Müller, AndréWalther, UrsulaSteinmann, BettinaSchoch, Tobias2024-05-292024-05-292018https://irf.fhnw.ch/handle/11654/42531Das Bundesamt für Gesundheit publiziert alle drei bis vier Jahre einen Bericht über die sozial-politische Wirksamkeit der Prämienverbilligung. Das vorliegende Monitoring, das wiederum anhand von sieben Modellhaushalten die verbleibende Prämienbelastung aufzeigt, basiert auf den Daten des Jahres 2017. Seit dem letzten Bericht, der die Daten des Jahres 2014 auswertete, haben sich die Grundzüge des Gesundheitssystems nicht wesentlich geändert. Das Krankenversicherungsgesetz (KVG) sieht vor, dass jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz obligatorisch gegen die finanziellen Folgen von Krankheit, Unfall und Mutterschaft versichert ist. Die Krankenversicherer legen die dafür zu entrichtenden Prämien unabhängig vom Einkommen einheitlich pro Person nach Altersklasse, Wohnregion, Versicherungsmodell und Franchisehöhe fest. Als sozialpolitisches Korrektiv zu dieser Einheitsprämie müssen die Kantone die Prämien von Versicherten verbilligen, die in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben.de330 - WirtschaftWirksamkeit der Prämienverbilligung – Monitoring 201705 - Forschungs- oder Arbeitsbericht