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Publikation Grenzen des Grundeigentums(Hochschule für Architektur, Bau und Geomatik FHNW, 14.06.2024) Akeret, Aurelio; Gamma, Christian; Huser Bau- und ImmobilienrechtDie zunehmende vertikale Siedlungs- und Infrastrukturentwicklung wird die bereits bestehenden Interessenskonflikte zwischen Privateigentum und öffentlicher Hand weiter verschärfen. Die amtliche Vermessung (AV) bildet für viele Planungen die Grundlage, erfasst jedoch die bebaute Umwelt lediglich zweidimensional und bestimmt nur die horizontale Abgrenzung der Grundstücke. Die dritte Dimension ist im aktuellen Plan für das Grundbuch nicht berücksichtigt. Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (Art. 667 Abs. 1) definiert das Eigentum nach oben und nach unten, soweit ein Interesse an dessen Ausübung besteht. Diese Arbeit befasst sich primär mit zwei Herausforderungen: Erstens mit dem technischen Problem der dreidimensionalen Darstellung und zweitens mit der administrativ-rechtlichen Problematik der Definition des Grundeigentums in den Luftraum und den Untergrund. Daraus ergibt sich die Frage, wie 3D-Grundeigentum in der Schweiz definiert und dargestellt werden könnte. Durch Interviews mit Fachleuten auf Stufe Bund, Kantone, Unternehmen und Fachpersonen werden in dieser Arbeit wichtige Erkenntnisse zur Optimierung der aktuellen Grundeigentumsdefinition gesammelt. Es hat sich gezeigt, dass der Bedarf an einer dreidimensionalen Darstellung sowohl rechtlich als auch darstellungstechnisch klar vorhanden ist. Eine Mehrheit der interviewten Personen ist der Meinung, dass die bisherige Grundeigentumsumschreibung Unklarheiten schafft und eine vertikale Grenze sinnvoll wäre. Das Grundeigentum wird folglich auf Basis der Interviewanalysen und der Hinzunahme juristischer Referenzlektüre nach oben und nach unten fixiert und in Raumzonen entsprechend den unterschiedlichen Nutzungsmöglichkeiten unterteilt. Um das Grundeigentum vertikal zu definieren und somit die Grundlage für einen 3D-Eigentumskataster zu schaffen, ist eine politische Unterstützung unerlässlich. Es ist anzunehmen, dass eine Gesetzesänderung erforderlich sein wird, um das Grundeigentum vertikal zu definieren. Dies stellt einen zentralen und notwendigen Schritt dar. Auch der Verfasser dieser Arbeit teilt diese Ansicht. Die Fachwelt ist gefordert, den erzeugten Mehrwert durch eine vertikale Grundeigentumsdefinition respektive eines 3D-Eigentumskatasters überzeugend und klar zu kommunizieren.11 - Studentische Arbeit