Hüttche, Tobias2024-05-312024-05-3120191662-2650https://irf.fhnw.ch/handle/11654/42596Der Vorentwurf zur zweiten Etappe des Erbrechts wird mehrheitlich positiv aufgenommen. Das darin skizzierte Bewertungsrecht berührt bekannte Schlüsselfragen einer jeden Unternehmensbewertung: Bewertungsmethode, Bewertungsstichtag, Abgrenzung vom betriebsnotwendigem und nicht notwendigem Vermögen. Diese Probleme kann man alle lösen, darauf wurde eingegangen. Besser wäre natürlich, wenn sie sich gar nicht ergeben. Da sich das Sterben nicht vermeiden lässt, kann man nur vorsorgen: Mit einer Strukturierung des Vermögens, zeitnahen und sachgerechten Bewertungen, klaren vertraglichen Regelungen und natürlich einem Einvernehmen der Betroffenen.de330 - WirtschaftErbrecht und Unternehmensbewertung. Neues Erbrecht und alte Probleme01B - Beitrag in Magazin oder Zeitung310-314