Soziale Integration in der Sozialhilfe als neue Herausforderung für die Soziale Arbeit

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DOI of the original publication
Project type
angewandte Forschung
Project start
01.12.2012
Project end
30.04.2015
Project status
abgeschlossen
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Project manager
Contributors
Description
Abstract
Die Sozialhilfe hat zwei Ziele: Existenzsicherung und Integration von armutsbetroffenen Haushalten. Die SKOS-Richtlinien kennen ein Sanktions- und ein Anreizsystem, die die beiden Ziele eng miteinander verknüpfen. Allerdings steuert die Sozialhilfe damit auf ein Dilemma zu: Die sinkende Zahl von Arbeitsplätzen für Menschen mit Leistungseinschränkungen steht einer wachsenden Nachfrage nach solchen Arbeitsplätzen gegenüber. Damit gewinnen Massnahmen der sozialen Integration an Bedeutung. Die Studie war der Frage gewidmet, wie das Ziel der sozialen Integration in der Sozialhilfe angestrebt wird. Die Untersuchung basierte auf einer Literaturrecherche und arbeitete mit Expertinnen- und Experteninterviews. Ziel war es, über die Formel der "beruflichen und sozialen Integration" hinaus ein neues Verständnis der gesellschaftlichen Teilhabe für die Sozialhilfe zu entwickeln und mit Vorschlägen für die Praxis der Sozialen Arbeit zu ergänzen. Publikation in Vorbereitung.
Link
Created during FHNW affiliation
Strategic action fields FHNW
School
Hochschule für Soziale Arbeit
Institute
Institut Sozialplanung, Organisationaler Wandel und Stadtentwicklung
Financed by
Förderfonds Hochschule für Soziale Arbeit FHNW
Project partner
Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS)
Contracting authority
SAP reference
S256-0051
Keywords
SKOS-Richtlinien
Soziale Integration
Sozialhilfe
Subject (DDC)
300 - Sozialwissenschaften
Publications
Publication
Versorgen ist gut, teilhaben ist besser. Vom Spannungsverhältnis zwischen Individuum und gesellschaftlichen Systemen
(AvenirSocial, 01.04.2015) Knöpfel, Carlo; Bochsler, Yann [in: SozialAktuell]
Der Sozialen Arbeit werden heute zwei Zielsetzungen zugeschrieben: Existenssicherung und Integration. Die lange wirtschaftliche Krise der 1990er-Jahre hat in der Schweiz den aktivierenden Sozialstaat hervorgebracht, der diese beiden Vorgaben verknüpft. Wer arbeitslos, krank oder mittellos ist, hat kein unbedingtes Recht auf materielle Exsitenssicherung mehr. Wir plädieren für einen Einsatz, der sich am Postulat der gesellschaftlichen Teilhabe orientiert.
01B - Beitrag in Magazin oder Zeitung