Bucher, TobiasCueni, MargrethFink, Mélanie ChantalFrey, JuliaGut, MatthiasHuber, BrigitteLeuthard, TobiasSchibli, MarkusSiragna-Wettstein, UrsulaStrittmatter, JudithTobler, KatjaWüthrich, Astride2020-12-032020-12-03https://irf.fhnw.ch/handle/11654/31846Die kantonale Qualitätskontrolle basiert auf einem standardisierten, datengestützten und kriterienge­leiteten Verfahren in vier Stufen (A-D) und einem Prüfturnus von fünf Jahren für die Regelschule der Aargauer Volksschule (ohne Heilpädagogische Sonderschulen und Sprachheilkindergärten mit öffentlich rechtlicher Trägerschaft): A Im Zentrum steht die standardisierte Prüfung der Schulqualität durch die Schulaufsicht BKS, welche zu einer Qualitätseinschätzung führt. B Eine vertiefte Prüfung ist für Schulen mit negativen Auffälligkeiten oder mit Verdacht auf Defizite vorgesehen. C Sind Defizite festzustellen, werden diese Schulen respektive die Schulführung bei der Defizit Aufarbeitung durch die Schulaufsicht BKS begleitet. D Eine Nachkontrolle der Defizitaufarbeitung schliesst den Prozess ab. Die kantonale Qualitätskontrolle stellt ein wichtiges Steuerungsinstrument des Kantons dar.Kantonale QualitätskontrolleVolksschuleBKSQ-Kontrolle370 - Erziehung, Schul- und BildungswesenKantonale Qualitätskontrolle an Aargauer Volksschulen00 - Projekt