Savic, SelenaSavicic, Gordan2021-11-232021-11-232021-040003-875xhttp://dx.doi.org/10.26041/fhnw-3936https://irf.fhnw.ch/handle/11654/32765.1Unpleasant Design (unangenehmes Design) ist jede absichtlich eingesetzte Gestaltungsform und jeder Gegenstand oder Effekt, der die Nutzung von Gegenständen oder Räumen für eine bestimmte Gruppe von Menschen unmöglich oder schwierig macht. Am häufigsten begegnen wir dem Phänomen bei Stadtmöbeln, deren Gestaltung darauf abzielt, Obdachlose vom Schlafen im öffentlichen Raum abzuhalten: Dazu zählen mittig angebrachte Armlehnen auf Park- oder Bushaltestellenbänken sowie alle Arten von Spitzen und unregelmäßigen, oder auch rutschigen Oberflächen. Auch hochfrequente Geräusche, mit denen Jugendliche irritiert werden sollen, oder blaues Licht, das die Sichtbarkeit von Venen verringert und damit vom Gebrauch von Infektionsdrogen abhalten soll, sind Varianten der Unpleasant Design. Zudem manifestiert sich dieses auf vielen anderen Ebenen, von der Gestaltung von Schaufenstern über ganze Straßenzüge und Stadtteile bis hinein in den digitalen Bereich. Eines der Hauptmerkmale von Unpleasant Design liegt darin, dass es sich auf bestimmte soziale und demografische Bevölkerungsgruppen bezieht: Jugendliche, Drogenabhängige und Obdachlose sind häufig der offizielle Anlass für diese Form des Designs im öffentlichen Raum. Die Strategien treten oft an der Schnittstelle von öffentlichem und privatem Raum auf und ihr Wesen besteht darin, jede Art von Verhandlung zu unterbinden, indem sie gewünschtes Verhalten und die Nutzung des Raumes von vornherein vorschreiben. In den politischen Programmen der Regierungen würde es zwar niemals so formuliert werden: Dennoch ist Unpleasant Design im Grunde eine Top-down-Lösung, die impliziert, dass Bürgerbeteiligung bei der Gestaltung von öffentlich zugänglichen Räumen und Dienstleistungen keine Rolle spielt.de-CHunpleasant designungemütlichStadt Gestaltungöffentlicher RäumDiskriminierung durch DesignEs wird ungemütlich. Unpleasant Design in der Stadt01B - Beitrag in Magazin oder Zeitung50-53