Kommunikative Praktiken bei der Errichtung einer Vormundschaft oder Beistandschaft: Verstehens- und Partizipationschancen für Menschen mit Behinderungen

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DOI der Originalpublikation
Projekttyp
angewandte Forschung
Projektbeginn
01.09.2018
Projektende
31.08.2022
Projektstatus
abgeschlossen
Beschreibung
Zusammenfassung
Nur wer versteht und verstanden wird, kann in Vormundschafts- oder Erwachsenenschutzverfahren die eigenen Interessen vertreten. Vormundschafts- oder Erwachsenenschutzmassnahmen werden in einem behördlichen Verfahren errichtet. Diese Verfahren werden schriftlich und mündlich durch die Behörde geführt. Die Gestaltung dieser Kommunikation ist zentral, denn durch sie werden die Betroffenen als aktiv Teilnehmende in das Verfahren einbezogen oder davon ausgeschlossen. Das Projekt soll ein vertieftes Verständnis der kommunikativen Praktiken in Verfahren mit Menschen mit einer Behinderung im Zeitraum von 1970 bis heute schaffen. Dazu werden Betroffene und Behördenmitglieder befragt, Akten gesichtet und Anhörungen analysiert. Der Wandel der kommunikativen Praktiken wird reflektiert in Bezug auf die Entwicklung der Fachdiskurse. Ein Leitfaden für die Kommunikation zwischen Behörde und Menschen mit Behinderungen wird erarbeitet.
Link
Während FHNW Zugehörigkeit erstellt
Hochschule
Hochschule für Soziale Arbeit
Institut
Institut Integration und Partizipation
Finanziert durch
NFP 76 «Fürsorge und Zwang – Geschichte, Gegenwart, Zukunft»
Projektpartner
Finanziert durch
SAP Referenz
Schlagwörter
NFP 76 «Fürsorge und Zwang»
Behörden
Kommunikation
Behinderung
Partizipation
Selbstbestimmung
KESB
Erwachsenenschutz
Verfahren
Fachgebiet (DDC)
300 - Sozialwissenschaften, Soziologie, Anthropologie
Publikationen