Biesel, Kay

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Biesel
Vorname
Kay
Name
Biesel, Kay

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  • Publikation
    Prozessmanual zur dialogisch-systemischen Kindeswohlabklärung. Ein Rahmenkonzept zur Strukturierung und Professionalisierung des Schutzauftrags und der Hilfeplanung im Kinderschutz
    (2018) Biesel, Kay; Schnurr, Stefan [in: Das Jugendamt]
    Im Beitrag wird ein Rahmenkonzept zur Strukturierung und Professionalisierung des Schutzauftrags und der Hilfeplanung im Kinderschutz vorgestellt, welches mit und für Fachdienste(n) in der Deutschschweiz entwickelt worden ist. Es hat den Charakter eines Prozessmanuals und stützt sich auf dialogisch-systemische Grundannahmen.
    01B - Beitrag in Magazin oder Zeitung
  • Publikation
    Fachaufsicht in der Kinder- und Jugendhilfe - Fragen, Probleme und Voraussetzungen
    (2015) Biesel, Kay; Messmer, Heinz [in: Das Jugendamt]
    Das Thema „Fachaufsicht in der Kinder- und Jugendhilfe“ berührt grundsätzliche Fragen der Gewährleistung professionellen Handelns in personenbezogenen sozialen Dienstleistungsorganisationen. Es verweist darauf, dass in der Kinder- und Jugendhilfe bislang weitestgehend ungeklärt ist, ob Fachaufsicht als Instrument zur Sicherstellung professionellen Handelns sinnvoll und notwendig ist und was sie gegenüber bereits etablierten Ansätzen der Rechts- und Dienstaufsicht oder des Qualitäts- oder Beschwerdemanagements zu leisten vermag. Im Beitrag werden Fragen, Probleme und Voraussetzungen, die mit der Wahrnehmung von Fachaufsicht in der Kinder- und Jugendhilfe verbunden sind, aufgegriffen und beleuchtet.
    01B - Beitrag in Magazin oder Zeitung
  • Publikation
    Jugendhilfeinspektion in Hamburg: Fachliche Innovation oder Ausdruck von Misstrauen?
    (01.06.2014) Biesel, Kay; Messmer, Heinz; Schär, Clarissa [in: Das Jugendamt]
    01B - Beitrag in Magazin oder Zeitung
  • Publikation
    Gutes Arbeiten im ASD - ist das überhaupt möglich?
    (01.10.2013) Biesel, Kay [in: Dialog Erziehungshilfe]
    Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) ist eine, wenn nicht sogar die bedeutendste Organisationseinheit der Kinder- und Jugendhilfe. Er hat eine beratende, helfende, vermittelnde, delegierende, eingreifende und kontrollierende Funktion. Insbesondere bei der Gewährleistung eines wirksamen Kinderschutzes nimmt er eine herausragende Stellung innerhalb der Kommunalverwaltung ein. Allerdings muss bezweifelt werden, ob das, was vom ASD erwartet wird, nämlich ‚gut‘, das heisst achtsam, zuverlässig und fehleroffen zu arbeiten, überhaupt realisiert werden kann.
    01B - Beitrag in Magazin oder Zeitung
  • Publikation
    Beteiligung von Kindern im Kinderschutz: eine Herausforderung für die Kinder- und Jugendhilfe?
    (Luchterhand, 01.02.2013) Biesel, Kay [in: Jugendhilfe]
    Werden Kinder im Kinderschutz beteiligt? Haben sie eine Stimme? Werden sie angehört und an alle sie berührenden Entscheidungen der Kinder- und Jugendhilfe beteiligt? Haben ihre Ansichten Einfluss auf Entscheidungen und Massnahmen zur Sicherung des Kindeswohls? Welche Gründe sprechen für und gegen ihre Beteiligung? Und überhaupt: Wie können Kindern im Kinderschutz beteiligt und mit ihnen über Misshandlungs- und Gefährdungserfahrungen gesprochen werden?
    01B - Beitrag in Magazin oder Zeitung
  • Publikation
    Das neue Bundeskinderschutzgesetz - Aufbruch zum Risiko- und Fehlermanagement im Kinderschutz unter Federführung der Jugendämter?!
    (Luchterhand, 25.06.2012) Biesel, Kay [in: Jugendhilfe]
    Das neue Bundeskinderschutzgesetz in Deutschland ist nur wenige Tage alt und schon werden Debatten darüber geführt, welche Auswirkungen es auf die Praxis des Kinderschutzes haben wird. Nicht wenige sehen sich allerdings noch außerstande, eine Einschätzung über die innovative Kraft des Gesetzes vorzunehmen. Andere wiederum bleiben skeptisch, sehen mehr Risiken als Chancen. Jedenfalls zeigt sich, dass Gesetze schon immer dafür genutzt wurden, um Praxis zu verändern. Mit dem neuen Bundeskinderschutzgesetz verhält es sich nicht anders. Es wurde, wenn auch auf Umwegen, auf den Weg gebracht, um die Zusammenarbeit zwischen den unterschiedlichen Professionen verbindlicher zu regeln, da in der Vergangenheit fehlende oder mangelhafte Formen der fallbezogenen und fallübergreifenden Zusammenarbeit im Kinderschutz oftmals zu Informations- und Kontextverlusten führten, die zu Lasten gefährdeter und misshandelter Kinder gingen. Aber auch die Nichteinhaltung von vorgeschriebenen Verfahren, die mangelhafte methodische Durchführung von Gefährdungseinschätzungen bzw. das generelle Fehlen von Qualitätsmanagement in der Kern-Organisation der Kinder- und Jugendhilfe, dem Jugendamt, soll nun mit Hilfe des neuen Bundeskinderschutzgesetztes einer Beantwortung zugeführt werden.
    01B - Beitrag in Magazin oder Zeitung