Die Bemessung der Wirkung und Qualität des Nachteilsausgleichs in Rehabilitationseinrichtungen (SROI-TuN-Rheingau-Taunus)

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Das neue Bundesteilhabegesetz in Deutschland postuliert, gerahmt von den Setzungen der UN-Behindertenrechtskonvention, die möglichst normalisierte und selbstbestimmte und vor allem möglichst inklusive Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen. Das Bundesteilhabegesetz verlangt einen vergleichenden Wirkungsnachweis zur Teilhabequalität über alle Anbietenden von Angeboten und Leistungen. Es ist weitgehend unklar, wie dieser Forderung nachgekommen werden kann. Das Institut Professionsforschung und -entwicklung führt dazu in Kooperation u. a. mit der Behindertenhilfe Bergstrasse gemeinnützige GmbH von 2017 bis 2018 ein Forschungsprojekt durch. Für ein repräsentatives Sample von Personen mit Nachteilsausgleich in Werkstätten für Menschen mit Beeinträchtigung (WfbM) wird deren berufliche Teilhabesituation mit jener von vergleichbaren Personen ohne Beeinträchtigung verglichen. Die so festgestellte Differenz und die professionellen nachteilsausgleichenden Leistungen der WfbM werden anschliessend bewertet. Das Ziel ist die Entwicklung eines Messverfahrens.
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Die Bemessung der Wirkung und Qualität des Nachteilsausgleichs in Rehabilitationseinrichtungen (SROI-TuN-Rheingau-Taunus), [kein Datum]. Verfügbar unter: https://irf.fhnw.ch/handle/11654/29503.3
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