Krause, AndreasBlaser, MartinaAmstad, Fabienne2017-01-312017-01-312016http://hdl.handle.net/11654/24126Arbeit erfüllt wichtige psychosoziale Funktionen und fördert die psychische Gesundheit. Die subjektiven Angaben zur psychischen Gesundheit sind bei der deutlichen Mehrheit der fast fünf Millionen Erwerbstätigen in der Schweiz positiv ausgeprägt. Das Arbeitsgesetz bietet einen ersten Rahmen, um Erwerbstätige vor psychosozialen Risiken bei der Arbeit zu schützen. Arbeitgeber haben eine Fürsorgepflicht gegenüber den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Für Erwerbslose sind andere Akteure wie RAV und SUVA bedeutsam. Hinsichtlich der Förderung individueller psychischer Gesundheit wird auf freiwillig initiierte Angebote in Betrieben gesetzt, d.h. eine betriebliche Verpflichtung kann nicht unmittelbar aus gesetzlichen Bestimmungen abgeleitet werden. Entsprechend bedarf es umso mehr der Überzeugungsarbeit bei den betrieblichen Entscheidungsträgerinnen und -trägern, die wissenschaftlich nachgewiesenen Zusammenhänge zwischen Arbeitsbedingungen, psychischer Gesundheit und Produktivität zu verstehen, Analysen in der eigenen Unternehmung anzustossen und daraus zielgruppenspezifische Massnahmen abzuleiten.de-CH150 - PsychologiePsychische Gesundheit und Erwerbstätigkeit04A - Beitrag Sammelband82-95