2019-11-142019-11-14https://irf.fhnw.ch/handle/11654/28314Das Ressort Taubblindenberatung des Schweiz. Zentralvereins für das Blindenwesen (SZB) vermittelt hörsehbehinderten und taubblinden Menschen Betreuungspersonen im Sinne von Art. 74 IVG. Diese Kommunikationsassistenz ist eine auf die spezifischen Bedürfnisse taubblinder Menschen ausgerichtete Assistenzform. Betroffene können die Dienstleistung stundenweise und in grösstmöglicher Selbstbestimmung beziehen. Aufgrund eines Gesuchs erhalten sie die Möglichkeit, bis zu einer definierten Menge Assistenzstunden selbstständig zu bestellen. Es wurden eine Evaluation mittels Fragebogen sowie Interviews bei den Assistenznutzenden durchgeführt. Die Ergebnisse zeigten, dass diese Form der professionellen Assistenz die freiwillige Unterstützung durch Nachbarschaft, freiwillige Helfende und Familie in einer optimalen Form ergänzt. Der Evaluationsbericht liegt dem SZB als Auftraggeber vor.KommunikationsassitenzTaubblindheitHörsehbehinderung300 - SozialwissenschaftenKommunikationsassistenz - Vermittlung des Betreuungsdienstes "Kommunikations-Assistenz für hörsehbehinderte und taubblinde Menschen"00 - Projekt