The home as a site of state intervention. Social work home visits in child and adult protection in Switzerland (since 1960)
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DOI der Originalpublikation
Projekttyp
angewandte Forschung
Projektbeginn
01.10.2018
Projektende
31.12.2022
Projektstatus
abgeschlossen
Projektkontakt
Projektmanager:in
Beschreibung
Zusammenfassung
Hintergrund: Bislang waren Hausbesuche im Kindes- und Erwachsenenschutz in der Schweiz weder aus historischer noch aus heutiger Sicht ein eigenständiger Forschungsgegenstand. Wir rekonstruierten Hausbesuche im Rahmen von Abklärungsprozessen im Kindes- und Erwachsenenschutz für zwei Zeiträumen: 1960 bis 1980 und 2000 bis heute. Der erste Zeitraum umfasst u.a. die sozialen Bewegungen im Zuge von «1968», einen Professionalisierungsschub in der Sozialen Arbeit sowie die Revision des Kindsrechts, während im zweiten Zeitraum das neue Kindes- und Erwachsenenschutzgesetz (KESR) eingeführt sowie mit den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) ein neuer Behördentypus geschaffen wurde.
Zielsetzung: Ziel des Projektes war es, die historische und die gegenwärtige Praxis von Hausbesuchen im Rahmen von kindes- und erwachsenenschutzrechtlichen Verfahren zu rekonstruieren. Wir wollten herausfinden, in welchen Fällen Hausbesuche durchgeführt werden, worauf Fachpersonen bei Hausbesuchen achten, wie sich Hausbesuche auf die Problemwahrnehmung und die Fallkonstitution auswirken und welche Effekte sie auf die Fallprozessierungen haben.
Forschungsdesign: Wir haben eine historische und eine soziologisch-sozialpädagogische Perspektive auf Hausbesuche in Abklärungen im KES-Bereich miteinander kombiniert, was nicht nur eine interdisziplinäre Erforschung des Phänomens erlaubte, sondern auch eine Rekonstruktion von Transformationen im Laufe der Zeit. Um der föderalistischen Situation in der Schweiz und insbesondere auch der früheren Fürsorge- und Vormundschaftspraxis sowie der heutigen Abklärungspraxis gerecht zu werden, haben wir je Teilprojekt drei Deutschschweizer Kantone in den Blick genommen.
Resultate: Unsere Befunde zeigen, dass Hausbesuche im Kindesschutz auch heute noch stark verbreitet sind. Im Erwachsenenschutz werden Hausbesuche vor allem dann durchgeführt, wenn es darum geht, die Wohnfähigkeit einer (älteren) Person zu beurteilen.
Hausbesuche können als sinnliche Praxis beschrieben werden. Sie dienen auch im rechtlichen Sinn einem «Augenschein» vor Ort, wobei neben dem Sehsinn auch der Geruchssinn eine Rolle spielt bei der Wahrnehmung der Wohnung betroffener Personen. Der Hausbesuch hat sich mehrheitlich als ein «Puzzlestück» der Abklärung erwiesen; Gespräche mit Betroffenen sowie mit anderen Fachpersonen sind für die Abklärenden weitere relevante Informationsquellen.
Obschon die Fachpersonen heute ein stärkeres Bewusstsein für die eigene normative Prägung bei der Beurteilung von Wohnsituationen und -fähigkeiten haben als in den 1960er und 1970er Jahren, ist mit dem Hausbesuch nach wie vor ein gewisser Anspruch auf Authentizität und Objektivität verbunden. Dies gilt es für Fachpersonen ebenso zu reflektieren wie weitere mit dem Hausbesuch verbundene Spannungsfelder und Ambivalenzen rund um Hilfe und Kontrolle.
Während FHNW Zugehörigkeit erstellt
Yes
Zukunftsfelder FHNW
Hochschule
Hochschule für Soziale Arbeit FHNW
Institut
Institut Professionsforschung und -entwicklung
Finanziert durch
Schweizerischer Nationalfonds (SNF)
Projektpartner
Auftraggeberschaft
Schweizerischer Nationalfonds (SNF)
SAP Referenz
S206-0077-2
Schlagwörter
Fachgebiet (DDC)
300 - Sozialwissenschaften