Tanner, Christian2015-10-052015-10-052009978-3-03724-106-6http://hdl.handle.net/11654/9062https://doi.org/10.26041/fhnw-3038Die aktuellsten Zahlen des Bundesamts für Statistik und die Untersuchungen aus der NetzreportReihe des Competence Center E-Business Basel zeigen, dass KMU die Informationstechnologie in hohem Mass nutzen und gezielt zur Erreichung ihrer strategischen Ziele einsetzen. Dafür investieren sie namhafte Beträge. Zudem ist eine hohe Verbreitung des elektronischen Datenaustausches festzustellen. In einem solchen Umfeld werden immer mehr elektronische Daten und Informationen generiert und aufbewahrt. Der Gesetzgeber hat im Frühjahr 2002 mit der GeBüV eine Verordnung in Kraft gesetzt, die aus handelsrechtlicher Sicht die Aufbewahrung von elektronischen Daten und Informationen regelt. Auch die Eidgenössische Steuerverwaltung hat seit dem Frühjahr 2002 in der ElDI-V geregelt, wie elektronische Daten und Information zu übermitteln und aufzubewahren sind, damit sie steuerrechtlich als Belege akzeptiert werden.de-CHDatenschutzEC-Applikationen330 - Wirtschaft005 - Computer Programmierung, Programme und DatenBedeutung der elektronischen Archivierung von Geschäftsdokumenten in Schweizer KMU - Eine Expertenbefragung05 - Forschungs- oder Arbeitsbericht35