Zwischen Anerkennung von Differenz und Geschlechtergleichheit. Normkonflikte und Handlungsdilemmata in der Sozialen Arbeit
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DOI der Originalpublikation
Projekttyp
angewandte Forschung
Projektbeginn
01.01.2015
Projektende
31.12.2016
Projektstatus
abgeschlossen
Projektkontakt
Projektmanager:in
Beteiligte
Beschreibung
Zusammenfassung
Geschlechterverhältnisse sind seit einiger Zeit zu einem bevorzugten Feld für die Austragung von Kulturkonflikten geworden. In Debatten um das Tragen von Kopftüchern, Zwangsehen, «traditionsbedingte» Gewalt und ähnliches werden stellvertretend Auseinandersetzungen um die Integration von Migrantinnen und Migranten geführt. Die Studie analysierte den Umgang von Sozialarbeitenden mit derartigen Normkonflikten in sieben Institutionen aus drei verschiedenen Handlungsfeldern der Sozialen Arbeit: in zwei stationären und einer ambulanten Einrichtung für Opfer von (häuslicher) Gewalt, in zwei Institutionen der Familien-, Kinder- und Jugendhilfe und in zwei Schuldenberatungsstellen. Empirisch basierte die Forschung auf Expertinnen- und Experteninterviews, Gruppendiskussionen, Beobachtungen und Dokumentenanalysen. Das Geschlechterverhältnis ist vor allem in der Beratung von Opfern häuslicher Gewalt als Problemursache und Ansatzpunkt für Veränderungen explizit ein Thema. In den anderen Institutionen wird es weitgehend ausgeblendet. In allen untersuchten Einrichtungen wird Geschlechterungleichheit primär in «anderen» Kulturen verortet, indem die Befragten eine Polarisierung zwischen angeblich modern-egalitären Geschlechterarrangements in der Schweiz und traditionell-patriarchalen Verhältnissen in anderen Gesellschaften vornehmen. Gleichheit und die Anerkennung von Differenz gehören neben Autonomie, Selbstbestimmung, Partizipation und Wahrung der Integrität der Klientel zu den zentralen Werten der befragten Sozialarbeitenden. Die Gleichheitsnorm bezieht sich aber vor allem auf die Unterlassung von Diskriminierung in der eigenen Beratungspraxis, nicht jedoch auf die aktive Förderung von (Geschlechter-)Gleichheit. Trotzdem wirken die Sozialarbeitenden faktisch auf die Ausweitung von Handlungsspielräumen von Frauen und Mädchen hin, soweit die angestrebte «Modernisierung» von Geschlechterrollen den fallspezifischen Interventionszielen dient. Allerdings handeln die Sozialarbeitenden nach dem Motto «Das patriarchale System ist nicht verboten» Gleichstellung ist somit keine Pflicht. Die professionsethische Zentralnorm der Autonomiewahrung und -förderung wird in der Praxis in eine weitgehende Übergabe von Verantwortung an die Klientel übersetzt. Diese Strategie der Responsibilisierung ist dann problematisch, wenn zu wenig reflektiert wird, ob die Klientinnen und Klienten tatsächlich über die Voraussetzungen für Handlungsfähigkeit verfügen. Mit Rückgriff auf den Wert der Selbstbestimmung lehnen die Sozialarbeitenden paternalistische Bevormundung ab. Bei Erwachsenen haben sie rechtlich auch nur begrenzte Möglichkeiten zu Eingriffen gegen deren Willen. Dadurch werden indes die Klientinnen selbst in akuten Gefährdungs- und Krisensituationen als autonome Akteur/innen auf sich selbst zurückgeworfen und können zum Beispiel bei der Rückkehr in Gewaltverhältnisse nicht vor weiteren Integritätsverletzungen geschützt werden.
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Während FHNW Zugehörigkeit erstellt
Zukunftsfelder FHNW
Hochschule
Hochschule für Soziale Arbeit
Institut
Institut Professionsforschung und -entwicklung
Finanziert durch
Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI
Projektpartner
Auftraggeberschaft
SAP Referenz
S206-0049
Schlagwörter
Differenz
Gender
Normativität
Professionelles Handeln
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Normativität
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Fachgebiet (DDC)
300 - Sozialwissenschaften