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Erhebung von Einschätzungen zur Notwendigkeit und Angemessenheit einer Fachstelle Kindes-und Jugendschutz im Kanton Aargau

Projekttyp
Dienstleistungsprojekt
Startdatum
22.05.2012
Enddatum
30.09.2012
Status
abgeschlossen
Kontaktdaten
Biesel, Kay
Projektmanagement
Biesel, Kay
Forschungsteam
Müller, Brigitte
Steiner, Olivier
Beschreibung
Das Department Bildung, Kultur und Sport, Abteilung Volksschule, des Kanton Aargau hatte das Institut Kinder- und Jugendhilfe der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW damit beauftragt, eine Bedarfserhebung zur Überprüfung der Notwendigkeit und Angemessenheit einer Fachstelle Kindes- und Jugendschutz im Kanton Aargau durchzuführen. Ziel der Bedarfserhebung war es, Aussagen darüber zu erhalten, (1.) welche Handlungsbedarfe und Aufgaben sich für die Koordination des Kindesschutzes im Kanton Aargau gegenwärtig zeigen, (2.) ob und inwieweit eine Fachstelle Kindes- und Jugendschutz zur Koordination des Kindesschutzes im Kanton Aargau notwendig und angemessen ist, (3.) welche Gefässe, Angebote und Leistungen überdies notwendig sind, um den Kindesschutz im Kanton Aargau zu koordinieren. Die Bedarfserhebung wurde in einem schlanken Mixed-Method-Design umgesetzt (ExpterInneninterviews, SOFT-Analyse, Online-Befragung). Die Ergebnisse der Bedarfserhebung wurden in einem Forschungsbericht aufbereitet. Als Hauptbefund zeigte sich, dass die momentan im Kanton Aargau vorhandenen Gefässe und Strukturen für die Koordination des Kindesschutzes und der Kinder- und Jugendhilfe auf der Ebene der Verwaltung als unzureichend eingeschätzt werden. Die Mehrheit der an der Bedarfserhebung teilnehmenden Akteure hielt die Einrichtung einer Fachstelle Kindes- und Jugendschutz zur Koordination des Kindesschutzes für notwendig und angemessen. Die Auswertung der Einschätzungen der Befragten deutete auch auf das Erfordernis einer differenzierten Bestandesaufnahme der bestehenden Kindesschutz- sowie Kinder- und Jugendhilfeangebote hin. Zudem wurde deutlich, dass die Bündelung bereits bestehender kantonaler Fach- und Projektstellen und eine Klärung der Zusammenarbeit zwischen den für den Kindesschutz zuständigen Departementen im Kanton Aargau notwendig sind.

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