Hassler, BenediktRoulin, Christophe2023-12-132022-07-052023-12-13https://irf.fhnw.ch/handle/11654/38439Die Sozialhilfe beruht schweizweit auf unterschiedlichen kantonalen Sozialhilfegesetzen und Verordnungen. Gemeinsamer Orientierungspunkt für den Sozialhilfevollzug sind die SKOS-Richtlinien, die in vielen Kantone jedoch nicht verbindlich sind. Vor diesem Hintergrund untersuchte das Forschungsprojekt die Frage, inwiefern sich zwischen den Gemeinden, die für den Vollzug der Sozialhilfe zuständig sind, Unterschiede in der Fallbearbeitung und den gesprochenen Leistungen zeigen. Um die Unterstützungsleistungen zu vergleichen, wurden zwei fiktive Fallvignetten erstellt. Diese Fallvignetten wurden anschliessend von 31 Sozialdiensten der Kantone Aargau, Thurgau, St. Gallen, Schaffhausen und Zürich im Rahmen persönlicher Interviews bearbeitet. Die Resultate weisen auf eine Vielzahl an Unterschieden im Vollzug hin. Dies bedeutet, dass Armutsbetroffene, je nachdem in welcher Gemeinde sie wohnhaft sind, erhebliche Unterschiede bezüglich erhaltener Unterstützungsleistungen erfahren. Einige Sozialdienste orientierten sich in ihrem Handeln konsequent an den SKOS-Richtlinien sowie den kantonalen und nationalen Gesetzgebungen. In vielen Sozialdiensten zeigten sich jedoch erhebliche Abweichungen von diesen Bestimmungen. Nebst der wissenschaftlichen Aufbereitung hatte die Studie zum Ziel, die Öffentlichkeit für die Thematik der Unterschiede im Sozialhilfevollzug zu sensibilisieren. Diese Zielsetzung konnte mittels verschiedener Medienberichte zur Studie erfüllt werden.SozialhilfeSKOSHarmonisierung360 - Soziale Probleme, Sozialdienste, VersicherungenVergleich von Sozialhilfeleistungen in der Schweiz (HarmSoz)00 - Projekt