Das SECO hat die Aufsicht über das ArG. Foren BGM Trägerschaften von Branchen- und Betriebsgruppenlösungen, Anbieter von Modelllösungen IVA / Schweizerische Unfallversicherung (Suva) • Anstelle einer individuellen Umsetzung der Beizugspflicht von Spezia- Suva listen der Arbeitssicherheit (geregelt in Art. 11a VUV, EKAS-Richtlinie • Die Suva vereint Versicherung, Prävention und Rehabilitation in einem Modell. VSAA Interkantonaler Verband für Arbeitnehmerschutz (IVA) / 6508) hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, eine durch die EKAS geneh- • Sie ist aktiv in der gesetzlichen und fakultativen Prävention. Verband Schweizerischer Arbeitsmarktbehörden (VSAA) • Die Gesundheitsdepartemente und -ämter setzen die gesundheitspolitischen migte Branchen-, Betriebsgruppen- oder Modelllösung zu wählen. • Im Handlungsfeld Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz fungiert die Suva • Die Trägerschaften bzw. Anbieter von überbetrieblichen Lösungen wei- als Durchführungsorgan und kontrolliert den Umsetzungsstand von Arbeits- • Der IVA ist die Vereinigung der kantonalen Arbeitsinspektorate der Schweiz und des Arbeits- Ziele der Kantone um. sen die überbetrieblichen Aktivitäten im Rahmen ihrer Branchen-, Be- sicherheit und Gesundheitsschutz in den Betrieben; sie bietet diverse Ausbil- inspektorats des Fürstentums Liechtenstein. • Sie sind unter anderem aktiv in der Prävention von übertragbaren und nicht dungslehrgänge und entwickelt zahlreiche Hilfsmittel wie Checklisten und Info- GDK • Er ist das gemeinsame Sprachrohr der kantonalen Arbeitsinspektorate bei Vernehmlassungen übertragbaren Krankheiten, inklusive der Suchtprävention.triebsgruppen und Modelllösungen unter Einbezug der Spezialisten der Arbeitssicherheit nach. broschüren; des Weiteren klären Arbeitsmediziner der Suva Berufskrankheiten des Bundes zu neuen Gesetzen und Verordnungen sowie bei Anpassungen auf Grund neuer • Auch bei der Gesundheitsförderung in den Bereichen psychische Gesundheit, Ernährung und Bewegung kommt den Kantonen eine tragende Rolle zu. • Sie sind Anlaufstelle innerhalb der jeweiligen Branche für Beratung und ab. Erkenntnisse zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz und nimmt bei übergeordne- Fragen zur Arbeitssicherheit. • Die Suva versichert Menschen in Suva-pflichtigen sowie freiwillig-versicherten ten Problemen die Interessen der kantonalen Vollzugsbehörden wahr. • Präventions- und Gesundheitsförderungsstrategien planen die Kantone meist • Sie engagieren sich in BGM-Aktivitäten, die sich auf spezifische Gefähr- Betrieben im Beruf und in der Freizeit. • Er koordiniert die kantonalen Arbeitsinspektorate und Inhalte zum Arbeitnehmerschutz, berät unabhängig voneinander. • Ihre Aktivitäten mit BGM-Bezug variieren je nach Kanton hinsichtlich Inhalt, dungen der Branche beziehen. • Im Handlungsfeld Abwesenheitsmanagement und Reintegration bietet die Arbeitgebende und Arbeitnehmende und sensibilisiert allgemein für die Anliegen des Arbeit-Suva Unterstützung bei der beruflichen Wiedereingliederung, z. B. durch Case nehmerschutzes. Organisation und Ressourcen. Manager. Schweizerische Konferenz der kantonalen • Die Arbeit des IVA stützt sich auf das ArG und Teile des UVG mit den entsprechenden Ver-• Zur Wiedereingliederung von verunfallten Menschen betreibt die Suva eige- ordnungen. ne Rehabilitationskliniken in Bellikon und Sion. Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) • Der VSAA ist der schweizerische Dachverband der öffentlichen Arbeitsmarktbehörden der Gesundheitsdepartemente • Im überobligatorischen Bereich zur betrieblichen Gesundheitsförderung bietet die Suva Betrieben z. B. (kostenpflichtige) Beratung, Weiterbildung und prak- • Die GDK ist das politische Koordinationsorgan der Kantone in der Gesundheitspolitik. Kantone. Regionale • Ziel ist die Förderung der Zusammenarbeit der Kantone in gesundheitspolitischen Be- • Nebst den 26 kantonalen Arbeitsmarktbehörden sind der IVA, das Amt für Volkswirtschaft des und -ämter der Kantone tische Instrumente. langen. Fürstentums Liechtenstein, das SECO sowie das Staatssekretariat für Migration (SEM) Mit-• Ergänzend zur BFU wirkt die Suva bei der Verhütung von Nichtberufsunfällen Gesundheitsfachstellen • Die Entscheide der Konferenz haben für ihre Mitglieder und die Kantone den Stellenwert glieder des VSAA.mit. von Empfehlungen. • Die Arbeitsinspektorate unterstehen in den meisten Schweizer Kantonen den kantonalen Ar- • Die GDK erarbeitet Stellungnahmen und Gegenvorschläge - z. B. zu Änderungen von beitsämtern und somit der Führung der Mitglieder des VSAA. • Der VSAA unterstützt die Arbeitsinspektorate in ihrer Aufgabe als Vollzugsstellen im Bereich • Die Kategorie umfasst Fachstellen, welche oft mit Unterstützung der Gesetzen, Parlamentarischer Initiativen, Eidgenössischen Volksinitiativen, welche einen der Arbeitsmarktpolitik; zusammen arbeiten sie an strategischen Fragestellungen. Gesundheitsdepartemente und -ämter der Kantone Präventionsange- Bezug zu Gesundheit haben. bote für eine bestimmte Region vermitteln oder zur Verfügung stellen. • Themenfelder sind dabei Übertragbare Krankheiten, Nicht-übertragbare Krankheiten, • Aktivitäten sind z. B. die Information und Sensibilisierung der Bevöl- Sucht, Psychische Gesundheit, Suizidprävention. kerung zu diversen Gesundheitsthemen, aber auch Bereitstellung von • Die Vereinigung der kantonalen Beauftragten für Gesundheitsförderung (VBGF) ist als konkreten Angeboten und Vermittlung von Anbietenden. Fachkonferenz Teil der GDK, sie trägt zur Umsetzung von nationalen Strategien bei. • Die Angebote sind oft zielgruppenspezifisch aufbereitet und richten sich z. T. direkt an Unternehmen. Gewerkschaften (Sozialpartner Arbeitnehmerseite) Private Anbieter • Die Gewerkschaften vertreten die Arbeitnehmerinteressen mit Fokus auf Ver- besserung der Arbeitsbedingungen; Themen mit Gesundheitsbezug sind z. B. • Die Kategorie umfasst eine heterogene Gruppe an Einzelunternehmen in di- Arbeitssicherheit oder Stress. versen Gesellschaftsformen, oft spezialisiert in einzelnen Handlungsfeldern mit Kantonale • Adressanten sind Akteure aus Politik und Wirtschaft sowie Arbeitnehmende thematischen BGM-Schwerpunkten. direkt. • Sie sind gewinn- bzw. marktwirtschaftlich orientiert. Arbeitsinspektorate • Den Arbeitnehmenden steht zur Verhütung von Berufsunfällen und Berufs- • Die fachlichen Expertisen sind je nach Handlungsfeld durch verschiedene Be- krankheiten (Art. 82 Abs. 2 UVG) sowie in allen Fragen des Gesundheitsschut- rufsgruppen abgedeckt. zes (Mitwirkungsgesetz, Art. 48 ArG) ein Mitspracherecht zu; die Gewerkschaf- • Die Angebote und Aktivitäten sind divers und variabel und werden den Bedürf- Kantonale IV-Stellen • Die kantonalen Arbeitsinspektorate sind die kantonalen Durchführungsorgane ten nehmen dieses Mitwirkungsrecht wahr und fordern es nötigenfalls ein. nissen der Zielgruppe angepasst. des ArG in allen Betrieben (ausser Bundesbetrieben) und den Präventionsvor- • Sie sind mit diversen Akteuren im Bereich Arbeit und Gesundheit in Kontakt • IV-Stellen sind öffentlich-rechtliche Anstalten in der Zuständigkeit der Kantone, schriften des UVG im Dienstleistungssektor, der Nahrungsmittelindustrie, des (z.B. bei der Erarbeitung von Branchenlösungen). welche das IVG vollziehen. Gesundheitswesens und in einem Grossteil des Gewerbes. • Sie unterstützen die berufliche Eingliederung, legen den Invaliditätsgrad fest • Sie prüfen und überwachen, ob die Vorschriften gemäss ArG und UVG in den und bestimmen die Höhe der Entschädigung. Betrieben eingehalten werden. • Sie arbeiten mit Betroffenen, Arbeitgebern und diversen anderen Akteuren zu- • Sie beraten, informieren und sensibilisieren Arbeitgebende und Arbeitnehmen- sammen. de sowie andere interessierte Stellen im Bereich des Arbeitnehmerschutzes. • Die Aufsicht über die kant. IV-Stellen hat das BSV. • Die Themen reichen über Mutterschutz, Jugendschutz, Arbeitssicherheit und • Trends: Fallunabhängige Aktivitäten, je nach regionaler Ausrichtung der IV-Stel- Gesundheitsschutz, Arbeitszeiterfassung bis hin zur Sensibilisierung zu psy- len (z. B. Iradis), und die fallabhängige Beratung und Begleitung sollen weiter- chosozialen Risiken. Version Juli 2020 entwickelt werden.