Freiermuth, Karin2016-11-242016-11-242016-101664-9222http://hdl.handle.net/11654/23597https://doi.org/10.26041/fhnw-878Die Unterstützung von hilfsbedürftigen Menschen könnte ohne den Einsatz von Privatpersonen auch unter dem neuen Erwachsenenschutzrecht nicht gewährleistet werden. Zahlreiche private Mandatstragende kümmern sich im Rahmen einer Beistandschaft um das Wohl von Betagten, Kindern und Menschen mit einer Behinderung.de-CHPrivate MandatstragendePriMaKESBKindes- und ErwachsenenschutzbehördeBeistandschaftSchutzbedürftigen Menschen beistehen01B - Beitrag in Magazin oder Zeitung64-67