Waldis Weber, Monika2019-11-142019-11-14https://irf.fhnw.ch/handle/11654/28762Der Kanton Aargau revidiert das Bürgerrechtsgesetz. Dabei wird das kantonale Verfahren um ordentliche Einbürgerung in der Schweiz neu konzipiert. In verschiedenen Teilprojekten wurden zwischen 2010-2011 einzelne Aspekte des Verfahrens entwickelt, z.B. die Integrationsprüfung, der Datenaustausch Kanton-Gemeinden, der Datenschutz und die sog. Staatsbürgerschaftsprüfung. Gemeinsam mit der Professur Gesellschaftswissenschaften wurde eine Neukonzeption der Staatsbürgerschaftsprüfung mit einem Fragebogenset (240 Fragen) erarbeitet. Diese «Staatsbürgerschaftsprüfung» ist seit Herbst 2011 online zugänglich ist und wird von Aargauer Gemeinden als Testplattform genutzt. Im Rahmen von Einbürgerungsverfahren fallen somit Datensätze an, welche in den nächsten zwei Jahren zur einer fundierten statistischen Testevaluation genutzt werden sollen. Ziel ist es, die erste Version des Tests in naher Zukunft anhand empirischer Daten praxisadäquat verbessern zu können.370 - Erziehung, Schul- und BildungswesenDie Staatsbügerschaftsprüfung im Kanton Aargau (Phase III)00 - Projekt