Unterschiede im Vollzug der Sozialhilfe (HarmSoz II)
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DOI der Originalpublikation
Projekttyp
angewandte Forschung
Projektbeginn
01.03.2025
Projektende
31.08.2026
Projektstatus
laufend
Projektkontakt
Projektmanager:in
Beteiligte
Beschreibung
Zusammenfassung
Die Kantone der Schweiz haben die Sozialhilfe gesetzlich unterschiedlich geregelt und für den Vollzug sind mehrheitlich die Gemeinden verantwortlich. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, inwiefern es innerhalb und zwischen den Kantonen Unterschiede im Sozialhilfevollzug gibt. Das Projekt untersucht diese Frage am Beispiel der Rückerstattungspflicht von rechtmässig bezogener Sozialhilfe. Es wird u.a. erhoben, ab welchem Einkommen und Vermögen die Gemeinden eine Rückerstattung veranlassen und welche erhaltenen Sozialhilfeleistungen rückerstattungspflichtig sind. Zur Beantwortung dieser Fragen werden in einem ersten Schritt dreissig Sozialdienste aus sechs Kantonen im Rahmen qualitativer Interviews zur Rückerstattungspraxis befragt. Anschliessend wird die quantitative Relevanz der gefundenen Praktiken mittels einer quantitativen Befragung der Sozialdienste in den sechs Kantonen ermittelt.
Link
Während FHNW Zugehörigkeit erstellt
Ja
Zukunftsfelder FHNW
Hochschule
Hochschule für Soziale Arbeit FHNW
Institut
Institut Integration und Partizipation
Finanziert durch
Schweizerische Gemeinnützige Gesellschaft (SGG)
Ernst Göhner Stiftung
Ernst Göhner Stiftung
Projektpartner
Auftraggeberschaft
SAP Referenz
Schlagwörter
Sozialhilfe
Armut
Rückerstattung
Armut
Rückerstattung