Die Bemessung der Wirkung und Qualität des Nachteilsausgleichs in Rehabilitationseinrichtungen (SROI-TuN Rheingau-Taunus)

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Das neue Bundesteilhabegesetz (BTHG) in Deutschland postuliert - gerahmt von den Setzungen der UN-Behindertenrechtskonvention - die möglichst normalisierte und selbstbestimmte und vor allem eine möglichst inklusive Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen. Das BTHG verlangt einen vergleichenden Wirkungsnachweis zur Teilhabequalität über alle Anbieter von Angeboten und Leistungen. Es ist weitgehend unklar, wie dieser Forderung nachgekommen werden kann. Das Institut Professionsforschung und –entwicklung führt dazu in Kooperation mit Werkstätten für Menschen mit Beeinträchtigungen von 2017 bis 2019 ein Forschungsprojekt durch. Ein Träger davon ist die Stiftung Pfennigparade in München. In einem repräsentativen Sample von Personen mit Nachteilsausgleich in den beteiligten Werkstätten für Menschen mit Beeinträchtigung (WfbM) wird deren berufliche Teilhabesituation mit jener von vergleichbaren Personen ohne Beeinträchtigung verglichen. Die so festgestellte Differenz und die professionellen nachteilsausgleichenden Leistungen der WfbM werden anschliessend bewertet. Das Ziel ist die Entwicklung eines standardisierten Messverfahrens.
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Die Bemessung der Wirkung und Qualität des Nachteilsausgleichs in Rehabilitationseinrichtungen (SROI-TuN Rheingau-Taunus), [kein Datum]. Verfügbar unter: https://irf.fhnw.ch/handle/11654/29798.3
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