Hochschule für Architektur, Bau und Geomatik FHNW

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    Publikation
    Grenzen des Grundeigentums
    (Hochschule für Architektur, Bau und Geomatik FHNW, 14.06.2024) Akeret, Aurelio; Gamma, Christian; Huser Bau- und Immobilienrecht
    Die zunehmende vertikale Siedlungs- und Infrastrukturentwicklung wird die bereits bestehenden Interessenskonflikte zwischen Privateigentum und öffentlicher Hand weiter verschärfen. Die amtliche Vermessung (AV) bildet für viele Planungen die Grundlage, erfasst jedoch die bebaute Umwelt lediglich zweidimensional und bestimmt nur die horizontale Abgrenzung der Grundstücke. Die dritte Dimension ist im aktuellen Plan für das Grundbuch nicht berücksichtigt. Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (Art. 667 Abs. 1) definiert das Eigentum nach oben und nach unten, soweit ein Interesse an dessen Ausübung besteht. Diese Arbeit befasst sich primär mit zwei Herausforderungen: Erstens mit dem technischen Problem der dreidimensionalen Darstellung und zweitens mit der administrativ-rechtlichen Problematik der Definition des Grundeigentums in den Luftraum und den Untergrund. Daraus ergibt sich die Frage, wie 3D-Grundeigentum in der Schweiz definiert und dargestellt werden könnte. Durch Interviews mit Fachleuten auf Stufe Bund, Kantone, Unternehmen und Fachpersonen werden in dieser Arbeit wichtige Erkenntnisse zur Optimierung der aktuellen Grundeigentumsdefinition gesammelt. Es hat sich gezeigt, dass der Bedarf an einer dreidimensionalen Darstellung sowohl rechtlich als auch darstellungstechnisch klar vorhanden ist. Eine Mehrheit der interviewten Personen ist der Meinung, dass die bisherige Grundeigentumsumschreibung Unklarheiten schafft und eine vertikale Grenze sinnvoll wäre. Das Grundeigentum wird folglich auf Basis der Interviewanalysen und der Hinzunahme juristischer Referenzlektüre nach oben und nach unten fixiert und in Raumzonen entsprechend den unterschiedlichen Nutzungsmöglichkeiten unterteilt. Um das Grundeigentum vertikal zu definieren und somit die Grundlage für einen 3D-Eigentumskataster zu schaffen, ist eine politische Unterstützung unerlässlich. Es ist anzunehmen, dass eine Gesetzesänderung erforderlich sein wird, um das Grundeigentum vertikal zu definieren. Dies stellt einen zentralen und notwendigen Schritt dar. Auch der Verfasser dieser Arbeit teilt diese Ansicht. Die Fachwelt ist gefordert, den erzeugten Mehrwert durch eine vertikale Grundeigentumsdefinition respektive eines 3D-Eigentumskatasters überzeugend und klar zu kommunizieren.
    11 - Studentische Arbeit
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    Publikation
    IND-AV: Nutzungsspezifische Informationsanforderungen an die Daten der amtlichen Vermessung
    (Hochschule für Architektur, Bau und Geomatik FHNW, 12.01.2024) Glaus, Silvan; Gamma, Christian; Bundesamt für Landestopografie swisstopo, Eidgenössische Vermessungsdirektion
    Die Masterthesis greift grundlegende Prozesse und Lösungsansätze aus der Studie zur Überprüfung des Konzepts Nutzungsspezifische Informationsanforderungen an die Daten der amtlichen Vermessung (IND-AV) von Schildknecht et al. (2021) auf und unterzieht sie einer kritischen Bewertung aus praxisbezogener Sicht. Die Bewertung erfolgt anhand von zwölf durchgeführten Interviews mit Fachexpertinnen und Fachexperten aus dem Bereich der amtlichen Vermessung. Die Interviews werden anhand einer qualitative Inhaltsanalyse nach Mayring-Fenzl ausgewertet. Die Ergebnisse geben einen umfassenden Überblick, wie die verschiedenen Elemente des IND-AV-Konzepts beurteilt werden und welche offenen Fragen noch geklärt werden müssen. Dabei wird deutlich, dass die Bewertung des Konzepts aus praxisbezogener Sicht erheblich variiert. Während einige Aspekte als vorstellbar und mit erkennbarem Mehrwert betrachtet werden, gibt es Bereiche, in denen der Mehrwert nicht offensichtlich ist oder deren Sinn von den Befragten nicht vollständig verstanden wird. Neben den Interviews liegt der Schwerpunkt der Masterthesis auf der Anwendung der Berechnungsformel zur Bestimmung des Lagecodes des IND-AV-Konzepts. Diese Formel wird in vier charakteristisch unterschiedlichen Gemeinden angewendet. Die resultierenden Lagecodes werden mit den Toleranzstufen in Beziehung gesetzt und verglichen. Zudem erfolgt eine umfassende Untersuchung der Homogenität der Toleranzstufeneinteilung. Die Analyse der Toleranzstufeneinteilung offenbart eine Vielzahl von Sachverhalten, in denen die Handhabung der Toleranzstufen in den verschiedenen Kantonen uneinheitlich erfolgt. Im Gegensatz dazu ermöglicht die Berechnungsformel zur Bestimmung des Lagecodes eine automatisierte und einheitliche Festlegung der lagespezifischen Kriterien, welche die Informationsanforderungen der amtlichen Vermessung vorgeben. Die Ergebnisse verdeutlichen, dass der Lagecode deutlich detaillierter als die Toleranzstufen ist. Er erfüllt dabei exakt den prognostizierten Zweck, höhere Informationsanforderungen dort zu fordern, wo sie tatsächlich benötigt werden: Die Fläche der Gebiete mit hohen Informationsanforderungen nimmt ab, während gleichzeitig die Anzahl der Objekte in diesen Gebieten steigt. Allerdings werden nahezu alle Objekte einer einzelnen Objektklasse dem gleichen Lagecode zugeordnet. Daher wäre es denkbar, anstelle des Lagecodes die Informationsanforderungen pro Objektklasse festzulegen und künftig auf das Lagekriterium zu verzichten.
    11 - Studentische Arbeit