Erstellung eines Fachkonzepts für den einvernehmlichen Kindesschutz im Kanton Bern

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DOI der Originalpublikation
Projekttyp
Dienstleistungsprojekt
Projektbeginn
01.11.2025
Projektende
31.12.2027
Projektstatus
laufend
Projektkontakt
Beschreibung
Zusammenfassung
Am 1. Januar 2022 wurde mit Inkrafttreten des Gesetzes über die Leistungen für Kinder mit besonderem Förder- und Schutzbedarf (KFSG) im Bereich der besonderen Förder- und Schutzleistungen (bFSL) ein einheitliches Finanzierungs-, Steuerungs- und Aufsichtssystem im Kanton Bern umgesetzt. Das Kantonale Jugendamt (KJA) ist für dessen Vollzug zuständig. Die kommunalen Dienste wurden mit der einvernehmlichen Vermittlung von bFSL betraut. Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) sowie Gerichte können hingegen die bFSL behördlich anordnen. Im Rahmen des vorliegenden Projekts wird ein Fachkonzept erarbeitet, das die fachliche und konzeptionelle Grundlage für den einvernehmlichen Kindesschutz im Kanton Bern bilden soll. Das Ziel besteht darin, im Kanton Bern ein System zu etablieren, in dem sich die kommunalen Dienste als Anlauf- und Koordinationsstelle für den einvernehmlichen Kindesschutz fungieren.
Link
Während FHNW Zugehörigkeit erstellt
Ja
Zukunftsfelder FHNW
Hochschule
Hochschule für Soziale Arbeit FHNW
Institut
Institut Kinder- und Jugendhilfe
Finanziert durch
Kantonales Jugendamt Bern (KJA) BE
Projektpartner
Auftraggeberschaft
Kantonales Jugendamt Bern (KJA) BE
SAP Referenz
S248-0154-2
Schlagwörter
Fachkonzept
Kindesschutz
Bern