Zwischen Anerkennung von Differenz und Geschlechtergleichheit. Normkonflikte und Handlungsdilemmata in der Sozialen Arbeit

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DOI der Originalpublikation
Projekttyp
angewandte Forschung
Projektbeginn
01.01.2015
Projektende
31.12.2016
Projektstatus
abgeschlossen
Projektkontakt
Projektmanager:in
Beschreibung
Zusammenfassung
Geschlechterverhältnisse sind seit einiger Zeit zu einem bevorzugten Feld für die Austragung von Kulturkonflikten geworden. In Debatten um das Tragen von Kopftüchern, Zwangsehen, «traditionsbedingte» Gewalt und ähnliches werden stellvertretend Auseinandersetzungen um die Integration von Migrantinnen und Migranten geführt. Die Studie analysierte den Umgang von Sozialarbeitenden mit derartigen Normkonflikten in sieben Institutionen aus drei verschiedenen Handlungsfeldern der Sozialen Arbeit: in zwei stationären und einer ambulanten Einrichtung für Opfer von (häuslicher) Gewalt, in zwei Institutionen der Familien-, Kinder- und Jugendhilfe und in zwei Schuldenberatungsstellen. Empirisch basierte die Forschung auf Expertinnen- und Experteninterviews, Gruppendiskussionen, Beobachtungen und Dokumentenanalysen. Das Geschlechterverhältnis ist vor allem in der Beratung von Opfern häuslicher Gewalt als Problemursache und Ansatzpunkt für Veränderungen explizit ein Thema. In den anderen Institutionen wird es weitgehend ausgeblendet. In allen untersuchten Einrichtungen wird Geschlechterungleichheit primär in «anderen» Kulturen verortet, indem die Befragten eine Polarisierung zwischen angeblich modern-egalitären Geschlechterarrangements in der Schweiz und traditionell-patriarchalen Verhältnissen in anderen Gesellschaften vornehmen. Gleichheit und die Anerkennung von Differenz gehören neben Autonomie, Selbstbestimmung, Partizipation und Wahrung der Integrität der Klientel zu den zentralen Werten der befragten Sozialarbeitenden. Die Gleichheitsnorm bezieht sich aber vor allem auf die Unterlassung von Diskriminierung in der eigenen Beratungspraxis, nicht jedoch auf die aktive Förderung von (Geschlechter-)Gleichheit. Trotzdem wirken die Sozialarbeitenden faktisch auf die Ausweitung von Handlungsspielräumen von Frauen und Mädchen hin, soweit die angestrebte «Modernisierung» von Geschlechterrollen den fallspezifischen Interventionszielen dient. Allerdings handeln die Sozialarbeitenden nach dem Motto «Das patriarchale System ist nicht verboten» Gleichstellung ist somit keine Pflicht. Die professionsethische Zentralnorm der Autonomiewahrung und -förderung wird in der Praxis in eine weitgehende Übergabe von Verantwortung an die Klientel übersetzt. Diese Strategie der Responsibilisierung ist dann problematisch, wenn zu wenig reflektiert wird, ob die Klientinnen und Klienten tatsächlich über die Voraussetzungen für Handlungsfähigkeit verfügen. Mit Rückgriff auf den Wert der Selbstbestimmung lehnen die Sozialarbeitenden paternalistische Bevormundung ab. Bei Erwachsenen haben sie rechtlich auch nur begrenzte Möglichkeiten zu Eingriffen gegen deren Willen. Dadurch werden indes die Klientinnen selbst in akuten Gefährdungs- und Krisensituationen als autonome Akteur/innen auf sich selbst zurückgeworfen und können zum Beispiel bei der Rückkehr in Gewaltverhältnisse nicht vor weiteren Integritätsverletzungen geschützt werden.
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Während FHNW Zugehörigkeit erstellt
Hochschule
Hochschule für Soziale Arbeit
Institut
Institut Professionsforschung und -entwicklung
Finanziert durch
Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI
Projektpartner
Finanziert durch
SAP Referenz
S206-0049
Schlagwörter
Differenz
Gender
Normativität
Professionelles Handeln
Fachgebiet (DDC)
300 - Sozialwissenschaften
Publikationen
Publikation
Zwischen Anerkennung von Differenz und Geschlechtergleichheit. Normkonflikte und Handlungsdilemmata in der Sozialen Arbeit
(Hochschule für Soziale Arbeit FHNW, 2016) Nadai, Eva; Käch, Oliver; Hollenstein, Lea
05 - Forschungs- oder Arbeitsbericht
Publikation
„Zum Glück muss nicht ich entscheiden“. Praktiken der Responsibilisierung in der Sozialen Arbeit
(Springer, 2024) Nadai, Eva; Heite, Catrin; Magyar-Haas, Veronika; Schär, Clarissa [in: Responsibilisierung]
Die Frage nach der Verantwortung des Subjekts für sein Handeln berührt das für die Soziale Arbeit zentrale Dilemma zwischen Selbst- und Fremdbestimmung. Unter welchen Voraussetzungen kann von vulnerablen Akteur:innen in einer Krisensituation Eigenverantwortung für die Überwindung ihrer Probleme erwartet werden? Dieser Beitrag untersucht Praktiken der Responsibilisierung in zwei kontrastierenden Handlungsfeldern der Sozialen Arbeit und analysiert aus einer Capabilities-Perspektive das Verhältnis von Verantwortungszumutung und Autonomieförderung. Die empirische Basis bildet eine qualitative Studie mittels Gruppendiskussionen und Expert:inneninterviews in zwei Schuldnerberatungsstellen sowie einer ambulanten und zwei stationären Opferhilfeinstitutionen. Die Praktiken dieser Institutionen lassen sich als Responsibilisierung im Sinne der weitgehenden Verantwortungsübergabe an die Klientel beschreiben. Es zeigen sich aber Differenzen in Abhängigkeit von institutionellen Rahmenbedingungen und Mandat.
04A - Beitrag Sammelband