Biesel, Kay2016-07-112016-07-112012-06-250022-5940http://hdl.handle.net/11654/20882Das neue Bundeskinderschutzgesetz in Deutschland ist nur wenige Tage alt und schon werden Debatten darüber geführt, welche Auswirkungen es auf die Praxis des Kinderschutzes haben wird. Nicht wenige sehen sich allerdings noch außerstande, eine Einschätzung über die innovative Kraft des Gesetzes vorzunehmen. Andere wiederum bleiben skeptisch, sehen mehr Risiken als Chancen. Jedenfalls zeigt sich, dass Gesetze schon immer dafür genutzt wurden, um Praxis zu verändern. Mit dem neuen Bundeskinderschutzgesetz verhält es sich nicht anders. Es wurde, wenn auch auf Umwegen, auf den Weg gebracht, um die Zusammenarbeit zwischen den unterschiedlichen Professionen verbindlicher zu regeln, da in der Vergangenheit fehlende oder mangelhafte Formen der fallbezogenen und fallübergreifenden Zusammenarbeit im Kinderschutz oftmals zu Informations- und Kontextverlusten führten, die zu Lasten gefährdeter und misshandelter Kinder gingen. Aber auch die Nichteinhaltung von vorgeschriebenen Verfahren, die mangelhafte methodische Durchführung von Gefährdungseinschätzungen bzw. das generelle Fehlen von Qualitätsmanagement in der Kern-Organisation der Kinder- und Jugendhilfe, dem Jugendamt, soll nun mit Hilfe des neuen Bundeskinderschutzgesetztes einer Beantwortung zugeführt werden.de-CH360 - Soziale Probleme, Sozialdienste, VersicherungenDas neue Bundeskinderschutzgesetz - Aufbruch zum Risiko- und Fehlermanagement im Kinderschutz unter Federführung der Jugendämter?!01B - Beitrag in Magazin oder Zeitung131-138