Zweckmässigkeit der Planung der hochspezialisierten Medizin
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DOI der Originalpublikation
Projekttyp
Dienstleistungsprojekt
Projektbeginn
01.03.2024
Projektende
31.12.2024
Projektstatus
laufend
Projektkontakt
Projektmanager:in
Beteiligte
Beschreibung
Zusammenfassung
Voraussetzung dafür, dass Spitäler ihre Leistungen zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung abrechnen dürfen, ist die sozialversicherungsrechtliche Zulassung nach Art. 39 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG). Die Spitalplanung liegt grundsätzlich in der Kompetenz der einzelnen Kantone. Eine Ausnahme bildet der Bereich der hochspezialisierten Medizin (HSM), den die Kantone gesamtschweizerisch planen müssen. Hierfür haben die Kantone die Interkantonale Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin (IVHSM) abgeschlossen.
Bei der Zuordnung zur HSM und der Zuteilung der Leistungsaufträge müssen mehrere Kriterien berücksichtigt und erfüllt werden. Für die Zuordnung eines Leistungsbereichs zur HSM müssen nach Art. 1 Abs. 1 IVHSM in jedem Fall das Kriterium der «Seltenheit» sowie mindestens zwei weitere Kriterien, namentlich «Innovationspotenzial», «hoher personeller oder technischer Aufwand» oder «komplexe Behandlungsverfahren» gegeben sein. Die Zuteilungsentscheide betreffend Leistungsaufträge richten sich grundsätzlich nach denselben Kriterien wie bei der kantonalen Spitalplanung.
Fast 15 Jahre nach Inkrafttreten der IVHSM sollen die Elemente der HSM-Planung überprüft werden. Das auszuarbeitende Gutachten hat nicht die HSM-Planung als Ganzes oder die Beurteilung aller Kriterien zum Gegenstand, sondern beschränkt sich auf eine Evaluation der Kriterien «Seltenheit», «Wirtschaftlichkeit» und «Erreichbarkeit».
Link
Während FHNW Zugehörigkeit erstellt
Yes
Zukunftsfelder FHNW
Hochschule
Hochschule für Wirtschaft
Institut
Institute for Competitiveness and Communication
Finanziert durch
Konferenz der Schweizerischen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren GDK
Projektpartner
Ecoplan AG
Auftraggeberschaft
Konferenz der Schweizerischen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren GDK
SAP Referenz
Schlagwörter
Spitalplanung
Krankenversicherung
Hochspezialisierte Medizin
Krankenversicherung
Hochspezialisierte Medizin
Fachgebiet (DDC)
610 - Medizin und Gesundheit