2020-05-182020-05-18https://irf.fhnw.ch/handle/11654/31318Mit der Untersuchung soll den Schulen gespiegelt werden, wie sie die gesetzlichen Anforde­rungen bzw. geltenden Regelungen in ihren Schulprogrammen abbilden und inwiefern Min­destanforderungen erfüllt sind. Das Vorgehen soll die Schulen dabei unterstützen, aussagekräftige und öffentlichkeitstaugli­che Schulprogramme zu erstellen. Es wird ein partizipatives Vorgehen gewählt, welches den aktuellen Stand der Schulprogrammarbeit berücksichtigt. D.h. der Prozess - hin zum glei­chen Ziel für alle - wird zweigleisig geführt: Ist das Schulprogramm schon entsprechend den kantonalen Vorgaben gemäss Auftrag angepasst, kann dieses eingereicht werden. Wünscht die Schule bei der Anpassung zunächst Unterstützung oder fachliche Begleitung, wird dem Rechnung getragen. Das Schul.Programm wird eingereicht, wenn es fertig angepasst ist. Konkret heisst dies, dass die Schulen selber bestimmen, wie sie in die Untersuchung ein­steigen wollen. Nach der Untersuchung des jeweiligen Schulprogramms erfolgt ein Ge­spräch mit der Schulleitung. Abschliessend erhält die Schule eine Beurteilung mit Standort­bestimmung und gegebenenfalls Entwicklungshinweisen. Allfällige Folgeprozesse folgen via Betriebsgespräche. Bei der gegebenen Menge an Schulprogrammen ist eine zeitliche Staffe­lung der Untersuchung unumgänglich. Die Schulleitungen werden rechtzeitig informiert, wann Unterstützung und Gespräche angeboten werden und wann sie ihr Schulprogramm einreichen können.ÜberprüfungSchulprogrammeMedienkonzepteVolksschuleVSBasel-LandschaftBLProzessÜberprüfung Schulprogramme und Medienkonzepte der Volksschulen Basel-Landschaft00 - Projekt