Informationelle Grundlagen bei Entscheidungen zur Inanspruchnahme erzieherischer Hilfen
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DOI der Originalpublikation
Projekttyp
Auftragsforschung
Projektbeginn
01.06.2014
Projektende
31.01.2015
Projektstatus
abgeschlossen
Projektkontakt
Projektmanager:in
Beschreibung
Zusammenfassung
Im Rahmen einer geplanten Vereinfachung der Organisationsstrukturen im Bereich der ergänzenden Hilfen zur Erziehung im Kanton Bern (Interdirektionales Projekt "Optimierung der ergänzenden Hilfen zur Erziehung") soll ein einheitliches Finanzierungs- und Steuerungsmodell entwickelt werden. Es soll die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass in Entscheidungssituationen Informationen über den Inhalt einer Leistung und über ihre Kosten vorliegen. Dafür braucht es Informationen darüber, auf welcher Wissensbasis Entscheidungen über Zugänge zu erzieherischen Hilfen getroffen werden und welche Erwartungen die Entscheider/Entscheiderinnen an die informationellen Grundlagen ihrer Entscheidungen haben. Allerdings ist bisher nur wenig darüber bekannt. Deshalb zielte die Teilstudie darauf ab, folgende Fragen zu beantworten: Welche Informationen beziehen Sozialdienste, KESB und Jugendstrafbehörden bei Entscheidungen zur Inanspruchnahme erzieherischer Hilfen ein? Wie schätzen sie Qualität und Nützlichkeit dieser Informationen ein und welche Erwartungen haben sie hinsichtlich der Verfügbarkeit von leistungsbezogenen Informationen? In Schritt 1 wurden leitfadengestützte Expertinnen-/Experteninterviews mit Akteurinnen und Akteuren aus Jugendstrafbehörden, Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden und Sozialdiensten des Kantons Bern durchgeführt. In Schritt 2 wurde ein Validierungsworkshop zur die Rekonstruktion von Informationserwartungen durchgeführt. In Schritt 3 wurden die Aussagen der Befragten vor dem Hintergrund aktueller Fachdiskurse diskutiert sowie Handlungsempfehlungen abgeleitet.
Während FHNW Zugehörigkeit erstellt
Zukunftsfelder FHNW
Hochschule
Hochschule für Soziale Arbeit
Institut
Institut Kinder- und Jugendhilfe
Finanziert durch
Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion Kanton Bern, Kantonales Jugendamt
Bundesamt für Sozialversicherungen BSV, Art. 26 Kinder- und Jugendförderungsgesetz KJFG
Bundesamt für Sozialversicherungen BSV, Art. 26 Kinder- und Jugendförderungsgesetz KJFG
Projektpartner
Auftraggeberschaft
Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion Kanton Bern, Kantonales Jugendamt
SAP Referenz
S248-0046
Schlagwörter
Fachgebiet (DDC)
300 - Sozialwissenschaften